Amtliches Bekanntmachungsblatt

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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 12 Ausgegeben in Lüdenscheid am Jahrgang 2016 Inhaltsverzeichnis Gemeinde Herscheid Gemeinde Herscheid Gemeindewerke Herscheid - Abwasserbeseitigung Jahresabschluss Erste Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Gebühren des Gemeindearchivs der Gemeinde Herscheid vom Jagdgenossenschaft Balve Einladung zur Genossenschaftsversammlung und Auslegung der Jahresrechnung Gemeinde Herscheid Beschluss über den Entwurf Bebauungsplan Nr. 35 Hohle Straße Stadt Lüdenscheid Stadt Menden (Sauerland) Stadt Plettenberg Gemeinde Schalksmühle Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Lüdenscheid (Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht 2016) Änderung des Bebauungsplans Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar der Stadt Menden (Sauerland) Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Plettenberg, Ersatzbestimmung eines Mitglieds des Rates der Stadt Plettenberg Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle Kommunalbetrieb Schalksmühle Jahresabschluss

2 Gemeindewerke Herscheid - Abwasserbeseitigung Jahresabschluss 2014 Gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen EigVO NRW- vom (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2012 (GV.NRW.S. 296), in Kraft getreten am 30. August 2012, machen die Gemeindewerke Herscheid bekannt: 1. Der Rat der Gemeinde Herscheid hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: a) Feststellung des Lageberichtes der Betriebsleitung Der Rat stellte den von der Betriebsleitung vorgelegten Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 einstimmig fest. b) Feststellung des Abschlusses mit den Zahlen der Bilanz- und Erfolgsrechnung Der Rat der Gemeinde Herscheid stellte den Jahresabschluss der Gemeindewerke Herscheid zum mit einer Bilanzsumme von ,35 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom bis einstimmig fest. c) Eigenkapitalverzinsung Der Überschuss von ,00 ist als Eigenkapitalverzinsung an die Gemeinde Herscheid abzuführen. d) Entlastung des Betriebsausschusses. 2. Bestätigungsvermerk Wortlaut siehe Anlage 3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2014 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Herscheid, Plettenberger Str. 27, Zimmer 311, während der Öffnungszeiten aus. Herscheid, gez. Voit Betriebsleiter Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Herscheid. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den Öffentlichen Sektor, Köln, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gemeindewerke Herscheid, Herscheid, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Gemeindewerke. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hin- 224

3 reichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Gemeindewerke sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeindewerke Herscheid, Herscheid. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeindewerke und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG für den Öffentlichen Sektor ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) durch die GPA NRW wie folgt ergänzt: Ein nach 10 EigVO vorgeschriebenes Risikofrüherkennungssystem ist bisher nicht eingerichtet worden. Die umgehende Einrichtung muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Herne, den GPA NRW Im Auftrag gez. Gregor Loges I. Erste Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Gebühren des Gemeindearchivs der Gemeinde Herscheid vom Aufgrund der 4 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), der 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 712) und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein- Westfalen - ArchivG NRW) vom (GV. NRW. S. 188) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Herscheid in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung der Satzung über die Gebühren des Gemeindearchivs der Gemeinde Herscheid vom beschlossen: 1 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Gebührenpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die Leistungen des Gemeindearchivs in Anspruch nehmen. 225

4 2 Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In Nr. 1 wird die Gebühr in 10,00 durch 12,00 ersetzt. b) In Nr. 2.1 wird das Wort 2 gewerblich durch sonstige ersetzt. c) Die Nr. 3.3 mit dem Gegenstand Beglaubigung, je Seite und der Gebühr in Euro 3,00 wird ergänzt. d) Die Nr. 4.3 wird gestrichen. e) In Nr. 5 werden der Gegenstand mit (CD, DVD, USB-Stick etc.) und Gebühr in 5,00 ergänzt. Die Punkte 5.1 und 5.2 werden gestrichen. f) In Nr. 6.1 werden bei den folgenden Buchstaben die Gebühr in wie folgt ersetzt: a) : 40,00 durch 50,00 b) : 75,00 durch 100,00 c) : 105,00 durch 150,00 d) : 130,00 durch 200,00 e) : 300,00 durch 500,00. g) Als Nr. 7 wird folgender Gegenstand ergänzt: Kosten für Porto und Verpackung werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. 3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. II. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Herscheid, Der Bürgermeister S c h m a l e n b a c h 226

