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1 Konfliktübersicht - Darfur (Sudan) Profil der Region Darfur (Sudan) Konfliktentwicklung Konfliktakteure Stationen des Friedensprozesses mehr mehr mehr mehr Satellitenbild ca. 12x12 Khartum Friedenseinsätze Darfur: AMIS ( ) EU Support for AMIS ( ) mehr mehr UNAMID ( ) mehr Tschad/Zentralafrikanische Republik: EUFOR Chad/RCA( ) mehr MINURCAT ( ) mehr Crisis Group 2006 Crisis Group 2006 Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof mehr Links, Lesetipps und Quellen mehr Konfliktübersicht für f r den gesamten Sudan mehr UN Photo 2007/Fred Noy UN Photo 2007/Fred Noy UN Photo 2008/David Manyua [Vollbildansicht beenden mit ESC] W. Welker, ZIF weiter

2 Profil der Region Darfur (Sudan ) Fläche: Gebiet: Anrainerstaaten: Bevölkerung: Sudanesische Bevölkerungsgruppen: Religion: Vegetation: Wirtschaft: km² (BRD: m²) Region Darfur (arabisch Dar Fur Land der Fur ) umfasst seit der Aufteilung durch die Zentralregierung 1994 die drei sudanesischen Bundesstaaten Schamal Darfur (Nord-Darfur), Gharb Darfur (West-Darfur) und Dschanub Darfur (Süd-Darfur); wichtigste Städte in den drei Bundesstaaten sind Al Fashir, Geneina und Nyala Libyen im Nordwesten, Tschad im Westen, Zentralafrikanische Republik im Südwesten Etwa 6 Mio. Afrikanisch-stämmige Ethnien wie Fur, Masalit, Daju und Tunjur (sesshafte Ackerbauern), Qimr, Zaghawa, Badayat und Meidob (Nomaden bzw. Halb- Nomaden); zu den arabisch-stämmigen Ethnien gehören u.a. die Messiriya (sesshaft), Abbala und Baggara (Nomaden) Überwiegend islamisch Nördlicher Teil von Darfur gehört zur Sahelzone; in den westlichen und südlichen Landesteilen finden sich verschiedene Savannenformen; Entdeckung eines etwa m² großen unterirdischen Sees im Norden Darfurs im April 2007 Vor allem Subsistenz-Landwirtschaft (Getreide, Obst, Tabak, Viehzucht), Rohstoffe: Metallvorkommen (u.a. Gold, Kupfer, Eisen) sowie noch nicht abschließend explorierte Ölvorkommen im Süden und Norden Darfurs Ausschnitt basiert auf UN Map No Rev. 10, April 2007, UN Cartographic Section Detailkarte sudan. Bevölkerungsgruppen in Darfur Detailkarte Sudan UNEP, 2007 (Ausschnitt)

3 Konfliktentwicklung Darfur 1/11 Konflikttypus: Innerstaatlicher Konflikt mit regionalen Einflüssen Konfliktauslöser ser und -verlauf: Schwere Dürren bedingen massive Bevölkerungsbewegungen von nomadischen Stämmen aus den nördlichen Gebieten Darfurs nach Süden; es kommt zu Nahrungsmittelknappheit, Überbevölkerung in Städten und zu Verteilungskämpfen um Landnutzung und Wasser mit sesshaften Bauern Ende 80er Regierung ordnet Abschaffung des traditionellen Hakura-Prinzips an (im 16 Jh eingeführtes und heute mit verschiedenen Bedeutungen aufgladenes Landnutzungssystem; siehe Bericht der FAO: The Dynamics of Customary Land Tenure and Natural Resource Management in Darfur ); die Verabschiedung des Unregiestered Land Acts von 1970 sowie des Investment Acts von 1990 beschneiden die Landnutzungsrechte der sesshaften Bevölkerung zum Teil so stark, dass dies einer Vertreibung gleichkommt (siehe Land and Conflict in Sudan ) Omar Al-Bashir, Leiter der bewaffneten Fallschirmspringerbrigade der sudanesischen Streitkräfte, führt im Auftrag der National Islamic Front (NIF) einen Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Sadiq al-mahdi; er wird Vorsitzender des neugegründeten Revolutionary Command Councils (RCC); Regierung und Parteien werden aufgelöst und der Notstand verhängt; alle Demonstrationen gegen die revolution of national salvation werden verboten; 1993 löst sich der RCC selbst auf und erklärt Bashir zum Präsdidenten einer Zivilregierung (siehe Profile: Sudan s President Bashir ) Eskalation des Konflikts; zwei Rebellengruppen, Sudan Liberation Movement/Army (SLM/A) und Justice and Equality Movement (JEM), werfen der Regierung in Khartum die politische, ökonomische und soziale Marginalisierung Darfurs vor; SLM/A und JEM kooperieren zunächst, bekämpfen sich aber anschließend; beide nehmen zwar an den laufenden Friedensgesprächen in Naivasha zwischen Regierung und Sudan People s Liberation Movement/Army (SPLM/A) teil, unterzeichnen das Comprehensive Peace Agreement (CPA) allerdings nicht Verschärfung der humanitären Krise; ca. 1½ bis 2 Millionen Zivilisten werden vertrieben, ca bis sterben; beiden Seiten werden Kriegsverbrechen vorgeworfen; internationale humanitäre Hilfe wird aufgrund der Sicherheitslage zeitweise unterbrochen UN Photo 2006 / Marc Castro Präsident Omar Al-Bashir

4 Konfliktentwicklung Darfur 2/11 02./ Als Antwort auf die Widerstandsbewegung fördert die Regierung Milizen (Janjaweed), die ethnische Vertreibungen unter der Zivilbevölkerung durchführen; in der Folge massive Flüchtlingsströme vor allem in den Tschad Der Tschad vermittelt in N Djamena eine Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Khartum und SLM/A und JEM; diese wird von den Parteien jedoch nicht eingehalten Vereinbarung zwischen der Afrikanischen Union (AU), sudanesischer Regierung und den Rebellengruppen SLM/A und JEM, (Text ) die African Union Monitoring Mission in Sudan (AMIS I) zu entsenden. 60 Militärbeobachter und 300 Soldaten sollen den Waffenstillstand überwachen und zur Stabilität der Region beitragen (Friedenseinsätze); dennoch keine Verbesserung der humanitären Situation oder der Sicherheitslage; Waffenstillstandsbrüche und Gewalt gegen Zivilisten halten an (Communiqué des AU Peace & Security Council vom ) In Resolution 1556 ( ) befürwortet der UN-Sicherheitsrat die AMIS; Beschluss eines Waffenembargos gegen alle nichtstaatlichen Gruppen in Darfur und Forderungen nach der Entwaffnung der Janjaweed durch die Regierung innerhalb von 30 Tagen; obwohl das Embargo gem. Kapitel VII der UN-Charta beschlossen wurde, folgen nach Nichteinhaltung durch die Regierung in Khartum keine verschärften Maßnahmen 19./ Der Peace and Security Council der AU beschließt die Erweiterung der AMIS zu einer Peacekeeping Mission (AMIS II) mit einer Personalstärke von Mann; Hauptaufgabe: Überwachung und Verifikation der Waffenstillstandsvereinbarungen und der Sicherheitslage (AU PSC Communiqué ); der UN-Sicherheitsrat unterstützt dies ausdrücklich in Resolution 1574 ( ); nach sechs Monaten ist die vorgesehene Personalstärke erreicht Der UN-Sicherheitsrat untersagt mit Resolution 1591 ( ) offensive Militärflüge über Darfur, um Luftangriffe der sudanesischen Streitkräfte gegen Zivilisten und Luftunterstützung der Janjaweed zu verhindern; die Resolution wird missachtet Der UN-Sicherheitsrat beauftragt mit Resolution 1593 ( ) den Internationalen Strafgerichtshof Kriegsverbrechen in Darfur zu untersuchen; die sudanesische Regierung lehnt dies ab; um den internationalen Druck zu mildern, beginnt sie jedoch pro forma einen Versöhnungsprozess unter den Stämmen in Darfur Der AU Peace and Security Council beschließt die Erweiterung der AMIS II auf Mann (AMIS II-E) bis September 2005 unter dem existierenden Mandat (AU PSC Communiqué )

5 Konfliktentwicklung Darfur 3/11 Seit Die Ausweitung der Kampfhandlungen zwischen den sudanesischen Regierungstruppen und den Rebellengruppen SLM/A und JEM auf den östlichen Tschad sowie die sich verschlechternde politische Situation und Sicherheitslage im Tschad birgt die Gefahr einer regionalen Eskalation des Konflikts und einer Ausbreitung der humanitären Krise Das von der AU vermittelte Friedensabkommen von Abuja (Darfur Peace Agreement, DPA ) wird von der Regierung in Khartum und der SLM/A-Fraktion unter Minni Arko Minawi unterzeichnet; jedoch nicht von der SLM/A-Fraktion unter Abdel Wahid Mohamed al Nur und der JEM unter Khalil Ibrahim (siehe Stationen des Friedensprozesses) Der UN-Sicherheitsrat beschließt einstimmig mit Resolution 1679 ( ) und unter Berufung auf Kapitel VII der UN-Charta die Entsendung eines gemeinsamen UN/AU Expertenteams mit dem Auftrag, die Übernahme der AU-Mission durch eine UN-Truppe in Darfur bis Ende September vorzubereiten Die sudanesische Regierung erlaubt dem UN/AU-Expertenteam die Einreise nach Darfur; weigert sich jedoch kurz darauf eine UN-Truppe in Darfur zuzulassen Seit Kommandeure der SLM/A-Fraktionen kritisieren den Abschluss des DPA; verstärkte Kampfhandlungen zwischen den SLM/A- Fraktionen, die das DPA ablehnen, und der SLM/A-Fraktion unter Minni Minawi, die das DPA unterzeichnet hat; dramatische Verschlechterung der humanitären Lage; vermehrt Übergriffe auf die Zivilbevölkerung Die AU beschließt auf einem Gipfeltreffen in Banjul/Gambia die Verlängerung des AMIS-Mandats bis Ende 2006; die UN erklärt ihre Absicht, bis Januar 2007 eine UN-Mission nach Darfur zu entsenden; trotz des internationalen Drucks weigert sich der sudanesische Präsident Bashir eine UN-Truppe in Darfur zu akzeptieren Ausweitung der Kampfhandlungen auf das benachbarte Kordofan: Kämpfer der National Redemption Front (NRF) greifen Hamrat al-sheikh in Nord-Kordofan an; der Angriff macht deutlich, dass Agenda und Präsenz der Rebellen (v.a. der JEM) über Darfur hinausgehen Präsident Bashir ernennt den Rebellenchef Minni Minawi gemäß DPA zu seinem Sonderberater; gleichzeitig nimmt Intensität der Kämpfe zwischen den Rebellengruppen, die das DPA ablehnen, und Regierungstruppen sowie insbesondere regierungstreuen Milizen, zu UNifeed, 2006 Minni Arko Minawi

