Deutscher Nachhaltigkeitskodex 2014
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- Anton Franke
- vor 7 Jahren
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1 Deutscher Nachhaltigkeitskodex 2014 Entwurf zur Stakeholder-Beteiligung Stand April 2014 Beschluss zum Aktualisierungsentwurf zum DNK 1. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung aktualisiert den Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Die Aktualisierung ist redaktioneller Art und macht den gewollten Inhalt klarer. Inhaltlich bleiben die Kriterien unverändert und an den inhaltlichen Anforderungen werden keine Abstriche gemacht. Erforderlich wird die Aktualisierung durch die Änderung von im DNK zitierten Bezugsgrößen. 2. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung ist mit dem seit 2011 erreichten Stand der Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex nicht zufrieden. Die Anzahl der Unternehmen, die den DNK anwenden, ist zu gering und die Qualität der Anwendung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Positiv allerdings ist das hohe internationale Interesse zu werten und die Initiativen ganzer Branchenverbände und der sie tragenden Spitzenunternehmen, den DNK breit anzuwenden und zu spezifizieren. 3. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung schließt daraus, dass der DNK zur richtige Zeit kommt, um europarechtlich formulierte Pflichten zur Unternehmensberichterstattung auf geeignete Weise umzusetzen und um die Berichterstattung zur Nachhaltigen Entwicklung generell fortzuentwickeln. Diesem Zweck soll die Aktualisierung dienen. 4. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung beschließt nachfolgende Aktualisierung als Entwurf und stellt sie in einem Multi-Stakeholder-Dialog zur Diskussion. Er dankt allen Unternehmen, die sich bereits jetzt mit Verbesserungsvorschlägen und Hinweisen in verschiedenen Arbeitsrunden beteiligt haben, darunter erfreulicherweise viele mittlere und kleine Unternehmen. 5. Der Rat bittet die interessierten Kreise um Kommentare und Teilnahme an einem für Mai 2014 geplanten Multi-Stakeholder-Forum. Die finale Fassung wird der Rat bis zum beschließen. Begründung für den Aktualisierungsentwurf zum DNK Der DNK wurde im Rahmen eines intensiven, mehrstufigen Multistakeholderprozesses entwickelt und im Herbst 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) beschlossen. Zweieinhalb Jahre nach der Einführung des DNK soll nun eine Aktualisierung des Instruments vorgenommen werden. Die Aktualisierungen bestehen in erster Linie in dem Ersatz veralteter Indikatoren. Die Global Reporting Initiative hat ihre Leistungsindikatoren fortgeschrieben (von G 3.1 auf G 4). Die gewünschte Bezugnahme des DNK auf die GRI Key Performance Indicators (KPI) macht eine Aktualisierung des DNK erforderlich. Darüber hinaus zeigen praktische Erfahrungen bei der Anwendung des Kodex, dass ein Überarbeitungsbedarf der DNK-Kriterien besteht. Es wird eine redaktionelle Überarbeitung der Kriterien vorgenommen, durch die bestehende Dopplungen und Begriffsunklarheiten ausgeräumt und komplexe, inhaltlich überladende Satzstrukturen vereinfacht werden sollen. 1
2 Um eine Vermischung der GRI-Indikatoren mit den DNK-Kriterien zu vermeiden, werden die GRI-Indikatoren in der aktualisierten Version des DNK nicht mehr direkt unter den betreffenden DNK-Kriterien aufgeführt, sondern in den Anhang gestellt. Neuerungen G4 Die wichtigsten Neuerungen von G4, d.h. der 4. Generation der Key Performance Indicators, im Vergleich zu den G3 sind: 1. Grundsatz der Wesentlichkeit (Materialität) ist verstärkt Unternehmen werden ermutigt, sich auf die für ihr Geschäft wesentlichen Auskünfte und Indikatoren zu beschränken. Im Bestfall sind die Nachhaltigkeitsberichte im Ergebnis dadurch strategischer, fokussierter, glaubwürdiger und darüber hinaus für die Stakeholder einfacher zu erschließen. Im weniger guten Fall findet eine Auswahl nach eigenen Stärken statt. 2. Differenzierung durch Anwendungsebenen A, B und C fallen weg G4 bietet zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Dabei handelt es sich um die Optionen Kern und Umfassend. Die Kern -Option fordert nur Angaben zu den wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen Auswirkungen der Unternehmung und zu führungsbezogenen Leistungen. Die Umfassend -Option erfordert zusätzliche Standardangaben zur Strategie und Analyse, zur Unternehmensführung sowie zur Ethik und Integrität der Organisation. Darüber hinaus muss die Organisation ausführlicher über ihre Leistung berichten, indem sie alle Indikatoren im Zusammenhang mit den als wesentlich ermittelten Aspekten darlegt. 