FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR WÄRME- UND STROMSPEICHER

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1 FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR WÄRME- UND STROMSPEICHER Innovationsworkshop Energiespeicher als Zukunftslösung für Genossenschaften Mainz Thorsten Henkes

2 » Allgemeine Punkte» Fördermöglichkeiten im Bereich Stromspeicher» Fördermöglichkeiten im Bereich Wärmespeicher» Kurze Einschätzung im Kontext der Zielgruppe Genossenschaften

3 FRAGESTELLUNG» Welche Optionen bestehen im Strom- und Wärmebereich mit Speichertechnologien?» In welchen Bereich gibt es welche Systemlösungen + erweiterte Optionen und Synergien?» Der neue Ansatz der Genossenschaften von reiner Einspeisung zum unmittelbaren Akteursbezug mit Speichertechnologie?» Einbezug von strategischen Partnern bei der Umsetzung von innovativen Systemlösungen im Wärme- und im Strombereich?» Welche Fördermöglichkeiten bestehen für Energiespeicherlösungen im Strom- und Wärmebereich und welche Rahmenbedingungen gelten? Bildquelle: Hardy/ pixelio.de

4 FRAGESTELLUNG???--- Personalaufstellung ---??? Ehrenamtliches Engagement Leistungsbereitschaft der Mitglieder Fachkompetenz Haupt- bzw. nebenberuflich Kapitaleinsatz Renditeerwartung Wettbewerbsdynamik Konkurrenzsituation Alleinstellungsmerkmal Erneuerbare Energien Energieeffizienz Energieeinsparung Systemintegration??? --- Projekt und Investitionsansatz ---?????? --- Markttätigkeit und Ausrichtung ---??? Direkter Vor-Ort-Bezug Mehrwertoptionen Lokale Einmaltätigkeit??? --- Einsatz- und Handlungsbereiche ---??? Kommunen/Bürger Unternehmen Andere Akteure Risikobereitschaft Flexibilität KAGB/BAFIN Erzeuger Energielieferer Contracting, etc. Aufwand / Nutzen Mehrwert / Image Kundenservice Kundeninteresse Dienstleister Kooperationsmodelle + Einbindung Dritter bei innovativen Vorhaben

5 EINE GENOSSENSCHAFT IST EIN UNTERNEHMEN DE-MINIMIS-BEIHILFE-RELEVANZ: FÖRDERUNG INNERHALB VON 3 JAHREN JEDOCH AUSNAHMEREGELUNGEN BEI EINZELNEN FÖRDERPROGRAMMEN ALLGEMEINE PUNKTE KMU-DEFINITION» KLEINE UNTERNEHMEN Anzahl der Mitarbeiter < 50 Jahresumsatz oder -bilanzsumme max. 10 Mio. EUR» MITTLERE UNTERNEHMEN Anzahl der Mitarbeiter < 250 Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR

6 » Allgemeine Punkte» Fördermöglichkeiten im Bereich Stromspeicher» Fördermöglichkeiten im Bereich Wärmespeicher» Kurze Einschätzung im Kontext der Zielgruppe Genossenschaften

7 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: SPEICHER NR. 275 Fördergegenstand Für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher Zur Speichernachrüstung von PV-Anlagen, die nach dem in Betrieb gingen Max. PV-Leistung 30 kw p Antragsberechtigte Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte Gemeinnützige Organisationen privatwirtschaftliche Unternehmen Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung Bildquelle: Simone Hainz/ pixelio.de

8 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: SPEICHER NR. 275 Richtlinie für Förderung Maximale Leistungsabgabe am Netzanschluss 60 % der Nennleistung für die gesamte Vergütungsdauer Zeitwertersatzgarantie des Herstellers von 7 Jahren Betriebszeit von mindestens 5 Jahren Schnittstelle zur Fernsteuerung (Blind- und Wirkleistung) Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über Hausbank Bildquelle: Simone Hainz/ pixelio.de

