Zur Lage und Zukunft von Wanderarbeitern am Bau in Deutschland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zur Lage und Zukunft von Wanderarbeitern am Bau in Deutschland"

Transkript

1 ZurLageundZukunftvonWanderarbeiternamBauinDeutschland EMWU.ORG 1. BisherigeErfahrungenmitWanderarbeitern AbEndederfünfzigerJahredesletztenJahrhundertsgabesinDeutschlandzunächstdie Gastarbeiterprogramme,diebisAnfangder80erJahreliefen.DieAnwerbungerfolgteausschließlich überdasstaatlichearbeitsamt.dabeigingeszunächstumbefristetearbeitsaufenthalteindeutschen Betrieben.MitmassivenAnstrengungengelangesdenGewerkschaften,betrieblichen Interessenvertretungen(BetriebsräteundPersonalräte),SozialverbändenundöffentlichenStellen, dabeidieeinhaltungderindeutschlandüblichentarifeunddergesetzlichenarbeitsbedingungen gegenüberdenarbeitgeberndurchzusetzen.allerdingskamesvorallembeineuankömmlingenzu einigenmissbräuchenimrahmenderwohnraumvermietungundinsgesamtzueinergewissen DiskriminierunginAlltagssituationen. DadieAufenthalts undarbeitserlaubnisseverlängertwerdenkonntenundnacheinigerzeitnicht mehrarbeitgebergebundenwarenundauchderfamiliennachzugunterbestimmtenbedingungen gestattetwurde,entschlossensichvieledieserehemaligergastarbeiter,dauerhaftindeutschlandzu bleiben.siesindmittlerweileeinfesterbestandteilderdeutschengesellschaft.allerdingskames nachzweijahrzehntenzueinemanwerbestoppundneuzuwanderungwarabdannmiteinigen AusnahmennurnochNordamerikanern,Australiern,EU BürgernsowieFamilienangehörigenderso genanntengastarbeiterundübereinenerfolgreichenasylantragmöglich.nachwievorkames abgesehenvoneinigenfällengrenzüberschreitenderorganisierterschwarzarbeitvorallemaus GroßbritannienunddenNiederlandensowiegrenzüberschreitenderLeiharbeitausFrankreich kaumzubeschäftigungunterhalbderimdamaligenwestdeutschlandüblichenlöhne. Diesändertesichabca.Mitteder80igerJahreamBauradikalmitdemAbschlusseiniger WerksvertragsabkommenmitOstblockstaatenundJugoslawienunderhieltnachdemFallderMauer eineneuegrößenordnungdurchderenerneuerungmitallenheutigenneueneu Mitgliedstaatenaus Mittel /Osteuropa.NunzeigtensichalleDefizitedesdeutschenArbeitsrechts. EsgabzudiesemZeitpunktwedergesetzlichenochallgemeinverbindlicheTariflöhne.Inden WerkvertragsabkommenwarenzwarMindestentlohnungenfestgesetzt,aberdiesewurdennicht effektivüberwacht.mehrerehunderttausendbeschäftigteausdenwerkvertragsstaaten,aberauch z.b.portugalundgriechenlandarbeitetenindeutschlandanfangder90erambaupraktischzum LohnihresHerkunftslands.UnddieseLöhnebetrugennureinViertelbiszusogareinemZehnteldes deutschentariflohns.hinzukamennochhunderttausendebauarbeiterausostdeutschlandmit ebenfallsdamalsnochdeutlichniedrigerenlöhnen.durchdiesonderkonjunkturinostdeutschland schlugendieseniedriglohneffektenurteilweiseundnichtsofortdurch,aberdennochentstand schließlicheingewaltigernegativeffektaufdiebeschäftigungörtlicherarbeitskräfteunddamitauch derentariflöhne. AufmassivenDruckderGewerkschaftkamesMitteder90igerschließlichzueinerGegensteuerung mitdemnationalenarbeitnehmerentsendegesetz,dereuropäischenentsenderichtlinieundden Baumindestlöhnen. ErstabAnfangdiesesJahrzehntskamesaberauchzueineretwasbesserenÜberwachungder tatsächlicheneinhaltungdiesermindestarbeitsbedingungen. 1 Referatgehaltenam5.Mai2011

