7. Juli Nr R Interpellation Petra Simmen, Altdorf, zur Sicherheit an den Urner Schulen; Antwort des Regierungsrats

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1 7. Juli 2009 Nr R Interpellation Petra Simmen, Altdorf, zur Sicherheit an den Urner Schulen; Antwort des Regierungsrats 1. Ausgangslage Am 29. März 2009 hat Landrätin Petra Simmen, Altdorf, eine Interpellation zur Sicherheit an den Urner Schulen eingereicht. Ausgangspunkt für die Interpellation sind die Schlagzeilen des letzten Amoklaufs in Deutschland, welche die Interpellantin erneut aufhorchen lassen. Als besorgte Mutter fragt sie sich, ob die Schulen im Kanton Uri sicher sind. Sie schickt voraus, dass ihr der Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen bekannt ist. Dieser gibt aber insbesondere zum Thema Amoklauf zu wenig Auskunft. Gestützt auf diese Ausgangslage stellt Petra Simmen verschiedene Fragen. 2. Zu den gestellten Fragen Vorbemerkungen Ausserordentliche Ereignisse, wie Gewalttaten, Bedrohungen, Suizid, schwere Unfälle oder Todesfälle an Schulen sind möglichst zu verhindern. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die beste Prävention ein gutes Schulklima ist. Dennoch können missliebige, ausserordentliche Ereignisse an Schulen nie ganz ausgeschlossen werden. Es ist wichtig, dass Schulen für den Ernstfall gerüstet sind und über ein Notfallszenario verfügen. Die Urner Schulen wurden im Jahr 2005 von den zuständigen Behörden beauftragt, auf der Grundlage eines vom Erziehungsrat verabschiedeten Leitfadens (Beschluss vom

2 2 4. Mai 2005) ein Kriseninterventionskonzept für ihre Schule zu erstellen und auf das Schuljahr 2006/07 in Kraft zu setzen. Der Schulpsychologische Dienst wurde beauftragt, zur Unterstützung der Konzeptarbeit einen Einführungstag zu organisieren und die Schulen bei der Konzeptarbeit zu unterstützen. Praktisch alle Urner Schulen haben zwischenzeitlich auf der Grundlage des kantonalen Leitfadens ein Kriseninterventionskonzept in Kraft gesetzt, bei zwei Schulen sind die Arbeiten noch im Gange. Die erarbeiteten Kriseninterventionskonzepte enthalten Angaben über den Einsatz, die Aufgaben und die Mitglieder des Krisenstabes, weiter Ablaufpläne, Telefonlisten, aber auch Informationen und Checklisten über das Vorgehen bei verschiedenen Ereignissen. Diese Konzepte kommen auch bei Gewalttakten und Amok zum Tragen. 1. Gibt es an Urner Schulen, im Sinne der Prävention, ein Meldesystem zur Früherkennung von verhaltensauffälligen oder gewaltbereiten Personen? Wenn ja, was geschieht mit allfälligen Erkenntnissen? Ein eigentliches Meldesystem im Sinne, dass verhaltensauffällige oder gewaltbereite Personen zentral erfasst werden, existiert nicht. Es existieren aber verschiedene Massnahmen, um präventiv handeln zu können. Verhaltensauffälligkeiten zeichnen sich oft schon relativ früh ab. Lehrpersonen, welche Hauptbezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler sind, können Verhaltenssauffälligkeiten durch ihre Arbeit früh erkennen. Zudem arbeiten schulische Heilpädagoginnen und schulische Heilpädagogen regelmässig in den einzelnen Klassen auf der Kindergarten- und Primarstufe. Prävention gehört explizit zu ihrer Tätigkeit und umfasst die Bereiche der Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz. Weiter sind auch medizinische und pädagogisch-therapeutische Fachstellen (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Heilpädagogisches Zentrum) wichtig bei der Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten. Lehrpersonen können mit dem Schulpsychologischen Dienst, der regelmässig in den Schulen vor Ort präsent ist, einen fallbezogenen Austausch pflegen. Notwendige Klärungen werden in die Wege geleitet und wenn notwendig Massnahmen ergriffen wie beispielsweise eine psychotherapeutische Unterstützung, eine Familienberatung. In solchen Fällen findet regelmässig eine Standortbestimmung statt. Damit können die Entwicklung der Verhaltensauffälligkeit kontinuierlich beobachtet und bei Bedarf weitergehende Massnahmen eingeleitet werden.

