Im Sinne der Sorgfaltspflicht, Eigenverantwortlichkeit und Produkthaftung sind Betriebe und auch Flugbegleiter verpflichtet, hygienisch zu arbeiten.
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- Hildegard Tiedeman
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1 Zusammenfassung 1. Warum ist Hygiene wichtig? Im Sinne der Sorgfaltspflicht, Eigenverantwortlichkeit und Produkthaftung sind Betriebe und auch Flugbegleiter verpflichtet, hygienisch zu arbeiten. Denn: Mangelnde Hygiene und falscher Umgang mit Lebensmitteln kann zu führen. Krankheiten aufgrund von Lebensmittelvergiftungen mit z. T. tödlichem Ausgang Verschmutzung der Lebensmittel z. B. durch Nichteinhaltung der Körperhygiene Beschwerden von Kunden bzw. Passagieren Lebensmittelverderb, durch falsche Handhabung z. B. Nichteinhaltung der richtigen Temperatur Finanziellem Schaden, da verschmutzte Lebensmittel vernichtet werden müssen Um Verbraucher bzw. Passagiere und die eigene Crew nicht zu gefährden, werden nur einwandfreie Lebensmittel eingesetzt, die unter Einhaltung optimaler Herstellungshygiene be- bzw. verarbeitet werden. 2. Was passiert ohne Hygiene? Ohne die Einhaltung der Lebensmittel -Hygiene können verschiedene Gefahren auftreten. Man unterscheidet chemische, mikrobiologische oder physikalische Gefahren. Chemische Gefahren: Sind Gefahren, die von chemischen Stoffen ausgehen. Solche Stoffe können z.b. Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder Industriechemikalien (Lösungs- oder Düngemittel) sein. Mikrobiologische Gefahren: Sind Mikroorganismen, wie Bakterien, Viren, Hefen und Schimmelpilze, deren Toxine (Gifte) oder deren Abbauprodukte. Physikalische Gefahren: Sind Gefahren, die von Fremdkörpern wie Steinen, Glas, Fingernägeln, Haaren etc. ausgehen können. S e i t e 1
2 3. Was bedeutet Hygiene für meinen Job als Flugbegleiter/in? Da Sie mit losen bzw. offenen Lebensmitteln umgehen, gelten für Sie ebenfalls die gesetzlichen Verordnungen und Vorgaben für die Lebensmittelhygiene. Zudem sind Sie Vermittler zwischen den einzelnen möglichen Gefahren. Angenommen, Sie entsorgen keimbelasteten Abfall und waschen sich danach nicht die Hände, die nun an Ihren Händen vorhandenen Keime werden so leicht weiter verbreitet. Das gleiche gilt, wenn Sie mit erkrankten Personen (z.b. Passagier bzw. Crewmitglied) in Kontakt kommen, über Hände oder Schleimhäute können Krankheitserreger mühelos übertragen werden. Daher lautet die erste Regel, immer die Hände waschen, vor Arbeitsantritt, nach jedem Toilettenbesuch, nach der Abfallentsorgung, bei Kontakt mit erkrankten Personen und bevor Sie mit Lebensmitteln umgehen. 4. Wann darf ich nicht fliegen? Um zu verhindern, dass Krankheitserreger von Lebensmitteln übertragen werden, gilt: Jeder Flugbegleiter muss seinen Gesundheitszustand sorgfältig beobachten. Bei ersten Anzeichen von ansteckenden Krankheiten (Wahrnehmung der Krankheitsanzeichen), die über Lebensmittel übertragbar sind, wie: Durchfall und Erbrechen Hauterkrankungen oder eiternde Hautwunden Fieber Gelbfärbung der Haut Muss der Vorgesetzte informiert, der Arzt aufgesucht und eine Untersuchung durchgeführt werden. Werden laut 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Krankheiten wie Cholera, Salmonellose, Shigellenruhr oder Hepatitis festgestellt, dringend zu Hause bleiben. Auch wenn Sie nur Ausscheider von Shigellen, Salmonellen oder EHEC sind, sollten Sie Ihren Einsatz auf einem Flug mit Ihrem Arzt und/oder Arbeitgeber abklären. Des Weiteren müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren ( 43 Abs. 2 IfSG) dies entspricht der sogenannte Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers. Es gilt dann das Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot ( 42 Abs. 1 IfSG). 42 IfSG Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot: wird aufgeführt, welche Krankheiten bei Ihnen vorliegen müssten, sodass Sie zum Beispiel nicht fliegen dürfen, weil Sie andere gefährden könnten. Das heißt, Sie dürfen nicht fliegen, wenn Sie nach 42 IfSG...an einer Krankheit leiden, eine sichtbare, infizierte Wunde oder Hautkrankheit haben oder Ausscheider von Krankheitserregern sind, deren Erreger über Lebensmittel übertragbar sind. 5. Wie werden Krankheiten über Lebensmittel übertragen? Die wichtigsten lebensmittelbedingten Erkrankungen in Europa sind S e i t e 2
