STUDIENORDNUNG FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK STUDIENRICHTUNG II AN DER OTTO-FRIEDRICH-UNIVERSITÄT BAMBERG. VOM 2.
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1 STUDIENORDNUNG FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK STUDIENRICHTUNG II AN DER OTTO-FRIEDRICH-UNIVERSITÄT BAMBERG VOM 2. April 2001 zuletzt geändert durch die " Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftspädagogik Studienrichtung II an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 30. März 2007" (Fundstelle:
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 1 2 Studiendauer 1 3 Studienbeginn 1 4 Studienvoraussetzungen, Sprachkenntnisse und Pflichtpraktika 1 5 Ziele des Studiums 2 6 Studienabschnitte 3 7 Studieninhalte des Grundstudiums 4 8 Gliederung des Grundstudiums 7 9 Studieninhalte des Hauptstudiums 8 10 Gliederung des Hauptstudiums Prüfungen Studienplan Anrechenbarkeit von Studienleistungen Studienfachberatung Schlussbestimmungen Inkrafttreten 17
3 Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG (BayRS WK) erlässt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg folgende Studienordnung: 1 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf der Grundlage der geltenden Allgemeinen Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge und der Fachprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftspädagogik, Studienrichtung II, an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Wirtschaftspädagogik, Studienrichtung II, an der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. 2 Studiendauer Die Studiendauer beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester (Regelstudienzeit). Geringfügige Überschreitungen der Regelstudienzeit, die sich aus dem Ablauf des Prüfungsverfahrens ergeben, sind zulässig. 3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. 4 Studienvoraussetzungen, Sprachkenntnisse und Pflichtpraktika (1) Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife. Unbeschadet der Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium bestehen darüber hinaus keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen. 1 Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.
4 2 (2) Allgemeine Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium sind gute Deutsch-, Englisch- und Mathematikkenntnisse. Unzureichende Kenntnisse sind während des Grundstudiums zu ergänzen. (3) Während des Studiums ist ein Schulpraktikum im Umfang von 4 Wochen abzuleisten. Weiterhin ist ein Betriebspraktikum nachzuweisen. Bis spätestens zum Zeitpunkt der Meldung zur letzten Fachprüfung der Diplomprüfung muss eine mindestens sechsmonatige einschlägige betriebspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden. Spätestens vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) muss der Nachweis über eine insgesamt zwölfmonatige einschlägige betriebspraktische Tätigkeit gemäß der Praktikumsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik Studienrichtung I und II an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erbracht werden. Bei Nachweis einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung entfällt das Betriebspraktikum. Näheres regeln die Fachprüfungsordnung und die Praktikumsordnung. 5 Ziele des Studiums (1) Das Studium der Wirtschaftspädagogik bereitet die Studenten vornehmlich auf eine berufliche Tätigkeit in Beruflichen Schulen, Wirtschaftsbetrieben sowie in außerschulischen und überbetrieblichen Bildungseinrichtungen vor. Studenten der Wirtschaftspädagogik sollen durch das Studium die Befähigung erwerben, wirtschaftspädagogische und wirtschaftswissenschaftliche sowie fachübergreifende Probleme zu erkennen und sachgerecht darzustellen, sie mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und selbständig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Das Studium soll die Studenten auf vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten vorbereiten und sie in ihrem späteren Berufsleben zum Wechsel zwischen Aufgaben und Branchen befähigen. Da sich angesichts laufender Strukturwandlungen in allen Bereichen der Wirtschaft inhaltlich genau bestimmte, enge Tätigkeitsfelder für Diplomhandelslehrer weder für die Gegenwart scharf abgrenzen noch für die Zukunft eindeutig prognostizieren lassen, kommt der Bereitschaft und Fähigkeit zu Flexibilität und Mobilität große Bedeutung zu. Das Studium soll Praxisbezug in dem Sinne verwirklichen, dass Studenten möglichst umfassend auf die in der beruflichen Praxis zu erwartenden Probleme vorbereitet werden, dass die in der betrieblichen und wirtschaftspädagogischen Praxis auftretenden fachlichen und personalen Probleme bei der Erfassung, Analyse und Vermittlung betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten während des Studiums erörtert werden und dass Veränderungen der Probleme und Fragestellungen der wirtschaftswissenschaftlichen, wirtschaftspolitischen, wirtschaftsinformatischen, rechtlichen und wirtschaftspädagogischen Praxis als Studieninhalt berücksichtigt werden.
