Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen."

Transkript

1 Nr. 24 Freitag, 17. Juni

2 Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Letzte Inseraten-Annahme: Jeweils Dienstag 15 Uhr. Redaktion: Kantonskanzlei. Druck und Verlag: Appenzeller Medienhaus AG, 9101 Herisau. Einzelverkaufspreis: Fr..70.

3 Verhandlungen des Kantonsrates Korrigendum zur Sitzung vom 6. Juni 2011 Im Anhang zur Sitzung vom 6. Juni 2011 (Abl. 2011, S. 663) wurde Kantonsrat Ernst Alder, Schwellbrunn, nicht als Mitglied der Umwelt- und Gewässerschutzkommission aufgeführt. Die vollständige Besetzung dieser Kommission lautet: Umwelt- und Gewässerschutzkommission Brunnschweiler Jakob, Teufen, Präsident (1998) Schumann Thomas, Trogen (2002) Mettler Ulrich, Urnäsch (2007) Alder Ernst, Schwellbrunn (2011) Balmer Yves Noël, Herisau (2011) Germann Rolf, Waldstatt (2011) Pletscher Ernst, Reute (2011) Aktuariat: Bruderer Hans, Amt für Umwelt Verhandlungen des Regierungsrates Sitzung vom 31. Mai 2011 in Herisau Einteilung und Verzeichnis der Kantonsstrassen; Erlass. Der Regierungsrat erlässt das Verzeichnis der Kantonsstrassen (Text s. Anhang). Sitzung vom 7. Juni 2011 in Herisau Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2011/2012; Erlass. Der Regierungsrat erlässt die Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2011/2012 (Text s. Anhang). Jagdbetriebsrichtlinien; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt die Jagdbetriebsrichtlinien 2011 der Hochjagdorganisation Appenzell Ausserrhoden (Text s. Anhang). Sitzung vom 14. Juni 2011 in Herisau Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden; Festsetzung. Der Regierungsrat setzt die Finanzausgleichszahlung 2011 fest (Tabelle siehe Anhang). 699

4 Anhang Anhang 1192 Verzeichnis der Kantonsstrassen Vom Vom Mai Mai Der Der Regierungsrat Regierungsrat von von Appenzell Appenzell Ausserrhoden, Ausserrhoden, gestützt gestützt auf auf Art. Art. 8 des des Strassengesetzes Strassengesetzes vom vom Oktober Oktober ) 1), beschliesst: beschliesst: Ziff. Ziff. 1 1 Die Die Kantonsstrassen Kantonsstrassen werden werden wie wie folgt folgt in in die die Klassen Klassen gemäss gemäss Art. Art. 6 des des Strassengesetzes Strassengesetzes eingeteilt: eingeteilt: Hochleistungsstrassen Hochleistungsstrassen (HLS) (HLS) (A.) (A.) Ziff. Ziff. 2 1 Hochleistungsstrassen Hochleistungsstrassen Herisau, Herisau, Durchgangsstrasse Durchgangsstrasse (inkl. (inkl. Rampen) Rampen) (Kreuzweg (Kreuzweg Schwänliplatz Industriestrasse) Schwänliplatz Industriestrasse) m Umfahrung Umfahrung Teufen Teufen (inkl. (inkl. Rampen) Rampen) (Lustmühle Hinterbüel (Lustmühle Hinterbüel Schönenbüel Sammelbüel) Schönenbüel Sammelbüel) m Total Total m. m. 1) 1) StrG StrG (bgs (bgs ) ) bgs bgs

5 1192 Verzeichnis der Kantonsstrassen Hauptverkehrsstrassen (HVS) (B.) Ziff. 3 1 Hauptverkehrsstrassen 1 Herisau Winkeln (Platz Obstmarkt "Migros-Kreisel" Heinrichtsbad Kantonsgrenze SG) 2085 m 2 Herisau Waldstatt (Platz Poststrasse Kreuzung Poststrasse Alpsteinstrasse Mooshalde) 2628 m 3 Herisau Gossau ("Pomodoro" Alte Bahnhofstrasse Spittel Kath. Kirche Kreuzweg Kantonsgrenze SG) 2004 m 4.1 Herisau, Bahnhofstrasse (Obstmarkt "Pomodoro" Kreuzung Bahnhofstrasse) 554 m 4.2 Herisau, obere Güterstrasse (Kath. Kirche Kreuzung Bahnhofstrasse) 100 m 5 Herisau, Mühlestrasse (Bahnhof Schwänliplatz) 668 m 6 St. Gallen Herisau (Kantonsgrenze SG Alter Zoll St.Gallerstrasse "Fluora" Kreuzweg Cilanderstrasse Schwänliplatz Industriestrasse Kreuzung Poststrasse) 3371 m 7 Waldstatt Schönengrund (Mosshalde Hirschenkreuzung Waldstatt Kirche Brisig Tüfi Kantonsgrenze SG) 6071 m 8 Waldstatt Urnäsch (Hirschenkreuzung Waldstatt Schulhaus Zürchersmühle Kronenkreuzung Urnäsch) 6196 m 9 Waldstatt Hundwil (Mooshalde Auherhof Hundwil Sonderau) 3604 m 9.1 Waldstatt, Hirschenkreuzung Auerhof 592 m 10 Hundwil Stein (Sonderau Hagtobel "Schaukäsi") 2421 m 11 Stein Teufen ("Schaukäsi" Gmündertobel ARA Teufen Hinterbüel "Sternen" Niederteufen) 4006 m 12 St. Gallen Teufen Bühler Gais (Kantonsgrenze SG Lustmühle "Sternen" Niederteufen Bahnhof Sammelbüel Bühler Käsgaden Weier-Kreisel) m 13 Appenzell Gais Altstätten(Kantonsgrenze Al Weier-Kreisel Gais Kantonsgrenze SG) 5069 m 14 Teufen Speicher (Bahnhof Gählern Steinegg Almenweg Brugg) 5049 m 15 St. Gallen Speicher Trogen (Kantonsgrenze SG Speicher Brugg Landsgemeindeplatz) 4135 m 16 Trogen Wald Heiden (Landsgemeindeplatz Trogen Wald Kaien Heiden Werdstrasse Freihof) m 17 Heiden Eggersriet (Freihof Poststrasse Lindenplatz Grub Kantonsgrenze SG) 3610 m 701

6 Verzeichnis der Kantonsstrassen Heiden Rheineck (Werdstrasse Rosentalstrasse Hinterergeten Wolfhalden Unterlindenberg Bruggmühle "Hohe Lust" Schneggentöbeli Kantonsgrenze SG) 5561 m 25 Hundwil Appenzell (Sonderau Hargarten Kantonsgrenze AI) 2376 m Total m. Regionalverbindungsstrassen (RVS) (C.) Ziff. 4 1 Regionalverbindungsstrassen 20.2 Herisau Degersheim (Schwänliplatz "Huber+Suhner" "Friedeck" Schachen Kantonsgrenze SG) 5844 m 22 Herisau Schwellbrunn ("Huber+Suhner" Ifang Ädelswil Kirche Schwellbrunn) 4621 m 23 Waldstatt, Schulstrasse (Kirche Schulhaus) 90 m 24 Urnäsch Appenzell (Kronenkreuzung Urnäsch Chronbach Bömmeli Kantonsgrenze Al) 2263 m 26 Urnäsch Schwägalp (Kronenkreuzung Urnäsch Hofbach Rossfall Kantonsgrenze SG [Passhöhe]) m 27 Teufen, ARA Lustmühle (ARA Teufen Battenhaus-Lustmühle) 1842 m 30 St.Gallen Rehetobel (Kantonsgrenze SG Speicherschwendi Tiefenschwendi Zweibrücken) 2182 m 31 Heiden, Asylstrasse (Werdstrasse Kohlplatz) 307 m 32 Heiden Oberegg (Rosentalstrasse Schwimmbad Kohlplatz Bissau Kantonsgrenze Al) 1645 m 33 Reute Berneck (Kantonsgrenze AI Schachen Reute Kantonsgrenze Al) 2719 m 34 Lutzenberg Walzenhausen Berneck (Schneggentöbeli Brenden Alte Post Walzenhausen Platz Bild Kantonsgrenze Al) 5731 m 35 Rehetobel, Zweibrücke Kaien (Zweibrücken Robach Rehetobel Kaien) 6244 m 37 Thal Lutzenberg (Kantonsgrenze SG Hof Schneggentöbeli) 673 m 43 Zürchersmühle Gonten (Zürchersmühle Zürchersmühlebrücke Lehnen Chronbach)1265 m 45 Stein Appenzell ("Schaukäsli" Sägehüsli Kantonsgrenze AI) 3060 m 46 Teufen Haslen (Schönenbüel Lochmühle Kantonsgrenze AI) 1372 m 48 Speicher Speicherschwendi (Brugg Halden Tüfenschwendi) 2931 m Total m. 702

