Autor: Thomas Michelitsch, B.A. M.Sc. Thema: Finanzkontrollen im Taxigewerbe
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1 Autor: Thomas Michelitsch, B.A. M.Sc. Thema: Finanzkontrollen im Taxigewerbe
2 Themenübersicht Einleitung Registrierkassenverpflichtung Belegerteilungsverpflichtung Elektronische Sicherheitseinrichtung Strafen Weitere Konsequenzen 2
3 Einleitung Warum ist die Registrierkassenpflicht sinnvoll? 3
4 Einleitung Bekämpfung von Schwarzumsätzen Vermeidung von Abgabenverkürzungen Herstellung von Wettbewerbsgleichheit zwischen den Unternehmern. 4
5 Einleitung Die Fahrer scheinen eine seltene Macht über die Unternehmen erlangt zu haben. Quelle: Nachrichtenmagazin Profil verfügbar am unter: 5
6 Einleitung Derzeit sind die Unternehmer die Sklaven der Fahrer Quelle: Nachrichtenmagazin Profil verfügbar am unter: 6
7 Einleitung Glauben Sie mir, wenn ich von einem Prozentfahrer nur zwei Prozent mehr verlange, die Pauschale anhebe, oder wenn ich dem Geringfügigen sage, ich melde dich Vollzeit an, so schnell können Sie nicht schauen und der ist bei der Konkurrenz. Quelle: Nachrichtenmagazin Profil verfügbar am unter: 7
8 Registrierkassenpflicht Was versteht man unter der Registrierkassenpflicht? 8
9 Registrierkassenpflicht Erfassung der Bareinnahmen mittels Elektronischer Registrierkasse Kassensystem Sonstiges elektronisches Aufzeichnungssystem zb Kassenwaage, Fakturierungsprogramm, Taxameter 9
10 Registrierkassenpflicht Bareinnahme/Barumsatz= Zahlungen mit Bargeld Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte, Barscheck oder andere elektr. Zahlungsformen (Kartenzahlungen, NFC) Zahlungen mit Gutscheinen, Bons etc. 10
11 Registrierkassenpflicht Keine Bareinnahme/Barumsatz = Online-Banking-Überweisung PayPal Einziehungsaufträge Daueraufträge 11
12 Registrierkassenpflicht Für wen gilt die Registrierkassenpflicht? 12
13 Registrierkassenpflicht Unternehmer + betriebliche Einkünfte Einkünfte aus L & F Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb ab einem Nettojahresumsatz von Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten. 13
14 Registrierkassenpflicht Folgen bei Überschreiten der Umsatzgrenzen jedes Fahrzeug, in dem Barumsätze getätigt werden, ist mit einer Reg.Kasse auszustatten. gleichzeitig ist dem Kunden ein Papierbeleg auszuhändigen Mitnahmepflicht (außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten) Kopie des Belegs/Zweitschrift ist mind. 7 Jahre aufzubewahren. 14
15 Registrierkassenpflicht Beispiele: Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Land- und Forstwirte, Apotheke, Lebensmittel- und Buchhandel, Gastronomie- und Hotelbetriebe, Taxiunternehmern u. a. 15
16 Registrierkassenpflicht Erleichterungen Möglich für mobile Gruppen ABER: 16 Taxi/Mietwagen - Keine mobile Gruppe Begründung: Betriebstätte = auch fahrbare, schwimmende und fliegende Räumlichkeiten (z.b. Taxis, Verkaufsbusse, Schiffsrestaurants, und Verkäufe in Flugzeugen) Es ist lt. BMF zumutbar und zweckmäßig, der Registrierkassenpflicht Zug um Zug mit dem Leistungsaustausch, der üblicherweise innerhalb dieser Räumlichkeiten stattfindet, nachzukommen.