5 3 Insbesondere sollen die Studenten in die Lage versetzt werden, 1. komplexe wirtschaftspädagogische und wirtschaftswissenschaftliche Entscheidungen zu analysieren und Wege zu tragfähigen Lösungen aufzuzeigen, 2. die Interdependenzen zwischen wirtschaftlichen Entscheidungen, Personen und Organisationen zu erkennen und diese bei der praktischen Lösung sowie der Umsetzung in wirtschaftswissenschaftliche Lehrinhalte zu berücksichtigen, 3. die wirtschaftspädagogischen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen von Veränderungen im marktlichen, wirtschaftspolitischen, wirtschaftsinformatischen, juristischen und gesellschaftlichen Umfeld vor allem in Bezug auf berufliche Aus- und Weiterbildung in kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern, zu erkennen, darzustellen und zu beurteilen, 4. wirtschaftswissenschaftliche Lehrinhalte nach pädagogischen Gesichtspunkten in komplexen Lehr-Lern-Arrangements / selbstorganisationsoffenen Lernumgebungen umzusetzen und in geeigneter Weise zu vermitteln. 6 Studienabschnitte (1) Das Studium ist in zwei Studienabschnitte eingeteilt, ein viersemestriges Grundstudium und ein fünfsemestriges Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen. (2) Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) beträgt im Grund- und Hauptstudium jeweils ca. 80 SWS. Die Aufteilung der SWS auf Pflichtlehrveranstaltungen, Wahlpflichtlehrveranstaltungen und Wahllehrveranstaltungen erläutert der Studienführer. (3) Die Studieninhalte werden im Grundstudium überwiegend in Form von Vorlesungen, Übungen und Seminaren, im Hauptstudium überwiegend in Form von Vorlesungen, Übungen, Haupt- und Projektseminaren sowie Kolloquien vermittelt.
6 4 7 Studieninhalte des Grundstudiums (1) Das Grundstudium dient der Vermittlung von inhaltlichen und methodischen Grundlagen der Wirtschaftspädagogik, der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, der Statistik, der Wirtschaftsinformatik und der Rechtswissenschaften. Durch das Grundstudium werden die Studenten auf die Diplomvorprüfung und die Weiterführung des Studiengangs im Hauptstudium vorbereitet. (2) Die Studieninhalte des Grundstudiums sind zu 1. Grundlagen und Methoden der Wirtschaftswissenschaften 2. Prüfungsfächern der Diplomvorprüfung zusammengefasst. (3) Grundlagen und Methoden der Wirtschaftswissenschaften: 1. Betriebliches Rechnungswesen (Buchführung) Die Lehrveranstaltung Betriebliches Rechnungswesen beinhaltet eine Einführung in - die Technik der doppelten Buchführung, - die Buchung von Geschäftsvorfällen und - Jahresabschlussbuchungen. 2. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I dient der Vermittlung von mathematischen Grundkenntnissen aus dem Gebiet der Analysis, die für ein erfolgreiches wirtschaftswissenschaftliches Studium erforderlich sind. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler II vermittelt notwendige mathematische Grundkenntnisse aus dem Gebiet der Linearen Algebra. 3. Wirtschaftsinformatik Betriebliche Informationssysteme stellen das informationsverarbeitende Teilsystem eines betrieblichen Systems dar. Ziel der Lehrveranstaltung ist eine Einführung in - die konzeptuellen Grundlagen betrieblicher Systeme und Informationssysteme, - die Modellierung betrieblicher Systeme und Informationssysteme, - die Automatisierung betrieblicher Aufgaben und - die Struktur und Funktionsweise von Rechnersystemen als maschinelle Aufgabenträger für die Durchführung betrieblicher Aufgaben.
