Ruderverein Leer von 1903 e.v. Alles was ein Mitglied wissen sollte... Rudern von A bis Z. Mit Versicherungsfragen

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1 Ruderverein Leer von 1903 e.v. Alles was ein Mitglied wissen sollte... Rudern von A bis Z Mit Versicherungsfragen Stand Feb 2011

2 Inhaltsverzeichnis Rudern A Z Bootsverzeichnis mit Gewichtsklasse Verantwortung und Sicherheit im Ruderboot Übersicht über Boote des RVL Ruderbefähigung - Inhalte Knoten für Sportboote Zuständigkeiten und Telefonnummern für Reparaturen Vorstandsadressen Versicherungsfragen Satzung des RVL 2

3 Adresse Die vollständige Adresse des RVL lautet: Ruderverein Leer von 1903 e.v LEER Ledastr Tel. 0491/ Internet: Ansprechpartner Für Aufnahme in den Verein: Schüler/ Jugendliche: Jutta Gerking / Iggo Bruhns Erwachsene weiblich: Marga Ehlert Erwachsene männlich: Volker Engelbracht / Jakobus de Groot Aufgabe der Ansprechpartner ist es, neue Mitglieder in Mannschaften zu integrieren. Von da an ist der/die AusbilderIn oder BetreuerIn Ansprechpartner. In besonderen Fragen stehen die Mitglieder des Vorstandes zur Verfügung. Üblicherweise ist jeden Sonntag von Uhr ein Mitglied des Vorstandes anwesend, (siehe auch Adressen und Telefon der Vorstandsmitglieder) Ausbildung und Betreuung Jedes neue Mitglied erhält eine Ausbildung durch eine(n) kompetenten Ausbilder(In) (s. Liste im Anhang). Danach kann ohne Aufsicht gerudert werden. Bootsklassen: Einer (Skiff) Zweier ohne Steuermann (Riemen) Doppelzweier (Skull) Doppelvierer (Skull) Vierer ohne Steuermann (Riemen) Achter (Riemen) (Das sind die olympischen Bootsklassen) Außerdem gibt es: Zweier mit Steuermann (Skull oder Riemen) Dreier (Skull) Doppelvierer mit Steuermann (Skull) Vierer mit Steuermann (Riemen) Doppelachter als Rennboot Skull (RVL Besonderheit) Skull ist die Bezeichnung dafür, dass man mit zwei Ruderblättern (Bb: + Stb.) rudert. Riemen ist die Bezeichnung für die dicken Ruder und man rudert mit einem Riemen entweder auf der Backbord oder Steuerbordseite 3

4 Bootslagerung Ruderboote sind teuer und bedürfen einer sorgfältigen Pflege und Behandlung. Das sehr empfindliche und dünne Material (Holz oder GFK) muss insbesondere sorgfältig gelagert werden, damit sich die Boote nicht verziehen und nicht mehr gerudert werden können: Die Lagerung muss so erfolgen, dass die Bootshalter immer unter einem Ausleger liegen an der Stelle, wo der Ausleger am Boot festgeschraubt ist (hier sind im Boot stärkere Spanten eingezogen, so dass der Gewichtsdruck besser aufgefangen wird). Bootspflege Nach jedem Rudern sind die Boote abzuspritzen, mit Bioreiniger abzuschäumen (nicht zu viel Seife) und dann nochmals abzuspritzen. Entsprechend ist mit den Skulls und Riemen zu verfahren! Der Hafen ist sehr durch Öl und Rückstände verschmutzt! Bootspreise Das Sportgerät der Ruderer ist teuer einige Beispiele: Renneiner 7.300,- Rennzweier ,- Rennvierer Achter Gig Zweier/Dreier Ein Satz Skulls kostet 360, ein Riemen, 340 Rollsitz kostet 110 Bootstypen Man unterscheidet grundsätzlich C-Boote (Gigboote) entweder aus Holz oder aus Kohlefaser (neuere Bauart) letztere sind etwas leichter. Rennboote entweder aus Holz oder aus Kohlefaser (neuere Bauart) sie sind schmaler und leichter als C-Boote. Bootsteile und begriffe Kennen sollte man die nachfolgenden Begriffe und wissen, was sie bezeichnen: Einsteigbrett, Rollbahn, Rollsitz, Stemmbrett, Steuerruder, Vorder- bzw. Achtersteven, Ausleger, Dolle, Dollenstift, Dollbord, Bug, Heck, Kiel, Gondelleiste, Spant und natürlich Backbord und Steuerbord Bootswart Die Pflege und Entwicklung des Bootsparks liegt in den Händen des Bootswartes (Vorstand). Für Schadensbeseitigungen und Bootsreparaturen ist Herrmann Backer zuständig. Elektrizität und Licht Wer das Bootshaus als Letzter verlässt, hat das Licht auszumachen. Alle Einzelschalter und die drei Sicherungsschalter im Vorraum abschalten. Fahrtenbuch Jede Nutzung der Boote ist im Fahrtenbuch korrekt vor dem Rudern einzutragen! Das macht in der Regel der Steuermann/ die Steuerfrau, der Fahrtleiter/ die Leiterin. Die Eintragung hat nicht nur versicherungstechnische Gründe sondern ist auch für die Sicherheit von größter Bedeutung. Anhand des Fahrtenbuches muss jederzeit festgestellt werden können, wer draußen ist, sonst kann man bei Notfällen keine Maßnahmen 4

