Regelwerk zur Vergabe von Praktikumsplätzen der IAESTE Austria

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1 Regelwerk zur Vergabe von Praktikumsplätzen der IAESTE Austria Ziel dieses Regelwerkes ist es, qualifizierte und motivierte Bewerber für ein IAESTE-Praktikum auszuwählen. Das Verfahren hat dabei objektiv, gerecht und nachvollziehbar zu sein. Nationale Ausgabe Nr.5, 16. November 2014 Präambel Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Regelwerk nur eine Form für die geschlechterspezifische Anrede verwendet. Alle nachfolgenden Punkte beziehen sich jedoch auf Frauen und Männer gleichermaßen.

2 Inhalt 1. Allgemeiner Bewerbungsablauf Voraussetzungen für die Teilnahme Ablauf des Vergabeverfahrens Registrierung und Dokumentenabgabe Zulassung des Profils Praktikumsbewerbung Reihung der Bewerber Praktikumsvergabe Nominierung RankingKriterien Erfüllung der Anforderungen (Knock-Out-Kriterien) Studienfortschritt Sprachkenntnisse Berechnung der Rankingpunkte Basispunkte Bonuspunkte ABZUGSPUNKTE Jobvergabe Jobvergabe-Team Prüfungs-team Kaution und Bearbeitungsgebühr, Sprerren von Studenten Appendix A Appendix B Appendix C Appendix D

3 1. ALLGEMEINER BEWERBUNGSABLAUF Dieses Regelwerk ist Basis dafür, um qualifizierte und motivierte Bewerber für ein IAESTE- Praktikum auszuwählen. Das Verfahren hat dabei objektiv, gerecht und nachvollziehbar zu sein. Für alle Abweichungen, die nicht explizit von diesem Regelwerk abgedeckt werden, obliegt die endgültige Entscheidung beim Jobvergabe- sowie Prüfungsteam (siehe Punkt 3.2). 1.1 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME 1. Der Bewerber muss ordentlicher Studierender eines Bachelor-, Master-, Diplomstudienganges oder Fachhochschulstudienganges an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule sein (siehe Appendix A) oder sich im Zeitraum von 1,5 Jahren nach Abschluss eines solchen Studiums befinden, wobei das Datum des Diplomprüfungszeugnisses oder Abschlusszeugnisses gilt 1. Der Fokus des IAESTE Austauschprogramm liegt hauptsächlich auf Studierender technischer oder naturwissenschaftlicher Studienrichtungen. Austauschstudierende an österreichischen Universitäten/Fachhochschulen sind vom IAESTE Austria Praktikumsprogramm explizit ausgeschlossen. 2. Bewerber, die bereits für ein IAESTE Praktikum nominiert wurden, dieses aber ihrerseits ohne triftigen Grund abgesagt haben, sind von einer erneuten Bewerbung mindestens bis zu Beginn des folgenden Studienjahres ausgeschlossen. (Siehe Punkt 4). 3. IAESTE Austria behält sich vor ohne Angabe von Gründen die Vermittlung eines Praktikumsplatzes abzulehnen und die Bewerbung nicht zu bearbeiten, wobei der Bewerber darüber zu informieren ist. 4. Der National Secretary sowie die Mitglieder des von IAESTE Austria entsandtem Exchange Teams auf der Annual Conference dürfen sich in der ersten Bewerbungsphase nach dieser Konferenz für keine IAESTE Praktika bewerben. Eventuelle Bewerbungen für ein Praktikum des National Secretary in jeder anderen Phase müssen von mindestens zwei Rechnungsprüfern kontrolliert werden. 5. Bewerber die bereits für ein Praktikum nominiert sind, sind von der Bewerbung weiterer Praktika ausgeschlossen bis zum Zeitpunkt einer Absage der Firma bzw. bis zum Abschluss des aktuellen Praktikums. 1.2 ABLAUF DES VERGABEVERFAHRENS REGISTRIERUNG UND DOKUMENTENABGABE Die Registrierung und Dokumentenabgabe muss über das Online-Tool von IAESTE Austria erfolgen. Auf das Nichteinhalten von Deadlines wird prinzipiell keine Rücksicht genommen. 1 Als Stichtag gilt jeweils das auf der IAESTE Austria Website veröffentlichte Ende der Anmeldefrist zur jeweiligen Bewerbungsphase (siehe Appendix D), also die Deadline zum Hochladen der Dokumente und Daten im Online-Tool. 3

