The Classic Car Fund Limited

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1 The Classic Car Fund Limited Prospekt Der The Classic Car Fund Limited (nachfolgend der Fonds") ist ein Investmentunternehmen nach dem Investmentunternehmensgesetz von St. Vincent and the Grenadines (2009) 7 Mai 2012 Vermögensverwaltung The Classic Car Fund Management Limited Trust House 112 Bonadie Street Kingstown St. Vincent and the Grenadines Fondsadministrator Scarabaeus Wealth Management Limited Trust House, 112 Bonadie Street P.O. Box 613, Kingstown, Saint Vincent Europäische Postanschrift: Austrasse 15, Postfach Vaduz, Liechtenstein

2 Seite 2 von 25 INHALTSVERZEICHNIS SEITE I. Einführung 5 II. Eckdaten 6 III. Allgemeine Hinweise 7 IV. Definitionen 9 1. Investmentunternehmensstruktur Wertpapierkategorien Anlagegrundsätze Anlageziel Anlagepolitik Risikobeschreibung Parteien Direktoren Vermögensverwaltung Fondsadministrator / Zahlstelle kontoführende Bank Broker/Depotbank Wirtschaftsprüfer Anlageberater Anlagevorschriften Zugelassene Anlagen Anlagepolitik Anlagebeschränkungen Risiken 13

3 Seite 3 von Spezifische Risiken Allgemeine Risiken Wert des Investments Investitionsdauer Erträge Vergangene Wertentwicklung Schwankende Finanzmärkte Hebelwirkung Illiquide Finanzmärkte Veränderung der Steuer- und Aufsichtsregularien Auswikrung bei umfangreichen Rücknahmen Eingeschränkte Rücknahme Gegenseitige Haftung Wechselkursschwankung Transaktionskosten Broker Kommissionen und Kosten Ausgabekommission Rücknahmekommission Zahlstellengebühr Verwaltungs- und Administrationsgebühr Performance Fees Depotbankgebühren und Courtage Transaktionskosten Direktorenentgelt und Kosten Betriebsausgaben Gründungskosten Ordentlicher und ausserordentlicher Aufwand Kostenumlage Nettoinventarwert (NAV) Ermittlung des Vermögens Temporary Suspension Steuervorschriften Geschäftsberichte Ausgabe von Anteilen 19

4 Seite 4 von Mindesteinlage Ausgabepreis Ausgabekommission Zahlstellengebühr Ausgabetag Allgemeine Informationen zur Zeichnung von Anteilen Aktienzertifikate Sacheinlage Rücknahme der Inhaberwertpapiere (Anteile) Rücknahmepreis Rücknahmetag Redemption Requests Rücknahmebschränkungen Rücknahmekommission Auszahlung des Rücknahmebetrages Sachauslage Zwangsweise Rücknahmen Übertragung der Anteile 21 Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung Aussetzung der Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen sowie der Berechnung des Nettovermögenswerts wesentliche Verträge Dokumente Schadensersatz Rechnungslegungsvorschriften Mindestanlage Rechtsverfahren Direktoren Interessenkonflikte Verhinderung der Geldwäscherei Rechte der Anleger Einwilligungen/Erklärungen der Anleger 24

