Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze
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- Matilde Hermann
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1 Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze Dr. Dösinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co KG Heinrichstraße Graz Tel
2 Agenda Voraussetzungen Gemeinnützigkeit Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Registrierkassenpflicht Belegerteilungspflicht Sanktionen bei Verstoß Lösungsansätze Dr. Dösinger & Partner Klaus Wagner
3 Voraussetzung für Begünstigung Verankerung der Gemeinnützigkeit in den Statuten tatsächliche Geschäftsführung Statutenentsprechend (Zweck und Finanzierung) keine eigennützigen Ziele für Mitglieder Kein unangemessen hohes Vermögen Aufzeichnungen führen Dr. Dösinger & Partner 3
4 Unentbehrliche, entbehrliche Hilfsbetriebe, und begünstigungsschädliche Betrieb Unentbehrliche Hilfsbetriebe: Voraussetzung: der konkrete Betrieb ist direkt zur Erfüllung des ideellen und mildtätigen Zwecks ausgerichtet Beispiele: Kartenverkäufe für Saisonspiele Erlöse aus Sponsoring Subventionen Mitgliedsbeiträge Folgen: Keine Registrierkasse Nicht begünstigungsschädlich Keine Umsatz- und Körperschaftsteuerpflicht Dr. Dösinger & Partner 4
5 Unentbehrliche, entbehrliche Hilfsbetriebe, und begünstigungsschädliche Betrieb Entbehrliche Hilfsbetriebe: Voraussetzung Mittel dienen zur Erfüllung des (begünstigen) Vereinszwecks Überschüsse kommen ausschließlich dem begünstigen Zweck zu Gute Hilfsbetrieb tritt zu steuerpflichtigen Betrieb nicht in vermeidbare Konkurrenz Beispiele: kleine Vereinsfeste Flohmarkt, mit gespendeten/gesammelten Waren Trainingsartikel an Mitglieder zu Selbstkosten Folgen: Registrierkassenpflicht (außer kleine Vereinsfeste ) Grundsätzlich Körperschaftsteuerpflichtig (Freibetrag) Keine Umsatzsteuerpflicht Dr. Dösinger & Partner 5
6 Unentbehrliche, entbehrliche Hilfsbetriebe, und begünstigungsschädliche Betrieb Das kleine Vereinsfest (entbehrlicher Hilfsbetrieb): Voraussetzung Organisation u. Durchführung ausschließlich durch Vereinsmitglieder Professionisten jedoch erlaubt (z.b. Zeltaufbauer) Verköstigung übersteigt ein bestimmtes Angebot nicht, kein externes Catering Künstlerische Gruppen erhalten maximal Euro pro Stunde Dauer sämtlicher Veranstaltungen in Summe maximal 48 Stunden p.a. Folgen: Keine Registrierkassenpflicht Grundsätzlich Körperschaftsteuerpflichtig (Freibetrag) Keine Umsatzsteuerpflicht Dr. Dösinger & Partner 6
7 Unentbehrliche, entbehrliche Hilfsbetriebe, und begünstigungsschädliche Betrieb Begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb: Voraussetzung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Gewinnbetrieb) Hilfsbetrieb tritt zu steuerpflichtigen Betrieb in vermeidbare Konkurrenz Beispiele: Große Vereinsfeste Fanartikelverkauf Kantine Folgen: Gesamter Verein verliert abgabenrechtliche Begünstigungen (Ausnahmegenehmigung) Registrierkassenpflicht Umsatz- und Körperschaftsteuerpflichtig Dr. Dösinger & Partner 7
8 Körperschaft- und Umsatzsteuer Körperschaftsteuer Steuerbemessungsgrundlage: Einnahmen abzüglich Ausgaben = Gewinn, aller entbehrlichen und begünstigungsschädlicher Betriebe Steuersatz 25 % vom Gewinn Freibetrag Euro Körperschaftsteuererklärung (K2) einmal jährlich einzureichen Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage Entgelt (z.b. 2,50 Euro für 1 Bier) Relevante Steuersätze 10 % (Brezel) und 20 % (Bier) Umsatzsteuerbefreiung bis Euro Netto Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuererklärung (U1) einmal jährlich einzureichen Dr. Dösinger & Partner 8
9 Registrierkassenpflicht Alle Bareinnahmen sind zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln erfassen Maßgebliche Grenzen Ab einem Jahresumsatz in Höhe von EUR sofern die Barumsätze EUR überschreiten Im Viertfolgenden Monat nach Überschreitung der relevanten Grenzen (frühestens 1. Mai 2016) Gilt für Entbehrliche Hilfsbetriebe und begünstigungsschädliche Geschäftsbetriebe Je Betrieb Dr. Dösinger & Partner 9
10 Belegerteilungspflicht Korrespondierend mit Registrierkassenpflicht (Grenze liegt jedoch bei EUR 7.500) Mindestanforderungen an den Beleg: Unternehmer (Verein) ist mit Name und Adresse zu bezeichnen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung (ab 2017 auch Uhrzeit) Menge und Handelsübliche Bezeichnung 1 x 0,5 l Bier, Allgemeiner Sprachgebrauch als Maßstab Betrag der Barzahlung Dr. Dösinger & Partner 10
11 Sanktionen Keine Nutzung einer Registrierkasse Finanzordnungswidrigkeit (Strafrahmen bis EUR 5.000) Systematische Manipulation bis EUR Nichteinhaltung der Belegerteilungsverpflichtung stellt ebenfalls eine Finanzordnungswidrigkeit dar Gemäß 163 BAO: Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen und kann zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde führen! Dr. Dösinger & Partner 11
12 Lösungsvorschläge Falls Pflicht besteht, JEDENFALLS Registrierkasse anschaffen und ordnungsgemäß verwenden (keine Schätzungsbefugnis bei formeller und materieller Richtigkeit) Ausnahmeantrag gemäß 45a BAO ( keine Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerpflicht bis Umsätze in Höhe von Euro) gilt als automatisch erteilt bzw. Antrag gemäß 44 Abs. 2 BAO stellen (nur Teilbetrieb steuerpflichtig) Ausgliederungen andenken Kantine verpachten/ausgliedern Dr. Dösinger & Partner 12
13 Lösungsvorschläge Einfache Registrierkasse Tabletlösung Anschaffungskosten für Registrierkasse ab 300 Euro Monatliches Wartungsentgelte Eigene Rechnungskreise Nachvollziehbare (Einzel)-aufzeichnungen Dr. Dösinger & Partner 13
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