2 ZurLageundZukunftvonWanderarbeiternamBauinDeutschland EMWU.ORG DennochgibtesimmernochimmenseDefiziteinderBekämpfungvonillegalen BeschäftigungspraktikenseitensderArbeitgeber: Entsendearbeitnehmer: EntsandtenArbeiternausdenLändernSüdosteuropaswirdvonihrenArbeitgeberninder RegelderMindestlohnvorenthalten(Ausnahme:eineinzigerEntsendebetriebausPolen). SelbstoffizielleEntsendearbeitfindetoftnichtausreichenddokumentiertstatt(keine Arbeitsverträge,keineLohnbescheinigungenoderSteuerbescheinigungen). TrotzderNachweispflichtderSozialversicherungspflichtihrerArbeitsstelle(E101/A1),führen alleunsaufgefallenenfirmennichtrichtigandiesozialversicherungenimheimatlandab. Beispiel:MeldungdesrumänischenstattdesdeutschenMindestlohnesbeiden Sozialversicherern.Folgen:Sozialdumping(geringeRentenansprüche)undAbschiebungbei Arbeitsunfällen,damitderSchwindelmitderfalschenEinstufungnichtauffliegt. DieunkontrollierteHyperausbeutung(Arbeitsprogrammvonbiszu14StundenamTagplus Samstagsarbeitvon8StundenunterUmgehungderArbeitszeitbestimmungenundder RegelungenfürdiePausen)istanderTagesordnungunderhöhtsodasohnehinstarkeRisiko vonarbeitsunfällen.erschwerendwirktzudemdiehäufigstattfindendeumgehungvon technischenarbeitsschutzvorkehrungen(keineodernurungenügendeausstattungmit Sicherheitsausrüstungen).Bezahltwerdenmeistensnur40Stunden,dieÜberstunden werdenunbezahltabverlangt. SprachlicheBarrierenerschwerendenKontaktzuBetriebsräten,Behördenoder GewerkschaftenundmacheneffizienteKontrollenderArbeitsrechtekaummöglich. FehlendeBeratungsstelleninHerkunfts wieaufnahmeländererleichternesdenprofiteuren Arbeitereinzuschüchternundauszutricksen:(UnterschriftenunterBlankoformulareund Schuldscheine,AkzeptanzvonfalschenLohn undsteuernachweisen,beantragungvon Kindergeld,dasdenArbeiternnichtzukommt,VerzichtaufUrlaubsansprücheetc.) DieUnterbringungderWanderarbeiteristoftkatastrophal.Schimmelbildung,Nagetierein denessens undwohnräumen(daletztsogareineschlange!),veraltetebausubstanzmit wenigkomfort,überfülltezimmer,wenigsanitärmöglichkeiten,schlechtebindungandie städtischeinfrastruktur(oftimindustriegebietangesiedelt),undalleszuenormhohen Preisen,alldieseAspektelassenunsvonArbeiterghettossprechen.(Unruhenbeiden ansässigenbewohnern,übergriffenundoffenenfeindlicheneinstellungeninder Bevölkerung). BeidergerichtlichenGeltendmachungvonLohnansprüchenstellendieSpracheundder AufenthaltsortimmernochdiegrößteBarrierendar:kaumMöglichkeitsichmitAnwältenzu verständigen(prozesskostenhilfeanträge,mitteilungendesgerichtsetc.),kaum MöglichkeitenalsZeugengeladenzuwerden. 2 Referatgehaltenam5.Mai2011

3 ZurLageundZukunftvonWanderarbeiternamBauinDeutschland EMWU.ORG ImUnternehmerbereichtummelnsichMafiosi,dieauchvorphysischenÜbergriffennicht scheuen.drohungenunderpressungensindandertagesordnung(schlägeundbedrohung mitwaffen,bedrohungderfamilienimheimatland,gerichtlichegeltendmachungvon angeblichenansprüchenggü.demarbeiteretc.). MassiverDruckaufdieInteressensorganisationenderArbeiter:DerKontaktzur GewerkschaftistimmerausgesprochenerKündigungsgrund. InsgesamtwirktsichdieLagederWanderarbeiterbisdatomassivzuUngunstendieser Menschenaus:VermehrterAlkoholismus,depressiveSyndrome,Vereinsamung, Verwahrlosung,ArbeitserkrankungenaufGrundfehlendermedizinischerVersorgung, AnzeichenvonUnterernährung,SchlägereienaufGrundderbedrückendenGesamtsituation (keinemöglichkeitdereingliederungindieaufnahmegesellschaft,keinenfamiliären Zusammenhalt).EsisteinLebenvonderHandindenMund,keinePerspektiveaufZukunftist möglich. DefactohabenwirheuteschondieSituation,dassdurchalleReihenhindurchunseriöse Firmen,ArbeiternurzumScheinentsenden,inWirklichkeitaberschonlängstals Arbeitnehmerverleihertätigsind. Scheinselbstständige: ScheinselbstständigeleideneigentlichunterdengleichenBedingungen(Hyperausbeutung, schlechteunterkünfteetc.),hinzukommtaber,dasssieauchnachträglichvomstaatfür fehlendesteuernbelangtwerdenkönnenundimregelfallnichtversichertsind. AlleKostenfürMedikamenteundBehandlungmüssensieselbertragen,sofernsiedarauf zurückgreifenmüssen. DiegerichtlicheEintreibungfehlenderLohnansprüchegestaltetsichnochschwieriger,da manerstmalsüberhauptdieeinstellungbeweisenmuss. Sozialkassenbeiträgewerdenebenfallsnichtabgeführt.Diesemachennormalerweisebei einemwertvonbiszu3.000, Euroeinenbiszu¼desJahresverdiensteseines Wanderarbeitersaus. AlsScheinselbstständigemüssendiesichArbeiteroftgegenLohnabzügewegenangeblich fehlerhafterausführungoderangeblicherfahrlässigerzerstörungvonmaschinenwehren. 2. ErwartungenbezüglichderAufhebungderÜbergangsfristen ZudenentsandtenBeschäftigtenvonSubunternehmenkommendieBeschäftigtenvonals GeneralunternehmenauftretendenausländischenBetriebenhinzu: 3 Referatgehaltenam5.Mai2011

