Kriterien In den Materialien, die den Interessenten zur Verfügung gestellt werden, lässt sich die Einrichtung wiedererkennen.
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- Klaudia Schreiber
- vor 7 Jahren
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1 Liste der für Lebensqualität in Seniorenresidenzen und vergleichbaren Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen 1. AUTONOMIE 1.1 Informationsangebote Verbraucherfreundliche schriftliche Informationen In den Materialien, die den Interessenten zur Verfügung gestellt werden, lässt sich die Einrichtung wiedererkennen. Die Materialien, die Interessenten zur Verfügung gestellt werden, sind vollständig. Der Vertrag enthält eine genaue Beschreibung der Wohnung, eine Übersicht über den Grundservice sowie das Angebot an Wahlleistungen. Soweit in den Materialien auf das Leitbild, Betreuungskonzept, Gesetze, Vereinbarungen mit Dritten (insbesondere Pflegekassen sowie sonstige Dokumente Bezug genommen wird, werden diese auf Wunsch zur Verfügung gestellt und erläutert. Soweit in den Materialien auf Vereinbarungen mit externen Anbietern, z.b. Reinigungs- oder sonstigen Service-Anbietern hingewiesen wird, werden diese auf Wunsch zur Verfügung gestellt und erläutert. Die Einrichtung verfügt über einen informativen, aktuellen und barrierefreien Internet-Auftritt. Das Organigramm des Trägers mit seinen Geschäftszweigen und ggf. seinen Tochtergesellschaften und betrieblichen Vernetzungen wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt Individuell ausgerichtete mündliche Informationen Für das Erstgespräch sind individuelle und zeitnahe Terminvereinbarungen möglich. Die Informationen, die im Gespräch gegeben werden, sind vollständig und decken sich mit den schriftlichen Informationen. Mustervertrag/Hausordnung sowie Anlagen werden erläutert. Fachlich ausgewiesene Personen stehen für Informationsgespräche zur Verfügung. 1
2 1.1.3 Erreichbarkeit von Personen, die über Möglichkeiten und Angebote der Unterstützung und Betreuung informieren können Das Organigramm der Einrichtung hängt / liegt für alle sichtbar aus oder wird jedem einzelnen Bewohner in anderer Form bekannt gegeben. Namen und Zeiten der Erreichbarkeit von Leitungskräften hängen / liegen für alle sichtbar aus oder werden in der Hauszeitung veröffentlicht. Namen und Zeiten der Erreichbarkeit von Kontaktpersonen für Qualitätsfragen hängen / liegen für alle sichtbar aus oder werden in der Hauszeitung veröffentlicht. Namen und Zeiten der Erreichbarkeit des Mitwirkungsorgans hängen / liegen für alle sichtbar aus oder werden in der Hauszeitung veröffentlicht. Namen und Kommunikationsdaten möglicher Informations- und Beschwerdestellen (Aufsichtsbehörde, MDK, örtliche Beratungsstellen) sind, außer im individuellen Vertrag, für alle Bewohnerinnen und Bewohner gut sichtbar veröffentlicht. 1.2 Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung Entscheidungs- und Willensfreiheit Die Bewohnerinnen und Bewohner können pflegerische / therapeutische Maßnahmen eines hausinternen Pflegedienstes ablehnen. Die Bewohnerinnen und Bewohner können ihren Pflegedienst frei wählen. Die Anbieter der Wahlleistungen sind frei wählbar. Das Recht auf Willens- und Entscheidungsfreiheit wird auch bei Bewohnerinnen und Bewohnern beachtet, die ihren Willen nur durch ihr Verhalten zum Ausdruck bringen können. Auch Bewohnerinnen und Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden in Entscheidungsprozesse, die ihre Person betreffen, einbezogen Selbstbestimmte Lebensführung Die Bewohnerinnen und Bewohner können den Tagesablauf nach ihren individuellen Wünschen und Gewohnheiten gestalten. Soweit den Bewohnerinnen und Bewohnern Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens gewährt wird, wird ihren Gewohnheiten und Wünschen in Bezug auf Bekleidung entsprochen. Der Zeitpunkt der Einnahme der Mahlzeiten kann im Rahmen bestimmter Zeitkorridore frei gewählt werden. Das Speisenangebot ist abwechslungsreich. Die Portionsgrößen orientieren sich an den individuellen Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner. 2