6 Konfliktentwicklung Darfur 4/ Als Reaktion auf die neuen Herausforderungen, die sich durch das DPA für die AMIS ergeben und die Schwierigkeiten, die AMIS bei der Erfüllung ihres Mandats hat, beschließt der UN-Sicherheitsrat mit Res 1706 ( )die personelle Aufstockung der UNMIS sowie die Verlegung der Mission nach Darfur; UNMIS soll hier die Durchführung des Friedensabkommens für Darfur vom 5. Mai 2006 und des Abkommens von N'Djamena (2004) über eine humanitäre Waffenruhe unterstützen (siehe Stationen des Friedensprozesses) Präsident Bashir lehnt jegliche internationale Einmischung in den Darfur-Konflikt kategorisch ab; im Hinblick auf die im UN- Sicherheitsrat diskutierte polizeiliche und militärische Verstärkung der UNMIS in Darfur, droht er gegen UN-Truppen militärisch vorzugehen; gleichzeitig zu- nehmende grenzüberschreitende Aktivitäten tschadischer Rebellengruppen, die in Darfur ihren Rückzugsraum haben und mit den Janjaweed, der SLM/A und der sudanesischen Armee Einsätze gegen darfurische Rebellengruppen durchführen Addis Ababa Conclusions : Einigung zwischen der Regierung Sudans, UN, Arabischer Liga, AU, EU und einigen afrikanischen Staaten in Addis Abeba/Äthiopien auf eine personelle Ausweitung der AMIS mit einer zusätzlichen materiellen, technischen und logistischen Unterstützungskomponente durch die UN; UN-Generalsekretär schlägt ein Drei-Phasen-Modell vor, bestehend aus einem Light Support Package, einem Heavy Support Package sowie einer UN-AU-Hybridmission; Dissens zwischen der sudanesischen Regierung und der UN über die genaue Anzahl des UN-Personals; die Regierung in Khartum lehnt die Übertragung militärischer Kompetenzen ausschließlich unter UN weiterhin ab Abuja Communiqué: 66. Treffen des AU Security Council in Abuja/Nigeria; Bekräftigung der Schlussfolgerungen von Addis Abeba; Beschluss der gemeinsamen Ernennung eines Sondergesandten durch AU und UN Ernennung eines afrikanischen Truppenbefehlshabers durch die AU in Konsultation mit der UN Rückgriffsmöglichkeiten der Hybridtruppe auf UN-Ressourcen gemeinsamen Bestimmung der Missionsgröße unter Berücksichtigung der situativen Umstände Beginn der Umsetzung des Light Support Package für AMIS II; weiterhin Dissens zwischen der sudanesischen Regierung und der UN über Mandat und genaue Zusammensetzung des Personals der UN-AU-Hybridmission; keine Verbesserung der humanitären Lage in Darfur; Jan Eliasson (schwedischer Diplomat; ehem. Außenminister) wird zum UN-Sondergesandten für Darfur ernannt Khartum erklärt sich zur Umsetzung der Addis Ababa Conclusions sowie des Abuja Communiqués aus dem Vormonat bereit

7 Konfliktentwicklung Darfur 5/ Präsenz von Rebellengruppen aus dem Tschad in Darfur sowie von sudanesischen Rebellen im Osten des Tschad führt zur Verschlechterung der Sicherheitslage in der Grenzregion sowie der politischen Beziehungen zwischen den Ländern; etwa Personen aus dem Tschad fliehen in den Westen des Sudan Zunehmender internationaler Druck auf die Regierung des Sudan, da es immer noch keine Einigung über die genaue Zusammensetzung der Hybridmission gibt; Khartum weigert sich weiterhin militärische Führungskompetenzen der UN zu akzeptieren; Dissens innerhalb der Regierung zwischen der SLM unter Minni Minawi und der National Congress Party (NCP) unter Bashir aufgrund der Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs gegen ein Regierungsmitglied und einen Janjaweed- Kommandeur Seit Torben Brylle (dänischer Diplomat) wird zum Sondergesandten der EU für Sudan ernannt Sudanesische Regierung akzeptiert die Umsetzung der zweiten Phase (Heavy Support Package) der UN-AU-Mission Ernennung von Rodolphe Adada (langjähriges Regierungsmitglied der Demokratischen Republik Kongo, zuletzt Außenminister) durch AU und UN zum Joint Special Representative für Darfur; Sitz des Sondergesandten ist Al Fashir (Nord-Darfur) Seit Fragmentierung der Rebellengruppen in Darfur sowie Verschiebung der Konfliktmuster: während Auseinandersetzungen bis dahin v.a. zwischen der Regierung (bzw. Milizen) und verschiedenen Rebellengruppen in Darfur stattfinden, kommt es nun vermehrt zu Kämpfen innerhalb der Stämme (Konfliktakteure) Khartum stimmt der Entsendung der UN-AU-Hybridmission nach Darfur zu Durch Zunahme der Clan-Rivalitäten und anhaltende Angriffe auf die Zivilbevölkerung werden in den ersten sieben Monaten des Jahres mehr als Personen in Darfur vertrieben; insgesamt steigt die Zahl der Binnenvertriebenen (Internally Displaced Persons; IDPs) auf 2,2 Mio. an; weitere Sudanesen leben in Flüchtlingslagern im östlichen Tschad Der UN-Sicherheitsrat beschließt mit Resolution 1769 ( ) die Entsendung der mit einem Mandat unter Kapitel VII der UN-Charta ausgestatteten United Nations African Union Mission in Darfur (UNAMID)

8 Konfliktentwicklung Darfur 6/ General Henry Anyidoho (Ghana, ehem. Deputy Force Commander und Chief of Staff, UN Assistance Mission for Rwanda, seit Januar 2005 Leiter der UN Assistance Mission for the AU) wird zum Deputy Joint AU-UN Special Representative für Darfur ernannt Erneute Kampfhandlungen im benachbarten Nord-Kordofan: JEM und SLM/Unity führen einen gemeinsamem Angriff auf das an einer wichtigen Nachschubroute für Regierungstruppen nach Darfur gelegene Wad Banda durch Ashraf Jehangir Qazi (Pakistan, ehem. SRSG für Irak) wird zum Special Representative of the Secretary-General (SRSG) für Sudan ernannt Der Darfur-Konflikt weitet sich aus; bewaffnete darfurische Gruppen greifen auch Ziele innerhalb des Tschad an; die UN spricht von einem Stellfvertreterkrieg zwischen Tschad und Sudan (UN-Report); zur Verbesserung der Sicherheitslage und der humanitären Situation an den Grenzen zum Sudan genehmigt der UN-Sicherheitsrat mit Res 1778 ( ) die Entsendung einer multidimensionalen Friedensmission in den Tschad und die Zentralafrikanische Republik, bestehend aus einer UN-Polizeikomponente (United Nations Mission in the Central African Republic and Chad, MINURCAT) und einer militärischen Komponente der EU (EUFOR Tchad/RCA) Seit Monaten fortdauernde schwere Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Rebellen eskalieren um die in Nord-Darfur gelegene Stadt Haskanita; mehr als 100 Menschen sterben; etwa werden vertrieben Etwa unbekannte Kämpfer überfallen ein Camp der AU-Friedenstruppe in Haskanita und töten 12 Soldaten; acht AU- Soldaten werden verletzt; einige wie Nigeria und Senegal drohen daraufhin mit dem Abzug ihrer Truppen Bei der Eröffnungsveranstaltung der Friedensverhandlungen in Sirte/Libyen erklärt Khartum einen einseitigen Waffenstillstand, bricht diesen jedoch noch am selben Tag; gleichzeitig nehmen die Kampfhandlungen in Darfur zu Der Übergang von AMIS zu einer handlungsfähigen, gut ausgestatteten UNAMID Ende 2007 wird durch fehlende Transportkapazitäten sowie die Politik Khartums erschwert; so weigert sich die sudanesische Regierung weiterhin, nicht-afrikanische Truppen ins Land zu lassen, untersagt Nachtflüge und stellt der Mission nicht genügend Land zur Verfügung; auch die Friedensmission im Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (geplanter Beginn Mitte November) verzögert sich aufgrund logistischer Probleme