7 1192 Verzeichnis der Kantonsstrassen Lokalverbindungsstrassen (LVS) (D.) Ziff. 5 1 Lokalverbindungsstrassen 4.3 Herisau, Güterstrasse (Kreuzung Bahnhofstrasse Busdepot "Fluora") 688 m 19 Heiden, Freihof Hinterergeten (Freihof Freihofstrasse Poststrasse Kirchplatz Bahnhofstrasse Bahnhof Brunnhalde Hinterergeten) 751 m 19.1 Heiden, Freihof Poststrasse (Freihof Poststrasse) 97 m 20.1 Herisau, Schmiedgasse neue Steig (Platz Schmiedgasse neue Steig Schwänliplatz) 597 m 21.1 Herisau, Buchenstrasse ("Migros-Kreisel" Buchenstrasse Ebnet) 359 m 21.2 Herisau, Schützenstrasse (Ebnet Schützenstrasse Alter Zoll) 1184 m 21.3 Herisau, Waisenhausstrasse (Ebnet Busdepot) 599 m 29 Trogen-Altstätten (Landsgemeindeplatz Trogen Neuschwendi Kantonsgrenze AI, [Landmark]) 5063 m 34.1 Walzenhausen, Bahnhof Kreuzung Dorf 97 (Bahnhof Walzenhausen Kreuzung Dorf 97) 146 m 38 Schwellbrunn Dicken (Risi Landscheidi Kantonsgrenze SG) 2932 m 39 Schwellbrunn Schönengrund (Rank Risi Tobelacker Tüfi) 2551 m 40 Herisau, Huebstrasse ("Friedeck" Hueb Stuel Schachen) 2554 m 41 Schwellbrunn Degersheim (Brisig Säntisblick Rank Kirche Schwellbrunn Gass Untere Mühle Kantonsgrenze SG) 6208 m 42 Schönengrund Hemberg (Kantonsgrenze SG [Teufenbachbrücke] Schönengrund Kantonsgrenze SG) 1527 m 43.1 Hundwil Zürchersmühle (Hundwil Örtlismühli Zürchersmühlebrücke) 5481 m 44 Urnäsch Hemberg (Hofbach Schönau Kantonsgrenze SG) 5943 m 47 Bühler Trogen (Bühler Wissegg Landsgemeindeplatz Trogen) 5577 m 49 Grub Rehetobel (Kantonsgrenze SG Riemen Robach) 2572 m 50 Kaien Oberegg (Kaien Gstalden Kantonsgrenze Al) 2818 m 51.1 Grub AR Grub SG (Grub Kirche Kantonsgrenze SG) 169 m 51.2 Wienacht, Kantonsgrenze SG Rorschach (Kantonsgrenze SG Landegg Kantonsgrenze SG) 974 m 51.3 Wienacht, Landegg Tobel Thal (Landegg Wienacht Tobel Kantonsgrenze SG [Thal]) 2544 m 52 Heiden Thal (Bahnhof Stöckli Engi Kantonsgrenze SG) 2363 m 53 Wald Haggen (Wald Nüret Kantonsgrenze Al) 3725 m 703

8 Verzeichnis der Kantonsstrassen Wolfhalden Lachen Walzenhausen (Wolfhalden Schönenbüel Lachen Nord) 6605 m 55 Wolfhalden Thal (Unterlindenberg Hasli Kantonsgrenze SG) 1897 m 56 Walzenhausen St. Margrethen (Platz Gaismoos Kantonsgrenze SG) 1385 m 57 Reute Altstätten (Reute Mohren Hard Bruggtobel Kantonsgrenze SG) 4799 m 57.1 Reute Rebstein (Hard [Abzweigung nach Rebstein] Kantonsgrenze SG) 181 m 58 Wolfhalden Zelg Walzenhausen (Bruggmühle Mühltobel Zelg Nord Bahnhof Kreuzung Dorf 65) 4067 m 59 Lutzenberg, Haufen Brenden ("Hohe Lust" Fuchsacker Brenden) 1022 m 60 Walzenhausen Au (Bild Wilen Leuchen Kantonsgrenze SG) 1244 m 61 Walzenhausen, Leuchen Gaismoss (Leuchen Heldstadel Gaismoos) 685 m 62 Reute Berneck (Schachen Rohnen Kantonsgrenze Al) 711 m 63 Reute Walzenhausen (Schachen Kantonsgrenze Al [Büriswilen]) 919 m 64 Urnäsch Schönengrund (Kronenkreuzung Urnäsch Teufenberg Schönengrund) 5498 m 65 Stein Haslen (Sägehüsli List Kantonsgrenze Al) 648 m Total m. Ziff. 6 1 Gesamtlänge Kantonsstrassennetz: 1. Hochleistungsstrassen 6259 m 2. Hauptverkehrsstrassen m 3. Regionalverbindungsstrassen m 4. Lokalverbindungsstrassen m Total m. 2 Dieses Verzeichnis tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Es ersetzt das Verzeichnis der Staatsstrassen vom 17. August ). 1) lf. Nr. 453/Abl. 1993, S

9 955 Kantonales Strafrecht Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2011/2012 Vom Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden erlassen am 7. Juni Patentbezug Das Jagdpatent erhalten alle Patentbewerberinnen und Patentbewerber, die sich rechtzeitig angemeldet und die Gebühren bis spätestens 15. Juli 2011 bezahlt haben. Alle eingegangenen Hoch- und Niederjagdpatentbewerbungen werden berücksichtigt. 2. Abschussplan Gamswild In den Gemeinden Urnäsch, Schönengrund und im südlichen Teil der Gemeinde Hundwil im Jagdbezirk Hinterland sind 6 Gämsen zu erlegen. Westlich der Staatsstrasse Urnäsch Schwägalp: 2 Gamsböcke über 8 Jahre alt und 2 Gamsgeissen über 12 Jahre alt. Östlich der Staatsstrasse Urnäsch Schwägalp und südlich der Strasse Urnäsch Jakobsbad: ein Gamsbock über 8 Jahre alt und eine Gamsgeiss über 12 Jahre alt. Jagdbezirk Hinterland (übriges Gebiet): 3 Gämsen. Jagdbezirk Mittelland, nördlich der Staatsstrasse Gais Altstätten: 6 Gämsen, davon zwei männliche Tiere. Jagdbezirk Mittelland, südlich der Staatsstrasse Gais Altstätten (Hirschberg): zahlenmässig frei. Zudem sind die Jagdbetriebsrichtlinien der Hochjagdorganisation für dieses Gebiet nicht verbindlich. Jagdbezirk Vorderland: 2 Gämsen. Führende Gamsgeissen und Gamskitze dürfen nicht bejagd werden. 705

10 Jagdvorschriften 2011/2012 Rotwild Im Hochjagdgebiet (Gemeinden Urnäsch, Hundwil, Schönengrund) sind 33 Stück Rotwild im Geschlechterverhältnis 1 Stier : 2 Stück Kahlwild zu erlegen. Im übrigen Kantonsgebiet ist der Rotwildabschuss zahlenmässig frei. Bei der Ausübung der Ansitzjagd sind Muttertiere nur zur Bejagung frei, wenn unmittelbar zuvor die Jungtiere erlegt worden sind. Bei Drückjagden dürfen nur Stiere, Schmaltiere und Kälber erlegt werden. Der Abschuss von Rotwild und Gämsen erfolgt grundsätzlich gemäss den Jagdbetriebsrichtlinien der Hochjagdorganisation, die zusammen mit den Jagdvorschriften durch den Regierungsrat genehmigt worden sind. Rehwild Sollabschuss Jagdbezirk Hinterland: 320 Tiere. Sollabschuss Jagdbezirk Mittelland: 142 Tiere. Sollabschuss Jagdbezirk Vorderland: 80 Tiere. Die Zuteilung im Rehwild-Pool erfolgt nach den Weisungen des Departements Sicherheit und Justiz. Sollabschuss Jagdbezirk Hinterland pro Jäger/in: 1 Bock, 1 Geiss, 2 Kitze. Sollabschuss Jagdbezirk Mittelland pro Jäger/in: 1 Bock, 1 Geiss, 1 Kitz. Sollabschuss Jagdbezirk Vorderland pro Jäger/in: 1 Kitz und wahlweise 1 Bock oder 1 Geiss. Rehwild-Pool Der Rehwild-Pool besteht aus der Differenz der Sollabschusszahl der einzelnen Jagdbezirke und der Anzahl abgegebener Rehmarken an die Jägerinnen und Jäger der einzelnen Jagdbezirke bei der Patenterteilung vor Jagdbeginn. Die Zuteilung im Rehwild-Pool (Böcke, Geissen, Kitze) erfolgt nach den Weisungen des Departements Sicherheit und Justiz. Die Rehmarken aus dem Rehwild-Pool werden durch die Jagdverwaltung an den Herbstversammlungen der Hegeringe und, sofern noch Marken vorhanden sind, während der Jagdzeit veräussert. Das Departement Sicherheit und Justiz erlässt die entsprechenden Weisungen. Die Abschussberechtigung kann an andere Jagdberechtigte abgetreten werden. Der Abschuss hat jedoch im Jagdbezirk der Kontingentszuteilung zu erfolgen. Rehböcke dürfen nur erlegt werden, solange sie das Gehörn tragen. Schwerpunktbejagung In der Gemeinde Urnäsch ist die Jagd in den Gebieten Schwizeren, Fluewald, Steinwald, Sonnenflue, Langflue, Rotkeul und Guggeien verstärkt zu betreiben. 706

