DAS ANTI-DOPING-HANDBUCH

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1 DAS ANTI-DOPING-HANDBUCH Umschlag Anti-Doping-Handbuch :13 Uhr Seite 1 DAS BUCH In diesem Band werden alle einschlägigen Gesetze und Regeln im Kampf gegen Doping, national und international, die verwendeten Listen, Hinweise, Ratgeber und alles, was an offiziellen Verlautbarungen international und speziell in den drei Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz zu beachten ist, zusammengestellt und eine umfangreiche Adress- und Linkliste veröffentlicht. Das zweibändige Anti-Doping-Handbuch stellt einen unverzichtbaren Begleiter für alle Sportler, Trainer, Übungsleiter, Vereinsmitarbeiter, Mitarbeiter in Fachverbänden, Sportstudenten, Medienvertreter, Ärzte und Physiotherapeuten dar. DIE HERAUSGEBER Rüdiger Nickel lebt in Hanau und ist dort als Rechtsanwalt und Notar tätig. Er war erster Anti-Doping-Beauftragter des Deutschen LeichtathletikVerbands und damit Vorgänger von Theo Rous. Er hat wesentlich beim Aufbau eines effektiven Anti-Doping-Systems in seinem Verband und auch im gesamten Sport in Deutschland mitgewirkt. Der ehemalige Mittelstreckler und deutsche Juniorenmeister war im Anschluss als Sportwart und Vizepräsident in seinem Fachverband für den Leistungssport zuständig und gleichzeitig Mitglied des Vorstands des Bereichs Leistungssport im DSB. Theo Rous, Ehrenpräsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes und ehemaliges Mitglied des Vorstands der Nationalen Anti-Doping-Agentur für Deutschland, hat selbst als langjähriger Anti-Doping-Beauftragter seines Verbands den Kampf gegen Doping maßgeblich mitbestimmt und zum herausragenden Renommee seines Verbands beigetragen. Er ist pensionierter Studien-direktor und lebt in Alpen bei Duisburg. Früher war er selbst aktiver Sportler. e 19,95 [D] ISBN

2 Inhalt 5 Band 2 Inhalt Vorwort...10 Einleitung zur 2. Auflage...11 I Nationale und internationale Dopingagenturen Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA)...12 Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) Organisation und Struktur D...13 II Gesetze und Regelwerke Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport D...18 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung DmMV) D...24 Arzneimittelgesetz 2002 A...28 Arzneimittelgesetz 2004 A...35 Dopingstatut CH...40 Ausführungsbestimmungen zum Dopingstatut 2004 CH...68 Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Auszüge) CH...79 Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden CH...81 Verordnung über die Mindestanforderungen bei der Durchführung von Dopingkontrollen CH...83 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 A...87 Statuten des Österreichischen Anti-Doping-Comités 2007 A Sportmedizinische Standesrichtlinien CH III Organisationsaufbau Aufbau des deutschen Sports D Swiss Olympic Association Die Fachkommission für Dopingbekämpfung (FDB) CH IV Substanzen Medikamente The World Anti-Doping Code The 2008 Prohibited List promasters-findex alphabetische Liste der verbotenen Substanzen...151

3 6 Das Anti-Doping-Handbuch The 2008 Monitoring Program (WADA) Beispielliste zulässiger Medikamente 2007 D Liste der erlaubten Arzneimittel bei banalen Erkrankungen CH Liste erlaubter Medikamente bei banalen Erkrankungen A Hinweise zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) D Nahrungsergänzungsmittel Supplementation CH Faktenblätter nach Klassen CH Im Krankheitsfall D EPO-Nachweismethoden (WADA) (in englischer Sprache) Repoxygen D Cannabinoide D Zum Einsatz von Beta-2-Agonisten zur Behandlung (WADA) V Dopingkontrollen International Standard for Tests: The World Anti-Doping Code (WADA) Dopingkontrollen D Merkblatt für Athleten/Athletinnen D Wettkampfkontrollen D Doping bei Pferden D Rechte und Pflichten eines Athleten A Internationale Dopinglabore VI Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE/ATUE/ATZ) Im Krankheitsfall was ist zu tun? D Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE/ATUE) D Schema und Hinweise zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung Standardverfahren (TUE) D Schema und Hinweise zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung (ATUE) für die nichtsystemische Anwendung von Glukokortikosteroiden D ATZ-Standard-Verfahren CH ATZ: vereinfachtes Verfahren CH Medizinische Ausnahmegenehmigung Erläuterungen zur Antragstellung A Schematischer Ablauf für Standard-Verfahren (TUE) A Schematischer Ablauf für vereinfachtes Verfahren (ATUE) A...319