3 Brechdurchfallerkrankungen ausgelöst durch Salmonellose und andere Magen-Darm- Erkrankungen Ansteckende Leberentzündungen (Hepatitis A und E) Diese im Infektionsgesetz aufgeführten Erkrankungen werden durch Bakterien und Viren übertragen. Bakterien kann man nur mit dem Mikroskop sehen. Insbesondere in leicht verderblichen Lebensmitteln (wie Fleisch, Fisch, rohe Eier, Speiseeis, Milchprodukte) vermehren sie sich sehr schnell. Durch die Vermehrung der Bakterien kann sich die Erkrankungsgefahr deutlich erhöhen. Viren sind noch kleiner als Bakterien. Sie vermehren sich nicht im Lebensmittel, können aber über Lebensmittel übertragen werden. Oft reichen schon wenige Viren zur Krankheitsauslösung aus. Verzehrfähige Lebensmittel können mit Krankheitserregern Direkt durch den Menschen, z. B. unsaubere Hände, Husten oder Niesen Indirekt über verschmutzte Gerätschaften oder andere Lebensmittel verunreinigt werden. Besondere Vorsicht ist geboten Beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, z. B. Fleisch, Milchprodukte, Fisch, rohe Eier, Speiseeis, Speisen mit selbstgemachter Mayonnaise sowie Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung Bei Speisen, die ohne ausreichende Erhitzung abgegeben werden (z. B. Rührei). 6. Wieso bleibt ein Keim selten allein? In geeigneter Umgebung insbesondere wenn genügen Nährstoffe und die optimale Temperatur herrscht, können sich z. B. Bakterien alle 20 Minuten verdoppeln. Es herrscht das sogenannte exponentielle Wachstum, d. h. bei 10 Keimen sind es nach 20 Minuten 20 Bakterien, nach weiteren 20 Minuten sind es dann schon 40 und nach weiteren 20 Minuten sind es dann bereits 80 Keime usw.. Diese Keime werden durch unzureichende Hygiene immer weiter im Umfeld verteilt und vermehren sich unter optimalen Bedingungen fröhlich weiter. 7. Wann hafte ich als Flugbegleiter? Sie können sich den Weg der Lebensmittel, als Kette vorstellen die sogenannte Produkthaftungskette. Die Kette beginnt beim Cateringunternehmen und endet beim Fluggast. Der Caterer liefert das Essen zum Flugzeug und ab da ist die Airline für einwandfreies Essen verantwortlich. Also denken Sie daran, Sie sind das letzte Kettenglied zum Fluggast und somit verantwortlich, dass er gesund bleibt. So etwas nennt man in der Lebensmittelhygiene Sorgfaltspflicht. Sollte jedoch ein Passagier dennoch erkranken bzw. sich über ein Lebensmittel beschweren, liegt es in Ihrer Pflicht, herauszufinden, woran es lag, bzw. sollte dann von den verzehrten Speisen eine Rückstellprobe sichergestellt werden. An Bord wird dann die Probe mit Trockeneis in einer Styrobox eingefroren und ein Cateringreport dazugelegt. Des Weiteren sind Sie in dieser Situation verpflichtet, Ihren Arbeitgeber sowie den Caterer zu informieren. Die Probe wird dann in Deutschland mit samt Styrobox in die FWD Galley gelegt, sodass der Caterer diese bei der Entladung sofort findet. Wenn es sich nicht um einen Einzelfall handelt, d. h. es erkranken mehrere Personen und es liegt voraussichtlich an den Speisen, muss sofort über eine Vernichtung bzw. Entfernung der Speisen während des Fluges nachgedacht werden, bzw. die kontaminierten S e i t e 3
4 Lebensmittel sichergestellt damit eine weitere Erkrankung vermieden werden kann. In dieser Situation spricht man von Havarie und Krisenmanagement und die Probe wurde beanstandet. 8. Heute schon geduscht? Richtiges Verhalten schützt vor Lebensmittelverunreinigungen und -vergiftungen. Der erste Schritt beginnt zu Hause: Wichtig ist die regelmäßige Körperpflege. Ohne ausreichende Körperpflege steigt die Anzahl der Keime auf der Oberfläche des menschlichen Körpers an. Dazu gehört auch die Pflege von Kopf- und Barthaar, denn auf jedem einzelnen Haar befinden sich Millionen von Mikroorganismen. Fingernägel sollten kurz und sauber sein sonst sind sie ein optimales Versteck für Bakterien. Auch die Arbeitskleidung sollte stets sauber sein. Während der Arbeit gilt: Nicht Husten und Niesen, ohne sich abzuwenden und ohne ein Einmal-Taschentuch zu verwenden, danach Hände waschen bzw. desinfizieren. Besser auf den Ärmel niesen und nicht in die Hand. Nicht in der Nase oder den Ohren bohren und nicht an Fingernägel kauen. 9. Hände ein Mikrokosmos Die Hände sind die wahrscheinlichste Oberfläche am menschlichen Körper über die Keime schnell und einfach übertragen werden können. Daher ist die Handhygiene sehr wichtig. Und so geht es richtig: Flüssigseife auf die Hände. Mit warmem Wasser spülen. aneinander reiben Schaum erzeugen. Die Oberflächen von Händen und Fingern mit Schaum benetzten. Knöchel, Rückseite der Hände und Finger säubern. Die Flächen zwischen Daumen und Zeigefinger gründlich einseifen und S e i t e 4
5 auch die Zwischenräume der anderen Finger nicht vergessen. Gründlich mit warmem Wasser den Schaum abspülen Hände trocknen und wenn vorhanden Hände mit Desinfektionsmittel benetzen. Achtung danach nicht noch einmal mit einem Tuch trocknen und Einwirkzeiten beachten. S e i t e 5
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