INFORMATIONSMAPPE FÜR NEUE MITARBEITER
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- Detlef Biermann
- vor 7 Jahren
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1 3_CL_0020 Mitarbeitermappe Version: 9 INFORMATIONSMAPPE FÜR NEUE MITARBEITER
2 Sehr geehrte/r MitarbeiterIn! Herzlich Willkommen in unserem Unternehmen! Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen an Ihrem ersten Arbeitstag mit: Meldezettel E- Card Girokonto Staatsbürgerschaftsnachweis Befreiungsschein und Arbeitsgenehmigung (nur für ausländische MitarbeiterInnen) Für Kraftfahrer: Führerschein Bitte melden Sie sich an Ihrem ersten Arbeitstag im Personalbüro (1.Stock, Fr. Rödl), Sie erhalten dort Ihr notwendiges Arbeitzubehör. Von ihr erhalten Sie auch innerhalb des ersten Monats Ihren Dienstvertrag. Anschließend erfolgt eine Führung durch den Betrieb, eine Vorstellung der Mitarbeiter und eine Einführung in den Hausgebrauch. Innerhalb der ersten Tage erfolgt eine Hygieneschulung, deren Inhalt durch einen kurzen Test abgeprüft wird. Außerdem erhalten Sie eine Sicherheitsunterweisung sowie eine Einführung am Arbeitsplatz. Die in der Mitarbeitermappe enthaltenen Anordnungen sind genau zu lesen, eine Nichteinhaltung kann personelle Konsequenzen zur Folge haben. Viel Freude an Ihrem neuen Arbeitsplatz wünscht Ihnen Wiesbauer-Gourmet Gastro GmbH
3 STAMMDATENBLATT: vom/n DienstnehmerIn auszufüllen NAME: Titel: Geburtsdatum: weiblich männlich Adresse: Telefonnummer: SV-Nummer: Pers.nr.: Staatszugehörigkeit: Arbeitsbewilligung: Zeitchipnr.: Beschäftigt ab: Beschäftigt als: Arbeiter Angestellter Abteilung: Einstufung lt. Kv.: Lohn/Gehalt: Kostenstelle: Freie Station: ja nein Konfektionsgrösse: Pendlerpauschale: ja nein Schuhgrösse: Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Anzahl der Kinder: Name der Kinder: (nur wenn Kinder bei Dienstnehmer mitversichert sind) männl. weibl. Geb.datum: SV Nr. männl. weibl. Geb.datum: SV Nr. männl. weibl. Geb.datum: SV Nr. Alleinverdiener: ja nein Bankverbindung: BLZ: Kontonummer:
4 Bewerbungsbogen Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: Tel.nummer: Staatsangehörigkeit: Glaubensbekenntnis: Erlernter Beruf: Abschluss: Ja Nein Vorstrafen: Ja Nein Alleinverdiener: Ja Nein Arbeitsgenehmigung: Ja (gültig bis ) Nein Letzte drei Arbeitgeber (von - bis) Bewerbung als: Gehaltsvorstellung: Frühestmöglicher Eintritt: Datum: Unterschrift:
5 Die Vision von Wiesbauer Gourmet lautet: Leitbild des Unternehmens Wer Fleisch sagt, meint Wiesbauer Gourmet. Alle Tätigkeiten des Unternehmens zielen darauf ab, diese Vision zu erreichen. Wiesbauer Gourmet positioniert sich am Markt als starker, verlässlicher und flexibler regionaler Anbieter für Gastronomie, Hochgastronomie, Systemgastronomie, Schnitzelketten und Bratislava, mit standardisierter, gleichbleibend hoher Produktqualität, umfassendem, hochwertigem Service (Bestellung, Lieferservice, etc.), marktkonformen Preis-Leistungs-Verhältnis, und starker Kommunikation mit seinen Kunden, um so nachhaltige Wettbewerbsvorteile und hohe Konkurrenzfähigkeit zu realisieren und nachhaltigen Erfolg zu erreichen. Ein Übergang zum nationalen Anbieter ist für Wiesbauer Gourmet bislang nicht angedacht. Dennoch werden eventuelle Expansionsmöglichkeiten durch Akquisitionen zum Ausbau der Marktanteile laufend geprüft. Die folgenden Werte sind für Wiesbauer Gourmet von zentraler Bedeutung: ein begeisterter Kunde, hohe Kundenbindung, kontinuierliche Verbesserung, ausgeprägte, langfristige partnerschaftliche Beziehungen zu den Lieferanten sowie die Erhöhung der Transparenz über die gesamte Lieferkette, Produktsicherheit und -legalität, Hygiene im Sinne des HACCP-Konzeptes, Verantwortung für die Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung, das Schaffen eines positiven Beitrages zur Gesellschaft und die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens.