7 5 (4) Prüfungsfächer der Diplomvorprüfung 1. Grundzüge der Wirtschaftspädagogik Die Vorlesung Grundfragen der Wirtschaftspädagogik stellt eine grundlegende Einführung in Methoden der Erziehungswissenschaft (vor allem empirisch-analytische, hermeneutische und ideologiekritische Ansätze) dar. Die Vorlesung Lehr-Lern-Planung bietet eine Einführung in lernbiologische Grundlagen und in grundsätzliche Lern- und Lehrvoraussetzungen. In dem Seminar Unterricht/Unterweisung I werden Lerntheorien, Lernstile und Lernvoraussetzungen sowie lernbiologische Grundlagen erörtert. Im Seminar Forschungsmethoden I werden die Phasen und Logik empirischer Forschung, Methoden der Datenerhebung wie Befragung und Inhaltsanalyse, sowie statistische Verfahren zur Datenaufbereitung und -auswertung besprochen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Notwendigkeiten und Möglichkeiten empirisch-pädagogischen Arbeitens zu vermitteln. Außerdem sollen die Seminarteilnehmer an die eigenständige Bearbeitung einer empirischen Fragestellung herangeführt werden. 2. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre In den Lehrveranstaltungen der Betriebswirtschaftslehre wird im Rahmen des Faches Einführung in die Betriebswirtschaftslehre ein Einblick in die allgemeinen betriebswirtschaftlichen Problembereiche vermittelt. Die Studenten sollen ferner insbesondere an die betrieblichen Bereiche der Produktion und Logistik, der Absatzwirtschaft, von Personal und Organisation, von Unternehmensfinanzierung I, von Externer Rechnungslegung der Unternehmung sowie der Kostenrechnung und des Controlling herangeführt werden. Hierbei sollen die Studenten die inhaltlichen Grundlagen des Faches, das methodische Instrumentarium und die systematische Orientierung erwerben, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben. 3. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre In den volkswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen sollen die Studenten Grundkenntnisse des Faches erwerben, sich mit den spezifischen wissenschaftlichen Methoden und Techniken des Faches vertraut machen sowie ökonomische Zusammenhänge und Probleme erkennen und verstehen und die Anwendbarkeit theoretischer Einsichten auf wirtschaftspolitische Problemstellungen beurteilen lernen. Die volkswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen sind insbesondere darauf gerichtet, Grundbegriffe und Grundfragestellungen des Faches zu vermitteln und in die Problembereiche der makroökonomischen und der mikroökonomischen Theorie einzuführen. Den Studenten soll hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, sich die notwendigen Grundlagen für ein erfolgreiches Hauptstudium anzueignen.
8 6 4. Statistik Während der Grundausbildung im Fach Statistik sollen die Studenten mit dem notwendigen methodischen Instrumentarium ausgestattet werden. Zugleich werden die methodischen Grundlagen für aufbauende Lehrveranstaltungen und Fragestellungen auch außerhalb der Statistik vermittelt. Die Studenten sollen die wichtigsten statistischen Verfahren praktisch anzuwenden in der Lage sein und ihre theoretischen Grundlagen insbesondere die Voraussetzungen ihrer Anwendbarkeit kennen. Im Grundstudium liegen die Schwerpunkte im Bereich der Beschreibenden (Deskriptiven) Statistik und der Schließenden (Induktiven) Statistik. Gegen-stand der Beschreibenden Statistik sind Grundlagen und Methoden zur Analyse zeitunabhängiger und zeitabhängiger Daten. Gegenstand der Schließenden Statistik sind die Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie, ein- und mehrdimensionale Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Stichprobenverteilungen sowie die in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gebräuchlichen Schätz- und Testverfahren. Diese mehr methodisch orientierten Darlegungen sollen durch die Erörterung spezieller und möglichst aktueller Probleme, überwiegend aus dem Bereich der amtlichen Wirtschafts- und Sozialstatistik (einschließlich der Bevölkerungsstatistik), ergänzt werden. 5. Grundzüge des Privatrechts Im Teilgebiet Recht soll ein Überblick über verschiedene Rechtsgebiete (Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht), deren wichtige Grundkategorien und Rechtsfiguren (Willenserklärung, Vertrag und Vertragstypen, Haftung) vermittelt und in die juristische Arbeitsweise eingeführt werden. (5) Leistungsnachweise (Scheine) setzen je eine bestandene Klausur mit der in 46 der Fachprüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge an der Otto-Friedrich- Universität Bamberg festgelegten Prüfungsdauer voraus. Der Versuch zum Erwerb der Leistungsnachweise kann innerhalb der Fristen des 14 Abs. 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg je Leistungsnachweis zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung des Versuchs zum Erwerb der Leistungsnachweise muss zum nächsten regulären Prüfungstermin erfolgen.