9 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: SPEICHER NR. 275 Förderrate/ Förderhöhe Zinsgünstiger Kredit (ab 1,46% eff. 12/2014))+ Tilgungszuschuss Darlehen: bis zu 100% der Nettoinvestitionskosten Tilgungsfreie Anlaufjahre (1 bis max. 3) Laufzeit und Zinsbindung bis 20 Jahre Kummulierbarkeit nicht möglich mit anderen KfW-Programmen für die selbe Investitionsmaßnahme mit anderen Fördermitteln bis 2-fache Höhe des Tilgungszuschusses Bildquelle: Simone Hainz/ pixelio.de

10 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: SPEICHER NR. 275 Förderausgestaltung maximale Fördersatz bei neuen Systemen maximal 600 Euro pro kwp PV- Leistung Bei einer Nachrüstung von PV-Anlagen maximal 660 Euro/ kwp (Inbetriebnahme mindestens sechs Monate vor dem Speicher, frühestens am ) Die Förderhöhe hängt von der Größe der Photovoltaik-Anlage und den Anschaffungskosten des Speichersystems ab. 30 Prozent der anzurechnenden Kosten bezuschusst der Staat.

11 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: SPEICHER NR. 275 Tilgungszuschuss Energiespeicherförderung Rechenbeispiel Kombinierte Installation einer 5 KWp-PV-Anlage und eines Lithium-Batteriesystems mit 3,3 kwh nutzbarer Kapazität A) Kosten der Gesamtinstallation: (Netto) Unterstellte Kosten der PV-Anlage pro kwp: Anlegbare Kosten des Speichers: = B) Fördersatz für Speicher pro kwp: / 5 (kwp) * 0,3 = 690 Förderhöhe eigentlich 690, Förderung bei einer kombinierten Installation inkl. PV- Anlage auf maximal 600 begrenzt C) Anlagengröße: 5 kwp. Förderung je kwp: maximal (kwp) * 600 = Tilgungszuschuss

12 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: SPEICHER NR. 275 Tilgungszuschuss Energiespeicherförderung Rechenbeispiel Nachrüstung 4 kwp-pv-anlage und Blei- Batteriesystem mit 3,3 kwh nutzbarer Kapazität A) Kosten für Speichersystem: (Netto), PV-Anlage: 4 kwp / 4(kWp) * 0,3= 450 B) Maximaler Förderbetrag bei Speichernachrüstung: 660 je kwp keine volle Inanspruchnahme C) Anlagengröße 4 kwp; Förderung je kwp: (kwp) * 450 = Tilgungszuschuss Weitere Informationen unter: Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Speicher-%28275%29/

13 MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, KLIMASCHUTZ, ENERGIE UND LANDESPLANUNG

14 6. ENERGIEFORSCHUNGSPROGRAMM DER BUNDESREGIERUNG

15 6. ENERGIEFORSCHUNGSPRO- GRAMM DER BUNDESREGIERUNG Energieeffiziente Stadt und dezentrale Energiesysteme Ausgangslage Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz stehen in enger Wechselwirkung zueinander (z. B. zentrale Wärmeversorgung und Gebäudedämmung) Diese Wechselwirkungen können nur durch eine integrierte Planung einem Optimum zugeführt werden Förderschwerpunkte aufgeteilt in verschiedene Sektoren Förderprogrammatiken konzentrieren sich auf die wichtigen städtebaulichen Aufgaben der Zukunft (z. B. Quartiersumbau) sie integrieren sowohl die verschiedenen Interessen der Akteure als auch die vorhandenen innovativen Technologien im Versorgungs- und Gebäudesektor sie kommunizieren die Projektergebnisse in die Fachöffentlichkeit und bei den lokal Handelnden.