5 einleiten. Nach der Fahrt sind die Ankunftszeit und die geruderten Kilometer einzutragen sowie Besonderheiten, insbesondere Schäden an den Booten.. Gefahrensituationen Typische Gefahrensituationen: Wind Wellen: Bei stärkerem Wind (Windstärke 5 und mehr) herrscht Ruderverbot, da die Kentergefahr zu groß ist insbesondere gilt das für das Gebiet um die Schleuse. Eis: auch eine sehr dünne Eisschicht kratzt die Außenhaut auf absolutes Ruderverbot Bootsbetrieb an der Neuen Brücke, an der Rathausbrücke und an der Schleuse. Bei eingeschalteten Lichtzeichen: Durchfahrtsverbot - Obacht auf Motorboote! Viel Sportbootverkehr Kollisionsgefahr! Unbedingtes Einhalten der Fahrwasserseite (Steuerbord) und der Ausweichregeln. Steuermannslose Boote haben das vor ihnen liegende Wasser zu kontrollieren (Empfehlung: Rückspiegelbrille). Haus- und Bootsputz (Arbeitsdienst) Vor dem Anrudern im Frühjahr und dem Abrudern im Herbst wird ein Arbeitsdienst durchgeführt, bei dem die Mitglieder eine Grundreinigung des Hauses und der Boote durchführen. Bei Notwendigkeit werden außerordentliche Arbeitsdienste angesetzt. Für jedes Mitglied ist es eine Ehrenpflicht, daran teilzunehmen. Jedes aktive Mitglied hat im Jahr 10 Stunden Arbeitsdienst zu leisten am besten mit der Mannschaft, in der es rudert. (Für nicht abgeleistete Arbeitsstunden wird eine Spende von 5 / Stunde auf das Vereinskonto erwartet) Heizung Das Bootshaus ist gasbeheizt. Heizung kostet Geld deshalb: beim Verlassen des Hauses immer überprüfen, ob die Heizkörper auf 1 bzw. auf das Frostzeichen * heruntergestellt sind. Internet In der Loggia des Bootshauses ist ein Internet- Café eingerichtet, das den Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Internetseiten des Rudervereins können abgerufen werden über die Adresse Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung ist das Parlament des Rudervereins. Es wählt den Vorstand für ein Jahr und es werden die wichtigsten Themen für das kommende Jahr diskutiert und Entscheidungen getroffen. Die JHV findet im ersten Vierteljahr.. Knoten Folgende Knoten sollte jeder beherrschen (zum Boot festmachen, für Notfälle etc.): Achtknoten, Kreuzknoten, Halber Schlag, zwei halbe Schläge, Webeleinstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schootstek, Palstek, Belegen von Enden mit Kreuz- und Kopfschlag (s. Anlage) 5

6 Kommandos im Boot Im Ruderboot ist es wichtig, dass der Steuermann oder der Bootsführer klare und eindeutige Kommandos gibt. Siehe dazu: Verantwortung im Boot im Anhang. Vor Antritt der Fahrt ist zu klären, wer Bootsführer ist (oftmals Schlagmann/frau oder Bugmann/frau oder Steuermann/frau. Kommandos haben die Funktion, die Mannschaft im Handeln zu koordinieren. Die wichtigsten Kommandos sind: Mannschaft ans Boot - Beim Abheben vom Bootslager: Mannschaft ans Boot hebt auf! Beim Tragen des Bootes: Auf Schulter oder In die Hände ab Beim Drehen des Bootes: Drehen offen (z.b.) Brücke Los Beim Einsetzen des Bootes: Achtung setzt ein Beim Einsteigen: Fertig zum Einsteigen Steigt (ein Fuß auf das Trittbrett) ein (mit dem zweiten Bein abstoßen und setzen auf den Rollsitz) Ruderbeginn: Alles voraus --- Los Backbord über (um den Kurs in die Steuerbordrichtung zu ändern) Danke Freiweg - Steuerbord über Stoppen (Die Blätter werden in die Wasserfläche hineingedrückt (aufgedreht), um die Fahrt herauszunehmen - entsprechend: Backbord stoppt oder Steuerbord stoppt - Nummer 1 stoppt oder Nummer 3 stoppt Wende über Backbord - los bzw. Wende über Steuerbord - los (die jeweilige Seite startet aus der Rückenlage, die andere Seite zieht danach in Fahrtrichtung usw. Fertig zum Aussteigen steigt aus Hochscheren (Blätter. bei hohem Wellengang im Vorrollen hoch über das Wasser führen) Halbe Kraft Druck auf die Blätter vermindern, um langsamere Fahrt zu machen. Streichen bedeutet: bremsen durch Eindrücken der Blätter ins Wasser. Kritische Situation: Wenn ein Hindernis vor dem Boot auftaucht, muss der/die Steuermann/frau sofort entscheiden, ob Stoppen (beidseitig) oder Steuerbord/Backbord- Stoppen (einseitig)- Das Kommando muss schnell, laut und zweifelsfrei kommandiert werden. Nutzung des Festsaales und Versammlungsraumes Die Einrichtungen können während der Öffnungszeiten von allen genutzt werden. Besondere Veranstaltungen sind anzumelden bei Karin Massin (Tel. 0491// ). Dafür wird um eine Spende gebeten. Öffnungszeiten des Bootshauses Das Bootshaus ist unter der Woche vormittags und nachmittags geöffnet Voraussetzung ist, dass jemand den Hausdienst übernimmt. (s. auch Ruderzeiten) ohne Hausdienst bleibt das Haus geschlossen und es haben nur Mitglieder mit Schlüsseln Zutritt (s. a. Schlüssel) Regatta Die Ruderregatta des RVL findet in der Regel am letzten Wochenende im August statt. Es ist das Fest der Ruderer und für jedes Mitglied sollte es selbstverständlich sein, dabei mitzuwirken als Aktiver oder als Helfer. Die Streckenlänge beträgt 1000m. Es gibt Sprintrennen (350m) sowie Kinderwettbewerbe. 6

