ELTERNMITWIRKUNG: ELTERNRAT

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1 Elternrat ELTERNMITWIRKUNG: ELTERNRAT Grundlagen - Volksschulgesetz Kanton Zürich, Zürich Volksschulverordnung Kanton Zürich, Zürich Handreichung Zusammenarbeit, Mitwirkung und Partizipation in der Schule, Zürich Leitbild Schule Stäfa, Stäfa Schulprogramm KBS, Stäfa Zweck und Ziele Der Elternrat - fördert in Zusammenarbeit mit der SL und den einzelnen KL die Mitwirkung der Eltern im Schulalltag - fördert die Elternbildung und unterstützt die Integration - hilft, durch Kontakte zur Eltern- und Schülerschaft allfällige Probleme und Anliegen einer Gruppe, Klasse oder der Schuleinheit zu erkennen - arbeitet an der Schulentwicklung mit. 2 Abgrenzung Der ER übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktion aus und hat keinen Einfluss auf die Kompetenzbereiche der SL, der SPF oder der LP, wie pädagogisch-didaktische Entscheidungen, Personalfragen, Personalbeurteilungen, Klassen- und Gruppenzuteilungen, Leistungsbeurteilungen, Methodenwahl, Stundenpläne und Auswahl der Lehrmittel. Die Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder und Klassen sowie die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule sind nicht Aufgabe des ER. 3 Organigramm Elternrat KBS Vorstand Elternrat Klassendelegierte Klasse A Klassendelegierte Klasse B Klassendelegierte Klasse C Antragsrecht: Elternrat an die Schulleitung Schulleitung an den Elternrat Klasseneltern an den Elternrat 4 Aufgaben und Kompetenzen 4.1 Elternrat (ER) - arbeitet an der Schulentwicklung mit - unterstützt die Umsetzung des Schulprogramms 2

2 - fördert die Elternbildung und Integration - unterstützt ein gesundes Lehr- und Lernklima innerhalb und ausserhalb der Schule - regt zu Projekten und Arbeitsgruppen im Rahmen des Jahresprogramms an - konstituiert sich jeweils bis 1. Oktober - bestimmt einen regelmässigen Sitzungsrhythmus (mind. einmal pro Semester) - wählt den Vorstand (Präsident, Vizepräsident, Aktuar und Ressortverantwortliche). 4.2 Präsident - ist für die Erstellung des Jahresprogramms ER KBS verantwortlich - plant frühzeitig die Sitzungen ER - erstellt eine Traktandenliste der ER-Sitzungen und lässt diese frühzeitig allen ED zukommen - führt die Sitzungen ordnungsgemäss und effizient - lässt Abstimmungen durchführen - nimmt Anliegen und Anträge aus der Schuleinheit auf, welche durch Elterndelegierte oder die Schulleitung an sie herangetragen werden - setzt gegebenenfalls Projektgruppen für spezielle Themen ein und überwacht diese - legt der Schulleitung Wünsche und Anliegen des Elterngremiums in Form eines Antrages vor. 4.3 Protokollführer - erstellt das Sitzungsprotokoll und lässt es den ED, allen ED Stv, zk an SL und Lehrervertretung zeitgerecht zukommen, - führt eine Adressliste über die aktuellen ED. 4.4 Ressortverantwortliche - haben die organisatorische Verantwortung über ihr Ressort während einem Schuljahr - definieren und formulieren die genaue Aufgabe des Ressorts - schliessen die Arbeiten bis zum Ende des Schuljahres ab oder übergeben das Ressort ordnungsgemäss an den Nachfolger - berichten regelmässig an der ER Sitzung über den Status - integrieren bei Interesse und Möglichkeit weitere ED in ihre Arbeit, damit die Ressortleiter nicht als Einzelmasken agieren. 4.5 Elterndelegierte (ED) - nehmen Anliegen und Anregungen von Elternseite auf und besprechen sie mit der Klassenlehrperson - leiten Anliegen und Vorschläge, welche die Schule als Ganzes betreffen, an den Elternrat KBS weiter - verpflichten sich an den Sitzungen des ER teilzunehmen bzw. bieten die Stv auf - arbeiten in Projekten mit - präsentieren Themen an en - stellen den Informationsfluss innerhalb der Klasse sicher - können die Lehrkraft bei der Organisation von Klassen- und Elternanlässen unterstützen. 4.6 Elterndelegierte Stv - vertritt den ED an den Sitzungen des Elternrats - unterstützt den ED der Klasse bei Bedarf und in Absprache - übernimmt bei einem Ausscheiden des ED die Funktion des ED. 4.7 Klasseneltern (E) - sind für die Erziehung sowie den regelmässigen Schulbesuch und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich - treffen sich auf Einladung der KL und wählen ihre ED und deren Stv in den ER - bringen Anliegen ein und wirken bei der Umsetzung von Projekten, Anlässen mit. 4.8 Schulleitung (SL) - gewährleistet den Informationsfluss zwischen dem Elternrat und der Lehrerschaft - trägt Anliegen der Lehrerschaft in den ER