4 1.2.2 ZULASSUNG DES PROFILS Die Zulassung des Profils für die Praktikumsvergabe sowie das Berechnen der Basispunkte erfolgt durch eingeschulte Mitglieder der Lokalkomitees. Die Endverantwortung über den korrekten Ablauf liegt hierbei bei den jeweiligen Exchange Outgoing Verantwortlichen. Die bestätigten Punkte des Bewerbers sind für diesen im Online-Tool ersichtlich. Sind die Bewerbungsdaten nicht den Anforderungen von IAESTE entsprechend, so wird das Profil rejected und der Student wird über die Fehler in seinen Bewerbungsdaten informiert. Wird ein Profil nach der Deadline angelegt, wird dieses für diese Bewerbungsphase prinzipiell nicht zugelassen. Für eine Teilnahme am IAESTE Austauschprogram muss ein Zugelassenes Profil vorhanden sein PRAKTIKUMSBEWERBUNG Die verfügbaren Praktika sind für alle Studenten mit zugelassenem Profil im Online-Tool einsehbar. Auch wenn mehrere Praktikumsbewerbungen möglich sind, muss die Höchstanzahl nicht ausgeschöpft werden. Pro Bewerbungsphase kann man aber maximal einmal für ein Praktikum nominiert zu werden REIHUNG DER BEWERBER Die Reihung aller Bewerber erfolgt pro Praktikumsplatz absteigend auf Basis der Rankingpunkte (siehe Punkt 2.4) sowie unter Berücksichtigung der Knock-Out-Kriterien (siehe Punkt 2.1) PRAKTIKUMSVERGABE Die Reihung aller Bewerber eines Praktikums erfolgt durch das Jobvergabe-Team (siehe Punkt 3.1) unter Einhaltung der Rankingkriterien (siehe Abschnitt 2). Erst nach der Freigabe durch das Prüfungs-Team (siehe Punkt 3.2) ist die Reihung gültig. Unmittelbar danach wird der höchstgereihte Kandidat telefonisch benachrichtigt und hat die sofortige Verpflichtung mündlich zu- oder abzusagen. Die Praktikumsvergabe findet innerhalb von drei Tagen nach Ende der Bewerbungsphase statt. Jeder Bewerber hat dafür Sorge zu tragen innerhalb dieser Tage für einen Anruf zur Verfügung zu stehen. Um das Praktikum verbindlich anzunehmen sind folgende Unterlagen zeitgerecht, laut Absprache, zu übermitteln: die unterschriebene Praktikumsvereinbarung, eine Bestätigung über die Einzahlung der Kaution (200 ) und der Bearbeitungsgebühr (50 ) auf das Konto der IAESTE Austria. Sollte der Bewerber mündlich Absagen, die fristgerechte Übermittlung der Unterlagen nicht erfolgen oder die Kaution plus Bearbeitungsgebühr in der vorgegebenen Frist nicht auf dem Konto der IAESTE Austria einlangen, kann das Praktikum an den nächstgereihten Bewerber im Ranking vergeben werden. Falls kein anderer Bewerber verfügbar sein sollte, kann das Praktikum in der nächste Bewerbungsphase neu vergeben werden. 4

