Bedienungsanweisung. Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 13. für die Anschlussbahn

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1 - Für den Inhalt sowie den Berichtigungsdienst dieser BA ist der Anschließer selbst verantwortlich - Bedienungsanweisung für die Anschlussbahn Schienenfahrzeugwerkstatt Stollberg der CVAG Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft Hohe Straße 17, Stollberg - Lpc Gleis A5 und A6 nach Weiche 16 Anschluss am Bahnhof Stollberg (Sachs.) Aufgestellt am: Gültig ab: Aufgestellt:, den Anschlussbahnleiter 1 Seite 1 von 14

2 Verteiler: Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) Citybahn Chemnitz GmbH (CBC) Regio Infra Service Sachsen GmbH (RISS) Landesbeauftragter für Eisenbahnaufsicht Sachsen (LfB) Eisenbahnverkehrsunternehmen 2 Stück 1 Stück 1 Stück 1 Stück je ein Stück Prüfung der Bedienungsanweisung: (jährlich bis zum 01. April) Datum Name Bemerkungen Änderungen und Ergänzungen der Bedienungsanweisung: Änderung bzw. Ergänzung Bedienungsanweisung berichtigt Bemerkungen ldf. Nr. gültig ab am durch Krapp Anmerkungen des LfB aus Genehmigung für die Betriebsaufnahme der Anschlussbahn eingearbeitet Prüfung der Maßnahmen zur Winterfestmachung: Geprüft am Name Bemerkungen 2 Seite 2 von 14

3 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Jeder Betriebseisenbahner ist für die ordnungsgemäße und betriebsichere Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich. Bei der Ausführung hat er die gültigen Betriebsvorschriften gewissenhaft zu beachten. Die Betriebseisenbahner sind verpflichtet, Betriebsgefahren abzuwenden. Die Betriebseisenbahner müssen für ihre Tätigkeiten ausgebildet, nach den Vorschriften des bahnärztlichen Dienstes tauglich, geprüft und ihren Arbeitsplatz eingewiesen sein Im Betriebsdienst der Anschlussbahn werden folgende Tätigkeiten wahrgenommen: - Anschlussbahnleiter - Triebfahrzeugführer - Rangierleiter 1.3. Die Dienstfähigkeit der Betriebseisenbahner darf nicht durch Übermüdung, Krankheit, Medikamente oder Alkohol beeinträchtigt sein. Dienstunfähige Betriebseisenbahner dürfen ihre Tätigkeit nicht aufnehmen Während der Arbeitszeit ist der Genuss von Alkohol untersagt. Eingesetzte Betriebseisenbahner haben ihren Dienst rechtzeitig, ausgeruht und nüchtern anzutreten Personen, welche die Gleisanlagen unbefugt betreten oder sich mit Fahrzeugen im Gleisbereich aufhalten, sind umgehend aus den Gleisanlagen zu weisen Im Interesse eines störfreien und sicheren Betriebsablaufes haben die Betriebseisenbahner für eine verständnisvolle Zusammenarbeit mit der CBC und der RISS zu sorgen Die Aufsicht über die Anschlussbahn wird wahrgenommen durch den Landesbeauftragten für Eisenbahnaufsicht des Freistaates Sachsen August-Bebel-Straße Dresden Herr Dr. Henkel: Telefon: landeseisenbahnaufsicht-drd@eba.bund.de 1.8. Die Tauglichkeitsuntersuchung der Beschäftigten im Betriebsdienst werden durch das bedienende EVU bzw. für die Betriebseisenbahner der CVAG durch die CBC organisiert und überwacht Zuständige Stellen: CBC: Leitungsdienst Bahnhofstraße 1, Chemnitz RISS: Zugleiter Stollberg Signalmeister / / 387 Bahnmeister / ; Carl-von-Ossietzky-Straße 186, Chemnitz 3 Seite 3 von 14

