konzept Vorläufiges Konzept für einen bundesweiten Jugendintegrationskurs

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1 Vorläufiges Konzept für einen konzept bundesweiten Jugendintegrationskurs

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3 Vorläufiges Konzept für einen bundesweiten Jugendintegrationskurs

4 Inhalt I JUGENDINTEGRATIONSKURS 8 Präambel 8 1. Umfang des Kurses Teilnehmer 2.1 Feststellung der Zielgruppe 2.2 Hinweise für eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Jugendintegrationskurs 2.3 Kursdifferenzierung nach Lerntempo 2.4 Zustandekommen einer Kursdifferenzierung 2.5 Modulares Kurssystem nach Sprachstand Ziele 3.1 Allgemeine Sprachlernziele 3.2 Fachsprachliche Lernziele 3.3 Ausbildungs- und berufsvorbereitende Lernziele 3.4 Allgemeinbildende Lernziele Inhalt 4.1 Allgemeine Inhalte des Sprach- und Orientierungskurses 4.2 Erste fachsprachliche Kenntnisse 4.3 Ausbildungs- und Berufsvorbereitung 4.4 Allgemeinbildung Methoden Einstufungstest 6.1 Teilnahme am Einstufungstest 6.2 Testbeschreibung Einstufungstest Deutsch für Zugewanderte 6.3 Testergebnis und Kurseinordnung Zwischentests 21 4

5 KOLUMNENTITEL 8. Abschlusstest Rahmenbedingungen des Jugendintegrationskurses 9.1 Gruppengröße 9.2 Vollzeitkurse als Regel 9.3 Start des Kurses mit 10 Teilnehmern zu Modulbeginn 9.4 Ausstattung 9.5 Lehrkräfte in Jugendintegrationskursen 9.6 Teamteaching 9.7 Lehrbücher und -materialien in Jugendintegrationskursen 9.8 Zusammenarbeit mit dem Jugendmigrationsdienst (JMD) A Basissprachkurs 26 A 1. Umfang des Kurses 26 A 2. Teilnehmer 26 A 3. A 3.1 A 3.2 A 3.3 A 3.4 A 3.5 Ziele Allgemeine Sprachlernziele Zusätzliche allgemeine Sprachlernziele Fachsprachliche Lernziele Ausbildungs- und berufsvorbereitende Lernziele Allgemeinbildende Lernziele A 4. Inhalt 30 A 5. A 5.1 A 5.2 Methoden Methoden im allgemeinen Integrationskurs Besonderheiten von Methodenauswahl und -einsatz im Jugendintegrationskurs A 6. Zwischentests 33 5

6 B Aufbausprachkurs 35 B 1. Umfang des Kurses 35 B 2. Teilnehmer 35 B 3. B 3.1 B 3.2 B 3.3 B 3.4 B 3.5 Ziele Allgemeine Sprachlernziele Zusätzliche allgemeine Sprachlernziele Fachsprachliche Lernziele Ausbildungs- und berufsvorbereitende Lernziele Allgemeinbildende Lernziele B 4. Inhalt 39 B 5. Methoden 40 B 6. Übungstest 41 C Orientierungskurs 42 C 1. Umfang des Kurses 42 C 2. Teilnehmer 42 C 3. Ziele 42 C 4. C 4.1 C 4.2 Inhalt Grundwissen Aufbauwissen C 5. Methoden 44 C 6. Lehrwerke im Orientierungskurs 45 6

7 II Abschlusstest Teilnehmer Ziel der Prüfung Inhalt Durchführung der Prüfung 46 7

8 I Integrationskurs Präambel Am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Durch das Gesetz werden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden dabei die Integrationskurse, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Ziel der Integrationskurse ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Weiterhin soll in einer Auseinandersetzung mit der Kultur, der Geschichte, mit den politischen Werten der Verfassung, mit der Rechtsordnung und den politischen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates der positive Umgang mit der neuen Lebenswelt gefördert werden. Die Integrationskursverordnung richtet ein Augenmerk auf besondere Zielgruppen, für die spezielle Integrationskurse vorgesehen werden können, wenn ein besonderer Unterricht oder ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich ( 13 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 IntV) ist. Eine dieser Zielgruppen sind Teilnahmeberechtigte, die der Schulpflicht nicht mehr unterliegen und die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Teilnehmende, die diese Voraussetzung erfüllen, kann ein Jugendintegrationskurs eingerichtet werden, der zur Vorbereitung auf den Besuch weiterführender Schulen oder Hochschulen oder auf eine andere Ausbildung ( 13 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 IntV) dient. Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse des Rechts- und Gesellschaftssystems sind eine unabdingbare Voraussetzung, dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe und Chancengleichheit näher zu kommen. Gute Sprachkenntnisse steigern die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt und sind die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungskarriere. Der allgemeine Integrationskurs strebt daher ausreichende Sprachkenntnisse an, wie sie mit dem Niveau B1 der ersten Stufe der selbstständi- 8

9 JUGENDINTEGRATIONSKURS gen Sprachverwendung auf der Skala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beschrieben sind. Kenntnisse der grundlegenden Werte der Gesellschaft sowie der Rechtsordnung, Geschichte und Kultur wie auch der politischen Institutionen in Deutschland erleichtern Migrantinnen und Migranten das Zurechtfinden in der neuen Gesellschaft und schaffen Identifikationsmöglichkeiten. Diese Zielsetzungen des allgemeinen Integrationskurses bleiben für die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses bestehen. Jungen Zuwanderern soll durch den Besuch eines Jugendintegrationskurses ermöglicht werden, Sprachkenntnisse sowie Orientierungswissen zu erwerben, die eine Basis auf dem Weg zur beruflichen und sozialen Integration bilden können. Der Jugendintegrationskurs kann damit insbesondere für Neuzuwanderer erster Teil einer umfassenden Vorbereitung auf das selbstständige Leben in Deutschland sein. Auf der Grundlage des vermittelten Sprachniveaus können junge Migrantinnen und Migranten weitere Schritte in Richtung des Besuchs weiterführender Schulen oder der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums unternehmen. Das angestrebte Sprachniveau B1 stellt im Rahmen der Erstintegration eine angemessene Zielsetzung dar. Darüber hinaus benötigen junge Migrantinnen und Migranten umfassende Informationen über Aufbau und Funktionsweise des Bildungs- und Ausbildungssystems in Deutschland. Sie müssen die Fachsprache kennen lernen, mit der sie im theoretischen Teil einer Ausbildung konfrontiert werden. Nur so sind sie in der Lage, dem Unterricht in den verschiedensten Fächern wie Geschichte, Sozialkunde, Wirtschaftskunde oder in den Naturwissenschaften zu folgen. Sie brauchen Informationen über den Zugang zum Bildungs- und Ausbildungssystem, über den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, über Rollenerwartungen in Schule, Hochschule, Ausbildung und Beruf. Durch eine erste Hinführung an diese Inhalte soll der Jugendintegrationskurs den Weg in weiterführende Qualifikationsangebote ebnen, mit deren Hilfe zügig und zielgerichtet Zugangsvoraussetzungen für das Nachholen von Schulabschlüssen und zur Aufnahme einer Ausbildung erworben werden. Es steht außer Frage, dass der Lernprozess auch der Sprachlernprozess der jungen Migrantinnen und Migranten mit dem Abschluss des Jugendintegrationskurses nicht abgeschlossen ist. In ihrem Lernprozess müssen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen angemessene Beratung und Unterstützung erhalten. Der Sprachlernprozess im Jugendintegrationskurs muss stärker als im allgemeinen Integrationskurs darauf ausgerichtet sein, den Teilnehmenden Anknüpfungspunkte im Alltag und Erprobungsräume zu bieten, in denen sie die erworbenen Kenntnisse laufend anwenden und vertiefen können. Zusätzliche Praktika sind wünschenswert. 9