7 Reparaturen Wenn etwas am Haus, an den Wasserleitungen, an der elektrischen Anlage...kaputt ist: Bitte dem Hauswart melden, da der RVL sonst keine Reparatur veranlassen kann. Bitte ruft beim Hauswart an. Für Notsituationen gelten die Handwerkeradressen im Anhang. Rettungsmaterial In der Bootshalle hängen Rettungsringe und Schwimmwesten letztere sind insbesondere bei Ausbildungen immer im Motorboot mitzuführen. (s. a. Sicherheit und Sanitär) Ruderbefähigung Nach erfolgreicher Ausbildung wird die Ruderbefähigung vom Sportvorstand und vom Obmann des Ruderausschusses ausgesprochen. Danach kann ohne Aufsicht in allen Booten (soweit nicht gesperrt) gerudert werden. Ruderbekleidung Mannschaften sollten möglichst einheitlich im Dress des RVL gekleidet sein (rot-weiß). Wir müssen uns bewusst sein, dass wir im Schaufenster von Leer rudern und es für unser Image wichtig ist, dass wir auch in unserer Kleidung erkennen lassen, dass wir einem tollen Verein angehören. Die Ruderpullover sind bei Gisela Stutzke erhältlich. Rudern bei Dunkelheit Rudern bei Dunkelheit ist untersagt! Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache mit dem Ruderobmann. Ruderverbände Der Ruderverein Leer von 1903 e.v. ist Mitglied im Regattaverband Ems-Jade-Weser. Er gehört dem Niedersächsischen Ruderverband an und ist Mitglied im Deutschen Ruderverband (DRV) mit Sitz in Hannover Ruderzeiten Es kann prinzipiell zu jeder Tageszeit gerudert werden. Voraussetzung ist, dass eine Stegaufsicht/ ein Trainer / Ausbilder anwesend ist - oder die Ruderer über die Befähigung/Ausbildung verfügen, der es ihnen erlaubt, auch außerhalb der beaufsichtigten Zeiten zu rudern. RWR Ruder Wettfahrt Bestimmungen Die RWR sind das Regelwerk, nach denen Regatten und Rennen durchgeführt werden. Für Trainer und Schiedsrichter ist die Kenntnis der RWB unverzichtbar. Schäden an Booten und am Haus Personenschäden - Haftung Beschädigungen an Booten und Sportgeräten sowie Personenschäden sind unbedingt ins Fahrtenbuch einzutragen. Eingetragene Schäden dieser Art sind versichert. Allerdings haften Mitglieder selbst, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben ist. (s. auch 7,2 der Satzung). Unser Bootspark ist teuer und wertvoll alle RuderInnen sind aufgerufen, das Material unbedingt pfleglich zu behandeln. Schäden am Haus sind unverzüglich dem Hauswart (derz. Jörg Voorwold 0151/ ) oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden. Anmerkung: Jeder bei der Versicherung gemeldete und regulierte Schaden erhöht unsere Prämienzahlung - deshalb: Vorsicht, Vorsicht! Vorsicht! 7

8 Schäden sind in aller Regel vermeidbar! Sie entstehen durch Unvorsichtigkeit und Fahrlässigkeit. Typische Schäden in den letzten Jahren: Kratzer am Bootsboden durch unvorsichtiges Rausnehmen der Boote aus dem Lager bzw. Ablegen der Boote Kratzer bei unvorsichtigem An- und Ablegen Kollisionen mit anderen Booten bei unachtsamer Fahrweise (in ungesteuerten Booten hat der/die BugruderIn sich angemessen umzuschauen) Unaufmerksamkeit des Steuermanns bzw. der Steuerfrau Im Jahr 2009 hat der Ruderverein mehr als 5000 aufwenden müssen für Reparaturen von Schäden und Folgen unsachgemäßer Behandlung von Material. Es ist dem Verein, d.h. den Mitgliedern, nicht zuzumuten, für Unvorsichtigkeit und grobe Fahrlässigkeit einzelner RuderInnen aufzukommen. Dafür reichen unsere Mitgliedsbeiträge nicht aus! Sanitätskasten Für Verletzungen gibt es einen Sanitätskasten im oberen Stock vor den Umkleideräumen er ist mit den notwendigsten Materialien ausgerüstet. Für ernstere Verletzungen hängen neben dem Sanitätskasten die Telefonnummern der Krankenhäuser. Zur Ruderausbildung gehört (wie beim Führerschein) ein Kurs in Erste-Hilfe Maßnahmen. Satzung Die Satzung des RVL ist unser Grundgesetz. Kein Mitglied darf gegen diese obersten Grundregeln verstoßen. Sauberkeit und Ordnung Der Spaß am Rudern und die Freude am Bootshaus hängen maßgeblich damit zusammen, ob alles sauber und in Ordnung ist. Jeder ist dafür verantwortlich! Kritische Punkte sind die Umkleideräume und die Toiletten (jeder ist aufgefordert z.b. fehlendes Papier, verstopfte Leitungen zu melden bzw. Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten). Es ist Ehrensache, dass jeder herumliegendes Papier und Flaschen entsorgt. Für die Entfernung von Unrat sind in Halle 4 Besen und Kehrblech vorhanden. Für das Beseitigen von Unkraut auf den Gehwegen, am Bootssteg, auf dem Parkplatz und in den Beeten ist jeder verantwortlich. Für Grundreinigungen der verschiedenen Bereiche im Bootshaus gibt es eine Aufgabeneinteilung am schwarzen Brett! Grobe Verstöße gegen das Sauberkeits- und Ordnungsgebot können vom Vorstand geahndet werden. Schlüssel zum Bootshaus Schlüssel zum Bootshaus bekommt man von Volker Engelbracht gegen ein Schlüsselpfand. Schlüssel werden nur vergeben, wenn die Person die Gewähr für ein verantwortliches Verhalten bietet und zum Rudern die Befähigung besitzt. 8