4 Polizeirevier Stollberg: Tel.: Fax: Zwönitzer Straße Stollberg Rettungsleitstelle 112 Freiwillige Feuerwehr Stollberg Tel.: Chemnitzer Straße 26, Stollberg/Erzgebirge Krankenhaus Stollberg Tel.: Jahnsdorfer Straße 7, Stollberg/Erzgebirge Amt für Arbeitsschutz Chemnitz (Landesdirektion Sachsen - Unterabteilung 5, Arbeitsschutz Chemnitz) Tel.: Fax: Reichsstraße 39, Chemnitz 2. Beschreibung der Anschlussbahn 2.1. Die Anschlussbahn ist eine Hauptanschlussbahn, Hauptanschließer ist die CVAG. Nebenanschließer sind nicht vorhanden Folgende Verträge wurden abgeschlossen: Infrastrukturanschlussvertrag mit der CBC vom Übersicht der vorhandenen Gleisanlagen und ihre Verwendung: Gleis- Gesamt- nutzbare Zweckbestimmung Bemerkungen Nr. länge Länge (m) (m) Werkstattgleis mit Wartungs- und Inspektionsgrube 5b Abstellgleis Werkstattgleis mit EBO-Fahrzeug- Waschanlage Weichennummer Art der Bedienung Wird bedient von 18 Handweiche, frei bedienbar EVU 2.4. Betriebsführung Die Anschlussbahn der CVAG ist eine Anschlussbahn ohne eigene Betriebsführung. Die Betriebsdurchführung erfolgt mit Dieseltriebfahrzeugen der CBC, sowie Dieseltriebfahrzeugen beteiligter EVU unter Begleitung eines Rangierleiters der Anschlussbahn bzw. durch eingewiesenes Personal des beteiligten EVU. 4 Seite 4 von 14

5 Für die Bedienung des Anschlusses sind die Zeitfenster Mo-Fr Uhr vorgesehen (Besetzungszeiten der Werkstatt Stollberg). Abweichend davon dürfen eingewiesene Tf auch außerhalb der Besetzungszeiten der Werkstatt die Anschlussbahn befahren. Für nähere Reglungen hierzu siehe Ziff. 4, Zeile 4 (Zusatzvorschriften zur Betriebsvorschrift FV-NE, 52 (1a) und (5a)) Fahrzeuge für die Anschlussbahn werden im Gleis 24 des übernommen bzw. übergeben. Die Zuführung/Abholung zum bzw. aus dem Anschluss erfolgt als Rangierfahrt. Unter Begleitung eines Rangierleiters der Anschlussbahn bzw. durch eingewiesenes Personal des beteiligten EVU können Fahrzeuge auch direkt in den Anschluss gebracht und daraus abgeholt werden. Die Zufahrt zur Anschlussbahn erfolgt von Gleis 24 des über die Weichenverbindung 114 und 16 nach Gleis 5a Innerhalb der Anschlussbahn der CVAG werden keine Zugfahrten durchgeführt. Paragraph 2 (9) bis (12) 3. Ergänzende Bestimmungen zur BOA und zu den Anweisungen zur BOA Anweisung Nr. 2 (14) 12 Abschn Grenze der Anschlussbahn Infrastrukturgrenze: die in Richtung des Infrastrukturanschlusses liegenden Schweißstöße am Weichenende der Weiche 17 im Gleis 5 des, gekennzeichnet mit dem Schild Grenze der Anschlussbahn Betriebsgrenze: Grenzzeichen (So 12) der Weiche 17. Die Betriebsgrenze ist zusätzlich gekennzeichnet mit einem Schild. Dieses trägt in Richtung der Anschlussbahn die Aufschrift: BETRIEBSGRENZE Vor Weiterfahrt Zustimmung vom Werkstattleiter einholen. In Richtung trägt das Schild die Aufschrift BETRIEBSGRENZE Vor Weiterfahrt Zustimmung vom Zugleiter einholen. Das Schild gilt für beide Hallengleise 5 und 6. In der Anschlussbahn anzuwendende Dienstvorschriften BOA Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen FV-NE Fahrdienstvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen VDV Schift 757 Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen Bremsvorschrift - BreVo - BUVO-NE Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen Obri-NE Oberbau-Richtlinien für Nichtbundeseigene Eisenbahnen DGUV Vorschrift 73 DGUV Vorschrift 77 Ril 301 Signalbuch Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) 14 Gleise mit einer Längsneigung > 1,5 Das Gleis 5b weist über seine gesamte Länge eine Längsneigung von -6,9 in Richtung des Gleisabschlusses auf Abschn Abschn. 4 Höhengleiche Kreuzungen Auf beiden Seiten der Wartungshalle sind die Bereiche vor den Hallentoren asphaltiert. Diese stellen höhengleiche Kreuzungen mit nicht öffentlicher Nutzung dar. Diese Bereiche sind nicht gekennzeichnet. 25 Arbeitsgruben Das Gleis 6 verfügt innerhalb der Wartungshalle über eine 45m lange Inspektionsgrube, davon 25 m als Seitenarbeitsgrube ausgeführt. In der Mitte der 5 Seite 5 von 14