4 ZurLageundZukunftvonWanderarbeiternamBauinDeutschland EMWU.ORG DiefehlendeErfassungdieserBetriebedurcheinezentraleStelleinDeutschlandwirdauch diesozialkassenbetreffen,dadiesenunselberaktivdenfirmenhinterherrecherchieren müssenundaufmeldungendurchdiearbeiterangewiesensind. WirrechnenmiteinererneutenAusweitungvonSubunternehmerketten,dieder IntransparenzderBeschäftigungsverhältnisseeinenweiterenSchubgebenwerden. Scheinselbstständige: MitdemWegfallderFristenkönnennunBauarbeiterdirektimHerkunftslandals ScheinselbstständigeorganisiertwerdenundvondortausangeblichimRahmender DienstleistungsfreiheitgruppenweisealssogenannteARGENeingesetztwerden.Damitwird fürdiedeutschenbehördendiemöglichkeitendersanktionvonmenschenhändlernund ProfiteurenvonillegalerBeschäftigungerschwert,weildieseOrganisatorenundProfiteure dannverstärktwiederausdemauslandherausagierenwerden.alledefiziteinder grenzüberschreitendenkriminalitätsbekämpfungaufdemgebietstrafbarer ArbeitgeberhandlungenunddesSteuer undsozialabgabenbetrugsundalleerleichterungen dergrenzüberschreitendentätigkeitimbinnenmarktunderschwerungenderkontrollen innerhalbeuropaskommenihnendabeizugute. 3. NeuesteInitiativendesEU Parlaments WasdieneuestenEntwürfe KonzerninterneEntsendung KOM2010(378)und Saisonarbeiter Richtlinie KOM2010(379)angeht,soschließenwirunsinunserenEinschätzungendenender GewerkschaftIGBAU 1 unddergemeinsamenstellungnahmevonpicum,solidaretal. 2 an.diese bemängelnzurechtdiehöchstproblematischen,weilunsolidarischenunddiskriminierenden VorhabenderEU Kommission. ADKonzerninterneEntsendung:DieEinführungderRichtliniewürdeesausländischenBetrieben erlauben,arbeitskräfteausdrittstaatennurzudennationalenmindestbedingungeninihren europäischenteilenzubeschäftigen,ohnedassdiesemitihreninnereuropäischenkollegenim selbenbetriebgleichbehandeltwerdenmüssten.dasistdieneueinführungeinerdiskriminierung nachrassistischenkriterienpurunddasausgerechnetübereineeuropäischerichtlinie.dennkein EU Bürger,ortsansässigeroderneudirektangestellteDrittstaatleroderBürgereinesassoziierten europäischenlandesmüsstesichsoetwasnachdemjetzigenrechtbietenlassen!beieiner Weiterentsendungwürdensieauchsogarnochvondereuropäischen ArbeitnehmerentsenderichtlinieausgeschlossenundwürdenimGegensatzzumitentsandten KollegenausdemEU Herkunftslandvondenevt.höherensozialenStandardsdesZiellandesnicht profitierenkönnten. 1 duesseldorf.de/files/2011/02/gempm ICT Richtlinie HDB IGBAU ZDB final.pdf 2 %2020%2004% pdf 4 Referatgehaltenam5.Mai2011

5 ZurLageundZukunftvonWanderarbeiternamBauinDeutschland EMWU.ORG DamitwürdenausDrittstaatenindieEUentsandteausländischeArbeitergezieltundmehrfach diskriminiertundgleichzeitigkönnennichtnurhiesigetarife,sondernselbstdieabsoluten Mindeststandardsgezieltunterwandertwerden.EinefataleDumpingkonkurrenzwäredieFolge. MankannauchvonBolkensteinhochzweiundeinermassiveneuropäischenSubventionaller multinationalenkonzernenreden,gleichgültigwosieihrenoffiziellensitzhaben. SelbstbeiAusschlussderLeiharbeitskonzernevondiesemIrrsinnbliebedasnocheinIrrsinnunddie EinführungrassistischerKriterienindasjeweiligeArbeitsrecht! DieseRichtliniesolltenSiealsEuropaabgeordnetedeshalbohneWennundAberindenPapierkorb schickenoderzumindestklarfestschreiben,dassstattderentsendungauseinemdrittlandein richtigerarbeitsvertragmitdemkonzernteilimersteneu LandnachdenRegelndiesesLandesund untergleichbehandlungmitdendortigenkonzernbeschäftigtenabzuschließenistunddieprinzipien KeineDiskriminierung und gleicherlohnfürgleichearbeitimselbenbetriebundamselbenort sowohlimersteneu LandalsauchbeiderWeiterentsendungzuKonzernteilenundKundenin weitereneu Staatengelten.UndwerSozialbeiträgevonausländischenArbeitskräftenverlangt,muss ihnenauchdieentsprechendenleistungengewähren. WennSiedasnichtdurchziehen,solltedasEuropaparlamentinZukunftbesseralleSprücheüberdie BekämpfungvonDiskriminierungundRassismusinEuropaunterlassen siewärenleeresgewäsch undpureheuchelei! ZurSaisonarbeiterRichtlinie:HiergeltenfürmichähnlicheGrundüberlegungenundhierzuhaben PICUM,EGBundIGBAUeigentlichbereitsallesNötigegesagt.NurnochFolgendes:Eswäreein Unding,wennwirinEuropakünftignichtnurdieniedrigerenStandardsvonDrittländernbei RohstoffensowieImport undvorproduktennutzenwürden,sondernauchnochunsereexportpreise imagrarbereichundanderenbranchendurchdenimportschlechtererbedingungenbeider ErbringungunserereigenenDienstleistungenundProduktemittelseinerExtremausbeutungvon nahezurechtlosendrittstaatskräftenhierbeiunskünstlichsubventionierenwürden.denmenschen indenentwicklungsländernwürdedasnochzusätzlichschaden.vergessensiealsodiegesamte heuchlerischerhetorikderkommissionüberdiehilfefürdrittstaatendurchzirkuläremigration. Nurdiearbeits undsozialrechtlichegleichbehandlungvondrittstaatsarbeitskräftenmitdeneu EinwohnernbeiderArbeithiervermeidetsolcheEffekte. Ichsageklar:diereguläreEinwanderungundBeschäftigungvonMenschenausDrittstaateninderEU zudenhierüblichenbedingungenmusserleichtertwerden.nichtaberderenhiesigeausbeutungin FormvonEntsendungundSaisonbeschäftigungmitgeringerenRechten. WirfordernstattdessenvonderKommission,dassdiesediesozialeRealitätderArbeiterschaft verbessert,nichtweiterverschlechtert.unsersolidarischesmottolautetdeshalb:gleicherlohnam gleichenortfürgleichearbeit. UnserekonkretenForderungensind: HöhereStrafenbeiVerstoßgegendieMindestregelungenunddiskriminierende Arbeitsbedingungen.VerfolgungorganisierterFormendieserArtvon ArbeitsmarktkriminalitätundSozialversicherungsbetrugdurchArbeitgeber,Agenturenund 5 Referatgehaltenam5.Mai2011