9 Sicherheit im Bootshaus Sicherheit wird groß geschrieben im RVL! Für das Rudern gelten besondere Maßnahmen (s. Rettungsmaterial). Für das weitgehend aus Holz gebaute Haus gibt es Feuerlöscher auf jeder Etage, deren Handhabung jedem Mitglied vertraut sein muss das hat auch versicherungsrechtlicher Bedeutung! Verbandskästen hängen in der Bootshalle am Fahrtenbuch sowie in der kleinen Küche Für das Alarmieren des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei steht das Telefon in der Loggia zur Verfügung oder das eigene Handy nutzen! Haussicherheit: Es ist immer darauf zu achten, dass das Haus abgeschlossen ist (Haus und Bootshalle) wenn man keinen Schlüssel hat, ist eine entsprechende Person anzurufen (Liste im Vorraum). Telefon Die Telefonnummer des RVL lautet 0491/ 3675 Da jedoch oft niemand am Bootshaus ist, wird empfohlen, sich an den Telefonnummern des Vorstands zu orientieren (s. Anhang) Trainer, Ausbilder und Betreuer Eine Liste im Anhang gibt Auskunft über das Ruderpersonal des RVL. Jedes neue Mitglied sollte eine gute Ausbildung erhalten und jede Mannschaft sollte einen Coach bekommen, wenn sie das wünscht. Thekendienst Regelmäßig ist Dienstagabend, Donnerstagabend (ab dem Anrudern) und Sonntagvormittag die Theke besetzt. Ab Zeitumstellung ist die Theke nur noch am Sonntagvormittag besetzt. Der Thekendienst wird nach einem Einsatzplan wahrgenommen. Der Thekendienst ist für den Service und die im Plan beschriebenen Dienste verantwortlich und hat die Schlüsselgewalt für das Bootshaus zu der entsprechenden Zeit. Verhalten am Bootshaus Das Verhalten der Mitglieder ist das die Visitenkarte eines jeden Sportvereines.. Auf dem Bootshaus gelten die Regeln des Respekts, des Anstandes und der Höflichkeit in besonderer Weise. Verlässlichkeit und Vertrauen sind unerlässliche Bestandteile unseres Miteinander. Beleidigungen, kommunikative Fouls oder Mobbing haben hier nichts zu suchen! Ohne Disziplin und das Einhalten von Terminen ist ein Mannschaftssport wie Rudern nicht möglich. Teamgeist ist unser oberstes Gebot! Wer sich dem nicht fügen mag, gehört nicht in den Verein. Bei bestimmten Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht (u. a. An- und Abrudern mit den entsprechenden Arbeitsdiensten am Tag zuvor, Maifeier, Bosseln, Matjesessen, Ehrungen und Empfänge). Auf Regatten und bei besonderen Anlässen ist Vereinskleidung zu tragen! Vorfahrtsregeln auf dem Wasser Ruderboote haben auf dem Wasser wie im Straßenverkehr rechts zu fahren. Ausweichen bei entgegenkommendem Verkehr nach rechts. Überholen erfolgt links von dem zu 9

10 überholenden Boot. Bei entgegenkommendem Verkehr nach rechts ausweichen. Ruderboote haben allen anderen Schiffen auszuweichen auch Segelbooten! Ruderboote haben die Zeichen der Schifffahrt zu beachten (z.b. bei Brückendurchfahrt). Vorstand und Leitung Der Vorstand des RVL ist die gewählte Leitung des RVL. Er umfasst: 1. Vorsitzenden (z.zt. Dr. H. Dreesmann) 2. Vorsitzende: z.zt. Beate Stammwitz und Hans-Jörg Janssen 3. Ruderwart: z. Zt. Jakobus de Groot und Team 4. Bootswart: z. Zt. Dieter Bakker und Team 5. Hauswart: z. Zt. Jörg Vorwold und Team 6. Frauenwartin z.zt. Anke Dröge 7. Jugendvertreter: z.zt. Jens Fuhlhage 8. Pressewart: z. Zt. Anke Potthoff 9. Schriftwart: z.zt. Wilm Aits und Team Außerdem gibt es verschiedene Ausschüsse: Ruderausschuss (Jakobus de Groot, Heiko Gerdes, Iggo Bruhns, Inge Buschmann, Jutta Gerking) Regattaausschuss (Dr. Heiner Buschmann, Monica Neupert, Wilm Aits, Jan de Vries, Jens Fulhage, Henning Pretzer) Mitgliederentwicklung (V. Engelbracht und Team) Rechtsfragen (Grietje Oldigs-Nannen und Team) DRV und Verbände (Monica Neupert und Team) Archiv (Bruno Ukena und Team) Winterrudern Bei Eisgang ist absolutes Ruderverbot (Eis beschädigt die Boote). Aber schon bei kalten Wassertemperaturen ist für Anfänger und für Kleinboote (Einer und Zweiter) das Rudern untersagt. Hinweis: Beim Kentern hat man allein keine Chance. Bei einer Wassertemperatur von 5 Grad verliert man im Wasser in weniger als 5 Minuten das Bewusstsein und ist unrettbar verloren. Der RVL Bootsbestand Der RVL besitzt derzeit 49 Boote der unterschiedlichen Bootsklassen.Dazu kommen 6 Ruderergos für Winter- und Schlechtwetterttraining. Bootsgattung Kürzel Name Einsatz Baujahr Material Trimmi 1x Flunder 1x Butt Übungseiner 1x Rotary Elblag 2005 Rotay Winschoten 2005 Trainingseiner 1x Noort 95 kg 2005 Hai 60 kg 1991 Maas Einer 75 kg 2010 GFK Alleen 70kg 2010 GFK Renneiner Dwarsloper 65 kg 1985 H Natnös 60 kg 1987 H Antjeflott 65 kg 1985 H 10