11 Jagdvorschriften 2011/2012 Raubwild (Fuchs, Dachs, Steinmarder) In allen Jagdbezirken zahlenmässig frei. Übriges jagdbares Wild (z.b. Schwarzwild) In allen Jagdbezirken zahlenmässig frei. Schwarzwild darf mit Kugelpatronen und Flintenlaufgeschossen erlegt werden. Bei der Verwendung von Flintenlaufgeschossen ist die maximale Schussdistanz von 50 Meter nicht zu überschreiten. Zur Schwarzwildjagd sind alle Inhaber / innen von Hoch- und Niederjagdpatenten berechtigt. Die führende Bache ist geschützt. Nachjagd Gestützt auf Art. 17 der Jagdverordnung (bgs ), kann das Departement Sicherheit und Justiz bei Nichterfüllen des geplanten Abschusses eine Nachjagd durch die Patentinhaberinnen und Patentinhaber verfügen. 3. Gebühren Niederjagdpatente Jagdbezirk Hinterland Grundgebühr Fr Rehmarken gemäss Abschussplan Fr Total Fr Jagdbezirk Mittelland Grundgebühr Fr Rehmarken gemäss Abschussplan Fr Total Fr Jagdbezirk Vorderland Grundgebühr Fr Rehmarken gemäss Abschussplan Fr Total Fr Gebühren Rehwild-Pool Rehbock Fr. 180., Rehgeiss Fr. 150., Rehkitz Fr Hochjagdpatent Pauschal Fr Gebührenzuschläge für ausserkantonale Bewerber/innen 100 % Gebührenzuschlag für Bewerber / innen, die im Besitz des ausserrhodischen Fähigkeitsausweises sind. 707

12 Jagdvorschriften 2011/ % Gebührenzuschlag für Bewerber / innen, die früher in Appenzell Ausserrhoden wohnhaft waren oder in den angrenzenden Kantonen Appenzell Innerrhoden oder St. Gallen wohnhaft sind. 180 % Gebührenzuschläge für alle übrigen Bewerber / innen. Keine Gebührenzuschläge sind zu erheben von Bewerber / innen, die in den Genuss der Besitzstandwahrung gemäss Art. 25 des Jagdgesetzes (bgs 526.2) kommen. Gästebewilligungen Wochenbewilligung (6 Jagdtage innerhalb zwei Wochen): Fr. 50., Monatsbewilligung Fr Die Jagdverwaltung ist befugt, weitere Bewilligungen innerhalb des gesetzlichen Kostenrahmens zu erteilen. Sonderbewilligungen (ohne Niederjagdpatent) Für die Raubwildjagd, inkl. Passjagd pauschal Fr Ab dem 1. November 2011 erhältlich. Haftpflichtversicherung Die Mindestdeckung für Schäden beträgt zwei Millionen Schweizer Franken. Die Haftpflichtversicherung kann bei der Jagdverwaltung über die «Zürich» Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Die Jahresprämie für die Jagd in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein beträgt Fr. 30., die Versicherungsprämie für Jagdgäste beträgt Fr Jagdberechtigte, welche den Versicherungsschutz für die Jagd im Ausland (ohne FL) über die «Zürich» wünschen, setzen sich direkt mit der «Zürich» Versicherungsgesellschaft, Kornhausstrasse 25, 9001 St. Gallen, Tel , in Verbindung. 4. Jagdzeiten Hochjagd a) Erste Jagdperiode auf Gams- und Rotwild: 8. September bis 1. Oktober b) Zweite Jagdperiode auf Rotwild: 14. November bis 3. Dezember Die Jagd kann nach dem Erreichen der Abschusszahl oder aufgrund von Witterungseinflüssen durch das Departement Sicherheit und Justiz unter- oder abgebrochen oder, wenn die Vorgaben nicht erfüllt worden sind, verlängert werden. Fuchs, Dachs, Steinmarder, Wildschwein: 8. September bis 31. Dezember 708

13 Jagdvorschriften 2011/2012 Vom 8. September bis 1. Oktober ist auf alle Wildarten generell nur der Kugelschuss erlaubt. Niederjagd Reh (nur Ansitzjagd): 8. September bis 1. Oktober Reh (ordentliche Jagd): 3. Oktober bis 12. November Fuchs, Dachs, Wildschwein: 8. September bis 31. Dezember Steinmarder: 8. September 2011 bis 31. Januar 2012 Kolkrabe: 3. Oktober 2011 bis 15. Februar 2012 Krähen, Elstern, Eichelhäher: 3. Oktober 2011 bis 31. März 2012 Allfällige Änderungen bei der Vogeljagd sowie mögliche Einschränkungen bei der Selbsthilfe, gestützt auf Art. 41 der Jagdverordnung (bgs ) im Zusammenhang mit Tierseuchen, z.b. Vogelgrippe, können durch das Departement Sicherheit und Justiz erlassen werden. Vom 8. September bis 1. Oktober ist auf alle Wildarten generell nur der Kugelschuss erlaubt. Passjagd (nur mit Niederjagdpatent oder Sonderbewilligung) Fuchs und Steinmarder: 14. November 2011 bis 15. Februar 2012 Dachs und Wildschwein: 14. November 2011 bis 14. Januar 2012 Schontag Auf der Niederjagd vom 3. Oktober bis 12. November ist der Mittwoch ein Schontag. Besonderes Die Niederjagd auf Rehe vom 8. September bis 1. Oktober gilt nur als Ansitzjagd. Erlaubt ist zudem nur der Kugelschuss. In dieser Zeit sind nur Reh- 709

14 Jagdvorschriften 2011/2012 böcke und nicht führende Rehgeissen zur Bejagung frei. Irrtümlich erlegte, führende Rehgeissen werden von der Jagdverwaltung zugunsten des Staates eingezogen. 5. Jagdhunde Vom 8. September bis 1. Oktober ist die Verwendung von Hunden, ausgenommen an der Leine geführte, untersagt. In den Wildruhezonen im südlichen Appenzeller Hinterland, in Teilen der Gemeinden Urnäsch und Hundwil ist die Jagd mit Hunden während der ganzen Jagdzeit verboten. Die «laute Jagd» mit Hunden ist vom 3. Oktober bis 12. November, montags, dienstags, donnerstags und samstags erlaubt. 6. Jagdgebiet Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist in drei Jagdbezirke eingeteilt. Jagdbezirk Hinterland Gemeinden Urnäsch, Herisau, Schwellbrunn, Hundwil, Stein, Schönengrund, Waldstatt. Jagdbezirk Mittelland Gemeinden Teufen, Bühler, Gais, Speicher sowie westlicher Teil der Gemeinde Trogen, die Goldach bildet die Grenze. Jagdbezirk Vorderland Gemeinden Rehetobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute sowie östlicher Teil der Gemeinde Trogen, die Goldach bildet die Grenze. Hochjagdgebiet Das Hochjagdgebiet umfasst die Gemeinden Urnäsch, Hundwil und Schönengrund. Passjagd auf Füchse, Steinmarder, Dachse und Wildschweine Auf der Passjagd dürfen nur Füchse, Steinmarder, Dachse und Wildschweine erlegt werden. Die Passjagd dauert jeweils von Uhr. Die Bejagung darf grundsätzlich nur aus festen Gebäuden ausgeübt werden. Der Steinmarder und der Dachs ist auch ausserhalb davon, in der maximalen Schrotschussdistanz als Entfernung zum festen Gebäude, erlaubt. Der Passort ist vor der ersten Besetzung der Jagdverwaltung in Trogen, Tel oder per Mail zu melden. Werden von einem Jäger oder einer Jägerin mehrere Passorte belegt, so ist jeder Passort- 710