6 Halle befindet sich quer im Gleis 6 ein Geländer (Absturzsicherung zur Grube), an welchem beidseitig sichtbar eine Sh-2-Scheibe angebracht ist. Das Entfernen des Geländers ist nur mit Zustimmung des Werkstattleiters oder dessen Vertreters gestattet. 26 (4) Abweichende Begehungsfristen Die Begehung der Gleisanlagen erfolgt aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens in der Anschlussbahn vierteljährlich. 28 Fernmeldeanlagen Die Verständigung im Rangierdienst erfolgt über die Zugfunksysteme auf den Triebfahrzeugen im Ortskanal 12 (VFZ 95). Die Verständigung mit dem Werkstattleiter erfolgt telefonisch über die Nummer (Kurzwahl CBC-Handys: 303). 34 Sonstige maschinentechnische Anlagen 1. Fahrzeugwaschanlage Mit der auf Gleis 5 vorhandenen Fahrzeugwaschanlage können EBO Regelfahrzeuge gewaschen werden. Die Bedienung derselben erfolgt ausschließlich durch das Werkstattpersonal der CVAG. Solange sich die Waschanlage in Betrieb befindet ist der Aufenthalt beiderseits der Fahrstrecke des Waschportals verboten. 2. Brückenkran Der in der Wartungshalle vorhandene Brückenkran hat eine maximale Traglast von 6,3 t. Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist verboten. Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch das Werkstattpersonal der CVAG. 3. Frischwasserentnahmestellen/Fäkalansaugvorrichtung In der Wartungshalle gibt es drei Frischwasserentnahmestellen (Trinkwasserqualität) je eine am Hallengleis 5 und 6, deren Absperrventile liegen in einem Schrank unter Verschluss (Schlüssel G7). Die Wasserschläuche sind mit Standard-Anschlüssen für Reisezugwagen ausgerüstet. Eine weitere Entnahmestelle befindet sich im Bereich zwischen der Halle und der Betriebsgrenze. Hier befindet sich auch die Absaugvorrichtung für Fäkalien. Dieser Schlauch verfügt ebenfalls über einen entsprechenden Standard-Anschluss für Reisezugwagen. Nach erfolgter Befüllung eines Fahrzeuges mit Frischwasser ist der Wasserschlauch vom Fahrzeug zu trennen und vollständig zu entleeren. Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch das Werkstattpersonal der CVAG. 4. Stationäre Druckluftanlage In der Wartungshalle befinden sich an beiden Längsseiten Anschlüsse der Druckluftanlage, an welche über Schlauchkupplungen EBO-Fahrzeuge angeschlossen werden. Der anliegende Betriebsdruck beträgt 10 bar. Der Druckluftstrahl darf keinesfalls auf die Haut oder auf Dritte gerichtet werden. Das Reinigen von Kleidung mittels Druckluft ist verboten. Bei der Reinigung von Ausrüstung mittels Druckluft ist äußerst vorsichtig vorzugehen dabei ist unbedingt eine Schutzbrille zu tragen. Wartungsarbeiten usw. dürfen ausschließlich von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bei Schlaucharmaturen und Verbindungen auf korrekten Typ und richtige Größe achten. Beim Durchblasen eines Schlauches darauf achten, dass das offene Ende gut festgehalten wird. Vor dem Abkuppeln eines Schlauches den Druck ganz entweichen lassen. Undichtigkeiten und Defekte an der Anlage sind dem Werkstattpersonal zu melden. 5. Abgasabsauganlage Sollen Verbrennungsmotoren länger als drei Minuten in der Wartungshalle laufen, sind die entsprechenden Vorrichtungen der Absauganlage so dicht wie möglich an den Abgasaustritt des Fahrzeuges zu bringen. Die Absaugvorrichtungen dürfen nicht an den Körper bzw. Kleidung gehalten werden, lose Gegenstände sind von den Ansaugöffnungen fernzuhalten. Die Anlage ist ausschließlich für das Absaugen von Luft vorgesehen, nicht für Flüssigkeiten bzw. Sprühnebel und dergleichen. Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch das Werkstattpersonal der CVAG. 6 Seite 6 von 14