6 Hygiene- und Verhaltensrichtlinien in der Produktion 1. Der Eintritt in den Produktionsbereich darf nur mit entsprechender Schutzkleidung (Mantel, Schuhe, Kopfschutz) erfolgen. Die bereitgestellte Schutzkleidung ist korrekt anzulegen: - Mantel geschlossen - Haare vollständig (über Ohren) durch Kopfschutz bedeckt - saubere Schuhe - beim Arbeiten mit offenen Lebensmitteln ist von Vollbartträgern eine Bartkappe zu tragen. 2. Die Schutzkleidung ist regelmäßig zu wechseln, bei Bedarf sofort. Die Arbeitsschuhe sind sauber zu halten. 3. Das Tragen von Schmuck (Ringe, Armschmuck, Uhren, Ohrringe,...) ist im Produktionsbereich verboten. 4. Essen, Trinken und Rauchen ist im Produktionsbereich verboten. 5. Bei Arbeitsbeginn, nach Pausen, nach Aufenthalten in Toiletten und vor jeder Wiederaufnahme der Tätigkeit sind die Hände gründlichst zu reinigen, d.h. gründlich Einseifen und Abtrocknen. Die ordnungsgemäße Durchführung wird durch stichprobenartig durchgeführte Fingerabklatschproben kontrolliert. 6. Bei Verwendung von Einmalplastikhandschuhen im Produktionsbereich sind diese nach jeder anderen Tätigkeit zu wechseln. 7. Der Eintritt in den Produktionsbereich erfolgt über die Hygieneschleuse, an dieser Stelle hat eine Händedesinfektion bzw. eine Reinigung der Schuhe zu erfolgen. 8. Das Verlassen bzw. der Zutritt in den Produktionsbetrieb über andere Ein- bzw. Ausgänge ist verboten. 9. Die Toiletten sind sauber zu halten, fehlende Einmalpapierhandtücher, Klopapier,... sind sofort zu melden.
7 10. Die tägliche Körperpflege soll die gründliche Reinigung des gesamten Körpers umfassen, Haare sind regelmäßig zu waschen, Fingernägel sind sauber zu halten, auf die Verwendung von Nagellack bzw. auf künstliche Fingernägel ist zu verzichten. 11. Schnitt- und Schürfwunden auf der unbedeckten Haut müssen durch ein blaues Pflaster und durch einen zusätzlichen Einmalplastikhandschuh geschützt sein. 12. Eine Hygieneschulung erfolgt in regelmäßigen Abständen, die Teilnahme ist verpflichtend. 13. Die Weiterbearbeitung von hinunter gefallenen Lebensmitteln ist VERBOTEN. 14. Sachverhalte, die eine Gefährdung der Produkte bedeuten oder nach sich ziehen, sind sofort zu melden. 15. Die Mitnahme von privaten Gegenständen (Handys, Messer, Kulis, ) ist verboten. 16. Jede Situation, die den Arbeitsvorgaben widerspricht, die hygienisch nachteilig ist (z.b. Glasbruch, Schädlinge) oder die ein fehlerhaftes Produkt vermuten lässt (z.b. Verdorbene Lebensmittel) ist umgehend der nächsten Führungskraft zu melden. Auch ist der Verlust von Arbeitsgeräten oder Teilen davon (Schrauben) und Schutzausrüstung (z.b. Ohrstöpsel) dem Abteilungsleiter zu melden. Die Einhaltung wird durch den jeweiligen Abteilungsleiter bzw. durch die für die Qualitätssicherung zuständige Person kontrolliert, bei Nichteinhaltung erfolgt ein Verweis bzw. eine Nachschulung, bei wiederholter Nichteinhaltung werden weitreichendere Konsequenzen gezogen.
8 Anordnung über das Verhalten im Krankheitsfall Bei der Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln können Krankheiten vom Menschen auf das Produkt übertragen werden, die dann weiterverbreitet werden und letztendlich für den Endverbraucher eine Gefahr darstellen. In Lebensmitteln können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Durch den Verzehr von derartig mit Mikroorganismen verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder Vergiftungen schwer erkranken. Auch in Gaststätten oder Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und bei der Direktvermarktung kann davon eine große Anzahl von Menschen betroffen sein. Aus diesem Grund muss von jedem Beschäftigten zum Schutz des Verbrauchers und zum eigenen Schutz ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Beachtung von Hygieneregeln verlangt werden. Personalhygienische Forderungen der Verordnung für allgemeine Lebensmittelhygiene und der anderer für Lebensmittelbereiche geltender Hygieneverordnungen bestimmen daher, dass Personen beim Umgang mit Lebensmitteln keine Tätigkeiten ausüben dürfen, wenn eine der Krankheitserscheinungen (Symptome) auftreten, die auf eine der folgenden Erkrankungen hinweisen oder die ein Arzt bei ihnen festgestellt hat: Akute Infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall) ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken, Campylobakter, Rotaviren und andere Durchfallerreger. Typhus oder Parathyphus Virushepatitis A und E (Leberentzündung) Vorhandensein von infizierten Wunden oder Vorliegen einer Hautkrankheit, bei der die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden kann. Nachweis einer Ausscheidung der folgenden Krankheitserreger bei erfolgter Untersuchung einer Stuhlprobe (ohne sich krank fühlen zu müssen): Salmonellen, Shigellen, Campylobakter, Rotaviren und andere Durchfallerreger.