16 6. ENERGIEFORSCHUNGSPRO- GRAMM DER BUNDESREGIERUNG Energieeffiziente Stadt und dezentrale Energiesysteme Ausgangslage Aufgrund der inhaltlichen Nähe und der gemeinsamen Zielsetzung, zur Entwicklung energieeffizienter Stadtquartiere beizutragen, wurden die bereits bestehenden Förderinitiativen Energieeffiziente Stadt (EnEff:Stadt) und Energieeffiziente Fernwärme- und kälteversorgung (EnEff:Wärme) miteinander verkoppelt. Förderschwerpunkte aufgeteilt in verschiedene Sektoren FuE-Projekte und Pilotprojekte» FuE-Projekte : beinhalten die praxisorientierte Entwicklung und Evaluierung von Modellen und Planungshilfsmitteln für eine integrierte Quartiersplanung» EnEff:Wärme dagegen steht dabei die Entwicklung und Optimierung dezentraler und kommunaler Versorgungstechnologien im Fokus» Pilotprojekte ergänzen beide Forschungsinitiativen und zielen auf eine beispielhafte Umsetzung innovativer Technologien und Planungsprozesse ab

17 6. ENERGIEFORSCHUNGSPRO- GRAMM DER BUNDESREGIERUNG Energiespeicher für stationäre und mobile Anwendungen Fördermaßnahmen des BMWi umfassen die die angewandte Forschung Entwicklung und Demonstration von Systemen ohne direkten Bezug zu den erneuerbaren Energien Förderschwerpunkte aufgeteilt in verschiedene Sektoren Elektrische Speicher Stoffliche Speicher Thermische Speicher

18 6. ENERGIEFORSCHUNGS- PROGRAMMS DES BMWI Elektrische Speicher Generelle Zielsetzung der Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen bei allen elektrischen Speichersystemen ist die Erhöhung der Leistungs- und Energiedichte sowie die Senkung der Kosten. Bei den elektrochemischen Speichern muss darüber hinaus die Zyklenfestigkeit gesteigert werden. Elektrochemische Speicher, insbesondere die Lithium-Technologie, werden kurz- bis mittelfristig für den mobilen wie auch stationären Einsatz entwickelt. Bei der Entwicklung elektrischer Speicher konzentriert sich die Förderung auf folgende Schwerpunkte: Neue Materialien und Materialentwicklung Prototyp-/System-Entwicklung, inklusive Batteriemanagement, Sensorik und Leistungselektronik Ersterprobung unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsfragen Konzepte und Verfahren zur kostengünstigen Fertigung Effizienzsteigerung beim Einspeise-/Ausspeisevorgang Integration verteilter Speicher in die Netzinfrastruktur

19 6. ENERGIEFORSCHUNGS- PROGRAMMS DES BMWI Thermische Speicher Thermische Speicher sind die Querschnittstechnologie in den Bereichen Energieumwandlung, Energieversorgung und allen Sektoren des Endverbrauches. Thermische Speicher zeichnen sich durch eine hohe Vielfalt grundsätzlich geeigneter Materialien und durch ein sehr breites Anwendungsspektrum aus. Thermische Speicher können in einem integralen Ansatz auch zur Netzstabilisierung beitragen und damit den Bedarf an elektrischen Speichern reduzieren. Damit thermische Speicher kurzfristig relevante Beiträge zu einem hocheffizienten Energieversorgungssystem liefern können, müssen jedoch signifikante Verbesserungen in der Wärmespeichertechnik und insbesondere bei der Wirtschaftlichkeit erzielt werden. Wesentliche Ziele der Maßnahmen in diesem Bereich sind deshalb die Erhöhung der Speicherdichte und Zyklenfestigkeit und die Reduzierung der Herstellkosten TECHNIKEN UND KONZEPTE DER WÄRME- UND KÄLTESPEICHERUNG SOLLEN SCHWERPUNKTMÄßIG IN FOLGENDEN ANWENDUNGEN UNTERSUCHT WERDEN: Gebäudeklimatisierung Nahwärmekonzepte mit Speicherung von Abwärme, Solarenergie und Geothermie Abwärmenutzung Kraftwerkstechnik

