biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH"

Transkript

1 Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit für mögliche Anbindungen von Altarmen (LRT 3150) an die Tollense innerhalb des Managementplanes DE Tollensetal mit Zuflüssen biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH Geschäftsführer: Handelsregister: USt.-Id.-Nr. (VAT-Number): Steuernummer (FA Güstrow): Bankverbindung: Dr. Dietmar Mehl, Dr. Volker Thiele Amtsgericht Rostock HRB 5562 DE / 106 / Volks- und Raiffeisenbank Güstrow e.g (BLZ: ) Sitz: Telefon: Telefax: Internet: Bützow, Nebelring / / postmaster@institut-biota.de

2

3 Impressum Auftraggeber: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden Neustrelitzer Straße Neubrandenburg Telefon: (0395) Fax: (0395) poststelle@stalums.mv-regierung.de Auftragnehmer: Grünspektrum- Landschaftsökologie Ihlenfelder Str Neubrandenburg Bearbeitung FFH-Vorprüfung: Dr. Volker Meitzner Institut biota GmbH Nebelring Bützow Dr. Volker Thiele Dipl.-Ing. (FH) Antje Goetze Dipl.-Ing. Stephan Renz Abschluss: Neubrandenburg, den Dr. Volker Meitzner Überarbeitung: Neubrandenburg, den Seite 3

4 Seite 4

5 INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET UND DIE FÜR SEINE ERHALTUNGSZIELE MAßGEBLICHEN BESTANDTEILE FFH-Gebiet DE Tollensetal mit Zuflüssen BESCHREIBUNG DES VORHABENS SOWIE DER RELEVANTEN WIRKFAKTOREN Vorhaben Wirkbereich Wirkfaktoren / potentielle Beeinträchtigungen BESTANDSDARSTELLUNG Schutzgutbezogene Bestandsdarstellung Lebensraumtyp Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Calitricho-Batrachion Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Biber - Castor fiber Fischotter - Lutra lutra Bitterling - Rhodeus amarus Steinbeißer - Cobitis taenia Schlammpeitzger, Rapfen, Bach- und Flussneunauge Schmale und Bauchige Windelschnecke - Vertigo angustior / moulinsiana Schutzzweck für das FFH-Gebiet Tollensetal mit Zuflüssen Flächenbezogene Bestandsdarstellung Altarm LRT Nr Altarm LRT Nr Altarm LRT Nr Altarm LRT Nr Altarm LRT Nr Altarm LRT Nr Altarm LRT Nr PROGNOSE DER BETROFFENHEIT VON LEBENSRAUMTYPEN UND ARTEN Auswirkungen auf die betroffenen Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Lebensraumtyp Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Calitricho-Batrachion Auswirkungen auf die betroffenen Arten des Anhangs II der FFH-RL Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra)...29 Seite 5

6 5.2.2 Bitterling (Rhodeus amarus) Steinbeißer (Cobitis taenia) Rapfen, Schlammpeitzger, Bach- und Flussneunauge Schmale und Bauchige Windelschnecke (Vertigo angustior / moulinsiana) VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN AUSWIRKUNGEN AUF ERHALTUNGSZIELE UND DEN SCHUTZZWECK DES GEBIETES EINSCHÄTZUNG DER RELEVANZ ANDERER PLÄNE UND PROJEKTE Machbarkeitsstudie zum Anschluss vom Altarmen zwischen Roidin und Teusin Machbarkeitsstudie zum Anschluss vom Altarmen bei Sanzkow FAZIT VERWENDETE UNTERLAGEN UND QUELLEN Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des LRT 3260 für das gesamte FFH-Gebiet Tabelle 2: Zur Wiederanbindung vorgesehene Lebensraumtypen 3150 (Legende: fortlaufende LRT Nr. entsprechend FFH-Managementplan; GIS-Code gemäß der Eingabe in MVBIO; Kriterium 1 - Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen, Kriterium 2 - Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars, Kriterium 3 - Beeinträchtigungen; EHZ gesamt: Erhaltungszustand des LRT nach Aggregation der Kriterien 1 bis 3) Tabelle 3: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des LRT 3150 für das gesamte FFH-Gebiet Tabelle 4: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Bibers im gesamten FFH-Gebiet Tabelle 5: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Fischotters im gesamten FFH-Gebiet Tabelle 6: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Bitterlings im gesamten FFH-Gebiet Tabelle 7: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Steinbeißers im gesamten FFH-Gebiet Tabelle 8: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Schlammpeitzgers im gesamten FFH-Gebiet Tabelle 9: Funktionsbezogene Erhaltungsziele von Bach- und Flussneunauge im gesamten FFH-Gebiet Tabelle 10: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Schmalen Windelschnecke im gesamten FFH-Gebiet Tabelle 11: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Bauchigen Windelschnecke im gesamten FFH-Gebiet Tabelle 12: Konfliktpotential der einzelnen Altarmanschlüsse im Hinblick auf FFH-Belange Tabelle 13: (Aggregiertes) Konfliktpotential der einzelnen Altarme Seite 6

7 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL 2006) sieht die Wahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen (LRT) und relevanten Arten vor. Dazu wurden von den Mitgliedsstaaten Schutzgebiete ausgewiesen, die zur Schaffung eines zusammenhängenden, europäischen, ökologischen Netzes dienen. Zur Festlegung von für die LRT und Arten relevanten Ziele und Maßnahmen werden sogenannte FFH- Managementpläne aufgestellt. Für das FFH-Gebiet Tollensetal mit Zuflüssen (DE ) wurde dementsprechend die Entwurfsfassung des Managementplanes erarbeitet (ARGE TOLLENSE 2010) und zur Begutachtung vorgelegt. Bei der Überprüfung des Planes sind vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Diskrepanzen zwischen den Erhaltungszielen und Maßnahmen im FFH-Managementplan und den Zielen bzw. Maßnahmen, der zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Bewirtschaftungsvorplanung festgestellt worden. Die Bestandsaufnahme der Tollense zwischen Demmin und Klempenow im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung (UMWELTPLAN 2007) kommt für diesen Wasserkörper (UTOL- 0100) zu der Einschätzung, dass der angestrebte gute ökologische und gute chemische Zustand derzeit nicht erreicht wird. Um dieses abschließende Bewirtschaftungsziel bis 2027 zu realisieren ist u.a. die Wiederanbindung von Altarmen an den Hauptlauf der Tollense vorgesehen. Diese Altstrukturen stellen teilweise jedoch gleichzeitig natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie dar. Bei der FFH-Managementplanung wurde für den Hauptlauf der Tollense (Unterlauf bis Klempenow) als Zielstellung die Entwicklung zu einem LRT 3260 formuliert. In der Niederung liegende Altstrukturen sind dabei zunächst nur zum Anschluss vorgesehen, soweit sie nicht als LRT 3150 eingestuft worden sind. Für die als Lebensraumtyp ausgewiesenen Standgewässer wurden hingegen im Sinne der FFH-Richtlinie Erhaltungsmaßnahmen abgeleitet. Im Rahmen der Vorprüfung muss untersucht werden, ob bei einem Flächenverlust des LRT 3150 durch die gemäß Bewirtschaftungsvorplanung vorgesehenen Altarmanschlüsse für den Lebensraumtyp insgesamt eine Verschlechterung zu erwarten ist und ob die Kohärenz im NATURA 2000-Gebiet gesichert werden kann. Zielkonflikte innerhalb des FFH- Managementplanes sind ggf. durch eine Priorisierung zu lösen. Nach Möglichkeit soll auch eine Vereinbarkeit von Zielen bzw. Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie und der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie erreicht werden. Seite 7

8 2 ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET UND DIE FÜR SEINE ERHALTUNGSZIE- LE MAßGEBLICHEN BESTANDTEILE 2.1 FFH-Gebiet DE Tollensetal mit Zuflüssen Zentrale Bestandteile des FFH-Gebietes DE stellen das Fließgewässer Tollense mit seinen Zuflüssen, die Flusstalmoorlandschaft im Niederungsraum sowie die Vielzahl der dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie dar. Das Schutzgebiet erstreckt sich zwischen dem Tollensesee bei Neubrandenburg und der Einmündung der Tollense in die Peene in Demmin. Im Zuge der Aufstellung eines FFH-Managementplanes wurde, basierend auf den Vorgaben der Binnendifferenzierung, eine Lebensraumtypenkartierung (MLUV M-V 2008 a) durchgeführt. Es erfolgte eine Verifizierung und Ergänzung der Lebensraumtypen sowie eine Bewertung gemäß den Vorgaben des Ministeriums. Auch für Arten des Anhangs II wurden Datenrecherchen und teilweise weiterführende Erfassungen vorgenommen. Habitate sind abgegrenzt und entsprechend der Vorschriften (MLUV M-V 2008 b bis f) bewertet worden. Die für das FFH-Gebiet Tollensetal mit Zuflüssen aktuell ermittelten Lebensraumtypen und Arten werden nachfolgend aufgelistet (ARGE TOLLENSE 2010): Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL 3140: Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer 3150: Natürliche eutrophe Seen 3260: Fließgewässer mit Unterwasservegetation 4030: Europäische trockene Heiden 6210: Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien 6410: Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden 6430: Feuchte Hochstaudenfluren 6510: Magere Flachland-Mähwiesen 7140: Übergangs- und Schwingrasenmoore 7230: Kalkreiche Niedermoore 9130: Waldmeister-Buchenwald 9160: Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Hainbuchenwald 91D0*: Moorwälder 91E0*: Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Arten des Anhangs II der FFH-RL Biber Fischotter Mopsfledermaus Teichfledermaus Rotbauchunke Kammmolch Rapfen Steinbeißer Flussneunauge Bachneunauge Schlammpeitzger Bitterling Seite 8

9 Eremit Schmale Windelschnecke Bauchige Windelschnecke Kriechender Scheiberich Grünes Besenmoos Sumpf-Glanzkraut Um die Betroffenheit der Lebensraumtypen und bedeutsamen Arten zu ermitteln, soll zunächst das Vorhaben kurz beschrieben und seine relevanten Wirkfaktoren abgeleitet. 3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS SOWIE DER RELEVANTEN WIRKFAKTOREN 3.1 Vorhaben Im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung (UMWELTPLAN 2007) wurden für die Tollense zwischen Demmin und Klempenow (Wasserkörper UTOL-0100) vor allem Defizite im Hinblick auf die Qualitätskomponenten Hydromorphologie, Gewässerunterhaltung und Gewässerumland festgestellt. Daraus resultiert auch der wahrscheinlich nicht gute Zustand der biologischen Komponente. Insgesamt wurde der Wasserkörper als erheblich verändert eingestuft. Demgegenüber steht der gute ökologische und gute chemische Zustand, der als abschließendes Bewirtschaftungsziel formuliert wurde und bis zum Jahre 2027 zu erreichen ist. Dazu wurden die Wiedereinbindung von Altarmen (M05) unter Prüfung der hydraulischen Möglichkeiten und der Machbarkeit im Einzelfall vorgeschlagen. Desweiteren sind eigendynamische Entwicklungen durch in-stream-restaurierung (M04) und das Zulassen einer sukzessiv natürlichen Uferrandstreifenentwicklung durch Einstellen der Böschungsmahd (M06) vorgesehen (UMWELTPLAN 2007). Die in der BVP genannten Maßnahmen beziehen sich dabei jeweils auf den gesamten Wasserkörper, eine Einschränkung bzw. Konkretisierung auf einzelne Abschnitte liegt nicht vor. Durch den Beschluss der Bewirtschaftungsvorplanung ist das Bewirtschaftungsziel behördenverbindlich festgelegt. Mittels der Wiederanbindung von Altarmen soll die Tollense bereichsweise wieder in ihren ursprünglichen Lauf verlegt werden und gleichzeitig eine strukturelle Verbesserung erreicht werden. In Umsetzung der Bewirtschaftungsvorplanung sind zwischen Roidin und Alt Tellin sechs als LRT 3150 ausgewiesene Altarme für eine Wiederanbindung vorgesehenen. Ein weiterer befindet sich im Bereich Demmin, oberhalb der Brückenquerung B194. Die Lage beider Vorhabensbereiche innerhalb des FFH-Gebietes ist in Abbildung 1 dargestellt. Seite 9

10 Abbildung 1: Lage der Vorhabensbereiche innerhalb des FFH-Gebietes DE Für die zur Anbindung vorgesehenen sieben LRT 3150 westlich Alt Tellin bzw. bei Demmin liegen keine konkreten Planungsunterlagen vor. Zur Abschätzung der Betroffenheit und der vorhabensbedingten Wirkungen müssen daher Annahmen getroffen werden bzw. Varianten diskutiert werden. Grundsätzlich sind folgende Varianten denkbar: Variante 1: Vollanschluss Dies würde ein Verschließen des aktuellen Hauptlaufes bis auf Höhe der Böschungsoberkante und damit eine vollständige Umverlegung des Fließgewässers in den jetzigen Altarm zur Folge haben. Dabei ist von einer Profilierung und entsprechenden Sedimententnahmen des jeweiligen Altarmes auszugehen. Seite 10

