Dienstordnung für die Nebenanschlussbahn der JumboTec GmbH Schwarze Pumpe

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1 JumboTec GmbH An der Heide Schwarze Pumpe Dienstordnung für die Nebenanschlussbahn der JumboTec GmbH Schwarze Pumpe Anschluß im Rangierbereich Hauptwerkstätten an die Infrastruktur der Anschlussbahn des ZEB der VATTENFALL EUROPE MINING AG am Standort Schwarze Pumpe Gültig ab: Aufgestellt: Schwarze Pumpe, den bestätigt:. T. Löffler H. Noack Inhaber der Anschlussbahn Leiter der Anschlussbahn JumboTec GmbH JumboTec GmbH gesehen: Der Landesbeauftragte für Bahnaufsicht für das Land Brandenburg.. T. Kraus Leiter der Anschlussbahn VATTENFALL EUROPE MINING AG Schwarze Pumpe

2 Verteiler 1. Der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht für das Land Brandenburg (LfB) 2. Zentraler Eisenbahnbetrieb VATTENFALL Schwarze Pumpe E-TT E-TTB E-TTA E-TTV 3. persönlich zustellen: Herrn Thomas Löffler Herrn Clemens Kraus Herrn Harald Noack Herrn Bernd Hübner Herrn Guido Orbanz Geschäftsführer der JumboTec GmbH Leiter Instandhaltung der JumboTec GmbH Anschlussbahnleiter der JumboTec GmbH Vertreter Anschlussbahnleiter der JumboTec GmbH Werkstattmeister 4. zugänglich zu machen: durch Auslegen - auf den Gleisbaumaschinen der JumboTec GmbH, - im Büro der Bauleiter der JumboTec GmbH, - in den Dienst- und Aufenthaltsräumen des Steiger Anschlußbahn VATTENFALL Schwarze Pumpe, - beim Fahrdienstleiter ZESTW der Anschlussbahn VATTENFALL Schwarze Pumpe, 5. Reserve Als Reserve werden 5 Exemplare vorgehalten 2

3 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Betriebseisenbahner Betriebseisenbahner im Sinne der Dienstordnung sind: - der Anschlussbahnleiter und dessen Vertreter, - die Führer der Nebenfahrzeuge, - die Rangierleiter, Mitarbeiter, die vorstehende Tätigkeiten nur zeitweise wahrnehmen, gelten für den Zeitraum der Ausführung als Betriebseisenbahner. 1.2 Pflichten der Betriebseisenbahner Die Betriebseisenbahner sind verpflichtet, die für den Betriebsdienst sowie den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz geltenden Vorschriften gewissenhaft zu befolgen. Ordnung, Disziplin und Sicherheit müssen oberstes Gebot ihres Handelns sein, damit Schäden an Leben und Gesundheit, an materiellen Gütern sowie der Umwelt vermieden werden. Sie sind verpflichtet, regelmäßig an den für sie vorgesehenen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um den für eine sichere und qualitativ hochwertige Arbeit notwendigen Wissensstand zu erreichen bzw. zu erhalten. 1.3 Dienstfähigkeit Die Dienstfähigkeit der Betriebseisenbahner darf nicht durch Übermüdung, Krankheit, Medikamente, Drogen oder Alkohol beeinträchtigt werden. Betriebseisenbahner, deren Dienstfähigkeit beeinträchtigt ist, dürfen ihre Tätigkeit nicht ausüben. Sie sind durch den jeweils verantwortlichen Mitarbeiter von der Arbeit auszuschließen. 1.4 Alkohol Während der Arbeitszeit, einschließlich der Pausen, gilt absolutes Alkoholverbot. 1.5 Betreten der Gleisanlagen Personen, die Gleisanlagen unbefugt betreten bzw. befahren sind unverzüglich aus den Gleisanlagen zu verweisen. 3

4 1.6 Aufsichtsbehörden Die zuständigen Aufsichtsbehörden für die Nebenanschlussbahn der JumboTec GmbH sind: der das die Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht des Landes Brandenburg beim Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Berlin Steglitzer Damm Berlin Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Thiemstraße 105a Cottbus Tiefbauberufsgenossenschaft Am Knie München 1.7 Arbeitsmedizinischer Dienst Arbeitsmedizinischer Dienst der Tiefbau-Berufsgenossenschaft Bahnhofstraße Cottbus 4