10 Eine Anbindung sowohl vorlaufender, flankierender als auch anschließender Maßnahmen an den Jugendintegrationskurs ist geboten. Die Teilnehmenden müssen zum Ende des Jugendintegrationskurses hin über für sie geeignete Verbundprojekte und Fördermaßnahmen informiert werden. Dazu ist eine Zusammenarbeit mit dem JMD bei der Beratung der jungen Migrantinnen und Migranten unbedingt erforderlich. Wichtiger Teil einer gelungenen Integration ist, neben sozialer Einbindung in die Aufnahmegesellschaft und politischer Teilhabe am Staatswesen, die berufliche Integration. Junge Migrantinnen und Migranten erhöhen ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben, wenn sie einen Ausbildungsabschluss haben. Damit verbessern sich auch die Chancen auf eine langfristige gesellschaftliche Integration und ein Heimischwerden in Deutschland. Das Konzept für einen bundesweiten Jugendintegrationskurs soll eine verbindliche Antwort auf zielgruppenspezifische Herausforderungen geben und den Kursträgern eine praxistaugliche Handreichung bereitstellen. Ziele, Inhalte und Methoden orientieren sich an den spezifischen Bedürfnissen der Zielgruppe, unter Einhaltung der Rahmenrichtlinien des Gesetzgebers sowie Beachtung der im Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs bereits beschriebenen allgemeinen Methoden der Erwachsenenbildung und der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache. Obwohl der Jugendintegrationskurs einen Schwerpunkt auf Bildung und Ausbildung legt und auch einige berufsorientierende Elemente enthält, handelt es sich nicht um ein berufsorientiertes, sondern um ein allgemeinsprachliches Kursangebot, wie es das Zuwanderungsgesetz vorsieht. 1. Umfang des Kurses Der Umfang des Jugendintegrationskurses entspricht dem des allgemeinen Integrationskurses. Der Jugendintegrationskurs umfasst maximal 630 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten: Sprachkurs mit 600 UE Orientierungskurs mit 30 UE Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. 10

11 JUGENDINTEGRATIONSKURS Teilnehmende ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursmodul und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Einzelne Kursabschnitte können innerhalb des Kontingents von 600 UE kostenlos, danach nur noch auf eigene Kosten wiederholt werden. Teilnehmende, die bereits Vorkenntnisse besitzen und auf Grund der Ergebnisse des Einstufungstests in ein höheres Modul einsteigen, können sollten sie das Lernziel ausreichende Sprachkenntnisse (B1) nicht schneller erreichen ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen. Nach Ausschöpfen des Kontingents sind Wiederholungen von Kursabschnitten auf eigene Kosten möglich. Im individuellen Fall kann sich bis zum Erreichen des Lernziels (B1-Prüfung) die geförderte Anzahl von UE auch verringern, und zwar: durch Kurseinstieg in einen höheren Kursabschnitt (zu Kursbeginn) durch Teilnahme an einem Kurstyp mit hoher Lerngeschwindigkeit durch ein vom Kursträger befürwortetes Überspringen eines Kursabschnitts Der Umfang des Orientierungskurses für Jugendliche beträgt für alle Teilnehmenden einheitlich 30 UE. 2. Teilnehmer 2.1 Feststellung der Zielgruppe Teilnehmende am Sprachkurs sind junge Zugewanderte ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse im Alter bis 27 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind und die Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Ausbildung anstreben. Teilnehmende am Orientierungskurs für Jugendliche sind junge Migrantinnen und Migranten, die den Sprachkurs durchlaufen haben, oder solche, die bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses weisen, ebenso wie die Teilnehmerschaft in allgemeinen Integrationskursen, große Unterschiede hinsichtlich ihrer Lernvoraussetzungen und ihrer Vorkenntnisse in der deutschen Sprache auf. Die Unterschiede zwischen den Teilnehmenden betreffen: ihr bisher erreichtes Bildungsniveau und vorausgegangene Bildungserfahrungen ihre Motivation ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Erstsprache und anderen Fremdsprachen ihren soziokulturellen Hintergrund 11

12 ihre rechtliche Stellung ihre Migrationserfahrungen das Ziel ihrer Einreise (zum Beispiel Familienmitzug, Familiennachzug, Flucht, Arbeitsaufnahme) die Dauer ihres bisherigen Aufenthaltes in Deutschland ihre Lebensverhältnisse (Wohnverhältnisse, finanzielle Ressourcen und der Zugriff auf sie, Anzahl der Familienmitglieder, besondere Belastungen zum Beispiel die Betreuung von Familienangehörigen, insbesondere jüngere Geschwister und eigene Kinder) ihren Zugang zur Schriftkultur und schriftkulturellen Ressourcen die Möglichkeiten, auf eine bestehende Infrastruktur in Deutschland zurückgreifen zu können (andere Angehörige, Freunde und Bekannte, eine eigene ethnische Gemeinde/religiöse Gemeinde oder etablierte religiöse Einrichtungen) Die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses weisen jedoch auch wesentliche Gemeinsamkeiten auf. Diese Gemeinsamkeiten der Teilnehmenden betreffen: die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe (bis 27 Jahre) die Erfahrung von Migration in einer frühen Phase des Jugend- oder Erwachsenenalters, in der zumeist noch eine Abhängigkeit vom Elternhaus bestand die grundsätzliche Ähnlichkeit persönlicher Zielsetzungen hinsichtlich des zukünftigen Bildungsweges (Nachholen von Schulabschlüssen, Aufnahme einer Ausbildung, Besuch weiterführender Schulen und Bildungseinrichtungen mit dem Ziel des Erwerbs einer beruflichen Qualifikation) das Interesse an jugendspezifischen Themen und Fragestellungen sowie Unterrichtsmaterialien und Medien Der Jugendintegrationskurs ist nicht für jeden Teilnehmenden im Alter zwischen 18 und 26 Jahren das geeignete Angebot; das passende Alter ist jedoch die Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Jugendintegrationskurs. Teilnehmenden, die die Altersgrenzen über- oder unterschreiten, kann der Zugang zu diesem nicht gestattet werden. Unter der rechtlichen Voraussetzung der Einhaltung der Altersgrenzen können Personen an einem Jugendintegrationskurs teilnehmen, die eigens den Wunsch zur Teilnahme äußern. die aufgrund eines Beratungsgesprächs mit Bedarfsanalyse / Profiling eine vom zuständigen Jugendmigrationsdienst ausgesprochene Empfehlung erhalten. denen im Rahmen des Einstufungsverfahrens (mündliches Beratungsgespräch) beim Kursträger aufgrund eines festgestellten Bedarfs eine Teilnahme an einem Jugendintegrationskurs nahe gelegt wird. 12