5 1.2.6 NOMINIERUNG Nach Einlangen der 250 und Übermittlung der unterschrieben Praktikumsvereinbarung wird der Bewerber von IAESTE nominiert. Der Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit den Bewerber entweder zu akzeptieren oder abzulehnen, weshalb das Praktikum erst nach Erhalt der so genannten Acceptance Note (ausgestellt vom Arbeitgeber und IAESTE im jeweiligen Gastland) fixiert ist. Bis zum Erhalt einer endgültigen Zu- bzw. Absage darf sich der Bewerber für kein anderes IAESTE Praktikum bewerben. Sobald IAESTE Austria eine Zu- bzw. Absage aus dem jeweiligen Land erhält, wird der Bewerber informiert. Die nominierten Bewerber verpflichten sich, im Falle von weitern Unklarheiten, zu einem persönlichen Gespräch innerhalb einer relevanten Frist zu erscheinen. Bei Nicht-Einhalten der Frist ohne triftigen Grund verfällt die Kaution. 2. RANKINGKRITERIEN 2.1 ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN (KNOCK-OUT-KRITERIEN) Die vom Arbeitgeber vorgegebenen Kriterien des Praktikums müssen belegbar erfüllt werden. Dazu zählen folgende Punkte: 1. Studienrichtung 2. Studienfortschritt (siehe Punkt 2.2) 3. Sprachkenntnisse nach IAESTE-Notenschema (siehe Punkt 2.3) 4. Praktische Erfahrungen und Vorkenntnisse 5. Zusatzkenntnisse (z.b. Programmiersprachen) 6. Geschlecht 2 Wird eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt, kann der Bewerber aus dem Vergabeprozess für das betreffende Praktikum ausgeschlossen werden. 2.2 STUDIENFORTSCHRITT Legt ein Student mehrere gleichrangige Studienrichtungen im System an, wird - sofern nicht anders gewünscht - das Studium in welchem er bereits am meisten ECTS hat, zur Berechnung der Basispunkte herangezogen. Wenn sich der Student mit einer anderen Studienrichtung für ein Praktikum bewerben möchte, ist dies mit dem Exchange Outgoing Vorstandes seines zuständigen Lokalkomitees im Vorfeld zu klären. Jeder Bewerber wird aufgrund seiner Basispunkte (siehe Punkt 2.4.1) in eine Studienfortschrittsgruppe eingeteilt. 2 IAESTE Austria bekennt sich zur Gleichbehandlung der Geschlechter. Dennoch kann ein Bewerber eines bestimmten Geschlechtes, zum Beispiel aufgrund von fehlenden sanitären Einrichtungen, vom Arbeitgeber gefordert werden. Diesen Forderungen muss IAESTE Austria nachkommen. 5

6 Diese Gruppen sind wie folgt gestaffelt: Basispunkte Level 0-27,0 Beginner 25,0-63,0 Middle 60,0-100,0 End Für den Bewerber ist immer die Punkteanzahl gültig, die ihm zum Zeitpunkt der Zulassung bereits anerkannt wurde. Möchte der Bewerber nach bereits erfolgter Profilfreigabe Änderungen an seinen Daten bzw. Dokumenten vornehmen, kann er ein so genanntes Update durchführen (siehe Appendix D). Bonuspunkte sowie Abzugspunkte können die Einteilung in Studienfortschrittsgruppen nicht beeinflussen, d.h. es ist nicht möglich aufgrund von Bonuspunkten in eine höhere Studienfortschrittsgruppe aufzusteigen. 2.3 SPRACHKENNTNISSE Für jede Sprache, die bei der Bewerbung berücksichtigt werden soll, muss ein Nachweis vorgelegt werden. Die Benotung der jeweiligen Sprachzertifikate muss klar ersichtlich sein und sich in das in Appendix B befindliche Schema einordnen lassen. Ein Sprachtest über die eigene Muttersprache ist nicht erforderlich. Sollte der Bewerber mehrere Muttersprachen haben, so sind diese anzugeben. Mittel- und Oberstufenschulzeugnisse oder Vergleichbare werden generell nicht anerkannt. Es gilt folgendes IAESTE-Notenschema: Note 1 Excellent Note 2 Good Note 3 Fair Note 4 Weak Die entsprechenden Referenznoten für diverse Sprachzertifikate können in der Tabelle in Appendix B eingesehen werden. Besitzt der Bewerber keines der international anerkannten Sprachzertifikate mit mündlicher Testkomponente, wie zum Beispiel CEF, TOEFL oder IELTS (siehe Appendix B), so kann er vom Angebot Gebrauch machen, die von den Lokalkomitees organisierten mündlichen Sprachüberprüfungen zu ausgewählten Sprachen abzulegen. Des Weiteren werden Sprachkurse, welche im Rahmen einer Lehrveranstaltung an einer österreichischen Universität absolviert wurden ebenfalls angerechnet, sofern ein Zusatzzertifikat mit einer für IAESTE zuordenbaren Benotung (siehe Appendix B) vorliegt. Die oben genannten Sprachzeugnisse werden ohne zeitliche Begrenzung angerechnet. Auslandsaufenthalte, im Zuge derer keine konkrete, belegbare und klassifizierbare Sprachüberprüfung stattgefunden hat, können dem Notenschema nicht zugeordnet werden und können deshalb nicht als Sprachkenntnis-Nachweis gewertet werden. 6