5 Jagdgenossenschaft Balve Einladung der Jagdgenossenschaft Balve Einladung zur Genossenschaftsversammlung und Auslegung der Jahresrechnung Hiermit berufe ich die Versammlung der Jagdgenossenschaft Balve (gemäß 9 der Satzung) für Donnerstag, den 21. April 2016, um 19 Uhr in die Pension Waltermann (Sankt-Johannes-Str. 10, Balve) ein. Jagdgenossen können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht bedarf der Schriftform (siehe Satzung). Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Verlesung der Niederschrift der letzten Genossenschaftsversammlung 3. Kassenbericht und Haushaltsplan 4. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Geschäftsführung, Wahl der Kassenprüfer 5. Bericht des Vorsitzenden 6. Neuwahl des Vorstandes 7. Verschiedenes Während der Versammlung der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse die Möglichkeit, die Jahresrechnung des vergangenen Jahres und den Haushaltsplan des kommenden Jahres einzusehen. Bis zum 30. April dieses Jahres ist eine Einsichtnahme in den Räumen der Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft Balve (Hof Sonnenborn, Balve) möglich. Es wird um telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer (02375) 688 gebeten. Balve, den gez. Heinrich Stüeken (Jagdvorsteher) 227

6 Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 35 Hohle Straße hier: Beschluss über den Entwurf sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigenträger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB Der Planungs- Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Herscheid hat in seiner Sitzung am den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 Hohle Straße gemäß 13 a BauGB entsprechend des vorgelegten Entwurfes nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig hat er den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB gefasst. In der Sitzung des Planungs- Bau- und Umweltausschusses am 09. März 2015 wurde der Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gefasst und ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung der notwendigen Verfahrensunterlagen beauftragt. Entgegen der Plangebietsabgrenzung gemäß Aufstellungsbeschluss soll zunächst lediglich für das Grundstück des ehemaligen Presswerks ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung zu schaffen und über den Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen für diese zu treffen. Der Geltungsbereich des Planentwurfs ist aus der Anlage ersichtlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 Hohle Straße einschließlich Begründung liegt gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 31. März 2016 bis einschließlich 02. Mai 2016 während der Dienststunden montags bis freitags von dienstags von donnerstags von Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr im Rathaus in Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 326, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können schriftlich, per an post@herscheid.de, oder zur Niederschrift Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden. Der Plan kann auch über das Internet, Homepage der Gemeinde Herscheid unter (> Planen, Bauen & Wohnen > Bauleitplanverfahren), eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht geltend gemachte Anregungen und Bedenken bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan berücksichtigt werden können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB aufgestellt wird, wird gemäß 13a Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Herscheid, 16. März 2016 Der Bürgermeister S c h m a l e n b a c h

7 Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 35 Hohle Straße Abgrenzung des Geltungsbereichs

8 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Lüdenscheid Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lüdenscheid hat gemäß 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September BauGB- (BGBl. I. S. 2414) und gemäß 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte vom 23. März GAVO NW- (GV. NW. S. 146) für das Gebiet der Stadt Lüdenscheid Bodenrichtwerte für das Jahr Stand ermittelt und am 08. März 2016 durch Beschluss festgesetzt. Auskünfte über Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, im Rathaus der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, Zimmer 613, Tel.: 02351/ während der üblichen Dienststunden eingeholt werden. Weiter sind die Bodenrichtwerte im Internet zugänglich unter und Außerdem hat der Gutachterausschuss in seiner o. a. Sitzung gemäß 193 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit 12 und 13 GAVO NW den Grundstücksmarktbericht 2016 mit der Übersicht über den Grundstücksmarkt und den für die Wertermittlung erforderlichen Daten, wie Vergleichsfaktoren, Liegenschaftszinssätze sowie Marktanpassungsfaktoren beschlossen. Der Grundstücksmarktbericht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zum Preis von 28,-- angefordert werden. Der Online-Zugriff ist kostenlos. Lüdenscheid, den Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Plettenberg Ersatzbestimmung eines Mitglieds des Rates der Stadt Plettenberg Ratsherr Klaus-Dieter Holzmann, Reichsstr. 27 a, Plettenberg (Freie Demokratische Partei, FDP) hat am zur Niederschrift den Verzicht auf sein Ratsmandat mit Ablauf des erklärt. Gemäß 45 Absatz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen (KWahlG) vom 30. Juni 1998 (GV. NRW Seite 454) in der derzeit gültigen Fassung rückt als nächster Bewerber auf der Reserveliste der Freien Demokratischen Partei (FDP) mit Wirkung vom Herr Reinhard Panzer, Auf der Lied 9 a, Plettenberg, in den Rat der Stadt Plettenberg nach. Herr Panzer hat mit Erklärung vom das Mandat angenommen. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung, Einspruch beim Bürgermeister als Wahlleiter der Stadt Plettenberg, Grünestr. 12, Plettenberg, schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Plettenberg, den Der Bürgermeister als Wahlleiter gez. -Schulte- Der Vorsitzende gez. Breul Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter in der Rubrik "Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen" eingesehen werden. 230