13 JUGENDINTEGRATIONSKURS Teilnehmende, bei denen ein Bedarf festgestellt wurde und eine Empfehlung vorliegt, die aber aufgrund familiärer Bindung oder räumlicher Nähe die Teilnahme an einem allgemeinen Integrationskurs bevorzugen, sind gezielt auf die Vorteile, die aus dem Besuch eines spezifischen Jugendintegrationskurses für sie erwachsen können, hinzuweisen. Angesichts der Bedeutung einer abgeschlossenen Ausbildung und beruflicher Qualifikationen für die Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und angesichts der ohnehin großen Benachteiligung junger Migrantinnen und Migranten bei der Suche nach Ausbildungsplätzen muss alles unternommen werden, um möglichst viele Teilnehmende bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zur Wahrnehmung von auf sie zugeschnittenen Förderangeboten anzuregen. Ein solches spezifisches Angebot ist der Jugendintegrationskurs. 2.2 Hinweise für eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Jugendintegrationskurs Ist aufgrund des bisher noch nicht abgeschlossenen Bildungsweges eines Teilnehmenden oder aufgrund einer Nicht-Anerkennung bereits vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse ein zukünftiger Schulbesuch (Abendschulen, Fachschulen, schulisches Vorbereitungsjahr etc.) in Deutschland absehbar oder vom Teilnehmenden sogar bereits geplant, so ist der Besuch eines Jugendintegrationskurses naheliegend, da schon hier in besonderer Weise auf zukünftige schulische Anforderungen vorbereitet wird. Ist aufgrund bislang noch nicht absolvierter Berufsausbildungen oder -qualifikationen oder aufgrund einer Nicht-Anerkennung von Berufsabschlüssen eine zukünftige Aufnahme einer Ausbildung notwendig oder wünschenswert oder vom Teilnehmenden sogar bereits geplant, so kann auch hier der Besuch eines Jugendintegrationskurses von Vorteil für den/die Teilnehmenden/e sein. Bei jüngeren Teilnehmenden bis 23 Jahre sollten die zuvor genannten Aspekte schwerer wiegen und die Teilnahme an einem Jugendintegrationskurs als Regelfall betrachtet werden, da aufgrund des geringeren Alters eine fortgeschrittene berufliche Entwicklung nur in seltenen Fällen vorliegt und häufig mit der Notwendigkeit oder dem Wunsch nach beruflicher Umorientierung zu rechnen ist. Auch die persönliche Entwicklung sowie die Lebenssituation müssen Berücksichtigung finden. Im Gegensatz zu älteren Teilnehmenden, die häufig schon in Familienverantwortung eingebunden sind und eine zügige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anstreben, sind jüngere Teilnehmende noch stärker mit Fragen der Bildung und Ausbildung und der beruflichen sowie persönlichen Orientierung befasst. Jedoch können auch bei älteren Teilnehmenden bis 26 Jahre zweifellos Konstellationen vorliegen, die den Besuch eines Jugendintegrationskurses sinnvoll erscheinen lassen. Dies ist immer im Einzelfall zu ermitteln. 13

14 Neben Fragen der zukünftigen beruflichen Integration können auch Fragen der sozialen Integration ausschlaggebend für die Empfehlung eines Besuchs eines Jugendintegrationskurses sein. Jugendliche und junge Erwachsene können von der Möglichkeit des Kontakts zu Gleichaltrigen profitieren und ihr soziales Umfeld erweitern. Solche Aspekte können sich positiv auf die Lernsituation, insbesondere auf die Motivation auswirken. 2.3 Kursdifferenzierung nach Lerntempo Das Kurssystem für Jugendintegrationskurse ist in Anlehnung an den allgemeinen Integrationskurs zu gestalten. Je nach persönlichen Voraussetzungen sind Kurse mit langsamer, durchschnittlicher und schneller Progression vorzusehen. Kurse mit schneller Progression erreichen das Lernziel B1 bereits nach 500 UE, Kurse mit durchschnittlicher Progression nach 600 UE. Dies gilt in gleicher Weise für die Erreichung der jugendspezifischen Lernziele. Kurse mit langsamer Progression erreichen nach 600 UE voraussichtlich das Niveau A2 oder gegebenenfalls auch höher als A2. Entsprechend gilt für diese Kurse, dass die jugendspezifischen Ziele des Aufbausprachkurses so weitgehend wie möglich erreicht werden. Die Zwischenziele verschieben sich entsprechend. Ausschlaggebend für die Einordnung der Teilnehmenden in die Kurstypen sind immer die individuellen Lernvoraussetzungen, die Bildungserfahrungen und die Motivation der jungen Migrantinnen und Migranten. Zur sicheren Einordnung der Teilnehmenden in einen Kurs mit geeignetem Lerntempo sollte vor Kursbeginn ein Beratungsgespräch durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, werden zunächst alle Lernenden ohne oder mit sehr geringen Vorkenntnissen in einen gemeinsamen ersten Kursabschnitt (Grundmodul) eingestuft. Nach Durchlaufen dieses Kursabschnitts erfolgt dann die Einordnung in die entsprechende Progressionsstufe. 2.4 Zustandekommen einer Kursdifferenzierung Um ein Zustandekommen von Jugendintegrationskursen eines bestimmten Kurstyps (Außendifferenzierung) zu unterstützen, haben Integrationskursträger folgende Hinweise zu beachten: Das Bundesamt stellt Informationsmaterial über das Angebot des Jugendintegrationskurses bereit, das von den beteiligten Akteuren auszulegen und für die Beratung der Zielgruppe heranzuziehen ist 14

15 JUGENDINTEGRATIONSKURS Darüber hinaus ist jeder Kursträger verpflichtet, potentielle Teilnehmende von Jugendintegrationskursen das sind solche, die sich innerhalb der rechtlich vorgegebenen Altersgrenzen befinden über die Existenz von Jugendintegrationskursen, ihre inhaltliche Ausrichtung und ihre Zielsetzung zu informieren (etwa unter Zuhilfenahme des Informationsmaterials). Dies gilt auch dann, wenn der Kursträger selbst keine Jugendintegrationskurse anbietet. Potentielle Teilnehmende müssen vom Kursträger darauf hingewiesen werden, dass ihnen bei Besuch eines Jugendintegrationskurses Fahrtkosten erstattet werden können. Seitens der Träger von Jugendintegrationskursen bedarf es im besonderen Maße einer Kooperationsbereitschaft bei der Zusammenarbeit der Träger vor Ort, der Zusammenarbeit mit den Beratungsdiensten und der Beteiligung an Netzwerken. Das Bundesamt garantiert Trägern von Jugendintegrationskursen eine Vergütung auf der Basis von 15 Personen, wenn zu Beginn eines Moduls mindestens 10 angemeldete Teilnehmende erschienen sind. Gleichzeitig wird die maximale Teilnehmerzahl von Jugendintegrationskursen auf 15 Personen begrenzt. In strukturschwachen Gebieten kann auch mit einem ungegliederten System gearbeitet werden, wobei dann eine entsprechende Binnendifferenzierung im Kurs vorzusehen ist. (Weitere Ausführungen zu einzelnen Aspekten unter Teil I, 9. Rahmenbedingungen, S. 23.) 2.5 Modulares Kurssystem nach Sprachstand Abhängig von den bestehenden Sprachkenntnissen der jungen Migrantinnen und Migranten zum Zeitpunkt des Einstufungstests erfolgt eine Zuordnung zu einem bestimmten Kursmodul des Basissprachkurses (dieser setzt sich aus jeweils drei Modulen à 100 UE zusammen) oder zum Aufbausprachkurs. Aus der Möglichkeit der Einordnung in fortgeschrittenere Kursmodule ergibt sich, dass junge Migrantinnen und Migranten mit Vorkenntnissen eine jeweils unterschiedliche Anzahl von Unterrichtsstunden bis zur Integrationskursprüfung in Anspruch nehmen werden. Die richtige Einstufung der Teilnehmenden in den jeweils passenden Kurs oder in das jeweils passende Kursmodul wird durch einen einheitlichen und standardisier- 15

16 ten Einstufungstest abgesichert. Ein entsprechender vom Goethe-Institut entwickelter Test liegt vor und wird gegenwärtig überarbeitet und weiterentwickelt. 3. Ziele 3.1 Allgemeine Sprachlernziele Das dem allgemeinen Integrationskurs zugrunde liegende allgemeine Sprachlernziel, wie es im Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs festgehalten ist, gilt auch für den Jugendintegrationskurs. Der Sprachkurs dient dem Erwerb ausreichender deutscher Sprachkenntnisse im Sinne der Integrationsregelungen und führt über Basis- und Aufbausprachkurs zum Niveau B1, das auf der Skala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) als erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung beschrieben ist. Der Orientierungskurs zielt auf eine Auseinandersetzung der jungen Migrantinnen und Migranten mit den grundlegenden Werten der Gesellschaft, der Rechtsordnung, der Geschichte und Kultur, die das Zurechtfinden in der Gesellschaft und den positiven Umgang mit der neuen Lebenswirklichkeit fördern soll. 3.2 Fachsprachliche Lernziele Die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses erwerben erste Begrifflichkeiten aus einem schulischen Fachwortschatz, der in zentralen Fächern an allgemeinbildenden und Berufsschulen gebräuchlich ist. 3.3 Ausbildungs- und berufsvorbereitende Lernziele Die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses erhalten Kenntnisse über Aufbau und Funktionieren des deutschen Bildungssystems und den Arbeitsmarkt und eignen sich Lerntechniken und strategien an, die ihnen ein angemessenes Verhalten sowie eigenverantwortliches Weiterlernen in Schule, Ausbildung und Beruf ermöglichen. 3.4 Allgemeinbildende Lernziele Die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses erweitern durch die themen- und inhaltsbezogene Sprachvermittlung ihr Allgemeinwissen über relevante Bereiche des Lebens in Deutschland. Ziel sind vertiefte Kenntnisse in den Themengebieten, 16