7 2.4 BERECHNUNG DER RANKINGPUNKTE Die Rankingpunkte setzen sich zusammen aus: Basispunkte Abzugspunkte Bonuspunkte BASISPUNKTE Die maximal mögliche Anzahl an Basispunkten beträgt 100. Basispunkte werden auf eine Kommastelle aufgerundet. Als Berechnungsgrundlage für den Studienfortschritt wird das vom Bewerber abgegebene Sammelzeugnis 3 der gewählten Studienrichtung herangezogen. Die Gesamt-ECTS-Punkteanzahl laut jeweiligem Studienplan bezieht sich immer auf das gesamte Studium, d.h. Bachelor- inklusive Masterstudium. Der Studienfortschritt des Bewerbers bezieht sich auf die ECTS-Punkte des abgegebenen Sammelzeugnisses. Die Berechnung der Basispunkte basiert grundsätzlich auf dem Verhältnis der ECTS-Punkte, sofern verfügbar. Wird ein offizieller Anrechnungsbescheid für Fächer vorgelegt, welche nicht im Zuge des regulären Studiums gemacht wurden, können diese für Pflichtfächer angerechnet werden. Im Fall eines Diplomstudiums wird die Berechnung der Basispunkte entsprechend dem Verhältnis der absolvierten Semesterwochenstunden zu den Gesamtwochenstunden durchgeführt. Anrechnung von ECTS Sollte ein Student ECTS nachweisen, welche nicht durch sein Curriculum erforderlich sind, werden diese im Ausmaß von 10% der gesamt zu absolvierenden ECTS des für das Praktikum relevanten Studiums angerechnet. Als Bemessungsgrundlage wird dabei die maximale ECTS-Anzahl des Bachelors bzw. Masterstudiums herangezogen. Weitere Richtlinien a) Ein Student absolviert gerade ein Bachelorstudium, ist jedoch nicht für ein für das Praktikum relevantes Masterstudium inskribiert. Auch wenn schon Fächer, welche einem Master zugeordnet sind, abgeschlossen wurden, werden die Maximalpunkte für den Bachelor als Rankingpunkte angerechnet. b) Ein Student ist bereits in einem für das Praktikum relevantem Masterstudium inskribiert, hat dies aber noch nicht abgeschlossen (noch keine Diplomprüfung/Masterarbeit). In dem Fall werden maximal 90 Punkte angerechnet. c) Ein Student hat bereits seine Diplomprüfung abgeschlossen, so kann die maximale Rankingpunkteanzahl von 100 erreicht werden. Sollte das Studium keine Diplomprüfung beinhalten, wird die Masterarbeit als Kriterium für das Erreichen der 100 Punkte herangezogen. 3 Wird seitens der Bildungseinrichtung kein Sammelzeugnis ( Transcript of Records ) zur Verfügung gestellt, so müssen die Einzelzeugnisse inklusive einer tabellarischen Auflistung aus denen die Anzahl der insgesamt angerechneten ECTS oder SWS hervorgeht, vorgelegt werden. 7

