Nachhaltigkeit und Menschenrechte als Thema für den Aufsichtsrat
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- Christoph Küchler
- vor 7 Jahren
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1 Rainald Thannisch Nachhaltigkeit und Menschenrechte als Thema für den Aufsichtsrat Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte Berlin, 1. Juli
2 Nationale Umsetzung der CSR-Richtlinie Umsetzung einer EU-Richtlinie von Oktober 2014 Anwendungsbereich: Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter/innen. Berichtspflichten zu Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung. comply or explain Neue Definition der Wesentlichkeit von Risiken? Zeitplan: Konzept des BMJV von April 2015 Referentenentwurf von März 2016 Kabinettsbeschluss in Kürze Parl. Anhörung im Herbst Umsetzung bis Dezember
3 Forderungen des DGB (Auswahl) Berichterstattung im Lagebericht. Die Wesentlichkeitsdefinition der EU-Richtlinie ist zu konkretisieren. Fortschrittliche Definition der Arbeitnehmerbelange (u.a. Erfassung von Verstößen gegen Regeln der Mitbestimmung gleich ob aus nationalen oder aus internationalen Rechtsquellen, auch in der Lieferkette). Die Geschäftsleitung muss das korrespondierende Gremium der betrieblichen Interessenvertretung über die Berichterstattung informieren und sich mit diesem beraten. Der Anwendungsbereich sollte rechtsformneutral auch auf große, nicht börsenorientierte Unternehmen erfassen. Entsprechend sollte das Kriterium der Beschäftigtenanzahl von 500 auf 250 Beschäftigte gesenkt werden. 3
4 Nationales CSR Forum Berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Entwicklung und Umsetzung einer nationalen CSR-Strategie Gremium aus 47 Mitgliedern Darunter Spitzenverbände der Wirtschaft: BDA, BDI, DIHK, ZDH Darunter Gewerkschaften: DGB, IG BCE, IG Metall, ver.di Darunter NGOs: Germanwatch, Verbraucherzentrale Bundesverband, Transparency International Darunter Unternehmen und Initiativen aus der Wirtschaft: ArcelorMittal Eisenhüttenstadt, Henkel, Econsense etc. vergibt den CSR-Preis der Bundesregierung 4
5 Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Wertschöpfungs- und Lieferketten Soll der Orientierung privater und öffentlicher Unternehmen bei der Ausübung einer angemessenen Sorgfalt (due diligence) dienen. Ziel: Leitfaden für mehr Orientierung und Sicherheit für die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung beim Management globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten. Die Sicherung und Förderung von Arbeitnehmerrechten und des Umweltschutzes sowie insgesamt der Schutz der Menschenrechte in Wertschöpfungs- und Lieferketten kann dabei eine Rolle spielen. Die Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Gewerkschaften und Betriebsräte, so wie sie etwa durch Global Framework Agreements beschrieben sind, werden aufgeführt. 5
6 Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 6
7 Die UN-Leitprinzipien (UNGP) Verabschiedet vom UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2011 mit der Maßgabe diese in national umzusetzen. Die UNGP formulieren Regeln für Staaten und Unternehmen im Bereich der Menschenrechte. 31 Prinzipien die grundlegende und operationale Handlungsleitlinien für Staaten und Unternehmen festlegt. Zugleich werden weitere Stakeholder in die Umsetzung mit einbezogen 7
8 Die drei Säulen der UNGP Protect Respect Remedy Pflicht der Staaten Menschenrechte zu schützen Verantwortung der Unternehmen Menschenrechte zu achten Zugang zu Recht und Wiedergutmachung Staatl. und Nicht-Staatl. Beschwerdemechanism 8
9 Verantwortung der Unternehmen Unternehmen müssen nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen begegnen. Die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gilt für alle Unternehmen und unabhängig von der staatlichen Durchsetzung des Menschenrechtsschutzes. Die Achtung gilt für Menschenrechte die niedergelegt sind in der Menschenrechtscharta der UN Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (Kernarbeitsnormen): Vereinigungsfreiheit Recht auf Tarifverhandlungen Abschaffung der Zwangsarbeit Beseitigung der Kinderarbeit Nichtdiskriminierung 9
10 Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht Risikoanalyse Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen kontrollieren Risikovermeidung Risikovorbeugung 10
11 Fragen Sprecht Ihr menschenrechtliche Themen bereits heute im Aufsichtsrat an? Können die neuen Berichtspflichten dazu einen Ansatzpunkt / eine Unterstützung bieten? 11
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