15 Jagdvorschriften 2011/2012 wechsel, vor der Besetzung des neuen Passortes, der Jagdverwaltung zu melden. In einer Nacht darf vom gleichen Jäger bzw. von der gleichen Jägerin nur ein Passort belegt werden. Der Weg vom Wohnsitz zum Passort und zurück ist mit entladener Waffe zurückzulegen; die Verwendung von Hunden ist untersagt. 7. Weidgerechtes Verhalten / Nachsuchen Bei der Jagdausübung ist ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mensch und Wild zu beachten. Die Jäger / innen haben sich weidgerecht zu verhalten. Es wird von den Jäger / innen erwartet, dass die Abschüsse nach hegerischen Grundsätzen vorgenommen und vorab die schwachen Tiere aus der Wildbahn geholt werden. Die Schussabgabe darf nur erfolgen, sofern genügend Büchsenlicht herrscht, das heisst ein sicheres Ansprechen des Wildes gewährleistet ist. Vor der Schussabgabe hat sich der Jäger oder die Jägerin zu vergewissern, dass das Wild jagdbar, die Schussdistanz und die Stellung des Tieres weidgerecht (Abgabe Schrotschuss auf höchstens 35 Meter) und eine Gefährdung von Menschen und Dritteigentum ausgeschlossen ist. Inhaberinnen und Inhaber von Hochjagdpatenten sind berechtigt, sichtbar erkranktes oder verletztes Rotwild und Gämsen während der Hochjagdzeit zu erlegen. Die erlegten Tiere sind nach der unverzüglichen Voranmeldung dem Wildhüter vorzuweisen. Das Wildbret gehört dem Kanton, die Trophäe dem Jagdausübenden. Organisierte Jagden mit mehr als 10 Personen sind spätestens am Vortag der Jagdverwaltung zu melden. Auf die Anwendung unlauterer Mittel und Methoden, wie Verwendung elektronischer Lockrufe, Erlegen von Schalenwild an Futterstellen, usw., ist zu verzichten. Liegt ein jagdbares Wild nicht im «Feuer», ist eine gründliche Nachsuche durchzuführen. Ist diese erfolglos geblieben, ist dies umgehend, spätestens jedoch gleichentags, dem kantonalen Wildhüter oder bei Unerreichbarkeit dem Jagdverwalter zu melden. Der Patentjägerverein Appenzell A. Rh. ist für die Organisation des Schweisshundewesens verantwortlich. Für die Nachsuchen sind Schweisshundeführer durch die Jäger aufzubieten. Namen, Adressen und Telefonnummern sind im Patentbüchlein aufgeführt. 711

16 Jagdvorschriften 2011/ Benützung von Motorfahrzeugen Für Fahrten mit Motorfahrzeugen ins Jagdgebiet dürfen nur jene Strassen befahren werden, welche nicht mit einem Fahrverbot belegt sind. Ausnahmebewilligungen, wie Zubringerdienst, Anstösser usw., gelten nicht zur Ausübung der Jagd. Bei Fahrverboten mit dem Hinweis «Für Land- und Forstwirtschaft gestattet» ist nur der Abtransport von Schalenwild zulässig. Die Benützung von Strassen mit Einschränkungen der Benützbarkeit (Fahrverbot) für Fahrten ins Jagdgebiet erfordert eine Einwilligung der Eigentümer oder der zuständigen Flurgenossenschaft. Zu Kontrollzwecken ist die schriftliche Bewilligung gut sichtbar hinter der Fahrzeugfrontscheibe anzubringen. 9. Grenzgebiete Jägerinnen und Jäger, die mit dem ausserrhodischen Jagdpatent auf Gebiet der Gemeinde Reute, und Jagende, die mit dem innerrhodischen Jagdpatent auf Gebiet des Bezirkes Oberegg die Jagd ausüben, sind berechtigt, für die Erreichung ihres Jagdgebietes das Territorium des anderen Kantons, mit entladener Waffe und an der Leine geführten Hunden, zu durchfahren oder zu überschreiten. 10. Bann- und Schongebiete Die Ausübung der Jagd ist in folgenden Gebieten verboten: Eidg. Jagdbannbezirk Säntis Umgrenzung: Vom Marchstein auf Nusshalden (1496) der Kantonsgrenze zwischen Appenzell Inner- und Ausserrhoden entlang über die Chammhalde zur Säntisspitze. Von hier über Tierwies (2085) auf den Grenzchopf. Vom Grenzchopf in gerader Linie zur Transformerstation der Säntis-Schwebebahn auf Schwägalp. Der Kraftleitung der Säntis-Schwebebahn entlang bis zur Schwägalpstrasse, dieser entlang bis Grossgarten, längs des Fussweges nach Vordergrossgarten bis zum Bächlein westlich Vordergrossgarten, diesem folgend bis zur Einmündung in den Tosbach, tosbachwärts bis zum Wegrand, dem Weg entlang nach Obergerstengschwend bis zur Krete; dieser entlang bis Hoch-Petersalp (1589), in östlicher Richtung der Felskante entlang bis zum Wissbach (Kantonsgrenze); der Grenze entlang bis Nusshalden. 712

17 Jagdvorschriften 2011/2012 Gübsenpark, Herisau Umgrenzung: Landstrasse Winkeln-Herisau von der Unterführung der Südostbahn bis zur Einmündung der Sturzeneggstrasse beim Heinrichsbad; Sturzeneggstrasse von der Einmündung in die Landstrasse Winkeln-Herisau beim Heinrichsbad bis zur Sturzenegg; Strässchen von der Sturzenegg nach dem Kubel bis zur Brücke über die Urnäsch; die Urnäsch von dieser Brücke bis zur Einmündung in die Sitter. St. Galler Grenze vom Zusammenfluss der Urnäsch mit der Sitter bis zur Landstrasse Winkeln Herisau (von der Unterführung der Südostbahn bei der Strasse Winkeln Herisau bis zum Westausgang des Tunnels westlich der Sitterbrücke fällt die Kantonsgrenze mit der Bahnlinie zusammen). Saumweiher, Herisau Umgrenzung: Von der Egg entlang dem Weg nach Lutzenland bis Punkt 910.5, von dort über den Grat nach Nordosten bis Punkt 895, weiter auf dem Grat, am Nordwestrand des dortigen Wäldchens vorbei, hinunter bis an den Rand des Kammernholzes, dem südlichen Waldrand entlang bis zur Kammernholzstrasse, dieser folgend bis zum Schulhaus Saum, auf der Strasse über die obere Bleichi bis zum Strassenkreuzpunkt 812, dann weiter der Rohrenstrasse entlang bis zur Einmündung des Weges vom Lutzenland zur Egg. Wo Strassen oder Wege die Grenze bilden, gehören sie nicht zum Jagdschongebiet. Waldreservation Carl Zürcher, Teufen 11. Kontrollvorschriften a) Rehwild Erlegte Rehe sind unverzüglich mit der von der Jagdverwaltung abgegebenen Kontrollmarke 2011 zu versehen. Zudem ist grundsätzlich vor dem «Aufbrechen» die «Abschussmeldung Rehwild 2011» in Blockschrift gut leserlich auszufüllen. Bei extrem schlechter Witterung oder anderen besonderen Umständen kann die Abschussmeldung auch später, jedoch unter allen Umständen am gleichen Tag, ausgefüllt werden. Die Abschussmeldung ist gleichentags auf dem Postweg der Jagdverwaltung zuzustellen. Die Missachtung der Markierungspflicht und das Nicht- oder das vorsätzliche Falschausfüllen der Abschussmeldung gilt als widerrechtlich im Sinne von Art. 17 Abs. 1 lit. a Jagdgesetz (SR 922.0). Der Kantonale Wildhüter, die nebenawwmtlichen Jagdaufseher sowie die Beamtinnen und Beamten der Kantonspolizei sind zur stichprobenweisen Kontrolle berechtigt und verpflichtet. 713

18 Jagdvorschriften 2011/2012 b) Rot-, Gams- und Schwarzwild Rot-, Gams- und Schwarzwild ist mit Haupt und Gesäuge ausschliesslich beim Kantonalen Wildhüter zur Kontrolle vorzuweisen. c) Übriges Wild Das übrige erlegte Wild ist der Jagdverwaltung mit der Abschussliste zu melden. Diese ist bis spätestens 10. April 2012 der Jagdverwaltung abzuliefern. 12. Verzicht auf Strafverfolgung Die Jagdverwaltung kann nach Anhörung des Jägers oder der Jägerin auf eine Strafverfolgung verzichten, wenn aus entschuldbarem Versehen ein Rehkitz oder ein kahler Bock erlegt und der Jagdaufsicht vorgewiesen wurde. Das widerrechtlich erlegte Tier ist dem Jäger oder der Jägerin zu überlassen und an die Abschussberechtigung anzurechnen (Bericht und Stellungnahme des Wildhüters erforderlich). Ferner kann die Jagdverwaltung auf eine Strafverfolgung verzichten, wenn die Abschussquote für Gämsen und Rotwild infolge Unkenntnis der erreichten Abschusszahlen überschritten worden ist. 714

