KfW-Erneuerbare Energien

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1 KfW-Erneuerbare Energien Überblick Allgemeine Informationen Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz. Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem gefördert. Im Programmteil "Premium" werden besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung mit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanzierten Tilgungszuschüssen gefördert. Dieser Programmteil kann u.a. für große Solarkollektoranlagen genutzt werden. Im Programmteil "Standard" werden folgende Maßnahmen gefördert: Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2014) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (auch Solarthermie) Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und angebot und zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die länger als 12 Monate am Stromnetz sind, die noch nicht von der KfW gefördert wurden und für die eine zeitgleiche Modernisierung mit Leistungssteigerung erfolgte Treuhandkonstruktionen In-Sich-Geschäfte Im Programmteil "Premium" umfasst die Förderung: 1. Solarkollektoranlagen 2. Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung 3. KWK-Biomasse-Anlagen 4. Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden 5. Große Wärmespeicher Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 1 von 6

2 6. Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas 7. Große effiziente Wärmepumpen 8. Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 m Bohrtiefe) Für alle Verwendungszwecke des Programmteils "Premium" gilt, dass die Anlagen mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben sind. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt werden. Auch bei einer Veräußerung muss die Anlage mindestens 7 Jahre betrieben werden. Nicht gefördert werden: Eigenbauanlagen, Prototypen (als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind) oder gebrauchte Anlagen. Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuer-barer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) erhalten können. Investieren Sie mit uns in erneuerbare Energien Erneuerbaren Energien und somit einer dezentralen Energieversorgung gehört die Zukunft in Sachsen. Steigen Sie als Unternehmer ein und starten Sie mit der Energiewende vor Ort durch Ihr Engagement zahlt sich langfristig aus. Mit dem Programm KfW Erneuerbare Energien, bestehend aus den Teilen Standard und Premium, fördern wir in Kooperation mit der KfW-Bankengruppe die Errichtung, die Erweiterung oder den Kauf kleiner bis großer Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus regenerativen Energiequellen wie Sonne, Wind, Biomasse und Wasser. Antragsberechtigt sind Angehörige freier Berufe, Landwirte und Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Beim Programmteil Standard beträgt das Fördervolumen bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben, beim Programmteil Premium liegt der Kredithöchstbetrag bei 10 Millionen Euro. Werden Sie Teil der Energiewende und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot. Wer wird gefördert Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände Was wird gefördert Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie im Wärmemarkt. Voraussetzungen Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Baubeginn bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung. Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 2 von 6

3 Konditionen Konditionen Details Darlehenshöhe bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt.) Programmteil Standard: max. 50 Mio. EUR pro Vorhaben Programmteil Premium: max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben Sollzinsbindung bis zu 20 Jahre Sollzinssatz Anwendung des risikogerechten Zinssystems (RGZS) mit entsprechender Einordnung in Preisklassen gemäß Bonität und Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten. Die Sollzinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt. Auszahlung 100% Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich; die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Rückzahlung in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Ratendarlehen) Laufzeit / Tilgungssatz Maximal 20 Jahre bei mindestens 1 und höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungszeit unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bearbeitungsgebühr Keine Bereitstellungszinsen Einen Monat und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an. Sicherheiten bankübliche Sicherung Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 3 von 6

4 Ablauf / Verfahren Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Verfahrensablauf Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag. Frist/Dauer Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Rechtsgrundlagen / Infoblätter Kosten KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270) KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 281, 272, 282) Allgemeine Bestimmungen für Endkreditnehmer Flyer Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes oder für Versicherungen. Formulare / Downloads Antragstellung Wohnimmobilien Wohnungsbau Antrag Vermietete Förderobjekte Wohnungsbau Anlage Antrag Beschreibung Grundstück und Gebäude für alle weiteren Vorhaben Umwelt Landwirtschaft Darlehen Antrag KfW-Antrag Allgemeingültige Unterlagen Anlage zum Kreditantrag Umwelt Landwirtschaft Darlehen Antrag Anlage PV Datenschutz Zuschuss Darlehen Geldwäsche Infoblatt Natürliche Personen Selbstauskunft x Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 4 von 6