7 6. Rolltore / Sektionaltore Die Rolltore dürfen nur von entsprechend unterwiesenem Personal bedient werden. Dabei ist die an den Toren angebrachte Bedienungsanweisung speziell bei Handbetrieb zu beachten. Vor Ein- oder Ausfahrt ist das betroffene Tor bis zur oberen Endlage zu öffnen. Zum Öffnen und Schließen der Sektionaltore genügt ein kurzer Druck auf die jeweilige Taste, das Tor läuft dann selbstständig auf bzw. zu. Die Sektionaltore verfügen am unteren Ende über eine Sicherheitsleiste. Trifft diese während des Schließvorganges auf ein Hindernis reversiert das Tor bis zur oberen Endlage. Die Rolltore können nur geöffnet bzw. geschlossen werden, solange der entsprechende Drucktaster betätigt wird (Totmannschaltung). Solange Fahrzeugbewegungen in die/aus der Halle stattfinden, ist die Betätigung des jeweiligen Tores untersagt. 7. Sonstige Werkstatteinrichtungen Alle hier nicht aufgeführten Einrichtungen, Werkzeuge, Hilfsmittel und Maschinen dürfen ausschließlich vom Werkstattpersonal oder deren eingewiesenen beauftragten Firmen verwendet werden. Dabei sind die jeweils zutreffenden Betriebsanweisungen hinsichtlich des Gesundheits-, Arbeits-, und Brandschutzes zu beachten. 35 (3) Weichenheizungsanlagen Die Weichen 17 und 18 mit Weichenheizungen ausgerüstet und werden mittels Temperaturfühlern gesteuert Abschn (2) 17 Abschn (4) 17 Abschn (3) 29 Abschn. 8 Beleuchtungsanlagen Die Anschlussbahn verfügt nicht über eigene Gleisfeldbeleuchtungsanlagen. Das Gleisfeld innerhalb der Anschlussbahn wird durch die Gleisfeldbeleuchtung des Bf. Stollberg (Sachs.) mit ausgeleuchtet. Die Verantwortung für diese Beleuchtungsanlagen liegt bei der RISS. Die Hallenbeleuchtung kann mittels Drucktaster (jeweils innen neben den Schlupftüren sowie in der Hallenmitte an der Wand zum Anbau) in mehreren Gruppen (Hallendecke sowie Arbeitsgrube) geschaltet werden. Neben den Tastern an den Schlupftüren befindet sich ein weiterer Schalter. Dieser steuert je eine einzelne Deckenlampe, um die Zeit bis zum Abschluss des Zündvorganges der HQL-Lampen zu überbrücken. Einweisung nach Dienstunterbrechung Hat ein Betriebseisenbahner seine Tätigkeit länger als 12 Monate unterbrochen, so ist vor Wiederaufnahme seiner Tätigkeit eine erneute Einweisung für die Anschlussbahn durchzuführen. Bedingungen für den Einsatz von Betriebseisenbahnern der CVAG auf Eisenbahnanlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen Damit die Betriebseisenbahner der CVAG auf Eisenbahnanlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen (weiterhin) zum Einsatz kommen dürfen, müssen diese alle gesetzlichen und normativen Anforderungen an die Qualifikation als Triebfahrzeugführer Klasse B erfüllen. Die Verantwortung für die Überwachung dieser Anforderungen trägt die CBC, bei der die betroffenen Betriebseisenbahner der CVAG als Triebfahrzeugführer geführt werden. Berechtigte, die aufgefahrene Weichen untersuchen dürfen Die Befahrbarkeit aufgefahrener Weichen dürfen feststellen: der Anschlussbahnleiter hinzugezogene oberbautechnische Fachkräfte Dritter (RISS) 57 (3) Abschn. 10 Prüfung, Reinigung und Gangbarhaltung der Weichen Die Reinigung und die Pflege der Weichen erfolgt durch eigenes Personal der CVAG nach Bedarf und Anweisung des Anschlussbahnleiters. 7 Seite 7 von 14