5 2 Beschreibung der Nebenanschlussbahn 2.1 Allgemeines Die Anschlussbahn der JumboTec GmbH ist eine Nebenanschlussbahn mit eigener Betriebsführung und Anschluss an die Infrastruktur der Anschlussbahn Schwarze Pumpe des Unternehmens VATTENFALL EUROPE MINING AG, nachfolgend VATTENFALL genannt. 2.2 Verträge 1. Vertrag zum Infrastrukturanschluss, über die Erbringung von Bahntransportleistungen und die Mitbenutzung der Bahnanlagen der LAUBAG, neu VATTENFALL vom zwischen der Lausitzer Braunkohle Aktiengesellschaft Knappenstraße Senftenberg ( Hauptanschließer ) und der JumboTec GmbH An der Heide Schwarze Pumpe ( Nebenanschließer ) 2. Vereinbarung über das Abstellen von Schienenfahrzeugen der JumboTec GmbH auf Gleisen der LAUBAG, neu VATTENFALL vom zwischen der Lausitzer Braunkohle Aktiengesellschaft Knappenstraße Senftenberg ( Hauptanschließer ) und der JumboTec GmbH An der Heide Schwarze Pumpe ( Nebenanschließer ) 2.3 Übersicht über die Gleise und ihre Verwendung Gleise der Nebenanschlussbahn Gleis-Nr. nutzbare Länge [m] Zweckbestimmung Bemerkung H m Abstellgleis H m Zufahrtgleis H m Werkstattgleis Arbeitsgrube in der Werkstatt H m Werkstattgleis Arbeitsgrube in der Werkstatt H m Werkstattgleis Die Weiche EW 120 gestattet aus Richtung Anschlussweiche EW119 kommend das Befahren der Zufahrtgleise H265 und H267. 5

6 Die Weiche EW122 gestattet das Befahren des Werkstattgleises H268 und des Werkstattgleises H 266 aus Richtung H 267. Die Weiche EW 123 gestattet das Befahren der Gleise H 265 und H 267 aus Richtung der Werkstatt. Die Weiche EW 143 im Gleis H 267 gestattet die Bedienung der Werkstattgleise H 268 und H Betriebsführung Die Betriebsführung im Bereich der Anschlussbahn JumboTec erfolgt durch den Nebenanschließer mit eigenem Personal und eigenen Rangiermitteln Einzelfrachten von und nach der Nebenanschlussbahn werden durch den Hauptanschließer in den Gleisen H 265 bzw. H 267 an den Nebenanschließer übergeben bzw. vom Nebenanschließer übernommen. Die Bedienung der jeweiligen Übergabestelle wird vor Durchführung der Rangierfahrt schriftlich (Rangierauftrag), in Ausnahmefällen telefonisch beauftragt Innerhalb der Anschlussbahn JumboTec werden ausschließlich Rangierfahrten durchgeführt. Sie werden in der Regel mittels eigener, bei Anforderung aber auch durch Rangierfahrzeuge des Hauptanschließers VATTENFALL durchgeführt. Das Abstoßen von Fahrzeugen im Bereich der Nebenanschlussbahn JumboTec ist grundsätzlich verboten. Einzelfahrzeuge oder Fahrzeuggruppen im Bereich der Nebenanschlussbahn sind grundsätzlich rangierfähig abzustellen und gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern. Die Sicherung erfolgt an beiden Enden des Fahrzeugs oder der Fahrzeuggruppe durch einen Hemmschuh, der jeweils auf der rechten Fahrzeugseite (Blickrichtung Fahrzeug) vor der letzten Achse auszulegen ist. Betriebsstelle für die Rangierfahrten zur und von der Nebenanschlussbahn JumboTec ist der Fahrdienstleiter ZESTW des ZEB der Anschlussbahn VATTENFALL Schwarze Pumpe. 2.5 Wagenübergabestelle bleibt frei 3 Ergänzende Bestimmungen zur BOA und zu den Anweisungen zur BOA 3.1 Abschnitt I - Allgemeines Grenze der Nebenanschlussbahn zur Hauptanschlussbahn -zu 2 (9-12) Die Nebenanschlussbahn wird begrenzt durch das Ende der EW 119. Die Weiche 119 ist Anschlussweiche zur Anschlussbahn des ZEB der VATTENFALL EUROPE MINING AG Schwarze Pumpe und deren Eigentum. Triebfahrzeuge, Nebenfahrzeuge oder Rangierabteilungen haben vor dem Signal So 5 (Trapeztafel), das am Ende der EW 119 aufgestellt ist anzuhalten. 6

