Informationen. Nr. 4 / 2010

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1 Informationen Nr. 4 / 2010 BTB - Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im dbb beamtenbund und tarifunion Landesverband Bayern Landesvorsitzender Stv. Bundesvorsitzender M a x i m i l i a n F e i c h t n e r Robert-Koch-Str Gaimersheim Telefon: 0176 / info@btb-bayern.net Internet: Inhaltsverzeichnis Neues Dienstrecht Bayern Wurden die Techniker vergessen? Eine Zwischenbilanz... 1 Wissenschaftsminister sollte mehr Engagement zeigen... 2 Trotz Kritik positive Bilanz... 2 Meinung des BTB im Bayerischen Landtag gefragt.. 3 Anhörung zum neuen Dienstrecht... 3 Überwindung der Grenzen der Qualifikationsebenen... 3 Qualifikationsrahmen für Bachelor und Master... 3 Meinung des BTB gefragt... 3 Nachgefragt... 4 Handlungsbedarf bei Technik und Naturwissenschaft bestätigt... 4 Die Vertreter des Landwirtschaftlich-Technischen Dienstes wagen den Blick in die Zukunft... 5 Gewerbeaufsicht für mehr Qualität bei Spielzeug... 5 Gefahrstoffkennzeichnung Gewerbeaufsichtsämter geben Auskunft... 6 Straßenbauverwaltung schafft Rekordergebnis... 6 Neues Dienstrecht Bayern Wurden die Techniker vergessen? Eine Zwischenbilanz Die befürchtete Mogelpackung ist ausgeblieben, aber für die Beschäftigten in den technischnaturwissenschaftlichen Verwaltungen bleibt ein herber Nachgeschmack. Machen wir den im Interesse er Kollegenschaft auf Bundes- und Landesebene weiter stark * * * Leisten auch Sie Ihren Beitrag Die Positionen des BTB wurden im Bayerischen Landtag vom Landesvorsitzenden Maximilian Feichtner vertreten. Die Gesprächsführung hatte die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Frau Abg. Ingrid Heckner. Aktuell werden derzeit die Änderungsanträge der Fraktionen in der ersten Lesung zum Neuen Dienstrecht Bayern behandelt. Dies ist das Ergebnis einer

2 2 fast einjährigen Diskussion zwischen Politik, Ministerien und Verbänden. Der Abschluss der Föderalismusreform I und des TV-L sowie die Sparankündigungen des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber ließen die Beamten beim Gedanken an ein eigenes bayerisches Beamtenrecht im Jahre 2007 nichts Gutes erwarten. Umso erstaunter waren dann alle als im Juni 2008 die Eckpunkte zum neuen Dienstrecht verkündet wurden. Zunächst hielt sich die Begeisterung bei den Beschäftigten in den technischen Verwaltungen zwar in Grenzen, waren die meisten Punkte doch eindeutig auf den Bildungsbereich ausgerichtet. Sehr schnell wurde aber deutlich, wenn es dort nicht zu erheblichen Verbesserungen kommt, werden auch die anderen Laufbahnen leer ausgehen. Bei den Behandlungen der Entwürfe war aber auch ein neuer Stil in der Kommunikation zwischen dem Staatsministerium der Finanzen, den Abgeordneten und den Verbänden erkennbar. Ziel war es, das Neue Dienstrecht Bayern mit einem breiten Konsens auszustatten. Alle Energie wird derzeit auf die Behandlungen im Landtag verwendet um dort das Gesetz rechtzeitig verabschieden zu können. Die Konsequenz ist allerdings auch, dass dies nur sehr wenig Spielraum für notwendige Veränderungen im Gesetzestext lässt. Der BTB-Bayern muss dabei erkennen, dass alle Forderungen nach einem gerechten Einstieg der Absolventen einer Fachhochschule vorerst erfolglos blieben. So wird künftig der Abstand zwischen Einsteigern in der 3. und 4. Qualifikationsebene noch größer. Zwar konnte eine Anhebung beim Einstieg von der Stufe 1 in Stufe 2 erreicht werden, aber das reicht bei weitem nicht aus um die Ausbildung zu würdigen. Deutlich wird dies beim Vergleich der Einstiegsbesoldung nach der neuen Regelung. Der bisherige Abstand zwischen dem mittleren und gehobenen technischen Dienst betrug derzeit ca. 590 Euro. Künftig werden es zwischen der 2. und 3. Qualifizierungsebene nur noch 345 Euro