9 Konfliktentwicklung Darfur 7/ In einem Bericht an den UN-Sicherheitsrat kritisiert der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Luis Moreno Ocampo, die Regierung des Sudan für Menschenrechtsverletzungen in Darfur, Nichtbeachtung von UN-Resolution 1593 und fehlende Kooperation mit dem ICC (Statement to the United Nations Security Council pursuant to UNSCR 1593 (2005 ) Übergang von der AMIS zur UNAMID; zu diesem Zeitpunkt sind nur Soldaten, Polizisten und 348 internationale Zivilisten in Darfur stationiert (autorisiert gem. Res 1769 ( ): Militärs, Polizisten sowie eine angemessene Zahl von Zivilisten) Dez Fünf Rebellenbewegungen, die allesamt das DPA ablehnen, schließen sich unter dem Dach der United Resistance Front (RUF) zusammen; Anführer ist Bahar Idriss Abu Garda (Konfliktakteure) Regierung verleiht Musa Hilal, Anführer der Janjaweed-Milizen und mutmaßlichem Kriegsverbrecher, Posten als Sonderberater des sudanesischen Ministeriums für Bundesangelegenheiten; dies wird international als potentielles Hindernis von Friedensverhandlungen zwischen Khartoum und den Darfur-Rebellen interpretiert Verstärkt Übergriffe durch Regierungs- und Rebellentruppen auf die Bevölkerung im Westen Darfurs, ohne dass UNAMID dies verhindern kann; Tschad und Sudan beschuldigen sich wechselseitig, Friedensvertrag zu verletzen; deutliche Verschlechterung der Sicherheitslage vor allem an der Grenze Tschad/ Sudan (S/2008/98; ) löst neue Flüchlingswellen in den Osten Tschads aus, wo zu diesem Zeitpunkt bereits rund Flüchtlinge in Camps untergebracht sind UNAMID und Khartoum unterzeichnen nach mehrwöchigen Verhandllungen das Status of Forces Agreement, durch Verzögerung bei Stationierung zusätzlicher Soldaten zu diesem Zeitpunkt befinden sich erst im Land, der größte Teil noch von AMIS - kann kein effektiver Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet werden Wiederaufnahme von konzertierten Angriffe der Janjaweed-Milizen, Luftangriffen und nachrückende Fußsoldaten der Regierung; aus Dörfern in Nord- und Westdarfur, die Rebellengruppen unterstützt haben sollen, werden allein im März rund Menschen vertrieben

10 Konfliktentwicklung Darfur 8/ Schwere Gefechte in Westdarfur; Angriff der JEM auf die neue Kush Kush Base der sudanesischen Armee (45 km nördlich von El-Geneina); zeitgleich Angriff der SLM/A unter Abdul Wahid gegen Regierungstruppen in der Kass Region südlich von Jebel Marra; Verhandlungen oder politische Lösung gelten zunehmend als unwahrscheinlich Beginn des zweiwöchigen Zensus nach Verspätung von rund einem Jahr wegen logistischer und finanzieller Engpässe; Zweck: Festlegung der Wahlbezirke, Erstellung eines Wählerregisters für die Parlaments- und Präsidentenwahlen im Juli 2009; bestimmt spätere Machtverteilung in der Regierung gleichzeitig Ausgangslage für den Volksentscheid 2011, bei dem der Süden abstimmt, ob er sich unabhängig erklärt gilt als Grundlage für die Bestimmung des Status von Darfur; gem. DPA steht Region Recht zu, für Schaffung einer Region Darfur bestehend aus drei Bundesstaaten zu votieren Ergebnisse gelten bereits im Vorfeld als umstritten, da große Teile des Landes nicht für die Mitglieder des Zensus- Teams zugänglich sind (Landminen; logistische und finanzielle Probleme)und Zensus von Rebellengruppen in Darfur einhellig abgelehnt wird; da es nur sinnvoll sei, ein Zensus in Friedenszeiten abzuhalten aufgrund der Binnenvertriebenen keine sichere Zuordnung der Bevölkerung möglich ist (Nord-/Südsudan) im Vorfeld keine öffentliche Ankündigung des Zensus stattgefunden hat JEM behindert Volkszählung in Darfur durch Festnahmen von Zensuspersonal; einzelne Leiter von Vertriebenencamps (Abu Shouk, Kalma, Khamsa Dagaia, Hassa Hissa and Hamadiya) verwähren Zutritt, was nach UN-Schätzungen rund einem Drittel der Bevölkerung Darfurs entspricht Südsudanesische Regierung behält sich vor, die Resultate als verbindlich anzuerkennen da tausende binnenvertriebene Südsudanesen noch nicht gekehrt seien und zudem Fragen nach ethnischer und religiöser Zugehörigkeit im Zensusformular fehlten; die Wahlkreise zwischen Norden und Süden sind zudem nicht eindeutig, da sich Nord- und Südsudan nicht auf verbindliche Grenzen einigen konnten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird mehrfach verschoben; Anfang April 2009 liegen noch keine Ergebnissse vor

11 Konfliktentwicklung Darfur 9/ Angriff von JEM auf Vorort von Khartoum mit über 200 Opfern; sudanesische Regierung schließt in Folge dessen Friedensgespräche mit JEM kategorisch aus; zudem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Tschad, da das Nachbarland verdächtigt wird, JEM zu unterstützen; wenige Tage später schließt Tschad seine Grenze zu Sudan Khalil Ibrahim (JEM) droht sudanesischer Regierun, Krieg nach Khartoum zu bringen, falls bis zum Ende des Jahres keine Friedensgespräche abgehalten werden; am erklärt Bashir, sich nicht länger an Waffenstillstand mit Rebellengruppen Darfurs gebunden zu fühlen; auch Arabische Liga bricht Kontakte zu JEM am ab SLM-Unity droht mit weiteren Angriffen auf Khartoum und Zentralsudan; weder SLM/A noch JEM sind bereit an geplanten Verhandlungen in Genf teilzunehmen; gesamter Friedensprozess gilt als gefährdet UN Generalsekretär und Vorsitzender der AU ernennen Djibril Yipènè Bassolé zum gemeinsamen Chefunterhändler für Darfur; Bassolé, seit 2007 Außenminister von Burkina Faso verfügt über breite Erfahrung im Bereich Mediation und nahm eine Schlüsselrolle u.a. bei Friedensverhandlungen in Côte d Ivoire (2007) und im Tuareg Konflikt in Mali( ) ein; Bassolé tritt seinen Dienst am an UN Photo/Ryan Brown, Regierung in Khartoum verabschiedet nationales Wahlgesetz für die im CPA für Juli 2009 vorgesehenen Wahlen Djibril Yipènè Bassolé Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Louis Moreno-Ocampo stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Staatschef Omar al-bashir; Anklagepunkte sind Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (siehe Internationaler Strafgerichtshof); UN befürchtet Nachteile für UNAMID; vorsorglicher Abzug allen entbehrlichen UN- Personals aus Darfur Kommission aus NCP und SPLM beruft unter dem Namen "the Sudan People s Initiative ein Forum ein, das dazu beitragen soll, den Darfur-Konflikt zu beenden; das Forum mit Repräsentanten aus Zivilgesellschaft, politischen und Konfliktakteuren soll eine tragfähige politische Lösung für den Darfur-Konflikt finden, sowie zur Wiederherstellung der Sicherheit in der Region und zur Lösung von Flüchtlingsfragen beitragen; als Vorsitzender wird Präsident Bashir ernannt;teilnahme am Forum wird von Rebellengruppen in Darfur abgelehnt

12 Konfliktentwicklung Darfur 10/ Regierungssoldaten überfallen das Kalma-Camp nahe Nyala, in dem rund IDPs untergebracht sind; 37 Personen sterben, hunderte werden verletzt; wenige Tage später werden Überfälle auf Disa and Birmaza in Nord-Darfur bekannt; mehrere Mitarbeiter der Regionalregierung in Süddarfur treten aus Protest gegen das Vorgehen der Regierung von ihren Posten Sudanesische Regierung und SLM einigen sich auf die Lösung noch ausstehender Vereinbarungen aus dem Abuja Peace Agreement bis Ende September Arabische Liga setzt sechsköpfiges Komitee unter Leitung Qatars ein, das zwischen Regierung und Darfur-Rebellen vermitteln soll; Rebellen bezweifeln Nutzen des Komitees, solange der Konflikt noch fortdauere und stellen Unparteilichkeit der arabischen Liga in Frage; JEM und SLM lehnen derartige Verhandlungen kategorisch ab AU, UN, GoS setzen Komitee for the deployment of the hybrid operation in Darfur ein, das praktische Lösungen für Probleme bei der Dislozierung UNAMIDs aufzeigen soll; es besteht aus dem AU Commissioner for Peace and Security, Ramtane Lamamra, Susana Malcorry, UN Undersecretary-General for field support und Generalmajor Magzub Rahama El-Badawi als Vertreter des GoS Verhaftung von Ali Kushayb ehemals ranghöchster Anführer der Janjaweed und gleichzeitig Mitglied der PDF (siehe Internationaler Strafgerichtshof) - durch sudanesische Truppen; Regierung kündet Gerichtsverfahren in Sudan an und umgeht somit den Haftbefehl des internationalen Strafgerichtshof Abschlusssitzung der Sudans People s Initiative ; Empfehlungen beinhalten Beendigung der Feindseligkeiten, Waffenstillstand und Unterstützung der Friedensgespräche unter Leitung des UN/AU-Sondergesandten Bassolé; Regierung erklärt daraufhin sofortigen, einseitigen Waffenstillstand unter der Bedingung, dass ein effektiver Überwachungsmechanismus implementiert werde und ruft Rebellenbewegungen auf, Waffen abzugegen; Rebellen lehnen Waffenstillstand ab, da weder ein Abkommen über das Vorgehen noch zeitliche Vereinbarungen getroffen wurden; am kommt es zu schweren Kämpfen zwischen Regierungstruppen und JEM in Norddarfur Dakar Kontaktgruppe diskutiert mögliche Einsetzung von Grenzbeobachtermission zwischen Tschad und Sudan als Teil der Normalisierung der Beziehungen

13 Konfliktentwicklung Darfur 11/ Chefankläger des ICC stellt Antrag auf Haftbefehl gegen Rebellen, die im Sept Peacekeeper in der Stadt Haskanita angegriffen haben Intensität der Kämpfe zwischen Rebellen- und Regierungstruppen nimmt zu; 2,7 Millionen IDPs, 4,7 Millionen Menschen sind auf Nahrungsmittelhilfen angewisen; Überfälle auf Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen häufen sich; JEM schließt Allianz mit bewaffneten Gruppen in der an Darfur angrenzenden Provinz Süd-Kurdofan;die sudanesische Regierung stationiert im Gegenzug ebenfalls Truppen vor Ort Luftangriffe der Regierungstruppen auf Stationierungen der JEM nahe El Fashir im Norden Darfurs; parallel dazu finden Kämpfe zwischen Regierungstruppen, JEM und SLM (Minni Minawi) um die strategisch wichtige Stadt Muhageria im Süden Darfurs statt; nachdem JEM zunächst Erfolge vorweisen kann, greifen Regierungstruppen zu Gunsten der SLM-MM ein; die Regierung erobert am die Stadt; im Zuge der Gefechte flüchten rund Personen ins Zam Zam Camp nahe El Fasher; in Folge der Geschehnisse finden am in N Djamena Gespräche zwischen dem AU/UN Sondergesandten Rodolphe Adada und dem Vorsitzenden der JEM, Khalil Ibrahim über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen UNAMID und JEM zum Schutz der zivilen Bevölkerung statt Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Ahmad Muhammad Harun und Ali Muhammad Al Abd-Al-Rahman statt (siehe Exkurs) Beginn von Verhandlungen zwischen JEM und Regierung in Doha unter Führung von Djibril Yipènè Bassolé; Unterzeichnung eines Goodwill- and Confidence-Building Agreements am (siehe Stationen des Friedensprozesses) Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gegen Präsident Bahir statt (siehe Exkurs); Bashir entzieht darauf hin den 13 größten internationalen Hiflsorganisationen die Arbeitserlaubnis; durch den Abzug des rund 6,500 Personen umfassenden Personals gilt die Versorgung von rund 4,7 Millionen Flüchtlinge und IDPs als gefährdet Die nationale Wahlkommission verlegt Parlaments- Präsidentschaftswahlen auf Februar 2009

