Herbsttagung der VAAV vom 3. November 2005 Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, 5000 Aarau PRESSEARTIKEL

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1 Herbsttagung der VAAV vom 3. November 2005 Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, 5000 Aarau PRESSEARTIKEL SCHULE TIME-OUT S SCHNITTSTELLEN ZWISCHEN SCHULE UND VB/AV S

2 Die Vereinigung Aargauischer Amtsvormünder führte die alljährliche Herbsttagung unter dem aktuellen Thema Schule Time-out durch. Rund 70 interessierte Personen von Schulpflegen, Schulleitungen, Schulsozialarbeit, Sozialdiensten und Amtsvormundschaften nahmen an der ganztägigen Veranstaltung in Aarau teil. Die Thematik Schule Time-out ist insofern aktuell, da mit dem neuen Schulgesetz ein mehrwöchiger Ausschluss eines Schülers oder einer Schülerin aus dem Unterricht möglich ist. Die Referenten stellten in ihren Ausführungen jedoch fest, dass dieses Instrument eines Ausschlusses aus dem Unterricht im Kanton Aargau bisher noch kaum angewandt werden musste. Knaben leiden häufiger unter Schulmüdigkeit als Mädchen Das Eingangsreferat zur Tagung hielt Christopher Szaday. Er verfasste, zusammen mit seinem Forschungsteam, einen Bericht über die Thematik Schulausschluss bei den Zürcher Oberstufengemeinden. Im Rahmen seiner Untersuchung stellte er fest, dass aktives und passives Verweigern im Unterricht sowie Schulmüdigkeit häufiger bei Knaben als bei Mädchen sowie häufiger an den Oberstufenklassen mit tieferem Bildungsniveau (Kleinklasse, Realschule) anzutreffen ist. Mehr als die Hälfte von den vom Unterricht ausgeschlossenen Schülerinnen und Schülern kehren nach dem Time-out nicht mehr in ihre Stammklassen zurück. Er zeigte jedoch auch auf, dass bereits eine frühzeitige Intervention mit entsprechenden Fachpersonen einen Ausschluss vom Unterricht unter Umständen verhindern kann. Sanktionen bis zum Schulausschluss möglich Anne-Marie Nyffeler aus dem Departement Bildung, Kultur und Sport zeigte in ihren Ausführungen die Möglichkeiten von Sanktionen auf. Als Mitverfasserin des Leitfadens für Behörden und Schulleitungen im Bereich Umsetzung von Disziplinarmassnahmen stellte sie sehr kompetent die rechtlichen Möglichkeiten im Kanton Aargau vor. Um vorschnelles Handeln von Schulseite verhindern zu können, ist jeder Ausschluss vom Unterricht dem Schulinspektorat zu melden. Die Schulen sind verpflichtet, vollständige Akten vorzulegen, aus welchen die Vorkommnisse, die Begründung eines Ausschlusses, die Zeitdauer eines Ausschlusses, die Art der Beschäftigung eines Schülers während des Ausschlusses, die Regelung hinsichtlich des Lernens und die Vorstellung zur Wiedereingliederung in die Schule zu entnehmen sind.