sein. Eine deutliche Verbesserung die auch längst überfällig war. Wissenschaftsminister sollte mehr Engagement zeigen Völlig anders stellt sich die Situation bei den Absolventen der Fachhochschulen dar. Hier betrug die Differenz zwischen Absolventen einer Universität und einer Fachhochschule ca. 980 Euro. Künftig werden dies ca Euro sein. Dieser Missstand wird noch deutlicher, wenn man die Einkommen in der Wirtschaft mit denen des öffentlichen Dienstes vergleicht. Laut einer Studie des DGB besteht zwischen den Absolventen von Fachhochschulen (Bachelor) und den Absolventen von Universitäten eine Differenz im Jahresgehalt von ca Euro. Im öffentlichen Dienst in Bayern sind dies künftig bis zu Euro! Hier geht die Neuregelung eindeutig zu Lasten der Absolventen von Fachhochschulen. Diese Zahlen hat der BTB-Bayern und der nicht nur in diesem Punkt mit uns kooperierende Zentralverband der Ingenieure im öffentlichen Dienst in Bayern (ZVI) - immer wieder veröffentlicht. Leider nur mit mäßigem Erfolg. Die Aussage der Politik war, dass bei entsprechendem Bewerbermangel die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung von Eingangsgehältern etc. angewandt werden soll. Nur diese Maßnahmen bedürfen der Zustimmung durch das Finanzministerium und greifen bei einem Bewerbermangel um vier bis fünf Jahre zu spät. Hier gibt es also noch viel für die Verbände zu tun. Bedauerlich ist für den BTB- Bayern dabei die Zurückhaltung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Forschung. Hier zieht man sich schriftlich auf die Aussage zurück, dass man nicht zuständig sei. Wir fragen: Wenn der für die Ausbildung der Hochschulabsolventen verantwortliche Minister nicht zuständig ist, wer denn dann? Ähnlich stellt sich leider auch die Situation bei den Hochschulen selbst dar. So haben z.b. die Hochschulen für angewandte Wissenschaften München und Würzburg-Schweinfurt auf die Anfragen des BTB-Bayern überhaupt nicht reagiert. Ebenso wenig erwartet sich der BTB-Bayern von der Ankündigung den Aufstieg in die nächst höhere Qualifizierungsstufe zu verbessern. Hier steht derzeit der politische Wille gegen die aktuelle Praxis in den Verwaltungen. Wenn der Aufstieg tatsächlich für jüngere Beamtinnen und Beamte verbessert werden soll, muss hier eine klare politische Forderung an die Verwaltungen gerichtet werden, ansonsten bleibt es bei Lippenbekenntnissen. Trotz Kritik positive Bilanz Trotz dieses eindeutigen Missstandes möchte ich als Landesvorsitzender des BTB-Bayern eine im Wesentlichen positive Bilanz ziehen. Entgegen der Erwartungen wurde viel erreicht. Es gibt eine eigene Laufbahn Naturwissenschaft und Technik, die Stellenobergrenzen sind gefallen, die Besoldung bei den sich derzeit im System befindlichen Beamtinnen und Beamten bleibt unverändert oder wird in den unteren Besoldungsgruppen sogar angehoben. Die Wegstreckenentschädigung wurde bereits zu Beginn der Diskussionen auf 35ct erhöht, die in den Eckpunkten angekündigten Stellenhebungen sind im wesentlichen bereits vollzogen, die familienbezogenen Bestandteile in der Besoldung bleiben erhalten. Aber nicht nur für die Aktiven Beamtinnen und Beamten hält das Neue Dienstrecht etwas bereit. Auch in der Versorgung sind die Inhalte überaus positiv, so bleibt z.b. die Versorgung aus dem letzten Amt. Nicht gelungen ist der Einbau der Sonderzahlung in das Grundgehalt, hier wurde jedoch eine unbefristete Übernahme in das Gesetz erreicht. Wohl einmalig ist auch die Beibehaltung der Altersteilzeit. Hier wurde das alte Modell zwar auf die Antragsgrenze von 60 Jahren angehoben, auch sind die Gesamtbedingungen nicht mehr ganz so gut wie bisher, aber dennoch immer noch attraktiv. Als deutlichstes Signal kann man jedoch die Reduzierung der Arbeitszeit werten. Hier wird die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten

3 3 schrittweise bis 2013 wieder auf 40 Stunden zurückgenommen. Auch dies ist im Gesamtkonzept des Neuen Dienstrechtes zu sehen und mit erheblichen Kosten für den Freistaat Bayern verbunden. Insgesamt ist das Neue Dienstrecht kein billiges Unterfangen. Aber es war nach vielen Jahren der Einkommensrückgänge, Kürzungen und Verschlechterungen ein Signal an den öffentlichen Dienst in Bayern, dass dieser mehr Wert ist. Somit hat sich die Kampagne des dbb zumindest wohl in Bayern gelohnt. Meinung des BTB im Bayerischen Landtag gefragt Anhörung zum neuen Dienstrecht Die Anhörung von Sachverständigen durch den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischer Landtag zum Thema Neues Dienstrecht in Bayern fand am 8. Februar 2010 statt. Wir haben bereits darüber berichtet. Zwischenzeitlich liegt das offizielle Landtagsprotokoll vor. Zur Dokumentation über den Verlauf der Anhörung nachfolgende Auszüge, soweit die Anhörung den technischnaturwissenschaftlichen Bereich unmittelbar betrifft. Die Gesprächsführung bei der Anhörung hatte die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Frau Abg. Ingrid Heckner (CSU). Eingeleitet wurde die Anhörung zu grundsätzlichen Fragen. Überwindung der Grenzen der Qualifikationsebenen So wollte z.b. der Abg. Thomas Mütze (Grüne) wissen, ob die vorgesehene eine Leistungslaufbahn mit ihren vier Qualifikationsebenen den Aufstieg gegenüber dem Status Quo erleichtern wird. Die Frage war an die Sachverständige Frau Prof. Dr. Gisela Färber, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, gerichtet. Dazu meinte Frau Prof. Färber u.a. Wir wissen alle im Moment schrecklich wenig darüber, wie die Qualifikationsebenen tatsächlich in der Zukunft auch beim Bedarf an Beschäftigten im öffentlichen Dienst aussehen werden.ich denke, die Möglichkeiten, dass der Aufstieg erleichtert wird, sind gegeben, aber es hängt wirklich immer an der konkreten Umsetzung Qualifikationsrahmen für Bachelor und Master Auf die Frage von Abg. Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) ob die Qualifikationsebenen auch im wissenschaftlichen Bereich verwendbar wären, verwies der Sachverständige Prof Dr. Dr. h.c. Rüdiger Ahrens vom Deutschen Hochschulverband u.a. auch darauf, dass seitens der EU bereits ein europäischer Referenzrahmen für die Qualifikationen vorliegt, der acht Kompetenzstufen vorsieht. Demnach wäre der Bachelor der Kompetenzstufe 6, der Master der Kompetenzstufe 7 und die Promotion der Kompetenzstufe 8 zuzuordnen. Dieser Regelung habe die Bundesregierung bereits zugestimmt und insoweit rung bereits zugestimmt und insoweit sollte das neue bayerische System dem Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang hat der Sachverständige Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske, Universität Bayern e.v. darauf hingewiesen, dass die starre Eingruppierung der Bachelor in den gehobenen Dienst für jene sehr guten Studenten Schwierigkeiten bringen, die unmittelbar nach dem Bachelor-Abschluss ohne Master in ein Promotionsprogramm einsteigen können, wie dies an der Universität Erlangen-Nürnberg möglich sei. Meinung des BTB gefragt Die angesprochene Eingruppierung der Bachelor in den gehobenen Dienst nahm Abg. Hans Herold (CSU) zum Anlass, den BTB-Landesvorsitzenden zu fragen, wie er die neue Dienstrechtsreform in Bezug auf die technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungen sieht. Die Vorsitzende MdL Ingrid Heckner bittet den BTB-Landesvorsitzenden Maximilian Feichtner um sein Statement. Unter Hinweis auf die Ausführungen des Abg. Hans Herold führt Feichtner aus: Das ist tatsächlich ein Punkt in der neuen Dienstordnung und im neuen Besoldungsrecht, der insbesondere uns Techniker betrifft. Wir begrüßen grundsätzlich die Streichung der ersten beiden Stufen in der