20 6. ENERGIEFORSCHUNGS- PROGRAMMS DES BMWI Nahere Informationen unter Projektträger Jülich Portal der Forschungsinitiative der Bundesregierung zum Thema Energiespeicher

21 » Allgemeine Punkte» Fördermöglichkeiten im Bereich Stromspeicher» Fördermöglichkeiten im Bereich Wärmespeicher» Kurze Einschätzung im Kontext der Zielgruppe Genossenschaften

22 ÜBERSICHT ÜBER FÖRDERSEKTOREN IM BEREICH NAHWÄRMENETZE UND WÄRMESPEICHER Förderung Nahwärmenetze Nahwärmenetze mit KWK-Technologie Bafa KFW MWKEL Nahwärmenetze mit Erneuerbare Energien x x x Förderung von Wärmespeichern Bafa KFW MWKEL mit KWK-Technologie mit Erneuerbaren Energien x x x

23 BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER MIT KWK-TECHNOLOGIE

24 BAFA WÄRME- U. KÄLTESPEICHER FÖRDERGEGENSTAND» Neu- uns Ausbau von Wärme- bzw. Kältespeichern: Speicher mit einer Kapazität von mind. 1 m³ Wasseräquivalent oder Speichervolumen < 1 m³ Wasseräquivalent:» mind. 0,3 m³ pro kwel der angeschlossenen KW(K)K-Anlage ANTRAGSBERECHTIGTE» Speicherbetreiber ZULASSUNG» An die Zulassung des Neu- oder Ausbaus von Wärme- bzw. Kältespeichern sind je nach Speichergröße unterschiedliche Bedingungen gestellt Größenklassen Speichervolumen:» bis 5 m 3» bis 50m 3» über 50m 3

25 BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER VORAUSSETZUNGEN U.A.» Neu- Ausbau des Speichers ab » INB des Speichers bis zum » Speicher muss ein einem Standort ortsfest installiert sein» eingespeiste Wärme bzw. Kälte überwiegend aus KW(K)K- Anlagen, die an das Netz für allg. Versorgung (Stromnetz) angeschlossen sind und in dieses Netz einspeisen können» Mittlerer Wärmeverlust < 15 W pro m²-behälteroberfläche» KW(K)K-Anlage verfügt über Informations- und Kommunikationstechnik, um Signale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage sein, auf diese zu reagieren

26 BAFA WÄRME- U. KÄLTESPEICHER ZULASSUNGSKRITERIEN SPEICHER» Speichervolumen bis 5m 3 Für die Zulassung von Speichern mit einem Volumen bis einschließlich 5 m³ Wasseräquivalent wird ein vereinfachtes elektronisches Anzeigeverfahren gemäß einer Allgemeinverfügung angeboten. Das elektronische Anmeldeverfahren kann nur genutzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zulassungsvoraussetzungen für elektronisches Verfahren:» Allgemeinen Voraussetzungen» Speicher ist in der Typenliste des BAFA gelistet» Speicher ist fabrikneu

27 BAFA WÄRME- U. KÄLTESPEICHER ZULASSUNGSKRITERIEN SPEICHER» Speichervolumen bis 50m 3 De Zulassung des Neu- oder Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern mit einem Volumen bis einschließlich 50 m³ Wasseräquivalent unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Allgemeine Grundvoraussetzungen Antrag mit detaillierter Projektbeschreibung mit Angaben zum Speicher und der einspeisenden KWK(K)-Anlage Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers nicht erforderlich Über Baubeginn und Inbetriebnahme entsprechende Nachweise beizufügen (u.a. Protokoll abschließenden Druck- und Dichtigkeitsprüfung, vollständige Abnahme des Betreibers, etc.) Rechnungen über Speicherkosten(Fabrikneu) Nachweis über mittlere Wärmeverluste über eine Bestätigung des Speicherherstellers