8 2.4.2 BONUSPUNKTE Durch aktive Mithilfe bei IAESTE ist es möglich Bonuspunkte zu erlangen, durch die sich ein Bewerber im Ranking verbessern kann. Sämtliche Bonuspunkte werden auf eine Kommastelle aufgerundet (siehe Appendix C). Bonuspunkte externer Personen gelten im Geschäftsjahr, in welchem sie erlangt wurden. Die Gültigkeit der Bonuspunkte von Mitgliedern ist direkt an die ordentliche Mitgliedschaft eines Lokalkomitees gebunden. Das heißt Bonuspunkte verfallen nur mit Alumnisierung oder Beendigung der Mitgliedschaft, sowie durch das Antreten eines Praktikums. Pro Person darf eine maximale Bonuspunkteanzahl von 20 Punkten nicht überschritten werden. Ausgenommen davon sind Bonuspunkte, die beim Jobraising für die Akquise einer neuen Firma (5 Bonuspunkte) 4 vergeben werden, bzw. durch das Erreichen von 2 neuen Praktika und 25 abgeschlossenen Firmen (20 + 2*5 Bonuspunkte). Bonuspunkte werden unter Berücksichtigung der angeführten Obergrenzen in folgende Kategorien eingeteilt: 1. Jobraising-Engagement: max. 10 Punkte 2. Allgemeine Mitarbeit bei IAESTE: max. 10 Punkte 3. IAESTE Vorstand oder IAESTE Projektleiter: max. 20 Punkte Die Punktevergabe erfolgt nach den Vorgaben in Appendix C und liegt im Ermessen des lokalen Vorstandes für Exchange Outgoing in Absprache mit mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied des jeweiligen Lokalkomitees (siehe Punkt 2.7) ABZUGSPUNKTE Bei Bewerbern, die bereits ein IAESTE-Praktikum absolviert haben, werden pro Praktikum 30 Punkte von ihren aktuellen Rankingpunkten abgezogen. 3. JOBVERGABE 3.1 JOBVERGABE-TEAM Das Jobvergabe-Team setzt sich aus eingeschulten Mitgliedern aus mindestens zwei verschiedenen Lokalkomitees bzw. dem Nationalkomitee zusammen. Für die Einhaltung der Vergabekriterien sind die Exchange-Outgoing Vorstände der Lokalkomitees sowie der nationale Exchange Outgoing Manager verantwortlich. Ein Bewerber, der sich in der Bewerbungsphase auf ein Praktikum bewirbt, darf beim Ranking dieses Praktikums nicht beteiligt sein. 4 Eine neue Firma ist eine Firma bzw. ein Institut, das IAESTE Austria einen oder mehrere Praktikumsplätze zur Verfügung stellt und in den letzten beiden Geschäftsjahren des zuständigen Lokalkomitees IAESTE Austria keine Praktikumsplätze angeboten hat. Darunter fallen auch erstmals zur Verfügung gestellte Praktika an anderen Niederlassungen bereits akquirierter Firmen. 8

