Registrierkassenpflicht Lösungen und Informationen
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- Richard Salzmann
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1 Registrierkassenpflicht Lösungen und Informationen Mag. Martin Binder Mag. Michael Binder Graz, PRECISE. PROVEN. PERFORMANCE. Agenda Bisherige Regelungen beim Kassieren von Bareinnahmen Neuregelungen durch die Steuerreform 2015 Stichtage Einzelaufzeichnungen Belegpflicht und Belegannahmepflicht Registrierkassenpflicht Vorteile, Empfehlungen Finanzpolizei 2 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 1
2 Bisherige Regelung beim Kassieren von Bareinnahmen Barbewegungs-Verordnung 2006/Betrugsbekämpfungsgesetz Keine Belegpflicht Keine Registrierkassenpflicht Keine Verpflichtung zur Verwendung eines Sicherungsprogrammes Grundsatz: Alle Umsätze mussten einzeln und in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Es bestand keine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse. Umsätze konnten auch mit einer Strich-Liste dokumentiert werden. Vereinfachte Losungsermittlung (Kassasturz): Jahresumsatz maximal T 150, Umsätze im Freien (zb Maronibrater, Eisbars, Marktfahrer etc) 3 Neuregelungen durch Steuerreform 2015 Die Neuerungen betreffen nur BAR-Umsätze! Barumsätze sind Umsätze, bei denen das Entgelt bar geleistet wird aber auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte andere elektronische Zahlungsformen wie zb mittels Mobiltelefon, PayLife Quick Zahlung mit Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen Keine Barumsätze bei E-Banking und Erlagschein 4 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 2
3 Welche Stichtage sind zu beachten? Der Zeitplan Ab Einzelaufzeichnungspflicht Belegpflicht Registrierkassenpflicht Ab Anmeldung der Registrierkasse bei FinanzONLINE Abmeldung der Registrierkasse von FinanzONLINE bei Wegfall Ab Pflicht technische Sicherheitslösung/Manipulationsschutz Technische Umsetzung bei Automaten 5 Einzelaufzeichnung Wer muss Bargeschäfte aufzeichnen? Derzeit nur Unternehmer ab ,00 Jahresumsatz (auch Vermietung und Verpachtung) Ab alle Unternehmer unabhängig von der Umsatzhöhe (möglicherweise ab ?!) Nur eine Ausnahme: Kalte Hände -Umsätze 6 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 3
4 Was ist eine Registrierkasse? wikipedia.de: Eine Registrierkasse ist ein auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen spezialisiertes Datenerfassungsgerät. Sie dient zur Abrechnung von Bargeldumsätzen und zur Erstellung von Belegen. Es gibt verschiedene technische Umsetzungen zu unterscheiden sind vor allem offene Systeme (bestehend aus Standard-Hardware, einem Standard-Betriebssystem und einer Kassensoftware) sowie geschlossene (oder auch proprietäre ) Systeme (in denen Hard- und Software eine Einheit bilden). Leistungsfähigere Registrierkassen werden oft auch als Kassensystem oder POS-System ( Point of Sale ) vermarktet. Frage: Kann sogar ein Mobiltelefon eine Registrierkasse sein? 7 Einzelaufzeichnung - Arten Mittels Registrierkasse zwingend Jahresumsatz des Betriebs größer ,00 UND (!) Barumsätze größer 7.500,00 je Betrieb Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Beleg im Sinne der Belegerteilungspflicht Nicht mehr zulässig: Strichliste Strichliste mit Bezug auf Artikel Standliste Stockverrechnung Rechenmaschine mit Streifen Aber zulässig: Händischer Kassenblock mit fortlaufender Nummer 8 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 4
5 Belegpflicht Notwendiger Inhalt eines Beleges Rechnung im Sinne des UStG enthält alles Papierbeleg Name des Unternehmens Fortlaufende Nummer Datum Menge sowie handelsübliche Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung Was war meine Leistung? Erlass zur Erleichterung bleibt abzuwarten! (zb reicht die Angabe der Warengruppe?) Betrag 9 Belegpflicht Inhalt eines Beleges aus der Registrierkasse ab 2017 Beleg aus der Registrierkasse Wie Papierbeleg Sowie zusätzlich Kassen-Identifikations-Nr. Uhrzeit Aufteilung des Betrages nach Steuersätzen QR-Code oder alphanumerischer Code Hinweis: Beleg ist auch ein elektronischer Beleg, wenn unmittelbar nach Zahlung dieser verfügbar ist (zb per ) 10 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 5
6 Belegannahmepflicht Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeit aufzubewahren Damit soll die Belegausstellungskultur gestärkt werden Keine sanktionierbare Finanzordnungswidrigkeit 11 Registrierkassenpflicht Wer ist betroffen? Beginn und Ende Zur Wiederholung: Jeder Unternehmer (Gewerbetreibender, Freiberuflicher, Land- und Forstwirt) auch bei Pauschalierung der Umsätze von über ,00 UND (!) davon Barumsätze von über 7.500,00 je Betrieb macht Beginn: Im 4. Monat nach Überschreiten der Umsatzgrenzen; ab , wenn Grenzen per überschritten sind Ende: Bei Unterschreiten der Umsatzgrenzen ab Folgejahr 12 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 6
