Fachtagung Bewährungshilfe und Risiko bei den ambulanten Diensten der Justiz am

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1 - Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug - H.B. Wagnitz-Seminar Wiesbaden Risikomanagement im Strafvollzug Dr. Sandra Budde Fachtagung Bewährungshilfe und Risiko bei den ambulanten Diensten der Justiz am

2 Gliederung Risikomanagement: was ist das? Risikomanagement im hessischen Justizvollzug Extramurales Risikomanagement Intramurales Risikomanagement Präventive Maßnahmen Intervenierende Maßnahmen 2

3 Definition Risikomanagement (laut Wikipedia): Risikomanagement umfasst sämtliche Maßnahmen zur systematischen Erkennung, Analyse, Bewertung, Bewältigung, Überwachung und Kontrolle von Risiken. Typische Anwendungsbereiche sind: Unternehmensrisiken, Finanzrisiken, Umweltrisiken, medizinische Risiken, Software-Risiken 3

4 Risikomanagement im Justizvollzug Risikomanagement im Justizvollzug umfasst (1) die rechtszeitige Identifikation von Risikofaktoren, (2) die angemessene Bearbeitung der Risikofaktoren sowie (3) die Förderung von Schutzfaktoren verstanden Das Risikomanagement basiert auf einer prognostischen Risikoeinschätzung. 4

5 Risiken im Justizvollzug Intramural (Beispiele): Der Gefangene / die Gefangene greift einen Bediensteten körperlich an. Der Gefangene / die Gefangene unternimmt einen Fluchtversuch aus der JVA. Gefangene zetteln eine Meuterei an. Der Gefangene / die Gefangene konsumiert Alkohol / Drogen während eines unbegleiteten Ausgangs. Der Gefangene kehrt nach einem Ausgang nicht wieder zurück in die JVA. Extramural (Beispiele): Der Gefangene wird wieder einschlägig rückfällig. Der Gefangene begeht eine mildere Straftat als das ursprüngliche Delikt. Der Gefangene begeht eine schlimmere Straftat als das ursprüngliche Delikt. 5

6 Gründe für ein Risikomanagement im Justizvollzug Ziel des extramuralen Risikomanagements: möglichst präzise Schätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit eines Straftäters Grundlage vieler Entscheidungen und Konsequenzen (z.b. Vollzugsund Behandlungsplanung, Lockerungen, Verlegung in den offenen Vollzug oder in die sozialtherapeutische Abteilung) Beispiele für Fragestellungen: Ist das Rückfallrisiko so hoch, dass eine Psychotherapie indiziert ist? Ist es angesichts des Rückfallrisikos vertretbar, einem Straftäter Vollzugslockerungen zu gewähren oder ihn bedingt zu entlassen? Konnte das Rückfallrisiko bereits so deutlich gesenkt werden, dass die Therapie beendet werden kann? Ist es für das Rückfallrisiko förderlich, wenn der Straftäter wieder zu seinen Eltern zieht? 6

7 Gründe für ein Risikomanagement im Justizvollzug Ziel des intramuralen Risikomanagements: Schutz des Gefangenen, der Mitgefangenen und der Bediensteten Sicherungsauftrag: Gefangene sollen sicher untergebracht und beaufsichtigt werden Fürsorgeanspruch für Bedienstete Störungsfreier Ablauf in den JVA en ist notwendig, um den Eingliederungsund Erziehungs-/Behandlungsauftrag zu erfüllen 7

8 Gründe für ein Risikomanagement im Justizvollzug Auch in anderen medizinischen und psychologischen Bereichen werden Entscheidungen auf Grundlage einer Wahrscheinlichkeitsannahme getroffen, z.b. Ist der Patient so stark suizidal, dass eine stationäre Einweisung erforderlich ist? Ist der Bewerber x besser für die Stelle geeignet als Bewerber y? Erhöht ein chirurgischer Eingriff die Überlebenschancen des Patienten oder ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient beim Eingriff stirbt, höher? 8

9 Extramurales Risikomanagement Reduktion der Wahrscheinlichkeit, dass ein Straftäter nach der Entlassung wieder straffällig wird Risikoeinschätzungen bzgl. des zukünftigen Legalverhaltens Drei grundlegende Strategien der Risikoeinschätzung: 1. intuitive Prognose 2. Statistisch-nomothetische Prognose 3. klinische Prognose 9