9 7 8 Gliederung des Grundstudiums (1) Die Pflichtlehrveranstaltungen sind im Einzelnen mit folgenden Semesterwochenstunden aufgeteilt (V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar): 1. Grundlagen und Methoden der Wirtschaftswissenschaften 15 SWS Betriebliches Rechnungswesen Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler II Wirtschaftsinformatik V/Ü 6 SWS 2. Grundzüge der Wirtschaftspädagogik 16 SWS Grundfragen der Wirtschaftspädagogik Lehr-Lern-Planung Psychologische Fragestellungen zur Entwicklung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Selbstorganisiertes Lernen als Ziel, Inhalt und Methode Unterricht/Unterweisung I Forschungsmethoden I Vorbereitung Schulpraktische Übungen Lernen, Arbeiten, Problemlösen, Präsentieren 3. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre 12 SWS Einführung in die BWL sowie drei der nachfolgenden Teilgebiete: Absatzwirtschaft Personal und Organisation Unternehmensfinanzierung I Kostenrechnung und Controlling Finanzcontrolling I 4. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 12 SWS Mikroökonomik I Mikroökonomik II Makroökonomik I Makroökonomik II
10 8 5. Statistik 8 SWS Methoden der Statistik I Methoden der Statistik II V/Ü 4 SWS V/Ü 4 SWS 6. Grundzüge Privates Recht 3 SWS Privatrecht I 7. Doppelwahlpflichtfach 10 SWS 7.1 Deutsch Sprachgeschichtliches Einführungsseminar Gegenwartssprachliches Einführungsseminar Mediävistisches Einführungsseminar Neuere dt. Literaturwissenschaft I Neuere dt. Literaturwissenschaft II 7.2 Englisch 1 Sprachpraktischer Grundkurs I Sprachpraktischer Grundkurs II Phonetik und Phonologie Übersetzungsübungen Deutsch-Englisch I Grammatik I 1 Die Aufnahme des Studiums des Faches Englisch setzt gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Die Englischkenntnisse werden zu Beginn des 1. Fachsemesters in einem Einstufungstest überprüft, der keine studienausschließende Wirkung hat. Studenten, die dabei besonders gute Sprachkenntnisse nachweisen, können nach einem beratenden Gespräch von Teilen der sprachpraktischen Ausbildung befreit werden. Sprachpraktische Einführungskurse können nicht angeboten werden
11 9 7.3 Französisch 1 Sprachpraktischer Grundkurs: Textinterpretation, Wortschatz, Grammatik Ü 4 SWS Grammatikrepetitorium (Grundstufe) Expression orale française Wirtschaftsfranzösisch I 7.4 Evangelische Religionslehre Theologisch-religionspädagogisches Propädeutikum (verpflichtend für Anfangssemester) PS/Kolloq. 2 SWS Religionspädagogisch-fachdidaktische Einführungsveranstaltung P Biblische Theologie (AT oder NT) mit Einführung in die Auslegungsmethoden P Historische oder Systematische Theologie P Religionswissenschaftliche Lehrveranstaltung V/ 7.5 Katholische Religionslehre Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Biblische Theologie (Altes Testament) Biblische Theologie (Neues Testament) Historische Theologie Praktische Theologie (Religionspädagogik) 7.6 Sozialkunde (Soziologie und Politikwissenschaft) Lehrveranstaltungen Soziologie: Einführung in die Allgemeine Soziologie I Methoden der empirischen Sozialforschung I V/ 1 Die Aufnahme des Studiums des Faches Französisch setzt gesicherte Kenntnisse der französischen Sprache voraus (in der Regel den Besuch eines Leistungskurses). Die Französischkenntnisse werden zu Beginn des 1. Fachsemesters in einem Einstufungstest überprüft, der keine studienausschließende Wirkung hat. Studenten, die dabei besonders gute Sprachkenntnisse nachweisen, können nach einem beratenden Gespräch von Teilen der sprachpraktischen Ausbildung befreit werden. Sprachpraktische Einführungskurse können nicht angeboten werden