7 Registrierkassenpflicht Beginn Beginn der Registrierkassenpflicht ab Registrierkassensicherheits-Verordnung ab Grund: Risiko bei Kassen ohne Sicherheitssystem/ Manipulationsschutz, zb Löschen von x % der Umsätze, Löschen von Umsätzen von Mitarbeiter x, nachträglich erstellte ordnungsgemäße Wunschbons, Nachstornos von Rechnungen ohne Nr., Bonierung nur bei Wunsch nach Rechnung etc. 13 Registrierkassenpflicht Abgabenrechtliche Überprüfungen Maßnahmenbereich Erhebung Verdeckte Erhebung Mystery-Shopping (zb Finanzamt sammelt Belege) Maßnahmenbereich Nachschau Kassennachschau der Finanzpolizei (zb Kassasturz) Maßnahmenbereich Prüfung Außenprüfung vulgo Betriebsprüfung USO 14 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 7
8 Registrierkassenpflicht Achtung strenge Konsequenzen Schätzung (Sicherheits- oder Unsicherheitszuschlag) Geldstrafe bis zu 5.000,00 (Finanzordnungswidrigkeit) bei erstmaliger Feststellung Schwere Fälle Finanzstrafrecht 15 Registrierkassenpflicht Ausnahmen und Sonderregelungen Ausnahmen Kalte Hände -Umsätze (Umsatzgrenze ,00); zb Maronibrater, keine Registrierkassenpflicht und auch keine Einzelaufzeichnung und Belegerteilung (Kassasturz) Sonderregelung Mobile Gruppen (zb Friseur) Lieferung/Leistung außerhalb des Betriebes und Registrierkassenpflicht Erfassung nach Rückkehr in den Betrieb ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse Wenn sie dem Kunden bei Zahlung einen Beleg ausfolgen Und eine Kopie davon aufbewahren 16 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 8
9 Registrierkassenpflicht Ausnahmen und Sonderregelungen Sonderreglung geschlossene Gesamtsysteme Betrifft Unternehmer, die mehr als 30 Registrierkassen im Inland verwenden Können bei Finanzamt beantragen, dass man als geschlossenes Gesamtsystem behandelt wird Dem Antrag ist ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen beizulegen, welches die Manipulationssicherheit bestätigt (Kosten T 20?) Änderungen der Verhältnisse sind dem Finanzamt innerhalb eines Monats zu melden 17 Registrierkassenpflicht Ausnahmen und Sonderregelungen Sonderreglung für Automaten ab Gegenwert bis 20,00 je Einzelumsatz Vereinfachte Losungsermittlung (mindestens alle 6 Wochen Erfassung und mindestens 1x pro Monat Kassenentleerung) Keine Einzelaufzeichnungspflicht Keine Belegerteilungspflicht Keine Registrierkassenpflicht Sonderreglung für Onlineshops Betriebe sind hinsichtlich ihrer Umsätze bei denen keine Gegenleistung durch Bargeld erfolgt und das Geschäft auf einer Online-Plattform abgeschlossen wird von der Registrierkassenpflicht befreit. 18 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 9
10 Registrierkassenpflicht Steuerliche Begünstigungen Für die Anschaffung oder Umrüstung ist je Kassensystem eine Prämie von 200,00 geltend zu machen (maximal 30,00 je Erfassungseinheit) Die Investition ist im Jahr der Anschaffung voll abschreibbar sofortige Betriebsausgabe Die Investition muss bis zum getätigt werden 19 Vorteile durch die Registrierkassenpflicht? Kassenabschluss geht schneller Weitgehender Ausschluss von Fehlerquellen Lückenloser Nachweis von Umsätzen bei Betriebsprüfungen wenig Angriffspunkte für Schätzungen Verknüpfung Registrierkasse und Rechnungswesen (Buchhaltung) über Schnittstellen ecounting Erweiterungsmöglichkeiten auf Kundenverwaltung und Warenwirtschaft Hinweis: Betriebsprüfung! 20 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 10
11 Unsere Empfehlungen Nicht vergessen: Sogar ein Mobiltelefon kann eine Registrierkasse sein! Beachtung der 3 Termine: , und Neue Registrierkasse mit übriger Software im Hause abstimmen (Schnittstellen, Materialwirtschaft, Überleitung ins Rechnungswesen etc.) WKO-Liste Bestätigung vom Hersteller oder Händler vor dem über die finanzamts-taugliche Registrierkasse einholen Verhaltensempfehlung Finanzpolizei Noch im Jahr 2015 das Projekt Registrierkasse in Angriff nehmen! Konservativ bleiben beim Übergang! 21 Finanzpolizei - Verhaltensempfehlung Ruhe bewahren Kooperationsbereitschaft zeigen Bei Abwesenheit des Unternehmers Vertreter bestellen Rechtsbelehrung einfordern Rechtsgrundlage der Kontrolle? Notwendige Unterlagen vorbereiten (insbesondere Bestätigung des Registrierkassenherstellers/-händlers) Protokoll von Finanzpolizei verlangen 22 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 11
12 23 Dr. Binder & Co/Grossek/eCounting 12
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