11 Bootsmann 90 kg 1991 GFK Küstennebel 2000 GFK Blixen 85 kg 2004 GFK Snötlepel 85 kg 1994 GFK Wüppsteert 70 kg 2005 GFK Schnapsidee (H) 2003 GFK Kindereiner 1x Piranha Fridolin 60 kg 2003 GFK Jule 60 kg 2003 GFK Fienchen 60 kg 2003 GFK Knurrhahn 60 kg 1997 GFK Guppy Gig Zweier 2+ Berlin 1965 Holz Gig Dreier Leda 2003 GFK Gig Vierer 4+ Ubbo Emmius Stadt Leer 1991 Holz ten Doornkaat GFK Teletta Holz Bremen 1985 Holz Rennzweier Smoerebroed 85 kg 1990 H Heinz Gieseke 65 kg 1984 H Joke de Wall 80 kg 1987 H Hans Philipson 80kg 2001 GFK Bernh. Janssen 70kg 1998 GFK Tosamen 80kg 2010 GFK Bottermelk Tango 65 kg 2008 GFK Adelarus 2006 GFK Renn Doppel Vierer 4- Saterland 85 kg 1985 Holz 4+ Ostfriesland 70 kg 1978 Holz 4+ Joh. Sieb Gerdes 85 kg Holz 4+ Bliedskup 65 kg 2008 GFK Kombi 4+ Egge Büscher 75 kg 2004 GFK Renn Doppel 4- Bruno Rippen 85 kg 2002 GFK Doppelvierer 4+ Bliedskupp 60 kg 2008 GFK Achter Achterran 85 kg 1999 GFK Binnen u. Buten 85 kg 1992 H Bernh. Müller 1950 H Dörnanner (Gig) 80 kg 2001 H Sonderteil: Verantwortung und Sicherheit im Ruderboot Auf allen Wasserstrassen ist es vorgeschrieben, dass auf allen fahrenden Fahrzeugen auch Ruderbooten, auch Einern- ein Schiffsführer an Bord ist. Er muss entweder selbst steuern oder muss einen geeigneten Rudergänger ans Steuer setzen. Den Schiffsführer nennt man beim Rudersport Bootsobmann. Als Obmann wird in der Regel der erfahrenste Ruderer ausgewählt. Der Rudergänger heißt im Ruderboot Steuermann. 11

12 Nicht nur auf Wasserstraßen, wo Schiffsführer und Rudergänger vorgeschrieben sind, sondern auch allen Gewässern gilt: Der Bootsobmann hat die Verantwortung und das Kommando an Bord und trifft wesentliche Entscheidungen (beispielsweise Fahrtenabbruch bei Unwetter) auch dann wenn er selbst nicht steuert. Wenn der Bootsobmann einem geeigneten Steuermann die Verantwortung dafür überträgt, wählt dieser Steuermann den richtigen Kurs und gibt die dazu erforderlichen Kommandos. Die Mannschaft muss wissen, wer Bootsobmann ist. Unter Umständen kommen Ruderbefehle von ihm, auch wenn er nicht am Steuer sitzt. Lässt der Bootsobmann Im Ausnahmefall jemanden steuern, der keine Steuerberechtigung hat oder mit Besonderheiten des befahrenen Gewässers nicht vertraut ist oder aber von dessen Steuer-Fertigkeiten er nicht überzeugt ist, so muss er diesen Steuernden laufend einweisen. Vor und nach der Fahrt Ein steuerberechtigter Ruderer darf die Funktion des Bootsobmanns nur übernehmen, wenn er die Strecke kennt, die gerudert werden soll mit Ausnahme von Wanderfahrten: Bei einer Fahrt auf fremden Gewässern darf der Bootsobmann mit Boot und Mannschaften nur ablegen, wenn er vom Fahrtleiter in die Besonderheiten der vor ihm liegenden Strecke eingewiesen worden ist. Bevor das Boot ablegt, hat der Bootsobmann einiges zu tun oder zu lassen, also anzuordnen: 1. Mannschaft einteilen 2. Zeit, Boot, Mannschaft ins Fahrtenbuch eintragen, Name des Bootsobmanns in eine besondere Spalte. 3. Ruder, Steuer und das für die Fahrt benötigte Sonderzubehör (s. Bootsausrüstung) bringen 4. Boot zum Steg, wasserseitige Bügeldollen öffnen, einsetzen 5. Boot und Zubehör überprüfen, vorgefundene Schäden noch vor der Fahrt ins Fahrtenbuch (s. Vereins-Ruderordnung) eintragen 6. Bei Wellengang Boot vom Steg abhalten 7. bei ungeübten Ruderern prüfen, ob die Ruder richtig eingelegt sind Der Steuermann lässt nur dann gemeinsam einsteigen, wenn er ganz sicher ist, dass die aufschwimmende Stegkante dabei nicht gegen die Ausleger schlägt. Sonst lässt er einzeln einsteigen. Der Steuermann legt mit dem Boot nur ab, wenn der beabsichtigte Kurs frei von Schiffen, Schwimmern, Treibgut ist. Der Steuermann nimmt die Schlaufe der Steuerleine nicht vor Bauch oder Beine. Sie befindet sich immer unter seinen Beinen, wenn er sitzt, und hinter ihm, wenn er mit der Leine in beiden Händen aufsteht. Am Steg steigt der Steuermann als erster aus, hält das Boot fest, lässt die Mannschaft aussteigen (zusammen oder einzeln). Der Bootsobmann hat wieder einiges zu tun oder anzuordnen: 1. Boot und Zubehör zum Bootsplatz, dort reinigen; 2. Boot und Zubehör im Bootshaus einlagern; 12

