1 Vorbemerkung. Technische Sicherungsmaßnahmen in Zusammenhang mit Amoktaten und vergleichbaren Gefahrenlagen an Schulen
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- Arwed Bergmann
- vor 7 Jahren
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1 Diese Hinweise sind ausschließlich als Ergänzung zur technischen Fachberatung durch die Polizei gedacht. Die Aushändigung an Verantwortungsträger aus dem schulischen Bereich hat nur in diesem Beratungskontext zu erfolgen. Die Aushändigung dieser Hinweise kann Beratungsgespräche nicht ersetzen! 1 Vorbemerkung Diese Hinweise geben eine stark verkürzte Übersicht über mögliche technische Sicherungen an Schulen zum Schutz vor den Folgen von Amoktaten und vgl. Gefahrensituationen. Die technische Fachberatung der Polizei für die Verantwortungsträger vor Ort ist spezifisch zu jedem einzelnen Schulobjekt immer erforderlich, um z. B. mögliche Beeinträchtigungen von Interventions- und Rettungskräften durch technische Maßnahmen auszuschließen. 2 Grundsatz Als für Amokfälle sicherungsrelevant sind generell nur solche Maßnahmen und baulich/technische Vorkehrungen einzustufen, die wenigstens eine der nachfolgenden Anforderungen erfüllen oder zumindest zu deren Erfüllung beitragen: Schnellstmögliche Alarmierung in der Schule und von Polizei/Rettungskräften Minimierung der Opferzahlen Erschwerung/Verlangsamung oder Eingrenzung der Tathandlung Unterbindung/Erschwerung der unmittelbaren Tatvorbereitung 3 Alarmierungsanlagen 3.1 Anlagenart/-klasse Als Alarmierungsanlage sollte eine Überfallmeldeanlage/Einbruchmeldeanlage (ÜMA/EMA) gemäß den polizeilichen Projektierungs- und Installationshinweisen (PIH) installiert werden. Die Melder/Schalteinrichtungen, von denen ein Alarm ausgelöst wurde, sollten identifiziert werden können und eine differenzierte Alarmübertragung gewährleisten (BUS Technik). Für den Fall, dass die Anlage idealtypisch direkt an die Alarmempfangsstelle der Polizei (AS POL) angeschlossen werden soll, muss eine ÜMA/EMA einer besonderen Klasse 1 installiert werden. Erfüllt die Alarmanlage nicht die Voraussetzungen zum Anschluss an die Polizei, sollte sie zumindest an die Alarmempfangsstelle einer anerkannten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) angeschlossen werden, um die unverzügliche Information der Polizei sicherzustellen. 3.2 Anlageteile zur Alarmauslösung In allgemein unzugänglichen Bereichen (z. B. Büro Schulleiter/in, Lehrerzimmer, Sekretariat) sollten zertifizierte Überfallmelder (Ansteuern der ÜMA/EMA-Zentrale) gemäß den polizeilichen Projektierungsund Installationshinweisen (PIH) installiert werden. In allgemein zugänglichen Bereichen (insb. Flure, Treppenhäuser, Klassen) sollten an objektspezifisch zwischen Polizei und Schulleitung/-träger abgestimmten Stellen zur Alarmauslösung zertifizierte Schalteinrichtungen installieren werden. Der Einsatz von zusätzlichen (tragbaren) Funk-Überfallmeldern kann empfohlen werden, wenn bestimmte Richtlinien der PIH und deren Anforderungen an Funk-Überfallmelder eingehalten werden. 1 Näheres erläutern die Fachberater/innen der Polizei in objektbezogenen Beratungsgesprächen. Stand: 09/2011 Seite 1 von 5
2 3.3 Alarmierung von Polizei, Feuerwehr sowie anderen Rettungsdiensten Da die Alarmierungsabläufe bei Amoklagen so kurz wie möglich zu gestalten sind, sollte eine wie unter 3.1 beschriebene EMA/ÜMA direkt bei der Polizei (AS POL) angeschlossen werden. Alle anderen Anschlussarten bergen das Risiko eines vermeidbaren Zeitverzugs. 3.4 Alarmierung in der Schule Zeitgleich mit der Alarmierung der Polizei sollte die Alarmanlage ein akustisches Informationssystem 2 aktivieren, das alle Personen in den Schulgebäuden und auf dem Schulhof mit einer vorbereiteten Sprachbotschaft unmissverständlich warnt und informiert, wie sie sich verhalten sollen. Beispiele für solche Sprachbotschaften sind in Notfallpläne für die Schulen in NRW (Hinsehen und Handeln) die das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW mit weiteren Beteiligten 2007 an alle Schulen in NRW herausgegeben hat, enthalten. Zu Sprachalarmanlagen, siehe elektroakustische Notfallwarnsysteme/Sprachalarmanlagen. 