19 Pflegeheimliste 2010 Jagdbetriebsrichtlinien 2011 der Hochjagd organisation Appenzell Ausserrhoden Die Abschussvorgaben und die Bestimmungen in den vom Regierungsrat erlassenen jährlichen Jagdvorschriften sind grundsätzlich verbindlich. Gamswild Zum Bockabschuss ist berechtigt, wer im Vorjahr das Hochjagdpatent gelöst, jedoch keinen Bock erlegt hat. Jeder Jagdberechtigte ist befugt innerhalb des Abschusskontingentes eine Gämse zu erlegen. Der Vorstand kann ausserhalb des Hochjagdgebietes in der zweiten Jagdhälfte diesbezüglich Änderungen anordnen. Führende Geissen und Kitze dürfen nicht bejagt werden. Rotwild Pro Jagdberechtigter ist nur ein Hirsch (Geweihträger) auf dem ganzen Kantonsgebiet zum Abschuss frei. Wer im Vorjahr einen Hirsch erlegt hat, darf im darauffolgenden Jahr keinen erlegen. Bei Drückjagden sind die Weisungen des Jagdleiters strikte zu befolgen. Kontrolle Erlegtes Gams- und Rotwild ist mit Haupt und Gesäuge dem kantonalen Wildhüter vorzuweisen. Abschüsse sind täglich bis spätestens Uhr, während der zweiten Jagdperiode bis Uhr, den vom Hochjagdverein bestimmten Personen zu melden. Über den aktuellen Stand der Abschüsse können sich alle telefonisch informieren. Der Schaukasten entfällt. Jeder Jagdausübende ist verpflichtet, sich unmittelbar vor Jagdantritt über den Stand der Abschüsse zu informieren. Bei ungerechtfertigtem Abschuss eines Geweihträgers, das heisst, wer im Vorjahr einen Geweihträger erlegt hat und somit nicht berechtigt ist, wird die Trophäe durch den Kanton eingezogen. Hygiene Der Wildbrethygiene ist höchste Beachtung zu schenken. Sicherheit Fehlschüsse sind dem kantonalen Wildhüter umgehend zu melden. Werden vom Hochjagdverein Drückjagden durchgeführt, ist das Tragen eines orangefarbenen Hutbandes für alle Jagdausübenden obligatorisch. Für alle Treiber ist das Tragen einer Signalweste zwingend. 715

20 Jagdbetriebsrichtlinien 2011 Gemäss Art.14 Abs.3 der kantonalen Jagdverordnung sind führende Muttertiere geschützt. Gestützt auf Art.2 Abs.2 der kantonalen Jagdverordnung vom 23.April 2003 werden diese Richtlinien dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Hochjagdverein Appenzell Ausserrhoden, Hanspeter Gantenbein, Präsident Urnäsch, 19. Mai

21 Anhang Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden für das Jahr 2011; Festsetzung Auszug aus dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, bgs 613.1). Art. 4 Mindestausstattung 1 Jede Gemeinde hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anrecht auf eine Mindestausstattung an Steuerkraft. Diese wird in einem Minimalanteil am Mittel der Steuerkraft aller Gemeinden festgelegt. 717

22 Art. 5 Disparitätenabbau 1 Gemeinden, deren Steuerkraft über dem Mittel aller Gemeinden liegt, leisten finanzielle Beiträge an den Finanzausgleich. Diese Beiträge werden in einem Anteil an der über dem Mittel aller Gemeinden liegenden Steuerkraft bestimmt. Art. 6 Schulkostenausgleich 1 Gemeinden, deren Anteil Lernende pro Einwohnerin bzw. Einwohner über dem Mittel aller Gemeinden liegt, erhalten Beiträge aus dem Finanzausgleich. Der Beitragsanspruch richtet sich nach ihrer Steuerkraft. Art. 6a Soziallastenausgleich 1 Gemeinden, deren Nettoaufwendungen bei den Geldleistungen für die wirtschaftliche Sozialhilfe über dem Mittel aller Gemeinden liegen, erhalten Beiträge aus dem Finanzausgleich. Der Beitragsanspruch richtet sich nach ihrer Steuerkraft. 2 Gemeinden, deren Nettoaufwendungen bei den Geldleistungen für die wirtschaftliche Sozialhilfe unter dem Mittel aller Gemeinden liegen, leisten Beiträge an den Finanzausgleich. Art. 19a Härteausgleich 1 An die Mehrbelastung der Gemeinden, die sich per Saldo aus der Revision von Gesetzen und Verordnungen infolge der NFA / KFA-Umsetzung sowie des Steuergesetzes, des Nationalbankgoldgesetzes, des Gesundheitsgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes und des Soziallastenausgleichs ergibt, leistet der Kanton während vier Jahren nach Inkrafttreten der NFA fixe Beiträge in der Art eines Härteausgleichs. 718

23 Verkehrsanordnungen im Bereich von Kantonsstrassen (Art. 107 SSV, Art. 15 StrG, Art. 10 StrV) Gemeinde Herisau Kantonsstrasse Nr. 2.2, Herisau Waldstatt Säge Mooshalden Im Zusammenhang mit der Neuerschliessung «obere Säge» durch die Gemeinde Herisau werden auf der Kantonsstrasse folgende Verkehrsanordnungen verfügt: Grundstück, Parzelle Nr. 1499: Signale 2.43, Abbiegen nach links verboten; an Stelle der aufzuhebenden Sicherheitslinie. Einmündung «obere Säge» in die Kantonsstrasse Grundstück, Parzelle Nr. 1490: Signal 2.43, Abbiegen nach links verboten; Zusatztafel: Lastwagen Die Mittelinsel südlich der Garage Rutz wird ca. 48 m in Richtung Waldstatt verschoben. Die Geschwindigkeitsbeschränkung «generell 50» wird den neuen Gegebenheiten angepasst und oberhalb der neuen Mittelinsel gesetzt. Der Plan mit den vorgesehenen Signalstandorten ist beim Gemeindebauamt Herisau oder im Departement Bau und Umwelt, Tiefbauamt, einsehbar. Einsprachen gegen diese Verfügung sind mit bestimmten Begehren und begründet, innert 30 Tagen schriftlich dem Departement Bau und Umwelt, Kasernenstr. 17A, 9102 Herisau, einzureichen. Herisau, 17. Juni Im Auftrag Departement Bau und Umwelt Tiefbauamt 719

24 Öffentliche Planauflage (Art. 34 Strassenreglement) Neubau Erschliessungsstrasse und Trennsystementwässerung «Obere Säge», Baufeld 1 Parz.-Nr.: 1490 Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Herisau, Poststrasse 6 Auflageort: Gemeindebauamt, 2. OG, Büro 202 Auflagefrist: 17. Juni bis 18. Juli 2011 Das Projekt ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt oder markiert. Einsprachen im Sinne von Art. 39 des Strassengesetzes gegen das Projekt und den Umfang sind mit einem bestimmten und begründeten Begehren während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Poststrasse 6, 9102 Herisau, einzureichen. 383 Herisau, 17. Juni 2011 Tiefbau / Umweltschutz 720

25 Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Kantonsstrassen (Art. 107 SSV, Art. 15 StrG, Art. 10 StrV) Gemeinden Herisau und Schwellbrunn Kantonsstrasse Nr. 22, Herisau Schwellbrunn Abzweiger Ädelswil Schwellbrunn Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Ortskern Schwellbrunn wird folgende Signalisation verfügt: Beschränkung der Fahrzeug-Höchstlänge für Sattelmotorfahrzeuge auf 14 m. Die Planskizzen mit den vorgesehenen Signalstandorten sind bei der Gemeindekanzlei Schwellbrunn oder im Departement Bau und Umwelt, Tiefbauamt, einsehbar. Einsprachen gegen diese Verfügung sind mit bestimmten Begehren und begründet, innert 20 Tagen schriftlich dem Departement Bau und Umwelt, Kasernenstr. 17A, 9102 Herisau, einzureichen. Herisau, 17. Juni Im Auftrag Departement Bau und Umwelt Tiefbauamt 721

26 GEMEINDERAT Öffentliche Bekanntmachung Die Flurgenossenschaft Rütihof, Teufen, hat am 25. Mai 2011 die Totalrevision der Statuten vom 1. Oktober 1984 mit neuem Kostenverteiler und Perimeterplan beschlossen. Die Statuten, der Perimeterplan und das Parzellenverzeichnis liegen ab dem 17. Juni 2011 während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei Teufen, 2. Stock, Büro Nr. 23, öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich und mit bestimmtem Begehren und Begründung an die Gemeindekanzlei Teufen, zuhanden des Vorstandes der Flurgenossenschaft, zu richten Teufen, 17. Juni

27 Gestützt auf Art. 580 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und Art. 80 bis 84 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist die Aufnahme eines öffentlichen Inventars durch den Gemeinderat bewilligt worden über den Nachlass des am 26. November 2010 in Waldstatt verstorbenen Steingruber Jakob, geboren 10. Januar 1935, von Hundwil AR, verheiratet mit Steingruber-Jäger Rosalie, wohnhaft gewesen oberer Hof 11 (alt: Mooshaldenstrasse 600), 9104 Waldstatt. Sämtliche Gläubiger und Schuldner des Genannten, mit Einschluss der Pfandund Bürgschaftsgläubiger, werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden schriftlich und spezifiziert unter Beilage der Belege bei der Gemeindeverwaltung Waldstatt, Erbschaftsamt, Oberdorf 11, 9104 Waldstatt, anzumelden. Bezüglich der Folgen der Nichtanmeldung wird auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht. Eingabefrist: 18. Juli Waldstatt, 17. Juni 2011 Gemeindeverwaltung Waldstatt 723