13 3. Ankunftszeit, Ziel, Ruderkilometer, besondere Vorkommnisse ins Fahrtenbuch eintragen; 4. Unterwegs aufgetretene Schäden an Boot und Zubehör sowie Unfälle ins Fahrtenbuch eintragen. Wellen Kleine Wellen nicht so hoch, dass sie an die Ausleger und damit ins Boot schwappensteuert man möglichst senkrecht an und durchschneidet sie gegebenenfalls mit verminderter Fahrt (halbe Kraft). Bei höheren Wellen kommandiert der Steuermann Ruder halt und legt das Boot parallel zu den Wellen. Das treibende Boot wird beiderseits mit den Blättern abgestützt, und dabei kippt die Mannschaft mittels der Innenhebel-wechselseitig- rauf- und runter das Boot gegen die Wellen an. Der Steuermann achtet darauf, dass das Boot Abstand vom Ufer hat. Schiffahrtsregeln Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen: 1. Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge müssen allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen. 2. Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb ausweichen. 3. Ruderboote haben Segelbooten auszuweichen! 4. Ausweichpflichtige Kleinfahrzeuge müssen beim Begegnen ihren Kurs rechtzeitig nach Steuerbord richten. Verhalten in der Schleuse Sicherheit bei Ausfahrten Bei einer Ausfahrt auf Leda und Jümme ist vorher zu klären: 1. Schleusenzeiten (Anruf bei der Schleuse) 2. Tiedenzeiten (Hoch- und Niedrigwasser) Achtung: wegen der inzwischen hohen Fließgeschwindigkeit der Gewässer kann nicht mehr genau??? 3. Wettervorhersage Vor Beginn der Ausfahrt sicherstellen: Griffbereite Pikhaken bzw. Enterhaken in Bug und Heck. Zwei ausreichend lange Festmacherleinen Ein Rettungsring und mindestens eine Schwimmweste Ein Ösfass bzw. ein kleiner Schöpfeimer Griffbereites Stopfmaterial (Putzlappen), um kleinere Lecks zu stopfen Erste Hilfe Kasten Sonderteil: Ruderbefähigung Die Befähigung berechtigt zum Nutzen aller (nicht gesperrten) Boote und zum Befahren des gesamten Hafens und zur Teilnahme an Ausfahrten und Wanderfahrten. Voraussetzung für die Ruderbefähigung ist das Wissen und die praktische Beherrschung der nachfolgenden Punkte 13

14 Bereich Inhalte Beherrschung Ruderkunde Rudertechnik: Bewegungsablauf (Theorie u. Praxis) Rudern im Einer Wenden Stoppen - Slalom(Praxis) Steuern Steuerkommandos Bootskunde Bootsklassen Benennung von Bootsteilen Bootsmaterialien Lagerung der Boote Unterschied von C-Booten und Rennbooten Bootspflege Typische Schäden an Booten und ihre Vermeidung Bootsreparaturen Schiffahrtsregeln Sicherheit Bootshaus Vorfahts- und Ausweichregeln Schiffahrtssignale (Lichter, Schallsignale) Bedeutung von Wasserzeichen (Tonnen, etc.) Regeln bei Wanderfahrten Verhalten in der Schleuse Tauwerk und Knoten Typische Gefahrensituationen und Verhalten (Wetter, Feuer, Kollision) Gebrauch von Rettungswesten 1. Hilfe Kurs Sicherheit bei Wanderfahrten (u.a. Schleusen) Fahrlässiges Verhalten Haftung bei Schäden Verhalten am Bootshaus Ordnung und Sauberkeitsregeln Sicherheit im Bootshaus Verpflichtungen eines Mitglieds Satzung des Rudervereins Leer Leitbild des deutschen Rudersports Die Inhalte sind in diesem Papier angesprochen. Sie sind Gegenstand jeder Ruderausbildung und sie werden außerdem auf Ruderkursen vermittelt, die am schwarzen Brett angekündigt werden. Der Ruderbefähigung wird ausgesprochen von den Ausbildern, vom Ruderwart oder vom Sportvorsitzenden des RVL. 14

15 Knoten für Sportboote: Sonderteil Versicherung Ruderverein Leer Karl-Heinz Hilbig 2. Vorsitzender Leer, im September 2010 Betr.: Mitteilungsblatt Versicherungen RVL Einleitung: Mit diesem Mitteilungsblatt sollen die Grundzüge der Versicherungen dargestellt werden, die für den Ruderbertrieb Auswirkungen haben. Die nachfolgenden Ausführungen sind eine vereinfachte Darstellung. Aus dem Geschriebenen ergibt sich kein Rechtsanspruch. Der Grundsatz bei allen Versicherungen lautet: Handle als wärst Du nicht versichert! Eine Versicherung ist immer ein Vertrag, der Rechten und Pflichten beinhaltet. Die wichtigste Pflicht des Versicherungsnehmers ist äußerste Sorgfalt in seinen Handlungen. 15

16 Wird diese Sorgfalt nicht angewandt, kann der Versicherungsgeber seine Leistung gegebenenfalls verweigern. Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und ihr Ziel ist es, Profit auszuweisen. Im Allgemeinen ist es so, dass ca. die Hälfte des Prämienaufkommens als Schadensregulierung vorgesehen ist. Die andere Hälfte steht für Rückstellungen, Verwaltung und Gewinnausschüttung. Eine Überschreitung dieser Grenzen durch den Versicherungsnehmer führt zur Prämienerhöhung oder zur Verweigerung der Versicherung. Durch den RVL abgeschlossene Versicherung, die den Ruderbertrieb betreffen: 1. Kasko-Versicherung für Boote Versicherungsmakler: Fester&Co, Hamburg, Tel.: , SB Frau Klabuhn Was ist versichert: Es handelt sich um eine All-Gefahren-Deckung auf Basis der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen (ADS), die neben den Risiken aus dem Ruderbetrieb und den Transporten der Boote auch die stationären Risiken, insbesondere Feuer und Einbruchsdiebstahl/Vandalismus während der Lagerung der Boote im Bootshaus mitversichert. Geltungsbereich: Europa Selbstbeteiligungen: 130,- je Boot, 80,- je Riemen je Paar Skulls Versicherungsprämie für den RVL pro Jahr: ca ,- Anmerkung: Die All-Gefahren-Deckung kann natürlich nicht Schäden abdecken, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Wer in das Boot steigt und dann bis zum Knie im Rumpf steckt, hat unsachgemäß gehandelt. Ob er/sie eine Gefahr für das Boot darstellt, ist eine interessante Frage, aber nicht versicherungsrelevant. Kollidiert das Boot hingegen wegen einer unerwarteten Windböe/plötzlich einsetzendem Querstrom oder ähnlichem trotz nachweislich sorgfältigster Bootsführung mit dem Steg oder einem anderen festen oder treibenden Gegenstand, wird der Schaden durch die Versicherung reguliert. Gleiches gilt sinngemäß für den Transport von Booten an Land, sei es beim Tragen oder dem Transport auf einem Anhänger. Auch wenn wir unsere Boote an einen anderen im DRV organisierten Verein ausleihen, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Natürlich bestehen dann für die Mitglieder des ausleihenden Vereins die Pflichten aus unserem Versicherungsvertrag, d.h. auch die Selbstbeteiligungen. Bei der Ausleihe müssen diese Informationen an den befreundeten Verein gegeben werden. Wenn wir uns von anderen Vereinen Boote leihen, ist eine anteilige Kostenübernahme der Versicherungsprämie für die Ausleihzeit schriftlich zu vereinbaren. Dazu gehört auch eine Kopie der Versicherungspolice und der Beitragsrechnung des verleihenden Vereins. Eine befristete Versicherung der ausgeliehenen Boote durch den RVL ist wegen der kurzen Periode unverhältnismäßig teuer und zu vermeiden. Außerdem macht sie keinen Sinn, da ein Schaden, den wir an einem geliehenen Boot verursachen, ein Haftpflichtschaden ist. Wichtig ist im Abschnitt Was ist versichert? das Wort Gefahren, welche man eben versucht zu vermeiden, aber manchmal geht es dann doch schief. 2. Sport-Haftpflichtversicherung Versicherer: ARAG, Düsseldorf, Tel.: , SB Frau Ljubos Was ist versichert: Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des RVL als Mitglied im LSB (Landessportbund) einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung. 16

17 Es besteht Versicherungsschutz für sämtliche sportliche Aktivitäten auf Sportanlagen (bei uns in den Booten und auf dem Vereinsgelände), die der der Verein seinen Mitgliedern für die Sportausübung zur Verfügung stellt, und zwar während des üblichen Sportbetriebes des Vereins. Weiterhin sind auch Wanderfahrten, Regattabesuche, Trainingslager etc. versichert, sofern diese Einzelunternehmungen ausdrücklich angeordnet worden sind. Unter diesen Versicherungsschutz fallen nur solche Schadensfälle, die vom RVL als bei angeordneten Einzelunternehmungen eingetreten bestätigt werden. Kein Versicherungsschutz besteht für: Nichtmitglieder (wichtig beim Proberudern!), Mitglieder, bei deren Eintritt in den Verein bereits feststeht, dass die Mitgliedschaft nur kurzfristig unter 12 Monate bestehen wird (Zeitmitgliedschaften). Ein Antrag auf Versicherungsschutz für Nichtmitglieder (Schnupperkurse etc.) kann gestellt werden. Im RVL lösen wir diese Situation dahingehend, dass ALLE Personen, die an unserem Ruderbetrieb/Ausbildung teilnehmen wollen, VOR Beginn eine vorläufige unbegrenzte Mitgliedschaft durch Unterschrift einzugehen haben. a. Unfallversicherung (ARAG Allgemeine) Was ist versichert: Die ARAG Allgemeine gewährt Versicherungsschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle, von denen die Versicherten betroffen sind. Der Versicherungsschutz gilt nur für Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr. Hat das Vereinsmitglied einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, werden auch Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze erstattet. Diese Kosten werden auch dann ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Anmerkung: Zum letzten Absatz möchte ich anmerken, dass also z.b. auf einer Wanderfahrt in sagen wir einem breiten Flußdelta bei plötzlich einsetzendem Unwetter der Schutz auf einer abgelegenen, aber sicheren Insel/Landmarke/Leuchtturm etc. vorzuziehen ist, da sich die Bergung als schadens-mindernd bzw.- verhindernd darstellt. Die Boote hat es mittlerweile trotz größter Sorgfalt bei der Sicherung und Lagerung durch Hagelschlag zerrissen (Bootskaskoversicherung wie unter 1.) Versicherungsleistungen: Für den Todesfall 5.000,- Invaliditätsfall: in Stufen von 5.000,- bei 20% Invaliditätsgrad bis ,- bei 100 %. Keine Leistungspflicht (durch die Versicherung) besteht für: Bestehende chronische Leiden und deren Folgen; Schlaganfälle; Geistes- und Bewusstseinsstörungen nur, soweit sie nicht auf Trunkenheit zurückzuführen sind; Die Folge von Krankheiten und Gebrechen, die im letzten Jahr vor der Antragstellung behandelt wurden oder behandlungsbedürftig waren und deren Folgen; Behandlungen durch Verwandte auf- und absteigender Linie und Ehegatten. Anmerkung: Der oben stehende unterstrichene Absatz ist nicht ohne! Hat ein Gebrechen oder eine Krankheit dazu geführt, dass der Versicherte sich nicht situationsgemäß bewegen konnte und dadurch eben diesen Unfall erlitten hat? Fazit: Bei bestehenden Gebrechen oder Krankheiten ist die Sportausübung nicht nur ein gesundheitliches sondern auch ein versicherungstechnisches Risiko, dessen Ausgang vom Einzelfall abhängt und nicht vorhersehbar ist. b. Haftpflichtversicherung (ARAG Allgemeine) 17