4 Verschlusssysteme für Klassenraumtüren Alle Türen von Klassenräumen (objektbedingt auch Verbindungstüren zwischen ihnen) sollten mit einem Türverschlusssystem wie folgt ausgestattet sein/werden: Nicht selbstverriegelndes Panikeinsteckschloss mit geteilter Drückernuss. Es bewirkt, dass im verschlossenen Zustand die Türklinke von außen außer Funktion gesetzt ist, die Tür jedoch von innen jederzeit durch das Herunterdrücken der Türklinke geöffnet werden kann Beschlagausführung: beidseitig Türklinke Knaufschließzylinder mit Rutschkupplung (Einbau: Knauf im Klassenraum). Er verhindert, dass die Tür von außen nicht mit einem zugehörigen Schlüssel geöffnet werden kann, wenn von innen der Knauf des Schließzylinders durch Personen mit der Hand festgehalten wird. Schließbleche sollten gegen Sicherheitsschließbleche ausgetauscht werden. Der Einbau von Bändersicherungen ist verzichtbar. 5 Markierung/Kennzeichnung von Schulgebäuden/-räumen Alle Gebäude, Gebäudeteile und Räume in Schulen sollten so gekennzeichnet werden, dass sich (auch) Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte gezielter und damit schneller beim Einsatz in Gefahrenlagen orientieren können. Kennzeichnungen sollten eindeutig und mit normgerecht gefertigten Feuerwehrplänen von Schulen kompatibel sein. 5.1 Kennzeichnung der Schule Der Name der Schule wird auf Tafeln, Schildern und/oder Folien dargestellt, die so angebracht werden, dass der Name noch aus Entfernung und aus verschiedenen Richtungen erkannt und eine Verwechslung mit anderen (insb. nahe gelegenen Schulen, z.b. bei Schulzentren) ausgeschlossen werden kann. 5.2 Kennzeichnung von Gebäuden und Gebäudeteilen Gebäude/-teile sollen in Abstimmung mit der zuständigen Kreispolizeibehörde und der Feuerwehr innen und außen bezeichnet werden (z.b. möglichst mit Großbuchstaben, Kombination von Großbuchstaben/Ziffern auf Tafeln, Schildern und/oder Folien, ggf. farbig oder mit farbigem Hintergrund). Gekennzeichnet werden sollten alle Gebäude, Gebäudetrakte Eingänge (im Uhrzeigersinn) Notausgänge (im Uhrzeigersinn) Treppen, Treppenhäuser, Treppenraum Geschosse Flure 2 Sprachalarmanlage (SAA), elektronisches Notfallwarnsystem (ENS), elektroakustische Anlage (ELA) Stand: 09/2011 Seite 2 von 5
3 Beispiele: Gebäude (nur bei mehreren): 1, 2, 3 Gebäudetrakt A von Gebäude 1: 1A Eingang 1 von Gebäude 1: E1 oder Eingang 1 Wenn Eingang verdeckt liegt: E1 oder Eingang 1 Notausgänge: N1, N2, N3 Treppen : T1, T2, T3 Treppenhäuser: TR1, TR2, TR3 Treppenraum in Treppenhaus 1, 2. OG: TR 1 +2 Treppenraum in Treppenhaus 1, UG: TR 1 1 Erdgeschoss: EG 1. Obergeschoss: +1 Untergeschoss bzw. 1. Untergeschoss: 1 Flure (kennzeichnen, wohin sie führen): T1, TR 2, Verwaltung 5.3 Besondere Kennzeichnungen Für besondere Kennzeichnungen werden keine Abkürzungen benutzt. Beispiele: zur Verwaltung, zum Lehrerzimmer, zur Bibliothek, zur Aula, zur Sport-/Mehrzweckhalle (ggf. separates Gebäude), zur Mensa Atrium, Heizung 5.4 Kennzeichnung von Räumen Alle Räume werden innen und außen bezeichnet. Die Bezeichnung außen sollte möglichst auf blauem Hintergrund in nachleuchtender Schrift ausgeführt werden. Aufkleber werden erfahrungsgemäß beschädigt und entfernt werden. Daher werden die Bezeichnungsträger geschützt in Displays angebracht. Die Räume werden systematisch so bezeichnet, dass das Geschoss erkennbar ist. Beispiele: 023 oder E23 Raum 23 im Untergeschoss U23 Raum 23 im 1. Obergeschoss 123 Raum 23 im 2. Obergeschoss 223 Da bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Schule keine Bezeichnung mehrfach vorkommen darf, wird in diesen Fällen der Kennzeichnung zusätzlich die Ziffer für das jeweilige Gebäude vorangestellt. Beispiele: Bei Gebäude 1 von mehreren: 1023 oder 1E23 Raum 23 im 2. Obergeschoss 1223 Bei Gebäude 2 von mehreren: 2023 oder 2E23 Raum 23 im 2. Obergeschoss 2223 Die Bezeichnungen und Kennzeichnungen in den Feuerwehr-/Rettungswegeplänen müssen mit denen in/an den Gebäuden übereinstimmen. 3 3 Ergänzende Objektinformationen müssen in ein polizeiliches Informationssystem aufgenommen werden, wenn die Alarmierung über ÜMA/EMA mit Anschluss an die die Polizei installiert wurde. Stand: 09/2011 Seite 3 von 5