17 Registrierkassenpflicht Mietwagenfahrzeuge Grundsätzlich Reg.Kassenpflicht Aber: gemäß 25 Abs. 4 der Stmk. Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung ist die Bezahlung von Mietwagenfahrten im Fahrzeug nicht zulässig, sondern muss über die Betriebsstätte, weitere Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbeinhabers erfolgen. 17
18 Registrierkassenpflicht Mietwagenfahrzeuge Folge: Demnach wären im Fall der Überschreitung der Umsatzgrenzen im Gesamtbetrieb für Barzahlungen von Mietwagenfahrten nicht die Fahrzeuge, sondern die Betriebsstätte mit einem dort installierten Registrierkassen-System auszustatten. 18
19 Registrierkassenpflicht Mietwagenfahrzeuge Beispiele: Barzahlungen von Patienten, die mit den Sozialversicherungen im Wege der Kostenrückerstattung die Fahrt refundiert erhalten, pauschale Ausflugsfahrten mit Kleinbussen oder Limousinen-Services etwa für Hochzeiten, Geschäftsfahrten etc. 19
20 Registrierkassenpflicht Übersicht 20
21 Belegerteilungspflicht ab Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Mitnahmeverpflichtung für Kunden Kein BELEG = Finanzordnungswidrigkeit: Strafrahmen bis Euro 5.000,- 21
22 Belegerteilungspflicht Mindestinhalt von Belegen Bezeichnung des Unternehmers Eindeutige Bezeichnung des liefernden/leistenden UN Fortlaufende Nummer zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles Tag der Belegausstellung Tag, Monat, Jahr Menge, handelsübliche Bezeichnung Zahl, Maß, Gewicht, Sammelbegriffe sind unzureichend Betrag der Barzahlung 22
23 Belegerteilungspflicht Mindestinhalt von Belegen handelsübliche Bezeichnung: Art der sonstigen Leistung wie z.b.: Taxifahrt, Mietwagenfahrt Umfang der sonstigen Leistung muss bestimmbar sein: Strecke (Adresse-Ziel) Kilometerangabe oder andere Details zur Nachvollziehbarkeit der Leistung auf dem Beleg 23
24 Belegerteilungspflicht Mindestinhalt von Belegen ab (zusätzlich) Kassenidentifikationsnummer Datum und Uhrzeit Betrag nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbare Code (QR, Barcode, OCR) Bezeichnung als Trainings bzw. Storno, wenn zutreffend 24
25 Elektronische Sicherheit ab Zweck: Schutz vor Manipulation am Beleg als QR Code sichtbar Anmeldung über Finanzonline Umsätze werden chronologisch verkettet Manipulation würde die Kette sprengen Kontrollmöglichkeit mittels Belegcheck-APP Anforderungen: Drucker, Schnittstelle zur Sicherheitseinrichtung, Kassenidentifikationsnummer, Keine Umgehungsvorrichtungen 25
26 Elektronische Sicherheit Verschärfte Anforderungen Genaue Regelung der Inbetriebnahme Kauf eines Signaturzertifikats zb A-Trust Kauf einer Signaturerstellungseinheit Registrierung der Kasse mittels FIO (Startbeleg) Hochladen des Startbeleges Mind. 1/4jährliche Sicherung des DEP Summenspeicher (Monats- und Jahresbeleg) 26
27 Elektronische Sicherheit Inhalt Belegsignatur Kassenidentifikationsnummer Fortlaufende Nummer des Barumsatzes Datum und Uhrzeit der Belegausstellung Betrag (nach Steuersätzen getrennt) Grand Total (verschlüsselt) Seriennummer des Signaturzertifikates/Siegels Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes (Verkettung) Signaturwert des betreffenden Barumsatzes Bei Trainings-/Stornobuchungen, die Bezeichnung als solche 27
28 Strafen Werde ich als Unternehmer ab dem verfolgt / bestraft, wenn meine Registrierkasse nicht über die gesetzlich vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung verfügt, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt? 28
29 Strafen JA, bei vorsätzlicher Begehung können finanzstrafrechtlichen Konsequenzen drohen. Grund für Nichterfüllung ist maßgeblich Geldstrafe bis zu Euro ABER: Wird durch die konkrete Tathandlung bereits ein anderes Finanzvergehen verwirklicht (der Versuch einer Abgabenhinterziehung genügt) sind die Strafdrohungen dieser Finanzvergehen maßgeblich. 29
30 Übersicht Strafen Art des Vergehens Tatbestand Strafausmaß Beispiel Finanzordnungswidrigkeit Vorsätzliche Verletzung einer abgaben- oder monopolrechtlichen Pflicht zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen oder Geldstrafe (max ) Nichtverwendung einer Registrierkasse trotz. RK- Pflicht Belegausstellung ohne Abgabenverkürzung ( 51 Abs. 1 lit. c und d FinStrG) Vorsätzliche Verfälschung von automationsunterstützt geführten Aufzeichnungen durch programmgesteuerte Datenmanipulation ohne Abgabenverkürzung ( 51a FinStrG) Geldstrafe (max ) Feststellung einer steuerlich (noch) nicht geltend gemachten Datenmanipulation Abgabenhinterziehung (Wiederholt begangene) Abgabenverkürzung ohne Freiheitsstrafe, Geldstrafe Entrichtung einer Datenmanipulation im Ausmaß von weniger als ( 33, 34, 38, 38a FinStrG) (abhängig vom strafbest. Wertbetrag) verkürzten Selbstbemessungsabgabe Abgabenbetrug Abgabenhinterziehung durch Datenmanipulation im Freiheitsstrafe, Geldstrafe Festsetzung einer Ausmaß von mindestens ( 39 Abs. 1 lit. c FinStrG) (abhängig vom strafbest. Wertbetrag) verkürzten Abgabe auf Basis einer Datenmanipulation 30
31 Weitere Konsequenzen Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen ( 163 BAO) FOLGE -Schätzungsverpflichtung für die Abgabenbehörde gem. 184 BAO 31
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32
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