11 Variante 2: Mittelwasseranschluss Der Mittelwasseranschluss gleicht dem Vollanschluss, wobei jedoch die Verschlusshöhe des derzeitigen Hauptlaufes geringer ausfallen würde und damit dieser Bereich bei Hochwasser schneller durchströmt werden würde. Variante 3: Hochwasseranschluss Bei einem Hochwasseranschluss würde der Altarm nur temporär bei hohen Wasserständen durchströmt. Die Häufigkeit kann durch eine punktuelle Verkleinerung des Profils im Hauptlauf und damit einer Anhebung des Wasserstandes in dem Bereich erhöht werden. Auch ein Absenken der Sohlenhöhe im Einlaufbereich des Altarmes führt zu einem häufigeren Durchströmen. Insgesamt ist bei einem Voll- oder Mittelwasseranschluss der positive Effekt im Hinblick auf die Verbesserung der Gewässermorphologie am gößten, wobei jedoch der Standgewässercharakter der jetzigen Altarme vollständig verloren geht. Bei einem Hochwasseranschluss hingegen bleibt das Standgewässer erhalten, die Auswirkungen hinsichtlich der strukturellen Verbesserung der Tollense wären jedoch gering. Da bei der Umsetzung der Maßnahmen aus der Bewirtschaftungsvorplanung die Verbesserung der hydromorphologischen Qualitätskomponente im Vordergrund steht und im Rahmen der FFH-Vorprüfung die maximalen Auswirkungen zu erfassen sind, wird für die Einschätzung der Betroffenheit von einem vollständigen Anschluss ausgegangen (worst-case- Szenario). 3.2 Wirkbereich Auch für die Abgrenzung des Wirkbereiches kann ohne vorliegende Planungsunterlagen nur eine grobe Abschätzung vorgenommen werden. Prinzipiell ist neben der eigentlichen Fläche des Altwassers das Verbindungsstück zum aktuellen Hauptlauf der Tollense bzw. die flussseitig liegenden Areale insgesamt betroffen. Darüber hinaus sind Zuwegungen zur den Bauflächen notwendig. Stellflächen für Baumaschinen und Lagerplätze für Sedimentaushub werden im unmittelbaren Umfeld ebenfalls benötigt. Insgesamt ist davon auszugehen, dass im direkten Umfeld der Altwasser ein etwa 20 Meter breiter Saum bauzeitlich genutzt wird (kann in Abhängigkeit von der Festigkeit des Untergrundes deutlich variieren), desweiteren ist eine Anbindung an das bestehende Wegenetz zu schaffen. Eine Betroffenheit von Flächen nach Beendigung der Baumaßnahmen, z.b. durch veränderte Wasserstände kann derzeit nicht abgeschätzt werden und wird daher im Weiteren nicht berücksichtigt. 3.3 Wirkfaktoren / potentielle Beeinträchtigungen Die Auswirkungen des Vorhabens sind im Hinblick auf die Betroffenheit und ihrer Erheblichkeit für die relevanten Schutzgüter abzuschätzen. Dabei wird generell zwischen bau-, betriebs- und anlagebedingten Wirkfaktoren unterschieden, wobei jedoch durch einen Altarmanschluss keine betriebsbedingten Auswirkungen zu erwarten sind. Potentielle bau- und anlagebedingte Wirkungen hingegen sollen im Folgenden kurz dargestellt werden. Seite 11

12 Baubedingte Wirkfaktoren / potentielle Beeinträchtigungen: (temporäre) Anlage von Baustraßen und Baufeldern Fällung von Bäumen, Entfernen von Sträuchern / Vegetationsdecke Sedimententnahmen durch Profilierung Baulärm visuelle Störwirkungen Erschütterungen und Bodenverdichtungen durch Baumaschinen Schadstoffemissionen (z.b. durch Baumaschinen) Anlagebedingte Wirkfaktoren / potentielle Beeinträchtigungen: Verlust von Flächen des LRT 3150 Veränderung der Vegetationsstruktur und des Arteninventars durch Umwandlung des Standgewässercharakters in Fließgewässerabschnitte Zu den baubedingten Störungen zählen beispielsweise Lärm, Emissionen und visuelle Beeinträchtigungen (vor allem durch Baumaschinen), die ausschließlich während der Bauzeit auftreten. Diese sind insbesondere im Hinblick auf das Vorkommen von Biber und Fischotter zu diskutieren. Darüber hinaus ist bei einer Maßnahmenumsetzung davon auszugehen, dass Baustraßen / - felder eingerichtet werden. Diese werden mit Beendigung der Arbeiten wieder rückgebaut. Im Zuge des Anschlusses ist im Weiteren mit Neuprofilierungen und auch mit Sedimententnahmen zu rechnen. Um den notwendigen Zugang zu den Bauflächen zu schaffen, ist das zumindest partielle Entfernen von Vegetationsflächen bzw. eine Fällung von Bäumen oder Sträuchern anzunehmen. Mit dem Wiederanschluss von Altarmen geht der Standgewässercharakter verloren, so dass ein Flächenverlust des LRT 3150 damit einhergeht. Gleichzeitig werden sich die Vegetationsstruktur und das Arteninventar ändern. Demgegenüber stehen die angestrebte Strukturverbesserung von Fließabschnitten der Tollense und infolgedessen langfristig auch die Entwicklung der Tollense zu einem LRT Für die zu betrachtenden Arten des Anhangs II der FFH-RL sind vorübergehende Beeinträchtigungen zu erwarten. Mittel- bis langfristig können jedoch neue Habitate entstehen (insbesondere für Fische- und Rundmäuler) und sich bereits besiedelte Räume hinsichtlich ihrer Lebensraumqualität (z.b. Fischotter, Biber) verbessern. Seite 12

13 4 BESTANDSDARSTELLUNG Die Abschätzung der Betroffenheit der Flächen und der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen erfolgt auf Basis der im Rahmen der FFH-Managementplanung ermittelten Lebensraumtypen und Arten des Anhangs II (ARGE TOLLENSE 2010). Durch das Vorhaben potentiell betroffen sind die Lebensraumtypen 3150 und 3260 (weitere in Gebiet gemeldete LRT liegen deutlich außerhalb der Vorhabens- und Wirkbereiche) sowie Arten des Anhangs II der FFH-RL. In den Vorhabensbereichen wurden Habitate des Fischotters und Bibers sowie von Bitterling und Steinbeißer ausgegrenzt. Da die Erhebungen zum Vorkommen von Fischen und Rundmäulern jedoch lediglich für einzelne Arten und an ausgewählten Probestellen und somit nicht flächendeckend stattfinden, können neben Bitterling und Steinbeißer weitere Arten des Anhangs II der FFH-RL betroffen sein. Ebenfalls im FFH-Gebiet vorkommende Arten wie Rotbauchunke und Kammmolch sowie Schmale und Bauchige Windelschnecke konnten in den konkreten Vorhabensbereichen nicht nachgewiesen werden. Bei den Windelschnecken ist jedoch analog zu den Untersuchungen der Fische lediglich eine stichprobenartige Erfassung erfolgt. Vorkommen dieser Arten sind daher nicht auszuschließen. Abbildung 2 und Abbildung 3 geben einen Überblick zur Lage der unmittelbar betroffenen LRT 3150 in den Vorhabensbereichen. Abbildung 2: Lebensraumtypen 3150 im Vorhabensbereich Demmin Seite 13

14 Abbildung 3: Lebensraumtypen 3150 im Vorhabensbereich Tellin 4.1 Schutzgutbezogene Bestandsdarstellung Die betroffenen Schutzgüter und die im FFH-Managementplan abgeleiteten Zielstellungen sollen im Folgenden dargestellt werden Lebensraumtyp Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Calitricho-Batrachion Hierzu gehören natürliche und naturnahe Fließgewässer bzw. deren Abschnitte mit flutender Unterwasservegetation vom Typ der Potamogetonetalia oder flutenden Wassermoosen und mäßiger, seltener auch mit starker Strömung. Die Tollense im FFH-Gebiet gehört zu den "Fließgewässern der Moorniederungen" bzw. zwischen Demmin und Vanselow zu den "brackwasser- und rückstaubeeinflussten Fließgewässern", die durch gewässerbegleitende Moore (hier v.a. Überflutungsmoor, Durchströmungsmoor) geprägt sind. Kennzeichnend für diesen Typ sind geringe Fließgeschwindigkeiten, in denen es bei Hochwasser zu ausgedehnten Überschwemmungen kommt. Die Gewässersohle ist überwiegend organisch. Maßgebliche Bestandteile für den günstigen Erhaltungszustand des LRT 3260 sind ein naturnaher Wasserhaushalt von Fluss und Niederung, die (typspezifischen) chemischen Eigenschaften des Wassers, die Habitatstrukturen und das typische Arteninventar. Für die Tollense ist die Erhaltung des Flusstalmoores mit dem entsprechenden Wasserregime notwendig. Seite 14

15 Die Tollense zwischen Klempenow und Demmin ist aktuell nicht als Lebensraumtyp ausgewiesen. In diesen Abschnitten ist der Fluss stark begradigt und ausgebaut. Die Böschungen sind über weite Strecken unbeschattet und nur selten von Randstreifen begleitet. Im Rahmen der Fließgewässerstrukturgütekartierung wurde der Fluss in diesem Bereich als stark verändert eingestuft. Zwischen Demmin und Klempenow wird im Zuge der FFH-Managementplanung die Entwicklung der Tollense zum LRT 3260 (wünschenswerte Entwicklung) angestrebt. Tabelle 14: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des LRT 3260 für das gesamte FFH-Gebiet Erhaltungsziele LRT 3260 Erhaltung Wünschenswerte Entwicklung Erhalt naturnaher Ausprägungen der im FFH-Gebiet vorkommenden Fließgewässertypen mit Weiterführung einer bedarfsorientierten Gewässerunterhaltung bei weitgehendem Verzicht auf Grundräumung Entwicklung der Tollense zwischen Klempenow und Demmin zu LRT 3260 durch angepasste Gewässerunterhaltung, Altarmanschlüssen, Renaturierung, Anlage von Randstreifen Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Im FFH-Gebiet Tollensetal mit Zuflüssen wurden eine Vielzahl von LRT 3150 ausgewiesen. Bei diesem Lebensraumtyp handelt es sich um Standgewässer mit einer ausgeprägten Tauchflur- und Schwimmblattvegetation, die je nach Art des Gewässer (z.b. Flachseen, Teiche, Altwasser) sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können. Im FFH-Gebiet ist eine große Zahl künstlich entstandener Kleingewässer (Torfstiche, vom Hauptlauf abgeschnittene Altarme) verbreitet, die aufgrund ihrer Entstehung nur oft geringe Wassertiefen aufweisen. Der Erhaltungszustand der Flächen im gesamten FFH-Gebiet ist zum überwiegenden Teil gut (ca. 53% - EHZ B) und hervorragend (EHZ A - 37%). Nur rund 10% der Gewässer weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand (EHZ C) auf (ARGE TOLLENSE 2010). Bei der Ableitung des Erhaltungszustandes eines LRT 3150 gehen die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen, die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars und ggf. vorhandene Beeinträchtigungen in die Bewertung ein. Bezüglich der Standgewässer kommt dabei dem Aufwuchs von Makrophyten eine besonders große Bedeutung zu, da sie in die Bewertung von zwei Oberkriterien eingehen. Maßgebliche Bestandteile für den günstigen Erhaltungszustand des LRT 3150 sind die dauerhafte Wasserführung und die chemischen Eigenschaften des Wassers, die Habitatstrukturen und das typische Arteninventar, außerdem Strukturen zur Stoffeintragsminderung. Für alle im Flusstalmoor der Tollense gelegenen Kleingewässer ist die Erhaltung des Flusstalmoores mit dem entsprechenden Wasserregime notwendig. Alle im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung zum Wiederanschluss vorgesehenen Altstrukturen stellen gleichzeitig den Lebensraumtyp 3150 nach Anhang I der FFH-RL dar. Die Bewertung der Einzelparameter und die Ableitung des Gesamt-Erhaltungszustandes ist in Tabelle 15 aufgeführt. Die relevanten Altstrukturen weisen einen hervorragenden oder guten Erhaltungszustand auf. Seite 15

16 Tabelle 15: Zur Wiederanbindung vorgesehene Lebensraumtypen 3150 (Legende: fortlaufende LRT Nr. entsprechend FFH-Managementplan; GIS-Code gemäß der Eingabe in MVBIO; Kriterium 1 - Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen, Kriterium 2 - Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars, Kriterium 3 - Beeinträchtigungen; EHZ gesamt: Erhaltungszustand des LRT nach Aggregation der Kriterien 1 bis 3) LRT Nr. GIS-Code Kriterium 1 Kriterium 2 Kriterium 3 EHZ gesamt B A A A B B B B A B A A C A B B A A A A B B B B B C B B Innerhalb des gesamten FFH-Gebietes sind für die einzelnen Standgewässer sowohl Erhaltungs- als auch (wünschenswerte) Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet worden (siehe Tabelle 16). Für die im Rahmen dieser Vorprüfung zu untersuchenden LRT 3150 wurde dabei in der bisherigen Entwurfsfassung des FFH-Managementplanes der Erhalt der Gewässer als Ziel formuliert. Tabelle 16: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des LRT 3150 für das gesamte FFH-Gebiet Erhaltungsziele LRT 3150 Erhaltung Wünschenswerte Entwicklung Erhalt des morphologischen und hydrologischen Zustandes. Verbesserung des Erhaltungszustandes von Kleingewässern durch Optimierung des Wasserhaushaltes (Grabenverschluss, Rückbau von Entwässerungsanlagen, Einstellen der Abwassereinleitung), Rückbau von Uferbefestigung, Sicherung extensiv genutzter Biotope und Einrichten von Randstreifen Biber - Castor fiber Biber sind an permanente, langsam fließende oder stehende Gewässer gebunden. Als reine Pflanzenfresser ernähren sie sich sowohl von Wasser- und Uferpflanzen im Sommer, als auch von Pflanzenwurzeln und Baumrinde im Winter. Daher ist eine an die Gewässer angrenzende Weichholzaue essentieller Bestandteil des Lebensraumes. Als Besonderheit ist auf die landschaftsgestaltende Aktivität des Bibers zu verweisen. Gewässer mit unzureichender oder schwankender Wasserführung stauen die Tiere durch den Bau von Dämmen an. Auch angrenzende Flächen können durch die Anlage von Uferröhren oder Dämmen überflutet werden. Maßgeblich für den Lebensraum des Bibers im FFH-Gebiet sind die Ausbildung von naturnahen Stand- und Fließgewässern mit störungsarmen Uferbereichen, ufernahen Gehölzbeständen mit Weichhölzern, der Verbund zwischen einzelnen Gewässern und durchgängige Fließgewässer mit bibergerechten Passagemöglichkeiten. Die Tollense und ihre Zuflüsse, einschließlich der Altstrukturen und größerer Standgewässer in der Niederung, wurden als Habitat des Bibers mit einem insgesamt guten (B) Erhaltungszustand ausgewiesen. Neben der grundsätzlichen Sicherung des Lebensraumes (Erhalt) sieht die FFH-Managementplanung für die Fließstrecke der Tollense zwischen Seite 16