17 JUGENDINTEGRATIONSKURS die das Leben der jungen Migrantinnen und Migranten unmittelbar betreffen und die positive Rückwirkungen auf ihre Zukunftsplanung auslösen können. 4. Inhalt 4.1 Allgemeine Inhalte des Sprach- und Orientierungskurses Der Jugendintegrationskurs umfasst einen 600-stündigen Sprachkurs, der über die Etappen A1 und A2 zum Niveau B1 entsprechend dem GER führt. Er zielt darauf ab, dass die jungen Zugewanderten mit der Sprache und den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können ( 43 Abs. 2 AufenthG). Daher liegt der thematische Schwerpunkt im Sprachkurs auf der Alltagsorientierung beziehungsweise auf der Vermittlung von Alltagswissen. Der Jugendintegrationskurs legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf jugendspezifische Themen und Inhalte, die im Folgenden näher erläutert werden. Weiterhin beinhaltet der Jugendintegrationskurs einen 30-stündigen Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zu Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Auch auf diese Themenbereiche sollte bereits im Sprachkurs vorbereitet werden. 4.2 Erste fachsprachliche Kenntnisse Um die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses in besonderer Weise auf ein zukünftiges Weiterlernen in einer schulischen oder beruflichen Bildungseinrichtung oder in einem Betrieb vorzubereiten, wird auf den Erwerb erster fachlicher Begrifflichkeiten aus den schulischen Fächern Mathematik, Naturwissenschaften, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Geografie sowie Fremdsprachen Wert gelegt. Das Niveau übersteigt die Anforderungen der 9. Klasse einer deutschen Hauptschule nicht. Die Vermittlung des Wortschatzes sowie dessen angemessene Einbindung in schriftliche und mündliche Fertigkeiten ist in Abstimmung mit den allgemeinen Themen und Inhalten des Jugendintegrationskurses zu leisten. 4.3 Ausbildungs- und Berufsvorbereitung Die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses werden in besonderer Weise mit strukturellen Eigenheiten des deutschen Bildungssystems, mit Unterrichtsformen und -methoden und mit den damit verbundenen Rollenerwartungen vertraut gemacht. Sie eignen sich die wichtigsten Lerntechniken und -strategien an, die das Lernen in Schule und Ausbildung unterstützen können. Im Jugendintegrationskurs 17

18 wird intensiver als im allgemeinen Integrationskurs die aktive Nutzung moderner Medien geübt, die im Berufsalltag in Deutschland unerlässlich ist. Um die berufliche Orientierung und die Berufsfindung der Teilnehmenden zu fördern, werden im Jugendintegrationskurs alle Themen und Inhalte ausgeweitet, die der Information über den Arbeits- und Stellenmarkt, über Berufsprofile und Bewerbungstraining sowie der Information über die Bedingungen des Arbeitens in Deutschland dienen. 4.4 Allgemeinbildung In Anlehnung an die Themen und Inhalte des allgemeinen Integrationskurses ist es ebenfalls Ziel des Jugendintegrationskurses, das Allgemeinwissen über verschiedene Bereiche des Lebens in Deutschland zu erweitern. Den altersbedingten Besonderheiten der Zielgruppe wird Rechnung getragen, indem Themen und Inhalte, die der zukünftigen Gestaltung eines selbstständigen Lebens in Deutschland dienen, zusätzlich aufgenommen oder vertieft werden. Zu nennen sind insbesondere die Themen Gesundheitsvorsorge, Familienplanung, Alkohol- und Drogenprävention, Gewaltprävention, aktive Freizeitgestaltung, gesellschaftliches Zusammenleben der Generationen in Deutschland, migrationsspezifische Problemstellungen (aus Sicht der Teilnehmenden) und ehrenamtliches Engagement. Die Teilnehmenden erhalten Impulse zur Erweiterung der ihnen bekannten Normen und Wertvorstellungen. 5. Methoden Die Methoden basieren auf den Grundsätzen der Erwachsenenbildung. Diese zeichnen sich aus durch: den Einsatz erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen, die die Teilnehmenden als ernstzunehmende Personen in den Bildungsprozess einbeziehen den partnerschaftlichen Umgang zwischen allen am Kursgeschehen Beteiligten die Teilnehmerorientierung, die sichert, dass die Bedürfnisse der Lernenden den Bildungsprozess bestimmen und dass die Inhalte sich an ihrer Lebenssituation orientieren, und damit Praxis- und Sinnbezug gewährleistet die Eigenverantwortung der Teilnehmenden für ihren Lernprozess Lernprozesse, die individuelles Lernen ermöglichen und autonome Erwerbsstrategien berücksichtigen Teilnehmerorientierung heißt, sich an den Wünschen, Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmenden im Bildungsprozess auszurichten. Die Teilnehmenden werden 18

19 JUGENDINTEGRATIONSKURS in die Planung des Kursgeschehens und in die Auswahl der Themen, Methoden und Medien miteinbezogen. Sie bestimmen die Bildungsveranstaltung mit. Praxisbezug geht davon aus, dass die vermittelten Inhalte vor allem dann gut gelernt werden, wenn sie für die jeweilige Lebenssituation der Teilnehmenden relevant sind und das Gelernte dort Anwendung finden kann. Ein erwachsenengemäßer und partnerschaftlicher Umgang der Beteiligten ist gerade im Jugendintegrationskurs von besonderer Wichtigkeit, da er den jungen Migrantinnen und Migranten zeigt, dass sie ernstgenommen werden, und somit eine Basis für vertrauensvolles Arbeiten schafft. Wie in jeder Situation des formalen Unterrichts sind Regeln wichtig und von allen Beteiligten zu akzeptieren. Beides, sowohl der respektvolle Umgang miteinander wie auch das Beachten von Regeln, ist Teil des Lernprozesses im Jugendintegrationskurs und Teil der Vorbereitung auf ein zukünftiges Weiterlernen der Teilnehmenden. Die Inhalte werden im Jugendintegrationskurs mit der besonderen Lebenssituation der jungen Teilnehmenden verknüpft. Dies erfordert eine durchgehende methodische Ausrichtung des Sprach- und Orientierungskurses auf Anschaulichkeit, Praxisnähe und Handlungsaktivierung unter Einsatz vielfältiger Methoden. Projektarbeit ist erwünscht, Phasen des selbstständigen Erarbeitens von Inhalten durch die Teilnehmenden sind in die Gestaltung des Unterrichts zu integrieren. Das Prinzip der Eigenverantwortung impliziert die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung bei der Gestaltung der gruppenorientierten und individuellen Lernprozesse sowie die Selbstverpflichtung zu angemessenen Lernanstrengungen im Interesse des Erreichens deutschsprachiger Kompetenz. Die Ermöglichungsdidaktik geht davon aus, dass es keinen methodischen Königsweg gibt, der auf jeden Lerner, jede Lernerin und jede Lernkonstellation passt, sondern dass die Lehrkraft die Organisatorin eines Prozesses ist, der Lernen für jeden Teilnehmenden nach dessen individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen ermöglicht. Daher muss die Lehrkraft in der Lage sein, dieses individuelle Lernen auch innerhalb der Gruppe zu fördern und zu organisieren. Mit Hilfe von Binnendifferenzierung wird der Unterrichtsverlauf dem individuellen Lernfortschritt angepasst. Zur Anleitung und Unterstützung des selbstständigen Lernens der jugendlichen Teilnehmenden sind, in Ähnlichkeit zu Integrationsvereinbarungen, für die Dauer des Integrationskurses sogenannte individuelle Lernvereinbarungen zu treffen. Lehrkraft und der oder die einzelne Teilnehmende halten diese Vereinbarung schriftlich fest, überprüfen sie im Verlauf des Kurses regelmäßig und führen notwendige Modifizierungen ein. Dem persönlichen Gespräch zwischen betreuender 19