3 1.2.3 Kulturell, weltanschaulich bzw. religiös geprägte Lebensführung Das Angebot an kulturellen Veranstaltungen ist vielfältig und abwechslungsreich und berücksichtigt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner. Bei der Essensversorgung werden kulturelle und weltanschauliche Gegebenheiten (z.b. kirchliche Feiertage, schweinefleischfreie Küche, vegetarische Küche) berücksichtigt. Eine Teilnahme an Gottesdiensten und/oder aufsuchende seelsorgerische Begleitung wird ermöglicht Autonomie in finanziellen Angelegenheiten Hilfestellung bei der Beschaffung von Bargeld wird auf Wunsch geleistet. Hilfestellung bei Geldüberweisungen wird auf Wunsch geleistet. Soweit Bewohnerinnen und Bewohner Sozialhilfeleistungen erhalten, werden sie dabei unterstützt, den Barbetrag unmittelbar auf das eigene Konto überwiesen zu bekommen. 1.3 Hilfe zur Selbsthilfe Selbstständigkeit im Bereich des Wohnens Die Bewohnerinnen und Bewohner werden darin unterstützt, ihren Wohnbereich nach eigenen Wünschen zu gestalten. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mitzuwirken, und werden dabei unterstützt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner können Artikel des täglichen Bedarfs an einer Verkaufsstelle oder bei einem mobilen Händler erwerben und werden dabei unterstützt, dieses Angebot wahrzunehmen. Die Bewohnerinnen und Bewohner können den hauseigenen Hausmeisterservice für technische Hilfen in Anspruch nehmen (z. B. für kleinere Reparaturen, Aufhängen von Lampen und Bildern). Tätigkeiten im Kochbereich können auch im Sitzen verrichtet werden. Zum Waschen der persönlichen Wäsche gibt es einen Waschkeller mit Waschmaschinen und Wäschetrockner. 3
4 1.3.2 Selbstständigkeit beim Essen und Trinken Zur Unterstützung der selbstständigen Nahrungsaufnahme wird auf Wunsch die Beschaffung notwendiger Hilfsmittel organisiert. Getränke werden für die Bewohnerinnen und Bewohner jederzeit in geeigneter Darreichungsform und in erreichbarer Nähe bereitgestellt. Die Darbietung von Speisen und Getränken ist an den individuellen Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert (z. B. wird die Nahrung nur bei tatsächlicher Notwendigkeit klein geschnitten oder als passierte Kost serviert). Der Speiseplan wird in gut lesbarer Form bekannt gegeben. Bewohnerinnen und Bewohnern mit Sehbehinderungen erhalten Informationen zum Speiseplan in anderer geeigneter Weise Selbstständigkeit bei der Nutzung der Aktivitätsangebote Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden, z.b. durch einen Kulturkalender oder abrufbaren Telefondienst, über die Aktivitätsangebote der Einrichtung informiert. Bewohnerinnen und Bewohner erhalten die erforderliche Unterstützung zur Teilnahme an Aktivitätsangeboten. Die Bewohnerinnen und Bewohner können Verantwortung für bestimmte Aufgaben übernehmen (z.b. Redaktion der Hauszeitung, Gartenpflege, Bibliothek, PC-Raum) Selbstständigkeit bei Aspekten der Körperpflege Die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Körperpflege und Kosmetik wird (z.b. durch entsprechende Angebote als Zusatzleistung) unterstützt. Die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Ausscheidung wird durch Beratung (z.b. über Inkontinenzartikel) unterstützt Technische Möglichkeiten zur Erleichterung einer selbstständigen Lebensführung Türen zu Bereichen, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern regelmäßig genutzt werden, können auch von mobilitätseingeschränkten Menschen leicht geöffnet werden, z.b. über einen Bewegungsmelder. Die Nutzbarkeit und Bedienbarkeit von Aufzügen entspricht auch den Fähigkeiten mobilitätseingeschränkter und sinnesbehinderter Bewohnerinnen und Bewohner. Die Raumtemperatur und Frischluftzufuhr kann im eigenen Zimmer individuell reguliert werden. Die Zimmer (inklusive Sanitärbereich und Balkon oder Terrasse, soweit vorhanden) von Rollstuhlfahrern sind so gestaltet, dass sie selbstständig mit dem Rollstuhl befahren werden können. In Gemeinschaftsflächen und -räumen wird die individuelle Orientierung unterstützt. Technisch angepasste Sanitärobjekte für die selbstständige Körperpflege sind vorhanden. Beratung über Angebot, Beschaffung und Finanzierung technischer Hilfsmittel zur Erleichterung einer autonomen Lebensführung findet statt. 4