10 Intuitive Prognose Die Prognose wird ohne explizite Bezugnahme auf vorgegebene Regeln oder allgemeine (theoretische oder empirische) Konzepte erstellt. Sie beruht allein auf den spezifischen Gegebenheiten der zu beurteilenden Person. Das konkrete Vorgehen und die Mechanismen sind nicht transparent und nachvollziehbar. Die Güte des Beurteilungsprozesses ist nicht beurteilbar. Die intuitive Prognose ist stets fehlerfrei, da es keine Regeln gibt, gegen die sie verstoßen kann. Es handelt sich um keine Methode im wissenschaftlichen Sinn. 10

11 Statistisch-nomothetische Kriminalprognose Prognose basiert auf einer vollständig regelgeleiteten Vorgehensweise. Auswahl der für die Prognose benötigten Informationen und Erhebungsmethoden sowie die Verknüpfung der gewonnenen Daten zu einer prognostischen Einschätzung erfolgen nach festen Regeln. Es wurden statische Prognoseinstrumente entwickelt, die personenund tatbezogene Merkmale, die sich als wissenschaftlich bedeutsam erwiesen haben, identifizieren. Die zu beurteilende Person wird aufgrund ihrer Merkmale einer Teilgruppe der Normstichprobe zugeordnet, für die eine durchschnittliche Rückfallquote bekannt ist. Beispiel: PCL-R (Psychopathy Checklist Revised), VRAG (Violence Risk Appraisal Guide) 11

12 Klinisch-idiografische Kriminalprognose Grundlage ist die Entwicklung eines auf den Einzelfall zugeschnittenes Erklärungsmodell für die vorherzusagenden Ereignisse. Biografische Rekonstruktion der individuellen und strafrechtsrelevanten Entwicklungen bei der Zielperson Regelgeleitetes Vorgehen und Anwendung von wissenschaftlich überprüfbaren Standards Erkenntnisse auf Grundlage von Prognoseinstrumenten werden integriert. An den Prognostiker werden besondere Anforderungen gestellt. 12

13 Kriminalprognose im Justizvollzug Interne Stellungnahmen sowie Gutachten von externen Sachverständigen Häufig: klinisch-idiografische Kriminalprognose unter Verwendung von Prognoseinstrumenten Verwendung der Dittmann-Liste bei internen Stellungnahmen bzgl. der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen kein Messinstrument, sondern Zusammenstellung von dynamischen und statischen Risikofaktoren, die nachweislich mit Rückfälligkeit zusammenhängen. seit dem : verbindliches Beurteilungsinstrument für die Fachkommissionen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz Vorteile: leichte Anwendbarkeit, intuitive Nachvollziehbarkeit der Faktoren 13

14 Dittmann-Liste (Dittmann, 2000) 12 Kriterienbereiche, die jeweils als günstig oder ungünstig eingeschätzt werden: 1. Analyse der Anlasstat(en), 2. Bisherige Kriminalitätsentwicklung, 3. Persönlichkeit, vorhandene psychische Störung, 4. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung, 5. Soziale Kompetenz, 6. Spezifisches Konfliktverhalten, 7. Auseinandersetzung mit der Tat, 8. Allgemeine Therapiemöglichkeiten, 9. Reale Therapiemöglichkeiten, 10.Therapiebereitschaft, 11.Sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub, Entlassung, 12.Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en) 14

15 Mindeststandards für Begutachtungen Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus Richtern am BGH, Bundesanwälten, forensischen Psychiatern und Psychologen, Sexualmedizinern und weiteren Juristen entwickelten Mindeststandards für Begutachtungen. Mindeststandards sollen Fehler und Fehlerquellen in Kriminalprognosen verhindern. In der Praxis des Strafvollzugs sind diese Anforderungen weitesgehend anerkannt. Beispiele: Beobachtung des Verhaltens während der Exploration, psychischer Befund, ausführliche Persönlichkeitsbeschreibung Mehrdimensionale biografisch fundierte Analyse unter Berücksichtigung der individuellen Risikofaktoren 15

16 Intramurales Risikomanagement Reduktion der Wahrscheinlichkeit, dass ein Straftäter im Vollzug straffällig wird und/oder sicherheitsrelevantes Verhalten zeigt Wer wird wann und unter welchen Umständen und wie im Strafvollzug grenzüberschreitendes Verhalten (Gewalt, sexuelle Nötigung, Beleidigung etc.) gegenüber Gefangenen oder Bediensteten zeigen? Insbesondere Gewaltvorkommnisse gehören im Vollzug zu den alltäglichen Phänomen, welches nicht verhindert werden kann (Wirth, 2007). Im Vollzug werden präventive und intervenierende Maßnahmen unternommen, um Gewaltvorkommnisse zu reduzieren. 16