9 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar der Stadt Menden (Sauerland) Der Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar der Stadt Menden (Sauerland) wurden bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 11 des Märkischen Kreises mit Datum vom auf den Seiten 213 bis 215 bekannt gemacht. Im Inhaltsverzeichnis dieses Bekanntmachungsblattes fehlte jedoch die Bezeichnung der Bebauungsplanänderung. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Durchführung der öffentlichen Auslegung wird daher an dieser Stelle wiederholt. Die Auslegungsfrist der Bebauungsplanänderung wird entsprechend um eine Woche auf den verlängert. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können demnach vom bis einschließlich vorgebracht werden. Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Bekanntmachungstext sind nachstehend in rot kenntlich gemacht. - Erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar nach 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren auf der Grundlage des 13a BauGB - Erneute Bekanntmachung der Durchführung der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar gemäß 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar für einen Teilbereich gemäß 13a BauGB zu ändern. Nach Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden vom soll die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderne Wohnbebauung auf ca. 11 Baugrundstücken im Änderungsbereich zu schaffen. Diesem Anspruch wird der Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1981 vor allem in Bezug auf die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie der verkehrlichen Erschließung nicht mehr gerecht. Städtebauliches Planungsziel ist daher eine behutsame Anpassung der ursprünglichen Planinhalte, um innerhalb des Entwicklungsbereichs ein der aktuellen Nachfragesituation entsprechendes Angebot an Baugrundstücken zu schaffen ohne das gewachsene Siedlungsbild zu beeinträchtigen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Das Verfahren wird auf der Grundlage des 13a BauGB durchgeführt, so dass auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren verzichtet werden kann. Den Beschluss zum Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13a (2) Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 (2) Satz 1 Nr. 1 BauGB fasste der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen in seiner Sitzung am Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116 dient Maßnahmen der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche liegt unter m². Folglich fällt die zulässige Grundfläche unter die Voraussetzungen des 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB. Das bedeutet für die Aufstellung des Bebauungsplans, dass keine Vorprüfung des Einzelfalls bezüglich voraussichtlicher erheblicher Umweltauswirkungen durchzuführen ist. Durch das Planverfahren wird nicht die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet, welches einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. Auch liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) vor. Vor diesem Hintergrund wird für dieses Bebauungsplanverfahren gemäß 13a (2) Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 (3) Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach 2a BauGB sowie auf die Angabe nach 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Der vom Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden gebilligte Bebauungsplanentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden, Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 3. Obergeschoss, Flurzone C, Zimmer 332, 336 und 337, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8.15 bis Uhr und nachmittags montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr sowie donnerstags zu- 231

10 sätzlich von bis Uhr öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Feiertage Karfreitag ( ) und Ostermontag ( ) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fallen. Die Unterlagen stehen über den gesamten Zeitraum zusätzlich im Internet unter zur Verfügung. Während der Auslegungszeiten können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per an oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Während der Dienststunden ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben. Es wird gemäß 4a (6) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Menden, Der Bürgermeister In Vertretung gez. Arlt (Erster Beigeordneter) Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland) unter - Leben in Menden - Bürgerservice & Politik - Verwaltung - Rathaus veröffentlicht. 232

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12 Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle Kommunalbetrieb Schalksmühle Jahresabschluss 2015 über den Beschluss des Rates der Gemeinde Schalksmühle vom über die Feststellung der Bilanz des Kommunalbetriebes Schalksmühle zum Beschluss über die Feststellung der Bilanz Gemäß 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2015 beauftragt; diese hat am einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rat der Gemeinde Schalksmühle hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss einstimmig gefasst: a) die Feststellung des von der Betriebsleitung vorgelegten Lageberichtes, b) die Feststellung des von der Betriebsleitung vorgelegten Jahresabschlusses 2015 mit den Zahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, c) den erzielten Jahresfehlbetrag von ,85 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, d) dem Betriebsausschuss Entlastung zu erteilen. Damit hat der Gemeinderat den Jahresabschluss wie folgt festgestellt: Abschlusssumme der Bilanz: Aktiva ,65 Passiva ,65 Gewinn- und Verlustrechnung: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit./ ,85 Jahresüberschuss./ ,85 2. Bestätigungsvermerk Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Kommunalbetriebes Schalksmühle. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kommunalbetrieb Schalksmühle Schalksmühle für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Kommunalbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. 234

13 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Im Auftrag gez. Helga Giesen 3. Bekanntmachung Der Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresgewinns sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Kommunalbetriebes Schalksmühle zum werden hiermit gemäß 26 Abs. 4 EigVO NRW öffentlich bekannt gemacht. Dieser Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme ab dem bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr im Rathaus Schalksmühle, Rathausplatz 1, Zimmer 37, öffentlich aus. Schalksmühle, Der Bürgermeister In Vertretung gez. Voss 235

14 Herausgeber: Märkischer Kreis Der Landrat, Lüdenscheid, Postfach Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich. 236

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