8 4. Zusatzbestimmungen zu den Betriebsvorschriften Vorschrift Paragraph FV-NE 51 (12) Als Rangierseite wird grundsätzlich die Innenseite der Gleisbögen festgelegt. FV-NE 52 (1c) Bevor Fahrzeuge innerhalb der Abstellgleise (sowohl in der als auch außerhalb der Wartungshalle) bewegt werden hat sich der Tf davon zu überzeugen, dass am, im oder unter dem Fahrzeug nicht gearbeitet wird. FV-NE 52 (1a) und (5a) Vor Rangierfahrten in die/ aus der Anschlussbahn und innerhalb der Anschlussbahn hat der Tf den Werkstattleiter zu verständigen. Dieser übernimmt die Funktion des Weichenwärters der Weichen 17 und 18. Eingewiesene Tf dürfen auch außerhalb der Besetzungszeiten der Werkstatt abweichend zu Satz 1 ohne Verständigung und Zustimmung des Werkstattleiters die Anschlussbahn befahren, nachdem sie sich davon überzeugt haben, dass in der Wartungshalle nicht an Fahrzeugen gearbeitet wird und der Fahrweg frei ist. Soll über die Grenze der Anschlussbahn hinaus in Richtung Gleis 5a rangiert werden, ist vorher zusätzlich die Zustimmung des Zugleiters Stollberg 1 einzuholen. Vor dem Einfahren in die Wartungshalle ist die Zustimmung vom Werkstattleiter bzw. dessen Vertreter einzuholen. Der Tf hat sich davon zu überzeugen, dass: sich niemand im Bereich des Fahrzeuges bzw. in der Arbeitsgrube aufhält bzw. dort arbeitet. der Regellichtraum des befahrenen Fahrweges frei ist. Im Gleis 6 ist insbesondere darauf zu achten, dass das Geländer mit den Sh-2-Scheiben entfernt wurde. das/die zu durchfahrenden Tore vollständig geöffnet sind und sich in der oberen Endlage befinden. die Arbeitsmittel (Brückenkran, Waschanlage, Ablauftvorrichtung) gesichert sind. Vor Ausfahrt aus der Wartungshalle ist die Zustimmung vom Werkstattleiter einzuholen. Der Tf hat sich davon zu überzeugen, dass: sich niemand im Bereich des Fahrzeuges bzw. in der Arbeitsgrube aufhält bzw. dort arbeitet. Arbeitsgrüste, Leitern usw. vom Fahrzeug entfernt wurden. das Fahrzeug von der stationären Druckluftversorgungsanlage getrennt wurde. der Regellichtraum des befahrenen Fahrweges frei ist. Im Gleis 6 ist insbesondere darauf zu achten, dass das Geländer mit den Sh-2-Scheiben entfernt wurde. Sicherungsmittel entfernt wurden. die Arbeitsmittel (Brückenkran, Waschanlage, Ablauftvorrichtung) gesichert sind. das/die zu durchfahrenden Tore vollständig geöffnet sind und sich in der oberen Endlage befinden. FV-NE 52 (3a) Bevor Fahrzeuge im Hallenbereich bewegt werden ist zusätzlich zu prüfen, ob das Fahrzeug von der stationären Druckluftversorgungsanlage getrennt ist. FV-NE 53 (2) Im gesamten Bereich der Anschlussbahn ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. FV-NE 55 (2) Vor Einfahrt/Ausfahrt aus der Wartungshalle ist stets Zp 1 zu geben. FV-NE 58 (3 und 4) Abstellen von Fahrzeugen In der Wartungshalle Jedes Fahrzeug ist nach dem Abstellen mit einer Feststellbremse zu sichern. An Fahrzeugen ohne Feststellbremse ist jeweils eine Achse mit Festlegemitteln von beiden Seiten festzulegen. Die Führerstände dürfen jedoch nicht verschlossen werden. Bei Triebwagen muss eine Außentür offen bleiben. Es ist zwingend darauf 8 Seite 8 von 14