17 Gewalt im Vollzug Unterscheidung zwischen Hell- und Dunkelfelduntersuchungen Hellfeld: Wirth (2007): 403 nachweisbare Delikte, die von 518 Tätern begangen wurden (Jahr 2005) Heinrich (2002): seit 1989 Dokumentation der angezeigten Gewaltvorkommnisse im hessischen Justizvollzug Dunkelfeld: Bienek & Pfeiffer (2012): Mehr als die Hälfte der Befragten berichtete von einer indirekten Viktimisierungserfahrung in den letzten vier Wochen. Körperliche Übergriffe wurden von jedem vierten erwachsenen Gefangenen angegeben. Bei den jungen Gefangenen berichtete sogar jeder zweite (49%) von körperlichen Übergriffen. Vergleich Hell- und Dunkelfeld: auf eine bekannt gewordene Gewalttat kommen vier bis fünf unbekannt gebliebene Gewalttaten 17

18 Präventive Maßnahmen Fortlaufend interne Beurteilungen des Gefangenen Erstgespräch (i.d.r. Sozialdienst) Medizinische Untersuchung zum Beginn der Haft ggf. Involvierung des psychologischen Dienstes bei Verdacht einer psychischen Erkrankung / Suizidalität Analyse der Gefangenenpersonalakte (Anklageschrift, Urteil, BZR, Gutachten) Ist der Gefangene gefährlich und müssen Besonderheiten berücksichtigt werden? Systematische Dokumentation von Beobachtungen Gute Vernetzung der einzelnen Dienste (z.b. regelmäßige Teamsitzungen, Konferenzen) 18

19 Präventive Maßnahmen Frühzeitige Identifikation von potentiell gefährlichen Risikosituationen und rechtszeitige Installation von Gegenmaßnahmen Weitergabe der Information über gefährliche Gefangene an die Anstaltsleitung Förder- und Vollzugsplankonferenzen sowie Fortschreibung der Förder- und Vollzugpläne: Förder- und Behandlungsbedarf sowie die individuellen Risikofaktoren werden in einem Diagnoseverfahren ermittelt. Vollzugplan wird mindestens alle 6 Monate fortgeschrieben. Förderplan wird mindestens alle 3 Monate fortgeschrieben. 19

20 Präventive Maßnahmen Im Vollzugsplan werden kontinuierlich folgende Aspekte eingeschätzt: Persönlichkeit / Lebensverhältnisse Bisherige Kriminalitätsentwicklung / Tatanalyse Persönlichkeit Soziale Kompetenz Konfliktverhalten Schulische und berufliche Bildung Entwicklung nach der Tat / Behandlungsverlauf Auseinandersetzung mit der Tat Entlassungsvorbereitung Voraussichtlicher Entlassungszeitpunkt Soziale Kontakte und Bindungen Sozialer Empfangsraum bei der Entlassung Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge Abhängigkeit Zusammenarbeit bei der Entlassungsvorbereitungen / Zusammenarbeit mit Dritten Konkrete Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung 20

21 Intervenierende Maßnahmen Zukünftiges Verhalten wird am besten durch vergangenes Verhalten vorhergesagt. Gleichzeitig: Strafvollzug ist für das Wohlergehen der Gefangenen und der Bediensteten verantwortlich, so dass innerhalb des Vollzugs Maßnahmen installiert werden müssen, um angemessen auf aggressive Verhaltensweisen reagieren zu können. Zu den intervenierenden Maßnahmen gehören Disziplinarisch-strafrechtliche Maßnahmen Besondere Sicherungsmaßnahmen Pädagogisch-psychologische Behandlungsmaßnahmen 21

22 Intervenierende Maßnahmen - Disziplinarisch-strafrechtliche Maßnahmen- Disziplinarisch-strafrechtliche Maßnahmen: Disziplinarmaßnahmen ( 55 HStVollzG, 55 HSVVollzG, 55 HessJStVollzG) 1. der Verweis 2. der Ausschluss von gemeinsamer Freizeit oder von einzelnen Freizeitveranstaltungen 3. die Beschränkung oder der Entzug der Bewegungsfreiheit außerhalb des Zimmers 4. die Beschränkung oder der Entzug von Gegenständen für eine Beschäftigung in der Freizeit (nicht 55 HSVVollzG) 5. die Beschränkung oder der Entzug des Fernsehempfangs 6. der Entzug von Geräten der Unterhaltungselektronik 7. die Beschränkung oder der Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs (nicht 55 HSVVollzG) 8. Arrest bis zu vier Wochen 22