6 ZurLageundZukunftvonWanderarbeiternamBauinDeutschland EMWU.ORG LeiharbeitsfirmenalsorganisierteKriminalitätundnichtalsKavaliersdelikte,wiedasheute oftderfallist.dazugehörtaucheinegeneralunternehmer undauftraggeberhaftungohne WennundAber. MehrPersonalundSachmittelindieBehörden,dieArbeitsrechtsverstößeund SozialabgabenbetrugdurchdieArbeitgeberverhindernoderverfolgensollenundeine zentralezusammenarbeitderbehördeneuropaweit,evt.unterdemdachvoneuropol, odereinrichtungeinerentsprechendeneuropäischenagenturmitpolizeibefugnissen. Einrichtungeineseuropäischenonline DatenverbundesderSozialversicherungen,umden MissbrauchderA BescheinigungenzulastenderBeschäftigtenundderAllgemeinheitzu beenden.abschaffungderjetzigenexportmöglichkeitenderscheinselbständigkeitdurch HinzuziehungdesArbeitsortsprinzipsbeiderBeurteilung,objemandArbeitnehmeroder selbständigistodernicht.beseitigungderabsolutenwirkungdera Bescheinigungenim Zielland,damitFällewiedervonmirGeschildertenichtmehrvorkommenkönnen.Bei EntsendungmussderZiellandmindestlohndieBasisfürdieSozialbeiträgeimHerkunftsland sein.allesanderewäreeineverdecktesubvention. SchärfereGeldwäschegesetze(keineBarauszahlungderLöhnemehr) VerpflichtendeEtablierungeinerArbeitsinspektionmitSanktionsmachtggü.denbeteiligten UnternehmeninalleneuropäischenLändern(EintreibungderLöhne,Ahndungvon VerstößengegendasArbeitszeitgesetzundsozialeAspektedesArbeitsschutzeswie menschenwürdigearbeits undwohnbedingungenetc.) BesserestaatlicheKontrollenbeiderVergabe,damitkeineFirmenunterPreis/Wertanbieten können BessereGesetzezurBekämpfungvonverdeckterLeiharbeitundScheinselbstständigkeit StaatlichfinanzierteBeraterstellenfürArbeitsmigranten 6 Referatgehaltenam5.Mai2011

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für elektrische Betriebsmittel

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für elektrische Betriebsmittel Arbeitsgebiet: Grundlagen Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für elektrische Betriebsmittel Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE10-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr.

Mehr

ANHÄNGE. zur DELEGIERTEN VERORDNUNG DER KOMMISSION

ANHÄNGE. zur DELEGIERTEN VERORDNUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.6.2016 C(2016) 3337 final ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur DELEGIERTEN VERORDNUNG DER KOMMISSION zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

KMU nach Definition des IfM Bonn nach Rechtsform laut Unternehmensregister

KMU nach Definition des IfM Bonn nach Rechtsform laut Unternehmensregister KMU nach Definition des IfM Bonn KMU nach Definition des IfM Bonn 2011 bis 2015 in Deutschland, Anteil je Rechtsform und Anteil an allen Unternehmen in % Rechtsform KMU 1) Einzelunternehmen 2.326.126 2.338.679

Mehr

Umsatz der KMU nach Definition des IfM Bonn. nach Rechtsform laut Unternehmensregister

Umsatz der KMU nach Definition des IfM Bonn. nach Rechtsform laut Unternehmensregister der KMU nach Definition des IfM Bonn Umsatz der KMU nach Definition des IfM Bonn Umsatz, Anteil je und Anteil am Umsatz aller Unternehmen in % Umsatz 1) der KMU 2) Einzelunternehmen 444,210 450,771. 457,219.