ehemaligen Laufbahn des höheren Dienstes. Hier ist erreicht worden, dass die Realität, sprich der bisherige Einstieg nach dem Studium, sich auch tatsächlich in der Besoldung widerspiegelt. Wir begrüßen das auch im sogenannten mittleren Dienst; auch hier hat es gegriffen. Wo es leider überhaupt nicht greift, ist den Bereich des gehobenen Dienstes, sprich der Absolventen derzeit noch der Fachhochschulen und künftig Bachelors. Wir sehen in der neuen Besoldungstabelle ein faktisches Minus von l50, so dass die künftigen Bachelors schlechter eingestellt werden als bisher. Wir sehen auch, dass der Unterschied zwischen den Absolventen der Fachhochschulen und der Universitäten, also Bachelor und Master, noch größer wird, und das können wir aus der Sicht der derzeitigen Absolventen nicht nachvollziehen. Die Fachhochschulen leisten hervorragende Arbeit. Wir bekommen dadurch den Nachwuchs im gehobenen Dienst, und ich behaupte, nicht nur auf Grund des demographischen Wandels werden wir künftig im Bereich der technischen Verwaltungen keinen Nachwuchs mehr bekommen. Wir sehen vor allem Probleme in den Bereichen, die in der Wirtschaft deutlich nachgefragt werden. Das wäre zum Beispiel im Bereich der Obersten Baubehörde der Versorgungsingenieur oder der Elektroingenieur. Hier gibt es im Bereich der Obersten Baubehörde zurzeit einen deutlichen Bewerbermangel. Wir sehen das auch im Bereich Vermessungswesen. Wir haben derzeit noch zwei Hochschulen, die ausbilden, Schweinfurt und Würzburg, und wir haben hier einen Bewerberrückgang: Vor vier Jahren waren es 200 Bewerber, vor zwei Jahren 20 und im vergangenen Jahr hatten wir auf 8 Stellen noch 12 Bewerber.

4 4 Meine Damen und Herren! Das zeigt, dass der öffentliche Dienst in diesem Bereich nicht mehr attraktiv ist. Und es ist wichtig, in Verwaltungen - vor allem im technischen Bereich -, in denen ein deutlicher Personalabbau bemerkbar ist, Personen zu haben, die draußen ihren Partnern auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen. Es ist wichtig, dass diese Personen bei uns im gehobenen Dienst eine gute Ausbildung haben, und diese Ausbildung muss honoriert werden. Hier sehen wir gerade in der dritten Qualifikationsebene ein deutliches Defizit, und hier gilt es aus der Sicht der technischen Verwaltungen noch nachzubessern Nachgefragt Die Vorsitzende stellt fest: Es haben sich Kollege Barfuß und Kollege Sprinkart mit Zusatzfragen gemeldet. Abg. Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): ich möchte gerne wissen: was kostet das, worüber wir jetzt reden? Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in der sogenannten freien Wirtschaft kaum unterschieden wird zwischen dem Ingenieur und dem anderen Ingenieur. Das heißt, sie werden nahezu gleich besoldet. Und es ist meine Sorge, wenn wir das nicht tun - das sage ich jetzt als ehemaliger Bürgermeister: Woher soll ich meinen qualifizierten Nachwuchs in der Kommune nehmen? Den habe ich nur ein Mal, und wenn dieser eine Mann oder diese eine Frau nicht dort sitzt, was sollen wir denn dann tun? Mir liegt daran, hier wirklich - ich sage jetzt einmal eine Zahl - A 11 zu verlangen, und ich möchte wissen, was das kostet. Ich bin zufällig Haushälter, genauso wie Kollege Mütze und Kollege Herold, und es ist da herinnen relativ leicht, den ÖD nach vorne zu bringen. Aber wir drei sitzen dann im Haushaltsausschuss und müssen das finanzieren Ich will auch nicht, dass eine Reihe von jungen Damen und Herren sagt: Eigentlich wollte ich ja mit dem Bachelor zufrieden sein, aber da ich da nicht ordentlich eingestuft werde, muss ich jetzt eigentlich den Master machen! Das heißt, ich gehe dann an die Uni, obwohl ich da gar nicht hin wollte, und verstopfe dort Wege, die für andere Kolleginnen und Kollegen freizumachen wären. Abg. Adi Sprinkart (GRÜNE): Herr