18 Was ist versichert: Die ARAG gewährt den Mitgliedern Haftpflichtversicherungsschutz für die versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten. Versichert ist weiterhin die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Gewässern. Anmerkung: Unsere Boote führen keine ölhaltigen Materialien (abgesehen von unseren Motorbooten). Dennoch kann ein Boot einen Schaden verursachen, der zu einer erheblichen Gewässerverschmutzung führt. Die Beseitigung dieser Verunreinigung ist immer mit sehr großen Kosten verbunden und wird deshalb ausdrücklich im Versicherungsvertrag erwähnt. Beispiel A: Ein Binnenfrachtschiff wird durch ein gekentertes Ruderboot zu einem Ausweichmanöver gezwungen, welches beim Frachtschiff zum Auflaufen auf einer Böschung mit anschließender Gewässerverschmutzung führt. Sollte die Kenterung nicht durch Fahrlässigkeit eingetreten sein, ist der Fall gedeckt. Beispiel B: Hein Daddel rudert in einer Gewässerkurve auf der falschen Fahrwasserseite und zwingt ein Binnenfrachtschiff zu einem Ausweichmanöver. Dieser Schaden B ist im höchsten Maße grenzwertig, da das Ruderboot eindeutig gegen die Vorschriften der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung verstoßen hat. Sollte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, sollte sich das Vereinsmitglied sehr warm anziehen, denn die ARAG zahlt nicht. Das Abwaschen von Lurchen und Fröschen bei Gewässerschäden ist teuer und die ARAG (siehe unten) erstattet nur bis zu bei Gewässerschäden. Deckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Ereignis: ,- Gewässerschäden: ,- 3. Kraftfahrtversicherung Was ist versichert: der Anhänger des RVL mit dem Kennzeichen LER-DT 648 einschließlich Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung (100 Mio. pauschal, max. 8 Mio. Euro pro Person) Kaskoversicherung Anmerkung: Das ziehende Fahrzeug ist nicht über den Verein versichert, da für jedes ziehende Fahrzeug bereits zwingend im Rahmen der Zulassung ein Versicherungsschutz besteht und eine Doppelversicherung nicht zulässig ist. Schlussbemerkung: Lieber Ruderkameradinnen, liebe Ruderkameraden, neben den aufgeführten Versicherungen ist der Verein (und auch das Bootshaus) gegen weitere Gefahren, die aber nicht direkt den Ruderbetrieb betreffen, geschützt. Mit diesem Mitteilungsblatt habe ich versucht, Sachverhalte möglichst einfach darzustellen. Wichtig ist das eingangs erwähnte Motto: Handle als wärst Du nicht versichert! Sollten sinnvolle Fragen und/oder Anregungen zur Anpassung dieses Mitteilungsblattes bestehen, sprecht mich auf dem Bootshaus an. Mit rudersportlichen Grüßen gez. Karl-Heinz Hilbig 18

19 RVL Vorstand Vorstand Dreesmann, Dr. H. Achter d Tooren Jemgum 0172/ / H.Dreesmann@t-onhline.de 2.Vorstand Hilbig, Karl-Heinz Am Nesseufer Leer 0172/ /72054 k.h.hilbig@hotmail.com 2.Vorstand Stammwitz, Beate Schwarzdornweg Leer 0151/ /2960 beate@stammwitz.info Finanzen Wilken, Rainer Eschenweg 19A Leer 0173/ / info@rainer-wilken.de Ruderwart Jacobus.deGroot Mühlenstr Leer 0491/ J.deGroot@t-online.de Bootswart Dieter Bakker Stettinerstr Leer 0163/ /4048 Diebakkers@aol.com Hauswart Voorwold, Jörg Kolkweg Leer 0151/ / joerg@voorwold.de Pressewart Jens Fulhage Pferdemarktstr Leer / Jens.fuhlhage@gmx.de Jugendwartin Ann Gela Ukena Folkmar-Allena Str Leer 0176/ /13314 Anngela.ukena@gmx.de Schrift/Presse Wilm Aits Löwenstr Leer 0491/ /12473 Wilm.aits@t-online.de Frauen Anke Dröge Hauptstr Leer 0176/ / Dr.droege@t-online.de Beirat de Vries, Jan Neue Str Leer 0160/ /62286 raklasen@t-online.de Drachenboote Harry Jannssen 0171/ / Harry.janssen@sparkasseleerwittmund.de Trainer Inge Buschmann Weidenweg Leer 0491/7915 Inge.Buschmann@t-online.de Trainer Heiko Gerdes Birkenweg Leer 0171/ / heiko.gerdes3@ewetel.net Trainer Iggo Bruhns Pferdemarktstr Leer 0172/ / Ausbildung Jutta Gerking Lohne /64554 juttagerking@gmx.de Ausbildung Ruth Ukena Lindenweg / Wanderrudern Hanses, Conny Bremer Str Leer 0491/ Sicherheit Willi Lienemann 0491/ Motorboot K.-G. Flitz Bootsmeister Herrmann Backer 0172/ Hafenmeister H. Akkermann (Hafenmeister) /

20 Zuständigkeiten bei Reparaturen oder bei Arbeiten am oder im Haus Das zuständige Vorstandsmitglied ist Jörg Voorwold (0151/ ) er ist bei Arbeiten in jedem Fall zu benachrichtigen. Bei Notfällen und eiligen Angelegenheiten ist direkt Kontakt aufzunehmen mit der zuständigen Person aus der Task Force bzw. nachfolgenden Fachbetrieben. Baustellen / Reparatur Fachbetrieb Zuständig in RVL Task Force Elektrik Hoppe 0491/4646 Juds 0491/7913 Karl-Heinz Kruizenga Horst Ebens Installation: Gas / Enno Onneken 0491/ 2388 Dicki Lienemann 0491/71819 Wasser/ Heizung Saul GmbH 0491/ Schlosserarbeiten May 0491/ Dicki Lienemann - Karl Georg Flitz 0172/ Holzarbeiten Frerichs, Ukena Walter Scholz 04950/2631 Herrmann Backer Malerarbeiten G. Brüggemann 0171/ G. Brüggemann 0171/ Glasscheiben G. Brüggemann G. Brüggemann Bootsreparaturen Herrmann Backer Dieter Bakker Außenborder Motoren Karl Georg Flitz Karl Georg Flitz 0172/ Außenanlagen Meike Diddens Fa. Uwe Gerdes Meike Diddens Material Sobing 0491 / Hans Georg Sobing Kantinenbestellung Bier: Brouwer 0491/ 2129 Gerd Ziegler 0491/ Sonstiges: Multi Süd (Matthias Brahms) Ordnung im Haus Terminreservierungen Tülin Oostinga Hauspflege (Reinigung) Fa. Frisia / Hr. Schoon 0491/12687 Schlüsseldienst Fa Sandersfeld Sicherheitstechnik 0491/ Helmut Dreesmann 04902/ oder 0172/ Karl-Heinz Hilbig 0491/72054 Dickki Lienemann (0491/71819) Jakobus de Groot ( 20

21 21

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