17 Demmin und Alt Tellin partiell eine Renaturierung und die Anlage von Randstreifen (wünschenswerte Entwicklung) vor. Tabelle 17: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Bibers im gesamten FFH-Gebiet Erhaltungsziele Biber Erhaltung Wünschenswerte Entwicklung Erhalt störungsarmer natürlicher oder naturnaher Ufer von Gewässern mit dichter Vegetation und Gehölzsäumen mit Weichholzarten Entwicklung von ungenutzten Pufferstreifen an Gewässern und Renaturierung begradigter Abschnitte, Verringerung von Störungen, Verbesserung der Durchwanderbarkeit Fischotter - Lutra lutra Fischotter sind in ihrer Lebensweise eng an Gewässer gebunden. Sie benötigen großräumig vernetzte, strukturreiche und störungsarme Gewässersysteme mit einem ausreichenden Nahrungsangebot. Als Nahrung dienen vor allem Amphibien, Fische und Vögel. Die überwiegend dämmerungs- und nachtaktiven Tiere legen auf ihren Wanderungen Strecken von bis zu 20 km zurück. Als Verstecke dienen meist vorhandene Uferstrukturen, wie Ausspülungen, Wurzelteller oder dichte Gebüsche. Maßgebliche Bestandteile für den Lebensraum des Fischotters im FFH-Gebiet sind daher die Ausbildung von naturnahen Stand- und Fließgewässern mit störungsarmen Uferbereichen sowie der Verbund zwischen einzelnen Gewässern. Dabei ist die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer zu gewährleisten. Neben der Tollense und ihren Altstrukturen stellen auch die Zuflüsse und größere Standgewässer in der Flussniederung potentiell geeignete Lebensräume des Fischotters dar. Die Habitatqualität konnte im Tollensetal mit Zuflüssen als gut (B), die Beeinträchtigungen als mittel (B) eingeschätzt werden, damit ergibt sich auch insgesamt ein guter Erhaltungszustand des Fischotters. Neben der Sicherung der besiedelten Habitate weist der FFH-Managementplan für die Fließgewässerabschnitte zwischen Demmin und Klempenow eine Entwicklung von ungenutzten Pufferstreifen und die Renaturierung begradigter Abschnitte (wünschenswerte Entwicklung) aus. Das im Vorhabensbereich abgegrenzte Fischotterhabitat wurde fachgutachterlich insgesamt als gut eingeschätzt. Für die Tollense zwischen Demmin und Altentreptow wurde neben der grundsätzlichen Sicherung der Lebensräume (Erhalt) zudem eine Verbesserung der Habitatqualität durch Einrichten von Randstreifen und u.a. zwischen Siedenbrünzow und Alt Tellin die Renaturierung der Tollense vorgeschlagen (wünschenswerte Entwicklung). Tabelle 18: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Fischotters im gesamten FFH-Gebiet Erhaltungsziele Fischotter Erhaltung Wünschenswerte Entwicklung Erhalt großräumig vernetzter und störungsarmer Räume, Sicherung reich strukturierter Gewässer, Sicherung der Gewässerpassierbarkeit Entwicklung von ungenutzten Pufferstreifen an Gewässern und Renaturierung begradigter Abschnitte, Verringerung von Störungen, Verbesserung der Gewässerpassierbarkeit Fische Für das FFH-Gebiet DE Tollensetal mit Zuflüssen (Tollense, Augraben, Strehlower Bach, Goldbach, Malliner Wasser, Teetzlebener Mühlbach) sind sechs Fischbzw. Rundmäulerarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie gemeldet (Bitterling, Steinbeißer, Seite 17

18 Schlammpeitzger, Rapfen sowie Bach- und Flussneunauge). Für die Abgrenzung der Habitate und Bewertung der Erhaltungszustände (EHZ) der Kleinfischarten Bitterling, Steinbeißer und Schlammpeitzger wurde das Institut biota 2009 mit der Erstellung eines entsprechenden Fachbeitrages von Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg beauftragt. Dabei wurden Untersuchungen der Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie zu den FFH-Arten Bitterling, Schlammpeitzger und Steinbeißer (GNL 2008) sowie weitere Daten integriert. Für die Arten Bitterling, Steinbeißer und Schlammpeitzger wurden durch das Institut biota an ausgewählten Probestellen Elektrobefischungen durchgeführt (INSTITUT BIOTA 2009). Während Steinbeißer und Bitterling dabei in den Vorhabensbereichen nachgewiesen wurde, wurde der Schlammpeitzger in den, für diese Vorprüfung relevanten Altstrukturen, nicht gefunden. Es bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass die Befischungen stichprobenhaft durchgeführt wurden und nur zu ausgewählten Flächen Ergebnisse vorliegen. Von den, zum Anschluss vorgesehenen Altarmen, wurde lediglich die LRT-Flächen Nr. 39 und 40 in diesem Zusammenhang beprobt, eine weitere als Steinbeißer-Lebensraum ausgewiesene Fläche (kein LRT 3150, vgl. Kapitel und Abbildung 4) wäre von einer Anbindung ebenfalls betroffen. Für alle nicht untersuchten Flächen ist vor einem Anschluss das Vorkommen von Fischen bzw. Rundmäulern zu prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung umzusetzen (ökologische Baubegleitung) Bitterling - Rhodeus amarus Der Bitterling ist ein Bewohner langsam fließender Ströme und ihrer angeschlossenen Strukturen sowie durchflossener Seen mit pflanzenreichen Uferzonen und einem möglichst hohen Deckungsgrad an submersen Makrophyten. Dabei lebt der Bitterling in Symbiose mit Großmuscheln, in dessen Kiemenraum der Laich abgelegt wird. Das Vorkommen von intakten Großmuschelbeständen ist daher wesentlich für die Etablierung bzw. den Erhalt einer Bitterling-Population. Entsprechend den Ansprüchen der Wirtsmuscheln lebt der Bitterling in nicht zu stark belasteten Gewässern mit aeroben Sedimenten. Gegenüber hohem Prädatorendruck reagiert der Bitterling sehr empfindlich. Die Ansprüche der Art an seinen Lebensraum sind als relativ speziell einzuschätzen. Eine Neuentwicklung von Habitaten gelingt in der Regel nur schwer, der Erhalt besiedelter Lebensräume ist daher umso bedeutender. Im FFH-Gebiet stellen sowohl die Tollense, der Randkanal und das Malliner Wasser als auch die in der Niederung vorkommenden Torfstiche und Altstrukturen potentielle Habitate dar. Aktuelle Nachweise (INSTITUT BIOTA 2009) konnten im Hinblick auf die Vorhabensbereiche in dem LRT Nr. 40 gemacht werden. Der Erhaltungszustand des Habitats wurde insgesamt mit C (mäßig - durchschnittlich) eingeschätzt. Die ungünstige Gesamteinschätzung ist dabei sowohl der Sedimentbeschaffenheit (zu geringer Anteil aerober Sedimente) als auch dem Isolationsgrad geschuldet. Tabelle 19: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Bitterlings im gesamten FFH-Gebiet Erhaltungsziele Bitterling Erhaltung Wünschenswerte Entwicklung Sicherung der besiedelten Gewässer und insbesondere der Großmuschelbestände, Verzicht auf Fischbesatz Verbinden isoliert vorkommender Bestände durch Verbesserung der Gewässermorphologie Seite 18

19 4.1.6 Steinbeißer - Cobitis taenia Geeignete Habitate des Steinbeißers können sowohl Fließ- wie auch Standgewässer sein, sofern sie zumindest bereichsweise sandige und feinkiesige Sohlsubstrate und eine geringere Makrophytendeckung aufweisen. Für die Ablage des Laiches hingegen werden dichtere Pflanzenbestände präferiert. Potentiell geeignete Habitate stellen innerhalb des FFH-Gebietes die Tollense, ihre Zuflüsse und größere Gräben dar. Daneben weisen die Torfstiche und einige Altstrukturen eine generelle Eignung als Lebensraum auf. Der LRT Nr. 40 bei Alt Tellin stellt gleichzeitig ein nachweislich besiedeltes Habitat des Steinbeißers (INSTITUT BIOTA 2009) dar. Beeinträchtigungen liegen für diese Fläche nicht vor. Da jedoch die Wasserpflanzendeckung suboptimal ist, ergibt sich nach der Aggregation aller Teilparameter ein insgesamt mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand (C). Für alle anderen zur Wiederanbindung liegen keine Besiedlungsnachweise vor. In unmittelbarer Nähe zu LRT Nr. 39 befindet sich jedoch ein weiteres Standgewässer (kein LRT), dass bei einem Anschluss mit betroffen wäre (siehe Abbildung 4). Hier konnte der Steinbeißer (EHZ C ) ebenfalls nachgewiesen werden. Abbildung 4: Nachweise des Steinbeißers westlich Alt Tellin Auch Abschnitte der Tollense (bei Demmin und zwischen Vanselow und Roidin) stellen Habitate des Steinbeißers dar. Der Lebensraum zwischen Vanselow und Roidin besitzt gute Habitatqualitäten, ist jedoch durch die stattfindende Gewässerunterhaltung beeinträchtigt. Die Fließstrecke bei Demmin hingegen weist nur geringe Beeinträchtigungen auf, kann bei den Parametern Sedimentbeschaffenheit und Wasserpflanzendeckung aber nur als mittel bis schlecht eingestuft werden. Für beide Habitate ergibt sich somit insgesamt ein mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand. Für die durch den Steinbeißer besiedelten Altstrukturen in den Vorhabensbereichen sieht die FFH-Managementplanung den Erhalt der Standgewässer vor. Seite 19

20 Tabelle 20: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Steinbeißers im gesamten FFH-Gebiet Erhaltungsziele Steinbeißer Erhaltung Wünschenswerte Entwicklung Erhalt der besiedelten Gewässer hinsichtlich einer hohen Gewässergüte, der vorhandenen Hydrodynamik, bestehender intakter Biozönosen und insbesondere vorhandener Sohlstrukturen bzw. Substratsortierungen; Weiterführung einer bedarfsorientierten Gewässerunterhaltung mit einseitiger und abschnittsweiser Mahd der Uferböschung und weitgehendem Verzicht auf Grundräumung Verbesserung der Gewässermorphologie und im Zusammenhang damit ggf. langfristig weitere Reduktion der Unterhaltung; Schaffung geeigneter Strukturen durch Gewässerrenaturierung Schlammpeitzger, Rapfen, Bach- und Flussneunauge Bach- und Flussneunaugen präferieren unverschmutzte und mit Schadstoffen nur gering belastete Gewässer mit möglichst naturnahem Gewässerverlauf und ohne Querverbauungen. Für die Laichablage werden kiesige Substrate und eine mittlere Fließgeschwindigkeit benötigt. Rapfen besiedeln größere Fließgewässersysteme einschließlich durchflossener Seen. Die zur Familie der Karpfenfische zählende Art (einziger räuberischer Vertreter dieser Gruppe) benötigt zur Fortpflanzung und Entwicklung verschiedenartige Kleinhabitate (kiesige, überströmte Substrate als Laichplatz, strukturierte Uferzonen als Aufwuchshabitate, offene Freiwasserbereiche als Lebensraum und Jagdrevier der Adulten). Langsam fließende und stehende Fließgewässer sowie an Fließgewässer angebundene Standgewässer stellen potentielle Lebensräume des Schlammpeitzgers dar. Neben einem hohen Deckungsgrad an emersen oder submersen Makrophyten sind lockere, aerobe und überwiegend organische Sohlsubstrate Voraussetzung für eine Besiedlung durch den Schlammpeitzger. Eine starke Beschattung der Gewässer hingegen wirkt sich negativ auf die Habitateignung aus. Nach WATERSTRAAT et al. (2004) gilt die Art als wenig mobil. Lebensraumverluste, z.b. durch wasserbauliche Maßnahmen und Veränderungen der Habitatqualität besiedelter Bereiche sind daher nur schwer zu kompensieren. Nachweisliche Habitatflächen (GNL 2008 und BIOTA 2009) stellen die Tollense, einige Zuflüsse sowie Torfstiche, Altarme und Gräben in der Niederung dar. Der Erhaltungszustand der besiedelten Habitate wird insgesamt mit B angegeben. Die notwendigen Erhaltungsziele sind in Tabelle 21 aufgeführt. Tabelle 21: Funktionsbezogene Erhaltungsziele des Schlammpeitzgers im gesamten FFH- Gebiet Erhaltungsziele Schlammpeitzger Erhaltung Erhalt der besiedelten Gewässer und vorhandener Ufer- und Solstrukturen; Weiterführung einer bedarfsorientierten Gewässerunterhaltung mit weitgehendem Verzicht auf Grundräumung Schlammpeitzger bewohnen stehende und langsam fließende Gewässer. Eine strukturelle Verbesserung des Fließgewässers wird trotz der Erhöhung der Strukturvielfalt kaum zur Entwicklung geeigneter Lebensräume führen. Allerdings ist ein naturnahes Gewässer als Wanderungskorridor für die Sicherung einer stabilen Population wesentlich. Bach- und Flussneunauge wurden auf Basis vorhandener Daten bewertet. Querder- Nachweise lagen aus der Tollense bei Demmin vor, Verbreitungsschwerpunkte stellen je- Seite 20

21 doch eher der Augraben, der Goldbach und der Teetzlebener Mühlbach dar. Die Erhaltungszustände beider Arten wurden mit B bewertet, die im FFH-Managementplan abgeleiteten Erhaltungsziele sind in Tabelle 22 dargestellt. Tabelle 22: Funktionsbezogene Erhaltungsziele von Bach- und Flussneunauge im gesamten FFH-Gebiet Erhaltungsziele Bach- und Flussneunauge Erhaltung Erhalt der besiedelten Fließgewässer hinsichtlich Gewässermorphologie, Hydrodynamik und Gewässergüte; Verzicht auf Maßnahmen des Gewässerausbaus Die für den Wiederanschluss vorgesehenen Altarme stellen weder für den Rapfen noch für die Bach- und Flussneunaugen potentiell geeignete Habitate dar. Eine strukturelle Verbesserung der Tollense könnte hingegen die Attraktivität des Flusses für diese Arten deutlich steigern. Für den Rapfen konnte wegen der unzureichenden Datengrundlage keine Bewertung des Erhaltungszustandes vorgenommen werden. Erhaltungsziele wurden daher nicht abgeleitet Schmale und Bauchige Windelschnecke - Vertigo angustior / moulinsiana Feuchte bis nasse Großseggenriede und Röhrichte im Offenland mit einer ausreichenden Streuschicht sind maßgeblich für die Besiedlung durch die Schmale Windelschnecke. Es konnten nur eine geringe Anzahl von Flächen gefunden werden, die derzeit von der Art besiedelt wurden. Diese befinden sich am Augraben, in der Tollenseniederung östlich Demmin sowie zwischen Klempenow und Neubrandenburg. Auf sechs Habitatflächen ist eine Vergesellschaftung mit der Bauchigen Windelschnecke zu beobachten. Feuchtgebiete mit Röhrichten und Großseggenriedern im Offenland und Bruchwald, welche die spezifischen mikroklimatischen Mikrohabitatansprüche der feuchte- und wärmeliebenden Bauchigen Windelschnecke aufweisen, konnten vereinzelt in qualitativ hochwertiger Form im Gebiet gefunden werden (z.b. Bereich des Augrabens zwischen Zachariae und Leistenow und Tollensetal zwischen Klempenow und Neubrandenburg). Sowohl für die Schmale als auch für die Bauchige Windelschnecke wurde der Gesamterhaltungszustand C abgeleitet. Die Erhaltungsziele sind in Tabelle 23 und Tabelle 24 angeführt. Tabelle 23: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Schmalen Windelschnecke im gesamten FFH-Gebiet Erhaltungsziele Schmale Windelschnecke Erhaltung Erhalt der Standortbedingungen, insbesondere hinsichtlich des Wasserhaushaltes und der vorhandenen Nutzung Tabelle 24: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Bauchigen Windelschnecke im gesamten FFH-Gebiet Erhaltungsziele Bauchigen Windelschnecke Erhaltung Vorrangige Entwicklung Erhalt der Standortbedingungen, insbesondere hinsichtlich des Wasserhaushaltes und der vorhandenen Nutzung Optimierung des Wasserhaushaltes und Verbesserung bzw. Neuentwicklung von Habitatflächen Seite 21