20 Lehrkraft und dem Einzelnen kommt dabei eine besondere Rolle zu. Die beratenden Mitarbeiter des JMD sind in die Entwicklung persönlicher Lernvereinbarungen miteinzubeziehen und werden somit in die Lage versetzt, von beratender Seite aus stützend auf den Lernprozess einzuwirken und bei auftretenden Schwierigkeiten, über die sie von Seiten des Kursträgers informiert werden, helfend einzugreifen. 6. Einstufungstest 6.1 Teilnahme am Einstufungstest Teilnahmeberechtigte junge Zuwanderer, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können und entsprechend von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet wurden, besuchen den Jugendintegrationskurs ab dem ersten Modul des Basissprachkurses. Teilnahmeberechtigte, die bereits über Sprachkenntnisse verfügen, legen sofern nicht bereits geschehen vor Kursaufnahme beim Kursträger einen Einstufungstest ab, der je nach Vorkenntnissen das richtige Kursmodul ermittelt. Geeignet hierfür ist der Einstufungstest Deutsch für Zugewanderte. Zuwanderer, die nicht oder nicht hinreichend alphabetisiert sind, besuchen besondere Alphabetisierungskurse. Der Alphabetisierungsbedarf kann anhand des zukünftigen überarbeiteten Einstufungstests festgestellt werden. Die Durchführung ist dann entsprechend zu dokumentieren. Verfügt ein/e Teilnahmeberechtigter/e dem Einstufungstest nach mutmaßlich über Sprachkenntnisse, die durch den Kurs nicht weiter gefördert werden können, also jenseits von B1 liegen, ist die Teilnahme am Sprachkurs (zunächst) entbehrlich. Eine Berechtigung zur Teilnahme an der Sprachprüfung Zertifikat Deutsch bleibt jedoch bestehen, ebenso wie die Berechtigung zur Teilnahme am Orientierungskurs. Wird das Prüfungsziel (B1) nicht erreicht, erfolgt die Einstufung in den Aufbaukurs. 6.2 Testbeschreibung Einstufungstest Deutsch für Zugewanderte Der Einstufungstest besteht aus zwei Teilen: einem Interview mit 14 Fragen zu Ausbildung und beruflicher Qualifikation sowie einem schriftlichen Teil mit 50 Aufgaben. Dabei werden in aufsteigender Progression Kenntnisse in der deutschen Schriftsprache festgestellt. Der schriftliche Testteil umfasst die Niveaustufen A1 bis B1. Es handelt sich um kontextualisierte Aufgaben zu Wortschatz, Grammatik und Leseverstehen. 20

21 JUGENDINTEGRATIONSKURS 6.3 Testergebnis und Kurseinordnung Im schriftlichen Teil des Tests sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Nach der Auswertung erfolgt eine Kurseinordnung nach folgender Skala: Erreichte Punktzahl Kursstufe/Kursmodul Unterrichtseinheiten 0 bis 13 Basismodul 1 0 bis 100 UE 14 bis 26 Basismodul bis 200 UE 27 bis 40 Basismodul bis 300 UE 41 bis 49 Aufbausprachkurs 301 bis 600 UE Bis einschließlich Basismodul 3 (bis 40 Punkte) leistet der Einstufungstest eine Einordnung der Kandidaten in das jeweils angezeigte Kursmodul. Bei einem Testergebnis zwischen 40 und 49 Punkten gibt der Einstufungstest nur noch eine allgemeine Einordnung in den Aufbausprachkurs vor. Um die Teilnehmenden innerhalb des Aufbausprachkurses genauer einzustufen, zieht der Tester das Ergebnis des Interviews heran und empfiehlt das geeignete Aufbaumodul (Aufbaumodul 1-3). Der zukünftige, überarbeitete Einstufungstest wird auch eine Einordnung in die Module des Aufbausprachkurses ermöglichen, die dann anhand einer angepassten Punkteskala erfolgt. Deuten das Ergebnis des schriftlichen Teils des Einstufungstests (50 Punkte) sowie das Interview darauf hin, dass möglicherweise ein Sprachstand von B1 erreicht ist, ist die Teilnahme am Sprachkurs (zunächst) entbehrlich. Es besteht weiterhin die Berechtigung zur Teilnahme an der Sprachprüfung Zertifikat Deutsch sowie zur Teilnahme am Orientierungskurs. Wird das Prüfungsziel B1 verfehlt, sollte eine Teilnahme am Sprachkurs (je nach Sprachstand) erfolgen. 7. Zwischentests Um die Teilnehmenden von Beginn an mit regelmäßigen Leistungskontrollen, wie sie im Kontext von Schule und Ausbildung üblich sind, vertraut zu machen, ist im Sprachkursteil des Jugendintegrationskurses die Durchführung von drei Zwischentests zur Feststellung des erreichten Sprachstandes obligatorisch. Dies ermöglicht Lehrkräften und Teilnehmenden außerdem, den Lernprozess genauer zu beobachten und in Anbetracht von Erfolg oder Nicht-Erfolg notwendige Änderungen der Unterrichtsgestaltung und des Lernverhaltens einzuleiten. Beides kann sich positiv auf die Motivation und das Lernklima auswirken. Nach dem Ablauf einer bestimm- 21

22 ten, unten angegebenen Zahl von Unterrichtseinheiten (UE) sind folgende Tests zu absolvieren: Kurstyp A: Schnelles Lerntempo B: Durchschnittliches C: Langsames Lerntempo Lerntempo Test/ Sprachniveau Kursbezogener, freigestellt freigestellt 150 UE/ Modul 2 informeller Sprachstandstest Start Deutsch 1-z/ A1 100 UE/ Modul UE/ Modul UE/ Modul 3 Start Deutsch 2-z/ A2 250 UE/ Modul UE/ Modul UE/ Modul 5-6 Übungstest zum Zertifikat Deutsch/ B1 500 UE/ Modul UE/ Modul UE/ Modul 6 (bei Bedarf) Tabelle 7.1: Zwischen- und Abschlusstests im Jugendintegrationskurs Je nach Kurstyp fallen unterschiedliche Tests am Ende des Basissprachkurses und am Ende des Aufbausprachkurses an. Kursbezogene Sprachstandstests (nicht zu verwechseln mit dem vorgeschriebenen Einstufungstest) sind Tests, die von der Lehrkraft im Verlauf des Kurses selbst erstellt und zum Zweck der gelegentlichen Überprüfung des Lernfortschrittes eingesetzt werden. Die gelegentliche Durchführung solcher Tests ist freigestellt und nach Ermessen der Lehrkraft zu entscheiden. Im Jugendintegrationskurs des Kurstyps C: Langsames Lerntempo muss ein solcher kursbezogener Sprachstandstest nach 150 UE/ Modul 2 verpflichtend durchgeführt werden. Die beiden vom Goethe-Institut und von der Weiterbildungs-Testsysteme GmbH (WBT) entwickelten Tests Start Deutsch 1-z und Start Deutsch 2-z werden in Form von Modelltests eingesetzt. Der vorgegebene Zeitpunkt für die Durchführung der Zwischentest nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Unterrichtseinheiten sollte eingehalten werden. Nur in Ausnahmefällen und bei einer sehr heterogenen Zusammensetzung der Gruppen, die jedoch grundsätzlich im Interesse von Teilnehmenden und Kursdurchführenden vermieden werden sollte, kann sich die Durchführung der Tests leicht verschieben. 8. Abschlusstest Die erfolgreiche Teilnahme am Jugendintegrationskurs wird mit bestandenem Abschlusstest nachgewiesen. Die Prüfung besteht aus zwei Komponenten: einer 22