7 Vor Weiterfahrt über die EW 119 in den Bereich der Anschlussbahn VATTENFALL ist die Zustimmung des Zentralfahrdiensleiters der Anschlussbahn VATTENFALL über Rangierfunk oder Telefon unter Ruf-Nr / einzuholen Anwendung von Dienstvorschriften zu 2 (14) und Anweisung Nr. 12 Abschnitt Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen BOA - Vorschriften für Bremsen und Druckbehälter der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen VBD-NE - Gefahrgutverordnung Eisenbahn GGVE/RID - Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen BÜV-NE - Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossen- Schaft VBG 1, VBG 9, VBG 11, VBG38a - Betriebsanweisung Eisenbahnbetrieb (BAE) A-BES-E-TT01 Teile 6 und 9 - Anweisung zur Verfahrensweise bei gefährlichen Ereignissen beim Betrieb der Bahnen, die der Aufsicht des LfB Land Brandenburg unterstehen Anw Ereignisse - Anweisung zum Notfallmanagement für die Anschlussbahnen des ZEB VATTENFALL 3.2 Abschnitt II - Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren; bahnaufsichtliche Prüfungen Genehmigungsverfahren und Berechtigungen - zu 7und 10 Abweichend von den vorgenannten Vorschriften und Regelungen wurden durch den LfB genehmigt: - Anwendung der BAE (DT 01/96) Teile 6 und Abschnitt III Bahnanlagen Maßnahmen bei Schienenbrüchen zu 12 und Anweisung Nr. 2, Abschnitte 6.1.1, und Festgestellte Schienenbrüche sind dem Leiter der Anschlussbahn zu melden. Der Anschlussbahnleiter hat die Beseitigung des Schienenbruches zu veranlassen. Behelfsmäßig befahrbar gemachte Schienenbrüche dürfen durch folgende verantwortliche Personen freigegeben werden: - Anschlussbahnleiter und dessen Vertreter - Bauleiter der JumboTec GmbH 7

8 3.3.2 Höhengleiche Kreuzungen - zu 22 und Anweisung Nr. 4 Abschnitt 5 und Anweisung Nr. 20 Abschnitt 4 Im Bereich der Nebenanschlussbahn befindet sich eine höhengleiche Kreuzung der Gleise H266, H268 und H 312 zur Betriebsstraße B ( BÜ 514). Die höhengleiche Kreuzung wird nichtöffentlich genutzt. Der BÜ ist technisch nicht gesichert und nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Auf den Vorrang des Schienenverkehrs auf dem Betriebsgelände der VATTENFALL EUROPE MINING AG wird an allen Einfahrten zum Gelände mittels entsprechender Beschilderung hingewiesen Arbeitsgruben - zu 25 In der Werkstatt ( Halle 8.1) befinden sich Arbeitsgruben in den Gleisen H266 und H268. Sie dienen der Untersuchung und der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen. Die Arbeitsgruben wurden laut Projekt errichtet und besitzen eine Errichtererklärung Begehungsfristen der Gleisanlagen - zu 26 (4) Die Gleisbegehungen erfolgen durch den Eisenbahnbetriebsleiter bzw. durch eine von ihm beauftragte Person 1 mal monatlich. Die Abweichung von der wöchentlichen Regelfrist ist durch die geringe Anzahl der Rangierfahrten im Bereich der Nebenanschlussbahn gerechtfertigt. 3.4 Abschnitt IV - bauliche Anlagen Bauliche Besonderheiten - zu 40 (9 u. 11), 41 (2), 42 (2), 43 (7), 45 (2 bis4), 49 (3 bis 4) und Anweisung Nr. 8 Die Breite der Hallentore der Werkstatt von mm gewährleistet die Einhaltung des Regellichtraumes beim Durchfahren von Schienenfahrzeugen, sofern die Fahrzeugbegrenzungslinien nach BOA eingehalten werden. Der verbleibende Abstand zum Fahrzeug ist jedoch nicht ausreichend, den sicheren Durchgang von Personen zwischen Fahrzeug und den inneren Torbegrenzungen zu gewährleisten. Der Aufenthalt von Personen zwischen Fahrzeug und innerer Torbegrenzung ist deshalb nicht gestattet. 3.5 Abschnitt V -Betriebsdienst Einweisung bei Unterbrechung des Dienstes - zu 54 (2) und Anweisung Nr. 17, Abschnitt 4.5 Auf folgenden Dienstposten ist nach 6 monatlicher Unterbrechung des Dienstes eine erneute Einweisung notwendig: - Führer von Nebenfahrzeugen - Rangierleiter 8