Mehr

KMU nach Definition des IfM Bonn nach Rechtsform laut Unternehmensregister

KMU nach Definition des IfM Bonn nach Rechtsform laut Unternehmensregister KMU nach Definition des IfM Bonn KMU nach Definition des IfM Bonn, Anteil an allen Rechtsformen und am Umsatz aller Unternehmen in % Rechtsform KMU 1) Einzelunternehmen 2.326.126 2.338.679 2.293.344 2.272.910

Mehr

2010/06 Struktur des Amtsblatts Anpassung infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon Amtsblatt Reihe L

2010/06 Struktur des Amtsblatts Anpassung infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon Amtsblatt Reihe L 200/06 Struktur des Amtsblatts Anpassung infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon Amtsblatt Reihe L L I Gesetzgebungsakte a) Verordnungen b) Richtlinien c) Beschlüsse d) Haushaltspläne L II

Mehr

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) - V o r d e r s e i t e - Teil 1 (verbleibt beim Arzt) 1. Angaben über den untersuchenden Arzt Familienname,

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 93/2011. vom 20. Juli zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 93/2011. vom 20. Juli zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 93/2011 vom 20. Juli 2011 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen über den Europäischen

Mehr

Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht

Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht Marc Steiner, Richter am Bundesverwaltungsgericht* *Der Referent vertritt seine persönliche Meinung. forum vergabe

Mehr

Bericht der FGG Rhein über die Erstellung der Hochwassergefahrenund Hochwasserrisikokarten im deutschen Rheingebiet und den Informationsaustausch

Bericht der FGG Rhein über die Erstellung der Hochwassergefahrenund Hochwasserrisikokarten im deutschen Rheingebiet und den Informationsaustausch Bericht der FGG Rhein über die Erstellung der Hochwassergefahrenund Hochwasserrisikokarten im deutschen Rheingebiet und den Informationsaustausch nach Artikel 6 Abs. 2 der EG- Richtlinie über die Bewertung

Mehr

.pdf http://www.berlin-city-west.de/veranstaltungen/pl%c3%a4ne-f%c3%bcr-morgen-bundesplatzberlin

.pdf http://www.berlin-city-west.de/veranstaltungen/pl%c3%a4ne-f%c3%bcr-morgen-bundesplatzberlin pcoc2007.com http://www.piehound.com/ http://www.origami.as///news.php http://www.papierfalten.de/events.htm http://origami-deutschland.com/events_en.htm http://www.origami.vancouver.bc.ca/news.php http://www.origamitessellations.com/2007/10/

Mehr

Mitglieder der Europäischen Union

Mitglieder der Europäischen Union Mitglieder der Europäischen Union 42 43 01 19 02 20 05 21 06 22 07 23 08 24 09 25 10 32 12 33 13 38 14 39 16 40 17 * (Brexit) 42 Malta 18 43 Zypern Male die Länder mit blauer Farbe an und schreibe das

Mehr

Funk Schnittstellenbeschreibungen

Funk Schnittstellenbeschreibungen FSB-LP Funk Schnittstellenbeschreibungen Personenruf Ausgabe: 24.03.2014 H I N W E I S Die vorliegenden Fassungen der FSB-LP wurden entsprechend Artikel 4.1 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlamentes

Mehr

vom 17. April

vom 17. April 0.110.036.94 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2012 Nr. 117 ausgegeben am 20. April 2012 Kundmachung vom 17. April 2012 des Beschlusses Nr. 162/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

Unionsbürgerrechte in der EU

Unionsbürgerrechte in der EU Unionsbürgerrechte in der EU Was bringt die Europäische Union ihren Bürgern? Seite 1 Gliederung A) Was sind Unionsbürgerrechte (und wie wird man Unionsbürger)? B) Wieso gibt es Unionsbürgerrechte (und

Mehr

Die Open-Data-Strategie der EU-Kommission

Die Open-Data-Strategie der EU-Kommission Kongress: Effizienter Staat 24. April 2012, Berlin Die Open-Data-Strategie der EU-Kommission Carl-Christian Buhr http://bit.ly/cc_buhr, @ccbuhr http://slidesha.re/euods (Die Aussagen des Vortragenden binden

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.4.2017 C(2017) 2255 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 10.4.2017 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen

Mehr

Lärmaktionsplanung Wo steht Sachsen-Anhalt?

Lärmaktionsplanung Wo steht Sachsen-Anhalt? Für Mensch & Umwelt Kolloquium Lärmaktionspläne und ruhige Gebiete Lärmaktionsplanung Wo steht Sachsen-Anhalt? Matthias Hintzsche Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/1999. vom 5. November 1999

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/1999. vom 5. November 1999 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/1999 vom 5. November 1999 über die Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME

Mehr

DIE EU UND IHRE VIELFALT

DIE EU UND IHRE VIELFALT Nr. 1426 Dienstag, 31. Oktober 2017 DIE EU UND IHRE VIELFALT Guten Tag, liebe Leser und Leserinnen! Wir sind die 2A der LWS Steinbrechergasse 6 und zum 2. Mal in der Demokratiewerkstatt. Heute scheiben

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 359/30 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1329/2014 R KOMMISSION vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU)

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Meldebögen und

Mehr

EU-Umgebungslärmrichtlinie wie geht es weiter?