5 SCHUFA Datenübermittlung Zustimmung der Kunden Nachweis der Identität entweder durch a) persönliche Legitimation mittels Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gegenüber einem SAB-Mitarbeiter oder b) Übersendung des vollständig ausgefüllten Vordrucks Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte durch einen zuverlässigen Dritten (z.b. Notar) Geldwäsche Ermittlung Wirtschaftlich Berechtigter nat.person Anlage Nicht-natürliche Personen KMU-Bewertung Anzeige von Verfügungsberechtigten (Unterschriftenprobe) Geldwäschegesetz Umsetzung Informationsblatt Anlage Erforderliche weitere Unterlagen stimmen Sie bitte per mit den zuständigen Mitarbeiter(inne)n ab. Mittelabruf Wohnimmobilien Wohnungsbau Auszahlungsantrag Wohnungsbau Bautenstandsbestätigung (Sachbericht) Weitere Vorhaben Darlehen Auszahlung Verwendungsnachweis FAQ Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis) Verwendungsnachweis Rechnungsaufstellung Für welchen Zeitraum wird eine Zinsverbilligung gewährt? Der Zinssatz der 5- und 10-jährigen Darlehensvariante wird für die gesamte Laufzeit verbilligt. Bei 20- jährigen GuW-Darlehen wird die Zinsverbilligung maximal für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Unter welchen Voraussetzungen kann für Verbundprojekte ein Aufschlag gewährt werden? Ein Aufschlag für ein Verbundprojekt im Sinne der Richtlinie "FuE-Projektförderung" ist möglich, wenn: das Vorhaben die effektive Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei eigenständigen Unternehmen betrifft und kein Unternehmen allein mehr als 70 % der förderfähigen Kosten des Kooperationsvorhabens trägt und an dem Vorhaben mindestens ein KMU beteiligt ist oder das Vorhaben die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung*) betrifft und die Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Projektkosten trägt und die Forschungseinrichtung das Recht hat, die Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, soweit sie von der Forschung stammen, die von der Einrichtung durchgeführt wurde. Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 5 von 6

6 *) vergleiche Begriffsdefinition in Fußnote 3 der Richtlinie Wie wird die effektive Förderquote bei FuE-Verbundprojekten berechnet? Die Förderrichtlinie regelt die maximal möglichen Förderquoten für die einzelnen Verbundpartner in Abhängigkeit von der Art und Größe des Unternehmens bzw. der Einrichtung sowie dem Charakter des FuE-Projektes. Gemäß den Bestimmungen der Förderichtlinie darf dabei die Förderquote des Verbundes als Ganzes die Förderquote des größten gewerblichen Verbundpartners nicht übersteigen. Damit kann die effektiv erzielbare Förderquote der einzelnen Verbundpartner unter dem Maximalwert der Förderrichtlinie liegen. Das folgende Rechenbeispiel erläutert diese Regelung. Unabhängig davon kann die Förderquote jedes Verbundpartners im Rahmen der maximal möglichen Förderquote gemäß Förderrichtlinie zwischen den Verbundpartnern ausgehandelt werden. Wie wird die effektive Förderquote bei FuE-Verbundprojekten berechnet? Die Förderrichtlinie regelt die maximal möglichen Förderquoten für die einzelnen Verbundpartner in Abhängigkeit von der Art und Größe des Unternehmens bzw. der Einrichtung sowie dem Charakter des FuE-Projektes. Gemäß den Bestimmungen der Förderichtlinie darf dabei die Förderquote des Verbundes als Ganzes die Förderquote des größten gewerblichen Verbundpartners nicht übersteigen. Damit kann die effektiv erzielbare Förderquote der einzelnen Verbundpartner unter dem Maximalwert der Förderrichtlinie liegen. Das folgende Rechenbeispiel erläutert diese Regelung. Unabhängig davon kann die Förderquote jedes Verbundpartners im Rahmen der maximal möglichen Förderquote gemäß Förderrichtlinie zwischen den Verbundpartnern ausgehandelt werden. Kontakt Servicecenter Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 6 von 6

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