3. Angaben zum Managementansatz werden vereinheitlicht Die Angaben zum Managementansatz sollen künftig nicht mehr für die einzelnen Aspekte definiert werden. Stattdessen soll die Berichterstattung zum Managementansatz in einem Verfahren mit vier generischen Schritten erfolgen, das einheitlich für alle wesentlichen Aspekte angewandt werden kann. 4. Neue und aktualisierte KPI werden ergänzt Im Bereich: Governance und Entlohnung (G4 34- G4-55) o Stärkere Beleuchtung der höchsten Governance Instanz im Unternehmen o Nachhaltige Anreize im Vergütungssystem o Gehaltsunterschiede / Lohnspreizung Ethik und Integrität (G4-56, G4-57, G4-58) o Beschreibung der Werte, Prinzipien, Standards und Normen einer Organisation Lieferkette o Wird integriert in General Standard Disclosure (G4-12, G4-13, G4-41) und in Specific Standard Disclosure o Beschreibung der gesamten Lieferkette unter Berücksichtigung: Schritte der Lieferkette Management der Lieferantenbeziehungen Beschaffungspraktiken Lieferantenauswahl bzw. -bewertung Indikatoren anwenden 5. Verweis auf andere Regelwerke soll harmonisieren Durch die Einbeziehung anderer Regelwerke wie den 10 Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen oder den OECD Leitsätzen (vgl. z.b. GRI G4-11, EN, LA, HR, SO, PR) soll die Vergleichbarkeit und Standardisierung forciert werden. 2
3 G4 sollte auch der Angleichung oder viel mehr der Harmonisierung mit anderen etablierten Standards und Rahmenwerken dienen. Bewertung der G4 Neuerungen aus Sicht des DNK und daraus resultierende Maßnahmen 1. Der Bezug auf Wesentliches / für das Unternehmen materiell Wichtiges ist im DNK bereits enthalten. Keine Änderung des DNK erforderlich. 2. Die bisherige Orientierung an der nach Level A, B, C differenzierten Anwendung kann nicht fortgesetzt werden. Die Differenzierung nach Kern und Umfassend ist sachlich anderer Art und kommt nicht für den DNK in Frage. Wegfall der DNK-Kurzerklärung 3. Die Neuerungen bei den Angaben zum Managementansatz spielen für den DNK keine Rolle. Keine Änderung des DNK erforderlich. 4. Neue KPI sollten übernommen werden, sofern dies die Sachnähe zum DNK ergibt. Keine Änderung des DNK erforderlich. 5. Die Harmonisierung wird durch die Regelung bei G 4 vorangetrieben, was zu unterstützen ist. Keine Änderung des DNK erforderlich. 6. Unabhängig von den Punkten 1-5 ist es eine weitere Konsequenz für den DNK, dass die Nennung von Leistungsindikatoren zu qualifizieren ist und die entsprechende Passage im Erläuterungsteil des DNK (Seite 21, DNK 2012) nach vorne zu stellen und zu präzisieren ist. 3
4 Der Aktualisierungsentwurf zum Deutscher Nachhaltigkeitskodex 2014 Präambel Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex macht das Nachhaltigkeitsmanagement von Unternehmen transparent und schafft Verbindlichkeit durch eine vergleichbare Darstellung der unternehmerischen Verantwortung. Seine Anwendung ist freiwillig. Sein Ziel ist eine gut handhabbare und auf das Wesentliche abstellende Erklärung eines Unternehmens über seine Maßnahmen zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex besteht aus 20 Kriterien. Soweit möglich werden diesen Kriterien so genannte Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) der Global Reporting Initiative (GRI) und des Dachverbands der nationalen Verbände der europäischen Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS) zugeordnet. Die KPI sind jedoch nicht immer inhalts- und deckungsgleich zu den Kriterien. Ihre Angabe dient der begleitenden Information und Orientierung. Unternehmungen, die bereits nach EFFAS oder GRI berichten, nutzen diese zur Vereinfachung von Berichtsabläufen. Die Definition und Berechnung der KPIs wird in den jeweils zugrunde liegenden Standards erläutert. Weitergehende branchenspezifische Konkretisierungen und ggf. auch Ergänzungen sind möglich. Die Berichterstattung erfolgt nach dem Ansatz, eine auf das unternehmensspezifisch Wesentliche abstellende Entsprechung (comply) oder eine differenzierte Erklärung für das Nichtzutreffen bzw. die Nicht-Offenlegung von Informationen (explain) im Hinblick auf die Kriterien 1 bis 20 abzugeben. Der comply-or-explain-ansatz 1 verlangt darzulegen, ob das Unternehmen einem Kriterium im Grundsatz entspricht. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist in einem Dialogprozess mit zahlreichen Stakeholdern entstanden. Seit seiner Veröffentlichung 2011 hat der Rat die Anwendung des DNK durch Schaffung einer Datenbank verbessert. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung strebt eine breite Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex an. Er begleitet die Anwendung kritisch. Kriterien 1-4 zu STRATEGIE Strategische Analyse und Maßnahmen 1. Das Unternehmen legt offen, wie es für seine wesentlichen Aktivitäten die Chancen und Risiken im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung analysiert. Das Unternehmen erläutert, welche Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards 2 zu operieren. 1 Die Comply-or-Explain-Logik wird im Zuge der Aktualisierung in der DNK-Datenbank und den Entsprechenserklärungen deutlicher visualisiert. 2 Beispiele für Standards werden in einem Glossar (in Arbeit) erläutert 4
5 Wesentlichkeit 2. Das Unternehmen legt offen, wie die Strategie für die wesentlichen Aktivitäten und ihre systematische Umsetzung alle Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt, die einen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen haben. Ziele 3. Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/ oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird. Tiefe der Wertschöpfungskette 4. Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung hat und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette die Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden. Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT Verantwortung 5. Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeit des Unternehmens in der Unternehmensführung werden offengelegt. Regeln und Prozesse 6. Das Unternehmen legt unter Bezugnahme auf relevante Unternehmensbereiche offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse implementiert wird. Kontrolle 7. Das Unternehmen legt offen, wie, analog zu finanziellen Kennzahlen, Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in die regelmäßige interne Planung und Kontrolle integriert werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern. Anreizsysteme 8. Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch an der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen und an der dauerhaften Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand / Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat / Beirat) ist. Beteiligung von Anspruchsgruppen 9. Das Unternehmen legt offen, wie die relevanten Anspruchsgruppen, wie zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Finanzdienstleister und Nichtregierungs- 5
6 organisationen sowie auch relevante Kapitalgeber identifiziert werden, ein regelmäßiger Dialog mit ihnen gepflegt wird und sie in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Innovations- und Produktmanagement 10. Das Unternehmen legt offen, wie Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen durch Prozesse gestärkt werden, die die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und beim Nutzer verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet werden. Kriterien zu UMWELT Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen 11. Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von z. B. Wasser, Boden, Abfall, Energie, Emissionen, Fläche, Biodiversität. Es wird offengelegt, wie der gesamte Produktlebenszyklus in die Analyse einbezogen wird. Ressourcenmanagement 12. Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für den effizienten Ressourceneinsatz, den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen gesetzt hat und wie diese erfüllt wurden. Klimarelevante Emissionen und Ziele 13. Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an. Kriterien zu GESELLSCHAFT Arbeitnehmerrechte 14. Das Unternehmen berichtet, wie es die Arbeitnehmerrechte sowohl national als auch international anhand anerkannter Standards einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert. Soziale Prozesse 15. Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert hat, um Chancengerechtigkeit, Gesundheitsschutz, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern sowie jegliche Form der Diskriminierung zu unterbinden. 6