EU-Umgebungslärmrichtlinie wie geht es weiter? Rechtliche Grundlagen der EU-Lärmkartierung und -aktionsplanung Aktuelles Berechnungsverfahren in der dritten Stufe und künftiges Verfahren in der vierten Stufe Neuerstellung bzw. Überarbeitung von EU-Lärmkarten

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2011 (OR. en) 13267/11 DENLEG 109

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2011 (OR. en) 13267/11 DENLEG 109 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2011 (OR. en) 13267/11 NLEG 109 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. Juli 2011 Empfänger: Generalsekretariat des Rates

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999 zur Änderung des Protokolls 37 und des Anhangs XI (Telekommunikationsdienste) zum EWR-Abkommen DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012. vom 15. Juni 2012

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012. vom 15. Juni 2012 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012 vom 15. Juni 2012 zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION

BESCHLUSS DER KOMMISSION L 293/62 Amtsblatt der Europäischen Union 11.11.2010 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. November 2010 zur Änderung des Anhangs E Teil 1 der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Muster- Veterinärbescheinigung

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 115/2011. vom 21. Oktober 2011

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 115/2011. vom 21. Oktober 2011 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 115/2011 vom 21. Oktober 2011 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung)

Mehr

Jahrgang 2016 Kundgemacht am 12. Mai 2016

Jahrgang 2016 Kundgemacht am 12. Mai 2016 1 von 5 Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter: http://www.salzburg.gv.at/amtssignatur. Jahrgang 2016 Kundgemacht am 12. Mai 2016 43. Gesetz: Bediensteten-Schutzgesetz; Änderung

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) 12412/17 ENV 762 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. September 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D052916/02

Mehr

25 Jahre Präsenz in Brüssel. Willkommen in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union

25 Jahre Präsenz in Brüssel. Willkommen in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union 25 Jahre Präsenz in Brüssel Willkommen in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union 1 Die organisatorische Stellung der Landesvertretung: Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Mehr

Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!?

Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!? Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!? 3. Februar 2011 Workshop beim Fachforum Europa in Berlin Florian Setzen, Direktor Europa Zentrum BW 1 EU-Recht 2 Verbraucherschutz als Beispiel

Mehr

BERICHTIGUNGEN. (Amtsblatt der Europäischen Union L 343 vom 29. Dezember 2015)

BERICHTIGUNGEN. (Amtsblatt der Europäischen Union L 343 vom 29. Dezember 2015) L 87/35 BERICHTIGUNGEN Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit

Mehr

Neue verpflichtende EU-Ecodesignstandards und Energielabel für Produkte

Neue verpflichtende EU-Ecodesignstandards und Energielabel für Produkte Marktüberwachung DI Mag. Reinhard Dittler www.bmwfj.gv.at Situation ab 2010 Steigendes Augenmerk der Kommission und des Europäischen Parlaments auf Marktüberwachung: VO (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 12894/15 ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: PV/CONS 51 TRANS 321 TELECOM 187 ENER 352 3414. Tagung des Rates der Europäischen Union (VERKEHR,

Mehr

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die CO2-Verordnung vom 30. November 2012 1 wird wie folgt geändert: Art. 9 Abs.

Mehr

Alles Gute kommt von oben - Rechtsalltag

Alles Gute kommt von oben - Rechtsalltag Alles Gute kommt von oben - Europarecht im deutschen Rechtsalltag CLEMENS KRÄMER UND DIETRICH-W. DORN RECHTSANWÄLTE UND NOTARE Billigflieger Führerschein Kinderspielzeug Reisepass Bahnfahrten Leiharbeit

Mehr

Wo Bio draufsteht ist Bio drin

Wo Bio draufsteht ist Bio drin Wo Bio draufsteht ist Bio drin 14.01.2013 Agenda 1. Ernährung in Deutschland 2. Bio-Labels 3. Staatliche Vorgaben 4. Zusammenfassung und Fazit 2 1. Ernährung in Deutschland 1.1 Das Ernährungsverhalten

Mehr

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE 1.10.2016 L 268/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE BESCHLUSS (EU) 2016/1749 S RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.11.2011 SEK(2011) 1330 endgültig 2011/0312 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen

Mehr

Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 26. November 2015

Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 26. November 2015 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Mehr

Weil Flugzeuge zertifiziert werden bevor sie fliegen dürfen: Weil Flugsicherheit kontinuierlich überwacht wird:

Weil Flugzeuge zertifiziert werden bevor sie fliegen dürfen: Weil Flugsicherheit kontinuierlich überwacht wird: Weil Flugzeuge zertifiziert werden bevor sie fliegen dürfen: -- Bevor ein Flugzeug abheben darf, muss es von den jeweiligen Flugsicherheitsbehörden zertifiziert werden. Diese Zertifizierung ist eine unabhängige

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2014) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen

Mehr

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO 2-Verordnung) Änderung vom 22. Juni 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die CO 2-Verordnung vom 30. November 2012 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

ANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX

ANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 21.10.2014 C(2014) 7674 final ANNEX 1 ANHÄNGE zu Delegierte Verordnung (EU) Nr..../.. der Kommission vom XXX zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen

Mehr

vom 27. Januar Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 9. Juli 2014 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 10.

vom 27. Januar Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 9. Juli 2014 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 10. 0.110.038.13 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr. 48 ausgegeben am 29. Januar 2015 Kundmachung vom 27. Januar 2015 der Beschlüsse Nr. 154/2014 bis 156/2014 und 158/2014 des Gemeinsamen

Mehr

Hersteller-Konformitätserklärung

Hersteller-Konformitätserklärung Hersteller-Konformitätserklärung Dokumenten-Nr. Monat, Jahr: EUKE- M12 Juni 2014 Für das nachfolgend bezeichnete Erzeugnis Bezeichnung Modell-Nr: M12x1 Rundsteckverbinder wird hiermit erklärt, dass das