3 - ist für die Organisation der jährlichen ED-en verantwortlich - koordiniert die Arbeit des ER mit den übrigen Aktivitäten der Schule - koordiniert bei Bedarf die Arbeit des ER mit den übrigen Schulleitungen der Schulen in Stäfa - nimmt aktiv an den Sitzungen ER teil und lädt zur 1. Sitzung im Schuljahr ein. 4.9 Lehrervertretung - stellt den Informationsfluss in die Schulkoferenz sicher, - nimmt aktiv an den Sitzungen teil Klassenlehrpersonen - melden Neuzugänge sofort den Klassen-ED. 5 Besondere Anordnungen 5.1 Konstituierende Elterndelegierten-Sitzung (KS) Der Präsident des ER beruft in den ersten 3 Wochen nach dem Schulanfang eine konstituierende Sitzung ein. Bei fehlender Besetzung des Präsidiums wird diese Sitzung durch die SL einberufen Ämter Folgende Ämter werden an der KS bestätigt oder neu gewählt: Präsident Vizepräsident Protokollführer/Aktuar Ressortverantwortliche en Die en werden vom Präsidium oder bei Abwesenheit vom Schulleiter geleitet. Wählbar sind ausschliesslich Elternratsdelegierte. In Absprache mit dem Präsidenten kann in sachlich und fachlich begründeten Ausnahmen auch ein(e) Stv eine Ressortverantwortung übernehmen. Es können auch ED in Abwesenheit zu Ressortverantwortlichen gewählt werden, sofern sie dies gegenüber dem Präsidenten im Vorfeld kundgetan haben Beisitz Die Beisitzer sind gemäss Reglement bestimmt: Schulleitung KBS Vertretung der Lehrpersonen KBS (wird durch die Schulkonferenz gewählt) An der KS stellen Sie sich vor. Im ER haben die Beisitzer eine beratende Funktion und kein Stimmrecht. 5.2 Sitzungsrhythmus Der ER definiert die Anzahl Sitzungstermine pro Jahr jeweils bis Ende Mai und meldet diese der SL. 5.3 Beschlussfassungen Beschlüsse des Elterngremiums und des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden gefällt. Der Präsident besitzt den Stichentscheid. Die Abstimmungen erfolgen offen. 5.4 Jahresprogramm Der ER definiert ein Jahresprogramm. Dieses muss bis spätestens Ende September des laufenden Schuljahres verabschiedet werden. Das Jahresprogramm des ER basiert auf zwei Pfeilern (a & b) und wird durch individuelle Aktivitäten innerhalb des Klassenrahmens ergänzt (c). a. Basisaktivität

4 Eine Basisaktivität ist durch ihren fortlaufenden Charakter gekennzeichnet und endet nicht mit dem Schuljahr. b. Jahresaktivitäten Eine Jahresaktivität ist max. für die Dauer eines Schuljahres geplant und sollte bis zu den Herbstferien resp. dem Ende des Schuljahres abgeschlossen sein. c. Aktivitäten der ED in den Klassen Diese individuellen Aktivitäten werden nicht im Jahresprogramm des ER aufgeführt, sie sind aber trotzdem Bestandteil der Arbeit der ED. 5.5 Kommunikation und Zusammenarbeit Der Informationsfluss wird durch den Vorstand in Absprache mit der Schulleitung sichergestellt. Die Information über die Aktivitäten des Elternrates wird elektronisch oder in Papierform möglichst aktuell vom Vorstand Elternrat über die Schulleitung KBS weitergegeben. Klassenspezifische Infos der ED laufen über die Klassenlehrperson. Bis spätestens eine Woche vor den Schulferien sind der Schulleitung die Informationen des ER an die Klasseneltern abzugeben. Die Information wird im Quintalsbrief KBS veröffentlicht Protokolle Die Geschäfte des Elternrats werden protokolliert. Für die Aufbewahrung von Sitzungsprotokollen und weiteren relevanten Akten ist das Aktuariat des ER verantwortlich. Die Akten werden bei der Amtsübergabe weitergegeben. Beschlüsse des Elternrats / des Elternforums sind für alle Eltern einsehbar Mail Der Präsident ER KBS hat folgende Mailadresse: elternrat.kbs@schule-staefa.ch Homepage / Newsletter KBS Der ER KBS veröffentlicht empfehlenswerte Veranstaltungen in Bezug auf Elternbildung. Bis spätestens am letzten Tag vor Schulferien sind entsprechende Hinweise auf der Homepage zu publizieren. Die Logindaten sind bei der SL einzuholen. Das Jahresprogramm des ER wird ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht. 5.6 Infrastruktur Dem Elternrat steht für Sitzungen das Lehrerzimmer KBS zur Verfügung. Weiterer allfälliger Raumbedarf kann vorgängig beim Hausdienst KBS reserviert werden. Die Vorstandsmitglieder der Elterngremien können zu Bürozeiten die schulische Infrastruktur der Schulverwaltung (Kopierer, Papier usw.) nutzen. Die Verteilkanäle der Schule (Website, Schülerkurier etc.) können durch den ER in Absprache mit der SL genutzt werden. 5.7 Finanzen Für Projekte, Anlässe können finanzielle Mittel bei der Schulleitung beantragt werden. Die Vorstände erhalten für ihre Tätigkeit pro Schuleinheit eine jährliche Pauschalentschädigung von Fr en und Amtsdauer Es findet jährlich eine der Elterndelegierten in den einzelnen Klassen statt. Die en werden von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen organisiert und durchgeführt.

