Anliefern und Abladen von asbesthaltigen Abfällen
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- Katrin Lenz
- vor 7 Jahren
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1 INFO Anliefern und Abladen von asbesthaltigen Abfällen 625.0/01/16 Wohin mit meinen Asbestabfällen? Deponie AM FROSCHGRABEN in Schwieberdingen, An der B 10 Deponie BURGHOF in Vaihingen-Enz/Horrheim, An der L 1113 Anlieferzeiten Montag bis Freitag von 07:45-11:45 Uhr und 12:45-14:00 Uhr Bei später anliefernden Fahrzeugen können wir die Entladung am gleichen Arbeitstag nicht mehr gewährleisten. Verpacken der asbesthaltigen Abfälle Asbesthaltige Abfälle dürfen nur in reißfesten Säcken (Big Bags) verpackt werden. Das Gewicht eines befüllten Big Bags darf maximal 1 Tonne betragen. Bei Übergrößen (verpackte Abfälle mit einer Länge von maximal 2,5 m) müssen die Abfälle in reißfester Folie verpackt sein. Generell dürfen asbesthaltigen Abfälle nicht unverpackt angeliefert werden! Beladen der Transportfahrzeuge Die Big Bags oder die in Folien verpackten Abfälle müssen auf genormten Paletten (Größe 1 m x 1 m, Euro-Palette) gelagert und fixiert werden. Das Stapeln von Big Bags übereinander ist nicht möglich, da die Palette brechen kann und der darüber gestapelte Big Bag beim Entladen herunterfallen und aufplatzen kann. Das Stapeln von Paletten mit fixierten Verpackungen ist nur dann möglich, wenn die Paletten beim Transport nicht verrutschen können und die unterste Palette beim Entladen aufnehmbar ist, ohne dass daneben gelagerte Paletten berührt werden. Übergroße, verpackte Abfälle (Länge von maximal 2,5 m) müssen längs des Fahrzeuges auf Paletten gelagert werden. In Folien verpackte Abfälle können gestapelt werden, wenn die obere Lage auf Paletten gelagert und ein sicheres Entladen möglich ist. Die einzelnen Big Bags/Pakete müssen für den Transport ausreichend gesichert und fixiert werden, so dass ein Verrutschen der Big Bags/Pakete beim Transport nicht möglich ist. Transportfahrzeuge mit Walking-Floor-Entladevorrichtung können nicht entladen werden! Seite 1/5
2 Richtig verpackt und geladen! Übergroße, verpackte Abfälle mit einer Palette dazwischen und längs des Fahrzeugs laden. Der Radlader mit Gabel kommt gut an jedes Paket heran. Falsch verpackt und geladen! Die Abfälle können nicht abgeladen werden. Zu hohes Gewicht des Big Bag oder zu schwache Palette. Die Palette ist gebrochen und der Big Bag kann nur mit erhöhten Gefahren für den Fahrer entladen werden. Big Bag ist nicht auf eine Palette geladen. Die Entladung bedeutet eine erhöhte Gefahr für den Fahrer, da der Big Bag beim Entladen aufplatzen oder aufreißen kann. Seite 2/5
3 Übergroße Pakete sind quer zum Hänger geladen. Sie können nicht abgeladen werden, weil die Gabel nicht lang genug ist, um das komplette Paket zu erfassen und zu heben. Die gestapelten sind beim Transport verrutscht. Sie können nicht entladen werden, da sie beim Entladen aufreißen Die Big Bags wurden nicht auf Paletten geladen. Sie können nur durch das Einhängen der Schlaufen in die Gabel abgeladen werden. Dadurch besteht ein hohes Verletzungsrisiko für die Person, die die Schlaufen einhängt! Beim Abladen der Säcke über Schlaufen können die Säcke sehr schnell aufplatzen und asbesthaltige Abfälle austreten. Die Big Bags wurden übereinander gestapelt und nicht auf Paletten geladen. Sie können nur über die Schlaufen des Big Bags gehoben werden. Durch den geringen Abstand zwischen Ladung und Gabel kann der Aufbau des Lkw-Anhängers beschädigt werden. Seite 3/5
4 Sicherheit für die Umwelt. Das darf nicht passieren! Übergroße Pakete waren quer zum Anhänger geladen und konnten nur durch Herausschieben bewegt werden. Die Verpackung riss auf. Übergroße Pakete waren für den Transport nicht ausreichend gesichert und sind verrutscht. Dadurch verkeilten sich die Pakete und konnten beim Entladen durch den Radlader nicht einzeln gehoben werden. Die einzelnen Pakete fielen vom LKW und die Verpackung platzte auf. Der Big Bag muss an den Schlaufen gehoben werden und reißt! Der Big Bag war nicht auf einer Palette geladen und riss beim Entladen! Seite 4/5
5 Wichtige Sicherheitsaspekte Wir müssen dafür sorgen, dass asbesthaltige Abfälle gemäß den deutschen gesetzlichen Anforderungen, der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), entladen werden können. damit keine Asbestfasern in die Umwelt gelangen. Daher werden die anliefernden Fahrzeuge nur entladen, wenn die zuvor genannten Bedingungen des Beladens eingehalten werden. Fahrzeuge, die nicht ordnungsgemäß beladen wurden bzw. deren Ladung nicht gefahrlos entladen werden kann, werden von der AVL, nach Ankündigung beim Auftraggeber, auf der Deponie zurückgewiesen. Fragen? Wir helfen gerne weiter. Rufen Sie uns an. AVL - Zentrale, Deponie- und Energietechnik Teamassistenz Frau Müllner Tel.: 0049/7141/ Stoffstrommanagement Herr Klein Tel.: 0049/7141/ Frau Bochert-Zimmermann Tel.: 0049/7141/ Frau Koppe Tel.: 0049/7141/ Frau Gürsoy-Kizileyl Tel.: 0049/7141/ Betriebsleiter Deponien Deponie AM FROSCHGRABEN Herr van Helt Tel.: 0049/7141/ Deponie BURGHOF Herr Maier Tel.: 0049/7141/ Abteilungsleiter DET Herr Tschackert Tel.: 0049/7141/ Oder schicken Sie uns eine . deponien@avl-lb.de Seite 5/5
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