22 4.1.9 Schutzzweck für das FFH-Gebiet Tollensetal mit Zuflüssen Das FFH-Gebiet umfasst die Tollense mit wesentlichen Zuflüssen und umliegende Niederungsflächen. Der Schutzzweck ist die Erhaltung eines größeren Flusstalmoores in Mecklenburg-Vorpommern mit ausgedehnten Durchströmungs- und Auenüberflutungsmoorkomplexen und naturnahen Ausprägungen der naturraumtypischen Fließgewässer (Tollense und Unterläufe der Zuflüsse) einschließlich der angrenzenden Talhänge. Voraussetzung für günstige Erhaltungszustände der Lebensräume und Artvorkommen ist ein weitgehend ungestörter Wasser- und Stoffhaushalt, der bei Hochwasser weiträumige Überstauungen zulässt sowie eine angepasste Nutzung und Pflege der Offenland-Lebensraumtypen erlaubt. Die mesotrophen und eutrophen Seen, Fließgewässer, trockenen Heiden, Kalk-Trockenrasen, Hochstaudenfluren, Schwingrasenmoore, kalkreichen Niedermoore sowie die Waldmeister- Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder und Auenwälder sind im günstigen Erhaltungszustand zu sichern, für die Mähwiesen ist dieser wiederherzustellen, für die Pfeifengraswiesen und Moorwälder soll dieser entwickelt werden. Die Habitate der Arten Biber, Fischotter, Bach- und Flussneunauge, Schlammpeitzger, Schmale Windelschnecke, Kriechender Scheiberich und Sumpf-Glanzkraut sind in einem günstigen Zustand zu erhalten, die von Steinbeißer, Bitterling, Rotbauchunke, Kammmolch, Eremit und Bauchiger Windelschnecke sollen entwickelt werden. Besondere Beachtung ist auf die prioritäre Art Eremit sowie auf die prioritären Lebensräume Moor- und Auenwälder zu legen. 4.2 Flächenbezogene Bestandsdarstellung Im Zuge der FFH-Managementplanung waren Lebensraumtypen auszugrenzen und zu bewerten. Für die zum Anschluss vorgesehenen Altstrukturen LRT Nr. 36, 38, 39, 40, 42 lagen bereits Biotop- und LRT-Erfassungen aus dem Jahr 2006 (SEUFFERT) vor. Ergänzende Kartierungen für die LRT Nr. 186 und 187 erfolgten 2008 (ARGE TOLLENSE 2010). Alle genannten Lebensraumtypen stellen gleichzeitig gemäß 20 NatSchAG M-V (2010) geschützte Biotope dar Altarm LRT Nr. 186 Auf Höhe der Ortslage Demmin liegt linksseitig der Tollense der ca. ein Hektar große LRT Nr. 186 (vgl. Abbildung 5 und Abbildung 6). Das als Wasserschwadenröhricht erfasste eutrophe Biotop ist ein nicht mehr durchströmter, flacher Altarm im Verlandungsstadium (ARGE TOLLENSE 2010). Das Standgewässer ist von einem lichten Gehölzsaum umgeben, im Weiteren grenzt großflächig extensives Grünland und Röhricht bzw. Feuchtbrache an. Das Biotop ist naturnah / natürlich ausgeprägt, die Zonierung entspricht den standorttypischen Verhältnissen. Seite 22

23 Abbildung 5: Lage des LRT Nr. 186 Abbildung 6: LRT Nr. 186 (Luftbild) Der Anteil lebensraumtypischer Vegetation im Bereich des Gewässergrundes beträgt 25% bis 50%, in den Ufer- bzw. Verlandungszonen sind Weidengebüsche, Großröhrichte und Ufergehölze ausgebildet. Das Kriterium Lebensraumtypische Habitatstruktur wird für diesen LRT mit B bewertet. Auch der Parameter Lebensraumtypisches Arteninventar erreicht durch das Auftreten vier LRT-typischer bzw. besonders charakteristischer Arten eine gute Einschätzung. Während keine signifikanten Beeinträchtigungen hinsichtlich des Nährstoffhaushaltes und des Flachwasser- bzw. Uferbereiches vorliegen, ist der Wasserhaushalt durch einen künstlichen Zufluss gestört. Der Erhaltungszustand des LRT s insgesamt ist gut (B). Für Fischotter und Biber stellt der Altarm Lebensraum dar. Weitere Arten des Anhangs II der FFH-RL wurden hier nicht nachgewiesen. In der aktuellen Fassung des FFH-Managementplanes entspricht die Maßnahmenfläche Nr. 005 dem LRT bzw. Habitat. Als Erhaltungsmaßnahme wurde die Sicherung des Standgewässers hinsichtlich Hydrologie und Trophie abgeleitet Altarm LRT Nr. 187 Westlich Alt Tellin liegt ein Komplex von Altarmen beidseitig der Tollense. Im Bereich der Stampfwiese und rechtsseitig des Fließgewässers befindet sich ein rund 1 Hektar großer abgeschnittener Altarm (siehe Abbildung 7 und Abbildung 8). Das von Schilfröhricht dominierte eutrophe Biotop unterliegt einem Verlandungsprozess (FISCHER 2008). Angrenzende Flächen sind extensives Grünland bzw. Röhricht / Feuchtbrache. Abbildung 7: Lage des LRT Nr. 187 Abbildung 8: LRT Nr. 187 (Luftbild) Bei der Einstufung als LRT 3150 ist der Parameter Lebensraumtypische Habitatstrukturen insgesamt mit B eingeschätzt worden. Der Deckungsgrad des besiedelbaren Gewässer- Seite 23

24 grundes liegt zwischen 25 und 50%, als typische Ufer- bzw. Verlandungsvegetation wurden Klein- und Großröhrichte, Großseggenrieder und Ufergehölze ermittelt. Mit lediglich zwei LRT-typischen bzw. besonders charakteristischen Pflanzenarten ist das Arteninventar als mittel bis durchschnittlich einzuschätzen. Deutliche Beeinträchtigungen konnten nicht ausgemacht werden. Der Erhaltungszustand des LRT s insgesamt ist gut (B). Der Altarm bietet Fischotter und Biber geeigneten Lebensraum (EHZ B ), während weitere Arten des Anhangs II der FFH-RL nicht nachgewiesen wurden. Dem Altarm (entspricht Maßnahmenfläche Nr. 059) wurde im FFH-Managementplan der Erhalt des Standgewässers hinsichtlich Hydrologie und Trophie (Erhaltungsmaßnahme) zugeordnet Altarm LRT Nr. 38 Das nährstoffreiche Stillgewässer westlich Alt Tellin befindet sich linksseitig der Tollense (siehe Abbildung 9). Der ca. 0,4 Hektar große Altarm weist eine nahezu vegetationslose Wasserfläche auf und ist von Gehölzen umstanden (vgl. Abbildung 10). Wasservegetation kommt kleinflächig in ufernahen Bereichen vor. Im Rahmen der Biotopkartierung (SEUFFERT 2006) konnte vereinzelt die Zweizeilige Segge (Carex disticha) nachgewiesen werden, die in der Roten Liste M-V (VOIGTLÄNDER & HENKER 2005) als gefährdet (Kategorie 3) geführt wird. Darüber hinaus wurde bei der Erfassung des Altarmes eine Bekassine gesehen, die nach der Roten Liste Deutschlands (BAUER et al. 2002) als vom Aussterben bedroht und in der Roten Liste M-V (EICHSTÄDT et al. 2003) als stark gefährdet gilt sowie gemäß der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV 2009) eine streng geschützte Art ist. Die angrenzenden Flächen des Gewässers werden von einer Grünlandnutzung bestimmt. Abbildung 9: Lage des LRT Nr. 38 Abbildung 10: LRT Nr. 38 (Luftbild) Bei der Bewertung des Gewässers als LRT 3150 wurde das Kriterium Lebensraumtypische Habitatstrukturen insgesamt mit B bewertet, wobei der Deckungsgrad des besiedelbaren Gewässergrundes mit 5-10% sehr gering ist. Vier typische Elemente der Ufer- bzw. Verlandungsstrukturen konnten erfasst werden. Das Arteninventar ist mit einem Vorkommen von vier lebensraumtypischen Arten als gut anzusehen. Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes liegen durch das Vorhandensein eines künstlichen Abflusses vor. Neben Fischotter und Biber konnten keine weiteren Arten des Anhangs II der FFH-RL in dem Biotop nachgewiesen werden. Die FFH-Managementplanung (Maßnahmenfläche Nr. 062) sieht einen Erhalt des Standgewässers hinsichtlich Hydrologie und Trophie (Erhaltungsmaßnahme) vor. Seite 24

25 4.2.4 Altarm LRT Nr. 36 Linksseitig der Tollense liegt ein weiteres Altwasser (Abbildung 11). Dieses, etwa 0,3 Hektar große Standgewässer im Niederungsbereich, besitzt eutrophen Charakter und wird von kleinen Gehölzen bzw. Grünland eingefasst (siehe Abbildung 12). Die Wasserfläche ist zum überwiegenden Teil vegetationslos, kleinflächig treten Schwimmdecken (Gewöhnlicher Froschbiss und Kleine Wasserlinse) auf. Hervorzuheben ist das zahlreiche Vorkommen des Froschbisses (Hydrocharis morsus-ranae), der in den Roten Listen Deutschlands und M-V s (KORNECK et al bzw. VOIGTLÄNDER & HENKER 2005) als gefährdet gilt. Vereinzelt treten ebenfalls Wald-Engelswurz (Angelica sylvestris, Rote Liste M-V, Kategorie 3) und die nach BArtSchV (2009) besonders geschützte Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) und Sumpf- Schwertlilie (Iris pseudacorus) auf (SEUFFERT 2006). Abbildung 11: Lage des LRT Nr. 36 Abbildung 12: LRT Nr. 36 (Luftbild) Das Altwasser als LRT 3150 erreicht insgesamt einen hervorragenden Erhaltungszustand. Mit einem 10-25%-igen Deckungsgrad des besiedelbaren Gewässergrundes wird das Kriterium Lebensraumtypische Vegetation als gut bewertet. Zusammen mit einem hervorragenden Arteninventar (fünf LRT-typische Pflanzenarten) und dem Fehlen von Beeinträchtigungen ergibt sich nach der Aggregation der Erhaltungszustand A (SEUFFERT 2006). Fischotter und Biber finden in dem Altwasser geeigneten Lebensraum. Weitere Arten des Anhangs II der FFH-RL konnten bei den Erfassungen und Datenauswertungen der FFH- Managementplanung nicht nachgewiesen werden. Der LRT Nr. 36 entspricht der Maßnahmenfläche 063 in der Managementplanung. Nach bisherigem Stand ist der Erhalt des Standgewässers hinsichtlich Hydrologie und Trophie als Erhaltungsmaßnahme formuliert worden Altarm LRT Nr. 39 Bei Neu Tellin liegt im Niederungsgebiet der Tollense rechtsseitig eine weiteres Altwasser (Abbildung 13). Dieses sehr kleine, (rund 0,1 große Hektar) eutrophe Standgewässer besitzt eine vollständig von Schwimmdecken und Schwebematten bedeckte Wasserfläche, während in den Uferbereichen verschiedene Röhrichtgesellschaften und kleinteilig Rieder auftreten. Für das Altwasser konnten vereinzelt die nach Bundesartenschutzverordnung (2009) besonders geschützte Art Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) und der nach den Roten Listen M-V und Deutschland (KORNECK et al bzw. VOIGTLÄNDER & HENKER 2005) als gefährdet geltende Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) nachgewiesen werden (SEUFFERT 2006). Seite 25

26 Abbildung 13: Lage des LRT Nr. 39 Abbildung 14: LRT Nr. 39 (Luftbild) Der als LRT 3150 ausgewiesene Altarm weist hervorragende Habitatstrukturen (Deckungsgrad des besiedelbaren Gewässergrundes: 100%, Vorkommen von Großseggenriedern, Klein- und Großröhrichten sowie Ufergehölzen als typische Ufer- und Verlandungsvegetation). Mit vier lebensraumtypischen Pflanzenarten ist das Arteninventar gut (B) eingeschätzt worden (SEUFFERT 2006). Da keine Beeinträchtigungen ausgemacht wurden ist der Gesamterhaltungszustand A abgeleitet worden. Innerhalb des LRT Nr. 39 wurden als Arten des Anhangs II lediglich Biber und Fischotter ausgewiesen. Der ursprüngliche Altarm geht jedoch in nordwestlicher Richtung über die LRT-Fläche hinaus (vgl. Abbildung 14). Bei einer Wiederanbindung wäre dieses Biotop (kein LRT 3150), in dem der Steinbeißer nachgewiesen werden konnte (INSTITUT BIOTA 2009), vermutlich ebenfalls betroffen. Der LRT Nr. 39 entspricht der Maßnahmenfläche Nr. 066 in der FFH-Managementplanung, während das ggf. ebenfalls betroffene Biotop der Maßnahme Nr. 065 zuzuordnen ist Altarm LRT Nr. 40 Das ca. 250 Meter lange und knapp 0,5 Hektar große Altwasser liegt rechtsseitig der Tollense in der extensiv genutzten (Grünlandbewirtschaftung) Niederung (siehe Abbildung 15 und Abbildung 16). Entsprechend der Biotopaufnahme (SEUFFERT 2006) ist die Wasserfläche weitgehend vegetationslos, während an den Randbereichen lückige Schwimmdecken vorkommen. Dabei tritt der, gemäß der Roten Liste Deutschland bzw. M-V (KORNECK et al bzw. VOIGTLÄNDER & HENKER 2005), als gefährdet geltende Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) zahlreich und die nach BArtSchV (2009) besonders geschützte Sumpf- Schwertlinie (Iris pseudacorus) vereinzelt in Erscheinung. Seite 26