23 JUGENDINTEGRATIONSKURS Sprachprüfung (Zertifikat Deutsch) auf der Niveaustufe B1 des GER, die zur Zeit überarbeitet und angepasst wird, sowie einem Test zum Orientierungskurs (Teilgebiete: Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland) auf der Basis des im Kurs vermittelten Wissens. Der Abschlusstest kann auch ohne vorherige Teilnahme am Sprachkurs zum regulären Nachweis aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen (Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung) abgelegt werden. 9. Rahmenbedingungen des Jugendintegrationskurses Um die Qualität des Angebots zu gewährleisten, unterscheiden sich einige Rahmenbedingungen des Jugendintegrationskurses von denjenigen des allgemeinen Integrationskurses. 9.1 Gruppengröße Die maximale Teilnehmerzahl von Jugendintegrationskursen ist auf 15 Personen begrenzt. 9.2 Vollzeitkurse als Regel Jugendintegrationskurse sind in der Regel als Vollzeitkurse mit 25 Unterrichtseinheiten pro Woche durchzuführen. Bei besonderem Bedarf können auch Teilzeitkurse durchgeführt werden. 9.3 Start des Kurses mit 10 Teilnehmern zu Modulbeginn Das Bundesamt garantiert dem Kursträger für einen ordnungsgemäß durchgeführten Kursabschnitt eines Jugendintegrationskurses die Kostenerstattung auf der Basis von 15 Personen, wenn zu Beginn des Kursabschnittes mindestens 10 angemeldete Teilnehmende erschienen sind. Die Verwaltungskostenpauschale wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls bezogen auf 15 Personen gezahlt. 9.4 Ausstattung Kursträger, die Jugendintegrationskurse durchführen, müssen gewährleisten, dass eine hinreichende PC-Ausstattung in den Kursräumen oder in unmittelbarer Nähe 23

24 der Kursräume vorhanden ist, um die im Konzept genannten inhaltlichen und methodischen Vorgaben erfüllen zu können. 9.5 Lehrkräfte in Jugendintegrationskursen Lehrkräfte im Jugendintegrationskurs müssen, wie auch die Lehrkräfte in allgemeinen Integrationskursen, über einen DaF-/DaZ-Abschluss oder den Nachweis der Zusatzqualifizierung des Bundesamtes verfügen und werden vom Bundesamt zugelassen. Bis können zu qualifizierende Lehrkräfte mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesamtes unterrichten (nähere Informationen unter Zusätzlich müssen Lehrkräfte in Jugendintegrationskursen ein besonderes Interesse für die Belange der Zielgruppe und die Bereitschaft zu einem intensiven Einsatz und Engagement im Kurs mitbringen. umfangreiches Wissen über die Lebenssituation junger Migrantinnen und Migranten in Deutschland besitzen. nachweislich über Erfahrungen mit der Zielgruppe verfügen. Diese sind auch über mehrfache Unterrichtshospitationen in laufenden Jugendintegrationskursen einschließlich vor- und nachbereitender Besprechung mit erfahrenen Kollegen zu erlangen. über fundierte Kenntnisse in den Wissensbereichen verfügen, denen die jugendspezifischen Inhalte des Jugendintegrationskurses entnommen sind. die im Konzept genannten Exkursionsziele aus eigener Anschauung kennen und den Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern des JMD pflegen. bereit sein, Angebote zur weiteren Qualifikation im Bereich der Arbeit und des Unterrichts mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund wahrzunehmen. 9.6 Teamteaching Teamteaching kann auf Antrag vom Bundesamt für maximal 100 UE bezuschusst werden. Bei der Anmeldung muss erklärt werden, für welche Phasen des Unterrichts (Projektarbeit, Testvorbereitung, Zwischentests, Exkursionen etc.) diese Maßnahme erforderlich ist und wann sie umgesetzt werden soll. 9.7 Lehrbücher und -materialien in Jugendintegrationskursen Das kurstragende Lehrwerk ist aus der Liste der zugelassenen Lehrwerke des Bundesamtes auszuwählen (nähere Informationen siehe Darüber hinaus 24

25 JUGENDINTEGRATIONSKURS sind die Zusammenstellung und der Einsatz weiterer Unterrichtsmaterialien für die jugendspezifischen Inhalte im Jugendintegrationskurs notwendig. 9.8 Zusammenarbeit mit dem Jugendmigrationsdienst (JMD) Die Kursträger von Jugendintegrationskursen arbeiten mit dem nächstliegenden JMD zusammen. Den Mitarbeitern des JMD ist zumindest einmal im Verlauf des Kurses die Möglichkeit einzuräumen, die Teilnehmenden im Unterricht anzutreffen, um ein gegenseitiges Kennenlernen sicherzustellen. Dies kann auch im Rahmen der Behandlung eines speziellen Themengebietes geschehen, um die Unterrichtszeit optimal auszuschöpfen. Empfehlungen hierzu finden sich unter B 3.5 Allgemeinbildende Lernziele des Aufbausprachkurses, S. 38 dieses Konzeptes. 25

26 A. Basissprachkurs A 1. Umfang des Kurses Der Umfang des Basissprachkurses des Jugendintegrationskurses beträgt 300 Unterrichtseinheiten (UE) und setzt sich aus drei Modulen à 100 UE zusammen. Nach dem ersten Kursabschnitt für Lernende ohne oder mit sehr geringen Vorkenntnissen (100 UE) beziehungsweise dem Grundmodul (ohne Differenzierung nach Lerntempo) folgen zwei weitere gleich lange Module, die schrittweise zum Niveau A2 des GER führen. Im Jugendintegrationskurs des Kurstyps C: Langsames Lerntempo wird nach 300 UE lediglich das Niveau A1 erreicht. Der Umfang des Basissprachkurses mit steiler Progression, Kurstyp A: Schnelles Lerntempo, beträgt 250 UE. A 2. Teilnehmer Teilnehmende am Basissprachkurs sind junge Migrantinnen und Migranten, die nach erfolgtem Einstufungstest ein Testergebnis von unter 41 Punkten aufweisen (Indikator für Kenntnisse unterhalb des Niveaus A2). (Zu den allgemeinen Kriterien für die Teilnahme an einem Jugendintegrationskurs siehe Teil 1, 2. Teilnehmer, S. 11 ff.). Nach Einführung des überarbeiteten Einstufungstests gilt dessen neue Einstufungsskala. A 3. Ziele Ziel des Basissprachkurses ist es, dass die Teilnehmenden innerhalb von 300 UE (beziehungsweise 250 UE bei Teilnehmenden mit hohem Lerntempo) Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Niveau A2 definiert sind. Darüber hinaus eignen sich die Teilnehmenden Kenntnisse und Fähigkeiten in den genannten jugendspezifischen Inhalten (siehe S. 27 ff.) an. Dabei handelt es sich zum einen um die Aneignung von Sachkenntnissen, zum anderen um die Aneignung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum sprachlich kompetenten Umgang mit ihnen. A 3.1 Allgemeine Sprachlernziele Mit dem Sprachniveau A2 ist entsprechend dem GER die Leistungsstufe der elementaren Sprachverwendung umschrieben, auf der die Teilnehmenden über folgende grundlegende Fähigkeiten verfügen: 26