14 Konfliktakteure Darfur 1/5 Auf der Regierungsseite: Popular Congress: 1999 unter der Führung von Hassan al-turabi von der National Islamic Front (NIF) abgespalten; NIF war eine islamischfundamentalistische Partei unter al-turabi, die 1989 den Militärputsch von Umar Hasan Ahmad al-bashir unterstützte und daraufhin Regierungspartei wurde; 1999 teilte sich die NIF in zwei Blöcke: den Popular Congress unter al-turabi und die National Congress Party unter Bashir National Congress Party (NCP): Abspaltung von der NIF unter Umar Hasan Ahmad al-bashir; Regierungspartei des Sudan; den militärischen Arm bilden die regulären sudanesischen Streitkräfte, die Sudanese Armed Forces (SAF); des Weiteren unterstützt die NCP einige Rebellengruppen aus dem Tschad, die seit 2005 in West-Darfur operieren und sich an Kampfeinsätzen der Regierungstruppen beteiligen Janjaweed: Milizen, die sich hauptsächlich aus Mitgliedern der zahlreichen nomadischen, als arabisch geltenden Stämme der Darfur- Region zusammensetzen; Regierung in Khartum hat mehrmals eine offizielle Beziehung zu den Janjaweed bestritten; gemeinsame Angriffe mit Regierungstruppen sowie die Bewaffnung und finanzielle Unterstützung der Janjaweed weisen jedoch auf eine enge Verbindung hin; in mittlerweile sechs Abkommen (inklusive des DPA) hat sich die NCP zur Entwaffnung und Neutralisierung der Janjaweed verpflichtet; stattdessen werden diese zunehmend in die regulären Streitkräfte und Sicherheitsorgane integriert und weiterhin finanziell und militärisch unterstützt; Musa Hilal gilt als Führer der Janjaweed Popular Defense Forces (PDF): Ein per Gesetz geschaffenes Paramilitär, das 1989 unter der Führung der NIF von der Regierung mit dem Ziel gegründet wurde, die islamische Ideologie im Land zu propagieren und zu schützen; die Truppen der PDF werden nach der militärischen Ausbildung je nach Sicherheitslage aktiviert oder in Reserve gehalten; seit November 2007 baut die Regierung die PDF in militärischen Trainingslagern im gesamten Sudan wieder auf Auf der Rebellenseite: Die wichtigsten Rebellengruppen im Darfur Konflikt sind die SLM/A und die JEM; sie kooperierten zunächst militärisch und politisch, bekämpfen sich jedoch auch. Seit dem Friedensabkommen von Abuja im Mai 2006 gründen sich immer neue Splittergruppen der SLM/A, in gerinerem Ausmaß auch der JEM, sowie politische und militärische Bündnisse und Dachverbände* * Über Struktur und Fortbestehen einiger Splittergruppen und Dachverbände liegen kaum aktuelle und umfassende Informationen vor. Diese Übersicht erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

15 Konfliktakteure Darfur 2/5 Sudan Liberation Movement/Army (SLM/A): 2003 aus der Darfur Liberation Front (DLF) hervorgegangen; die SLM/A ist ein Zusammenschluss aus Kämpfern der Fur, Massailit und Zhagawa; vor allem durch Eritrea, Tschad, teilweise auch durch Libyen und weitere Staaten unterstützt; Vereinigung von neun SLM/A-Splittergruppen (sechs SLM/A-Fraktionen, die JEM-Field Revolutionary Command, die Democratic Popular Front und die Sudanese Revolutionary Front) im November 2007 unter dem Dach der Sudan Liberation Movement/ Army; Minni Minawi und Abdel Wahid sind nicht beteiligt Justice and Equality Movement (JEM): Unter Khalil Ibrahim; JEM verfügt über stärker ausgeprägte politische Strukturen als SLM/A und eine nationale politische Agenda; lehnt das DPA ab und wird durch Eritrea, Tschad, Libyen und weitere Staaten unterstützt; seit Mitte 2007 zeitweilige militärische Kooperation mit der SLM/Unity; im Februar 2008 schließt sich die arabische Sudanese Revolutionary Front (SRF) der JEM an. Die Mitglieder der 2006 entstandenen SRF gehören dem Mahawid-Stamm an (ebenso wie die Kräfte von Musa Hilal); vor Unterzeichnung des Eastern Sudan Peace Agreement (ESPA) im Oktober 2006 sind zudem etwa JEM-Kämpfer im Ostsudan stationiert; Abspaltungen von der JEM: National Movement for Reform and Development (NMRD): Im Juni 2004 von Jibril Abdel Karim Bari gegründete Abspaltung; durch die Regierung des Tschad bewaffnet und beeinflusst; mittlerweile Teil der NRF JEM-Field Revolutionary Command (JEM-FRC): Unter Mohamed Saleh Harba; Anfang 2005 gegründet; Zusammenschluss mit der NMRD Ende 2005; sieht sich als Vertretung des militanten islamistischen Flügels der JEM; Zusammenschluss mit SLM/AS und anderen Ende 2007 JEM-Wing for Peace (JEM-WfP): Unter Abdelrahim Abu-Risha; Abspaltung bei den Friedensverhandlungen in Abuja im Mai 2006; unterstützt einige Punkte des DPA; Unterzeichnung der Declaration of Committment (DoC) im Mai 2006; politische und militärische Kooperation mit der SLM/Free Will Darfur Independence Front/Army oder JEM/Azraq (DIF/A): Unter Mohamed Idris Azraq; im August 2007 aufgrund interner Streitigkeiten gegründet; erste Bewegung, die Unabhängigkeit Darfurs fordert JEM-Collective Leadership (JEM-CL): Gegründet im Okt von Baher Idriss Abugarda; ehemaligem Regionalkommandeur Darfur West, der nach seiner Entlassung nach internen Streitigkeiten mit Khalil Ibrahim JEM-CL gründet

16 Konfliktakteure Darfur 3/5 Abspaltungen von der SLM/A: SLM/MM: Unter Minni Minawi; seit Mai 2006; SLM/MM repräsentiert eine kleinere Ethnie in Darfur, die Zaghawa; Minni Minawi hat das DPA unterschrieben und beteiligt sich an Einsätzen der SAF gegen Rebellengruppen; dennoch kommt es hin und wieder zu Zusammenstößen der SLM/MM mit Regierungstruppen und Janjaweed; Minni Minawi ist seit August 2006 Berater der Zentralregierung und seit April 2007 Vorsitzender der Transitional Darfur Regional Authority (TDRA); nach der Unterzeichnung des DPA sind sein Rückhalt in der darfurischen Bevölkerung und seine Unterstützung durch SLM/MM-Kommandeure gering SLM/AW: Geführt von Abdel-Wahid Mohamed al-nur; seit Juli 2006; SLM/AW repräsentiert die ursprüngliche SLM/A und die größte Ethnie in Darfur, die Fur; SLM/AW lehnt das DPA ab und verfügt über starken Rückhalt in der darfurischen Bevölkerung; im Pariser Exil lebend, genießt Abdel Wahid zudem das Vertrauen der ranghöchsten Kommandeure der SLM/A; militärisch und politisch eine der wichtigsten Rebellengruppen SLM/Khamees: Unter dem ehemaligen Vizepräsidenten der SLM/A Khamees Abdallah (Masalit); gegründet im Juni 2006 SLM/AS: Unter dem Mitbegründer der SLM/A Ahmed Abdel Shafie (Fur); im Juli 2006 gegründet; lehnt das DPA ab; auch bekannt als SLM/Classic; gute Verbindungen zu NRF und G19; im Dez. 09 wird Ibrahim Ahmed Ibrahim, ehemals politischer Berater von Minni Minawi zum neuen Vorsitzenden gewählt SLM-Group of 19 (G19): Ende 2005 gegründet; Zusammenschluss aus 19 Kommandeuren der SLM/AW, die das DPA ablehnen; auch Überläufer der SLM/MM schließen sich der G19 an; Anschluss an NRF im Juli 2006; keine offizielle politische Führung bekannt; G19 genießt große Unterstützung in der Bevölkerung und gehört seit Unterzeichnung des DPA zu den wichtigsten Rebellengruppen in Darfur; kooperiert seit Juni 2006 zum großen Teil wieder mit der SLM/AW SLM/Unity: Unter mehreren ehemaligen Kommandeuren der G 19; seit Herbst 2006; zeigt Ende 2007 die größte militärische Präsenz in Darfur; mittlerweile in Gruppen unter Führung von Abdullah Yahya und Sharif Harir zersplittert; aus Protest gegen Minni Minawis Kooperation mit der NCP schließen sich im September ehem. SLM/MM-Kommandeure der SLM/Unity an SLM/Free Will: Unter Abdel Rahman Musa; schwache militärische Präsenz; Unterzeichnung der Declaration of Committment (DoC) im Mai 2006; politische und militärische Kooperation mit JEM-Wing for Peace; Musa ist seit Februar 2007 sudanesischer Staatsminister Aus Protest gegen die mangelnde Umsetzung des DPA bildet sich im Januar 2007 eine Abspaltung der SLM/MM, die Great Sudan Liberation Movement (GSLM). Im Juli 2007 spalten sich die Group for Development and Grievances und die Mother of all SLAs, von der SLM/MM ab.