27 Abbildung 15: Lage des LRT Nr. 40 Abbildung 16: LRT Nr. 40 (Luftbild) Bei der Einschätzung des LRT Nr. 40 konnte das Teilkriterium Lebensraumtypische Habitatstrukturen lediglich mit C bewertet werden. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass lediglich ein typisches Element der Ufer- bzw. Verlandungsvegetation (Großröhricht) nachgewiesen wurde. Hinsichtlich der lebensraumtypischen Pflanzenarten hingegen ist die Ausstattung als hervorragend (5 Arten) anzusehen. Da keine signifikanten Beeinträchtigungen vorliegen ergibt sich für den LRT der Gesamterhaltungszustand B. Im Zuge von Arterfassungen konnten in dem Altwasser sowohl der Steinbeißer, als auch der Bitterling nachgewiesen werden. Für beide Arten musste der EHZ der Habitate jedoch mit C eingeschätzt werden. Bei der Bewertung des Steinbeißer-Lebensraumes hat sich insbesondere die Wasserpflanzendeckung negativ auf die Gesamteinschätzung ausgewirkt. Beim Bitterling waren vor allem das isolierte Vorkommen und die Sedimentbeschaffenheit (hoher Anteil anaerober Substrate) ausschlaggebend. Neben den genannten Fischarten stellt das Altwasser ebenfalls Lebensraum für Fischotter und Biber dar. Dem LRT Nr. 40 entspricht in der FFH-Managementplanung die Maßnahmenfläche Nr Vorgesehen ist der Erhalt des Standgewässers hinsichtlich Hydrologie und Trophie Altarm LRT Nr. 42 Ein weiteres Altwasser wurde westlich Alt Tellin und linksseitig der Tollense erfasst (SEUFFERT 2006). Innerhalb einer extensiv bewirtschafteten Grünlandfläche gelegen, ist das eutrophe Gewässer vollständig von Vegetation bedeckt. Insbesondere der Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae, Gefährdungskategorie 3 nach Roter Liste M-V bzw. Deutschland VOIGTLÄNDER & HENKER 2005 bzw. KORNECK et al. 1996) und die Gelbe Teichrose (Nuphar lutea, besonders geschützte Art nach BArtSchV 2009) treten dabei zahlreich auf. An den Randbereichen finden sich Röhrichtgesellschaften. Seite 27

28 Abbildung 17: Lage des LRT Nr. 42 Abbildung 18: LRT Nr. 42 (Luftbild) Die Bewertung als Lebensraumtyp 3150 weist einen hervorragenden Erhaltungszustand insgesamt und auch in allen Teilkriterien auf (SEUFFERT 2006). Sowohl die lebensraumtypischen Habitatstrukturen, als auch das charakteristische Arteninventar (sechs LRT-typische Pflanzenarten) konnten mit A eingeschätzt werden, Beeinträchtigungen liegen nicht vor. Außer Fischotter und Biber, für die das Altwasser Lebensraum darstellt, konnten keine weiteren Arten des Anhangs II der FFH-RL bei Kartierungen bestätigt werden. Im Rahmen der FFH-Managementplanung wurde für den LRT (Maßnahmenfläche Nr. 069) der Erhalt des Standgewässers hinsichtlich Hydrologie und Trophie abgeleitet. Seite 28

29 5 PROGNOSE DER BETROFFENHEIT VON LEBENSRAUMTYPEN UND ARTEN 5.1 Auswirkungen auf die betroffenen Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Bei der Annahme eines Vollanschlusses und damit einer Umverlegung des Hauptlaufes ist von einem vollständigen Flächenverlust für den LRT 3150 auszugehen. Der Standgewässercharakter könnte lediglich bei einer Hochwasseranbindung (bedingt) erhalten werden. Sowohl die LRT-typischen Habitatstrukturen, als auch die charakteristischen Pflanzenarten dieser eutrophen Seen würden kurz- bis mittelfristig verschwinden. Der derzeit stark ausgebaute Lauf würde bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen vermutlich verschlossen werden. Eine Verfüllung des gesamten Profils ist nicht anzunehmen, so dass wahrscheinlich ein einseitig angebundenes Standgewässer (stromabwärts offen) entsteht. Bei einer entsprechenden Strukturverbesserung dieser derzeit ausgebauten Abschnitte des Hauptlaufes kann daher mittel- bis langfristig wieder ein Stillgewässerlebensraumtyp 3150 entwickelt werden und den Flächenverlust zumindest teilweise kompensieren. Allerdings bleibt zwischen dem Lebensraumverlust und einer möglichen Neuentwicklung eine zeitliche Diskrepanz bestehen. Ein Anschluss aller sieben Altarme würde in der Summe einen Flächenverlust von rund 3,8 Hektar bedeuten, der rund 3,2% der gesamten LRT 3150-Flächen ausmacht Lebensraumtyp Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Calitricho-Batrachion Der Fließgewässerabschnitt der Tollense zwischen Klempenow und der Einmündung in die Peene stellt keinen Lebensraumtyp 3260 dar. Eine Wiederanbindung von Altarmen würde durch die damit verbundene Strukturverbesserung (z.b. durch Laufkrümmung, wechselnde Fließgeschwindigkeiten, naturnahe Strukturen an den jetzigen Altwassern) insgesamt zu einer Aufwertung des Fließgewässers führen. Langfristig kann sich daher aus dem derzeit stark ausgebauten Gewässer ein LRT 3260 entwickeln. 5.2 Auswirkungen auf die betroffenen Arten des Anhangs II der FFH-RL Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) Entlang des Tollense-Hauptlaufes und seiner Zuflüsse, sowie in den Standgewässern und waldfreien Niederungsbereichen, die keiner intensiven Bewirtschaftung unterliegen, finden Biber und Fischotter ihren Lebensraum. Damit stellen auch die Altarme Habiatelemente dieser Arten dar. Die angedachten Wiederanbindungen würden durch ihre baubedingten Störungen zu Beeinträchtigungen führen, aber nur temporärer Natur sein. Langfristig profitieren Otter und Biber von einer Verbesserung der Fließgewässermorphologie und der damit verbundenen größeren Naturnähe. Den bauzeitlichen Störungen können die Tiere dank ihrer hohen Mobilität und ihres großen Aktionsradius ausweichen, indem sie ungestörte Bereiche aufsuchen. Seite 29

30 5.2.2 Bitterling (Rhodeus amarus) Befischungen im Rahmen der FFH-Managementplanung konnten die Besiedlung des LRT Nr. 40 durch den Bitterling belegen. Nachweise zum Vorkommen in den anderen, zur Wiederanbindung vorgesehenen Standgewässern liegen nicht vor. Trotzdem stellen diese Altwasser potentiell geeignete Habitate dar. Diese sollten, bei Realisierung der angedachten wasserbaulichen Maßnahmen, im Rahmen einer Voruntersuchung unbedingt auf einen möglichen Bestand des Bitterlings (und anderer relevanter Arten) hin beprobt werden. Der Erhaltungszustand des besiedelten Habitats wurde aufgrund des isolierten Vorkommens und eines hohen Anteils anaerober Sedimentauflagen mit C bewertet. Bei Anschluss des Altarmes (LRT Nr. 40) westlich Tellin würde das besiedelte Bitterling-Habitat zunächst zeitweise durch die Bauaktivitäten beeinträchtigt werden. Insbesondere Sedimententnahmen und die Übersandung von Abschnitten durch Abdrift sind vor allem im Hinblick auf das Vorkommen von Wirtsmuscheln (Fluss- und Teichmuscheln) als besonders kritisch einzuschätzen. Bei einer ökologischen Baubegleitung, verbunden mit dem Absammeln und Umsetzen der Großmuscheln können erhebliche bauzeitliche Beeinträchtigungen zwar vermieden werden, allerdings ist es aufgrund der sehr speziellen Lebensraumansprüche dieser Art ausgesprochen schwierig, geeignete Ersatzhabitate (zum Umsetzen) zu finden. Ein Anschluss des Altarmes Nr. 40 ist im Hinblick auf den Erhaltungszustand des Bitterlings daher kritisch zu bewerten. So konnten im Zuge der FFH-Managementplanung im gesamten FFH-Gebiet lediglich an drei Gewässern der Bitterling nachgewiesen werden. Bei Verlust des LRT Nr. 40 würden damit gleichzeitig 17,3% der besiedelten Lebensräume verloren gehen. Da der Bitterling empfindlich auf Prädatorendruck reagiert, stellen vom Gewässernetz abgetrennte Stillwasserbiotope mit geringem Fischbesatz daher geeignete Habitate dar. Durch die angedachten gewässermorphologischen Verbesserungen und der damit verbundenen Erhöhung der Strukturvielfalt wird sich im renaturierten Gewässerabschnitt eine große Zahl neuer Lebensräume ausbilden. Da der Bitterling jedoch sehr spezielle Anforderungen an seine Habitate stellt, ist es unwahrscheinlich, dass dadurch der Lebensraumverlust dieser Art kompensiert werden kann Steinbeißer (Cobitis taenia) Nachweise des Steinbeißers konnten u.a. in der Tollense zwischen Vanselow und Roidin, im Mündungsbereich bei Demmin sowie im Altarm Nr. 40 erbracht werden. In diesem unmittelbar durch einen Anschluss betroffenen Habitat ist der Erhaltungszustand aufgrund eines hohen Deckungsgrades durch Wasserpflanzen mit C bewertet worden. Bei Anschluss des Altarmes Nr. 39 wäre ein weiterer Steinbeißer-Lebensraum (nicht LRT 3150) betroffen (siehe Abbildung 4 in Kapitel 4.1.6). Auch für diesen Bereich ergab sich die Gesamtbewertung C, die vor allem durch eine hohe Wasserpflanzendeckung bestimmt wurde. Durch eine Wiederanbindung von Altarmen an die Tollense erhöht sich insgesamt gesehen die Strukturvielfalt. Mittel- bis langfristig werden langsam und schneller fließende Abschnitte entstehen, sich Prall- und Gleithänge ausbilden, Substratsortierungen stattfinden und sich unterschiedlich stark von Pflanzen dominierte Bereiche entwickeln. Damit entstehen auch für den Steinbeißer potentiell geeignete Lebensräume, die wieder oder neu besiedelt werden können. Langfristig wird der Steinbeißer-Bestand vermutlich von den strukturellen Verbesserungen profitieren auch wenn kurzfristig Habitate verloren gehen. Durch die relativ hohe Mobilität der Art (WATERSTRAAT et al. 2004) können die Individuen bei ungünstigen Verhältnissen ausweichen und die neu entstehenden Lebensräume schnell wieder besiedeln. Der bisher nicht als Habitat angenommene Abschnitt der Tollense zwischen Roidin und Alt Tellin könnte bei Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen deutlich an Attraktivität gewinnen. Für den Steinbeißer ist von bauzeitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere durch Erdbauarbeiten im Gewässerprofil auszugehen. Daher wäre vor Beginn der Arbeiten ein Abfischen und Umsetzen der Tiere in ungestörte Bereiche notwendig. Seite 30

31 Bei Anbindung des Altarmes LRT Nr. 40 und des nicht als LRT eingestuften weiteren Steinbeißer-Habitates würden von 23 nachweislich besiedelten Lebensräumen zwei Flächen verloren gehen, die zusammen einen Flächenanteil von 0,1% ausmachen Rapfen, Schlammpeitzger, Bach- und Flussneunauge In den zur Wiederanbindung vorgeschlagenen Altwassern sind keine aktuellen Funde des Schlammpeitzgers bekannt. Die durchgeführten Befischungen erfolgen jedoch stichprobenartig (nach Vorauswahl aller potentiell geeigneten Habitate), so dass in den nicht untersuchten Strukturen ein Vorkommen der Art nicht ausgeschlossen werden kann. Da Schlammpeitzger stehende oder langsam fließende Gewässer bevorzugen und im Vergleich zu anderen Arten wenig mobil sind (WATERSTRAAT et al. 2004) ist ein Verlust von besiedelten Altarmen kritisch zu sehen. Ähnlich dem Bitterling stellt auch der Schlammpeitzger relativ spezielle Anforderungen an seinen Lebensraum. Trotz einer Verbesserung der Gewässermorphologie und der Ausbildung vielfältiger Strukturen bei Umsetzung der geplanten Renaturierungsmaßnahmen an der Tollense werden diese vermutlich keine geeigneten Schlammpeitzger-Habitate darstellen. Daher ist bei Anschluss, eines von dieser Art besiedelten Altwassers, von einem Lebensraumverlust auszugehen, der kaum zu kompensieren ist. Zur Verbreitung von Rapfen, Fluss- und Bachneunauge im FFH-Gebiet liegen keine aktuellen Daten vor. Die Altarme stellen jedoch für den Rapfen keine geeigneten Habitate dar, da dieser u. a. schnell fließende Gewässerabschnitte benötigt. Bach- und Flussneunaugen suchen kiesige, steinige Bereiche mit hoher Wassergüte zur Laichablage auf. Auch für diese Arten stellen die Altarme bisher keine präferierten Bereiche dar. Bei Umsetzung des Vorhabens und der damit verbundenen Strukturverbesserung des Fließgewässers können sich jedoch potentielle Lebensräume neu entwickeln und zu einer positiven Bestandsentwicklung dieser Arten führen Schmale und Bauchige Windelschnecke (Vertigo angustior / moulinsiana) Der LRT Nr. 176 wurde auf das Vorkommen der Vertigo-Arten hin untersucht, ohne dass jedoch Nachweise erbracht werden konnten. Alle weiteren Flächen wurden bei den stichprobenartigen Erfassungen nicht berücksichtigt. Generell stellen jedoch gerade die Verlandungs- bzw. Uferbereiche potentiell geeignete Habitate von Schmaler und Bauchiger Windelschnecke dar. Sollen Altarmanschlüsse umgesetzt werden, sind diese Bereiche im Rahmen einer Voruntersuchung auf einen Besatz hin zu prüfen und die Individuen ggf. Umzusetzen (ökologische Baubegleitung). Ob neben den bauzeitlichen Beeinträchtigungen auch anlagebedingte relevant werden, hängt in erster Linie vom Wasserregime ab. Geht mit der Wiederanbindung der Altwasser eine Veränderung des Wasserhaushaltes (in von Vertigo angustior oder V. moulinsiana besiedelten Flächen) einher, kann ein dauerhafter Habitatverlust nicht ausgeschlossen werden. Seite 31