28 Wald AR Bauanzeige für Bauten ausserhalb der Bauzone gem. Art. 103 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) Gesuchsteller: Sturzenegger Jakob, Girtannen 259, 9044 Wald AR Eigentümer: Dito Gesuchsteller Projektverfasser: ASS Energietechnik GmbH, Hinterergeten 709, 9427 Wolfhalden AR Baulage: Girtannen, Parz.-Nr. 41, Assek.-Nr. 544, 9044 Wald AR Zone: Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich Au Bauprojekt: Therm. Solaranlage, Photovoltaikanlage, Holzhackschnitzelbunker und Heizzentrale für Kleinwärmeverbund, Anbau Unterstand für Tiere Einsprachefrist: Freitag, 17. Juni 2011, bis Mittwoch, 6. Juli 2011 Die Planunterlagen liegen während dieser Zeit im Vorraum der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen sind innert Auflagefrist mit bestimmten Begehren und begründet schriftlich an die Baukommission Wald zu richten. Wald AR, 14. Juni Baukommission Wald AR Gemeinde Trogen 724 Planauflage/Bauanzeige gem. Art. 103 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) Bauherrschaft: Schläpfer Hans, Rehhagen 1, 9043 Trogen Bauobjekt: Abbruch Stall Assek. 249, Neubau Holzlagerschopf / Werkstatt; Stückholzheizung; Photovoltaikanlage; Verlegung Fussweg; überdachtes Brennholzlager (bereits erstellt), Photovoltaikanlage auf Scheune Assek. 723, Rehhagen, 9043 Trogen Zone: Landwirtschaftszone (Koord / ) Auflagefrist: 17. Juni 2011 bis 8. Juli 2011 Die Pläne sind im Eingang des Gemeindehauses (Parterre) angeschlagen und können eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist an die Baukommission Trogen, Landsgemeindeplatz 1, 9043 Trogen, zu richten. 385 Baubewilligungskommission Trogen

29 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden AR Einstellung des Konkursverfahrens SchKG 230, 230a Publikationsdatum SHAB: Schuldnerin: Rupp Planbau GmbH, Rohrenstrasse 23, 9102 Herisau Datum der Konkurseröffnung: Datum der Einstellung: Frist für Kostenvorschuss: Kostenvorschuss: CHF Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. 376 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Heiden, Claudius Platzer, Konkursbeamter 9410 Heiden Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden AR Einstellung des Konkursverfahrens SchKG 230, 230a Publikationsdatum SHAB: Schuldner: Al-Himeiri Habeeb, Geschäftsführer, Staatsbürgerschaft Irak, geboren am , Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau Datum der Konkurseröffnung: Datum der Einstellung: Frist für Kostenvorschuss: Kostenvorschuss: CHF Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Bemerkungen: Inhaber der Einzelfirma SwissGuest Al-Himeiri, Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau 375 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Heiden, Claudius Platzer, Konkursbeamter 9410 Heiden 725

30 Betreibungsamt Appenzeller Hinterland, 9100 Herisau Pfändungsanzeigen und -urkunden SchKG 90, 112 Publikationsdatum SHAB: Schuldner: Lo Presti-Staub Giuseppe, IV-Rentner, Staatsbürgerschaft Italien, geboren am , Via della Seta, R. San Andrea 14, Giardini Schuldbetreibung Nr: vom Gläubiger: Kanton Appenzell Ausserrhoden, Politische Gemeinde Herisau, Evang. u. Kath. Kirchgemeinde, 9102 Herisau Vertreter: Kant. Steuerverwaltung App. A.Rh., Verlustscheinbewirtschaftung, Gutenberg-Zentrum, 9102 Herisau Forderungen: CHF plus bisherige Betreibungs- und Arrestkosten Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG). Bemerkungen: Es wird gepfändet: Von der IV-Rente aus beruflicher Vorsorge des Schuldners pro Monat Fr bis zur Deckung vorstehender Forderung plus Zins und Kosten in der Höhe von ca. Fr , jedoch längstens auf die Dauer eines Jahres seit Vollzug des Arrestes /der Pfändung, das heisst bis 18. April 2012 (Vollzug Arrest: ; Vollzug Pfändung: ) 377 Betreibungsamt Appenzeller Hinterland 9100 Herisau 726

31 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden AR Verschiedenes SchKG Auflage des Konkursinventars Publikationsdatum SHAB: Schuldnerin: LFS Brand Company AG, Oberdorfstrasse 34, 9100 Herisau AR Bemerkungen: Im Konkurs über die LFS Brand Company AG, Oberdorfstrasse 34, 9100 Herisau AR, liegt das Konkursinventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden AR, nach telefonischer Voranmeldung zur Einsicht auf. Beschwerden sind bis am 27. Juni 2011 beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Fünfeckpalast, 9043 Trogen AR, einzureichen. Andernfalls gilt das Inventar als anerkannt. 379 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Heiden, Claudius Platzer, Konkursbeamter 9410 Heiden Errichtung Vormundschaft Die Vormundschaftsbehörde Teufen AR hat am 24. Mai 2011 für Mettler-Zürcher Martha, geb. am 3. September 1923, von Teufen AR, mit gesetzlichem Wohnsitz in Teufen, eine Vormundschaft gemäss Art. 372 ZGB errichtet. Vormund: Heinz Mettler, Teufen Teufen, 24. Mai 2011 Die Vormundschaftsbehörde 727

32 Kraftloserklärung von Werttiteln Die folgenden ausgeschriebenen Werttitel: Fr abzinsig liegender Zedel, vom 4. Mai 1900, im 7. Rang, Vorgang Fr haftend auf Grundstück Nr. 264 Grundbuch Stein AR. (NS 10 6) Namenaktie Nr. 182 à nom. Fr der NVS-Schule AG, mit Sitz in Herisau, Ausgabe: 25. Mai 1992; lautend auf Urs Gruber. (NS 10 23) wurden innert der Ausschreibungsfrist nicht vorgelegt bzw. hat sich der oder die jeweilige Gläubiger / in nicht gemeldet. Die Titel werden daher kraftlos erklärt. Trogen, 14. Juni Obergericht von Appenzell A.Rh. 728

33 Handelsregister Bücheler Totalunternehmung AG, in Herisau, CH , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 130 vom , S. 1, Publ ). Löschungsgrund: Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Bücheler Baumanagement AG (CH ), in Herisau, über. Die Gesellschaft wird gelöscht. Tagesregister-Nr. 774 vom LiTex Sales & Consulting GmbH in Liquidation, in Herisau, CH , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 52 vom , S. 0, Publ ). Löschungsgrund: Die Zustimmung der kantonalen Steuerverwaltung liegt vor. Die Gesellschaft wird gelöscht. Tagesregister-Nr. 775 vom BITH Bautreuhand AG, in Gais, CH , Dorfplatz 8, 9056 Gais, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: Zweck: Die Gesellschaft bezweckt Erbringung von Bau- und Immobiliendienstleistungen, wie Bewirtschaftung von Immobilien, Promotion von Bauvorhaben, Baubegleitung, Durchführung von Renovationen und Sanierungen sowie Immobilien-Beratung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF Liberierung Aktienkapital: CHF Aktien: 100 Inhaberaktien zu CHF Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB oder, sofern die Namen und Adressen aller Aktionäre bekannt sind, durch Einschreiberief. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Wieland, Carl, von Basel, in Ettingen, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 776 vom Roland Müller Kommunikationsberatung, in Bühler, CH , Oberes Grüt 767, 9055 Bühler, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Beratung in Markenführung, Marketings-Kommunikation und Unternehmens-Kommunikation sowie Coaching in Strategie-Prozessen. Eingetragene Personen: Müller, Roland, von Hundwil, in Bühler, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 777 vom Hutter und Schmid AG, in Gais, CH , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 145 vom , S. 2, Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hutter, Gabriela, von Diepoldsau, in Gais, Präsidentin, mit Einzelunterschrift [bisher: mit Kollektivunterschrift zu zweien]. Tagesregister-Nr. 778 vom