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. April 2016 (OR. en) 7566/16 SAN 113 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044495/01 Betr.: Europäische Kommission

Mehr

WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene. PD Dr. Beate Hoecker

WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene. PD Dr. Beate Hoecker WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene PD Dr. Beate Hoecker Drei Fragen: Wie sind Frauen auf der europäischen Ebene repräsentiert? In welcher Weise beteiligen

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.8.2013 C(2013) 5405 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 21.8.2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments

Mehr

EMR-Newsletter Juli 2013 EUREGIO MAAS-RHEIN. Politische Informationen-Projektaufrufe-Aktivitäten

EMR-Newsletter Juli 2013 EUREGIO MAAS-RHEIN. Politische Informationen-Projektaufrufe-Aktivitäten EMR-Newsletter Juli 2013 EUREGIO MAAS-RHEIN Politische Informationen-Projektaufrufe-Aktivitäten Im Rahmen der Umsetzung der Zukunftsstrategie EMR2020 (http://www.emr2020.eu/wp-content/uploads/2013/03/emr-2020-d.pdf)

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 12.11.2015 L 296/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1986 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 13611/15 NLEG 138 AGRI 561 SAN 355 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 28. Oktober 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Auswahl des kostenfreien Broschüren-Angebots* des

Auswahl des kostenfreien Broschüren-Angebots* des Auswahl des kostenfreien Broschüren-Angebots* des nach Zielgruppen * Diese Liste enthält eine beispielhafte Auswahl der angebotenen Broschüren. Wir können leider keine Gewähr dafür tragen, dass die gewünschte

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010 vom 10. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen über

Mehr

Titel der Norm bzw. SOP. 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den

Titel der Norm bzw. SOP. 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den 1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ CE 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Sicherheitsbauteile Anhang V - Konformitätsbewertung; Modul

Mehr

16058/12 PBO/mfa DG C2

16058/12 PBO/mfa DG C2 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Dezember 2012 (OR. en) 16058/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2012/0307 (NLE) EEE 119 ENER 456 STATIS 86 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) 30.4.2016 DE L 116/3 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/672 DER KOMMISSION vom 29. April 2016 zur von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4,

Mehr

Mitteilung Berlin, den 15. März Tagesordnung. Finanzausschuss

Mitteilung Berlin, den 15. März Tagesordnung. Finanzausschuss 19. Wahlperiode Mitteilung Berlin, den 15. März 2018 Die des es findet statt am Mittwoch, dem 21. März 2018, 9:15 Uhr Berlin, Paul-Löbe-Haus Sitzungssaal: E 400 Sekretariat Telefon: +49 30 227-32468 Fax:

Mehr

122012/EU XXIV. GP. Eingelangt am 18/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. Juli 2013 (OR. en) 12488/13 DENLEG 85 SAN 281

122012/EU XXIV. GP. Eingelangt am 18/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. Juli 2013 (OR. en) 12488/13 DENLEG 85 SAN 281 122012/EU XXIV. GP Eingelangt am 18/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 17. Juli 2013 (OR. en) 12488/13 DENLEG 85 SAN 281 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der

Mehr

Breitbandbüro des Bundes

Breitbandbüro des Bundes Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur WiFi4EU EU-Förderprogramm zur Einrichtung von Hotspots EU-Förderprogramm zur Einrichtung von

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DE 27.8.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 222/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 842/2011 DER KOMMISSION vom 19. August 2011 zur Einführung von

Mehr

Titel der Norm bzw. SOP. Anhang V - Konformitätsbewertung; Modul H

Titel der Norm bzw. SOP. Anhang V - Konformitätsbewertung; Modul H 1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ CE 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr Sicherheitsbauteile Anhang V - Konformitätsbewertung;

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005 vom 8. Juli 2005 zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen

Mehr

INSPIRE-Umsetzung im europäischen Vergleich

INSPIRE-Umsetzung im europäischen Vergleich INSPIRE-Umsetzung im europäischen Vergleich Where2B 2015 Bonn, 10.12.2015 Daniela Hogrebe Koordinierungsstelle GDI-DE www.gdi-de.org Quelle: Chris Steenmans (2014) INSPIRE-Richtlinie Richtlinie 2007/2/EG

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Maria Referat VIC2 Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM Deutsches Recht Verordnung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 12.5.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 149/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Ausländische Forscherinnen und Forscher. für Deutschland gewinnen!

Ausländische Forscherinnen und Forscher. für Deutschland gewinnen! Ausländische Forscherinnen und Forscher für Deutschland gewinnen! Stand der derzeitigen Änderungen der EU-Richtlinien zu - konzerninterner Entsendung (ICT-Richtlinie) - der Verbesserung der Forscher- und

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 276/22 26.10.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1945 R KOMMISSION vom 19. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Mitteilungen von und an Wertpapierfirmen, die eine Zulassung

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr 484 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Bautechnikgesetz geändert wird

Mehr

Vereinigung FRAUEN NISSÀ. Solidarität mit ausländischen Frauen

Vereinigung FRAUEN NISSÀ. Solidarität mit ausländischen Frauen Vereinigung FRAUEN NISSÀ Solidarität mit ausländischen Frauen 1 Ausländische Bevölkerung in Italien Am 31.12.2008 4.330.000 Ausländer in Italien = 7,2% der Bevölkerung Die ausländische Bevölkerung macht

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Erfüllung der neuen Vorschriften CPR 305/2011 Verordnung für Bauprodukte. Die DoP (Leistungserklärungen) der Produkte von Landini S.p.A.