17 Konfliktakteure Darfur 4/5 Weitere Allianzen und Akteure (alphabetisch): National Redemption Front (NRF): Loser militärischer Zusammenschluss; gegründet von Khalil Ibrahim im Juni 2006; bestand aus Teilen der JEM, der SLM/Khamees und der SFDA; von Eritrea, Tschad und Libyen unterstützt; ursprünglich als Dachvereinigung für alle das DPA ablehnenden Rebellengruppen konzipiert, jedoch von den eher säkular ausgerichteten Absplitterungen der SLM/AW und SLM/AS als zu islamistisch geprägt abgelehnt; kaum politische Gemeinsamkeiten unter den einzelnen Gruppen; militärisch bis zur Auflösung Anfang/Mitte 2007 einer der wichtigsten Konfliktakteure Revolutionary Democratic Front Forces (RDFF): 2006 unter Salaa Abdurahman Abussra gegründet Sudan Federal Democratic Alliance (SFDA): Unter Ahmed Ibrahim Diraige; 1994 von im Ausland lebenden darfurischen Oppositionellen gegründet; eine Schwesterpartei der im Osten aktiven, militärisch bedeutenderen National Democratic Alliance (NDA); verfügt über schwache militärische Präsenz in Darfur United Front for Liberation and Democracy (UFLD): Loser, von Eritrea unterstützter Zusammenschluss von SLA/Khamees, SLM/Unity, RDFF, NMRD und SFDA; im Juli 2007 gegründet; anders als NRF auf politische Zusammenarbeit beschränkt, eine militärische Kooperation der einzelnen Gruppen erfolgt nicht United Revolutionary Force Front (URFF): Mitte 2007 von Mohamed Brima gegründet; derzeit geführt von Ibrahim Ahmed Abdallah al Zebati United Resistance Front (URF): Im November 2007 in Juba gegründeter Dachverband bestehend aus NMRD, URFF, 2 SLM-Splittergruppen und einer JEM-Abspaltung; im Mai 2008 schließen sich URFF, SLA-Khamees, SLABakheit/ Shogar, NMRD and JEM-Collective Leadership unter dem Schirm URF zusammen; Anführer ist Bahar Idriss Abu Garda (URF); die URF gilt nunmehr neben JEM-Khalil Ibrahim, SLM/A-Abdul Shafie, SLM-Unity, and SLM/A-Abdul Wahid als eine der fünf Hauptbewegungen, die das DPA ablehnen; im Juli 2009 verkünden Shogar, Abakr und al Zubaidi den Austritt aus der RUF; Shogar schließt sich mit seinen Truppen im März 2009 JEM-Kahlil Ibrahim an

18 Konfliktakteure Darfur 5/5 Dez Juni 2008 Abdul Wahid Al-Nur bestätigt, dass Mohamed Ali Hamiditi, Leiter einer starken Janjaweed-Gruppe, zusammen mit schwer bewaffneten Kämpfern ein Bündnis mit der SLA geschlossen hat Fünf Rebellenguppen, die das Abuja Peace Agreement mit der Regierung untersützen und Unterzeichner des DPA sind, schließen sich im Juni 2008 zu einer Allianz zusammen: SLM - Peace Wing unter Ibrahim Madibu, SLM - Free Will (Abdul Rahman Musa), SLM mother movement (Abdul Qasim Imam), JEM - Peace Wing (Abdul Rahim Abu Rishah) und Popular Force for Democratic Rights (Hisham Nurin) Juli 2008 SLM-Unity unter Abdelalla Yahya Ahmed und die URF verkünden Zusammenschluss für Ende Juli 2008 März/April 09 Mitte März 2009 schließt sich der ehemalige Kommandeur der SLM, Adam Ali Shoggar, der JEM an, Anfang April folgt Suleiman Jamous mit 28 Kommandeuren der SLM-Unity unter Abdellah Yahia; Suleiman Jomous, seit 2003 zuständig für die Implementierung humanitärer Hilfsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den UN tritt mit seinem Schritt für die Wiedervereinigung der Rebellengruppen ein

19 Stationen des Friedensprozesses Darfur 1/ Abkommen von Abéché (Abéché/Tschad) Waffenstillstandsabkommen zwischen der sudanesischen Regierung und der Sudan Liberation Movement/Army (SLM/A), vermittelt durch den Tschad; kurz darauf von beiden Parteien gebrochen; weitere Verhandlungsrunden bis zum Ende des Jahres bleiben ohne Ergebnisse Agreement on Humanitarian Ceasefire on the Conflict in Darfur / N djamena Agreement (N Djamena/Tschad) Text Waffenstillstandsabkommen zwischen der Regierung in Khartum, SLM/A und Justice and Equality Movement (JEM), vermittelt durch den Tschad; das Abkommen sieht die Freilassung von Kriegsgefangenen, die Erleichterung humanitärer Hilfe und die Verpflichtung der sudanesischen Regierung, die Janjaweed zu entwaffnen, vor; in der Folge wird das Abkommen von allen Parteien gebrochen Agreement with the Sudanese Parties on the Modalities for the Establishment of the Ceasefire Commission and the Deployment of Observers in Darfur (Addis Abeba/Äthiopien) Text Die Afrikanische Union (AU) beginnt im Mai 2004 einen Friedensprozess in der nigerianischen Hauptstadt Abuja; die erste Verhandlungsrunde zwischen der sudanesischen Regierung, SLM/A und JEM endet am 28. Mai mit der Einrichtung einer Waffenstillstandskommission und der African Union Monitoring Mission in Sudan (AMIS I) zur Überwachung des Waffenstillstands vom 8. April (siehe Friedensmissionen); in der Folge wird das Abkommen wiederholt von allen Parteien gebrochen Protocol on the Improvement of the Humanitarian Situation in Darfur Text und Protocol on the Enhancement of the Security Situation in Darfur in Accordance with the N djamena Agreement (Abuja/Nigeria) Text Resultat der zweiten und dritten Verhandlungsrunde in Abuja im August und Oktober; Vereinbarungen zur Verbesserung der humanitären Situation und der Sicherheitslage; vierte Verhandlungsrunde im Dezember resultiert in der Bekräftigung der vorhergehenden Protokolle von allen Parteien; kontinuierliche Missachtung der Protokolle durch die Vertragsparteien Declaration of Principles for the Resolution of the Sudanese Conflict in Darfur (Abuja/Nigeria) Text Unterzeichnet von der sudanesischen Regierung, SLM/A und JEM; sieht die Rückführung von Flüchtlingen sowie Sicherheitsund Machtteilungsregelungen vor; weitere von der AU vermittelte Verhandlungen im September werden durch die Spaltung der Rebellengruppen und anhaltende Gewalt erschwert; Differenzen in Bezug auf Machtverteilung und Sicherheitsregelungen; keine weiteren Ergebnisse der Verhandlungen bis Ende 2005

20 Stationen des Friedensprozesses Darfur 2/ Darfur Peace Agreement (DPA) (Abuja/Nigeria) Text Das von der AU initiierte Friedensabkommen von Abuja wird von der Regierung in Khartum und der SLM/A-Fraktion unter Minni Minawi unterzeichnet, jedoch nicht von der SLM/A-Fraktion unter Abdel Wahid Mohamed al Nur und der JEM unter Khalil Ibrahim Die SLM/Free Will, SLM/Unity und JEM-Wing for Peace unterzeichnen eine Declaration of Committment (DoC), in der sie sich für das Darfur Peace Agreement aussprechen; dennoch ist die Unterstützung für das DPA unter den wichtigen Rebellengruppen und der Bevölkerung in Darfur gering Seit Auch nach Abschluss des DPA bleibt die Sicherheitslage unverändert schlecht; Kämpfe zwischen Unterzeichnern und Nicht- Unterzeichnern des Friedensvertrags in Darfur; Zahl der Binnenvertriebenen steigt; gleichzeitig dramatische Verschlechterung der humanitären Lage; Angriffe auf AMIS-Personal häufen sich Ernennung Minni Minawis zum Sonderberater des sudanesischen Präsidenten (Regelungen im DPA) Einsetzung eines Vorbereitungskomitees für den Darfur-Darfur Dialogue and Consultation (DDDC) Die Regierung des Sudan verteilt diverse politische Ämter; damit werden fast alle der 133 im DPA vorgesehenen politischen Posten besetzt; der AU-Sondergesandte für Darfur, Salim Ahmed Salim (ehem. Premierminister Tansanias; ehem. Generalsekretär der AU), und der UN-Sondergesandte für Darfur, Jan Eliasson, bilden AU-UN Joint Mediation Team Schaffung der Regionalverwaltung Darfurs (Transitional Darfur Regional Authority, TDRA); Vorsitzender der TDRA wird wie im DPA vorgesehen Senior Assistant to the President, Minni Minawi UN Photo/Ryan Brown, 2007 Salim Ahmed Salim und Jan Eliasson Das Joint Mediation Team präsentiert dem UN-Sicherheitsrat eine Joint AU-UN Road-Map for Darfur Political Process; zukünftige Friedensverhandlungen sollen demnach 3 Phasen durchlaufen: - Phase I: Zusammenführung der diversen Friedensinitiativen und Konsultationen - Phase II: Vorverhandlungen zwischen den Rebellengruppen - Phase III: direkte Friedensgespräche zwischen Rebellen und Regierung