4 Inhalt 7 VII Meldesystem/Whereabouts/Abwesenheitsmitteilung ADAMS Anti-Doping Administration and Management System Missed-Test Policy/Doping-Kontroll-System Die häufigsten Fragen D VIII Verfolgung von Dopingverstößen Sportgerichtsbarkeit D Reglement betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer für Dopingfälle CH X Links Links und Adressen Verwaltung und Organisationen Gesetze und Regeln Dopingbekämpfung allgemein Substanzen und Methoden Ausnahmegenehmigungen Athletenaufenthalt (Whereabouts) Dopingkontrollen Transport/Probenuntersuchung/Labore Sonstiges Adressen Anti-Doping-Agenturen Internationale Anti-Doping-Agenturen Autoren, Herausgeber und Verlag...350

5 12 Das Anti-Doping-Handbuch I Nationale und internationale Dopingagenturen Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Am wurde die World-Anti-Doping-Agency ( WADA ) in der Rechtsform einer Stiftung schweizerischen Rechts gegründet. Stifter ist das Internationale Olympische Komitee (IOC). Die Stiftungsaufsicht wird nach Art. 19 des Stiftungsstatuts vom Schweizer Innenministerium wahrgenommen. Nach Art. 4 des Stiftungsstatuts ist der Stiftungszweck darauf angelegt, den Kampf gegen Doping auf internationalem Niveau zu fördern und zu koordinieren. Zu diesem Zweck verbreitet die Stiftung u. a. die sportethischen Grundsätze eines dopingfreien Sports und stellt den Schutz der Athleten sicher, sie stellt eine verbindliche Liste der im Sport verbotenen Substanzen und Methoden auf, die regelmäßig aktualisiert wird. Darüber hinaus koordiniert sie die Vornahme von Trainingskontrollen mit den zuständigen Sportverbänden und nationalen Einrichtungen. Sie hat einheitliche Standards für die Dopinganalytik sowie eine Akkreditierung von Kontrolllabors eingeführt. Zur Förderung der fundamentalen Werte des Sports, wie beispielsweise des Grundrechts der Athleten auf Teilnahme an dopingfreiem Sport und der Förderung der Gesundheit, Fairness und Gleichbehandlung der Athleten, hat die WADA den Welt- Anti-Doping-Code erlassen. Dieser soll ein einheitliches Werk für alle Länder und Sportarten für die Bekämpfung des Dopings im Sport bilden. Am 5. März 2003 fand die Kopenhagener Konferenz statt, auf der der WADA-Code per Akklamation angenommen wurde. Die Staaten unterzeichneten die sog. Kopenhagener Erklärung, in der sie sich zu den Grundaussagen des WADA-Codes bekannten und zur Unterstützung nationaler Anti-Doping-Organisationen insbesondere bei der Umsetzung des WADA-Codes verpflichteten. Da Staaten jedoch nicht ohne Weiteres nichtstaatlichen Vereinbarungen wie dem WADA-Code beitreten oder zu deren Einhaltung verpflichtet werden können, sind zwischenstaatliche Übereinkommen erforderlich. Ein Beispiel für ein solches zwischenstaatliches Übereinkommen ist die UNESCO-Konvention, die im Januar 2003 in Paris von den zuständigen Ministern auf den Weg gebracht wurde und deren Fertigstellung und Unterzeichnung bis zum Beginn der Olympischen Spiele in Turin abgeschlossen war. Ein anderes Beispiel für ein solches Übereinkommen ist die Anti-Doping-Konvention des Europarates, die bereits 1989 verabschiedet worden ist.

6 Organisation und Struktur NADA D 13 Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) Organisation und Struktur Organigramm Kuratorium Vorstand Geschäftsführung Sekretariat Verwaltung Kommunikation Marketing Doping-Kontroll- System Medizin/ Analytik Prävention Justitiariat AG Medizn AG Prävention AG Recht Vorstand Vorsitzender Baumert, Armin (geb. 1943) Medizin/Analytik Müller, Professor Dr. Rudhard Klaus (geb. 1936) Prävention Pott, Prof. Dr. med. Elisabeth (geb. 1949) Hiersemann, Dietmar (geb. 1940) Recht Hauptmann, Markus (geb. 1959) Athleten/Medizin Thormann, Sebastian (geb. 1976)

7 14 Das Anti-Doping-Handbuch Kuratorium Kuratorium Ein Spitzengremium aus Sport, Politik und Wirtschaft Das Kuratorium der NADA setzt sich aus den Vertretern der Stifter und Wirtschaftspartnern der NADA zusammen. Es tagt in der Regel ein- bis zweimal im Jahr und kontrolliert vergleichbar dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft den Vorstand der NADA. Vorsitzender Hanns Michael Hölz (Management Direktor Deutsche Bank) Stellvertretende Vorsitzende: Bärbel Dieckmann (Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn) Kuratoriumsmitglieder Marion Rodewald (Kapitänin der deutschen Hockey-Nationalmannschaft) Klaus Pöhle (Bundesministerium des Inneren, Ministerialdirektor, Leiter der Abteilung Sport) Dr. Peter Danckert, MdB (Sportausschuss des Deutschen Bundestages) Lorenz Caffier (Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Vorsitzender der Sportministerkonferenz) Dr. Michael Ilgner (Geschäftsführer Stiftung Deutsche Sporthilfe) Michael Riehl (Leiter Global Sports & Brand Relations, adidas AG) Prof. Dr. Wilfried Kindermann (Leiter des Instituts für Sport- und Präventivmedizin, Universität des Saarlandes) Dr. Michael Vesper (Generaldirektor Deutscher Olympischer Sportbund) Eberhard Gienger, MdB (Vizepräsident Deutscher Olympischer Sportbund) Dr. Christa Thiel (Sprecherin der Spitzenverbände, Präsidentin Deutscher Schwimm-Verband) Arbeitsgruppe Medizin & Analytik Als Mitglieder der Arbeitsgruppe Medizin & Analytik wurden ausgewiesene Experten für (weitere) vier Jahre berufen: Leitung: Sebastian Thormann (Arzt, Vorstand NADA, Ruderweltmeister, Olympiateilnehmer) Dr. med. Bernd Dörr (Verbandsarzt des Bundesverbands Deutscher Gewichtheber) PD Dr. med. Birgit Friedmann (Oberärztin Sportmedizin Medizinische Universitätsklinik Heidelberg)

