Allgemeine Betriebsanweisung für Lehrerinnen und Lehrer für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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1 Allgemeine Betriebsanweisung für Lehrerinnen und Lehrer für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 0. Vorbemerkungen Diese Betriebsanweisung gilt für alle Lehrerinnen und Lehrer, die einmalig oder wiederholt Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen. Die Begriffe Tätigkeit und Gefahrstoffe im Sinne des Gesetzgebers sind in den Kapiteln 1 und 2 erläutert. Jegliche Tätigkeit mit Gefahrstoffen an der Schule bedarf der Genehmigung der Schulleitung, die in dieser Angelegenheit durch den Gefahrstoffbeauftragten vertreten wird. Lehrerinnen und Lehrern, die häufig mit Gefahrstoffen arbeiten, kann diese Erlaubnis unter Auflagen und gegen Unterschrift generell erteilt werden. 1. Arbeitsbereich Diese Betriebsanweisung umfasst die Tätigkeiten der Lehrerin/des Lehrers in Zusammenhang mit Unterricht und dessen Vor- und Nachbereitung, einschließlich der Regelungen zur sachgemäßen Aufbewahrung, Kennzeichnung und Entsorgung gefährlicher Stoffe in diesen Räumen. Arbeitsplätze, die besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf Gefahrstoffe verlangen, sind die Fachräume und die Vorbereitungs- bzw. Sammlungsräume Biologie, Chemie und Physik. Im Fach Kunst ist es gelungen, gänzlich auf Gefahrstoffe zu verzichten. Einzelheiten sind in der Gefahrstoffverordnung und der RiSU-NRW geregelt, die sich im Kopierraum neben dem Lehrerzimmer befinden. 2. Gefahrstoffbezeichnung Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die folgende Eigenschaften besitzen oder bei deren Herstellung oder Verwendung Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit solchen Eigenschaften gebildet oder freigesetzt werden können: a) gemäß 3 und 3a Chemikaliengesetz gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen, die als entzündlich, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd und/oder mit folgenden (alten) 7 Gefahrensymbolen, 10 Gefahrenbezeichnungen bzw. 10 Kennbuchstaben gekennzeichnet sind: T+ T Xn C Xi sehr giftig giftig gesundheitsschädlich ätzend reizend F+ F E O N hochentzündlich leichtentzündlich explosionsgefährlich brandfördernd umweltgefährlich b) sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe mit Eigenschaften wie: explosionsfähig, narkotisch wirkend, erstickend, tiefkalt, heiß, erhöhter Druck. WoKu_BA01_Lehrpersonal_A_ doc Seite 1 Stand:

2 c) Stoffe oder Zubereitungen, die nach dem (neuen) global harmonisierten System (GHS) mit folgenden 9 Gefahrenpiktogrammen bzw. 26 (hier vereinfachten) Gefahrenklassen plus Unter- Kategorien gekennzeichnet sind: akute Toxizität (Kat. 1-3) -K (karzinogen) -M (keimzellmutagen) -R (reproduktionstoxisch) -Sensibilisierung der Atemwege -spezifische Zielorgan-Toxizität (Kat 1-2) (nach einmaliger oder wiederholter Exposition) -Aspirationsgefahr Kat.1 ätzend -Reizung (Augen, Haut) -Sensibilisierung der Haut -Augenreizung (Kat. 2) -akute Toxizität (Kat. 4) -spezifische Zielorgan- Toxizität (Kat. 3) unter Druck stehende Gase entzündbar explosiv entzündend (oxidierend) gewässergefährdend Hinweis: Ergänzt wird das GHS-System durch die Signalwörter GEFAHR (schwerwiegend) bzw. ACHTUNG (weniger schwerwiegend), durch H-Codes (Hazard Statements, Nachfolger der R-Sätze) und durch P-Codes (Precautionary Statements, Nachfolger der S-Sätze). 3. Gefahren für Mensch und Umwelt / Gefahrstoffverzeichnis Die Gefahren von Stoffen und Zubereitungen für Mensch und Umwelt sind u. a. dem mindestens einmal jährlich aktualisierten Gefahrstoffverzeichnis (PC mit Gefahrstoff-Datenbank CHISELA) und den dort eingepflegten aktuellen Sicherheitsdatenblättern (s. a. 6 GefStoffV) zu entnehmen. Ferner sind die Gefahrensymbole und -bezeichnungen bzw. die Piktogramme und Signalwörter auf den Gefäßen zu beachten. Alle Gefahrstoffgefäße sind daher mit den in der Gefahrstoffverordnung angegebenen Symbolen und R-Sätzen bzw. Gefahrstoffpiktogrammen und H-Codes zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt entweder nach dem alten oder nach dem GHS-System auf keinem Gefäß darf sich eine gemischte oder doppelte Kennzeichnung befinden. PCs mit Kopien der Gefahrstoffdatenbank CHESELA befinden sich in folgenden Räumen: Kopierraum neben dem Lehrerzimmer im Übungsraum 1 des Bereichs Biologie im Raum 219 des Bereichs Chemie in der Vorbereitung des Bereichs Physik. Alle vorhandenen Gefahrstoffe müssen in diesem Gefahrstoffverzeichnis erfasst und fortgeschrieben werden, d. h. neu erworbene Gefahrstoff-Gefäße müssen vom Gefahrstoffbeauftragten vor Verwendung eingepflegt werden leere Gefäße vor deren Beseitigung ausgetragen werden Einmal jährlich wird der Bestand im Rahmen einer Inventur geprüft WoKu_BA01_Lehrpersonal_A_ doc Seite 2 Stand:

3 4.1 Aufbewahrung/Lagerung 4. Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln Die vorhandenen Gefahrstoffe sind entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften (siehe auch 4.3 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) zu lagern und aufzubewahren. Sehr giftige, giftige und explosionsgefährliche Stoffe oder Zubereitungen bzw. akut toxische Stoffe und Gemische der Kategorien 1 bis 3 müssen unter Verschluss aufbewahrt werden und dürfen nur fachkundigen Lehrerinnen/Lehrern zugänglich sein. Ebenso zu behandeln sind auch karzinogene, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe und Gemische der Kategorien 1A und 1B sowie Chlorate, Kalium und Natrium. Dieser Giftschrank befindet sich im Chemikalienlager. Gesundheitsschädliche, ätzende und reizende Stoffe dürfen nur in Räumen oder Schränken aufbewahrt werden, die gegen das Betreten oder den Zugriff durch Betriebsfremde gesichert sind. An Arbeitsplätzen dürfen brennbare Flüssigkeiten nur für den Fortgang der Arbeiten aufbewahrt werden. Darüber hinausgehende Vorräte sind im Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten im Chemikalienlager gelagert. Säuren, Wasserstoffperoxid und Laugen befinden sich in einem Schrank im Vorraum des Chemikalienlagers, der wirksam entlüftet wird ( Säureschrank ). Andere Stoffe, die gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel, Rauche entwickeln, sind im Chemikalienlager untergebracht, das ebenfalls dauerentlüftet ist. Druckgasflaschen mit Druckminderventilen sind nach Gebrauch zu verschließen und unbedingt in den bezeichneten Schrank im Vorraum des Chemikalienlagers zu bringen. 4.2 Aufsicht Schülerinnen/Schüler dürfen sich in den Fachräumen, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, nicht ohne Aufsicht einer fachkundigen Lehrerin / eines fachkundigen Lehrers aufhalten. Die Fachräume sind bei Abwesenheit der Fachlehrerin / des Fachlehrers abgeschlossen zu halten. 4.3 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichtes ist die Lehrerin / der Lehrer verantwortlich. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben bei experimentellem Unterricht: Versuchsvorbereitung Die Gefährlichkeit von Stoffen (Chemikalien), die bei der geplanten Tätigkeit (z. B. Experiment) eingesetzt werden oder entstehen, muss ermittelt werden. Grundsätzlich sollen Gefahrstoffe in möglichst geringer Menge verwendet werden (Minimierungsgebot). Die Lehrerin / der Lehrer muss bestehende Verwendungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen, z. B. für Schülerinnen / Schüler und Schwangere beachten. Es ist zu prüfen, ob für den unterrichtlichen Zweck Ersatzstoffe mit weniger gefährlichen Eigenschaften eingesetzt werden können (Substitutionsprüfung; Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung). Grundsätzlich sind Ersatzstoffe zu verwenden, wenn diese verfügbar sind. Entsprechende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen sind vorzubereiten. Die Entsorgung der Produkte und der evtl. Reste der Ausgangsstoffe ist zu bedenken. Vor Versuchsdurchführung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ggf. zu dokumentieren. WoKu_BA01_Lehrpersonal_A_ doc Seite 3 Stand:

4 Versuchsdurchführung Zur Versuchsdurchführung sind geschlossene Systeme zu verwenden, wenn sehr giftige, giftige, bzw. akut toxische Stoffe oder Gemische der Kategorien 1 bis 3, karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe oder Gemische der Kategorien 1A und 1B als Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe frei werden können. Alternativ ist die Versuchsdurchführung im Abzug möglich, da die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet wird. Für die sonstigen Gefahrstoffe ist die Einhaltung der Arbeitsgrenzwerte (AGW) sicherzustellen. Zusätzlich sind bei Gefahr von Hautkontakt durch gefährliche Stoffe oder Zubereitungen geeignete Schutzhandschuhe, bei Gefahr von Augenverletzungen Schutzbrillen zu tragen (vgl. Gefährdungsbeurteilung). Versuchsnachbereitung Nach Durchführung des Experiments werden die Reststoffe gemäß Entsorgungskonzept behandelt und/oder beseitigt. Alle Chemikalien werden an ihren vorgesehenen Platz zurück geräumt. Nach jeder Unterrichtsstunde werden die Druckgasflaschen aus dem Fachraum entfernt, die zentrale Energieversorgung (Strom, Gas, ggf. Wasser) abgestellt und der Fachraum abgeschlossen. 4.4 Unterweisung Für jeden Versuch - insbesondere bei Schülerübungen - muss eine kurze, begründete Erläuterung der Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Darüber hinaus muss mindestens einmal pro Halbjahr eine Unterweisung der Schülerinnen und Schüler über Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten in den Fachräumen durch die Lehrerin / den Lehrer erfolgen und im Klassenbuch/Kursheft eingetragen werden. Diese Unterweisung beinhaltet zudem Informationen über das Verhalten im Gefahrfall. Notwendige Informationen für Schülerinnen über mögliche Gefahren und Beschäftigungsbeschränkungen für gebärfähige Schülerinnen, werdende und stillende Mütter sind in die Unterweisung mit einzubeziehen. 5. Reinigung und Entsorgung Die Arbeitsplätze von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern auch in den Vorbereitungsräumen sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen, so dass die Sicherheit von Personen und Sachen nicht gefährdet wird. Verschüttete und verspritzte Gefahrstoffe sind umgehend von der Fachlehrerin oder vom Fachlehrer zu beseitigen. Die Reste von Gefahrstoffen (Problemabfälle) sind gemäß dem örtlichen Entsorgungskonzept zu sammeln und/oder zu entsorgen. Hierzu ist der Aushang in den Vorbereitungsräumen der Chemie und Biologie zu beachten. Folgende Abfälle werden getrennt gehalten und entsorgt: Säuren und Laugen Schwermetallsalzlösungen (sauer) feste anorganische Abfälle feste organische Abfälle (flüssige) organische Abfälle (halogenfrei) (flüssige) organische Abfälle (halogenhaltig) Quecksilberverbindungen Metallisches Quecksilber Folgende Abfälle müssen vor der Entsorgung schulintern vorbehandelt werden: Brandfördernde Abfälle Hochentzündliche bzw. selbstentzündliche Abfälle Alkalimetalle, Chromate/Dichromate/Chromsäure, Chrom(III)-Salze, Cyanide/Blausäure, lösliche Fluoride / Fluorwasserstoffsäure Für folgende Abfälle ist die RiSU heranzuziehen Einzelfälle gemäß Tabelle III-15.2 (S. 206, z. B. Alkanale, Brom[wasser], organische Säuren usw.) radioaktive Stoffe WoKu_BA01_Lehrpersonal_A_ doc Seite 4 Stand:

5 6. Verhalten im Gefahrfall 6.1 Je nach Art des Gefahrstoffunfalls können folgende Maßnahmen notwendig werden: - Not-Aus betätigen - Alarmplan beachten - Fachraum räumen, falls dies erforderlich ist - Ggf. den Ersthelfer informieren (siehe 7. Erste Hilfe), Erste Hilfe leisten und Eintrag ins Verbandbuch, falls dies erforderlich ist - Gefahren beseitigen, z.b. für verschüttete/verspritzte Chemikalien Pannen-Sets verwenden; diese befinden sich im Chemikalienlager - Schulleitung informieren 6.2 Bei Entstehungsbränden kann ggf. zusätzlich folgende Maßnahme notwendig werden: - Brandbekämpfung mit geeigneten Löschmitteln: Löschsand Löschdecke Feuerlöscher Biologie Chemie Physik Übungsräume Übungsraum 1,, Vorbereitung, Vorbereitung Übungsräume Übungsräume, Erste Hilfe leistet an unserer Schule der Schulsanitätsdienst, der wird über das Sekretariat angefordert wird. Der Erste-Hilfe-Raum befindet sich links neben dem Sekretariat (Raum 001a). Dort befindet sich auch ein Aushang mit Hinweisen zur Ersten Hilfe. Standorte von Verbandskästen und Telefonen: Verbandskasten Telefon (für Amtsgespräche 0 vorwählen) Biologie Chemie Physik im Übungsraum (am Durchgang zum Übungsraum) 7. Erste Hilfe (am Durchgang zum Übungsraum) im Übungsraum (hintere Raumecke) Wichtige Telefonnummern: Sekretariat/Schulleitung/ Schulsanitätsdienst Feuerwehr/ Rettungsdienst Giftnotruf der Universitäts-Kinderklinik Bonn 30 (0) 112 (0) / WoKu_BA01_Lehrpersonal_A_ doc Seite 5 Stand:

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