Feichtner. zur Frage der Schlechterstellung technischer Beamter: Unter den Petitionen, die bisher eingegangen sind, gibt es auch eine von einem Beamten der gehobenen technischen Gewerbeaufsicht, der gerade in der Ausbildung ist. Er sagt, bisher sind diese Beamten in A 10 Stufe 7 eingestellt worden, und jetzt werden sie in A 10 Stufe 2 eingestellt. Das macht unterm Strich fast 500 weniger. Wir wollen bei der Dienstrechtsreform niemanden schlechter stellen, und 500 im Monat ist nicht gerade wenig Die Vorsitzende MdL Ingrid Heckner gibt das Wort an den BTB-Landesvorsitzenden Maximilian Feichtner: Es war nachgefragt nach Zahlen. - Wenn wir den Bereich der Wirtschaft vergleichen: Da gibt es eine Aufstellung des DGB, die mir vor kurzem zugeleitet wurde, dass es in der Wirtschaft zurzeit einen Differenzbetrag zwischen Master und Bachelor von im Jahresbrutto 4000 gibt, während es im öffentlichen Dienst wären. Das ist ein Bereich, wo ich meine, da müsste man nachsteuern Das Zweite, zur Frage von Herrn Barfuß: Über wen sprechen wir denn? - Wir sprechen bei einem Einstellungskorridor bei von Personalabbau betroffenen Verwaltungen im Schnitt von 100 Personen im Jahr Was den Bereich der Petition der Gewerbeaufsicht angeht: Ich kann im Moment nicht sagen, ob es sich hier um Ausbildungen handelt, die vorher notwendig waren. Da sehe ich im neuen Dienstrecht sehr wohl die Möglichkeit, diese notwendigen Ausbildungen und Berufserfahrungen mit anzuerkennen..aber der Betreffende wird wohl im neuen Dienstrecht sicherlich nicht mehr dahin kommen, wo er früher war. Das Gleiche wie für die Gewerbeaufsicht gilt für die Gewässeraufsicht und für Straßen- und Flussmeister. Die Vorsitzende gibt das Wort an MDirig Hüllmantel vom Finanzministerium: Ich will nur eines sagen: So wie es Herr Feichtner geschildert hat, trifft es natürlich das Dienstrecht als solches nicht ganz. Wir müssen schon sehen, dass im Bereich des gehobenen Dienstes die Abbildung des Dienstrechtes in etwa das tatsächliche Eintrittsalter trifft. Sollte es das insbesondere in den technischen Bereichen nicht ganz treffen, gibt es Möglichkeiten der Verbesserung Es gibt - darauf will ich ausdrücklich hinweisen die Möglichkeit des vorgesehenen Art. 31, wo förderliche Zeiten anerkannt werden können. Und das Ganze verändert den Vergleich natürlich ganz erheblich. Man kann so etwas nicht theoretisch diskutieren. Man muss das tatsächlich praktischen Beispielen machen. Da haben wir in den Gesprächen, die wir auch derzeit noch führen mit den Verbänden, bisher festgestellt, dass unsere Annahmen, eigentlich gar nicht so schlecht liegen und dass man all die Zeiten, die da unter Umständen sogar notwendig sind, um in den Beruf hinein zu kommen, bisher bei den Verbänden nicht berücksichtigt. Sie können und müssen aber im Dienstrecht berücksichtigt werden, so dass sich dann die Vergleiche doch anders darstellen. Was bei den Technikern letztendlich geschehen soll. Diesbezüglich will ich dem Landtag nicht vorgreifen. Handlungsbedarf bei Technik und Naturwissenschaft bestätigt Im weiteren Verlauf der Anhörung ging der Sachverständige Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske, Universität Bayern e.v. aus bildungspolitischer Sicht auf die Problemstellung ein. Er kritisierte, dass es aus heutiger Sicht nicht möglich sei, allen Studenten einen