3 3 Verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler auf der Oberstufe sind Lehrpersonen und Schulleitungen meist schon bekannt. Die entsprechenden Schülerinnen und Schüler sind eingebunden in Beratungs- und Betreuungsprozesse. Die Einführung von professionellen Schulleitungen schafft eine viel grössere Verbindlichkeit im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten. Schulleitungen übernehmen nach den entsprechenden Klärungen die Fallführung in den Schulen vor Ort und beziehen bei Bedarf wieder die notwendigen Stellen mit ein. Leider kann trotz vielfältiger Bemühungen nie ganz ausgeschlossen werden, dass sich Verhaltensauffälligkeiten weitgehend unbemerkt entwickeln und im schlimmsten Fall zu einer Gewalttat gegen sich selber oder gegenüber anderen führen kann. 2. Sind Schulleitungen, Lehrpersonen und Fachkräfte im Zusammenhang mit Gewalt und Amok an Schulen ereignisbezogen ausgebildet und wenn ja wie? Nein, eine ereignisbezogene Ausbildung hat bisher nicht stattgefunden. In den Schulen sind aber Informationen und Wissen im Umgang mit Gewalt vorhanden. Einzelne Lehrpersonen und vereinzelte Schulteams haben sich im Rahmen von Weiterbildungen mit Gewalt, vor allem aber mit Gewaltprävention, auseinandergesetzt. Zudem haben sich die Schulen im Rahmen der Erarbeitung eines schulischen Kriseninterventionskonzeptes eingehend mit verschiedenen Notfallszenarien auseinandergesetzt. Dazu zählen auch Gewalt und Amoklauf. 3. Gibt es Merkblätter bzw. Notfallpläne für Schüler, Lehrer und Eltern bezüglich Verhalten im Umgang mit Gewalt und Amok an Schulen? Analog z. B. den Merkblättern "Verhalten im Brandfall". Verhalten und Massnahmen bei Gewalt und Amokläufen werden in den allermeisten Konzepten aufgeführt. Die meisten Konzepte enthalten auch entsprechende Merkblätter. 4. Wie ist die Zusammenarbeit und Koordination in derartigen Fällen zwischen Schulleitung, Lehrern, Schülern und Eltern aus Sicht der Regierung zu regeln? Für die erfolgreiche Bewältigung eines Ereignisses ist entscheidend, dass die Zuständigkeit, Zusammenarbeit und Koordination vor Ort klar geregelt ist. Es braucht aber vor Ort angepasste Lösungen. Die Situation an einer kleinen Schule zeigt sich anders als an einer grossen Schule. Vorteilhaft ist, dass ab 1. August 2010 alle Schulen über eine

4 4 Schulleitung verfügen werden. Die bestehenden Kriseninterventionskonzepte müssen die Koordination zwischen Schulleitung, Lehrern, Schülern und Eltern in den einzelnen Schulen klar aufzeigen. Es ist wichtig, dass die Krisenentwicklungskonzepte - wie vorgesehen - regelmässig aktualisiert, ergänzt, präzisiert und bei Bedarf erweitert werden. In diesem Zusammenhang wird die Bildungs- und Kulturdirektion im Verlaufe des Herbsts 2009 eine Veranstaltung mit Vertretern aller Schulen organisieren, um die bisherigen Erfahrungen mit Kriseninterventionen auszutauschen, sich mit neusten Erkenntnissen der Krisenintervention auseinanderzusetzen. Dabei soll das Thema Gewalt und Amok speziell behandelt werden. Daraufhin sollen die Krisenkonzepte in den Schulen, wo notwendig, ergänzt und verdeutlicht werden. 5. Gibt es an Urner Schulen Alarmpläne, welche aufzeigen, wie die Rettungskette im Allgemeinen und insbesondere bei Gewalt und Amok funktioniert? Wurden diese Alarmpläne ausgetestet? Die Gemeindekonzepte enthalten die Notrufnummern, aber auch gemeinde- bzw. schulinterne Listen mit den wichtigsten Nummern für Krisensituationen. Vereinzelt haben Schulen Evakuationsübungen im Falle eines Feuerausbruchs durchgeführt. Das Austesten von Alarmplänen im Falle von Gewaltakten und Amokläufen ist nicht bekannt. Die Polizei ist kantonale Alarmstelle, wo die Notrufnummern 117, 112 und 118 direkt eingehen. Wenn der Sanitätsnotruf 144 oder die REGA-Notrufnummer ausgelöst wird, ist zudem sicher gestellt, dass durch die entsprechenden Zentralen die Polizei unverzüglich alarmiert wird. Die Schulen wissen, dass bei Grossereignissen - dazu zählen auch Gewaltakte und Amokläufe - unverzüglich die Notrufnummern gewählt werden müssen. Schulinterne Sofortmassnahmen (bis zum Eintreffen der übergeordneten Kräfte) sind in den Krisenkonzepten mehr oder weniger ausführlich beschrieben. Gemeinsame Übungen mit Schulbehörden haben bislang aber nicht stattgefunden. 6. Ist das Vorgehen der Blaulichtorganisationen bei einem allfälligen Amoklauf der Regierung bekannt und kann die Regierung das Ereignismanagement in einem solchen Fall aufzeigen?