9 zu achten, dass gekennzeichnete Fluchtwege frei bleiben. Ladekabel dürfen nicht über Gleise gelegt werden. Für die tägliche Nachtabstellung des Triebwagens der CBC ist grundsätzlich das Bereich der Waschanlage Gleis 5 zu nutzen. Abstellen von Fahrzeugen Außerhalb der Wartungshalle Jedes Fahrzeug ist nach dem Abstellen mit einer Feststellbremse zu sichern. An Fahrzeugen ohne Feststellbremse ist jeweils eine Achse mit Festlegemitteln von beiden Seiten festzulegen. Ab Höhe Grenzzeichen (So 12) Weiche 18 in Richtung Gleisendabschluss (Gleis 5b) besteht Abstellverbot. Für das Vorhandensein der Festlegemittel ist das jeweilige EVU selbst verantwortlich. BUVO-NE 5 Bei Ereignissen nach Pkt. 4.2 ist unverzüglich nach Meldeplan gemäß Anlage 2 der Bedienungsanweisung zu verfahren (Unfallmeldeplan) BUVO-NE 6.3 Meldungen an die Berufsgenossenschaft, Versicherungsträger usw. werden grundsätzlich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Obri-NE AzObri 37 DGUV Vorschrift 77 DGUV Vorschrift 77 DGUV Vorschrift 77 DGUV Vorschrift 77 (1b) Die Bahnmeister der RISS sind berechtigt, einen Schienenbruch behelfsmäßig befahrbar zu machen. Diese sind im Bedarfsfall zu über die in Punk 1.9 angegebenen Kontaktdaten verständigen. Schienenbrüche sind dem Anschlussbahnleiter zu melden. Die bedingte Freigabe eines Gleisabschnittes nach behelfsmäßiger Befahrbarmachung eines Schienenbruches entscheidet der Anschlussbahnleiter. 3 (6) Als Warnsignale werden Rottenwarngeräte gem. Ril 301 angewendet. 4 (1) Die Sicherungsanweisung ist in der jeweiligen Betra enthalten bzw. deren Bestandteil. 4 (2) Die Regelungen sind in der jeweiligen Betra enthalten. 5 (4) 5. Es werden die Signale gem. Ril 301 angewendet. 9 Seite 9 von 14

10 Anlagen zur Bedienungsanweisung Anlage 1 Lageskizze der Anschlussbahn der CVAG Anlage 2 Unfallmeldetafel I (für Betriebseisenbahner an der Unfallstelle) Anlage 3 Unfallmeldetafle II (für Unfallmeldestelle) Anlage 4 Unfallmeldetafel III (für Anschlussbahnleiter) 10 Seite 10 von 14

11 Anlage 1: Lageskizze der Anschlussbahn der CVAG (nicht maßstäblich) 5b Wartungshalle Asphaltfläche 6 5 Grenze der Anschlussbahn SSp16 EW18 EW17 EW16 Schild Betriebsgrenze 5a 24 EW Seite 11 von 14