5 5.8.1 Zeitpunkt der en und verfahren Am ersten im neuen Schuljahr, bis spätestens zu den Herbstferien, wählen die anwesenden Eltern jeder Klasse eine(n) Delegierte(n) und eine(n) Delegierte(n) Stellvertretung. Es ist das prozedere gemäss Beilagen 1 bzw 2 einzuhalten. en des ER werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden gefällt. Findet sich nur ein Kandidat, entfällt die Stellvertretung. Wenn kein Elterndelegierter gefunden wird, ist die betreffende Klasse ein Jahr ohne Vertretung im Elternrat und Stimmberechtigungen Wählbar und stimmberechtigt sind alle Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte von Schülern der betreffenden Klasse. Ausnahmen: Mitarbeiter(-innen) der Schule Stäfa (Lehrpersonen, Mitarbeiter Hausdienst, Schulleitung, Angestellte der Schulverwaltung) sowie Schulbehördemitglieder. Elternteile, bei denen mehrere Kinder die Schule besuchen, dürfen nur von einer Klasse als Elterndelegierte gewählt werden. Wählbar sind ferner nur Elternteile, die entweder am abend persönlich anwesend sind oder sich vorher bei der Schulleitung für eine Kandidatur beworben haben. Stellvertreter dürfen nicht aus der gleichen Familie stammen Amtsdauer Die Elterndelegierten werden für ein Amtsjahr (Herbst bis Herbst) gewählt Wiederwahl Wiederwahl ist möglich Ausserordentliche Neuwahlen Wenn Elterndelegierte nicht im Interesse der Klasseneltern handeln, kann von zwei Dritteln der Klasseneltern kurzfristig eine Neuwahl verlangt werden.

6 Anhang 1: verfahren: Ablauf für neue Klassen bzw. bestehende Klassen (Neuwahlen) Schritt 1 Vorinfo Schritt 2 Einladung Info über das prozedere an der Schulkonferenz durch die Schulleitung. Festlegen der Lehrervertretung (Voraussetzungen: Erfahrung und keine eigenen Kinder im KBS). Elterninformation im 1. Quintalsbrief über das prozedere durch die Schulleitung und Bekanntgabe 1. Sitzungstermin des Elternrats. KL melden geeignete Elterndelegierte der SL. Die Erziehungsberechtigten werden mit der Einladung zum darauf aufmerksam gemacht, dass en stattfinden werden. Der und die en müssen vor den Herbstferien durchgeführt werden. bis Ende August Bis spätestens 14 Tage vor Schritt 3 Die Erziehungsberechtigten haben die Gelegenheit sich etwas kennen zu lernen, falls dies noch nicht der Fall ist. Die Klassenlehrperson erklärt das prozedere (vor einer Pause). Schritt 4 Nach der Pause: Die leitung (Klassenlehrperson) fragt, wer sich zur Verfügung stellen will. Die Namen aller genannten Personen werden getrennt nach Funktion (Elterndelegierte(r) bzw. Elterndelegierte(r) Stellvertretung) an die Tafel geschrieben. Schritt 5 Personen, die bereit sind zu kandidieren, stellen sich kurz vor: begründen ihr Interesse an der aktiven Elternmitwirkung, eigene Ressourcen / Fähigkeiten Schritt 6 ER Die anwesenden Erziehungsberechtigten erhalten einen Zettel, auf den sie ihre Wunschkandidaten als Elterndelegierte(r) und Elterndelegierte(r) Stellvertretung notieren. Jeder Zettel darf nur zwei verschiedene Namen enthalten. Der eigene Namen darf ebenfalls aufgeführt werden. Leere zettel sind gültig. Falls gleich viele Namen genannt wie Personen gewählt werden sollen, ist eine mit Handmehr möglich. Schritt 7 Auszählen Es gilt das einfache Mehr. Erhalten mehrere Personen gleich viele Stimmen, erfolgt eine zusätzliche Stichwahl. Falls kein Entscheid gefällt werden kann, entscheidet das Los. Schritt 8 Auszählen Klassenlehrpersonen melden den Elterndelegierten und den Stellvertreter an die Schulleitung KBS mittels protokoll. Einladung zur 1. Sitzung Elternrat (KW 43) durch die Schulleitung bis Ende September