28 BAFA WÄRME- U. KÄLTESPEICHER ZULASSUNGSKRITERIEN SPEICHER» Speichervolumen über 50m 3» Die Zulassung des Neu- oder Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern mit einem Volumen von mehr als 50 m³ Wasseräquivalent unterliegt bestimmten Voraussetzungen.» Insbesondere ist hierbei eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zwingend erforderlich. Bescheinigung sollte erst nach Inbetriebnahme des Speichers erstellt werden» Allgemeine Grundvoraussetzungen wie bei Speicher bis 50 m 3

29 BAFA WÄRME- U. KÄLTESPEICHER FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Speicher bis einschließlich 50 m³ Wasseräquivalent: 250 Zuschlag pro m³ Wasseräquivalent des Speichervolumens» Speicher mit mehr als 50 m³ Wasseräquivalent : 250 Zuschlag pro m³ Wasseräquivalent des Speichervolumens max. 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten Zuschlagszahlung ist gedeckelt auf 5 Millionen Euro pro Projekt ANSATZFÄHIGE INVESTITIONSKOSTEN» Alle Kosten (Netto) die für die Leistung Dritter im Rahmen des Neuoder Ausbaus von Speichern angefallen sind» Kein Fördertatbestand bei: Internen Kosten für Konstruktion und Planung, Kalkulatorische Kosten, Grundstücks-, Versicherungs- und Finanzierungskosten, Bescheinigung Wirtschaftsprüfer

30 » Gewährte Bundes-, Länder- und Gemeindezuschüsse müssen ausdrücklich zusätzlich gewährt worden sein» Ist dies nicht der Fall, werden diese Zuschüsse von der BAFA-Förderung abgezogen (subtrahiert)» Angabe über bereits gewährte Zuschüsse ist nur für Speicher mit mehr als 50 m³ Wasseräquivalent notwendig BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER ANTRAGSTELLUNG» zeitnah zum Inbetriebnahme-Datum, jedoch spätestens bis zum 01. Juli des Folgejahres beim BAFA einzureichen» Bearbeitungsgebühr: Speicher bis 5 m 3 : Elektr. Anzeigeverfahren kostenlos; andernfalls 25 Speicher über 5m 3 bis einschließlich 200m 3 : 100 Speicher größer 200m 3 : 0,2% der in der Zulassung festgelegten Zuschläge, maximal KUMULIERBARKEIT

31 KFW WÄRMESPEICHER MIT ERNEUERBARE ENERGIEN

32 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERGEGENSTAND U.A.» Solarkollektoren ab 40 m² Bruttokollektorfläche» Biomasseanlagen zur thermischen Nutzung ab 100 kw» Streng wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen zw. 100 kw und 2 MW» Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden» große Wärmespeicher ab 10 m³, die überwiegend aus erneuerbare Energien gespeist werden» Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas» Große effiziente Wärmepumpen ab 100 kw» Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefengeothermie mit mehr als 400 Meter Bohrtiefe

33 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisation» privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung mit eigener Rechtspersönlichkeit» Sonstige Unternehmen (Großunternehmen) in eingeschränkten Förderzecken oder als Energiedienstleistungsunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit» Kommunale Gebietskörperschaften

34 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Darlehen max. 10 Mio. pro Vorhaben» Ab 1,00% eff. Jahreszins (12/2014)» attraktive Tilgungszuschüsse (ein Teil der Kreditsumme wird erlassen) ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KUMULIERBARKEIT» nicht möglich mit anderen KfW- Programmen» möglich mit anderen Fördermitteln