3 Kreisschule Mutschellen mit ersten Erfahrungen Die Kreisschule Mutschellen, vertreten durch die Co-Präsidentin Elisabeth Sigg Groth, erarbeitete bereits vor Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes Massnahmen, um bei allfälligen Ausschlüssen vom Unterricht professionell und korrekt handeln zu können. Elisabeth Sigg Groth präsentierte das für die Kreisschule Mutschellen gültige Konzept. Die Mitglieder der Kreisschule Mutschellen konnten mit den Gewerbetreibenden dieser Region vereinbaren, dass die über 14jährigen vom Unterricht ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler während der mehrwöchigen Time-out-Zeit Arbeiten unentgeltlich verrichten können. Ziel ist ja, dass vom Unterricht ausgeschlossene Schüler weiterhin über eine Tagesstruktur verfügen können, denn die Verantwortung für den vom Unterricht ausgeschlossenen Schüler liegt weiterhin bei der Schule. Die nun überall eingeführten Schulleitungen sind mit der Durchführung der Timo-outs beauftragt. Der zuständige Schulleiter für das Schulhaus Margeläcker in Wettingen, Peter Hauser, ging in seinen Ausführungen auf die direkte und konkrete Vorgehensweise ein. Er betonte, dass der Einbezug von Fachstellen wie der schulpsychologische Dienst, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst, die Vormundschaftsbehörde, der Sozialdienst, die Amtsvormundschaft sinnvollerweise frühzeitig getätigt wird. Früherkennung von Problemsituationen wichtig Als Schulsozialarbeiterin, ein relativ neues Berufsfeld, referierte Sybille Bader. Das Angebot von Schulsozialarbeit ist noch nicht in sämtlichen Schulgemeinden anzutreffen. Die Fachleute sind sich jedoch einig, dass mit diesem Instrument die Früherkennung von Problemsituationen sehr gut möglich ist. Die Schulsozialarbeit stellt ein niederschwelliges Angebot dar, welches von Schülern, Eltern und Lehrern genutzt werden kann. Notwendige Interventionen können frühzeitig und koordiniert vorgenommen werden, um für ein betroffenes Kind und dessen Eltern eine möglichst optimale Lösung zu finden. Auch die Vormundschaftsbehörde kann helfen Den Bezug zum Kindesschutz mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Vormundschaftsbehörden und Amtsvormünder stellte Christoph Häfeli her. Er zeigte die zivilrechtlichen Möglichkeiten auf, welche bestehen, um Kinder, die disziplinarische Massnahmen der Schule auferlegt erhalten, zu begleiten. Insbesondere das Instrument einer Beistandschaft wurde näher erläutert. Diese milde vormundschaftliche Massnahme wird auch im Kanton Aargau für Kinder und Jugendliche am häufigsten errichtet. Eine Vormundschaft oder ein Obhutsentzug für Unmündige wird durch die Vormundschaftsbehörden eher selten angeordnet.

4 Mit einer Beistandschaft sollen Eltern in ihrer Erziehungsfunktion mit Rat und Tat unterstützt werden. Es können jedoch auch, bei Nichtkooperieren der Eltern, zum Beispiel bei schulischen Massnahmen, die Handlungen der sorgeberechtigten Eltern eingeschränkt werden. Ziel jeder vormundschaftlichen Massnahme ist das Einhalten und Überwachen des Kindeswohls. Das Kind soll in seiner Entwicklung gefördert und altersadäquat unterstützt werden. Wichtig: rechtzeitig Hilfsmassnahmen ergreifen Die ganztätige Veranstaltung der Vereinigung Aargauischer Amtsvormünder zeigte die Komplexität der Thematik auf. Unter den referierenden wie auch den zuhörenden Fachleuten bestand die übereinstimmende Meinung, dass bei Auftreten von Schwierigkeiten eines Schülers oder einer Schülerin frühzeitig Hilfsmassnahmen ergriffen und Fachleute aus verschiedenen Disziplinen in den Lösungsprozess einbezogen werden sollen. Ein Ausschluss eines Schülers oder einer Schülerin aus dem Unterricht kann Folgen nach sich ziehen, welche die gesamte Lebens- und Lernlaufbahn beeinträchtigen kann. Die Fachleute waren sich einig, dass gerade eine solche Problematik möglichst verhindert werden soll.

5 Herbsttagung der VAAV vom 3. November 2005 Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, 5000 Aarau ADRESSEN DER REFERENTEN Sybille Bader, Schulsozialarbeiterin Tel Primarschule Telli Grixweg Aarau Christoph Häfeli, Prof., Jurist, Sozialarbeiter Tel HSA-Hochschule für Soziale Arbeit Luzern Gwiggweg Niederrohrdorf Peter Hauser, Schulleiter Tel Schulhaus Margeläcker Fax Margelstrasse 6 wettingen.rektorat-sek@schulen.ag.ch 5430 Wettingen Hungerbühler Josef, Präsident VAAV, Leiter Tel SD/AV Wettingen Fax Alb. Zwyssigstrasse 76 josef.hungerbuehler@wettingen.ch 5430 Wettingen Anne-Marie Nyffeler, lic. phil I Tel Dept. Bildung, Kultur und Sport AnneMarie.Nyffeler@ag.ch Abteilung Volksschule Leiterin Sektion Unterricht Bachstrasse Aarau Elisabeth Sigg Groth, lic. Iur., Co-Präsidentin Tel Kreisschulpflege Mutschellen elisabeth.sigg@bluewin.ch Oberdorfstrasse 7a 8965 Berikon Christopher Szaday, M. Ed. Psych. Tel Limmattalstrasse 281 christopher.szaday@bluewin.ch 8049 Zürich

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