8 Organisation und Struktur NADA D 15 Prof. Dr. med. Tim Meyer (Lehrstuhlinhaber für Sportmedizin an der Universität Paderborn; Mannschaftsarzt deutsche Fußball-Nationalmannschaft) Prof. Dr. rer. nat. habil. Rudhard Klaus Müller (Vorstand NADA/ehem. Leiter des Instituts für Dopinanalytik Dresden in Kreischa) Dr. Udo Puteanus (Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst) Prof. Dr. Wilhelm Schänzer (Institut für Biochemie Köln) PD Dr. med. Holger Schmitt (Leitender Oberarzt Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg) Prof. Dr. med. Axel Urhausen (Präsident der Medizin. Kommiss. des Luxemburger Olympischen Sportkomitees; ehem. Verbandsarzt des Deutschen Ruderverbandes) Dr. med. Bernd Wolfarth (Leitender Oberarzt, Abtlg. Präv. und Rehab. Sportmedizin, TU München) Dr. med. Wilfried Wolfgarten (Vizepräsident Deutscher Fechter-Bund) Geschäftsstelle NADA: Marlene Klein, M.A. (Abteilungsleiterin Medizin/Internationale Zusammenarbeit) Arbeitsgruppe Prävention Das Vorgehen im Bereich Prävention wird maßgeblich durch zwei Vorstandsmitglieder der NADA Prof. Dr. Elisabeth Pott (Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) und Dietmar Hiersemann (Ministerialrat a. D.) gesteuert und koordiniert. Unterstützung erhalten sie durch die Arbeitsgruppe Prävention. Als Mitglieder der Arbeitsgruppe Prävention wurden ausgewiesene Experten berufen. Prof. Dr. Elisabeth Pott (Leitung) Dietmar Hiersemann (Ministerialrat a. D., Vorsitzender der Kommission Jugend trainiert für Olympia, Vorstand NADA) Dr. Bettina Bräutigam (Gesundheitsamt Essen) Heike Henkel (Olympiasiegerin Hochsprung) Dr. Franz-Josef Kemper (Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz) Prof. Dr. R. Klaus Müller (ehem. Leiter Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie, Dresden und Vorstand NADA) Astrid M. Offer (Ärztin und Diplom-Sportlehrerin) Theo Rous (DLV-Ehrenpräsident) Michael Sauer (DSHS Köln) Als Gäste: Peter Lautenbauch (dsj) Jennifer Ebermann (ehem. Manager Education, WADA)

9 16 Das Anti-Doping-Handbuch Arbeitsgruppe Recht Das Justitiariat der NADA wird durch eine Arbeitsgemeinschaft unterstützt. Sie setzt sich zusammen aus Fachleuten aus Wissenschaft und Lehre, der staatlichen Gerichtsbarkeit und der Sportverbände. Die AG Recht steht unter der Leitung des Vorstands Recht der NADA. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft werden durch den Vorstand der NADA für zwei Jahre ernannt und sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender Markus Hauptmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Mitglieder Prof. Dr. Jens Adolphsen, Professur für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht Universität Gießen Götz Eilers, ehem. Chefjustitiar Deutscher Fußballbund Dr. Tanja Haug, Rechtsanwältin Dr. Franz Steinle, Präsident Landgericht Ravensburg Dr. med. Ass. Jur. Heiko Striegel Dr. Joachim Wann, Justitiar Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN/DOKR) Christian Weber, Rechtsanwalt Voelker & Partner, Reutlingen Gäste Prof. Dr. Ulrich Haas, Universität Zürich/Schweiz Dr. Holger Niese, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Bernd Roeder, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Friedrich Wilhelm, Bundesministerium des Innern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschäftsführung Dr. Christoph Niessen Telefon: + 49 (2 28) Telefax: + 49 (2 28) christoph.niessen@nada-bonn.de Sekretariat/Geschäftsführung Sabine Lange Telefon: + 49 (2 28) Telefax: + 49 (2 28) sabine.lange@nada-bonn.de

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