32 6 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN Um vorhabensbedingte Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren ist insbesondere eine gezielte Voruntersuchung zum Vorkommen der relevanten Arten und bei Bedarf eine ökologische Baubegleitung sinnvoll sowie ggf. die Schaffung von Standgewässern in Erwägung zu ziehen. Biologische Voruntersuchung Im Rahmen der FFH-Managementplanung wurden stichprobenhaft Gewässer auf ein Vorkommen von Steinbeißer, Bitterling und Schlammpeitzger untersucht. Die Auswahl der Probestellen erfolgte gemäß der Kartier- und Bewertungsvorschriften (MLUV M-V 2008 C) stichprobenartig und stellt somit keine flächendeckende Erfassung dar. Auch die Verbreitung von Schmaler und Bauchiger Windelschnecke wurde methodengerecht (MLUV M-V 2008 D bzw. E) lediglich an ausgewählten Standorten untersucht. Alle Gewässer bzw. Verlandungsbereiche, zu denen keine Nachweise vorliegen (Negativ- oder Postivnachweise) sind daher vor Baubeginn bei Bedarf ergänzend zu kartieren. Ökologische Baubegleitung Liegen zu den Altarmen Nachweise zum Vorkommen der Fische und Rundmäuler oder von Schmaler und Bauchiger Windelschnecke vor (entweder aus den Erfassungen im Zuge der FFH-Managementplanung oder durch separate Voruntersuchungen), ist eine ökologische Baubegleitung zu realisieren. Mit entsprechenden Terminabsprachen sind Vertigo moulinsiana und / oder V. angustior umzusetzen. Bei Vorkommen von relevanten Rundmäulern oder Fischen ist grundsätzlich eine Befischung, Zwischenhälterung und ein Umsetzen in ungestörte Bereiche durchzuführen. Bei Vorkommen des Bitterlings wären zusätzlich die Großmuscheln umzusetzen. Allerdings stellen sowohl der Bitterling, als auch der Schlammpeitzger sehr spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum, so dass eine Umsiedlung dieser Arten als kritisch anzusehen ist. Sollte der Anschluss eines Altarmes in Erwägung gezogen werden, der von diesen Arten besiedelt wird, sind vorab geeignete Ersatzhabitate zu benennen, um den Bestand der Arten nicht zu gefährden. Schaffung Standgewässer Von den geplanten wasserbaulichen Maßnahmen ist vor allem der LRT 3150 betroffen, da durch den Anschluss von Altarmen die Stillgewässerbiotope in fließgewässertypische Lebensräume umgewandelt werden und somit Flächen des LRT 3150 verloren gehen. Wird bei einem Altarmanschluss gleichzeitig der aktuelle Hauptlauf verschlossen, können sich neue Standgewässerbereiche ausbilden und den LRT-Verlust ggf. in Teilen ausgleichen. Damit sich aus derart entstandenen (meist unterstromseitig angeschlossenen) Stillgewässerbiotopen mittel- bis langfristig LRT 3150 entwickeln können, müssen diese Bereiche jedoch ebenfalls strukturell aufgewertet werden (z.b. Gehölzpflanzungen, Uferabflachungen). Die neu entstehenden Abschnitte mit Standgewässercharakter würden gleichzeitig Rückzugsräume für Fische und Rundmäuler darstellen. Seite 32

33 7 AUSWIRKUNGEN AUF ERHALTUNGSZIELE UND DEN SCHUTZZWECK DES GE- BIETES Die Unzulässigkeit eines Projektes ergibt sich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen hinsichtlich der für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck des NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen Bestandteile vorliegen. Bei der Abschätzung der Erheblichkeit sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Für das FFH-Gebiet Tollensetal mit Zuflüssen ist einerseits der Erhalt des LRT 3150 zu sichern und die Kohärenz zu gewährleisten. Andererseits sind strukturverbessernde Maßnahmen zur Erreichung des nach Wasserrahmenrichtlinie angestrebten Bewirtschaftungszieles guter ökologischer und guter chemischer Zustand zwingend erforderlich. Auch im Rahmen des FFH-Managementplanes wird im Hinblick auf die Tollense zwischen Demmin und Klempenow die (wünschenswerte) Entwicklung der zu einem LRT 3260 angestrebt. Der Fachleitfaden der Managementplanung in Mecklenburg-Vorpommern (MLUV M-V 2010) sieht eine Inkaufnahme von Flächenverlusten eines Lebensraumtyps oder Habitates vor, wenn die Entwicklung dem Schutzzweck des FFH-Gebietes entspricht und bestehende Lebensraumtypen durch naturnähere ersetzt werden. Altarme oder Altwasser (LRT 3150) sind häufig natürlichen Ursprungs, im Bereich der Unteren Tollense jedoch durch einen Ausbau der Tollense künstlich abgetrennt worden. Im Laufe der Zeit haben sich die separierten Bereiche allerdings zu Standgewässern mit typischer Biotop-, Lebensraum- und Artenausstattung (LRT 3150) entwickelt. Das ehemals naturnahe Fließgewässer Tollense hingegen wurde naturfern ausgebaut und kann aktuell daher nicht als Lebensraumtyp 3260 angesprochen werden. Im Hinblick auf eine Priorisierung kann für den Unterlauf der Tollense daher der LRT 3260 im Vergleich zum LRT 3150 als naturnäher gewertet werden. Gerade der Entwicklung des Unterlaufes der Tollense zu einem LRT 3260 kommt im Hinblick auf die schutzgebietsspezifische Situation des FFH-Gebietes eine besondere Bedeutung zu. Durch die Tollense, die in Demmin in die Peene mündet, besteht eine direkte Anbindung an das FFH-Gebiet DE Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See und im weiteren an das FFH-Gebiet DE Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen. Strukturverbessernde Maßnahmen am Gewässer erhöhen gleichzeitig die Attraktivität als Lebensraum und Migrationskorridor (vor allem für Fische, Rundmäuler, Biber und Fischotter). Ein Austausch zwischen verschiedenen Populationen und damit eine Stabilisierung der Teilpopulationen wird dadurch begünstigt. Dies betrifft auch Teilvorkommen im Mittel- und Oberlauf der Tollense, für die das derzeit noch stark ausgebaute Fließgewässer ein Wanderungshindernis darstellt. Auch auf die umliegenden Niederungsflächen könnten sich hydromorphologische Veränderungen günstig auswirken und somit zum Erhalt der Durchströmungs- und Auenüberflutungsmoorkomplexe beitragen. Der aktuell hohe Ausbaugrad behindert den Kontakt zwischen Gewässer und Niederung, so dass die natürliche Überflutungsdynamik eingeschränkt ist. Ob bzw. inwieweit eine Beeinflussung des Wasserhaushaltes angrenzender Flächen durch die Maßnahmen vorliegt, kann erst im Rahmen von konkreten Objektplanungen (Variantenuntersuchungen, hydraulische Berechnungen) und nach Absprache mit den Flächeneigentümern und -nutzern abgeschätzt werden. Neben den zu erwartenden positiven Effekten des Fließgewässerrenaturierung sind aber auch die negativen Aspekte zu betrachten. So ist die Wahrung der Kohärenz des Lebensraumtyps 3150 zu berücksichtigen. Zwar sind unter der Maßgabe des Schutzzweckes für das FFH-Gebiet insgesamt Flächenverluste von Lebensraumtypen oder Habitaten von Arten des Anhangs II hinnehmbar, der funktionale Zusammenhang hingegen muss weiterhin gegeben sein. Dieser wird bei Anschluss, aller zur Diskussion stehenden sieben Altarme, nicht mehr erfüllt werden. Ziel muss es daher sein, die Vorgaben der Bewirtschaftungsvorplanung und der FFH- Managementplanung sowie die konkurrierenden Erhaltungs- bzw. Entwicklungsziele inner- Seite 33

34 halb des FFH-Gebietsmanagements miteinander in Einklang zu bringen. Dazu wird es notwendig sein, einzelne Standgewässer als solche zu erhalten, während andere, im Sinne strukturverbessernder Maßnahmen, an das Fließgewässer angebunden werden. Eine Einschätzung des Konfliktpotentials der einzelnen Altarmanschlüsse im Hinblick auf ihre Bewertung als LRT 3150 und das Vorkommen von Arten des Anhangs II soll als Entscheidungshilfe für bzw. gegen eine Anbindung dienen. Auf Basis der Biotop- und Lebensraumtypenkartierung sowie der im Rahmen der FFH- Managementplanung abgegrenzten Habitate von Arten des Anhangs II werden die einzelnen Altarme in Da alle Altwässer gleichzeitig nach 20 NatSchAG M-V (2010) geschützte Biotope darstellen und zum Teil geschützte bzw. gefährdete Arten (Kategorie 3 nach Roter Liste M-V bzw. Deutschland) vorkommen, werden diese Angaben zur Biotopausstattung als ergänzende Informationen in Tabelle 12 mit aufgeführt. Sie gehen jedoch nicht in die Konfliktbewertung ein, da sie keine Schutzgüter der FFH-RL darstellen. Tabelle 25 charakterisiert. Daraus ergibt sich das Konfliktpotential des jeweiligen Gewässers im Hinblick auf die FFH-Belange. Der naturschutzfachliche Raumwiderstand wurde dabei in die drei Kategorien gering (grün), hoch (gelb) und sehr hoch (rot) unterteilt und zur Veranschaulichung farblich hinterlegt. Bei der Aggregation der drei Parameter (siehe Tabelle 26) für den jeweiligen Altarm wurde nach dem worst-case -Verfahren der Einzelparameter mit dem größten Konfliktpotential als bestimmend angenommen. Da alle Altwässer gleichzeitig nach 20 NatSchAG M-V (2010) geschützte Biotope darstellen und zum Teil geschützte bzw. gefährdete Arten (Kategorie 3 nach Roter Liste M-V bzw. Deutschland) vorkommen, werden diese Angaben zur Biotopausstattung als ergänzende Informationen in Tabelle 12 mit aufgeführt. Sie gehen jedoch nicht in die Konfliktbewertung ein, da sie keine Schutzgüter der FFH-RL darstellen. Tabelle 25: Konfliktpotential der einzelnen Altarmanschlüsse im Hinblick auf FFH-Belange LRT-Nr. 36 EHZ A 20% lebensraumtypische Vegetation 3 typische Elemente der Ufer- / Verlandungsvegetation 5 lebensraumtypische Arten sehr hohes Konfliktpotential 38 EHZ B 5-10% lebensraumtypische Vegetation 4 typische Elemente der Ufer- / Verlandungsvegetation 4 lebensraumtypische Arten Beeinträchtigung durch künstlichen Abfluss hohes Konfliktpotential Erhaltungszustand Lebensraumtyp (Auswahl Bewertungsparameter) Aktuell nachgewiesene Arten des Anhangs II der FFH-RL Fischotter Biber geringes Konfliktpotential Fischotter Biber geringes Konfliktpotential Besonderheiten des Biotops / lebensraumtypische Ausstattung seltener / gefährdeter Pflanzenbestand (Iris pseudacorus, Hydrocharis morsus-ranae, Angelica sylvestris, Nuphar lutea) natürliche / naturnahe Ausprägung des Biotops seltener / gefährdeter Pflanzenbestand (Carex disticha) gute Ausbildung eines halbnatürlichen Biotops Seite 34

35 LRT-Nr. 39 EHZ A 100% lebensraumtypische Vegetation 4 typische Elemente der Ufer- / Verlandungsvegetation 4 lebensraumtypische Arten sehr hohes Konfliktpotential 40 EHZ B 10% lebensraumtypische Vegetation 1 typisches Element der Ufer- / Verlandungsvegetation 5 lebensraumtypische Arten naturnaher Ufersaum: 70% hohes Konfliktpotential 42 EHZ A 100% lebensraumtypische Vegetation 3 typische Elemente der Ufer- / Verlandungsvegetation 6 lebensraumtypische Arten sehr hohes Konfliktpotential 186 EHZ B >25% lebensraumtypische Vegetation 3 typische Element der Ufer- / Verlandungsvegetation 4 lebensraumtypische Arten hohes Konfliktpotential 187 EHZ B >25% lebensraumtypische Vegetation 4 typische Element der Ufer- / Verlandungsvegetation 5 lebensraumtypische Arten Beeinträchtigung durch künstlichen Zufluss) hohes Konfliktpotential Erhaltungszustand Lebensraumtyp (Auswahl Bewertungsparameter) Aktuell nachgewiesene Arten des Anhangs II der FFH-RL Fischotter Biber Steinbeißer* (EHZ C) hohes Konfliktpotential Fischotter Biber Bitterling (EHZ C) Steinbeißer (EHZ C) sehr hohes Konfliktpotential Fischotter Biber geringes Konfliktpotential Fischotter Biber geringes Konfliktpotential Fischotter Biber geringes Konfliktpotential Besonderheiten des Biotops / lebensraumtypische Ausstattung seltener / gefährdeter Pflanzenbestand (Iris pseudacorus, Hydrocharis morsus-ranae) natürliche / naturnahe Ausprägung des Biotops seltener / gefährdeter Pflanzenbestand (Iris pseudacorus, Hydrocharis morsus-ranae) natürliche / naturnahe Ausprägung des Biotops seltener / gefährdeter Pflanzenbestand (Hydrocharis morsus-ranae, Nuphra lutea) natürliche / naturnahe Ausprägung des Biotops natürliche / naturnahe Ausprägung des Biotops natürliche / naturnahe Ausprägung des Biotops * Der Steinbeißer wurde nicht in dem LRT nachgewiesen werden, kommt aber in einem unmittelbar benachbarten Standgewässer vor, der bei einem Wiederanschluss ebenfalls betroffen wäre. Seite 35