9 3.2 PRÜFUNGS-TEAM Das Prüfungs-Team kontrolliert für jedes Praktikum die Reihung der Bewerber auf Richtigkeit und Einhaltung der Rankingregeln (siehe Punkt 2). Freigaben der Profile und eine Bestätigung der Reihung können bereits von einem Vertreter des Prüfungs-Teams alleine vorgenommen werden. Gibt es Einwände gegen die Entscheidung des Jobvergabe-Teams, können zwei Mitglieder des Prüfungsteams ein Veto dagegen einlegen und das Jobvergabe-Team muss erneut eine Reihung der Kandidaten für dieses Praktikum durchführen. Ein Bewerber, der sich in der Bewerbungsphase auf ein Praktikum bewirbt, darf beim Prüfen dieses Praktikums nicht beteiligt sein. Die Mitglieder des Prüfungs-Teams dürfen auf keinen Fall zeitgleich Vertreter des Jobvergabe- Teams sein. Der National Secretary ist verantwortlich für einen korrekten Ablauf der Prüfung und hat Einspruchsrecht auf die Entscheidungen des Jobvergabe- sowie Prüfungs-Teams. Die Rechnungsprüfer der Lokalkomitees haben zu jeder Zeit Einsichtsrecht auf den Vergabeprozess und können sich bei Verdacht auf Unstimmigkeiten an den National Secretary wenden. Das Prüfungsteam ist weisungsfrei und ungebunden. 4. KAUTION UND BEARBEITUNGSGEBÜHR, SPRERREN VON STUDENTEN Für jeden Praktikumsplatz ist eine Bearbeitungsgebühr (50 ) plus eine Kaution (200 ) zum Zeitpunkt der Zusage zur Nominierung an das Konto von IAESTE-Austria zu entrichten. Die Kaution (200 ) wird nach erfolgreich absolviertem Praktikum zurück erstattet, sofern innerhalb von 4 Monaten nach Praktikumsende 1. das Trainee-Report-Formular ausgefüllt, 2. ein formloser Erfahrungsbericht verfasst und 3. das ausgefüllte Kautionsrücküberweisungsformular eingereicht werden. Ein erfolgreich absolviertes Praktikum inkludiert die Erfüllung der Pflichten der vertraglichen Anstellung beim Arbeitgeber sowie bei IAESTE durch den Bewerber. Nach Ablauf der oben genannten Frist verfällt die Kaution. Bei einer Absage ohne Verschulden des Bewerbers erhält dieser die volle Kaution und Bearbeitungsgebühr zurück. Erfolgt die Absage durch den Bewerber nach vorherigen Zusage des selbigen und Abgabe der geforderten Unterlagen (siehe Punkt 1.2.5) ohne Angabe eines plausiblen Grundes seiner Absage, verfällt die Kaution und er wird mindestens bis zu Beginn des folgenden Studienjahres für weitere Bewerbungen für IAESTE Praktika gesperrt. Bewirbt sich ein Student und lehnt das Angebot einer Nominierung für ein von ihm gewähltes Praktikum ohne plausiblen Grund ab (bevor die Kaution einbezahlt wurde), wird er für die Dauer von 2 Bewerbungsphasen gesperrt. 9

10 Sollte der Bewerber sein Praktikum aus Gründen höherer Gewalt oder anderen nachvollziehbaren Gründen absagen oder abbrechen, entscheidet der nationale Exchange Outgoing Manager, in Rücksprache mit Vicepresident for Operations und National Secretary, nach Erhalt einer schriftlichen Stellungnahme mit belegbarem Hintergrund 5 durch den Bewerber über die Rückerstattung der Kaution. Bei selbständigem Abbruch des Praktikums seitens des Studenten ohne einen für IAESTE Austria nachvollziehbaren Grund, wird die Kaution ebenfalls einbehalten. Eine Rückerstattung der Kaution bei Abbruch des Praktikums, aus welchem Grund auch immer, darf nur erfolgen, wenn vor dem Abbruch des Praktikums IAESTE Austria und IAESTE des Gastlandes in Kenntnis gesetzt werden. Studienrelevante und berufliche Gründe (insbesondere die Annahme eines anderen Nicht-IAESTE Praktikums) sind explizit keine Rechtfertigung für die Rückerstattung der Kaution. Des Weiteren behält sich IAESTE Austria das Recht, alle Personen, die seitens IAESTE als nicht vertrauenswürdig und möglicherweise rufschädigend für IAESTE Austria eingeschätzt werden, ebenfalls zu sperren. Die Entscheidung bei solchen Fällen liegt in den Händen des Jobvergabe- Teams, wobei der nationale Exchange Outgoing Manager das letzte Wort hat. Ein Einbehalten der Kaution ist immer mit der Sperrung des Studenten mindestens bis zu Beginn des folgenden Studienjahres verbunden. In Einzelfällen obliegt die Entscheidung über die genaue Dauer der Sperrungen dem Jobvergabe- Team. 5. APPENDIX A IAESTE Austria ist zum jetzigen Zeitpunkt an sechs österreichischen Universitäten mit technischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten vertreten. Es gibt folgende Lokalkomitees: IAESTE Boku (Universität für Bodenkultur Wien) boku.iaeste.at ZVR: / DVR: IAESTE Graz (Technische Universität Graz) graz.iaeste.at ZVR: / DVR: IAESTE Innsbruck (LFU Innsbruck) innsbruck.iaeste.at ZVR: / DVR: IAESTE Leoben (Montanuniversität Leoben) leoben.iaeste.at ZVR: / DVR: IAESTE Linz (Johannes Kepler Universität Linz) linz.iaeste.at ZVR: / DVR: Belegbare Hintergründe wie ein ärztliches Attest, eine Reisewarnung des Außenministeriums des jeweiligen Landes 10

