Fracking, die Mythen Kurzanalyse des Deutschen Naturschutzrings (DNR) und des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)

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1 Fracking, die Mythen Kurzanalyse des Deutschen Naturschutzrings (DNR) und des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) 23. September 2014 Die Bundesregierung plant, Fracking in Deutschland zu ermöglichen. Dazu sollen verschiedene Gesetze und Verordnungen, darunter das Wasserhaushaltsgesetz und die Verordnung zu Umweltverträglichkeitsprüfung, geändert werden. Diese Änderungen sollen das Fracking die Gasförderung mittels eines Gemisches aus Sand, Wasser und Chemikalien, welches unter hohem Druck in tiefe Gesteinsschichten gepresst wird unterhalb von 3000 Metern ermöglichen und oberhalb dieser Grenze zu Forschungszwecken. Der DNR und der BUND belegen in der folgenden Analyse, dass diese Änderungen einer extrem risikoreichen und teuren Form der Gasförderung den Weg bereiten würden. Anstatt die Gasförderung in Deutschland per Gesetz auszuweiten, sprechen sich beide Organisationen für eine Beschleunigung der Energiewende, den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und die konsequente Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aus. Auf dem Weg in die Zukunft sollte die Bundesregierung den Einsatz fossiler Brennstoffe mehr und mehr zurückdrängen und dafür sorgen, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um nicht-fossile, modernere Energieträger und Energieeinsparungen voranzubringen. Deshalb plädieren wir für ein klares gesetzliches Verbot von Fracking durch entsprechende Änderungen des Bundesberggesetzes. Die Vorschläge der Bundesregierung zum Fracking werfen nach unserer Ansicht fünf zentrale Fragenstellungen auf: 1) Die Festlegung auf die 3000-Meter-Grenze 2) Die ungenaue Differenzierung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking 3) Das Erlauben von Probebohrungen 4) Der Umgang mit dem Lagerstättenwasser 5) Die mangelnde Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit Neben der Analyse dieser Fragestellungen werden wir einen Vorschlag für einen gesetzlichen Weg zum Umgang mit den beschriebenen Schwierigkeiten vorstellen. 1. Die Festlegung auf die 3000-Meter-Grenze Das Fracking-Eckpunktepapier von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel verspricht die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab und stellt in Aussicht, dass es Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas [ ] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben werde. Hierzu wollen Hendricks und Gabriel Fracking-Vorhaben zur Förderung unkonventioneller Gasvorkommen (Schiefer- 1

2 und Kohleflözgas) oberhalb von 3000 Metern durch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verbieten. Das ist eine nicht nachvollziehbare und vollkommen willkürliche Grenzziehung, dank der Fracking in tieferliegenden Gesteinsformationen auch weiterhin erlaubt bleibt. Nach aktuellen Schätzungen sind auch in Tiefenhorizonten unterhalb von 3000 Metern Schiefergasvorkommen wahrscheinlich, die nur durch Fracking gefördert werden könnten i. Die Tiefenlage von Schiefergasvorkommen lässt auch keine Rückschlüsse auf die geologische Sicherheit von Fracking- Vorhaben zu: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb, wasserführende Schichten werden in jedem Fall durchquert, Frack-Fluide können durch Undichtigkeiten und Leckagen in diese Schichten austreten. Laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) weisen insbesondere die Tongesteine des Unterkarbon, die in Tiefen bis weit über Meter versenkt sein können, große Schiefergaspotenziale auf. Die vermutete Schiefergas-Gesamtmenge liegt hier sogar um das Vierfache über den Mengen anderer, höherliegender Gesteinsschichten. ii Das ist sonderbar, da die Bundesregierung in dem Eckpunktepapier suggeriert, es gebe unterhalb der 3000-Meter-Grenze keine nennenswerten Schiefergasvorhaben. Ein erheblicher Teil dieser tiefliegenden Gesteinsschichten befindet sich in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Große Mengen Schiefergas wären also von den geplanten Gesetzesänderungen ausgenommen. Hier von einem Fracking-Verbot zu sprechen ist Augenwischerei: Statt des angekündigten Verbots schafft die Regierung eine weitreichende Fracking-Erlaubnis. 2. Die ungenaue Differenzierung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking Ohnehin vom angeblichen Fracking-Verbot ausgeschlossen ist die Förderung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten. Hierzu zählt die Bundesregierung neuerdings offensichtlich auch sogenannte Tight-Gas-Lagerstätten. Tight Gas ist Erdgas, das in wenig durchlässigen Gesteinen eingeschlossen ist und nicht frei zum Bohrloch strömen kann, die Förderung ist also ohne Fracking nicht möglich. Das weiß die Bundesregierung und schafft deshalb den Kunstbegriff des konventionellen Fracking, um möglichst viele Tight-Gas-Fracking-Projekte zu ermöglichen. Zwar werden solche Vorhaben seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt, eine Gefahr für Gesundheit und Trinkwasser kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Das UBA-Umweltgutachten 61/2012 iii sowie ein Gutachten des Landesumweltministeriums in NRW iv dokumentieren, dass die Industrie bis heute keine vollständigen Daten dazu geliefert hat und es kein Monitoring zur dauerhaften Dichtheit der Bohrlöcher gab. DNR und BUND lehnen deshalb die Risikotechnologie Fracking generell ab unabhängig davon, ob sie bei konventionellen oder unkonventionellen Erdgasvorkommen zum Einsatz kommen soll. 3. Das Erlauben von Probebohrungen Die Ministerien wollen wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen des Fracking zulassen. Nicht ersichtlich wird bisher, welchen Nutzen wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen hätten, wenn Fracking für wirtschaftliche Zwecke in Deutschland nicht zur Anwendung kommen soll. Probebohrungen sind nur sinnvoll, wenn ihnen eine wirtschaftliche Nutzung folgt. Des Weiteren ist fraglich, warum Erprobungsmaßnahmen erlaubt werden sollen, wenn Fracking in Deutschland bereits an mehreren Standorten durchgeführt wurde. Das Umweltbundesamt spricht von Probebohrungen unter anderem in Tight-Gas- und Schiefergaslagerstätten in Niedersachsen. Daher gilt es zunächst, diese wissenschaftlich auszuwerten, anstatt neue Bohrungen vorzunehmen. Bei herkömmlichen Gasförderprojekten stellt die so genannte Erkundungsbohrung den ersten Schritt im Prozess dar. Was würde die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Erprobungsmaßnahmen von herkömmlichen Erkundungsbohrungen unterscheiden? Wird hier mit Wissenschaft und Forschung argumentiert wo es lediglich darum geht, der Industrie zu ermöglichen, in den nächsten Jahren im Untergrund nach Tightgas-, Schiefergas- oder Kohleflözgas-Lagerstätten zu suchen? Ein weiteres Problem ist die fehlende Übertragbarkeit von Probebohrungen auf das eigentliche Fracking. Bohrungen an einer bestimmten Stelle können oft nur über den Untergrund oder die Umweltauswirkungen dieses bestimmten Bohrlochs Informationen liefern, nicht jedoch über Fracking 2