5 2. TEILHABE 2.1 Austausch mit anderen Menschen Kommunikation und Austausch mit Menschen außerhalb der Einrichtung Es gibt den Ausgang fördernde Angebote (z.b. hauseigener Fuhrpark, Begleitdienste nach Vereinbarung). Für den eigenen Pkw stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern fußläufig gut erreichbare Garagenplätze oder Stellplätze zur Verfügung. Die technischen Möglichkeiten für einen individuellen Telefon- und Internetanschluss in der eigenen Wohnung sind vorhanden. Briefe und Pakete werden auf Wunsch zur Post bzw. zum Versand gebracht. Es gibt in der Einrichtung ein Internet-Café Veranstaltungen sowie Freizeit- und Beschäftigungsangebote, die auch individuelle Interessen und Bedarfe berücksichtigen Abwechslungsreiche Freizeit- und Beschäftigungsangebote (inkl. Veranstaltungen) gibt es an mindestens fünf Tagen pro Woche. Für die individuelle Nutzung stehen multifunktionelle Räume für Sport, Werken, Hobby und private Feiern zur Verfügung. Es stehen Räume zur Verfügung, in denen Bewohnerinnen und Bewohner Hörbücher und CDs anhören und Videos ansehen können. Die Freizeit- und Beschäftigungsangebote berücksichtigen geschlechtsspezifische Interessen. Die Freizeit- und Beschäftigungsangebote berücksichtigen auch die Wünsche und Möglichkeiten mobilitätseingeschränkter Menschen. Es gibt spezielle tagesstrukturierende Angebote für demenziell erkrankte Menschen. Bestimmte Erfordernisse bei der Kommunikation, wie langsames und deutliches Sprechen oder Gestikulieren, werden berücksichtigt Austausch mit Angehörigen und Ehrenamtlichen und ihre Einbindung in die Betreuung Die Mitwirkung von Angehörigen und Ehrenamtlichen an den Angeboten der Einrichtung wird gefördert. Es gibt Räume und Kommunikationsgelegenheiten für Treffen von Bewohnerinnen und Bewohnern mit ihren Angehörigen (z. B. Besucherzimmer, Cafeteria, Gemeinschaftsräume). Gäste können Mahlzeiten in der Einrichtung einnehmen. Es gibt Kooperationen mit externen ehrenamtlichen Diensten wie mit Nachbarschaftshilfen, Besuchsoder Hospizdiensten. 5
6 2.2 Beteiligung am gesellschaftlichen Leben Beteiligung am Leben der örtlichen Gemeinschaft Es gibt Verbindungen zum Leben im örtlichen Nahraum, z.b. zu örtlichen Vereinen, Projekten und Glaubensgemeinschaften. Besuche von Menschen aus dem Quartier und anderen Außenstehenden werden gefördert (z.b. öffentliches Café, öffentliche Veranstaltungen, Tag der offenen Tür, Schulklassen, Kindergartengruppen). Besuche kultureller oder sportlicher Veranstaltungen im örtlichen Umfeld etc. für die Bewohnerinnen und Bewohner werden durchgeführt Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben Es gibt Möglichkeiten, gemeinsam fernzusehen oder Radio zu hören. Die Kommunikation über tagesaktuelles Geschehen wird gefördert (z. B. Tageszeitung, überregionale Wochenzeitung, Leseraum, Vorlesegruppe). Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, die -Adresse der Einrichtung für eigene Zwecke zu nutzen und werden hierbei unterstützt. Unterstützung bei der Ausübung des Wahlrechts (z.b. Anforderung von Briefwahlunterlagen, körperliche Hilfestellung) wird auf Wunsch vermittelt. 2.3 Mitwirkung in Angelegenheiten der Einrichtung Förderung der Arbeit des Mitwirkungsorgans Das Mitwirkungsorgan wird über Vorhaben rechtzeitig informiert, vor Entscheidungen angehört, und Lösungen werden gemeinsam erarbeitet. Soweit Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern getroffen werden, wird das Mitwirkungsorgan ausführlich und rechtzeitig hierüber informiert und auf Wunsch an den Kostenverhandlungen beteiligt. Über Begehungen der Aufsichtsbehörde oder sonstiger Kontrollstellen wird das Mitwirkungsorgan unverzüglich informiert. Das Mitwirkungsgremium wird über die Ergebnisse der Begehungen von Kontrollstellen unverzüglich informiert. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsangeboten für Mitglieder des Mitwirkungsorgans wird gefördert. Bei Bedarf wird der Einbezug externer Unterstützungspersonen in die Arbeit des Mitwirkungsorgans gefördert. Dem Mitwirkungsorgan wird ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt, oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Mitwirkung anfallen, werden unbürokratisch erstattet. Leitungskräfte nehmen nur an den Tagesordnungspunkten der Sitzungen des Mitwirkungsorgans teil, zu denen sie eingeladen sind. 6