21 Stationen des Friedensprozesses Darfur 3/5 15./ Vermittlungsgespräche in Tripolis/Libyen unter der Leitung der AU und UN; Eliasson und Salim Salim appellieren an Verhandlungsbereitschaft der diversen Rebellengruppen in Darfur (Communiqué) Von den UN und der AU initiierte Vermittlungsgespräche in Arusha/Tansania; anwesende Rebellengruppen begrüßen die vom UN-Sicherheitsrat beschlossene UN-AU-Hybridmission (UNAMID) und sagen Gesprächsbereitschaft für kommende Verhandlungen zu; mehrere Rebellengruppen, darunter die SLM/A unter Abdel-Wahid al-nur, nehmen nicht teil Beginn der Friedensverhandlungen in Sirte/Libyen unter Führung des Joint Mediation Teams; die JEM unter Khalil Ibrahim, SLM/A unter Abdel Wahid, SLM/Unity, SLM/ Khamees und SLM unter Abdel Shafie bleiben den Verhandlungen fern; auch Minni Minawi nimmt nicht an den Gesprächen teil; aufgrund nach wie vor bestehender Uneinigkeit unter den Rebellengruppen fordern diese mehr Zeit für interne Gespräche; die Verhandlungen in Sirte werden daher ausgesetzt; ein Datum für die Wiederaufnahme der Gespräche wird nicht genannt 10./ Vermittlungsgespräche in Juba/Sudan unter Leitung der südsudanesischen SPLM; zur gleichen Zeit treffen sich einige Rebellengruppen zu Gesprächen in Kairo/Ägypten und Asmara/Eritrea UN Photo/ Fred Noy, 2007 Eröffnungsveranstaltung in Sirte/Libyen im Oktober Die Präsidententen von Tschad und Sudan unterzeichnen Friedensabkommen am Rande der 11th Session of the Islamic Summit Conference in Dakar/Senegal Scheitern der Versuche von Eliasson und Salim Salim, eine politische Lösung mit den Rebellengruppen in Darfur auszuhandeln, die bis dato keine Friedensabkommen unterzeichnet haben Sudan begrüßt Mediationsangebot des kongolesischen Präsidenten Denis Sassou Nguesso im Konflikt mit Tschad Beginn von Verhandlungen zwischen JEM und Regierung in Doha unter Führung von Djibril Yipènè Bassolé; Unterzeichnung eines Goodwill- and Confidence-Building Agreements am und Bekräftigung beider Seiten, in Kürze Friedensverhandlungen durchzuführen (Text)

22 Stationen des Friedensprozesses Darfur 4/ Die Splittergruppen SLM Unity unter Ibrahim Yahia, URF unter Abu Garda, SLM Khames Abdella Abakr, JEM-Idris Azraq Fraktion, and SLM Juba-Unity unterzeichnen Abkommen, mit je einer Delegation am Doha-Friedensprozess teilzunehmen JEM setzt die Teilnahme am Doha-Prozess aus, bis alle Hilfsorganisationen ins Land gekehrt sind und ihre Arbeit wiederaufgenommen haben (siehe Konfliktentwicklung)

23 Stationen des Friedensprozesses Darfur 5/5 Regelungen im Darfur Peace Agreement (DPA) Power Sharing Gründung einer Transitional Darfur Regional Authority (TDRA) zur Überwachung und Koordinierung der Implementierung des DPA, in dem SLM/A und JEM effektiv repräsentiert sein sollen; SLM/A und JEM sollen an der Regierung in Khartum durch einen Senior Assistant to the President, der als vierthöchstes Mitglied der presidency gilt, einen Presidential Advisor, fünf Cabinet Minister und sechs State Minister sowie den Vorsitz eines parlamentarischen Komitees der nationalen Legislative vertreten sein; weiterhin erhalten sie zwölf Sitze in der Nationalversammlung SLM/A und JEM stellen außerdem einen Gouverneur und zwei stellvertretende Gouverneure in den drei Darfur-Regionen Zeitgleich mit den nationalen Wahlen spätestens 2008 sollen regionale Wahlen in Darfur stattfinden Ein Referendum über den zukünftigen politischen Status der drei Darfur-Regionen soll spätestens im Juli 2010 erfolgen Wealth Sharing Gründung einer Fiscal and Financial Allocation and Monitoring Commission (FFAMC) für die Koordinierung der Transferzahlungen nach Darfur Gründung eines Darfur Reconstruction and Development Fund innerhalb von 30 Tagen, um die humanitäre und sozioökonomische Lage in Darfur zu verbessern, 300 Mio. US$ im Jahr 2006 und je 200 Mio. US$ in den zwei drauffolgenden Jahren werden hierfür von der Regierung bereit gestellt; die FFAMC soll die Geldtransfers in die Darfur-Regionen koordinieren Comprehensive Ceasefire and Final Security Arrangements Waffenruhe soll 72 Stunden nach Unterschreiben des Abkommens in Kraft treten; eine Waffenstillstandskommission koordiniert und überwacht zusammen mit der AMIS die Einhaltung der Waffenruhe Entwaffnung und Demobilisierung der Janjaweed gemäß den UN-Resolutionen 1556 und 1564 innerhalb von 60 Tagen; SLM/A und JEM werden aufgelöst und in die Sudanese Armed Forces (SAF) integriert Darfur-Darfur Dialogue and Consultation (DDDC) Gründung des DDDC, an dem sich alle Darfurian Stakeholders des Friedensprozesses beteiligen können; Forum soll als Bindeglied zwischen der Zivilbevölkerung und dem DPA dienen und hat zur Aufgabe, diese in den politischen Prozess einzubinden; alle lokalen Gemeinschaften sollen ausreichend repräsentiert werden; eine allgemein anerkannte sudanesische Persönlichkeit soll den Vorsitz übernehmen Implementation Modalities and Timelines Eine Darfur Assessment and Evaluation Commission (DAEC) soll die Implementierung des DPA überwachen; die DAEC setzt sich aus jeweils drei Vertretern der Zentralregierung, der SLM/A und der JEM und neun externen Beobachtern zusammen; Konstituierung soll innerhalb von drei Monaten erfolgen

24 Abgeschlossene Friedenseinsätze Darfur (1) Geschichte und Mandat: African Union Mission in the Sudan (AMIS) : Einigung der Konfliktparteien und internationalen Mediatoren auf die Schaffung einer Waffenstillstands-Kommission sowie auf die Entsendung von Beobachtern der Afrikanischen Union (AU) nach Darfur, unter dem Namen African Union Monitoring Mission in Sudan (AMIS I) : Die AU erweitert die AMIS zu einer Peacekeeping-Mission (African Union Mission in Sudan (AMIS II)) mit einer anvisierten Personalstärke von Mann (inklusive Polizei); der UN-Sicherheitsrat unterstützt dies ausdrücklich (Res vom ) : die AU beschließt die Erweiterung der AMIS II auf Mann (AMIS II-E) bis September 2005, am 20. September 2006 wird die Mission zusammen mit einer Aufstockung des Personals bis zum 31. Dezember 2006 verlängert Personalstärke (Stand 01/07): AU Mission in the Sudan 05/04 Militär Polizei Zivil Grundlegende Dokumente (englisch): Resolution 1556 vom und Resolution 1574 vom Legitimation der AMIS durch den UN- Sicherheitsrat: Vereinbarung vom 28. Mai 2004 über die Einsetzung einer Waffenstillstands-Kommission und einer Beobachtermission Errichtung einer Darfur Integrated Task Force (DITF) in Addis Abeba/Äthiopien für die strategische Führung der Mission (AU PSC Communiqué vom ) Hauptaufgaben von AMIS II gemäß AU Communiqué vom : proaktives Monitoring und Melden jedes Verstoßes gegen die Waffenstillstandsvereinbarung Unterstützung bei vertrauensbildenden Maßnahmen (Peacebuilding) Aufrechterhaltung von Sicherheit zur Ermöglichung humanitärer Hilfe und der Rückführung von Flüchtlingen [Fortsetzung auf der nächsten Seite]

25 Abgeschlossene Friedenseinsätze Darfur (2) African Union Mission in the Sudan (AMIS) : Laut Resolution 1706 des UN-Sicherheitsrats soll AMIS II Ende 2006 durch die erweiterte und personell aufgestockte UNMIS ersetzt werden : Einigung zwischen der UN, der AU, der EU, der Arabischen Liga und dem Sudan über eine Unterstützung der AMIS II durch die UN (Addis Ababa Conclusions); jedoch Uneinigkeit zwischen dem Sudan und der UN über Kompetenzverteilung, Kommandostrukturen und Mandat der Mission; finanzielle, personelle und technische Unterstützung der UN soll innerhalb von drei Phasen erfolgen: Phase eins (Light Support Package): ca. 180 UN-Personal (Militärs, Polizisten, Berater), technische und logistische Unterstützung; Links und Quellen: Dokumentation des Darfur-Friedensprozesses bei ISS Südafrika Offizielle Homepage der AMIS Homepage der UNMIS DPA Monitor der UNMIS Für einzelne Berichte über den Darfur Konflikt siehe Links, Lesetipps und Quellen Phase zwei (Heavy Support Package): ca UN-Personal, weitere technische und logistische Unterstützung; Phase drei (Hybrid Mission): Übergang zur UN-AU-Hybridmission; Hybridmission soll über ca Militärs und Polizisten verfügen; AMIS-Personal wird integriert (Sudan Tribune ) : Übergang der AMIS II in die United Nations - African Union Mission in Darfur (UNAMID) AMIS in Darfur AMIS Webseite, 2007 UN Photo/ Evan Schneider, 2005

26 Abgeschlossene Friedenseinsätze Darfur (3) Geschichte und Mandat: EU Support Mission to the African Union Mission in Darfur Seit : Finanzielle Unterstützung der AMIS durch die Europäische Union : Auf bisherige Finanzhilfen aufbauend, beschließt der Europäische Rat die Entsendung einer materiellen, technischen, logistischen und personellen Unterstützungskomponente für AMIS (siehe Gemeinsame Aktion im Kasten rechts) : Mandatsverlängerung bis zum 31. Dezember 2006 beschlossen : Entsendung einer zivil-militärischen Unterstützungskomponente AMIS/AMISOM EU Supporting Action für AMIS II; Aufgabe: Vorbereitung des Aufbaus von AMISOM (siehe Gemeinsame Aktion im Kasten rechts) : Übergang der AMIS zur UNAMID; entsprechend endet auch die EU Support Mission to the African Union Mission in Darfur Personalstärke (Stand 12/07): EU Support to AMIS 07/05 Militär Polizei Zivil Grundlegende Dokumente: Gemeinsame Aktion des Rates 2005/557/GASP vom Beschluss/Mandat zur EU Support Mission to AMIS Gemeinsame Aktion des Rates 2007/238/CFSP vom Ernennung von Torben Brylle zum EU-Sondergesandten (EUSR) für Sudan Gemeinsame Aktion des Rates 2007/245/CFSP vom Entsendung der AMIS/AMISOM EU Supporting Action Weitere Informationen auf der Homepage des Rates der Europäischen Union