3 an Standorten in der Umgebung, geschweige denn in Deutschland generell. Dazu sind die verschiedenen Gesteinsformationen, in denen sich Gas sammelt, zu unterschiedlich. Die Umweltauswirkungen, unter anderem also die Auswirkungen des Fracking auf Wasser und Boden, sind sehr stark von der Zusammensetzung des Lagerstättenwassers abhängig dieses ist standortabhängig und daher von Frack zu Frack unterschiedlich. Probebohrungen sind zudem sehr teuer. Schätzungen gehen von zweistelligen Millionenbeträgen pro Test-Frack aus. Wer soll diese Bohrungen finanzieren? Die Industrie würde sie sicherlich nur finanzieren, wenn sie danach auch eine Lizenz zur wirtschaftlichen Nutzung des Gases in Aussicht gestellt bekäme. Wenn nicht die Industrie zahlt, soll dann der Steuerzahler diese Probebohrungen bezahlen? 4. Der Umgang mit dem Lagerstättenwasser Fracking-Vorhaben unterhalb von 3000 Metern sowie Probebohrungen sollen nach den Plänen von Hendricks und Gabriel nur dann möglich sein, wenn die dem Frack-Fluid beigesetzten Chemikalien nicht wassergefährdend sind. ExxonMobil gibt inzwischen an, ein vollkommen unbedenkliches Frack-Fluid entwickelt zu haben. Abgesehen davon, dass es noch keine Belege für die Einsatzfähigkeit dieser Frack-Fluide gibt, bleibt die Problematik des Flowbacks trotz dieser Angaben ungelöst. Das in den Untergrund eingepresste Frack-Fluid wird mit dem Erdgas zum Teil zurückgefördert. Das Frack-Fluid mischt sich dabei mit Formationswasser, das in den Gesteinsporen enthalten ist und beim Fracking ausgespült wird. Je nach geologischer Beschaffenheit ist das Formationswasser mit Schwermetallen wie Quecksilber, Kohlenwasserstoffen wie das krebserregende Benzol, mit Toluol, Ethylbenzol und Xylol oder radioaktiven Substanzen wie Radon belastet. Das UBA-Umweltgutachten 61/2012 geht daher standortunabhängig von einem erheblichen Gefährdungspotenzial für das Grundwasser durch das Flowback aus. v Auch dieses Gemisch quert wasserführende Schichten, als besonders besorgniserregend gilt allerdings die gängige Praxis der Entsorgung und Lagerung: Bislang wird das Flowback im Untergrund verpresst aufgrund der Beschaffenheit des Flowbacks ist das mit erheblichen Gefahren für Untergrund und Grundwasser verbunden. vi Die Einleitung des stark belasteten Flowbacks in normale Kläranlagen ist nicht möglich. Eine Aufbereitung in Industriekläranlagen hingegen wäre technisch machbar. Erdgasproduzenten lehnen das allerdings ab, da dieses Verfahren unwirtschaftlich ist. 5. Die mangelnde Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit Deutschland setzt die Energiewende um. Es gestaltet und finanziert den ökologischen Umbau des Energiesystems, um künftigen Generationen eine sichere und saubere Energieversorgung zu bieten. Der Weg soll in Richtung 100 Prozent erneuerbare Energien gehen. Da wirkt es paradox, dass die Bundesregierung jetzt einer riskanten und teuren Gasfördermethode den Weg ebnen will, anstatt Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs umzusetzen und fossiles Gas konsequent durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen. Im Wärmebereich, wo das Gas hauptsächlich eingesetzt wird, wird der Verbrauch derzeit nur zu 10% aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Gerade hier gibt es enorme Einsparpotentiale. Da Gas hierzulande hauptsächlich zur Gebäudeheizung verwendet wird, muss die Gebäudedämmung dringend vorangebracht werden. Für neue Häuser müssen Gebäudestandards mit geringem Energieverbrauch verpflichtend werden, für den Gebäudebestand muss es eine Verpflichtung zum Wärmeschutz und zur Nachrüstung geben. Die Umsetzung dieser Maßnahmen könnte unsere Abhängigkeit von importiertem Gas viel schneller und günstiger reduzieren als die Nutzung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten. Hinzu kommt, die Nutzung von Erdgas aus unkonventionellen, bisher noch nicht erschlossenen Quellen könnte nicht von heute auf morgen beginnen und würde, selbst wenn sie technisch und wirtschaftlich machbar wäre, viele Jahre Vorbereitungszeit erfordern und könnte, wenn überhaupt, erst in Zukunft die Importabhängigkeit im Gasbereich etwas verringern. Eine Fokussierung auf die Förderung von Gas aus unkonventionellen Quellen birgt auch insofern ein hohes Risiko, als dass die Menge der technisch und wirtschaftlich erschließbaren Vorkommen in 3