9 3.5.2 Unbegleitete Rangierfahrten - zu 54 (3) und Anweisung Nr. 20 Abschnitt Fahrten unbegleiteter Rangierabteilungen sind in der Nebenanschlussbahn nicht zulässig Kennzeichnung der Rangierleiter - zu 55 (3) Auf eine Kennzeichnung des Rangierleiters wird verzichtet. Er ist durch den jeweils verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen Besetzung der Nebenfahrzeuge im Rangierdienst - zu 55 (7) Die Nebenfahrzeuge sind im Rangierdienst mit dem Führer Nebenfahrzeuge und einem Rangierleiter zu besetzen Mitfahrt auf Nebenfahrzeugen - zu 55 (8) Das Mitfahren auf Nebenfahrzeugen ist neben der eingeteilten Maschinenbesatzung leitenden Mitarbeitern der JumboTec GmbH zur Durchführung von Kontrollaufgaben gestattet. Zur Durchführung von Reparatur-, Probe- und Abnahmefahrten wird mit der dazu notwendigen Beauftragung oder Anforderung von Personen die Mitfahrberechtigung erteilt. Sonstige Ausnahmen regelt der Leiter der Anschlussbahn Schriftlicher Nachweis über die Verständigung - zu 55 (9) und Anweisung Nr. 20, Abschnitt 2.1 Auf den schriftlichen Nachweis der Verständigung wird verzichtet Dienstposten, von denen Zustimmungen für Rangierfahrten abzugeben sind - zu 55 (9) und Anweisung Nr. 20, Abschnitt Vor der Ein- bzw. Ausfahrt aus Gleisen der Werkhalle ist die Zustimmung zur Rangierfahrt durch den Rangierleiter beim Werkstattmeister bzw. dessen Vertreter einzuholen. Der Rangierleiter benutzt für den Werkstattzugang die Eingangstür an der Ostseite der Halle. Der Meister veranlasst, dass für den Zeitraum der Rangierfahrt die Arbeiten im Gefahrenbereich des zu befahrenden Gleises eingestellt werden und sich die Mitarbeiter außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten. Im Rahmen der Fahrwegprüfung ist darauf zu achten, daß sich die Hallentore bei der Rangierfahrt in geöffneter Endstellung befinden und nicht mehr bewegt werden. Die geöffnete Endstellung der Tore wird durch ein von innen und außen sichtbares gelbes Blinklicht signalisiert. Die Arbeiten können wieder aufgenommen werden, wenn sich die Hallentore in geschlossener Endstellung befinden und die Fahrzeuge im Gleis gesichert sind. 9

10 3.5.8 Sicherheitsmaßnahmen für geschobene Rangierabteilungen - zu 55 (9) und Anweisung Nr. 20, Abschnitt Bei geschobenen Rangierabteilungen ist die Spitze durch den Rangierleiter zu besetzen, der mit einer Signalpfeife ausgerüstet ist und bei Dunkelheit eine weiße Handlampe in Fahrtrichtung hält. Die Signalgebung an den Führer des schweren Nebenfahrzeuges erfolgt mit Ra- Signalen. Bei Rangierfahrten durch den Hauptanschließer darf dieser seinen zugelassenen Rangierfunk zur Verständigung benutzen Bewegen von Fahrzeugen - zu 56 Die höchstzulässige Rangiergeschwindigkeit in der Nebenanschlussbahn JumboTec beträgt 20 Km/h. Der BÜ ist mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren, gleiches gilt für die Gleise in der Werkhalle Untersuchung aufgefahrener Weichen - zu 57 (3) und Anweisung Nr. 29, Abschnitt 8 Die Befahrbarkeit aufgefahrener Weichen dürfen feststellen: - der Leiter der Anschlussbahn und dessen Vertreter - die Bauleiter der JumboTec GmbH - hinzugezogene oberbautechnische Fachkräfte Dritter Pflege der Weichen -zu 57 (3) und Anweisung Nr. 29, Abschnitt 10 Die Reinigung und die Pflege der Weichen erfolgt durch eigenes Personal nach Bedarf und Anweisung des Leiters der Nebenanschlussbahn Hemmschuhformen, Vorhalten von Hemmschuhen - zu 58 (5) und Anweisung Nr. 30, Abschnitt 6 Im Bereich der Anschlussbahn sind Hemmschuhe der Form II (gelboranger Farbanstrich) zu verwenden. Darüber hinaus ist jedes Nebenfahrzeug mit zwei Hemmschuhen auszurüsten. Unbrauchbare Hemmschuhe sind in der Werkstatt zu sammeln und zu tauschen Lademaßüberschreitungen - zu 59 Vor der Durchführung von Transporten mit Lademaßüberschreitung (LÜ) sind vom Absender Angaben über Abmessung, Gewicht und Lastverteilung, Beförderungsmittel, kritische Punkte der LÜ an den Anschlussbahnleiter zu übergeben. Der Anschlussbahnleiter legt die erforderlichen Maßnahmen für den Transport der LÜ fest. 10