Erfüllung der neuen Vorschriften CPR 305/2011 Verordnung für Bauprodukte. Die DoP (Leistungserklärungen) der Produkte von Landini S.p.A. Landini S.pA. di Landini Cav. Mirco Sede: Via Eugenio Curiel, 27/A 42024 CASTELNOVO SOTTO (Reggio Emilia) Italy Tel +39-0522.68.88.11 Fax Uff.Ordini +39-0522.68.88.72 Fax +39-0522.68.88.70 Sito Web: www.landinispa.com

Mehr

Pflichtenheft und Checkliste

Pflichtenheft und Checkliste Pflichtenheft und Checkliste für die Registrierung der energetischen Verluste nach EnV (Energieverordnung) 730.01 Anhang 2.1, der EU-Energieetikette ErP, und SG-Ready für Wassererwärmer, Warmwasser- und

Mehr

Digitale Agenda für Europa

Digitale Agenda für Europa Digitale Agenda für Europa Berlin 01. Juni 2011 Lucas Josten Mitglied des Kabinetts Vize-Präsidentin Neelie Kroes Europäische Kommission 1 Überblick Ziele der Digitalen Agenda EU-Funkfrequenzpolitik Netzneutralität

Mehr

Bericht aus Brüssel ESF Förderperiode Begleitausschuss EFRE/ESF OP Thüringen am Ines Legler

Bericht aus Brüssel ESF Förderperiode Begleitausschuss EFRE/ESF OP Thüringen am Ines Legler Bericht aus Brüssel ESF Förderperiode 2014-2020 Begleitausschuss EFRE/ESF OP Thüringen am 14.06.2017 Ines Legler Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration Referat D5: Deutschland, Österreich,

Mehr

10173/15 ADD 1 DB/hü 1 DPG

10173/15 ADD 1 DB/hü 1 DPG Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2015 (OR. en) 10173/15 ADD 1 PV/CONS 36 ECOFIN 531 ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: 3399. Tagung des Rates (WIRTSCHAFT UND FINANZEN) vom 19. Juni 2015 in

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen. Werkstattgespräch, Maitagung vom 11. Mai 2010 Laura Antonelli, BBT

EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen. Werkstattgespräch, Maitagung vom 11. Mai 2010 Laura Antonelli, BBT EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen Werkstattgespräch, Maitagung vom 11. Mai 2010 Laura Antonelli, BBT Ziel des Werkstattgesprächs Die Teilnehmenden haben einen Überblick über das EU- Bildungsprogramm

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

VERORDNUNG (EU) 2015/2342 DER KOMMISSION. vom 15. Dezember 2015

VERORDNUNG (EU) 2015/2342 DER KOMMISSION. vom 15. Dezember 2015 L 330/18 Amtsblatt der Europäischen Union 16.12.2015 VERORDNUNG (EU) 2015/2342 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick

Mehr

Pflichtanforderungen & Zeitschiene

Pflichtanforderungen & Zeitschiene Zukunftskongress Bayern Workshop III E-Vergabe München 3. Februar 2015 Günther Pinkenburg, LL.M. Rechtsanwalt Geschäftsführender Gesellschafter MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Paul-Wassermann-Str.

Mehr

EU-Kommission. Recherchiere im Internet und versuche, die nachfolgenden Fragen zu beantworten.

EU-Kommission. Recherchiere im Internet und versuche, die nachfolgenden Fragen zu beantworten. EU-Kommission Recherchiere im Internet und versuche, die nachfolgenden Fragen zu beantworten. 1. Nenne die drei wichtigsten Aufgaben der EU Kommission! 2. Welche Aufgaben hat der Kommissionspräsident?

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0547 21.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Berlin begrüßt kritische Prüfung des ACTA-Abkommens und schließt sich Kritik an Drucksachen 17/0190, 12/0190-1 und 17/0363 Abgeordnetenhaus

Mehr

Erdbaumaschinen Bessere Sicht in Sicht. Forum protect, 8. Dezember 2015 Dr. Michael Thierbach, KAN-Geschäftsstelle

Erdbaumaschinen Bessere Sicht in Sicht. Forum protect, 8. Dezember 2015 Dr. Michael Thierbach, KAN-Geschäftsstelle Erdbaumaschinen Bessere Sicht in Sicht Forum protect, 8. Dezember 2015 Dr. Michael Thierbach, KAN-Geschäftsstelle Die Kommission Arbeitsschutz und Normung Arbeitgeber DGUV / VFA Arbeitnehmer UVT Staat

Mehr

Die Delegationen erhalten anbei den Entwurf einer Verordnung der Kommission zum eingangs genannten Thema..

Die Delegationen erhalten anbei den Entwurf einer Verordnung der Kommission zum eingangs genannten Thema.. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Oktober 2016 (OR. en) 13896/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 27. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D047383/01 Betr.:

Mehr

Bildungsreise: Blackbox Brüssel

Bildungsreise: Blackbox Brüssel Bildungsreise: Blackbox Brüssel Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst derzeit rund 500 Millionen Einwohner. Viele der geltenden

Mehr

Erster jährlicher Monitoringbericht Luxemburgs 2013

Erster jährlicher Monitoringbericht Luxemburgs 2013 Erster jährlicher Monitoringbericht Luxemburgs 2013 gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr