Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens

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1 Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens

2 Die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR - Zuletzt geändert mit Bek. v. 13. März 2015; geltend seit : - Gefördert werden Baumaßnahmen zur Schaffung notwendiger Fahrzeugstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge nach Anlage 1 FwZR (Staffelung nach Anzahl fachlich notwendiger Stellplätze) sowie - Beschaffungen der Gemeinden für die Freiwilligen Feuerwehren (und Berufsfeuerwehren) nach Anlage 2 FwZR Die Feuerwehrförderung ist eine Projektfinanzierung auf der Grundlage einer Festbetragsförderung (keine Festlegung zuwendungsfähiger Kosten) beabsichtigt wurde bei der Festlegung der Festbeträge ein rd. 30%iger Förderanteil Folie 2

3 - FwZR - Neuerungen seit der letzten Änderung: - Erhöhung aller Festbeträge (um rd. 20 %) - Aufnahme des neuen Fahrzeugtyps TSF-Logistik als förderfähiges Fahrzeug - Möglichkeit des Eigenausbaus von Feuerwehrfahrzeugen durch die Feuerwehr selbst (wenn Gewährleistungspflichten des Herstellers nicht eingeschränkt werden und eine erfolgreiche Abnahmeprüfung stattfindet; nicht zulässig ist eine zwischenzeitliche Zulassung des Basisfahrzeugs als PKW / LKW bis zum Abschluss des Aufbaus) Folie 3

4 - FwZR - - Verpflichtung zur Abnahme aller zuwendungsfähigen Fahrzeuge und Anhänger : FwZR Nr. 7.5 Abnahme Fahrzeuge und Anhänger einschließlich ihrer feuerwehrtechnischen Ausstattung und Beladung, soweit sie vom Hersteller mitgeliefert wird, müssen vor der Auslieferung bzw. Indienststellung auf Einhaltung der in Nr genannten Anforderungen unter Berücksichtigung der Nr. 7.2 Satz 3 geprüft und abgenommen werden, wenn sie von Zuwendungsempfängern ohne Berufsfeuerwehren oder Ständige Wachen beschafft werden. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem von einem Land eingesetzten Beauftragten für die Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen durchzuführen. Die Abnahme kann auch durch die mit der Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen der eigenen Kommune Beauftragten von Berufsfeuerwehren und Ständigen Wachen vorgenommen werden; Beauftragte von Berufsfeuerwehren können auch Fahrzeuge von Freiwilligen Feuerwehren anderer Kommunen abnehmen. Über das Abnahmeergebnis ist ein Abnahmeprotokoll nach Anlage 5 zu erstellen. Bekannt als die sog. TÜV-Abnahme (da früher allein Aufgabe der Prüfstelle für Feuerwehrgeräte des TÜV SÜD) Folie 4

5 - FwZR - - Ergänzung / Klarstellung der Fördertatbestände im Bereich Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern: Anbau eines Stellplatzes (vorher pauschal Erweiterung ) Neu: Neubau von Stellplätzen, die nicht in das bestehende FwGH integriert oder angebaut werden können, aber in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zum FwGH stehen (vorher war nur der Neubau von FwGHs zuwendungsfähig) Einrichtung von Stellplätzen in ein Bestandsgebäude, das der Gemeinde gehört oder zu diesem Zweck erworben wurde, wenn zum FwGH ein räumlich-funktionaler Zusammenhang besteht Folie 5

6 - FwZR - - Berücksichtigung der Räume mit besonderem Handlungsbedarf (in Schwaben: Scherstetten, Lutzingen, Wittislingen, Thannhausen, Günzach, Sonthofen, Kaufbeuren) Link: Wir für Sie Förderungen Bereich 1 Feuerwehrwesen : - FwZR - Sonderförderprogramme Folie 6

7 Zuwendungsverfahren Grundsätzlich: - Nr FwZR: Vorlage Antrag (Anlage 3 FwZR) in einfacher Ausfertigung bei Regierung Kopie an Rechtsaufsichtsbehörde (LRA) beizufügen: fachliche Stellungnahme des Kreisbrandrates - Zusätzlich bei Baumaßnahmen: Übersichtsplan (M 1:5.000) Lageplan (M 1:1.000) Baupläne, aus denen sich Art und Umfang des Bauvorhabens nachprüfbar ergeben (Grundrisse, Ansichten Schnitte) Kann auch über LRA eingereicht werden, wenn auf diesem Weg die Stellungnahme des KBR eingeholt wird Folie 7

8 Zeitpunkt der Antragstellung: Zuwendungsverfahren - keine Vorgabe durch die FwZR - so rechtzeitig, dass die Auftragsvergabe sicher innerhalb des Bewilligungszeitraumes erfolgen kann Zeitaufwand für Ausschreibung einplanen! (Förderausschluss bei vorzeitigem Maßnahmebeginn!)!!! Sofern Abweichungen von den DIN-Vorschriften beantragt werden, am besten gleich mit Vorlage Zuwendungsantrag + Stn. KBR hierzu!!! Zuwendungsbescheid: - Maßnahmebeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn) und innerhalb des Bewilligungszeitraumes (i. d. R. bis zum des Folgejahres) >>Maßnahmebeginn ist der Abschluss des ersten, der Maßnahme zuzurechnenden Lieferungsoder Leistungsvertrags (vgl. Nr VVK) Folie 8

9 Zuwendungsverfahren Bestandteile des Zuwendungsbescheids: - die fachtechnischen Auflagen (DIN-Erfordernisse des Fahrzeugs, Erforderlichkeit des feuerwehrtechnischen Abnahmegutachtens ) - die ANBest-K: (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) Nr. 3.1 ANBest-K: Verpflichtung zur Anwendung der Vergabegrundsätze aufgrund 31 KommHV(-K; 30 KommHV-D); maßgeblich im Unterschwellenbereich (Vergaben unter netto) Weitergehende Bestimmungen bleiben unberührt (GWB, VgV, VOB/A, VOL/A 1. Abschnitt) Folie 9

10 Zuwendungsverfahren Bestandteile des Zuwendungsbescheids: - das Formblatt Feuerwehrfahrzeug / Anhänger (ausgefüllt zurück mit der VB) - die Beladeliste (Mindestanforderungen an die Beladung nach DIN) (ausgefüllt zurück mit der VB) Folie 10

11 Zuwendungsverfahren Auszahlung der bewilligten Zuwendung: - Nach Abschluss der Beschaffung / der Baumaßnahme Vorzulegen bei Beschaffungen: -- Verwendungsbestätigung (Anlage 4 FwZR) -- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) -- Feuerwehrtechnisches Abnahmegutachten (nicht die Bescheinigung nach 21 StVZO oder EG-Vorschriften) (falls Mängelbericht vorliegt: mit Bestätigung der Mängelbeseitigung) -- Beladeliste, abgenommen durch KBR Zudem bei Sammelbeschaffungen: -- Beladeplan des Herstellers für die Fahrzeuge Folie 11

12 Zuwendungsverfahren -- schriftliche Bestätigung des Herstellers der Fahrzeuge, dass die Feuerwehrfahrzeuge der an der Sammelbestellung beteiligten Gemeinden gemeinschaftlich ausgeschrieben und bestellt wurden und baugleich sind --Zudem bei Vorführfahrzeugen: Nachweise bzw. Bestätigungen, dass bei Beschaffung das Fahrzeug nicht älter als 18 Monate war die bisherige Laufleistung nicht mehr als km betrug die Bereifung und Lackierung neuwertig sind die Batterien nicht älter als ein halbes Jahr sind für das Fahrzeug eine Abnahmeprüfung nach DIN EN durchgeführt wurde in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 lediglich die Hersteller-/Aufbaufirma als Vorbesitzer eingetragen ist Folie 12

13 Zuwendungsverfahren vorzulegen bei Baumaßnahmen: -- Verwendungsbestätigung (Anlage 4 FwZR) Weitere Unterlagen müssen nur im Fall einer Stichprobenprüfung auf besondere Anforderung vorgelegt werden. Folie 13