7 2.3.2 Kommunikation zwischen Mitwirkungsorgan und Bewohnerschaft Dem Mitwirkungsorgan sind geeignete Möglichkeiten für Mitteilungen an Bewohnerinnen und Bewohner eingeräumt. Dem Mitwirkungsorgan wird die Möglichkeit geboten, regelmäßige Sprechstunden in einem geeigneten Raum abzuhalten. Dem Mitwirkungsorgan wird es erleichtert, Kontakt zu demenziell beeinträchtigten und bettlägerigen Bewohnerinnen und Bewohnern herzustellen und bei der Kommunikation mit ihnen unterstützt. Das Mitwirkungsorgan wird auf Wunsch dabei unterstützt, den jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Kenntnis zu geben. Das Mitwirkungsorgan wird auf Wunsch dabei unterstützt, Bewohnerversammlungen abzuhalten. Das Mitwirkungsorgan wird auf Wunsch dabei unterstützt, externe Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen Haltung der Einrichtung gegenüber Verbesserungsvorschlägen Es gibt ein Beschwerdemanagement-System, das den Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt gemacht wurde. Leitung und Personal fördern das Äußern von Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner (und ihrer Angehörigen) sowie Vorschläge zur Qualitätsverbesserung, nehmen diese ernst und gehen ihnen kurzfristig nach. 3. MENSCHENWÜRDE 3.1 Respekt vor dem Individuum Aufnahmekonzept, das den Einzug in die Einrichtung erleichtert Beim Einzug in die Einrichtung werden biografische Merkmale und individuelle Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner erfasst. Es gibt ein Konzept, wie neu einziehende Bewohnerinnen und Bewohner am Tag des Einzuges in die Einrichtung willkommen geheißen und mit der neuen Umgebung vertraut gemacht werden Berücksichtigung der individuellen Interessen und Belange bei der Betreuung Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten bei Bedarf individuelle Anregung und Motivierung zum Essen und Trinken. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten bei Bedarf individuelle Anregung zur Körperpflege. Ein persönlicher Kontakt zu jedem Bewohner und jeder Bewohnerin wird durch eine kontinuierliche und mit ihm bzw. ihr abgestimmte Betreuung, z.b. durch Hausdamen, gefördert. In persönlichen Krisensituationen erfolgt ein mit dem Bewohner bzw. der Bewohnerin und dem sozialen Umfeld (Angehörige und Freunde) abgestimmtes Vorgehen. 7
8 3.1.3 Nicht-Diskriminierung von Alter und Pflegebedürftigkeit Der Umgangston des Personals gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern ist generell freundlich und wertschätzend.. Hochaltrige und pflegebedürftige Menschen werden aufgrund ihrer funktionalen Einschränkungen in den allgemein zugänglichen Bereichen der Einrichtung nicht benachteiligt. 3.2 Schutz der Privat- und Intimsphäre Respekt vor der Privatsphäre Ist das Pflegebad besetzt, wird das Betreten für andere Bewohnerinnen und Bewohner und nicht beteiligtes Personal ausgeschlossen. Bei Abwesenheit der Bewohnerinnen und Bewohner wird deren Wohnung grundsätzlich nur aus den Anlässen betreten, die vorher mit ihnen abgesprochen sind. 3.3 Recht auf ein Sterben in Würde Entscheidungs- und Willensfreiheit in der letzten Lebensphase Es gibt eine Konzeption für die Sterbephase und die Zeit nach dem Tod. Es können Wünsche und Vorstellungen zur letzten Lebensphase und zum Verfahren nach dem Tod mit der Einrichtungsleitung abgesprochen und entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Bewohnerinnen und Bewohner erhalten ein gezieltes Angebot an Beratung zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Eine psychologische oder seelsorgerische Sterbebegleitung (z.b. über einen Hospizdienst) kann vermittelt werden Einbezug des Umfeldes in die Sterbebegleitung Angehörige, Freunde oder Vertrauenspersonen werden auf Wunsch der Sterbenden in die Sterbebegleitung mit einbezogen oder ausgeschlossen und beim Abschiednehmen unterstützt. Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern wird ausreichend Zeit zum Abschiednehmen gegeben. Abschiedsrituale sind möglich und werden respektiert. 8
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