5 5 Masterabschluss zu garantieren. Und weiter führte er aus: Es geht ja nicht nur um die Techniker, wir haben natürlich auch Naturwissenschaftler die ähnlich einzustufen sind, Chemiker, Physiker, Mathematiker die in der gleichen Situation sind, Informatiker, Wirtschaftsinformatiker usw., die alle jetzt in diese Situation geraten Ähnlich äußerte sich auch für die Fachhochschulen der Sachverständige Prof. Dr. Gunter Schweiger, Vorsitzender der Hochschulen Bayern e.v. Wir haben den 7-semestrigen Bachelor. Dieser Regelabschluss ist berufsqualifizierend und ich kann nur bestätigen, dass die Einstiegsgehälter zwar etwas unter denen des Diplomingenieurs liegen, aber dieses Delta zwischen dem, was der öffentliche Dienst momentan für den Bachelor anbietet, und dem, was die freie Wirtschaft für den Bachelor bezahlt, ist, wie wir heute schon gehört haben, viel zu groß Die Situation ist so, dass wir in den Labors der Hochschulen keine Leute mehr bekommnen Wir haben Stellenausschreibungen zum dritten und vierten Mal, und die Fakultäten sagen: Ich schreibe gar nicht mehr aus, denn wir kriegen niemanden mehr! Gerade im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik - ist es ganz prekär, und da müssen wir unbedingt etwas tun, sonst brechen die Hochschulen jetzt, in Zeiten steigender Studierendenzahlen, zusammen. Viele lobende Worte fand MdL Bichl bei ihrem Vortrag zur Zukunft der Landwirtschaft in Bayern für die Arbeit der Beschäftigten in der Landwirtschaftsverwaltung. Sie verteidigte aber auch die insgesamt notwendigen Stelleneinsparungen und die mit der Verwaltungsreform auferlegte Reduzierung der Ämterstandorte. Am meisten jedoch bewegte die anwesenden Mitglieder die Umstrukturierung bei der Beratung. Hier setzt der Freistaat Bayern künftig auf private Anbieter. Dies hat aus Sicht der bisherigen Berater allerdings einen deutlichen Qualitätsverlust zur Folge. So ist die Beratung künftig mehr profitorientiert ausgerichtet und verliert viel von der Neutralität der Beratung wie Sie ein Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten hätte bieten können. Auch wenn die Frage wie sich Frau Bichl die bayerische Landwirtschaft in zehn Jahren vorstellen kann, unbeantwortet blieb, war doch festzustellen, dass die Abgeordneten sich der guten Arbeit in der Landwirtschaftverwaltung durchaus bewusst ist. Die Vertreter des Landwirtschaftlich-Technischen Dienstes wagen den Blick in die Zukunft Schwere Kost erwartete die Mitglieder des Verbandes des landwirtschaftlich-technischen Dienstes bei der Bezirksversammlung der Bezirke Mittel- und Unterfranken in Ipsheim. Eingeladen hatten die beiden Bezirksvorsitzenden Christine Bender (Unterfranken) und Herbert Hecht (Mittelfranken), Ziel war es die Mitglieder möglichst umfassend auf die in nächster Zukunft anstehenden Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit zu informieren. Als Hauptredner waren Frau MdL Annemarie Bichl, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Maximilian Feichtner, Landesvorsitzender des BTB-Bayern, eingeladen. Nach den Grußworten des Bürgermeisters Frank Müller und des Landesvorsitzenden Martin Schüssler erläuterte Maximilian Feichtner die Grundzüge des Neuen Dienstrechtes und zeichnete dabei ein im Grunde positives Bild der zu erwartenden Neuerungen. Allerdings prophezeite er der Landwirtschaftsverwaltung massive Nachwuchsprobleme durch die abgesenkte Eingangsbesoldung in der 3. Qualifizierungsebene und die vermutlich ebenfalls schlechteren Einstiegsbedingungen bei den Landwirtschaftstechnikern. Dem Vortrag schloss sich ein reger Erfahrungsaustausch über die Befürchtungen aber auch die Erwartungen an das Neuen Dienstrecht Bayern an. v.l. Herbert Hecht VLTD Bezirksvorsitzender Mittelfranken, Maximilian Feichtner, Landevorsitzender des BTB-Bayern, Annemarie Bichl, MdL, Martin Schüßler, Landesvorsitzender des VLTD, Christine Bender, VLTD Bezirksvorsitzende Unterfranken Gewerbeaufsicht für mehr Qualität bei Spielzeug Eine Million Spielzeuge werden auf der Nürnberger Spielwarenmesse ausgestellt. Davon wählt die bayerische Gewerbeaufsicht gezielt Produkte aus, die erfahrungsgemäß auffällig sein könnten. Von den überprüften 1770 Spielzeugen waren 435 zu beanstanden. Durch gezielte Beratung der Aussteller lassen sich die festgestellten Mängel noch vor Markteinführung der Spielzeuge beseitigen. Die Kontrollen der Marktaufsicht zeigen: Das Gros der Hersteller wird seiner Verantwortung gerecht. Allerdings gibt es auch einige schwarze Schafe, die auf Kosten der Gesundheit unserer Kinder an der Qualität ihrer Produkte sparen, so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) auf der Spielwarenmesse. Sie verwies darauf, dass eine verlässliche Orientierungshilfe für sichere Spielwaren die Auszeichnung der Produk-

6 6 te mit dem deutschen Siegel "Geprüfte Sicherheit - GS" sei. Die Gewerbeaufsicht prüfte auf der diesjährigen Spielwarenmesse als weltweit führender Fachhandelsmesse für Spielwaren wieder Messe- Neuheiten und Proto-Typen noch vor ihrer Markteinführung auf 'Herz und Nieren', so Haderthauer. Gefahrstoffkennzeichnung Gewerbeaufsichtsämter geben Auskunft Chemikalien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, sei es als Waschmittel, Spülmaschinenreiniger, Lack ode Lösemittel. Chemikalien zählen zu den sogenannten Gefahrstoffen, die Hautausschläge und Verätzungen, sogar Krebserkrankungen auslösen können. Auch Vergiftungen sind immer wieder zu beklagen, wenn die Chemikalien aus Versehen geschluckt werden; in erster Linie sind hier Kinder und Senioren die Leidtragenden. Straßenbauverwaltung schafft Rekordergebnis Nach Innenminister Joachim Herrmann (CSU) war 2009 ein Rekordjahr für den Straßenbau in Bayern. Mit insgesamt 1,7 Milliarden Euro, davon 1,17 Milliarden Euro für Baumaßnahmen, wurde kräftig in die Zukunft investiert, so viel wie noch nie zuvor in der Geschichte Bayerns, betonte er. Damit hat die Straßenbauverwaltung einen wichtigen Impuls für die bayerische Bauwirtschaft gegeben. Aber auch im Jahr 2010 soll wieder kräftig investiert werden, obwohl der Schwerpunkt der Konjunkturpakete im Jahr 2009 lag, so Herrmann. Für die Bundesfernstraßen in Bayern sind eine knappe Milliarde Euro und für die Staatsstraßen 191 Millionen Euro für Investitionen sowie 26 Millionen Euro zusätzliche Planungskosten vorgesehen. Auch bei den Fördermitteln wird mit 155 Millionen Euro nahezu der Stand des Vorjahres erreicht. Im Jahr 2009 verteilten sich die Investitionen in den Straßenbau folgendermaßen: Im Bundesfernstraßenhaushalt standen über 1,2 Milliarden Euro, davon 945 Millionen Euro für Investitionen, zur Verfügung. Auch im Staatsstraßenhaushalt konnten mit 229 Millionen Euro die bislang höchsten Investitionen erreicht werden. Ein Schwerpunkt war im Jahr 2009 die Bestandserhaltung. Bei den Autobahnen und Bundesstraßen wurden hierfür mehr als 400 Millionen Euro ausgeben, bei den Staatsstraßen waren es 118 Millionen Euro. Die Abteilungsleiterin Gewerbeaufsicht im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Ministerialdirigentin Sabine Nießen präsentiert die Wanderausstellung auf der IHM. Zur Warnung, zur Orientierung und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien müssen Chemikalien daher gekennzeichnet sein. Hinsichtlich dieser Kennzeichnung werden demnächst die bislang verwendeten orangen Gefahrstoffsymbole durch weltweit vereinheitlichte Piktogramme ersetzt. Mit einer Wanderausstellung soll über diese Neuerung informiert werden. Sie erläutert, welche Gefahren bestehen und gibt Tipps, wie man sich schützen kann. Zu speziellen Fragen der Gefahrstoffkennzeichnung geben die Gewerbeaufsichtsämter der zuständigen Regierungsbezirke Auskunft. Auch für den kommunalen Straßenbau war 2009 ein gutes Jahr. Die Landkreise und Gemeinden konnten mit über 225 Millionen Euro Fördermittel aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz unterstützt werden. Machen wir den im Interesse er Kollegenschaft auf Bundes- und Landesebene weiter stark * * * Leisten auch Sie Ihren Beitrag

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