Verstöße bei der Umsetzung Branchenzuschläge

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1 - 1 - IG Metall Bezirksleitung Mitte Pressekonferenz Verstöße bei der Umsetzung Branchenzuschläge 18. Dezember 2012, 11 Uhr Bezirksleitung Mitte Es gilt das gesprochene Wort

2 I. Sachverhalt: Was wir schon von Anfang an vermutet haben, ist nun bestätigt. In der Leiharbeitsbranche gibt es viele schwarze Schafe. Die viel gelobten Tarifverträge über einen Branchenzuschlag in der ME Industrie werden auf breiter Front von den Verleih-Arbeitgebern unterlaufen, oftmals mit Unterstützung der Entleih-Arbeitgeber Verleihunternehmen gibt es in Deutschland, die in einem kleiner werdenden Markt miteinander konkurrieren. Die weitgehende Deregulierung der Leiharbeit eröffnet einen Wettbewerb um die Unterbietung von Sozialstandards, den die Leiharbeiter selbst mit Niedriglohn, schneller Entlassung bei zurückgehenden Aufträgen, Armutsrenten und beruflicher Perspektivlosigkeit bezahlen. Die Einführung eines Branchenzuschlags in der ME Industrie unterliegt offenbar ebenfalls diesem fragwürdigen Prinzip. Selbst Unternehmen, wie randstad, Adecco, DIS und andere, die ein klares Interesse an der sozialen Regulierung der Branche haben, können vor diesem Hintergrund die ordentliche Umsetzung des von ihnen selbst geforderten und verhandelten Tarifwerkes nicht in allen Fällen sicherstellen.

3 Sie begründen das damit, dass sie dem harten Wettbewerb in der Branche ansonsten nicht standhalten könnten Fakt ist: In der Leiharbeitsbranche werden in vielen Regionen und bei vielen Entleihbetrieben die Preise für Leiharbeit nicht durch Tarifverträge bestimmt, sondern nach wie vor durch Lohndumping und Unterbietungskonkurrenz. Insofern war es für uns von vorne herein eine große Herausforderung, die Betriebsparteien der ME Industrie bei der Umsetzung der Tarifverträge für Leiharbeit, insbesondere die Umsetzung des ab vereinbarten Branchenzuschlags, aktiv zu begleiten.

4 - 4 - Wir haben dazu unsere skeptische Einschätzung schon Ende Oktober und im November öffentlich gemacht. Das konnten wir, weil die Verträge zwischen Entleih- und Verleihunternehmen den Branchenzuschlag ja bisher nicht enthielten. Wir haben also sehr genau verfolgt, wo und wie diese Verträge angepasst wurden. Jetzt, nach Erhalt der ersten Entgeltabrechnung am können wir eine erste flächendeckende Analyse vorlegen. Wir haben dazu alle Betriebsräte in den Betrieben aufgefordert, Missbräuchen nachzugehen. Leiharbeitnehmer wurden über Aushänge, Betriebsversammlungen, Sprechstunden für Leiharbeitnehmer direkte Ansprache informiert. Ferner haben wir eine bezirkliche -Adresse: branchenzuschlag-bezirk-mitte@igmetall.de eingerichtet.

5 II. Ergebnisse: In Zahlen zeigt sich folgendes Bild: Im Bezirk Mitte sind Leiharbeitnehmer in der ME Industrie eingesetzt. In Hessen: In Rheinland-Pfalz: Im Saarland: In Thüringen: 30 Prozent haben die seit 1. November in der Metall- und Elektroindustrie geltenden Branchenzuschläge nicht erhalten. In den meisten Fällen wurden über neue Arbeitsverträge Abgruppierungen von 2,73 Euro vorgenommen. Der IG Metall im Bezirk Mitte sind bisher 26 Verleihunternehmen namentlich bekannt (Stand Mitte Dez), die auf unterschiedliche Weise den T.V. Branchenzuschläge unterlaufen. Dabei ist zu beachten, dass trotz unserer intensiven Recherche etliche weitere Betrugsfälle bei uns noch nicht bekannt sind. Viele Leiharbeitnehmer werden unter Druck gesetzt und haben Angst.