23 Intervenierende Maßnahmen - Erzieherische Maßnahmen / Besondere Sicherungsmaßnahmen- Erzieherische Maßnahmen ( 54 HessJStVollzG): Erteilung von Handlungsanweisungen und Auferlegung von Verpflichtungen, die geeignet sind, die Einsicht in das Fehlverhalten und die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung zu wecken und zu stärken (z.b. Entschuldigung, Schadensbeseitigung / -wiedergutmachung) Besondere Sicherungsmaßnahmen ( 51 HStVollzG, 50 HSVVollzG, 49 HessJStVollzG): 1. Entzug oder Vorenthaltung von Gegenständen 2. Beobachtung der Untergebrachten, auch durch technische Hilfsmittel 3. Trennung von anderen Untergebrachten (Absonderung) 4. Entzug oder die Beschränkung des Aufenthalts im Freien 5. Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum ohne gefährdende Gegenstände 6. Fesselung 23

24 Intervenierende Maßnahmen - Pädagogisch-psychologische Maßnahmen- Pädagogisch-psychologische Maßnahmen: Maßnahmenangebot variiert in Abhängigkeit von den Qualifikationen der psychologischen Dienste und der Sozialdienste Beispiele: Aufarbeitung eines Konflikts in der Wohngruppe, Gruppenaussprachen, Förderung der Konflikt- und Problemlösefertigkeiten Die Behandlung ist das zentrale Element des Risikomanagements im Strafvollzug! 24

25 Risk Need Responsivity Behandlung Good-Live- Modell Behandlungsnahmen sollten nicht nach dem Gießkannenprinzip durchgeführt werden! 25

26 Risk Need Responsivity (RNR) Risikoprinzip: Ermittlung des Rückfallrisikos, darauf gründet die Entscheidung, Interventionen auf rückfallgefährdete Täter zu konzentrieren Bedürfnisprinzip: Konzentration der Interventionen auf die dynamischen Risikofaktoren, also die Problembereiche, die mit der kriminellen Gefährlichkeit zusammenhängen Ansprechbarkeitsprinzip: Wie kann man es schaffen, den Probanden wirklich zu erreichen? Einschätzung der Behandlungsmotivation, der intellektuellen Leistungsfähigkeit, der geschlechtsspezifischen Faktoren etc. 26

27 Good Lives Modell (GLM) (Ward & Steward, 2003 / Steve Feelgood) Idee: RNR-Prinzipien motivieren Gefangene wenig zur Mitarbeit in Behandlungsmaßnahmen Entwicklung des Good Lives Modell, um die Ziele der Gefangenen besser zu integrieren (ANSPRECHBARKEITSPRINZIP) Fokussierung auf den primären Gütern (z.b. Gesundheit, Kompetenz, Selbstbestimmtheit, Verbundenheit, innerer Friede, Wissen und Lernen) Sekundäre Güter: Ressourcen und Fähigkeiten, um die primären Güter zu erreichen (z.b. hohe Motivation, Intelligenz, ehrgeizig) Kernprobleme bei Straftätern: Kapazität (nicht genügend Stärken), Mittel (unangemessene Mittel, um Ziele zu erreichen), Bandbreite (Vernachlässigung von Grundbedürfnissen), Übereinstimmung (Konflikte zwischen den Zielen) 27

28 Fazit: Im Strafvollzug ist ein gut funktionierendes Risikomanagement erforderlich, da bei Gefangenen sowohl von einem extra- als auch intramuralen Risiko ausgegangen werden muss. Es werden extramurale Risikoeinschätzungen mit Kriminalprognosen durchgeführt. Diese beeinflussen vollzugliche Entscheidungen wie z.b. eine vorzeitige Entlassung. Intramurale Risikoeinschätzungen sind erforderlich, um den Gefangenen andere Mitgefangene sowie die Bediensteten zu schützen. Es werden dabei mehrere präventive als auch intervenierende Maßnahmen im Strafvollzug ergriffen. 28

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