5 I. E INFÜHRUNG Seite 5 von 25 Dieses Dokument ist der Prospekt des " The Classic Car Fund Limited " und beschreibt die Ausgabe von bis zu 100,000,000 stimmrechtslosen Inhaberwertpapieren ( Fondsanteile" oder Anteile ). Diese stimmrechtslosen Inhaberwertpapiere beziehen sich auf die Anteilsklassen Class I und Class P. Beide Anteilsklassen beziehen sich auf das gleiche Portfolio. Somit liegt keine wirtschaftliche Trennung vor. Die The Classic Car Fund Limited (die "Emittentin") wurde nach dem Recht von St. Vincent and the Grenadines am 03. Juni 2011 gegründet. The Classic Car Fund Limited (nachfolgend der Fonds") ist ein Investmentunternehmen nach dem Investmentunternehmensgesetz von St. Vincent and the Grenadines (2009). Die Erstausgabe der Fondsanteile wurde am in den Eckdaten genannten Startdatum zu einem Erstausgabepreis von EUR pro Anteil durchgeführt. Weitere Fondsanteile werden am Ausgabetag zum jeweiligen Anteilswert (NAV) vorgenommen. Sitz der Emittentin und des Investmentunternehmens: Trust House, 112 Bonadie Street, Kingstown, St. Vincent. Eintragungsdatum 21. Juli 2011 Direktoren Herr Filippo Pignatti Morano di Custoza Grütlistrasse Zürich Schweiz Herr Patrick Demi Blumenweg Lachen Schweiz Eingetragene Bevollmächtigte St. Vincent Trust Service Limited Trust House 112 Bonadie Street Kingstown, Saint Vincent Vermögensverwaltung The Classic Car Fund Management Limited Trust House 112 Bonadie Street Kingstown, Saint Vincent Europäische Postanschrift: Austrasse 15, Postfach Vaduz, Liechtenstein Tel: +423 / Fax: +423 / Rechtsvertreter Kanzlei Zuther Asylstrasse Männedorf Schweiz Bank / Depotstelle Banque Pasche (Liechtenstein) SA Austrasse Vaduz Liechtenstein Wirtschaftsprüfer ReviTrust Revision AG Bahnhofstrasse 15 P.O. Box 663 FL-9494 Schaan Liechtenstein Fondsadministrator / Zahlstelle Scarabaeus Wealth Management Ltd. Trust House 112 Bonadie Street P.O. Box 613 Kingstown, Saint Vincent

6 Seite 6 von 25 II. E CKDATEN The Classic Car Fund Limited Anteilsklasse Class I Class P Valoren Nummer ISIN Nummer VCP VCP Fondswährung EUR EUR Mindestanlage EUR EUR Erstausgabepreis EUR EUR März; 30. Juni; 30. September; 31. Dezember Bewertungstag Bewertungsintervall Annahmeschluss Anteilsgeschäft Ausgabe Die Emittentin kann weitere Bewertungstage festlegen (Ziffer 10) Vierteljährlich Bewertungstag, 16:00 Uhr (MEZ) Sacheinlage Ja (Ziffer 10.7) Annahmeschluss Anteilsgeschäft Rückgabe Bewertungstag, 16:00 Uhr (MEZ) Sachrückgabe Ja (Ziffer 11.7) Abschluss Rechnungsjahr 31.Dezember Ertragsverwendung THES (Wiederanlage) THES (Wiederanlage) Vom Anleger zu tragende Kosten Maximale Ausgabekommission 5 % Maximale Rücknahmekommission Haltefrist: 3 Jahre Zahlstellengebühr 0.20 %, min. EUR 80.-; max. EUR Vom Fonds zu tragende Kosten Maximale Management Fee 1.5 % p.a. 2.0 % p.a. o Maximale Performance-Fee o 15 % p.a. o 20 % p.a. o o Hurdle Rate High Watermark o o Nein Ja o Nein Ja Maximale Administrationsgebühr 0.20% p.a. oder im Minimum CHF 20'000.- p.a. Maximale Bankgebühr pauschal CHF 2 000