5 5 Die letzten Amokereignisse haben auch die Polizei in der Schweiz sensibilisiert. So plant auch die Kantonspolizei Uri, im Herbst dieses Jahres das Vorgehen bei Amoklagen im ganzen Korps auszubilden und zu üben. Die polizeiliche Einsatztaktik bei Amoklagen ist eine andere als bei normalen Gefährdungslagen, weil Amoktäterinnen oder -täter den eigenen Tod in Kauf nehmen und möglichst viele Menschen töten oder verletzen wollen. Der Faktor Zeit ist entscheidend. In der ersten Phase kann nur entschlossenes, zielgerichtetes Vorgehen gegen die Täterschaft Leben retten. Daraus ergibt sich folgende Einsatzdoktrin für die Blaulichtorganisationen: Priorität 1: Kontaktteam Die ersten eintreffenden Polizeikräfte bilden das Kontaktteam. Der Auftrag besteht darin, die Täterschaft zu lokalisieren und die Angriffsunfähigkeit herbeizuführen. Priorität 2: Rettungsteam Das Rettungsteam wird aus den nachfolgend eintreffenden Kräften der Polizei und der Sanität gebildet. Das Rettungsteam verschiebt sich hinter dem Kontaktteam im gesicherten Bereich und evakuiert und versorgt verletzte Personen. Priorität 3: Platzorganisation und Aussensicherung In dritter Priorität wird ein Sicherungsring erstellt und eine Platzorganisation aufgebaut (KP Front, Treffpunkt Einsatzkräfte, Sammelstelle Opfer und Angehörige). Dazu gehört auch die Information und Kontaktaufnahme mit den betroffenen Behörden. Mitteilung an Mitglieder des Landrats (mit Text der Interpellation); Mitglieder des Regierungsrats; Rathauspresse; Standeskanzlei; Direktionssekretariat Bildungs- und Kulturdirektion und Bildungs- und Kulturdirektion. Im Auftrag des Regierungsrats Standeskanzlei Uri Der Kanzleidirektor

6 Simmen Petra Landrätin SVP 6460 Altdorf Altdorf, Interpellati on Sicherheit an den Urner Schulen Die Schlagzeilen des letzten Amoklaufs in Deutschland lassen uns erneut aufhorchen. Unfassbares Leid das keinen von uns kalt lassen kann. Als besorgte Mutter frage ich mich: Wieso kann so etwas geschehen? Was bringt Menschen so weit, so etwas zu tun? Wäre es möglich gewesen dies zu verhindern? Sind unsere Schulen sicher? Ich möchte vorausschicken, dass mir der Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen des BKD vom 2005 bekannt ist. Dieser gibt mir aber auf meine Fragen insbesondere zum Them a Amoklauf zu wenig Auskunft. Deshalb ersuche ich den Regierun gsrat, gestützt auf Art. 84 Geschäftsordnung des Urner Landrates, um Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es an Urner Schulen, im Sinne der Prävention ein Meldesystem, zur Früherkennung von verhaltensauffälligen oder gewaltbereiten Personen? Wenn ja, was geschieht mit allfälligen Erkenntnissen? 2. Sind Schulle itungen, Lehrpersonen und Fachkräfte im Zusammenhang mit Gewalt und Amok an Schulen ereignisbezogen ausgeb ildet und wenn ja wie? 3. Gibt es Merkblätter bzw. Notfallpläne für Schüler, Lehrer und Eltern bezüglich Verhalten im Umgang mit Gewalt und Amok an Schulen? Analog z.b. den Merkblättern; "Verhalten im Brandfall". 4. Wie ist die Zusammenarbeit und Koordination in derartigen Fällen zwischen Schulleitung, Lehrer, Schüler und Eltern aus Sicht der Regierung zu regeln? 5. Gibt es an Urner Schulen Alarmpläne, welche aufzeigen wie die Rettungskette im Allgemeinen und insbesondere bei Gewalt und Amok funktioniert? Wurd en diese Alarmpläne ausgeteste t? 6. Ist das Vorgehen der Blaulichtorganisationen bei einem allfälligen Amoklauf der Regierung bekannt und kann die Regierung das Ereignismanagement in einem solchen Fall aufzeigen? Ich danke auch im Namen des Zweitunterzeichners dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen. Erstunterzeichnerin ZVft.nerzeiChner Petra Simmen alter Gisler

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