11 IAESTE Salzburg (Universität Salzburg) iaeste.at/de/iaeste/salzburg ZVR: DVR: IAESTE Vienna (Technische Universität Wien) vienna.iaeste.at ZVR: / DVR: Bei der Registrierung müssen sich Bewerber einem der Lokalkomitees zuordnen. Bewerber die nicht explizit an einer der obig genannten Universitäten studieren, können sich einem beliebigen österreichischen Lokalkomitee zuordnen. Hierbei wird diesem Bewerber aufgrund der persönlichen Betreuung nahe gelegt, sich dem örtlich am nächst gelegenen Lokalkomitee zuzuordnen. Das Jobvergabe-Team behält sich vor, Bewerber die dieser Richtlinie nicht folgen an ein anderes Lokalkomitee zu verweisen APPENDIX B Die Anrechnung erfolgt auf Basis des CEF-Schemas (Common European Framework of Reference for Languages) der Europäischen Union. 6 Weitere Universitäten und Fachhochschulen von denen im letzten Jahr Bewerber betreut wurden, sind unter anderen die Universität Wien, das Technikum Wien, die Karl-Franzen Universität Graz und das Management Center Innsbruck. 11

12 7. APPENDIX C Bonuspunkte können in den folgenden Kategorien erworben werden: Jobraising Jobraising ist der Prozess, bei dem Firmen kontaktiert werden, um Praktikumsplätze für ausländische Studierende in Österreich zu Verfügung stellen zu können. Diese werden in weitere Folge mit den internationalen Partnerländern von IAESTE Austria gegen Praktika im Ausland getauscht, welche dann wiederum österreichischen Bewerbern zur Verfügung stehen. Allgemeine Mitarbeit bei IAESTE Mitarbeit bei IAESTE zeichnet sich durch regelmäßige Teilnahme an IAESTE-Treffen auf lokaler und nationaler Ebene, durch kontinuierliche Mitarbeit während eines längeren Zeitraumes, durch Übernahme von Verantwortung und Erfüllung der daraus resultierenden Aufgaben, sowie durch Kenntnis von internen Angelegenheiten und Abläufen aus. 8. APPENDIX D Erstmalige Bestätigung bzw. Update Nach erfolgreichem Upload aller erforderlichen Dokumente werden die Daten von IAESTE Austria auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert und für die Jobvergabe freigegeben oder zurück gewiesen. Im Zuge eines Updates kann der Bewerber gewünschte Änderungen vornehmen und erneut um Bestätigung ansuchen. Erst nach erneuter erfolgter Bestätigung seitens IAESTE Austria gelten die neuen Dokumente und Rankingpunkte für eventuelle Bewerbungen. Pro Semester haben Bewerber zu den auf der Website festgelegten Zeiten die Chance ihr Profil nach Änderungen bestätigen zu lassen. Sollte aus unvorhergesehenen Gründen ein Update außerhalb dieser Fristen nötig sein, so ist dies mit dem jeweilig zuständigen Lokalkomitee abzusprechen. 12

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