35 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM GROßE WÄRMESPEICHER» Errichtung und/oder Erweiterung von Wärmespeichern mit mehr als 10 m 3, sofern sie Überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden Und die im Antrag auf Tilgungszuschuss aufgeführten Qualitätskriterien einhalten» Das Temperaturniveau der Wärme, die im auslegungsgemäßen Betrieb dem Speicher entnommen wird, reicht aus, um die Wärmelast direkt und ohne weitere Maßnahmen zur Temperaturerhöhung zu decken.» Die im Wärmespeicher unter Auslegungsbedingungen maximal enthaltende, nutzbare Wärmemenge beträgt wenigstens 15% des maximalen täglichen Wärmebedarfs der angeschlossenen Wärmeverbraucher» Der Wärmespeicher dient dem Ausgleich des Tagesgangs der Wärmelast bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und sein jährlicher Wärmeverlust liegt bei weniger als 10% der entnommenen Wärme oder» Der Wärmespeicher dient dem Ausgleich des saisonalen Gangs der Wärmelast bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.» Der saisonale Wärmespeicher wird mindestens 12-mal im Jahr entladen und sein jährlicher Wärmeverlust liegt bei weniger als 10% der entnommenen Wärme oder» Der saisonale Wärmespeicher wird weniger als 12-mal im Jahr entladen und sein jährlicher Wärmeverlust liegt bei höchstens 40% der entnommenen Wärme.

36 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERART/FÖRDERAUSGESTALTUNG GÜNSTIGER KREDIT + ATTRAKTIVE TILGUNGSZUSCHÜSSE» Zinssatz ab 1,00% effektiv (12/2014)» Tilgungszuschuss 250 je m 3 Speichervolumen für förderfähige große Wärmespeicher mit mehr als 10 m 3 Wassservolumen Förderung ist auf 30% der für den Wärmespeicher nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten beschränkt Maximaler Tilgungszuschuss je Wärmespeicher beträgt 1 Mio NICHT FÖRDERFÄHIG: Wärmespeicher, die nach dem KWKG gefördert werden Wärmespeicher für Ein- und Zweifamilienhäuser

37 MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, KLIMASCHUTZ, ENERGIE UND LANDESPLANUNG ZINSZUSCHUSSPROGRAMM

38 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL GEGENSTAND DER FÖRDERUNG» Bau und Ausbau von Nahwärmenetzen in Verbindung mit erneuerbaren Energieträgern Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung Errichtung von Solarthermieanlagen inkl. zugehöriger Wärmespeicher Errichtung von Wärmepumpenanlagen mit einer Arbeitszahl größer 3,5 kwh einschließlich der Anlagen zur Gewinnung und Übergabe der Wärme!!! Keine Förderung von Nahwärmenetze mit KWK-Anlagen -!!!

39 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL ANTRAGSBERECHTIGTE» Kommunen» Zweckverbände» Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)» Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts ANMERKUNG» Kommunale Antragsteller benötigen eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme» Privatpersonen und Unternehmen müssen Deminimis-Beihhilfeerklärung einreichen» für Unternehmen gelten die KMU Richtwerte» Contracting möglich Zweckbindungsfrist 10 Jahre

40 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN» Notwendige Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten» Planungs- und Ingenieurleistungen» Förderfähige Aufwendungen zw und 5 Mio. Euro FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG» Zuschuss auf Grundlage einer frei wählbaren Finanzierung» Laufzeit: 7 Jahre» 1.Jahr: 2,5% der als förderfähig anerkannten Aufwendungen» jährliche Minderung um eine fiktive lineare Tilgung von 10% ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH

41 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL NICHT FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN» Spitzenlastkessel auf fossiler Basis» KWK-Anlagen bei Integration» Austausch bestehender Anlagen mit regenerativen Energieträgern» Förderzuschüsse über anderweitige Institutionen KUMULIERBARKEIT» Kumulierbarkeit seitens der Förderrichtlinie möglich Betrachtung anderweitiger Förderrichtlinien (z.b. KfW- Erneuerbare Energien Premium-Programm) Beachtung der De-Minimis-Beihilfehöchstgrenze bei unternehmerischem Handeln

42 FÖRDERUNG VON ANLAGENTECHNIK IN VERBINDUNG MIT PUFFERSPEICHER

43 BAFA - MARKTANREIZPROGRAMM FÖRDERGEGENSTAND» Solarkollektoranlagen» Biomasseanlagen» Effiziente Wärmepumpen ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen» Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände» privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (!nur KMU s)