7 Beschäftigungsfähigkeit 16. Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen. Menschenrechte 17. Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen für die Wertschöpfungskette ergriffen werden, um zu erreichen, dass die Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Gemeinwesen 18. Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt. Politische Einflussnahme 19. Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobby- Listen 3, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen 4, alle Zahlungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern offengelegt werden. Korruption 20. Das Unternehmen legt anhand von akzeptierten Standards 5 offen, welche Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren und wie diese Systeme geprüft werden. Es stellt dar, wie Korruption aufgedeckt, verhindert und sanktioniert wird. 3 Z.B. die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern des Deutschen Bundestags: 4 Begriff wird in einem Glossar erläutert. 5 Beispiele für Standards werden in einem Glossar erläutert. 7
8 Anhang GRI und EFFAS-KPIs GRI 4/EFFAS (2. Aktualisierte Auflage DNK) Übernahme G 3.1/EFFAS Austausch G 3.1 durch G4 Ersatzlose Streichung von G 3.1/EFFAS Zusätzliche G4 Inhaltsgleich Analog mit Abweichungen G Begründung: Redundant zu Kriterium 1-4 EFFAS Begründung: Redundant zu Kriterium 1-4 EFFAS S06-01 G durch G G Begründung: Redundant zu Kriterien 5-7 und Indikator G4-56 EFFAS S06-02 G und 4.10 durch G 4-51 b 7 EFFAS S08-03 Begründung: Redundant zu Kriterium 8 G durch G G Begründung: Redundant zu Kriterium 9 G G 4-56: Beschreibung der Werte, Grundsätze sowie Verhaltensstandards und -normen (Verhaltens- und Ethikkodizes) der Organisation. 7 G 4-51 b: Das Unternehmen legt offen, in welcher Beziehung Leistungskriterien in der Vergütungspolitik zu den wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Zielen des höchsten Kontrollorgans und der leitenden Führungskräfte stehen. 8 G4-54: Nennung des Verhältnisses der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters in jedem Land mit signifikanten geschäftlichen Aktivitäten zum mittleren Niveau (Median) der Jahresvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Mitarbeiter) im selben Land. 9 G4-27: Nennung der wichtigsten Themen und Anliegen, die durch die Einbindung der Stakeholder aufgekommen sind, und wie die Organisation auf jene wichtigen Themen und Anliegen reagiert hat, einschließlich durch ihre Berichterstattung. Nennen Sie die Stakeholdergruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen jeweils angesprochen haben. 8
9 Übernahme G 3.1/EFFAS EFFAS E13-01 EFFAS V04-12 EFFAS E04-01 EFFAS E05-01 EFFAS E01-01 EFFAS E02-01 G3-LA8 Begründung: Bleibt vorerst bestehen, da es keinen entsprechenden G4-Indikator gibt. EFFAS S03-01 EFFAS S10-01 Austausch G 3.1 durch G4 Ersatzlose Streichung von G 3.1/EFFAS Zusätzliche G4 Inhaltsgleich G 3.1-EN6 durch G4-EN6 G 3.1-FS11 durch G4-FS11 G 3.1-EN1 durch G4-EN1 G 3.1-EN3 durch G4-EN3 G 3.1-EN8 durch G4-EN8 G 3.1-EN22 durch G4-EN23 G3.1-EN16 durch G4-EN15, EN16, EN17 G 3.1-EN18 durch G4 EN19 G 3.1-LA7 durch G4-LA6 G 3.1-LA10 durch G4-LA9 G 3.1-LA13 durch G4-LA12 G 3.1-HR4 durch G4-HR3 Analog mit Abweichungen G 3.1-EN26 Begründung: Sehr ähnlich zu Kriterium 9 EFFAS V04-13 Begründung: Abgefragte Zahlen sind ohne Bezugszahl nicht aussagekräftig. G4-EN G4-EN28: Prozentsatz der zurückgenommenen verkauften Produkte und deren Verpackungsmaterialien nach Produktkategorie. 9
10 Übernahme G 3.1/EFFAS EFFAS S10-02 EFFAS S02-02 Austausch G 3.1 durch G4 Ersatzlose Streichung von G 3.1/EFFAS Zusätzliche G4 Inhaltsgleich Analog mit Abweichungen G3.1-HR2 durch G4-HR1 11 G4-HR9 12 EFFAS S07-02 II EFFAS G01-01 EFFAS V01-01 EFFAS V02-01 G3.1-EC1 durch G4-EC1 G3.1-SO6 durch G4-SO6 G3.1-SO2 durch G4-SO3 G3.1-SO7 durch G4-SO5 G3.1-SO8 durch G4-SO8 15 G4-HR10 13 G4-HR G4-HR1: Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden. 12 G4-HR9: Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden. 13 G4-HR10: Nennung Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden. 14 G4-HR11: Nennung erheblicher, tatsächlicher und potentielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen. 15 G4-SO8: Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften. 10
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