12 Anlage 2: Unfallmeldetafel I Unfallmeldetafel I für die Anschlussbahn Schienenfahrzeugwerkstatt Stollberg der CVAG Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft Anschlussbahnhof: Stollberg (Sachs.) Tel.: Unfallmeldestelle: Zugleiter im Bahnhof Stollberg (Sachs.) Tel.: der Regio Infra Service Sachsen GmbH Nach einem Unfall im Bahnbetrieb: Nachbargleise oder Straße beeinträchtigt? Ruhe bewahren! Überblick verschaffen! Fahrzeuge und Unfallstelle sichern (ggf. Oberleitungsabschaltung beantragen) Gleissperrung veranlassen Verletzte? Krankenwagen anfordern Erste Hilfe leisten (Verbandskasten in jedem Führerraum?) Feuer oder Feuergefahr? Feuer bekämpfen (Feuerlöscher) Feuerwehr anfordern (112) Unfallmeldestelle der CVAG verständigen! Was ist geschehen? (Zeit, Unfallort, Verletzte, Feuer) Was ist veranlasst? Gefährliche Stoffe freigeworden? (DK oder Öle ausgetreten) Fahrzeuge, Bahnanlagen betriebsfähig? Aufräumungsarbeiten notwendig? Leitung der Unfallstelle übernehmen! Spuren und Beweisstücke sichern Zeugen ermitteln (Name und Anschrift notieren) Eintreffende Helfer einweisen Für Absperrung sorgen Untersuchenden Stellen Auskunft zur Person und ladungsfähige Anschrift geben (Weitere Aussagen nur nach Abstimmung mit dem Anschlussbahnleiter) PZB-Kurzwegspeicher sperren nach Bedienhinweisen des Fahrzeugherstellers Bei Eintreffen des Anschlussbahnleiters, diesen über die Situation und die ergriffenen Maßnahmen unterrichten und die Leitung übergeben. Stand: Seite 12 von 14

13 Anlage 3: Unfallmeldetafel II Unfallmeldetafel II Unfallmeldestelle für die Anschlussbahn der CVAG in Stollberg: Zugleiter im Bhf. Stollberg (Sachs.) der Regio Infra Service Sachsen GmbH Maßnahmen und Meldungen 1. Fremdrettungskräfte verständigen: Dabei jeweils angeben: - Was ist geschehen (Zeit, Unfallort, Verletzte, eingeleitete Maßnahmen) - Was ist bereits veranlasst örtliche Rettungsleitstelle(n) /zuständige Feuerwehr(en) Meldung an (Name; Anschrift; Rufnummer, Fax, ) 112 zuständige Polizeidienststelle(n) Bisher getroffene Maßnahmen überprüfen 3. Anschlussbahnleiter verständigen. Dabei angeben: - Was ist geschehen (Zeit, Unfallort, Verletzte, eingeleitete Maßnahmen) - Was ist bereits veranlasst - Schadensmeldung an Fahrzeugen und Infrastruktur - Was wird noch zur Bergung verunfallter Fahrzeuge benötigt - ggf. weitere Hilfskräfte verständigen 4. Information an anschließende Eisenbahninfrastrukturunternehmen Wenn erforderlich: Weitere Stellen oder Behörden verständigen. 5. Betreuung und Ablösung der betroffenen Mitarbeiter organisieren 6. Falls erforderlich weitere Stellen verständigen: Chemnitzer Verkehrs-AG Herr Sebastian Krapp (Anschlussbahnleiter) Tel.: Mobil: Herr Holger Auerbach (stellv. Anschlussbahnleiter) Tel.: Mobil: Erfolgt durch Anschlussbahnleiter 24-h Leitungsbereitschaft der City-Bahn Chemnitz GmbH Mobil: Erfolgt durch Anschlussbahnleiter Erfolgt durch Anschlussbahnleiter Verkehrsleistelle der CVAG Bahnmeister Signalmeister 7. wenn erforderlich: Eingleisbereitschaft der CVAG anfordern Tel.: Regio Infra Service Sachsen GmbH Tel.: / 274 Mobil: ; Regio Infra Service Sachsen GmbH Tel.: / 282 Mobil: / 387 Erfolgt durch Anschlussbahnleiter über Verkehrsleitstelle der CVAG Tel.: wenn erforderlich: externe technische Hilfe anfordern z. B. Straßenkran / externer Hilfszug Stand: Seite 13 von 14

14 Anlage 4: Unfallmeldetafel III Stand: Seite 14 von 14

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