34 KM STUDIO Kostadinovic, in Herisau, CH , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 234 vom , S. 3, Publ ). Domizil neu: Kasernenstrasse 88a, 9100 Herisau. Tagesregister-Nr. 779 vom Placer Gold International Corp., in Walzenhausen, CH , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 42 vom , S. 4, Publ ). Statutenänderung: Aktienkapital neu: CHF [bisher: CHF ]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF [bisher: CHF ]. Aktien neu: Inhaberaktien zu CHF [bisher: Inhaberaktien zu CHF 0.05]. Kapitalerhöhung aus genehmigtem Aktienkapital. Streichung der Statutenbestimmung über die mit Ermächtigungsbeschluss vom eingeführte genehmigte Kapitalerhöhung infolge Ausschöpfung des Erhöhungsbetrages. Tagesregister-Nr. 780 vom SwissMTM AG, in Herisau, CH , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 14 vom , S. 4, Publ ). Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Ulmann, Kurt, von Sumiswald, in Herisau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Equitest AG Treuhand und Wirtschaftsprüfungen (CH ), in Wettingen, Revisionsstelle; Britzke, Dr. Bernd, deutscher Staatsangehöriger, in Dresden (DE), Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schosnig, Rainer, deutscher Staatsangehöriger, in Stuttgart (DE), Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gartmann, Alois, von Lumbrein, in Bäretswil, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ullmann, Sandro, von Eschenz, in Weinfelden, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 781 vom Thomas Preisig Bedachungen GmbH in Liquidation, in Herisau, CH , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 43 vom , S. 3, Publ ). Löschungsgrund: Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 782 vom Appenzellische Winkelriedstiftung, in Herisau, CH , Stiftung (SHAB Nr. 87 vom , S. 1, Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Eugster, Reinhard, von Appenzell, in Brugg AG (Brugg), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Hartmann, Kaspar, von St. Peterzell, in St. Gallen, Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rempfler, Urs, von Appenzell, in Appenzell, Revisionsstelle; Signer, Jakob, von Appenzell, in Appenzell, Revisionsstelle; Sonderegger, Reto, von Speicher, in Speicher, Revisionsstelle; Schmid, Josef, von Appenzell, in Appenzell, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Jäger, Niklaus, von Schwellbrunn, in Littau, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Enzler, Lukas, von Appenzell, in Appenzell, Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schawalder, Marcel, von Wittnau, in Appenzell, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Zuberbühler, Thomas, von Urnäsch, in Heris- 730

35 au, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Signer Wirtschaftsprüfung (CH ), in Appenzell, Revisionsstelle; Moser, Nicola Andreas, von St. Gallen, in Appenzell, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Broger, Urban, von Appenzell, in Appenzell, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung]. Tagesregister-Nr. 783 vom BioCoach Swiss GmbH, in Teufen AR, CH , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 131 vom , S. 4, Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hammering, Andreas, norwegischer Staatsangehöriger, in München (DE), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF [bisher: in Lustmühle (Teufen AR)]; Hungerbühler, Renate Margot, von St. Gallen, in Teufen AR, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 784 vom Emil Ehrbar, in Teufen AR, CH , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 176 vom , S. 4769). Domizil neu: Hauptstrasse 20, 9053 Teufen AR. Zweck neu: Parkett. Tagesregister-Nr. 785 vom Ostschweizerische Treuhandgesellschaft Herisau AG, in Herisau, CH , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 38 vom , S. 2, Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Enderle, Markus, von St. Gallen, in Stein AR, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Meli, Markus, von Mels, in St. Gallen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kläy, Dr. Hanspeter, von Rüegsau, in Liebefeld (Köniz), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 786 vom Personalfürsorge-Stiftung der Lanker-Betriebe, in Speicher, CH , Stiftung (SHAB Nr. 4 vom , S. 2, Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kurath, Christian, von Flums, in Herisau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Broger, Hanspeter, von Gonten, in Herisau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 787 vom Valentis Management GmbH, in Herisau, CH , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 72 vom , S. 0, Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Späth, Christoph, deutscher Staatsangehöriger, in Zug, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF [bisher: in Langnau am Albis]. Tagesregister-Nr. 788 vom youthstart GmbH, in Wolfhalden, CH , Zweigniederlassung (SHAB Nr. 158 vom , S. 2, Publ ), mit Hauptsitz in: Erlenbach im Simmental. Löschungsgrund: Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagesregister-Nr. 789 vom

Company name Signature Function Seit. Claimpicker AG individual signature director 20.12.2010

Company name Signature Function Seit. Claimpicker AG individual signature director 20.12.2010 Neumeister Peter Stefanie Notes: Place of origin: Place of residence: Dägerlen Oberuzwil Connections Company name Signature Function Seit Claimpicker AG individual signature director 20.12.2010 IRAQ Capital

Mehr

Jagdverwaltung Appenzell Ausserrhoden Jahresbericht 2015 / 2016

Jagdverwaltung Appenzell Ausserrhoden Jahresbericht 2015 / 2016 Jagdverwaltung Appenzell Ausserrhoden Jahresbericht 2015 / 2016 1 Jagdverwaltung Appenzell Ausserrhoden Jahresbericht Jagdjahr 01. April 2015 31. März 2016 Inhalt 1. Einleitung... 3 1.1. Reorganisation

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG)

Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG) Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG) 1. Firma Notar: 2. Personalien der Gründer / Zeichnung der Aktien 2. Personalien der Gründer / Zeichnung der Aktien Gründer/in 1 Gründer/in 2 / Firma / Firma

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan

Mehr

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa A. Statuten der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa I. Zweck und verfügbare Mittel 1. Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa besteht mit Sitz in Klosters eine Stiftung im Sinne

Mehr

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 543 3000 Bern 7 Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Ebenso

Mehr

Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2016 / 2017

Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2016 / 2017 Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2016 / 2017 1. Patentbezug Das Jagdpatent erhalten alle Patentbewerberinnen und Patentbewerber, die sich rechtzeitig angemeldet und die Anzahlung bezahlt haben. Das Patent

Mehr

Für die Kommanditaktiengesellschaft ist aufgrund von Art. 764 Abs. 2 OR die entsprechende Regelung der Aktiengesellschaft analog anwendbar.

Für die Kommanditaktiengesellschaft ist aufgrund von Art. 764 Abs. 2 OR die entsprechende Regelung der Aktiengesellschaft analog anwendbar. Bilanzdeponierung Allgemeines In den Art. 190-193 SchKG sind einige Tatbestände geordnet, die ohne vorgängige Betreibung zur Konkurseröffnung führen. Es handelt sich dabei um Sachverhalte, welche die Möglichkeit

Mehr

Hundeverordnung. vom 10. Januar 2006

Hundeverordnung. vom 10. Januar 2006 Hundeverordnung vom 0. Januar 006 Revision vom 9. April 008 5. Februar 0 0. Juli 04 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Inhalt und Zweck Zuständigkeit 3 Hundekennzeichen 4 Bewilligung II.

Mehr

Internet-Auszug - Handelsregister des Kantons St. Gallen

Internet-Auszug - Handelsregister des Kantons St. Gallen 1 von 5 17.10.2014 13:54 Internet-Auszug - Handelsregister des Kantons St. Gallen Bestellung von beglaubigten Handelsregisterauszügen (Anmeldung zur Kreditkarten-Zahlung) Preis des beglaubigten Vollauszuges:

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts)

Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts) Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts) Handelsrecht:

Mehr

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2017 / 2018

Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2017 / 2018 Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2017 / 2018 1. Patentbezug Das Jagdpatent erhalten alle Patentbewerberinnen und Patentbewerber, die sich rechtzeitig angemeldet und die Anzahlung bezahlt haben. Das Patent

Mehr

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 543 3000 Bern 7 Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen.

Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Nr. 31 Freitag, 6. August 2010 969 Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Letzte Inseraten-Annahme:

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

Angaben zur Gründung einer AG

Angaben zur Gründung einer AG Jean Baptiste Huber Rechtsanwalt und Urkundsperson Bundesplatz 6 Postfach 6304 Zug /(Schweiz) Tel. 041 725 41 41 Fax 041 725 41 42 E-Mail: jbhuber@rahuber.ch Angaben zur Gründung einer AG Bei Fragen oder

Mehr

Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon. Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept. Parkkartenreglement. Suter von Känel Wild AG

Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon. Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept. Parkkartenreglement. Suter von Känel Wild AG Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf

Mehr

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT Die Gemeindeversammlung der Bürgergemeinde, gestützt auf Art. 56 lit. a und 121 des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992, b e s c h l i e s s t : I. Nutzung und

Mehr

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\231ReglementMehrwertabgaben.docx REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Präsidialabteilung Schiessplatzweg

Mehr

Die Vollstreckung von ausländischen Titeln in der Schweiz

Die Vollstreckung von ausländischen Titeln in der Schweiz Die Vollstreckung von ausländischen Titeln in der Schweiz Rechtsanwäl:n Susanne Hirschberg, LL.M., SchaAauserstrasse 15 PosEach 252 8042 Zürich Schweiz www.hirsch.ch Übersicht CH- Vollstreckung Zivilprozessuale

Mehr

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Änderung vom Entwurf vom 17. Juli 2014 Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 37.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen.

Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 37.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Nr. 25 Freitag, 20. Juni 2014 Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 37.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Letzte Inseraten-Annahme: Jeweils

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die

Mehr

651.271. Verordnung über das Nachlassinventar. 1. Steuerinventar. Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

651.271. Verordnung über das Nachlassinventar. 1. Steuerinventar. Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, Verordnung über das Nachlassinventar Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 276 Abs. 2 des Steuergesetzes (StG) vom 15. Dezember 1998 1) und 76

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2018 / 2019

Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2018 / 2019 Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2018 / 2019 1. Patentbezug Das Jagdpatent erhalten alle Patentbewerberinnen und Patentbewerber, die Art. 15 Abs. 1 des kantonalen Jagdgesetzes erfüllen und sich rechtzeitig

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.