27 Laufende Friedenseinsätze Darfur (1) United Nations - African Union Mission in Darfur (UNAMID) Geschichte und Mandat: : Der UN-Sicherheitsrat autorisiert mit Resolution 1769 eine 12- monatige sog. Hybridmission bestehend aus AMIS, Personal aus den UN Light und Heavy Support Packages sowie weiterem Personal in einer Stärke von bis zu Personen; Truppen sollen hierbei gemäß den Addis Ababa Conclusions vom hauptsächlich afrikanischen Ursprungs sein; Führungsstruktur sowie zentrale Unterstützung wird von den UN gestellt; bis spätestens Ende 2007 soll UNAMID seine volle operative Kapazität und Truppenstärke erreichen UNAMID soll über eine Personalstärke von bis zu Militärs, Polizisten und Zivilisten verfügen Deutschland wird sich mit bis zu 250 Soldaten (Beratungs- und Verbindungsaufgaben, Lufttransportunterstützung) an der Hybridmission beteiligen (Pressemitteilung des Auswärtigen Amts) Die Aufgaben der Hybridmission umfassen gemäß UN-Res u.a.: Unterstützung einer baldigen und effektiven Implementierung des Darfur Peace Agreement von 2006 Verhinderung bewaffneter Angriffe Gewährleistung der Sicherheit der Zivilbevölkerung, von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen und des eigenen Personals Kommandeur der Hybridmission wird Generalleutnant Martin Luther Agwai (Nigeria; ehem. Deputy Force Commander, UN Assistance Mission in Sierra Leone); Generalmajor Emmanuel Karenzi Karake (Ruanda) übernimmt den Posten des Deputy Force Commander; Michael J. Fryer (Südafrika) wird Police Commissioner der Hybridmission Personalstärke (Stand 03/09): UNAMID 08/07 Militär Polizei Zivil Grundlegende Dokumente (englisch): Gemeinsamer Bericht des UN-Generalsekretärs und des Vorsitzenden der AU Kommmission zur Hybridmission in Darfur vom Resolutionen des UN-Sicherheitsrats UNSR Res 1828 ( ), Verlängerung des Mandats Berichte des UN-Generalsekretärs zur Lage in Darfur und zu UNAMID S/2008/98 ( ), S/2008/249 ( ), S/2008/304 ( ) S/2008/400 ( ), S/2008/443 ( ), S/2008/558 ( ), S/2008/659 ( ) S/2008/781 ( ), S/2008/840 ( ), S/2009/83 ( )

28 Laufende Friedenseinsätze Darfur (2) : Das UNAMID-Hauptquartier in Al Fashir wird eröffnet : die UNAMID nimmt ihre Tätigkeit auf : UNAMID und Khartoum unterzeichnen nach langwierigen Verhandllungen das Status of Forces Agreement, das den rechtlichen Rahmen für die UN Mission bestimmt Juli 2008: Durch häufige Verzögerung bei Entsendung von Truppen und Lieferung von Equipment bedingt, verfügt UNAMID im Juli erst rund Soldaten; rund davon sind ehemalige AMIS-Truppen : Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Louis Moreno-Ocampo stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Staatschef Omar al-bashir; UN befürchtet Gefährdung von UNAMID-Personal und zieht rund 200 Personen ab : Verlängerung des Missions-Mandats durch UNSR Res 1828 ( ) um ein Jahr UN Photo/Shereen Zorba 2007 Re-hatting Truppen der AMIS werden in UNAMID integriert Weitere Informationen auf der Homepage der UNAMID März 2009: Trotz langsamem Truppenwachstums begrenzen logistische Lücken und fehlenede Ausstattung die Mobilität und Durchsetzungsfähigkeit UNAMIDS; siehe Bericht des Generalsekretärs S 2009/83 ( )

29 Abgeschlossene Friedenseinsätze Tschad / ZAR European Union Force Tchad/République Centrafricaine (EUFOR Tchad/RCA) Geschichte und Mandat : Beschluss des EU-Militäreinsatzes im Ost-Tschad und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR Tchad/RCA) durch eine Gemeinsame Aktion des Rats der EU im Rahmen der Europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik (ESVP) und auf Basis von UNSR Resolution 1778 als einjährige Bridging Mission in Ergänzung der parallel dislozierten Mission des Nations Unies en République Centrafricaine et au Tchad (MINURCAT) : Warnung tschadischer Rebellen, EUFOR-Soldaten wie Besatzungstruppen zu bekämpfen, falls sich diese angesichts französischer Unterstützung für Déby auf die Seite der tschadischen Regierung stellen sollten; impartiality von EUFOR ist vor allem aufgrund der Dominanz Frankreichs umstritten : Angriffe tschadischer Rebellengruppen auf N Djamena verzögern die Entsendung von EUFOR : Erklärung der vorläufigen Einsatzfähigkeit von EUFOR; Beginn des zwölfmonatigen Einsatzes mit einer autorisierten Truppenstärke von bis zu 3.700, davon sind 200 in der ZAR im Einsatz Das Mandat von EUFOR Tschad/RCA basiert auf Kap. VII der UN-Charta (sog. robustes Mandat) und umfasst gemäß UNSR Res 1778 vom 25. September 2007 insbesondere: Schutz gefährdeter Zivilpersonen im eingegrenzten Einsatzgebiet, vor allem von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen Erhöhung der Sicherheit im Einsatzgebiet und Erleichterung der humanitären Hilfe und der Bewegungsfreiheit von humanitären Helfern Schutz von UN-Einrichtungen und Personal Kein Mandat in den Flüchtlingslagern Personalstärke (Stand 03/2009): 3/2008 Militär Polizei Zivil EUFOR Tchad/RCA 4* 0 0 Grundlegende Dokumente: UNSR Res 1778 ( ) Gemeinsame Aktion des EU-Rates zur Entsendung von EUFOR Tschad/RCA ( ) Status-of-Forces Agreement mit dem Tschad ( ) Status-of-Forces Agreement mit der ZAR ( ) Links und Quellen: EUFOR Tchad/RCA Weiterführende Information: ZIF-Präsentation Tschad / ZAR * In den Operational Headquarters Mont Valérien, Frankreich Beteiligte Nationen: EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Deutsch- land, Finnland, Frankreich, Griechenland, Groß-britannien, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Andere Staaten: Albanien, Kroatien, Russland, Ukraine

30 Laufende Friedenseinsätze im Tschad / Zentralafrikanischer Republik (1) Mission des Nations Unies en République Centrafricaine et au Tchad (MINURCAT) Personalstärke (Stand 03/2009): MINURCAT Tchad/RCA 9/200 Geschichte und Mandat: Der UN-Sicherheitsrat autorisiert durch Res 1778 ( ) die Errichtung einer regional eingeschränkten internationalen Präsenz im Ost-Tschad und Nordosten der ZAR, bestehend aus einer zivil-polizeilichen Komponente der UN (MINURCAT), einer Polizei-Komponente der tschadischen Behörden mit Unterstützung der UN sowie einer militärischen der EU (EUFOR TCHAD/RCA). Letztere wird am gem. Res 1861 ( ) und auf Basis der Empfehlung das UN-Sekretariates im SG-Bericht S/2008/601 ( ) durch eine UN-Militärkomponente abgelöst Die autorisierte Personalstärke von MINURCAT umfasst seit dem Polizisten, Militärs sowie eine angemessene Zahl zivilen Personals Das Mandat von MINURCAT basierte bis zum auf Kap. VI UN-Charta und umfasste gemäß Res 1778 ( ) insbesondere: Unterstützung und Beratung beim Aufbau der Police tchadienne pour la protection humanitaire (PTPH), die der Aufrechterhaltung von öffentlicher Ordnung in Flüchtlingslagern dienen soll; später wird die PTPH in Détachment Intégre de Sécurité (DIS) umbenannt Logistische Hilfe bei der Verlegung von Flüchtlingslagern in direkter Grenznähe Überwachung, Schutz und Förderung der Menschenrechte, insbesondere Prävention von sexueller Gewalt Unterstützung zu Beendigung der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindern durch bewaffnete Gruppen Förderung der Rechtsstaatlichkeit durch Unterstützung einer unabhängigen Richterschaft und Stärkung des Rechtssystem Militär Polizei Z ivil Beteiligte Nationen: Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Côte d Ivoire, Deutschland, Dänemark, Ecuador, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Irland, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kenia, Kirgisistan, Kroatien, Libyen, Madagaskar, Mali, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Polen, Portugal, Ruanda, Sambia, Schweden, Senegal, Spanien, Togo, Tunesien, Uganda Grundlegende Dokumente: Autorisierung von MINURCAT durch UNSR Res 1778 ( ); Verlängerung des Mandats UNSR Res 1834 ( ); Erweiterung des Mandats Res 1861; ( ) Berichte des UN-Generalsekretärs S/2007/97 ( ), S/2007/488 ( ), S/2008/444 ( ), S/2008/601 /Add. 1 ( ) S/2008/760 ( ) Erklärung des Präsidenten des UN- Sicherheitsrates S/PRST/2008/3 ( ) Weiterführende Information: ZIF-Präsentation Tschad / ZAR