9 Die Übertragung von Krankheiten von Personen auf Lebensmittel besteht bei folgenden Krankheitserregern: - Typhus abdominalis, Parathyphus: Die Erkrankung beginnt mit hohem Fieber, das über mehrere Tage ansteigt und unbehandelt wochenlang anhalten kann. Weitere Symptome sind Kopf-, Bauch-, und Gliederschmerzen. Es kann zusätzlich Verstopfung auftreten, später bestehen häufig erbsenbreiartige Durchfälle. Die Aufnahme erfolgt vorwiegend durch Wasser und Lebensmittel, die damit verunreinigt sind. Typhus und Paratyphus verlaufen ähnlich; allerdings sind die Symptome bei Paratyphus weniger schwer. Beide Erkrankungen werden in der Regel aus endemischen Gebieten( Afrika, Südamerika, Südostasien) oder aus Gebieten importiert (Reiseerkrankungen), in denen sich die hygienischen Verhältnisse aufgrund von Katastrophen oder Kriegseinwirkungen dramatisch verschlechtert haben. Gegen Typhus stehen mehrere Schutzimpfungen zur Verfügung. - Cholera: Die Infektion verläuft in der Regel als Durchfallerkrankung mit Erbrechen und Bauchschmerzen. Der Stuhl ist reiswasserartig ohne Blutbeimengungen. Fieber ist nicht typisch. Bei schwererem Verlauf ist der Flüssigkeitsverlust hoch und der Körper trocknet aus. Die Erreger sind Colibakterien. Ihre Aufnahme erfolgt durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel; auch eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Auch dieser Erreger kommt nur Gebieten mit schlechten hygienischen Voraussetzungen vor. - Shigella (Bakterielle Ruhr): Die Erkrankung beginnt plötzlich mit hohem Fieber, Kopf- und krampfartigen Bauchschmerzen. Die anfänglich wässrigen Durchfälle sind bald blutig. Die Erreger sind Shigellenbakterien. Ihre Aufnahme erfolgt meist von Mensch zu Mensch, aber auch durch verunreinigte Lebensmittel und Trinkwasser. Shigellen sind hochinfektiös, d.h. um krank zu werden reicht die Aufnahme von wenigen Bakterien. - Salmonellen-Infektionen: Die häufigste Erkrankung durch Salmonellen ist der akute Brech- Durchfall mit Bauchschmerzen und mäßigem Fieber. Allerdings können die Symptome erheblich schwanken. Erreger sind zahlreiche Salmonellenerreger, die durch Nahrungsmittel aus infizierten Tieren (z.b. Fleisch, Eier, Rohmilch) aufgenommen werden. Diese Krankheitserreger sind weltweit verbreitet, daher ist jederzeit mit einer Infektion zu rechnen. Häufig sind Erkrankungen in den Sommermonaten. - Gastroenteritis durch andere Erreger: Durchfall, Erbrechen oder Bauchschmerzen können auch durch andere Bakterienarten (z.b. Staphylokokken, bestimmte Colibakterien, Campylobakter oder Yersinien) oder Viren (z.b. Rota-, Adena-, Norwalkviren) verursacht werden.