12 10 Lehrveranstaltungen Politikwissenschaft: Einführung (wahlweise in eines der folgenden Teilgebiete): - Politische Soziologie - Politische Systeme - Politische Theorie - Internationale Politik Proseminar im gewählten Teilgebiet P Übung im gewählten Teilgebiet 7.7 Geographie mit Wirtschaftsgeographie Einführung in die Kulturgeographie Geländepraktikum für Anfänger, kulturgeographischer Teil (3 Tage) Übung/Seminar zur Angewandten Geographie Seminar zur Regionalen Geographie (mit Exkursion) Vorlesung zu wirtschaftsgeographischen Themen der Kulturgeographie U.S. 4 SWS Prakt. 1 SWS Ü/ V 1 SWS 7.8 Wirtschaftsinformatik Grundlagen betrieblicher Informationssysteme Anwendungspakete Softwarepraktikum V/Ü 4 SWS V/Ü 4 SWS (2) Detaillierte Empfehlungen für die Planung des Studienverlaufs, die Angaben zum Inhalt der Lehrveranstaltungen und die Kennzeichnung der Pflichtveranstaltungen ergeben sich aus dem Studienführer. 9 Studieninhalte des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung der Inhalte des Grundstudiums sowie der Vermittlung spezieller Inhalte auf den Gebieten der Wahlpflichtfächer.
13 11 (2) Das Hauptstudium umfasst 1 das Fach Wirtschaftspädagogik, 2. ein Allgemeines Fach: wahlweise Allgemeine Betriebswirtschaftslehre oder Allgemeine Volkswirtschaftslehre 3. das Wahlpflichtfach aus der Fächergruppe I (gem. 47 Abs. 2, Nr. 1c der Fachprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftspädagogik, Studienrichtung II, an der Otto- Friedrich-Universität Bamberg) und 4 das Doppelwahlpflichtfach aus der Fächergruppe III (gem. 47 Abs. 2, Nr. 1d der Fachprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftspädagogik, Studienrichtung II, an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg). (3) Fächer des Hauptstudiums 1. Wirtschaftspädagogik Im Rahmen der wirtschaftspädagogischen Veranstaltungen kommt der kritische Auseinandersetzung mit den tradierten Wissensbeständen und Auffassungen vom Lehren und Lernen, die bis heute die schulische und betriebliche Aus- und Weiterbildung prägen, hohe Bedeutung zu. Methodisch und medial wird versucht, ganzheitliche Ansätze des Lehrens und Lernens (einschließlich ihrer Evaluation und Reflexion) zu adaptieren bzw. zu entwickeln. Mit Hilfe des Einsatzes mehrdimensionaler Lehr-Lern-Arrangements und selbstorganisationsoffenen Lernumgebungen soll ein handlungs- und entscheidungsorientiertes Verhalten gefördert werden. Daneben kommt es auf multimediale Nutzung sowie auf die Förderung zielgerichteten, selbstorganisierten Lernens an. Ziel ist es, für die Aus- und Weiterbildungspraxis neue Lehr-Lern- Arrangements zu sichten und zu entwickeln, wobei die Entwicklungsprozesse in universitäre Lehrveranstaltungen eingebunden sein sollen bzw. in diesen oder über diese zu evaluieren sind.