31 Laufende Friedenseinsätze im Tschad / Zentralafrikanischer Republik (2) Mission des Nations Unies en République Centrafricaine et au Tchad (MINURCAT) Personalstärke (Stand 03/2009): MINURCAT Tchad/RCA 9/200 Erweiterung des Mandats ab dem : Robustes Mandat auf Basis von Kap. VII UN-Charta ( unter Nutzung aller notwendigen Mittel ): Schutz gefährdeter Zivilisten, insbesondere von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen Herstellung eines Umfelds, das die sichere Lieferung von humanitären Hilfsgütern und Bewegungsfreiheit von humanitärem Personal gewährleistet Schutz von UN Personal und Ausrüstung Verbesserung der Sicherheit in Birao (ZAR) durch Stationierung einer dauerhaften Präsenz und durch Zusammenarbeit mit Regierung und dem United Nations Office in the Central African Republic (BONUCA): Rettung von Zivilisten und Mitarbeitern humanitärer Organisationen aus Gefahrensituationen Schutz von UN Personal und Ausrüstung Das Einsatzgebiet von MINURCAT soll im Ost-Tschad um die Regionen Ost-Ennedi, Wadi Fira, Quaddai und Salamat erweitert werden Militär Polizei Z ivil Beteiligte Nationen: Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Côte d Ivoire, Deutschland, Dänemark, Ecuador, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Irland, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kenia, Kirgisistan, Kroatien, Libyen, Madagaskar, Mali, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Polen, Portugal, Ruanda, Sambia, Schweden, Senegal, Spanien, Togo, Tunesien, Uganda Grundlegende Dokumente: Autorisierung von MINURCAT durch UNSR Res 1778 ( ); Verlängerung des Mandats UNSR Res 1834 ( ); Erweiterung des Mandats Res 1861; ( ) Berichte des UN-Generalsekretärs S/2007/97 ( ), S/2007/488 ( ), S/2008/444 ( ), S/2008/601 /Add. 1 ( ) S/2008/760 ( ) Erklärung des Präsidenten des UN- Sicherheitsrates S/PRST/2008/3 ( ) Weiterführende Information: ZIF-Präsentation Tschad / ZAR

32 Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag hat seine Tätigkeit im Juli 2002 auf Grundlage des 1998 verabschiedeten Statuts von Rom aufgenommen. Drei Straftatbestände werden verfolgt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Zuständigkeit des IStGH ist komplementär; er wird erst aktiv, wenn ein Land nicht fähig oder bereit ist, die auf seinem Territorium oder durch seine Bürger begangenen Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen (Art. 17). Jedoch kann der UN-Sicherheitsrat ein Verfahren beim IStGH veranlassen, wenn es den internationalen Frieden und Sicherheit gefährdet sieht. Ebenfalls ist der UN-Sicherheitsrat berechtigt mit Hilfe einer Resolution unter Kapitel VII der UN-Charta, Ermittlungs- und Strafverfahren des IStGH um zwölf Monate auszusetzen (Art. 16); seit dem 16. Juni 2003 ist Luis Moreno Ocampo (Argentinien) Chefankläger des IStGH; da der Gerichtshof nicht über eine eigene Polizei verfügt, ist er bei der Durchsetzung der Haftbefehle auf seine Signatarstaaten angewiesen Anmerkung: Sudan wird durch Res (2005) des UN-Sicherheitsrats zur Kooperation angehalten, obwohl das Land das Statut von Rom nicht ratifiziert hat Haftbefehl des IStGH für Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman ("Ali Kushayb") und Ahmad Muhammad Harun ("Ahmad Harun") (Text ) Hintergrund der Anklage sind die Kämpfe zwischen Regierungstruppen (Sudan Armed Forces (SAF) und Popular Defence Forces (PDF)) und Janjaweed gegen die Sudanese Liberation Movement/Army (SLM/A) und Justice and Equality Movement (JEM) in Darfur, Sudan. SAF, PDF und Janjaweed griffen im Rahmen der systematischen Bekämpfung der Aufständischen die Städte Kodoom, Bindisi, Mukjar, Arawala und Umgebung an, gegen deren Zivilbevölkerung (primär Fur, Zahawa und Masalit) Verbrechen verübt wurden Ahmad Harun war zu diesem Zeitpunkt ( ) in seiner Funktion als Innenminister zuständig für das Darfur Security Desk und damit für die Koordination der verschiedenen Einheiten, die bei der Bekämpfung der Rebellengruppen eingesetzt wurden (Polizei, bewaffnete Streitkräfte, nationale Sicherheitskräfte, Geheimdienst und Janjaweed; Der Haftbefehl gegen Harun umfasst 42 Anklagepunkte gemäß Art. 25(3)(b)und 25(3)(d) des Statuts von Rom, darunter 20 Anklagepunkte für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 22 Anklagepunkte für Kriegsverbrechen Ali Kushayb, ranghöchster Anführer der Janjaweed und gleichzeitig Mitglied der PDF galt als Mediator zwischen den Anführern der verschiedenen Janjaweed-Milizen und der sudanesischen Regierung; der Haftbefehl für Ali Kushayb enthält 50 Anklagepunkte im Sinne der Art. 25(3)(a) and 25 (3)(d) des Rom-Statuts, darunter 22 Anklagepunkte für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 28 Anklagepunkte für Kriegsverbrechen Weder Kusayb noch Harun wurden bisher durch die Regierung in Khartoum an den IStGH überstellt

33 Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof Der Chefankläger des IStGH stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Omar Al Bashir (Text ) Der im Antrag abgedeckte Zeitraum beginnt mit dem und enthält folgende Punkte: Völkermord an Mitgliedern der ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zaghawa im Sinne des Art. 6 (a) des Rom-Statuts; Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden Art. 6 (b); vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen Art. 6 (c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 (1) des Rom-Statuts, begangen im Rahmen von umfassenden und systematischen Angriffen auf die Zivilbevölkerung Darfurs, mit Wissen um diese Angriffe (a) der vorsätzlichen Tötung, (b) Ausrottung, (d) Vertreibung bzw. zwangsweisen Überführung der Bevölkerung, (f) Folter und (g) Vergewaltigung/jegliche Form der sexuellen Gewalt Kriegsverbrechen im Sinne des Art. 8 (2)(e)(i) des Statuts, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche oder auf einzelne Zivilpersonen, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen; und (v) Plünderung von Orten Die Anklage beschuldigt Al Bashir nicht der physischen Ausführung oder unmittelbaren Beteiligung an irgendeinem dieser Verbrechen, doch habe er diese unter zuhilfenahme seines Staatsapparats, der Armee sowie Milizen/Janjaweed im Sinne des Art. 25 (3)(a) des Statuts von Rom zu verantworten Verhaftung von Kusayb durch sudanesische Regierung; Bashir ordnet Gerichtsverfahren vor sudanesischem Gericht an und umgeht somit internationalen Haftbefehl Chefankläger stellt Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gem. Art. 7 des Statuts von Rom (Kriegsverbrechen) gegen drei Anführer der Rebellen, die mutmaßlich verantwortlich sind für die Anschläge auf AU Peacekeeper in Haskanita im Sept Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Ahmad Muhammad Harun und Ali Muhammad Al Abd-Al-Rahman statt; die sudanesische Regierung lehnt Verhaftungen kategorisch ab Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Präsident Bashir statt; Arabische Liga und Afrikanische Union sprechen sich für die Aufschiebung der Strafverfolgung gem. Art. 16 des Statuts von Rom durch den UNSR aus (Text )

34 Links, Lesetipps und Quellen Allgemein: UN Security Council Publications on Sudan Monatlich aktualisierte Informationen zum Konfliktverlauf, zu UNAMID; alle Resolutionen des UNSR und Berichte des Generalsekretärs ZIF: Aktuelle Informationen zu Friedenseinsätzen Wöchentlich aktualisierter Pressespiegel zum Sudan (mehrsprachig) ZIF: Interaktive Konfliktübersicht Sudan Übersicht über Nord-Süd-Konflikt sowie die Konfliktregion Ostsudan Darfur Konflikt: A New Sudan Action Plan Africa Briefing, International Crisis Group, April 2005 Abdul-Jalil, Musa Adam: The Dynamics of Customary Land Tenure and Natural Resource Management in Darfur, FAO Report Darfur s Fragile Peace Agreement Africa Briefing, International Crisis Group, June 2006 Darfur s New Security Reality Africa Report, International Crisis Group, November 2007 Darfur: Revitalising the Peace Process Africa Briefing, International Crisis Group, April 2007 Darfur Rising: Sudan s New Crisis Africa Report, International Crisis Group, March 2004 Darfur 2007: Chaos by Design. Peacekeeping Challenges for AMIS and UNAMID Human Rights Watch Report, September 2007 Der Darfur-Konflikt Genese und Verlauf Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Oktober 2006 Divided They Fall: The Fragmentation of Darfur s Rebel Groups Small Arms Survey Report, July 2007 Getting the UN into Darfur Africa Briefing, International Crisis Group, October 2006 Imperatives for Immediate Change: The African Union Mission in Sudan Human Rights Watch Report, January 2006 No Dialogue, No Commitment Small Arms Survey Issue Brief, December 2006 Report of the Panel of Experts established pursuant to resolution 1591 (2005) conterning the Sudan, United Nations, November 2008 The EU/AU Partnership in Darfur: Not Yet a Winning Combination Africa Report, International Crisis Group, October 2005 The AU s Mission in Darfur: Bridging the Gaps Africa Briefing, International Crisis Group, July 2005 To Save Darfur Africa Report, International Crisis Group, March 2006 Internationaler Strafgerichtshof: Haftbefehls gegen Omar Al Bashir, Begründung Das Statut von Rom Lokale Quellen: Sudan Tribune In Paris ansässige Internet-Tageszeitung (non-profit) Bildquellen: S.1 Karte: Crisis Group 2006; Grenzlinie ZIF; Fotos: UN Photo 2007/Fred Noy; UN Photo 2007/ Fred Noy; UN Photo 2008/David Muyug S. 2 Karte: UNEP, 2007 (Ausschnitt) S. 3 Foto: UN Photo/Marc Castro, 2006 S. 5 Foto: UNifeed, 2006 S. 11 Foto: UN Photo/Ryan Brown, 2006 S. 20 Foto UN Photo/Ryan Brown, 2007 S. 21 Foto: UN Photo/ Fred Noy, 2007 S. 25 Fotos: AMIS Webseite, 2007; UN Photo/ Evan Schneider, 2005 S. 29 Foto: UN Photo/Shereen Zorba 2007 S. 35 Karte: UN Cartographic Section, UN DPKO, 2007 ZIF, es gilt der Haftungsausschluss der ZIF-Webseite

35 Hier Karte einfügen Kartographische Dienste: kartographischer Dienst der UNO Digitaler Atlas der EU-Kommission Karte basiert auf UN Map No Rev. 10, April 2007, UN Cartographic Section

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