4 Deutschland unklar ist. Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aufgefordert, das Erdgaspotential und die technisch gewinnbare Menge von Schiefergas, welches mittels Fracking gefördert werden könnte, zu berechnen. Die BGR betreibt dazu momentan ein Forschungsprojekt, welches 2015 verlässliche Zahlen liefern soll. Bisher geht die BGR von einer Gesamtmenge an Schiefergas von 13 Billionen Kubikmeter in Deutschland aus, wovon 10% technisch gewinnbar wären. Wie groß die Ressourcen tatsächlich sind, wenn man nicht nur die technische Förderbarkeit, sondern auch noch die ökonomische Machbarkeit einkalkuliert und das Fracking in ökologisch sensiblen Gebieten (z.b. in Wasserschutzgebieten) ausschließt, ist völlig unklar. Bundesberggesetz reformieren, Fracking verbieten Die von Barbara Hendricks und Sigmar Gabriel angestrebten Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und der Allgemeinen Bundesbergverordnung (ABBergV) greifen deutlich zu kurz. Zum einen schafft die Bundesregierung große Spielräume für Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken, zum anderen klammert sie die dringend erforderliche Reform des Bundesberggesetzes (BBergG) aus. Die Bundesregierung muss die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und Fracking im Rahmen des BBergG verbieten. Eine Novellierung des veralteten BBergG ist längst überfällig. Das Bergrecht muss aktuellen Herausforderungen und Notwendigkeiten wie der Energiewende, dem Schutz von Umwelt, Natur und Ressourcen sowie einer besseren Öffentlichkeitsbeteiligung gerecht werden. Ein Verbot risikobehafteter bergbaulicher Tätigkeiten wie Fracking ist daher dringend erforderlich. Kontakt und weitere Informationen: Deutscher Naturschutzring (DNR) e.v. Daniel Hiß Projektleiter Reform BBergG Marienstraße D Berlin Tel.: +49 (0)30 / daniel.hiss@dnr.de Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND) Bundesgeschäftsstelle Ann-Kathrin Schneider Referentin Klimaschutz Am Köllnischen Park Berlin Tel. (0 30) annkathrin.schneider@bund.net i Die BGR-Schätzungen des Schiefergaspotenzials in Deutschland beziehen sich auf einen Tiefenbereich von 1000 bis 5000 Metern (vergl. BGR, 2012: Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland). ii Die Gesteinsformationen des Unterkarbon sind Deutschland in Tiefen bis über Metern zu finden, zunehmende Tiefe ist ein positiv zu bewertender Faktor in Hinblick auf die Gasmenge, der allerdings durch die thermische Reife begrenzt ist. In den Gesteinsformationen des Unterkarbon schätzt die BGR eine Gasmenge von rund acht Billionen Kubikmetern. Im Vergleich dazu belaufen sich die Gas-Schätzungen der BGR für die höherliegenden Gesteinsformationen des Posidonienschiefer und des Wealden auf je zwei Billionen Kubikmeter (vergl. BGR, 2012: Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland). 4

5 iii Umweltbundesamt, Texte 61/2012: Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. iv Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2012: Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein- Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung v Umweltbundesamt, Texte 61/2012: Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. vi Ebd. 5

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