14 12 2. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre / Allgemeine Volkswirtschaftslehre Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Im Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre soll der Student intensive Kenntnisse in wesentlichen Aufgaben und Problembereichen von Unternehmungen erwerben. Solche Aufgaben- und Problembereiche sind beispielsweise Organisation und Unternehmensführung, Unternehmensrechnung, Kapitalwirtschaft, Produktionswirtschaft, Unternehmungsplanung, Marketing und Grundzüge der Unternehmensforschung (Operations Research). oder Allgemeine Volkswirtschaftslehre Im Fach Allgemeine Volkswirtschaftslehre soll der Student intensive Kenntnisse in wesentlichen Teilbereichen der Volkswirtschaftstheorie, Volkswirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft erwerben. In den Lehrveranstaltungen zur Volkswirtschaftstheorie und -politik werden beispielsweise die Bereiche Konjunktur und Beschäftigung, Markt und Wettbewerb, Wachstum und Struktur sowie Internationale Finanzbeziehungen behandelt. Das Teilgebiet Grundzüge der Finanzwissenschaft beschäftigt sich mit den grundlegenden Problembereichen der öffentlichen Haushalte, der gesamtwirtschaftlichen Effekte der Staatstätigkeit und der Beziehung zwischen öffentlichen Haushalten und föderativen Staatssystem. 3. Wahlpflichtfach Um die flexible Anpassung von Fächerkombinationen an Berufsfelder zu ermöglichen, darf das Wahlpflichtfach aus zunehmend breiteren Fächerangeboten gewählt werden. 1 Zur Fächergruppe I für das Wahlpflichtfach gehören die folgenden Fächer: - Arbeits- und Sozialrecht - Arbeitswissenschaft - Betriebliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung - Bevölkerungswissenschaft - Büro- und Verwaltungsautomation - Europäisches Gemeinschaftsrecht 1 Sofern das Fach nicht Gegenstand des gewählten Doppelwahlpflichtfaches (Fächergruppe III) ist.
15 13 - Finanzwirtschaft - Finanzwissenschaft - Industrielle Anwendungssysteme - Internationales Management - Internationale und europäische Politik - Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Logistik und Logistische Informatik - Marketing - Öffentliches Recht - Personalwirtschaft und Organisation - Philosophie und Ethik - Politische Soziologie - Politische Systeme - Politische Theorie - Praktische Informatik - Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht - Sozialpolitik - Soziologie - Sozialwissenschaftliche Europastudien - Steuerrecht - Statistik - Systementwicklung und Datenbankanwendung - Unternehmensführung und Controlling - Urbanistik und Sozialplanung - Versicherungsökonomik - Verwaltungswissenschaft - Wirtschafts- und Organisationspsychologie - Wirtschafts- und Innovationsgeschichte Auf Antrag des Studenten kann vom Prüfungsausschuss auch ein anderes, gegebenenfalls fakultätsfremdes Fach mit Zustimmung des dortigen Fachvertreters als Wahlpflichtfach zugelassen werden.
16 14 10 Gliederung des Hauptstudiums (1) Die Pflichtlehrveranstaltungen sind im Einzelnen mit folgenden Semesterwochenstunden aufgeteilt: (V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar). 1. Wirtschaftspädagogik 18 SWS Historische Bezüge beruflicher Bildung Forschungsbefunde aus der Lehr-Lern-Forschung Unterricht/Unterweisung II a Übung zu Unterricht/Unterweisung II a Unterricht/Unterweisung II b Übung zu Unterricht/Unterweisung II b Schulpraktische Übung Nachbereitung Unterricht/Unterweisung III Übung zu Unterricht/Unterweisung III 2. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 12 SWS Unternehmensfinanzierung III Internationalisierung und Unternehmensethik Marketing und Umwelt Wachstumsorientierte Unternehmensgründung Produktions- und Logistikmanagement Strategisches Management Unternehmensentwicklung und -besteuerung Finanzcontrolling III Aus obigem Fächerangebot sind vier Teilfächer zu belegen, in denen Diplomprüfungen zu leisten sind. oder Allgemeine Volkswirtschaftslehre Arbeitsmarkt und Beschäftigung Einführung in die empirische Makroökonomik (Ökonometrie I) Einführung in die empirische Mikroökonomik (Ökonometrie II) Einkommensverteilung und Einkommensumverteilung Einführung in die Internationalen Wirtschaftsbeziehungen Intertemporale Makroökonomik Konjunktur, Inflation u. Stabilität 12 SWS
17 15 Öffentliche Finanzen 1: Einführung in die Finanzwissenschaft Öffentliche Finanzen 2: Finanzpolitik Wachstum und Struktur Angewandte Mikroökonomik Sechs der aufgeführten Veranstaltungen sind zu belegen, und zu fünf dieser Veranstaltungen sind Teilprüfungen abzulegen. Bei einem AVWL-Fachvertreter dürfen höchstens 2 Teilprüfungen in AVWL abgelegt werden (es müssen also mindestens 3 Prüfer gewählt werden). Alle fünf Teilprüfungen müssen bestanden sein. In die Fachnote gehen vier Teilprüfungen ein; nur für diese Teilprüfungen werden Kredit-/Maluspunkte vergeben. 3. Wahlpflichtfach der Fächergruppe I jeweils 12 SWS Bei der Wahl des Wahlpflichtfaches ist darauf zu achten, dass dieses nicht Gegenstand des gewählten Doppelwahlpflichtfaches sein darf. Eine detaillierte Übersicht der Wahlpflichtfächer findet sich im Studienführer. 4. Doppelwahlpflichtfach der Fächergruppe III jeweils 36 SWS 4.1 Deutsch 4.2 Englisch 4.3 Französisch 4.4 Evangelische Religionslehre 4.5 Katholische Religionslehre 4.6 Sozialkunde (Soziologie und Politikwissenschaft) 4.7 Geographie mit Wirtschaftsgeographie 4.8 Wirtschaftsinformatik (2) Detaillierte Empfehlungen für die Planung des Studienverlaufs, die Angaben der Lehrveranstaltungsarten, die den einzelnen Fächern zugeordnet sind, und die Angaben zum Inhalt der Lehrveranstaltungen ergeben sich aus dem Studienführer. 11 Prüfungen (1) Die beiden Studienabschnitte des Diplom-Studiengangs Wirtschaftspädagogik, Studienrichtung II, werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Den ordnungsgemäßen Abschluss des Grundstudiums bildet die Diplomvorprüfung, den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums die Diplomprüfung.