4 6 Elektroakustischen Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen Die überwiegend vorhandenen akustischen Warnsysteme oder Elektroakustischen Anlagen (ELA), die mit einer Sirene oder mit codierten Signalen auf eine Gefahr hinweisen, sind nicht geeignet, gefährdungsspezifisch und ohne vermeidbaren Zeitverzug zu warnen und Verhaltensanweisungen zu geben. Geeignet sind Elektroakustische Anlagen mit Ansteuerung durch eine Gefahrenmeldeanlage (ÜMA/EMA; vgl. Nr. 3) und Sprachalarmierung zur Warnung und Erteilung von Anweisungen an die gefährdeten Personen. Die Planung, Installation und der Betrieb muss in Anlehnung an die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik 4 von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Besondere Leistungsmerkmale sind insbesondere eine hohe Verfügbarkeit und Sprachverständlichkeit für Alarmierungs- und Evakuierungsaufgaben im Brandfall. Die Sprachalarmierung, das heißt Warnen und Erteilen von Handlungsanweisungen, kann mittels einer Live-Durchsage oder Wiedergabe einer Sprachaufzeichnung (sog. Sprachkonserve; vgl. Ziffer 3 Alarmierungsanlagen) erfolgen. Ihre Inhalte sowie die Räume und Bereiche (z. B. auch der Schulhof), die sie erreichen muss, sollten von der Schulleitung in Abstimmung mit der Polizei festgelegt werden. Beispiele für Sprachbotschaften vergleiche Ziffer 3.4. Die Anzahl und Standorte der für Live-Durchsagen erforderlichen Mikrofone und der Zugang zu ihnen sollten objektspezifisch gemeinsam von Schulleitung und Polizei festgelegt werden. Die Sprachalarmzentrale und ggf. weitere sicherheitsrelevante zentrale Komponenten der Sprachalarmanlage sollten in einem gesicherten und speziell überwachten Bereich der Schule installiert sein. 7 Einbruch hemmende Produkte Zum Schutz gegen Überfall und/oder Einbruch gibt es viele sicherungstechnische Produkte. Die von Prüfstellen zertifizierten Produkte werden von den technischen Fachberatern/innen der Polizei empfohlen. Dazu greifen sie auf eine stetig aktualisierte Informationen (Einbruch hemmende Türen, Fenstern und Fenstertüren; Nachrüstsicherungen für Türen [Schlösser, Schließzylinder, Schutzbeschläge pp.] und Fenster-/Türen [Bändersicherungen, Zusatzschlösser pp.]; Verglasungen) zurück: Da sich jedoch die Tatbegehungsweisen von Einbrechern oder Räubern wesentlich von denen eines Amoktäters unterscheiden, können Einbruch hemmende Produkte nur unter bestimmten Umständen zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Schule als Ort freiheitlichen Denkens und Handelns nicht zu einem festungsartig gesicherten Gebäude umgerüstet werden soll. 8 Die Polizei empfiehlt NICHT (!) - Den Einsatz von Nebelgeräten. - Türzuhaltungsvorrichtungen (z. B. Türstopperbügel): Diese auf mechanische Art von innen zugehaltenen Klassenraumtüren, können nur von innen, nicht aber durch das Betätigen der Türklinke geöffnet werden. Von außen können sie ohne Zerstörung nicht geöffnet werden. Auf diese Weise zugehaltene Türen beeinträchtigen schnelle Gefahren abwehrende und Hilfe leistende Maßnahmen der Polizei oder von Rettungskräften sowie das schnelle und geordnete Verlassen der Räume auf Anweisung von Polizei und Feuerwehr in Not- und Paniksituationen erheblich. Die Gefahren sind so gravierend, dass ihr Einsatz als für Amokfälle nicht sicherungsrelevant eingestuft wird. - Zutrittskontrollen/-kontrollanlagen/Waffendetektion: Zutrittskontrollen bzw. entsprechende technische Anlagen sind unter den Bedingungen (gewaltsam vorgehender Täter) einer Amoktat an einer Schule nicht sicher wirksam. Sie werden daher, ebenso wie die dafür vorgesehenen Zutrittskontrollanlagen, als für Amokfälle nicht sicherungsrelevant eingestuft. Zudem sind die negativen Auswirkungen auf den Schulalltag und das Vertrauensklima in den Schulen erheblich. 4 Der originäre Anwendungsbereich ist der Brandschutz. Stand: 09/2011 Seite 4 von 5
5 - Handyalarmierungssysteme sehen i. d. R. voreingestellte SMS-Nachrichten für den Alarmfall vor. Die Übertragungssicherheit solcher Alarme ist nicht gewährleistet, da u.a. bereits kurz nach Beginn entsprechender Lagen die Netze überlastet sind bzw. die Nachricht aus anderen Gründen verzögert übermittelt wird. - Türspione (insbesondere an Türen zu Lehrerzimmern und Klassenräumen) empfiehlt die Polizei ebenfalls nicht, weil die Gefährdung für Personen, die diesen durch diesen schauen, zu groß wäre (z. B. bei Schüssen eines Täters durch die Türe). Stand: 09/2011 Seite 5 von 5
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