Mehr

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel

Mehr

1 951.10. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Kantonalbank (AGBEKBG) vom 23.11.1997 (Stand 01.01.2006)

1 951.10. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Kantonalbank (AGBEKBG) vom 23.11.1997 (Stand 01.01.2006) 95.0 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Kantonalbank (AGBEKBG) vom 3..997 (Stand 0.0.006) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches Art. Umwandlung

Mehr

- 2 - Inhaltsverzeichnis. Strassenreglement 3

- 2 - Inhaltsverzeichnis. Strassenreglement 3 Strassenreglement - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1 Strassenreglement 3 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen, Definition 3 3 Erstellung,

Mehr

Jagdstatistik 2009/10. Schnellbericht 1.11

Jagdstatistik 2009/10. Schnellbericht 1.11 Jagdstatistik 2009/10 Schnellbericht 1.11 Auskünfte Für schriftliche oder telefonische Anfragen steht Ihnen in der Statistik Austria der Allgemeine Auskunftsdienst unter der Adresse Guglgasse 13 1110 Wien

Mehr

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung STRASSENREGLEMENT Mai 05 / Gemeindeversammlung INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG 6 Strassenrichtplan.

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Gewerbe: selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche. Gesellschaft und Unternehmen: die Gesellschaft als Trägerin eines Unternehmens

Gewerbe: selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche. Gesellschaft und Unternehmen: die Gesellschaft als Trägerin eines Unternehmens Begriff des kaufmännischen Unternehmens Gewerbe: selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit (Art. 2 lit. b HRegV) ("Unternehmen") nach kaufmännischer Art geführt (siehe z.b.

Mehr

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement Gemeinde Gansingen Strassenreglement Gültig ab 1. Oktober 2009 Seite Inhaltsverzeichnis 54 A Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck, Geltungsbereich 55 2 Öffentliche Strassen und Wege, Privatstrassen und Wege,

Mehr

Arrestbefehl (Direkte Bundessteuer)

Arrestbefehl (Direkte Bundessteuer) Luzerner Steuerbuch Band a, Weisungen StG: Steuerbezug, Anhang 5b Datum der letzten Änderung: 0.0.06 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_a_weisungen_stg_bezug_anhang_arrestbefehldbst.html Arrestbefehl (Direkte

Mehr

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988 45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Verordnung 952.111 über die ausländischen Banken in der Schweiz

Verordnung 952.111 über die ausländischen Banken in der Schweiz Verordnung 952.111 über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung, ABV) vom 21. Oktober 1996 (Stand am 14. Januar 1997) Die Eidgenössische Bankenkommission (Bankenkommission), gestützt

Mehr

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 16. Mai 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement. Einwohnergemeinde Lengnau

Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement. Einwohnergemeinde Lengnau Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement mit Gebührenrahmentarif Einwohnergemeinde 1. Haushaltungen 3 Gebührenart 3 a) Grundgebühr 3 b) Sackgebühr 3 Bemessungsgrundlagen 3 c) Grünabfuhrgebühr 3 Anmeldung

Mehr

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister egovernment-standards Seite 1 von 5 Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Version Addendum zum Standard Unternehmens-Identifikationsregister

Mehr

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,

Mehr

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) Statuten vom 6. März 1997 / 28. August 2008 / 27. August 2012 A. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Unter dem Namen «Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen» (VZI)

Mehr

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der

Mehr

Unter der Firma XY Netz AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in.

Unter der Firma XY Netz AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in. Seite 1 von 6 Statuten XY Netz AG 2008 Statuten der XY Netz AG Vorbemerkung: In diesen Statuten wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit für alle Funktionen die männliche Form verwendet. Personen weiblichen

Mehr

Reglement über die. Finanzierung von. Strassen

Reglement über die. Finanzierung von. Strassen G E M E I N D E H U N Z E N S C H W I L Reglement über die Finanzierung von Strassen 2000 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 3 2 Finanzierung der Strassen 3 3 Mehrwertsteuer

Mehr

Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft

Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft 54. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft Vom 6. Januar 999 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 46 des Landwirtschaftsgesetzes vom 8.

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) Vernehmlassungsfassung 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag

Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag Pressemitteilung Zürich, den 18 September 2014 Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag Die Verwaltungsräte der Perrot Duval Holding SA und der Infranor Inter AG, beides Dachgesellschaften

Mehr

Aktionärsbindungsvertrag

Aktionärsbindungsvertrag Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd

Mehr

über die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort

über die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort Verordnung vom 12. Dezember 2006 Inkrafttreten: 01.01.2007 über die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 101 des Gesetzes

Mehr

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

1 791.21. Vom 2. Oktober 1937 (Stand 2. Oktober 1937)

1 791.21. Vom 2. Oktober 1937 (Stand 2. Oktober 1937) 79.2 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und

Mehr

Datenschutz- Reglement

Datenschutz- Reglement www.pieterlen.ch EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Datenschutz- Reglement der Einwohnergemeinde Pieterlen Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2009 In Kraft ab 1. Juli 2009 Datenschutzreglement Die

Mehr

Statuten der GeoGR AG

Statuten der GeoGR AG GeoGR AG GEODATENDREHSCHEIBE GRAUBÜNDEN AG Statuten Seite 1 / 5 Statuten der GeoGR AG I. Firma, Sitz, Zweck, Dauer Unter der Firma GeoGR AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur. 1. 2. Zweck

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Gültig ab 1. Januar 1981 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD R E G L E M E N T U E B ERD I E B 0 DEN POL I T I K der Munizipa1gemeinde Frauenfe1d vom 14. Januar

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz

Mehr

Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft

Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Erbrecht, MAS Treuhand Thomas Mayer, Im Hofacker 29, 4312 Magden Ausgangslage Prinzip der Universalsukzession (Art. 560 ZGB): Sämtliche Rechte und Pflichten (Vermögen,

Mehr

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG)

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG) 933.00 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG) Vom. Februar 006 (Stand. April 006) gestützt auf Art. 39 und 40 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) ), Art. 4 ff.

Mehr

PREISLISTE. 1. März 2015 bis 28. Februar 2016 Z A L A E R D Õ H-8800 NAGYKANIZSA. Múzeum tér 6.

PREISLISTE. 1. März 2015 bis 28. Februar 2016 Z A L A E R D Õ H-8800 NAGYKANIZSA. Múzeum tér 6. PREISLISTE 1. März 2015 bis 28. Februar 2016 Z A L A E R D Õ ga G H-8800 NAGYKANIZSA Múzeum tér 6. Telefon: 00 36 93/500-206 00 36 93/500-270 00 36 93/500-200 Telefax: 00 36 93/500-253 00 36 93/500-251

Mehr

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale

Mehr

FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ

FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ A) NATÜRLICHE PERSONEN I. IDENTIFIZIERUNG FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ Name:... Vorname(n):... Staatsangehörigkeit:... Geschlecht:... Personenstand:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Land:...

Mehr

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:

Mehr

213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2

213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2 .5 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen (Vom 7. Januar 975) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 Abs. des Justizgesetzes vom 8. November

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen.

Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Nr. 06 Freitag, 10. Februar 2012 Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Letzte Inseraten-Annahme:

Mehr

vom 16. Januar/15. Februar 1995

vom 16. Januar/15. Februar 1995 4.1.2. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen 1 vom 16.

Mehr

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001 Gemeinde Obersiggenthal Reglement über Anstellungsbedingungen des Gemeindeammanns und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates Gültig ab 01. Januar 2002 Inhaltsverzeichnis A. Tätigkeit 1 Amt 2 Nebentätigkeiten

Mehr

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan

Mehr

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B3 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K10 und die Aufhebung von sechs SBB-Niveauübergängen,

Mehr

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger

Mehr

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter Spenglermeister der Schweiz Association suisse des maîtres ferblantiers diplômés Associazione svizzera dei maestri lattonieri diplomati Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter

Mehr

Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen.

Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Nr. 30 Freitag, 30. Juli 2010 945 Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr. 32.. Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Letzte Inseraten-Annahme:

Mehr

Emissionsprospekt (Art. 652a OR)

Emissionsprospekt (Art. 652a OR) Emissionsprospekt (Art. 652a OR) vom 1. Mai 2013 Clientis EB Entlebucher Bank AG mit Sitz in Schüpfheim (CH-100.3.010.526-9; CHE-105.799.026) Kapitalerhöhung von CHF 8'000'000.00 um CHF 3'000'000.00 auf

Mehr

Statuten des Badminton Club Arbon

Statuten des Badminton Club Arbon Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierreglement)

Mehr