18 16 (2) Die Diplomvorprüfung erstreckt sich auf die Prüfungsfächer: 1. Grundzüge der Wirtschaftspädagogik (Gesamtdauer 120 Min.) 2. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre (Gesamtdauer 240 Min.) 3 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (Gesamtdauer 240 Min.) 4 Statistik (Gesamtdauer 180 Min.) 5. Privatrecht (Gesamtdauer 60 Min.) In jedem Prüfungsfach sind Teilprüfungen (Klausuren) mit der angegebenen Gesamtdauer zu schreiben. Die Teilprüfungen zu den einzelnen Prüfungsfächern und ihre Dauer sind im Anhang 1 der Fachprüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge an der Otto- Friedrich-Universität Bamberg festgelegt. (3) Voraussetzung zum Bestehen der Diplomvorprüfung sind Studienleistungen in den Grundlagen und Methoden der Wirtschaftswissenschaften - Betriebliches Rechnungswesen - Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler - Wirtschaftsinformatik (4) Die Diplomvorprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie muss spätestens bis zum Ende des fünften Fachsemesters vollständig abgelegt sein. Näheres regelt 14 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. (5) Die Diplomprüfung umfasst drei Teile: A: Teilprüfungen (Klausurarbeiten) in den Prüfungsfächern a) Wirtschaftspädagogik (Gesamtdauer 240 Minuten) b) A-Fach: wahlweise Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Gesamtdauer 240 Minuten) oder Allgemeine Volkswirtschaftslehre, (Gesamtdauer 300 Minuten) c) Wahlpflichtfach aus der Fächergruppe I (Gesamtdauer 240 Minuten) d) Doppelwahlpflichtfach aus der Fächergruppe III (Gesamtdauer in Abhängigkeit des gewählten Doppelwahlpflichtfaches)
19 17 B: Mündliche Prüfungen in Wirtschaftspädagogik und dem Wahlpflichtfach von je 20 Minuten Dauer, mündliche Prüfung(en) im Doppelwahlpflichtfach C: Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit). Die Bearbeitungsdauer beträgt vier Monate, für empirische Arbeiten ist ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen. (6) Für die einzelnen Teile der Diplomprüfung gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen: - Zum Teil A kann zugelassen werden, wer die Diplomvorprüfung bestanden hat. Näheres sowie die vorläufige Zulassung regelt 22 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. - Zum Teil B eines Prüfungsfaches kann zugelassen werden, wer alle schriftlichen Teilprüfungsleistungen dieses Prüfungsfaches bestanden hat und mindestens zwei mit ausreichend bewertete Seminarleistungsnachweise (Seminarscheine) erworben hat. - Zum Teil C kann zugelassen werden, wer zum Teil A zugelassen ist und die in 26 Abs. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg genannten Voraussetzungen erfüllt hat. (7) Die Klausurarbeiten finden studienbegleitend statt. Die mündlichen Prüfungen erfolgen in der Regel unmittelbar im Anschluss an die letzten Klausurarbeiten. Die Diplomprüfung muss insgesamt spätestens bis zum Ende des zwölften Fachsemesters abgelegt sein. Näheres regelt 24 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge an der Otto- Friedrich-Universität Bamberg. 12 Studienplan Die inhaltliche Ausfüllung der Studienordnung (Studienplan) ergibt sich aus dem Studienführer. Der Studienführer gibt, gegliedert nach Fächern und Fachsemestern, Empfehlungen für den Studienverlauf und enthält für jede Lehrveranstaltung Angaben zu Inhalt, Stündigkeit (SWS), Typ der Lehrveranstaltung, Zyklus, Zugangsvoraussetzungen und Erwerb von Studienleistungen.
20 18 13 Anrechenbarkeit von Studienleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in gleichen oder anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht worden sind, richtet sich nach 7 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. 14 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer der Studiengänge Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sowie der Fachvertreter der Doppelwahlpflichtfächer durchgeführt. 15 Schlussbestimmung (1) Änderungen der Studienordnung sollen im Interesse der Kontinuität des Studiengangs vorbehaltlich übergeordneter Bestimmungen jeweils frühestens nach der Zeit vorgenommen werden, die zur Absolvierung eines Studienabschnitts erforderlich ist. (2) Wesentliche Änderungen der Studieninhalte können vorbehaltlich übergeordneter Bestimmungen nur für diejenigen Studenten wirksam werden, die nach Inkrafttreten der Studienordnung den geänderten Studienabschnitt beginnen. 16 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
21 19 Die vorstehende Studienordnung beinhaltet die " Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftspädagogik Studienrichtung II an der Otto-Friedrich- Universität Bamberg vom 30. März 2007". Erstellt am Cornelia Stahn Dekanat Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
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Studienordnung für das Studium im Studiengang "Sprachen und Kulturen des südostasiatischen Festlandes" (SOAF) Aufgrund der 49 und 97, Abs. 2 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 22.05.1978 erläßt
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Zehnte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Wirtschaftsinformatik an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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