27 JUGENDINTEGRATIONSKURS Die Teilnehmenden können Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke aus Bereichen unmittelbarer (Alltags-) Bedeutung verstehen (zum Beispiel Eigene Person und Familie, Einkaufen, Arbeit, Unmittelbare Umgebung, Fahrplan, Anzeigen, Prospekt, Einfache Durchsagen ). Die Teilnehmenden können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht (zum Beispiel Suche nach dem Weg, Wohnung, Café, Gegenwärtige Tätigkeit ). Die Teilnehmenden können mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und die Ausbildung/den Beruf, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. Im Rahmen dieser Zielsetzung werden die Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben gleichermaßen und integriert entwickelt. Entsprechend diesen vier Kategorien können die Teilnehmenden daher am Ende des Basissprachkurses in der Fertigkeit Hören einzelne Sätze, die gebräuchlichsten Wörter und das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen (für sie unmittelbar wichtigen) Mitteilungen verstehen. in der Fertigkeit Lesen kurze, einfache Texte und persönliche Briefe lesen und verstehen und in einfachen Alltagstexten konkrete und vorhersehbare Informationen auffinden. in den Fertigkeiten Sprechen / Interagieren mit einer Reihe von kurzen Sätzen und mit einfachen sprachlichen Mitteln ihr unmittelbares Lebensumfeld beschreiben sowie sich in routinemäßigen Alltagssituationen mit einfachem Austausch von Informationen über vertraute Themen verständigen beziehungsweise ein kurzes Kontaktgespräch führen. in der Fertigkeit Schreiben kurze, einfache Notizen und Mitteilungen sowie einen einfachen persönlichen Brief schreiben. A 3.2 Zusätzliche allgemeine Sprachlernziele Angesichts der Bedeutung schriftsprachlicher Fähigkeiten im beruflichen Lern- und Ausbildungsprozess in Deutschland werden die Fertigkeiten Lesen und Schreiben 27

28 im Jugendintegrationskurs besonders intensiv gefördert. Am Ende des Basissprachkurses beherrschen die Teilnehmenden wesentliche Regeln der deutschen Rechtschreibung. Sie können den für das Sprachniveau A2 üblichen Wortschatz weitestgehend fehlerfrei schreiben. Sie sind in der Lage, sich die Schreibung ihnen unbekannter Wörter über grundlegende Zusammenhänge zwischen phonetischem und schriftsprachlichem System des Deutschen insoweit herzuleiten, als sie das gehörte Wort in verständlicher Form verschriftlichen können. sind die Teilnehmenden in der Lage, sich mit Hilfe eines Wörterbuchs oder anderer Hilfsmittel der Schreibung einzelner Worte zu vergewissern. können die Teilnehmenden kurze, einfache Alltagstexte flüssig und verständlich vorlesen. Sie können Texte zu vertrauten und konkreten Themen verstehen und gewünschte Informationen in ihnen auffinden. A 3.3 Fachsprachliche Lernziele Den jugendspezifischen Zielen des Jugendintegrationskurses entsprechend sollen die Teilnehmenden über Kenntnisse erster fachsprachlicher Begrifflichkeiten verfügen. Die Teilnehmenden sind am Ende des Basissprachkurses mit grundlegender Terminologie aus folgenden Fächern vertraut: Mathematik (Grundrechenarten) Gemeinschaftskunde (Grafiken und Statistiken interpretieren) Geografie (Karten lesen) A 3.4 Ausbildungs- und berufsvorbereitende Lernziele Am Ende des Basissprachkurses besitzen die Teilnehmenden Grundlagenwissen über das Schulsystem und über die berufliche Vielfalt in Deutschland. Die Teilnehmenden kennen verschiedene, in Schule und Ausbildung übliche Unterrichtsformen und methoden und verstehen ihren Nutzen für die Vermittlung des Lernstoffes. kennen den Aufbau des deutschen Schul- und Ausbildungssystems in Grundzügen. kennen eine Vielzahl von Berufen und Berufsgruppen in Deutschland und können diese benennen. Sie wissen, welche dieser Berufe verbreitet oder gefragt 28

29 JUGENDINTEGRATIONSKURS sind und welche in speziellen Sparten benötigt werden. Sie kennen einzelne Berufsprofile näher, können sie mit einfachen Worten beschreiben und wissen um die Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung dieser Berufe. sind über das berufliche Beratungsangebot vor Ort informiert und haben mindestens eine Beratungsstelle persönlich kennengelernt und mit einem/ einer der dortigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gesprochen. A 3.5 Allgemeinbildende Lernziele Am Ende des Basissprachkurses besitzen die Teilnehmenden erste Kenntnisse im Bereich der aktiven Freizeitgestaltung, der Gesundheitsvorsorge, der Alkohol- und Drogenprävention und der Familienplanung. Die Teilnehmenden haben sich mit Möglichkeiten der Freizeitgestaltung befasst, kennen Angebote für sportliche Aktivitäten, Jugendclubs, Vereine etc. vor Ort und können einige benennen und beschreiben. können gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen sprachlich wiedergeben und kennen Ausdrücke für eine Reihe von Fachärzten und Krankheiten, die diese behandeln. wissen, wo sich an ihrem Wohnort die für sie relevanten Arztpraxen (einschließlich Zahnarzt) befinden. Sie sind sprachlich in der Lage, sowohl persönlich als auch telefonisch einen Termin zu vereinbaren, und wissen, welche Dokumente sie zu einem Termin mitbringen müssen. kennen die mit dem Drogen- und Alkoholmissbrauch verbundenen Gefahren und können diese Gefahren sprachlich in einfachen Worten formulieren. sind über das Hilfsangebot von Suchtberatung und Selbsthilfegruppen informiert und haben mindestens eine Beratungsstelle persönlich kennengelernt und mit einem/ einer der dortigen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen gesprochen. können wesentliche Aspekte der eigenen Familienplanung (Partnerschaften, Zusammenleben, Familiengründung, Heirat) sprachlich wiedergeben. verstehen die Globalaussage von Broschüren, Werbeanzeigen und Kurztexten zu den genannten Themen (Freizeitgestaltung, Gesundheitsvorsorge, Alkoholund Drogenprävention, Familienplanung). 29

30 A 4. Inhalt Der Basissprachkurs legt das Fundament für eine wachsende sprachliche Selbstständigkeit der Teilnehmenden, für die sprachliche Bewältigung der alltäglichen Lebensbereiche und damit für die Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfeldes der jungen Zugewanderten sowie für ihre erste Orientierung im Alltag. Die hierzu nötigen sprachlichen Ressourcen, also Wortschatz Grammatik Themen/Situationen/Sprachhandlungsmuster sind für das Niveau des Basissprachkurses (A1, gegebenenfalls auch A2) durch den GER und durch die in den Start Deutsch z-prüfungen definierten Prüfungsziele und Inventare im Detail beschrieben. Die zu behandelnden Themen im Basissprachkurs sie werden zum Teil mit unterschiedlichem Vertiefungsgrad auf den Stufen A1 oder auch A2 behandelt entsprechen den wichtigsten alltäglichen Lebensbereichen. Die jugendspezifische Schwerpunktsetzung kann zur Folge haben, dass manche Themen weniger ausführlich als möglich behandelt werden, darf aber nicht zu einer Auslassung von Themen führen. Im Einzelnen sind folgende Themen des allgemeinen Integrationskurses, ergänzt um jugendspezifische Schwerpunkte, zu nennen: 1. Zur Person/soziale Kontakte 2. Wohnen 3. Essen und Trinken 4. Orte Fachterminologie: Geografie (Karten lesen) 5. Einkaufen/Handel/Konsum Fachterminologie: Mathematik (Grundrechenarten) 6. Menschlicher Körper/Gesundheit/medizinische Vorsorge Schwerpunkt: Orientierung im Gesundheitssystem vor Ort, Vorsorge und Schutz der eigenen Gesundheit, u.a. vor AIDS) 7. Alltag 8. Beratungsstellen/soziale Netzwerke/Ämter/Behörden Schwerpunkt: Berufliche Beratung vor Ort, Suchtberatung vor Ort, Familienberatung vor Ort oder als Experte im Klassenraum 9. Arbeit und Beruf Schwerpunkt: Grundzüge des deutschen Schul- und Ausbildungssystems Schwerpunkt: Berufe, Berufsgruppen, ausgewählte Berufsprofile, Zugangsvoraussetzungen 30