36 Für den Parameter Erhaltungszustand Lebensraumtyp wurde bei einem hervorragenden EHZ ( A ) von einem sehr hohen Konfliktpotential, bei dem EHZ B von einem hohen ausgegangen. Ein ungünstiger EHZ ( C ) liegt in den hier untersuchten Fällen nicht vor. Alle Altwasser stellen gleichzeitig Habitate des Fischotters und Bibers dar. Diese Arten besiedeln sowohl Fließ- als auch Standgewässer und wären bei Umsetzung der Maßnahmen daher nur baubedingten Störungen ausgesetzt. Da die beiden Säuger zudem eine hohe Mobilität aufweisen und in ungestörte Bereiche ausweichen können, wird das Konfliktpotential für Biber und Fischotter als gering angesehen. Nachweisliche Vorkommen von Steinbeißer und Bitterling sind hingegen stärker betroffen. Bauzeitliche Beeinträchtigungen können durch ein Abfischen der Individuen bzw. Absammeln der Großmuscheln (Bitterling) und Umsetzen der Tiere deutlich minimiert werden. Für den Steinbeißer wäre kurzfristig von einem Verlust an geeigneten Lebensräumen auszugehen. Demgegenüber steht die mittel- bis langfristige Verbesserung die Gewässerstrukturen der Tollense, die damit Möglichkeiten zur Neuentwicklung von geeigneten Habitaten bietet. Daher wird das Konfliktpotential bei einem bekannten Vorkommen des Steinbeißers insgesamt mit hoch eingeschätzt. Im Hinblick auf das Vorkommen des Bitterlings hingegen wurde ein sehr hohes Konfliktpotential abgeleitet, da es wegen der sehr speziellen Habitatansprüche dieser Art zum einen sehr schwierig sein wird, während der Bauphase ein geeignetes Ausweichhabitat zu finden. Zum anderen besteht auch nach Umsetzung der Maßnahmen und er damit verbundenen strukturellen Verbesserung sowie der höheren Strukturvielfalt vermutlich nur ein geringes Entwicklungspotential für den Bitterling. Darüber hinaus gilt der Bitterling als sehr empfindlich gegenüber Prädatorendruck, so dass abgeschlossene Standgewässer mit geringem Fischbesatz bevorzugte Lebensräume darstellen. Derartige Bereiche gehen jedoch durch die Altarmanschlüsse verloren und können durch die Fließgewässersanierung nicht kompensiert werden. Potentielle Bestände (bisher nicht erfasst) der relevanten Fische und Rundmäuler werden in dieser Bewertung nicht berücksichtigt. Ergeben sich aus weiteren Voruntersuchungen (vgl. Kapitel 5.2) neue Vorkommen, erhöht sich das Konfliktpotential entsprechend. Auch für die Schmale und Bauchige Windelschnecke können aktuelle Vorkommen lediglich an einer Vorhabensfläche (LRT ) ausgeschlossen werden. Bei Umsetzung der Einzelvorhaben müssen weitere Voruntersuchungen zur Klärung des Konfliktpotentials durchgeführt werden. Tabelle 26: (Aggregiertes) Konfliktpotential der einzelnen Altarme LRT Nr. Konfliktpotential des Altarmanschlusses insgesamt 36 sehr hohes Konfliktpotential 38 hohes Konfliktpotential 39 sehr hohes Konfliktpotential 40 sehr hohes Konfliktpotential 42 sehr hohes Konfliktpotential 186 hohes Konfliktpotential 187 hohes Konfliktpotential Nach der Aggregation (siehe Tabelle 26) ergibt sich für die Lebensraumtypen Nr. 39, 186 und 187 insgesamt ein hoher naturschutzfachlicher Raumwiderstand, für die vier LRT Nr. 36, 38, 40 und 42 ein sehr hohes Konfliktpotential. Seite 36

37 8 EINSCHÄTZUNG DER RELEVANZ ANDERER PLÄNE UND PROJEKTE Neben den im Rahmen dieser FFH-Vorprüfung zu untersuchenden Anschlüssen von sechs Altarmen zwischen Roidin und Alt Tellin, sowie einem Altarm 1 bei Demmin werden innerhalb des FFH-Gebietes Tollensetal mit Zuflüssen zwei weitere Maßnahmenkomplexe (Sanzkow und Teusin-Roidin) durch Machbarkeitsstudien untersucht, die insbesondere für die Betrachtung des LRT 3150 relevant sind. Die Lage der Vorhabensbereiche kann der Abbildung 19 entnommen werden. Flächen des LRT 3150 sind dunkelblau dargestellt, das FFH-Gebiet ist orange umrandet. Abbildung 19: Vorhabensgebiete mit potentiellem Altarmanschluss 8.1 Machbarkeitsstudie zum Anschluss vom Altarmen zwischen Roidin und Teusin Nach Aussagen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (SCHULTZ 2011) wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zum Anschluss von fünf Altarmen zwischen Teusin und Roidin erarbeitet. Dieses Projektgebiet würde unmittelbar an die hier diskutierten Maßnahmen westlich Alt Tellin (siehe Abbildung 20) anschließen. Im Bereich zwischen Teusin und Roidin werden Varianten für eine Wiederanbindung von fünf Altarmen erarbeitet, die gleichzeitig als LRT 3150 ausgewiesen wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen zwei Altarme angeschlossen, der nordwestlichste hingegen als Standgewässer erhalten bleiben. Für die beiden südlichen LRT wurde ein einseitiger Anschluss vorgeschlagen, in einem Gewässer werden Profilierungen aktuell nicht vorgesehen. Ein abschließendes Konzept liegt jedoch noch nicht vor, da noch Neuberechnungen durchgeführt werden. 1 "Mit Mitteilung der Wasserbehörde vom wird der Anschluss der Altarme zwischen Teusin und Roidin im Rahmen der Umsetzung der WRRL nicht weiter verfolgt. Das Projekt ist aufgehoben worden." Seite 37

38 Nach den vorläufigen Ergebnissen dieser Machbarkeitsstudie ist nicht von einem vollständigen Verlust aller fünf LRT 3150-Flächen zwischen Roidin und Teusin auszugehen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Sicherung des funktionalen Zusammenhangs wesentlich. Mit dem Erhalt einiger Altarme (oder Teilabschnitten) als Standgewässer können diese als Trittsteinbiotope fungieren und die Kohärenz des LRT 3150 bzw. der auf Stillgewässer angewiesenen Arten gewährleisten. Abbildung 20: Vorhabensbereich zwischen Alt Tellin und Roidin (hellblau: vollfarbig) und zwischen Roidin und Teusin (hellblau: umrandet) innerhalb des FFH-Gebietes (orangefarbene Linie) Dies ist ebenfalls für die oberhalb anschließenden LRT Nr. 187, 38 36, 39, 40 und 42 von großer Bedeutung. Bleiben in beiden Projektgebieten einzelne Standgewässer als solche erhalten, kann auch weiterhin eine Vernetzung des LRT 3150 und der an Standgewässer gebundenen Arten im gesamten FFH-Gebiet gesichert werden. Ein Anschluss aller Altarme hingegen würde in der gesamten Niederung entlang einer Fließstrecke von ca. 5 Kilometer den vollständigen Verlust des LRT 3150 bedeuten. Damit wäre der funktionale Zusammenhang nicht mehr gegeben. Seite 38

39 8.2 Machbarkeitsstudie zum Anschluss vom Altarmen bei Sanzkow Neben den geplanten Altarmanschlüssen 2 im Bereich Demmin, zwischen Roidin und Teusin sowie zwischen Roidin und Alt Tellin liegt eine weitere Machbarkeitsstudie für den Bereich Sanzkow (BIOTA 2010) vor. Abbildung 21: Vorhabensgebiet der Machbarkeitsstudie zum Anschluss von Altarmen bei Sanzkow (BIOTA 2010) Darin wurden sechs Altarme hinsichtlich ihrer Anschlussmöglichkeiten (siehe Abbildung 21) untersucht, von denen vier gleichzeitig einen LRT 3150 darstellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der Anschluss der Altarme 1 (kein LRT), ein Teilanschluss des zweiten Altwassers (zum Anschluss vorgesehener Teil ist nicht LRT) und eine Anbindung des 4. Altarmes (kein LRT) zur Umsetzung angestrebt. Damit ist aktuell von keinem Flächenverlust des LRT 3150 auszugehen. Der Erhaltungszustand insgesamt und die Kohärenz bleiben gewahrt. 2 "Mit Mitteilung der Wasserbehörde vom wird der Anschluss der Altarme zwischen Teusin und Roidin im Rahmen der Umsetzung der WRRL nicht weiter verfolgt. Das Projekt ist aufgehoben worden." Seite 39

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 26 vom 11. Mai 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckow Waldsieversdorfer Niederungslandschaft Name: Buckow

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 53 vom 4. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Karpfensee bei Boisterfelde Name: Karpfensee bei Boisterfelde

Mehr

Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Putzarer See Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Putzarer See Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Putzarer See Dr. Volker Thiele Dipl.-Ing. Stephan Renz biota Forschung und Planung Nebelring 15, 18246 Bützow www.institut-biota.de Ministerium für

Mehr

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Inselsee Güstrow

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Inselsee Güstrow Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mittleres Mecklenburg FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2239-302 Inselsee Güstrow UmweltPlan GmbH Stralsund Datum: 12. Januar 2017 Herzlich

Mehr

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen - 2.Informationsveranstaltung

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen - 2.Informationsveranstaltung StALU Vorpommern/ StALU Mittleres Mecklenburg/ Rostock FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1941-301 Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen - 2.Informationsveranstaltung UmweltPlan GmbH Datum: 28.

Mehr

Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg

Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2545-303 Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern UmweltPlan GmbH: Dipl.-Ing. Antje Sluschny,

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2440-301 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee - Informationsveranstaltung

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Managementplanung für die FFH-Gebiete DE 2045-302 Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See und DE 2048-301 Kleingewässerlandschaft

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2342-301 Ostpeene und Benz - Auftaktveranstaltung UmweltPlan GmbH Stralsund

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 25 vom 29. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckauunterlauf und Nebenfließe Name: Buckauunterlauf und Nebenfließe

Mehr

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 27 vom 12. Mai 2017 4 Anlage 2 1. Bergen-Weißacker Moor Name: Bergen-Weißacker Moor Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Landes-Nr.:

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 32 vom 7. Mai 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Alte Spreemündung Name: Alte Spreemündung Landes-Nr.: 58 EU-Nr.:

Mehr

Das NABU-Gebiet Lieper Burg

Das NABU-Gebiet Lieper Burg Das NABU-Gebiet Lieper Burg (rund 224 ha) Gebietsbeschreibung Die NABU-Flächen des Gebietes Lieper Burg liegen beiderseits der Grenze zwischen den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen, die in diesem

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 60 vom 4. Dezember 2015 5 Anlage 2 (Gebiete 1 bis 15) 1. Alteno-Radden Ergänzung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Alteno-Radden

Mehr

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2049-302 Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff - I. Informationsveranstaltung UmweltPlan

Mehr

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz (rund 71 ha) Gebietsbeschreibung Das NABU-Gebiet Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz gehört zu einem der beiden großen Warnow-Durchbruchstäler des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Wald- und Moorlandschaft um den Röggeliner See Größe/Landkreis/Ämter Naturräumliche Haupteinheit Aktueller Schutzstatus FFH-Lebensraumtypen

Wald- und Moorlandschaft um den Röggeliner See Größe/Landkreis/Ämter Naturräumliche Haupteinheit Aktueller Schutzstatus FFH-Lebensraumtypen Wald- und Moorlandschaft um den Röggeliner See 2231-304 Größe/Landkreis/Ämter 1360 ha/nordwestmecklenburg /Rehna, Gadebusch Naturräumliche D04 Haupteinheit Aktueller Schutzstatus Naturschutzgebiet Kuhlrader

Mehr

Informationsveranstaltung zur Managementplanung

Informationsveranstaltung zur Managementplanung Informationsveranstaltung zur Managementplanung Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Oberes Temnitztal Ergänzung Walsleben, 24.05.2018 FFH-Managementplanung Oberes Temnitztal Ergänzung Abgrenzung

Mehr

Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald

Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald 16 Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald Neun FFH-Gebiete im Unterspreewald: FFH 755 Neuendorfer See FFH 56 Josinskyluch-Krumme Spree FFH 54 Verlandungszone

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2745-371 Sandergebiet südlich von Serrahn Informationsveranstaltung UmweltPlan

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 40 vom 24. Juli 2017 4 Anlage 2 1. Der Loben Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Der Loben (Zusammenlegung der Gebiete Der

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 41 vom 22. Juni 2018 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Anlage 2 1. Arensnest Name: Arensnest Landes-Nr.: 412 EU-Nr.: DE 3840-302

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

Konzeption zur modellhaften Umsetzung der EG-WRRL unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Vorgaben des FFH-Gebietes Begatal im

Konzeption zur modellhaften Umsetzung der EG-WRRL unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Vorgaben des FFH-Gebietes Begatal im Konzeption zur modellhaften Umsetzung der EG-WRRL unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Vorgaben des FFH-Gebietes Begatal im Vorstellung des Arbeitsstands am 16.11.2017 in Detmold Referent Dipl.-Ing.

Mehr

Schaalsee (MV) Größe/Landkreis/Amt Naturräumliche Haupteinheit

Schaalsee (MV) Größe/Landkreis/Amt Naturräumliche Haupteinheit Größe/Landkreis/Amt Naturräumliche Haupteinheit 2206 ha /Nordwestmecklenburg, Ludwigslust/ Gadebusch, Zarrentin D04 Aktueller Schutzstatus NSG Techin (Nr. 168) NSG Niendorf-Bernstorffer Binnensee (Nr.

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1842-303 Tal der Blinden Trebel II. Öffentliche Informationsveranstaltung UmweltPlan GmbH Stralsund

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den..

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 1. Änderung der Verordnung über

Mehr

Managementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE Galenbecker See"

Managementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE Galenbecker See Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Managementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2348-301 Galenbecker See" ILN Greifswald Institut für Naturschutz und

Mehr

SANIERUNG UNTERE SALZACH

SANIERUNG UNTERE SALZACH T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der

Mehr

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Ostusedomer Hügelland III. Informationsveranstaltung

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Ostusedomer Hügelland III. Informationsveranstaltung Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2050-303 Ostusedomer Hügelland III. Informationsveranstaltung UmweltPlan GmbH Stralsund Datum:

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station ANLAGE 19.5 FFH-VORPRÜFUNG L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz von NK 6511 035 Station bis NK.. Station Baufläche KVP ca. 7.500 m² aufgestellt: Kaiserslautern,

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 19 vom 8. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Cumlosen-Wittenberge-Rühstädter Elbniederung Name: Cumlosen-Wittenberge-Rühstädter

Mehr

FFH-Managementplanung DE Beketal mit Zuflüssen

FFH-Managementplanung DE Beketal mit Zuflüssen 3. öffentliche Informationsveranstaltung Vorstellung der Maßnahmen Schwaan, 16.04.2013 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Staatliches Amt für Landwirtschaft

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern, Mittleres Mecklenburg/Rostock

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern, Mittleres Mecklenburg/Rostock Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern, Mittleres Mecklenburg/Rostock FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1941-301 Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen Thematische AG-Sitzungen

Mehr

Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier

Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE 2632-301 Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Abt. 2: Naturschutz: nachhaltige

Mehr

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Neubrandenburg FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan GmbH: Dipl.-Landschaftsökol. Wulf

Mehr

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ 26-60 Arten Wirbellose

Mehr

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben DE 3343-301 1 Gliederung der Präsentation Überblick FFH-Gebiet Warum sind Maßnahmen notwendig? Maßnahmenvorschläge

Mehr

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 72 vom 20. Dezember 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Alte Oderläufe im Oderbruch Name: Alte Oderläufe im Oderbruch

Mehr

Schaaletal mit Zuflüssen und nahegelegenen Wäldern und Mooren 2531-303

Schaaletal mit Zuflüssen und nahegelegenen Wäldern und Mooren 2531-303 Größe/ Landkreis / Amt Naturräumliche Haupteinheit Aktueller Schutzstatus im Schaalsee FFH-Lebensraumtypen (Auswahl für das Schaalsee) FFH-Arten (Auswahl für das Schaalsee) Begründung der Gebietsauswahl

Mehr

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Kleiner Jasmunder Bodden mit Halbinseln und Schmaler Heide

FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Kleiner Jasmunder Bodden mit Halbinseln und Schmaler Heide Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1547-303 Kleiner Jasmunder Bodden mit Halbinseln und Schmaler Heide UmweltPlan GmbH Stralsund

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1547-303 Kleiner Jasmunder Bodden mit Halbinseln und Schmaler Heide II. Informationsveranstaltung

Mehr

Monitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am Referent: Dr. Marcus Fritsch.

Monitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am Referent: Dr. Marcus Fritsch. Monitoring für das FFH-Gebiet 6418-351 Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am 26.02.2018 Themen des Monitorings: Erfassung und Bewertung von FFH- Lebensraumtypen (LRT) - Vergleich mit

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 56 vom 26. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Briesetal Name: Briesetal Landes-Nr.: 428 EU-Nr.: DE 3246-302

Mehr

DE Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au

DE Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au Maßnahmenblatt Nr. 1 (Maßnahmenbezogenes Maßnahmenblatt) LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Schutzziel der Maßnahme: Erhalt des Erhaltungszustands des LRT und seiner Habitate Nutzung Bei

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) andreas.haubrok@brd.nrw.de Seite 1 Synergien

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2545-303 Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern UmweltPlan GmbH:

Mehr

Management von Natura-2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern

Management von Natura-2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern Management von Natura-2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz, MR Berg, Referat 222 April 2011 Inhalt Natura 2000 in MV: ca. 35 % der Landesfläche

Mehr

Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans

Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Edelgard Heim 1 Rahmenbedingung I Der Blankensee liegt innerhalb des Naturschutzgebietes Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee. Die Regelungen

Mehr

Vorkommen und Gefährdung von Wasserpflanzen im östlichen Niedersachsen Dr. Eckhard Garve NLWKN Leiter der Betriebsstelle Süd

Vorkommen und Gefährdung von Wasserpflanzen im östlichen Niedersachsen Dr. Eckhard Garve NLWKN Leiter der Betriebsstelle Süd Vorkommen und Gefährdung von Wasserpflanzen im östlichen Niedersachsen Besonderheiten von Wasserpflanzen (Hydrophyten) Typ Hornblatt Typ Tausendblatt Typ Teichrose Typ Wasserlinse Typ Tannenwedel Unterwasserblätter

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) www.brd.nrw.de Seite 1 Synergien EG-WRRL

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA

Mehr

Fachbeitrag Arten nach Anhang II FFH-RL

Fachbeitrag Arten nach Anhang II FFH-RL FFH-Managementplanung DE 2630-303 Elbtallandschaft und Sudeniederung bei Boizenburg Fachbeitrag Arten nach Anhang II FFH-RL 28.02.2017 Wilhelm-Külz-Platz 1 18055 Rostock Auftraggeber: Biosphärenreservatsamt

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 47 vom 13. September 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Dorchetal Name: Dorchetal Landes-Nr.: 524 EU-Nr.: DE

Mehr

FFH Schwartautal und Curauer Moor. ausgezäunten Bereiche müssen bei Bedarf gepflegt (ausgezäunt) werden.

FFH Schwartautal und Curauer Moor. ausgezäunten Bereiche müssen bei Bedarf gepflegt (ausgezäunt) werden. Maßnahmenblatt Nr. Notwendige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Schutzziel der Maßnahme: Vermeidung von Trittschäden im Bereich der Kalktuffquellen. Entwicklung einer typischen Flora. Siehe Textteil

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern. Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Jasmund

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern. Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Jasmund Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1447-302 Jasmund ILN Greifswald GmbH 24.05.2016 Herzlich willkommen! Gliederung 1. Beteiligte Planungsbüros

Mehr

Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland

Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland Politisches Mittagsgespräch des NABU Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland Foto: Andreas Anlauf Dr. Andreas Anlauf, Bundesanstalt für Gewässerkunde 16.02.2017 www.bmvi.de Fachliche

Mehr

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben DE 3343-301 1 Gliederung der Präsentation Darstellung der Erhaltungszustände Maßnahmenvorschläge Entwicklungsziele

Mehr

Klimawandel: lokales und regionales Naturschutzmanagement

Klimawandel: lokales und regionales Naturschutzmanagement Regionales Management von Klimafolgen in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen Klimawandel: lokales und regionales Naturschutzmanagement Expertenrunde am 31.03.2011 in Hannover Dipl.-Ing.

Mehr

Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE Travetal

Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE Travetal sziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-2127-391 Travetal 1. sgegenstand Das Gebiet ist für die und ggfs. Wiederherstellung folgender Lebensraumtypen des Anhangs

Mehr

Anastomosen 11 Bewertung des Bestandes 12 Bewertung gem. C-Bericht:

Anastomosen 11 Bewertung des Bestandes 12 Bewertung gem. C-Bericht: 1 WK Dreescher Seegraben (968172) Abschnitt 1 2 Lage Zwischen Unteruckersee und Bahnstrecke 3 km 0+000 bis 0+450 Dieser erste Planungsabschnitt des Dreescher Seegrabens ist als begradigter sowie gleichermaßen

Mehr

Öffentliche Informationsveranstaltung. DE Löcknitz Oberlauf und angrenzende Wälder

Öffentliche Informationsveranstaltung. DE Löcknitz Oberlauf und angrenzende Wälder Öffentliche Informationsveranstaltung zur Managementplanung des Gebietes von gemeinschaftlicher edeutung (ugs. FFH-Gebiete) DE 2736-301 Löcknitz Oberlauf und angrenzende Wälder 13.09.2017 egegnungshaus

Mehr

OWK: Falkenhagener Abzugsgraben ( _1412) Nr. der Maßnahme: M01 Abschnitt-Nr.: P01 bis P04 Stationierung: km 0 - km 3,74

OWK: Falkenhagener Abzugsgraben ( _1412) Nr. der Maßnahme: M01 Abschnitt-Nr.: P01 bis P04 Stationierung: km 0 - km 3,74 , nteile Nr. der : M01 Priorität: mittel Konzeptionelle - Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gutachten Herstellung ökologischer Durchgängigkeit 501 Erstellung von Studie "Überprüfung Funktionsfähigkeit

Mehr

Ziel und Planungsstand

Ziel und Planungsstand Bildabschluss Managementplanung in Europäischen Schutzgebieten in MV Ziel und Planungsstand Bildabschluss Managementplanung in Mecklenburg-Vorpommern zwei wesentliche Ziele 1. Umsetzung von EU-Vorgaben

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2542-302 Müritz - I. Informationsveranstaltung UmweltPlan GmbH Stralsund Datum:

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.3 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

Tauchen für den Naturschutz Eine neue Allianz für den Gewässerschutz

Tauchen für den Naturschutz Eine neue Allianz für den Gewässerschutz Tauchen für den Naturschutz Eine neue Allianz für den Gewässerschutz Treffen AK Umwelt BV Deutscher Stiftungen Rheinsberg 14.10.2016 Tauchen für den Naturschutz Der aktuelle Zustand der Seen wird durch

Mehr

Rechtlicher Rahmen und Naturschutzfachliche Kriterien für die Auswahl von Flächen zum Bodenabtrag in den Ruhezonen des Nationalparks

Rechtlicher Rahmen und Naturschutzfachliche Kriterien für die Auswahl von Flächen zum Bodenabtrag in den Ruhezonen des Nationalparks Rechtlicher Rahmen und Naturschutzfachliche Kriterien für die Auswahl von Flächen zum Bodenabtrag in den Ruhezonen des Nationalparks Jürn Bunje/Theodor Schröder NATIONALPARKVERWALTUNG Rechtlicher Rahmen

Mehr

Der Erhaltungszustandsindikator als Mittel zur Qualifizierung der Ergebnisse des FFH-Monitorings (in Thüringen)

Der Erhaltungszustandsindikator als Mittel zur Qualifizierung der Ergebnisse des FFH-Monitorings (in Thüringen) Ziel: Wertung (Gradmesser) für den Zustand der Biodiversität anhand von Lebensräumen und Arten der FFH-Richtlinie (FFH-RL) Einbindung in das allgemeine EFRE-Umweltmonitoring der TLUG Hintergrund: Die in

Mehr

Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln. Christian Moormann Patrik Buhmann

Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln. Christian Moormann Patrik Buhmann Anlage XVI zu: Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln von Christian Moormann Patrik Buhmann Institut für Geotechnik (IGS) Universität Stuttgart Berichte der Bundesanstalt für

Mehr

Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin

Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin (rund 114 ha) Gebietsbeschreibung Das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin gehört zu einem der beiden großen Durchbruchstäler des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de FFH

Mehr

Grabenumgestaltungs- und pflegekonzept in Heppenheim - Lebensraum für Schlammpeitzger & Amphibien? -

Grabenumgestaltungs- und pflegekonzept in Heppenheim - Lebensraum für Schlammpeitzger & Amphibien? - Grabenumgestaltungs- und pflegekonzept in Heppenheim - Lebensraum für Schlammpeitzger & Amphibien? - Auenamphibien Aktuelle Maßnahmen im LOR-Projektgebiet Dr. Egbert Korte, Maßnahmenbetreuer Hessen Was

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 26. Jahrgang Potsdam, den 11. November 2015 Nummer 56 Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 14. Dezember 2017 Nummer 70 Sechste Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete

Mehr

3S.1.1_Seetypologie_ pdf Stand Seetypologie

3S.1.1_Seetypologie_ pdf Stand Seetypologie Seetypologie Der erste Entwurf einer Typisierung der Seen > 50 ha Seeoberfläche wurde durch den LAWA- Unterausschuss Bewertung stehender Gewässer erarbeitet. Die Typisierung erfolgte nach den Vorgaben

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für die Region Rhein-Main/Südhessen Synergieprojekte NATURA 2000/WRRL am Beispiel der Horloff Synergie Natura 2000 Synergie WRRL Synergie Synergie Synergie Synergie Synergie Dezernat V 53.2 Naturschutz

Mehr

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen (FFH-VA) für die FFH-Gebiete 6423-341, 6424-341 und 6523-341 Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt

Mehr

Wasserkörper: Untere Drusel DEHE_

Wasserkörper: Untere Drusel DEHE_ Schritt 1: Ermittlung des Wasserkörpers Gewässername Wasserkörper: Name Wasserkörper: Code Wasserkörper: Länge 4,7 km Wasserkörper: LAWA-Typ Drusel Untere Drusel DEHE_42952.1 5.1 Federführendes Bundesland:

Mehr

DE Schaalsee (MV) Maßgebliche Bestandteile Lebensraumtyp

DE Schaalsee (MV) Maßgebliche Bestandteile Lebensraumtyp DE 2331-306 Schaalsee (MV) Maßgebliche Bestandteile Lebensraumtyp Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation

Mehr

Fischotter - Anteil der Haupttodesursachen

Fischotter - Anteil der Haupttodesursachen Die genaue Kenntnis von Verlust- und Gefährdungsursachen ist eine wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Schutz bedrohter Tierarten Verkehrsopfer Reusenopfer Fischotter - Anteil der Haupttodesursachen

Mehr

Syhrgraben Abschnitt-Nr.: DEBB58994_520_P01 Maßn_Stat.: km bis 0+400

Syhrgraben Abschnitt-Nr.: DEBB58994_520_P01 Maßn_Stat.: km bis 0+400 Abschnitt-Nr.: _P01 Maßn_Stat.: km 0+000 bis 0+400 Initialpflanzungen für standortheimischen Gehölzsaum (Maßnahme befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, hier keine GEK-Maßnahmen des Landes Brandenburg vorgesehen)

Mehr

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur

Mehr

Auftaktveranstaltung zur FFH-Managementplanung

Auftaktveranstaltung zur FFH-Managementplanung Auftaktveranstaltung zur FFH-Managementplanung DE 2735-301 Alte Elde zwischen Wanzlitz und Krohn DE 2736-301 Löcknitz-Oberlauf und angrenzende Wälder DE 2835-303 Meynbach bei Krinitz 20.10.2016 Reuterhaus

Mehr

Tabelle 2 Codebezeichnung gemäß der FFH-Richtlinie 1086 Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) Waldbestände mit absterbenden oder

Tabelle 2 Codebezeichnung gemäß der FFH-Richtlinie 1086 Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) Waldbestände mit absterbenden oder Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Auwälder am Unteren Inn in den Gemeinden Antiesenhofen, Kirchdorf am Inn, Mining, Mörschwang, Mühlheim am Inn, Reichersberg, St. Peter am Hart und den Städten

Mehr

Synergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen

Synergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen Synergien zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000 in Hinsicht auf Managementplanungen Dr. Ralf Köhler mt Referat Ö 4 WRRL-Seminar 19: Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie 8.12.2005 in Berlin Gliederung

Mehr

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung Umgang mit Summationsund Erheblichkeitsprüfung - Konvention, Hinweise Beispiel - Ulrike Biedermann, FB 22 Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund

Mehr

Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für das Teileinzugsgebiet Krumme Spree

Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für das Teileinzugsgebiet Krumme Spree Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für das Teileinzugsgebiet Krumme Spree im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg Arbeitsgemeinschaft Krumme Spree Ellmann und Schulze GbR Ingenieurbüro ro für f r Landschaftsplanung

Mehr

Managementplanung Leitsakgraben Ergänzung. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg

Managementplanung Leitsakgraben Ergänzung. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben Ergänzung (Salzstelle Nauen) DE 3343-302, Landes-Nr. 672 Natur +Text GmbH 1 FFH-Gebiet Leitsakgraben Ergänzung (Salzstelle

Mehr

3.2.1 Ökologische Flutungen

3.2.1 Ökologische Flutungen Aus fachlichen und rechtlichen Gründen notwendig Doppelfunktion in Rückhalteräumen Vermeidungsmaßnahmen gegenüber Wirkungen der Hochwasserrückhaltung Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) Schweriner Seen (EU-Code DE )

Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) Schweriner Seen (EU-Code DE ) Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) Schweriner Seen (EU-Code DE 2235-402) Konstituierung der thematischen Arbeitsgruppen und Besprechung erster Maßnahmenvorschläge - 15. Mai 2014

Mehr

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung

Mehr