44 BAFA - MARKTANREIZPROGRAMM FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» System aus Basis u. Bonuszuschüssen sowie Innovationsförderung ANTRAGSTELLUNG» nach Installation» vor Vorhabenbeginn: Unternehmen und freiberuflich Tätige Innovationsförderung» Fachunternehmererklärung» BAFA KUMULIERBARKEIT» nicht möglich mit bestimmten KfW- Programmen» möglich mit anderen Fördermitteln

45 BAFA-MARKTANREIZPROGRAMM Bildquelle: BAFA

46 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN FÖRDERGEGENSTAND» Neuerrichtung von hocheffizienten strom- und wärmeführbaren Mini-KWK-Anlagen bis 20 kwel im Bestand FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Nicht rückzahlbare Zuschuss in Abhängigkeit der el. Leistung zw und ANTRAGSTELLUNG» vor Kauf und Installation» BAFA KUMULIERBARKEIT» Möglich mit anderen Fördermitteln

47 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN VORAUSSETZUNGEN» Neuerrichtung im Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem )» Anlage aus BAFA-Liste (Primäreinsparung mind. 15% bei Anlagen bis 10 kw, mind. 20% bei größeren; Gesamtjahresnutzungsgrad mind. 85%)» Wartungsvertrag» kein Anschluss- und Benutzungsgebot von Fernwärme für das Gebäude» Energiezähler für Strom- und Wärmeerzeugung

48 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN VORAUSSETZUNGEN» Wärmespeicher (Energiegehalt von mindestens 1,6 kwh pro installierte kw th)» Hydraulischer Abgleich» Umwälzpumpe Effizienzklasse A» Ab 3 kwel: Steuerung und Regelung für eine wärme-und stromgeführte Betriebsweise inklusive intelligentes Wärmespeichermanagement und Messung aktueller Strombedarf» Schnittstelle für externe Leistungsvorgabe

49 » Allgemeine Punkte» Fördermöglichkeiten im Bereich Stromspeicher» Fördermöglichkeiten im Bereich Wärmespeicher» Kurze Einschätzung im Kontext der Zielgruppe Genossenschaften

50 FAZIT GRUNDSÄTZLICHES ZUM THEMA ENERGIESPEICHER» Anwendungshafte Systemlösungen werden zukünftig immer wichtiger und Energiespeichertechnologie werden immer stärker Einklang finden» Sowohl im Bereich Strom- und Wärmespeicher können Genossenschaften Projekte umsetzen, die aber verstärkt auf die grundlegenden Voraussetzungen des Verbrauchers abgestimmt werden müssen lokaler Bezug» In der Regel aufgrund De-minimis-Beihilferegelung eine begrenzte Förderunterstützung gegeben - allerdings Ausnahmeregelungen bei einzelnen Förderprogrammen möglich» Rahmenbedingungen beachten, zukünftige Entwicklungen einplanen und Synergieeffekte nutzen Z.B. bei Wärmespeicher/Wärmenetze: Demographischer Wandel, Gebäudeleerstand, Systemauslegung, weitere Optionen (Power to Heat). Z.B. bei Stromspeicher: Eigenverbrauchserhöhung, Einbindung E-Mobilität, etc.» Neue Märkte nur in Verbindung mit starken und erfahrenen Partnern beschreiten (u.a. Regelenergiemarkt Power to Heat, Contracting, etc.)» Strategische Lösungen und Umsetzungsmaßnahmen (evtl. Contracting) vor Ort suchen und regionale Identität mit Akteuren vor Ort bewahren und pflegen

51 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Kontakt Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Trippstadter Straße Kaiserslautern Telefon: Ansprechpartner Dipl.-Ing. Thorsten Henkes Stellv. Leiter Abteilung Fachinformation und Netzwerke Referent integrierte Konzepte und Wärmenetze Kontakt:

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