14 Sonderförderprogramm Hilfeleistungssätze Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungssätzen (HLS) gem. DIN EN Spreizer - Schneidgerät - 1 Satz Rettungszylinder - Pumpenaggregat (Motorpumpe für den simultanen Antrieb von mehreren hydraulischen Rettungsgeräten) Grundlage: IMS v , Neuauflage mit IMS v Laufzeit: bis Förderfestbetrag: 6.000,- (kompletter HLS); bei Mindestbeschaffung von zwei wesentlichen Bestandteilen eines HLS Anteilsförderung von 30% der nachgewiesenen Kosten Antragstellung und Bewilligung (bzw. Zustimmung zum vzm) vor Beschaffung erforderlich Folie 14

15 Sonderförderprogramm Hilfeleistungssätze Änderung seit : Fördermöglichkeit von Erstbeschaffungen für bislang nicht mit einem HLS ausgestattete Feuerwehren, wenn diese Ausstattung wegen Aufnahme eines neuen Autobahnabschnitts oder Autobahnzubringers, oder eines mehrspurig erfolgten Ausbaus einer Bundesstraße im Schutzbereich einer Feuerwehr notwendig wird Folie 15

16 Sonderförderprogramm Wärmebildkameras Gefördert wird die Erstbeschaffung von Wärmebildkameras (WBK) für Neu- und Bestandsfahrzeuge Grundlage: IMS v , Neuauflage mit IMS v Laufzeit: bis Vorlage Verwendungsbestätigungen bis spätestens Förderfestbetrag: 2.750,- pro Wärmebildkamera mit Zubehör, wenn diese Förderung 50% der Anschaffungskosten nicht übersteigt; sonst Anteilsfinanzierung von 50% der nachgewiesenen Anschaffungskosten außer die WBK wurde vor dem bestellt (dann Anteilsfinanzierung von 90%) Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist durch das Sonderförderprogramm erteilt (Bewilligung und Auszahlung bei Vorlage VB mit Nachweisen) Folie 16

17 Sonderförderprogramm Gerätewagen-Gefahrgut Gefördert wird die Beschaffung von Gerätewagen-Gefahrgut (GW- G) und Abrollbehälter Gefahrgut im Rahmen des vom StMI vorgelegten Stationierungskonzepts: in Schwaben 7 GW-G und 1 AB Gefahrgut Folie 17

18 Vergabe Urteil VG Augsburg v (noch nicht rechtkräftig): Teilweise Rückforderung einer Zuwendung für ein Feuerwehrfahrzeug wegen unterlassener Losaufteilung (1-Los- Vergabe) in einem EU-weiten, VOL/A-EG-pflichtigen Vergabeverfahren >>zur Losaufteilung s. Rdnr. 34 Folie 18

19 Vergabe - Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung beim VGH läuft! - Folie 19

20 Vergabe Grundsätzlich: - es gibt keine speziellen Vergabevorschriften für Feuerwehrfahrzeuge! Im Bereich oberhalb des Schwellenwertes von derzeit netto: Gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens unter Beachtung der Vorschriften aus GWB, VgV, VOL/A-EG Im Bereich unterhalb des Schwellenwertes: 31 KommHV(-K; 30 KommHV-D): Öffentliche Ausschreibung! sowie: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Oktober 2005 Az.: IB , über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2012 (AllMBl 2013 S. 6) Folie 20

21 Vergabe Sofern von einer öffentlichen Ausschreibung abgewichen werden soll: Begründung im Vergabevermerk (Nr Vergabebek., 20 VOL/A) Für Freihändige Vergaben unter Berücksichtigung der VOL/A gilt: Nr Abs. 4 Vergabebekanntmachung ( mind. 3 Angebote ) Materielle Vorgaben des Vergaberechts gelten auch für Vergaben im Unterschwellenbereich ohne Verpflichtung zur Anwendung der formellen Anforderungen der VOL/A (vgl. Nr Vergabebek.) >>Prüfung von Vergabeverfahren seitens der RvS nur, wenn im Rahmen der Stichprobenprüfungen von Verwendungsbestätigungen Auffälligkeiten erscheinen Folie 21

22 Vergabe Beratung zum Vergaberecht: u. a. - VOL- und VOB-Stelle der Regierung von Schwaben VOL: Herr Kreuzer, SG 21 (Handel und Gewerbe, Straßenverkehr) (Tel.: ) VOB: Herr Engelbrecht (Bereich 3, Planung und Bau) (Tel.: ) Ersteller: Doris Wiegand, SG 10 Folie 22

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