11 Unfallmeldestelle, Leitung an der Unfallstelle -zu 62 (2) und Anweisung Nr. 31, Abschnitt 4 Das Notfallmanagement für die Nebenanschlussbahn JumboTec GmbH nimmt wahr: Notfallmeldestelle: Anschlussbahnleiter JumboTec GmbH Ruf: / Funk: 0160/ Unfälle und andere gefährliche Ereignisse im Bereich der Anschlussbahn JumboTec werden durch die Anschlussbahn selbst untersucht. Zur Untersuchung von Unfällen und anderen gefährlichen Ereignissen, die in Zusammenhang mit der Bedienung der Anschlussbahn durch den ZEB VATTENFALL eintreten, wird das Notfallmanagement des ZEB VATTENFALL hinzugezogen Aufgleisen von Fahrzeugen - zu 64 Eigene Fahrzeuge, die im Bereich der Anschlussbahn JumboTec entgleist sind, werden durch das Werkstattpersonal unter Leitung des Leiters der Anschlussbahn oder dessen Beauftragten aufgegleist. Fahrzeuge der Hauptanschlussbahn oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, die beim Rangieren des Personals der Hauptanschlussbahn im Bereich der Nebenanschlussbahn entgleist sind, werden durch das Personal der Hauptanschlussbahn aufgegleist. Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs sowie Privatwagen Dritter werden unter Einbeziehung fachkundigen Personals des Eigentümers aufgegleist. 11

12 4 Verzeichnis der Anlagen - Lageplan der Nebenanschlussbahn JumboTec GmbH Schwarze Pumpe - Unfallmeldeschema - Rufnummern der der beteiligten Unternehmen 12

13 Rufnummernverzeichnis Ruf Funk Leiter Anschlussbahn JumboTec Herr Harald Noack 03564/ / Vertreter Herr Bernd Hübner 03461/ / Inhaber der Anschlußbahn Herr Thomas Löffler 03564/ / Leiter Anschlussbahn VATTENFALL Herr Georg Deutschmann 03564/ / Vertreter Herr Ernst-Gerd Paufler 03564/ / ZESTW des ZEB VATTENFALL 03564/ Fahrdienstleiter Bf Spreewitz 03572/ Rettungsleitstelle 03564/6 112 Betriebsfeuerwehr VATTENFALL 03564/

14 Inhaltsverzeichnis Seite Verteiler 2 1 Allgemeine Bestimmungen Betriebseisenbahner Pflichten der Betriebseisenbahner Dienstfähigkeit Alkohol Betreten der Gleisanlagen Aufsichtsbehörden Arbeitsmedizinischer Dienst 4 2 Beschreibung der Nebenanschlussbahn Allgemeines Verträge Übersicht der Gleise und Ihrer Verwendung Gleise der Nebenanschlussbahn Betriebsführung 6 3 Ergänzende Bestimmungen zur BOA und zu den Anweisungen zur BOA Allgemeines Grenze der Nebenanschlussbahn zur Hauptanschlussbahn Anwendung von Dienstvorschriften zu 2 (14) und Anweisung Nr. 12 Abschnitt Abschnitt II Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren und Berechtigungen Abschnitt III Bahnanlagen Maßnahmen bei Schienenbrüchen Höhengleiche Kreuzungen Arbeitsgruben Begehungsfristen der Gleisanlagen Abschnitt IV bauliche Anlagen Bauliche Besonderheiten Abschnitt V Betriebsdienst Einweisung bei Unterbrechung des Dienstes Unbegleitete Rangierfahrten Kennzeichnung der Rangierleiter Besetzung der Nebenfahrzeuge im Rangierdienst Mitfahrt auf Nebenfahrzeugen Schriftlicher Nachweis über die Verständigung Dienstposten, von denen Zustimmungen für Rangierfahrten abzugeben sind Sicherheitsmaßnahmen für geschobene Rangierabteilungen Bewegen von Fahrzeugen Untersuchung aufgefahrener Weichen Pflege der Weichen Hemmschuhformen, Vorhalten von Hemmschuhen Lademaßüberschreitungen Unfallmeldestelle, Leitung an der Unfallstelle Aufgleisen von Fahrzeugen 11 14

15 4 Verzeichnis der Anlagen 12 15

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