10 - Hepatitis A oder E: Hauptsächlich Erwachsene erkranken an einer Gelbsucht mit Leberschwellung, Appetitlosigkeit und Abgeschlagenheit. Die Erreger sind Viren. Ihre Aufnahme erfolgt durch Nahrungsmittel, die mit Hepatitis- A- oder B- Viren behaftet sind. Auch Übertragungen von Mensch zu Mensch sind möglich. Während das Hepatitis A-Virus auch in Europa zirkuliert kommt das Hepatitis E-Virus hauptsächlich in Asien, Afrika und Zentralamerika vor. Beide Erkrankungen verlaufen ganz ähnlich; die Übertragungswege sind gleich. Gegen Hepatitis A kann man sich durch eine Impfung schützen. - Tuberkulose: Äußert sich in lang anhaltendem chronischen Husten, insbesondere Husten mit Auswurf und Allgemeinsymptomen, wie Gewichtsverlust, Nachtschweiß und ähnliches. Absolutes Umgangsverbot mit Lebensmitteln besteht bei: - Durchfall mit mehr als zwei dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber. - Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenksschmerzen und Verstopfung (erst nach Tagen). - reiswasserartiger Durchfall mit hohem Flüssigkeitsverlust sind typisch für Cholera - Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel mit Schwäche und Appetitlosigkeit weisen auf eine Hepatitis A oder E-Infektion hin. - Wunden oder offene Stellen von Hauterkrankungen können infiziert sein, und wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind. Treten die genannten Krankheitszeichen auf, ist unbedingt der Rat des Haus- und Betriebsarztes in Anspruch zu nehmen. Dieser ist über die Tätigkeit im Rahmen des beruflichen Umganges mit Lebensmitteln zu informiere. Außerdem besteht die Verpflichtung, unverzüglich den Vorgesetzten über die Krankheitszeichen zu informieren. Auch die Geschäftsführung bzw. die für die Qualitätssicherung zuständige Person ist über den Gesundheitszustand in Kenntnis zu setzen. Der Unterfertigte erklärt, dass ihm seine Person betreffend keine Tatsachen für Tätigkeitshindernisse im Sinne dieser Hygiene- und Verhaltensrichtlinien in der Produktion bekannt sind. Datum Unterschrift
11 Zusätzliche Anordnungen für technisches Personal - Das Berühren der Produkte ist nicht gestattet - Die Mitnahme von Gegenständen und Werkzeugen in den Produktionsbereich ist auf das absolut notwendigste Maß zu beschränken - Arbeiten im Produktionsbereich sind mit dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter zu vereinbaren und grundsätzlich in den Arbeitspausen bzw. außerhalb der Produktionszeiten zu tätigen - Produkte berührende Maschinen, Geräte und Werkzeuge sind nach der Reparatur und Wartung vor erneuter Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren - Es dürfen nur für die Lebensmittelindustrie zugelassene Schmierstoffe, Oberflächenbehandlungsmittel und sonstige chemische Hilfsstoffe verwendet werden - Während der Durchführung der Arbeiten sind alle Produkte aus dem Arbeitsbereich zu entfernen - Bei Arbeiten, bei denen Fremdkörper wie z.b. Schrauben, Muttern, Nieten, Späne, Schweiß- und Schleifabfälle, Putzpapiere sowie sonstige Abfälle anfallen, ist nach Beendigung der Arbeiten eine Reinigung durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdkörper zurückbleiben. Der Unterfertigte erklärt, dass ihm seine Person betreffend keine Tatsachen für Tätigkeitshindernisse im Sinne dieser Zusätzlichen Anordnungen für technisches Personal bekannt sind. Datum Unterschrift
12 Wiesbauer Holding AG Aufsichtsrat Vorsitzender: KR Dir. Karl Schmiedbauer Wiesbauer Holding AG Vorstand Geschäftsführer WBW Hr. Thomas Schmiedbauer (Vorstandsvorsitzender) Geschäftsführer WBG Ernst Stocker Geschäftsführer WBD Jens Hillebrand QM/ QS / QK LM-rechtlicher Dienst A. Firnkranz Stv. D. Moser Verkauf E. Stocker Stv. Prok. E. Stiefsohn VK- Innendienst D. Kiesl Stv. Ch. Prossenitsch Technische Leitung/Fuhrpark R. Teufner Fuhrpark R. Teufner Stv. F. Franjicevic Controlling / Kostenrechnung Prok. B. Teufner Stv. A. Fabian Buchhaltung Prok. B. Teufner Stv. A. Fabian Marketing E. Stocker Stv. S. Pfiel Produktion St. Reszczynski Stv. G. Berger Betriebsleitung / Produktionsleiter Einkauf Frischfleisch Prok. E. Stiefsohn Stv. Ernst Stocker Personal E. Stocker Stv. Prok. B. Teufner Produktionsküche R. Hönigsperger Stv. St. Heigl Produktentwicklung E. Stocker Stv. A. Firnkranz Einkauf TK, HW/ Disposition E. Stocker Stv. F. Firmkranz Wareneingang Handelsware/ TK F. Firmkranz Stv. P. Matouschek Technik / EDV R. Teufner Stv. M. Kellner Wareneingang Frischfleisch St. Demic Stv. G. Rumpler Zerlegung G. Rumpler Stv. S. Hevesevic Expedit S. Reifner Stv. V. Gashi Geprüft am: Freigegeben am: Ersetzt Version 8 vom
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