6 - 6 - Bislang ist festzustellen: 1.) In Thüringen wird die Mehrzahl der Leiharbeitnehmer (55% bis 65%) um den ganzen oder teilweisen Branchenzuschlag betrogen wird. 2.) Die Lage in den drei westlichen Bundesländern ist etwas günstiger. Hier wird der Zuschlag an 30% bis 40% der Leiharbeitnehmer ganz oder teilweise nicht gezahlt. Eine erste systematische Auswertung der angewendeten Betrugsmethoden zeigt, wie die Verleiher und gelegentlich mit Unterstützung der Entleiher vorgehen um den Branchenzuschlag nicht zahlen zu müssen: 1.) Leiharbeitnehmern werden neue oder ergänzende Arbeitsverträge vorgelegt und, wenn sie nicht unterschreiben werden sie mit Kündigung bedroht. Die einzelnen Elemente: Aus festen Entgeltzulagen (für Fahrgeld, Auslöse, Einsatz, Erschwernis etc.) werden anrechenbare, übertarifliche, Entgelt-Bestandteile, die dann sogleich gestrichen werden. 2.) Aus Facharbeitern werden auf einmal Helfer, Abgruppierung um zwei Entgeltstufen, das sind ca, 2,71 Euro pro Stunde weniger.

7 - 7-3.) Verleiher und Entleiher vereinbaren einen Wechsel des Entleihvertragspartners, die dann tariftechnisch anderen Branchen zugeordnet werden, z.b. Speditionen, für die es keine Branchenzuschläge gibt. Für die Leiharbeitnehmer heißt das, sie machen heute den gleichen Job wie gestern. Gestern in der ME Industrie, ohne Branchenzuschlag. Heute in der Logistikbranche, ebenfalls ohne Branchenzuschlag. 4.) Leihbeschäftigte haben Angst und unterschreiben auf Druck. Es gelingt nur durch Intervention unserer VS und BR Umgehungen öffentlich zu machen und Missstände auch an die Verantwortlichen der Entleihfirmen zu melden, z.b. Schunk, PFW. Problematisch wird die zweite Stufe der Branchenzuschläge, die nach 6 Monaten in Kraft tritt. Bis dahin werden alle Zuschläge verrechnet sein. Insider vermuten, dass er dann der echte Dumpingsumpf beginnt. Anfang April wird sich endgültig die Spreu vom Weizen unter den Leiharbeitsfirmen trennen. Die IG Metall im Bezirk Mitte wird im Vorfeld dieses Datums die Namen und Adressen aller Verleihunternehmen öffentlich machen, die bei der Einführung des Branchenzuschlags den Tarifvertrag unterlaufen.

8 - 8 - III. Schlussfolgerungen: Die Unternehmen der ME-Industrie sind aufgefordert, Verleihern die Tarifdumping betrieben, keine Aufträge mehr zu erteilen. Personalabteilungen müssen garantieren, dass sie nur seriöse Leiharbeitsunternehmen zum Einsatz kommen. Betriebsräte der Entleihunternehmen sind gefordert, die Umsetzung der Tarifverträge für Leiharbeitnehmer im Betrieb zu thematisieren und zu überwachen. Die Betriebsräte in den Entleihunternehmen sind verpflichtet, darauf zu bestehen, dass Tarifverträge eingehalten werden. Unsere Verwaltungsstellen haben flächendeckend Angebote an die Leihbeschäftigten gemacht, in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten zu Sprechstunden und tagen, Versammlungen etc. eingeladen. Wir werden in den Betrieben jeden Missstand anprangern. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass über die Hauptzollämter die Einhaltung der Tarifverträge und die Zahlung der Branchenzuschläge garantiert sind. Wir brauchen mehr und bessere Kontrollen. Die mangelnde Selbstregulierung der Branche ist ein großes Hindernis.

9 - 9 - Den Unterlaufungs-Tätern droht praktisch keinerlei Sanktion aus dem tarifvertragsschließenden Verband. Deren Einwirkung hat kaum Wirkung, weil nach einschlägiger Rechtslage die Verleiher auch ohne originäre Tarifbindung, durch bloßen Verweis auf die Anwendung eines Tarifvertrages, berechtigt sind, das gesetzliche equal pay Gebot zu unterlaufen. Wenn der Verband an die Tür klopft und auf Anwendung seines eigenen Tarifvertrages drängt, tritt der Verleiher einfach aus. Die IG Metall fordert von der Bundesregierung daher den Erlass einer Rechtsverordnung, der die Unterlaufung des gesetzlichen equal pay Gebotes bei einzelvertraglichen Verweis auf die Anwendung eines Leiharbeitstarifvertrages unterbindet. Dann könnten und müssten die Verleihverbände ihre eigenen Tarifverträge endlich auch durchzusetzen. Die Leiharbeitsverbände BAP und igz müssen dafür sorgen, dass schwarze Schafe aus ihren Verbänden verbannt werden. Dazu sind Ausschlussverfahren notwendig. Öffentliche Bekundungen reichen da nicht aus, sie sind Schreckgespenster, vor denen sich die Goldkettchenträger der Branche nicht wirklich fürchten.

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