7 Anhang 2: verfahren: Ablauf für bestehende Klassen (Wiederwahl) Schritt 1 Vorinfo Schritt 2 Einladung Festlegen der Lehrervertretung (Voraussetzungen: Erfahrung und keine eigenen Kinder im KBS). Elterninformation im 1. Quintalsbrief über das prozedere durch die Schulleitung. KL melden geeignete Elterndelegierte der SL. Die Erziehungsberechtigten werden mit der Einladung zum darauf aufmerksam gemacht, dass en stattfinden werden. Der und die en müssen vor den Herbstferien durchgeführt werden. bis Ende August Bis spätestens 14 Tage vor Schritt 3 Der Elterndelegierte erklärt das prozedere. Schritt 4 Die leitung (Elterndelegierter) fragt, ob sich weitere Personen zur Verfügung stellen wollen. Ohne Meldung können die Eltern die Wiederwahl des bestehenden Elterndelegierten mittels Handmehr bestätigen. Das Gleiche gilt für die Stellvertretung. Falls sich Personen melden, ist nach dem Ablauf Neuwahlen vorzugehen. Schritt 5 Auszählen Die leitung meldet den Elterndelegierten und den Stellvertreter an die Schulleitung KBS. Einladung zur 1. Sitzung Elternrat (KW 43) durch die Schulleitung bis Ende September

8 Anhang 3: Praktische Beispiele von Elternmitwirkung: Themenkatalog (Stand: September 11) Die Aktivitäten unterstützen und ergänzen die im Jahresprogramm der Schule KBS definierten Aktivitäten. Die Mitwirkungsgrenzen sind gemäss einzuhalten. Die Verantwortung liegt immer bei der Schule. Themen Aufgabenbetreuung Basketballnight Begrüssung neuer Eltern Berufe und Hobbies vorstellen Besuchstage Brückenbauer zu anderen Kulturen Bemerkungen Konzept wird von der Schule genehmigt. Sie hat die Aufsicht. Schulleitung, Lehrperson und Eltern, eventuell aus der entsprechenden Kultur, begrüssen Neuzuziehende. Gibt Möglichkeiten zum Kennen lernen und für den Austausch Deutschkurse für Eltern Elternbildung: Grenzen setzen Elterntraining Definition der Pflichten mit den Eltern à mehr Akzeptanz Ferienpass Freizeitgestaltung/-aktivitäten Gewalt Jahresprogramm KBS Auflistung von Angeboten und/oder eigene Angebote: Haftung beachten Unterstützung bei der Umsetzung von Events Lernen lernen Literalität Lesenacht, Znüni Mittagstisch Obstkorb/Pausenkiosk Gesunder Znüni Pausenplatz-Mitgestaltung PC-Kurse Ressourcenpool Spetting Suchtprävention Elternratgeber Zusammen mit anderen Elternräten

9 Anhang 4: Spezielles Willkommen / Integration bei Neueintritt eines Schülers während dem Schuljahr - Der Lehrer/die Lehrerin informiert die/den Elterndelegierten sobald sie die Information erhalten hat, dass ein neues Kind in ihre Klasse kommt. - Die/der Elterndelegierte organisiert 2 Elternteile (nicht zwingend Elterndelegierte / wenn möglich mind. 1 Person aus dem Sprachraum der Neuzuzüger). Ein Elternteil nimmt mit den Eltern telefonisch Kontakt auf, stellt sich und den ER vor. Sie klärt ab, wann die Eltern die Schule sehen möchten ( Sie können die Schule schon vor dem 1. Schultag ihres Kindes oder auch erst am 1. Schultag sehen). - Sie begrüssen die Eltern, zeigen die Schule mit den diversen Oertlichkeiten, wie z.b. Mikado Turnhalle,. und weisen auf div. Institutionen in der Gemeinde hin (Elternkindzentrum, Vereine). - Sie stellen sich auch weiterhin als Ansprechpersonen zur Verfügung. Anmerkung: Selbstverständlich ist die Lehrkraft die Hauptansprechperson für Eltern und Kind. Die oben genannten Massnahmen, gelten als Unterstützung für die Eltern und LehrerIn, damit sich Eltern und Kind möglichst schnell wohl fühlen in der neuen Klasse / ER KBS

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