31 JUGENDINTEGRATIONSKURS 10. Erziehung/ Ausbildung/ Lernen Schwerpunkt: Unterrichtsformen und methoden (v.a. verschiedene Sozialformen, Lehrerrolle) Fachterminologie: Gemeinschaftskunde (Grafiken und Statistiken interpretieren) 11. Freizeit Schwerpunkt: Aktive Freizeitgestaltung vor Ort 12. Mobilität und Verkehr 13. Natur und Umwelt 14. Fachterminologie aus den Fächern Mathematik (Grundrechenarten), Gemeinschaftskunde (Grafiken und Statistiken interpretieren), Geographie (Kartenlesen) Der Bereich Fachterminologie ist doppelt aufgeführt, da er an eines der vorgegebenen Themen gebunden oder aber als eigenes Thema vermittelt werden kann. A 5. Methoden A 5.1 Methoden im allgemeinen Integrationskurs Die dem allgemeinen Integrationskurs zugrunde gelegte methodische Ausrichtung gilt auch für den Jugendintegrationskurs. Demnach sollen die Methoden den Lernund Lebensbedingungen erwachsener Zugewanderter Rechnung tragen und die Grundgrößen des Zweitsprachenerwerbs berücksichtigen. Die Methodenauswahl richtet sich dabei nach den Lernzielen und den Lerninhalten und wird darüber hinaus auch durch die jeweiligen Voraussetzungen der Kursteilnehmenden (soziokulturelle Faktoren, Geschlecht, Lernhaltung, Vorwissen, Kenntnisse der Muttersprache etc.) maßgeblich mitbestimmt. Die Auswahl trifft die Lehrkraft, der dadurch als Gestalterin des Unterrichtsprozesses hohe Bedeutung zukommt. Die Lehrkraft muss daher über ein breites Methodenrepertoire an Arbeits-, Sozial- und Übungsformen verfügen. Grundsätzlich soll der Unterricht handlungsorientiert sein (Simulation, Rollenspiel), die kommunikativen Bedürfnisse der Teilnehmenden berücksichtigen (gleichrangige Behandlung aller kommunikativen Fähigkeiten, Einsatz von didaktisierten, aber auch authentischen Lehr- und Lernmaterialien) und interkulturell ausgerichtet sein. Antrieb und Motivation des Erlernens der Zweitsprache werden bestimmt durch externe Faktoren: Tatsächliche und gewünschte soziale und berufliche Integration Kommunikative Bedürfnisse und Notwendigkeiten Aufenthaltsstatus 31

32 Kulturelle Disposition und Erziehung in der Familie und in Bildungseinrichtungen Sozialprestige der Erstsprache Zugang zur Zweitsprache Input der Zweitsprache (Qualität, Quantität, affektive Begleitumstände etc.) Kommunikative Möglichkeiten (unter anderem Wohnumfeld, Begegnungsmöglichkeiten, Mediennutzung) Antrieb und Motivation des Erlernens der Zweitsprache werden auch bestimmt durch interne Faktoren: Verfügbares Wissen über Sprache Erreichter Sprachstand in der Erstsprache (Begriffsbildung, Schriftsprachenerwerb etc.) Einstellung zur Erstsprache und zu Mehrsprachigkeit Einstellung zur Zielsprache und zur deutschen Umgebung Spracherwerbserfahrungen Sprachlernstrategien Diese Faktoren sind auch im Jugendintegrationskurs bei der Auswahl und dem Einsatz geeigneter Methoden im Blick zu behalten. A 5.2 Besonderheiten von Methodenauswahl und -einsatz im Jugendintegrationskurs Um den Bedarfen der Zielgruppe von Jugendintegrationskursen Rechnung zu tragen, sind als methodisch-didaktische Mittel im Basissprachkurs des Jugendintegra tionskurses einzusetzen: Flexible Unterrichtsgestaltung Einsatz häufig wechselnder Sozialformen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit) Einsatz angemessener Rollenspiele Durchführen kurzer, praxisnaher Projektarbeiten Einüben von Kurzreferaten Lernstrategien und -techniken Erlernen und Einüben selbstgesteuerten Lernens (Organisation und Planung des eigenen Lernprozesses, Organisation des Arbeitsplatzes und Umgang mit Lernmaterial, Anleitung zur eigenständigen Informationsrecherche) Medien Einsatz und Nutzung (durch die Teilnehmenden!) von modernen Medien für das Lerngeschehen im Unterricht (PC: Office-Programme, gezielte Lernsoftware für Anfänger) 32

33 JUGENDINTEGRATIONSKURS Leistungskontrollen Regelmäßige Durchführung von Leistungskontrollen (siehe auch A 6. Zwischentests, S. 33 unten) Exkursionen und Expertenbesuche Arbeit außerhalb des Kursraumes durch maximal drei betreute Vor-Ort- Termine innerhalb des Basissprachkurses Optional: Maximal zwei Expertenbesuche im Kurs unter Gewährleistung eines für die Teilnehmenden angemessenen Sprachniveaus Das gegenüber dem allgemeinen Integrationskurs intensivierte Arbeiten im Unterricht des Jugendintegrationskurses erfordert ein besonders hohes methodisch-didaktisches Können der Lehrkräfte und die Bereitschaft, sich in die spezifischen Anforderungen der Zielgruppe einzuarbeiten. Die zahlreichen Faktoren, die das Lerngeschehen beeinflussen und die sich von Kursgruppe zu Kursgruppe unterscheiden, führen stets von Neuem zu der Notwendigkeit einer angepassten Auswahl und Ausgestaltung der Methoden. Die hier unter 5.2 aufgeführten jugendspezifischen Besonderheiten für den Basissprachkurs sind als obligatorischer Minimal katalog zu verstehen. A 6. Zwischentests Im Verlauf des Basissprachkurses sind zwei Zwischentests obligatorisch durchzuführen. Die Tabelle zeigt, welche Tests nach Ablauf der angegebenen Zahl von Unterrichtseinheiten je nach Kurstyp einzusetzen sind (Gesamttabelle siehe S. 22): Kurstyp A: Schnelles Lerntempo B: Durchschnittliches C: Langsames Lerntempo Lerntempo Test/ Sprachniveau Kursbezogener, freigestellt freigestellt 150 UE/ Modul 2 informeller Sprachstandstest Start Deutsch 1-z/ A1 100 UE/ Modul UE/ Modul UE/ Modul 3 Start Deutsch 2-z/ A2 250 UE/ Modul UE/ Modul 3 Übungstest zum Zertifikat Deutsch/ B1 Tabelle 6.1: Zwischentests im Basissprachkurs Am Ende des Basissprachkurses ist bei Kurstyp A und B der Modelltest Start Deutsch 2-z (d. h. unter Nutzung eines Modellsatzes des Tests Start Deutsch 2-z) 33

34 durchzuführen, bei Kurstyp C der Modelltest Start Deutsch 1-z. Kursbezogene Sprachstandstests sind Tests, die von der Lehrkraft im Verlauf des Kurses selbst erstellt und zum Zweck der gelegentlichen Überprüfung des Lernfortschrittes eingesetzt werden. Die gelegentliche Durchführung solcher Tests ist freigestellt und nach Ermessen der Lehrkraft zu entscheiden. Im Jugendintegrationskurs des Kurstyps C: Langsames Lerntempo muss ein solcher kursbezogener Sprachstandstest nach 150 UE/ Modul 2 durchgeführt werden. 34

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