7 Seite 7 von 25 III. A LLGEMEINE H INWEISE Der Erwerb von Anteilen erfolgt ausschliesslich auf der Basis dieses Prospekts sowie der Anhänge. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt oder in einem darin genannten Dokument enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger genehmigt. Investmentunternehmensgesetz (IUG) von St. Vincent and the Grenadines Die Emittentin wurde gemäss Art. 154 IUG (2009) als ein rechtlich selbständiges offenes Investmentunternehmen aufgelegt und wird demzufolge unter diesen Bestimmungen reguliert. Als Investmentunternehmen ist die Emittentin verpflichtet, eine jährliche Aufsichtsgebühr von USD 800 zu zahlen. Ferner ist es untersagt, die Fondsanteile an Personen und Gesellschaften mit Domizil in St. Vincent zu vertreiben. Die Verpflichtungen der Emittentin sind: a) Registrierung als Investmentunternehmen in St. Vincent and the Grenadines; b) Anzeigen und Vorlage des Prospektes und dessen zukünftigen wesentlichen Änderungen; c) Vorlage eines revidierten Geschäftsberichtes; und d) Einzahlen der jährlichen Aufsichtsgebühr von derzeit USD 800. Als bewilligtes Investmentunternehmen wird die Emittentin von der zuständigen Abteilung der Aufsichtsbehörde überwacht. Die Aufsichtsbehörde kann Massnahmen ergreifen, wenn: a) das bewilligte Investmentunternehmen nicht mehr oder wahrscheinlich nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen wahrzunehmen; b) das bewilligte Investmentunternehmen zum Nachteil der Anteilsinhaber oder Gläubiger im Rahmen Geschäftstätigkeit oder der Auflösung tätig ist; c) die Direktoren des bewilligten Investmentunternehmen die Geschäfte nicht gesetzeskonform führen; oder d) eine verantwortliche Person (Direktor, Manager oder andere Beteiligte) nicht oder nicht mehr die erforderlichen fachlichen und persönlichen Kenntnisse aufweist. Die Aufsichtsbehörde ist zur Sicherstellung ihrer Tätigkeit jederzeit berechtigt, Auskünfte von den Direktoren des Investmentunternehmens zu verlangen. Die Direktoren gewähren der Aufsichtsbehörde Einsicht in allen Dokumenten oder versorgen sie in angemessener Zeit mit Kopien davon. Die Nichtbefolgung von Anordnungen kann mit Geldstrafen belegt werden. Im schlimmsten Fall droht die zwangsweise Liquidation des Investmentunternehmens. Die Aufsichtsbehörde wird keine Daten oder Dokumente über den Fonds veröffentlichen, ausser für gerichtliche Zwecke in St. Vincent. Allgemeine Informationen Die Emittentin wurde nach den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts von St. Vincent and the Grenadines als eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung am unter der Nummer IBC 2011 errichtet. Es sind keine Wertpapieroptionen oder sonstige spezielle Rechte für irgendein Wertpapier von der Emittentin garantiert. Weder ein Inhaberwertpapier noch ein Darlehenskapital der Emittentin ist durch irgendwelche Optionen eingeschränkt oder werden anders als flüssige Mittel betrachtet. Ferner werden keine Gebühren, Abschläge, Transaktionskosten oder sonstige besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Verkauf von Fondsanteilen von der Emittentin verlangt bzw. angewendet. Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Errichtung des Investmentunternehmens nicht Partei einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder eines Schlichtungsverfahrens. Es ist auch nichts in dieser Richtung pendent. Die Emittentin beschäftigt heute und in Zukunft keine Mitarbeiter. Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Konsequenzen im Klaren sein und insbesondere ihre in ihrem Heimatland geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Erwerb, des Vertriebs oder des Verkaufs von Anteilen an einem Investmentunternehmen beachten. Soweit Anteile an diesem Investmentunternehmen von Personen erworben werden, die vom Erwerb gemäss Prospekt ausgeschlossen sind, werden diese zwangsweise zurückgenommen. Zudem darf eine Übertragung der Anteile ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung der Direktoren nicht erfolgen. Verkaufsrestriktionen Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an diesem Investmentunternehmen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Jeder Investor ist verpflichtet, sich selbst über Verkaufsrestriktionen zu informieren und diese zu beachten. Dieser Prospekt stellt kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung an Personen in einer Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot an diese Person gesetzeswidrig ist. Saint Vincent and the Grenadines Die Fondsanteile dürfen nicht an Personen oder Gesellschaften mit Domizil in St. Vincent verkauft werden. Der Begriff St. Vincent Personen" umfasst:

8 Seite 8 von 25 'Einwohner/Domizilierte' gemäss dem Gesellschaftsrecht von St. Vincent: eine natürliche Person mit Wohnsitz und steuerlichem Anknüpfungspunkt in St. Vincent; Stiftungen, Gesellschaften, Partnerschaften, beschränkt haftende Gesellschaften oder andere Gesellschaftsformen, die nach dem Recht von St. Vincent errichtet worden sind oder wo die Personen indirekt oder direkt mehrheitlich Eigentümer sind. Dies umfasst aber nicht eine internationale Stiftung nach dem entsprechenden Stiftungsrecht und Gesellschaften sowie Versicherungen, die nach dem Gesellschaftsrecht resp. Versicherungsrecht von St. Vincent errichtet wurden. Ferner sind von dieser Regelung die Investmentunternehmen und Banken mit Sitz in St. Vincent ausgenommen. United States Die Anteile des Investmentunternehmens wurden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act of 1933 registriert und können, ausser in Verbindung mit einem Geschäft, welches dieses Gesetz nicht verletzt, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten, Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder verwaltet werden, angeboten, an diese veräussert, weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff Vereinigte Staaten" umfasst im Sinne dieses Dokumentes die Vereinigten Staaten von Amerika, alle ihre Gliedstaaten, Territorien und Besitzungen (possessions) sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen. Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, die Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten haben, sind berechtigt, wirtschaftliche Eigentümer der Anteile des Fonds nach Massgabe der Regulation S des Securities Act Release No (May 2, 1990) zu werden. Das Investmentunternehmen wurde nicht von der amerikanischen Steuerbehörde oder einer anderen staatlichen Aufsichts- und Regulierungsbehörde geprüft. Ohne Genehmigung durch die Direktoren oder dem Fondsadministrator dürfen keine Fondsanteile angeboten oder ein Vertrieb durchgeführt oder Information veröffentlicht werden. Dieser Prospekt ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Informationen, die die Ausgabe von Anteilen betreffen. Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung einer Anlage in Anteile dieses Investmentunternehmens unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden Prospekt enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik des Investmentunternehmens haben beraten lassen. Ferner werden potentielle Investoren und deren Vertreter angehalten, sich mit weiteren Fragen hinsichtlich eines Erwerbs von Anteilen, des Inhaltes des Prospektes oder der Satzung an den Vermögensverwalter oder dem Fondsadministrator zu wenden. Jede Information wird erteilt, soweit diese mit verhältnismässigen Aufwand und Mitteln beschafft werden kann. Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risiken verbunden. Das Investmentunternehmen eignet sich für Anleger, die in ein Portfolio bestehend aus Wertpapieren, Anleihen, Futures, Rohstoffen, Währungen, Optionen und anderen derivativen Finanzinstrumenten investieren wollen. Das Investmentunternehmen eignet sich nur für Anleger mit langem Anlagehorizont sowie überdurchschnittlichem Vermögen, die ihren unmittelbaren Finanzbedarf bereits aus anderen Mitteln gedeckt haben. Die Anleger müssen insbesondere bereit und in der Lage sein, ihr ganzes eingesetztes Kapital zu verlieren. Der Wert eines Fondsanteils kann steigen und fallen. Es wird ergänzend auf die in Ziffer 5 genannten Risiken verwiesen. Die Mindesteinlage beträgt EUR (Class P) EUR bzw (Class I). Dieses Minimum kann durch Beschluss der Direktoren geändert werden. Der Fondsadministrator kann auf Anordnung der Direktoren jederzeit und ohne Angabe von Gründen eine Zeichnung ablehnen. Der Erwerb eines Anteils an dem Investmentunternehmen setzt die Unterzeichnung eines Zeichnungsscheines gemäss Anhang A voraus. Der Fondsadministrator kann bei Bedarf weitere Angaben vom zeichnenden Investor anfordern. Weder die Ausgabe des Prospektes noch die hierin aufgeführten Informationen sind Grundlage der Annahme, dass diese Angaben bereits vor dem Ausgabedatum dieses Prospektes korrekt waren.

9 Seite 9 von 25 IV. D EFINITIONEN Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Zeitangaben in Liechtenstein. Alle Angaben zu einer Geldeinheit beziehen sich auf die Währung der Europäischen Gemeinschaft (Euro oder EUR), soweit nicht ausdrücklich eine andere Währung genannt ist. Dieser Prospekt wurde von der englischen Originalfassung übersetzt. Die englisch-sprachige Fassung des Prospektes ist im Falle von Unklarheiten/Streitigkeiten ausschliesslich anwendbar. Gründungsurkunde Die ursprüngliche oder von Zeit zur Zeit geänderte Gründungsurkunde der Emittentin. Aufsichtsbehörde Internationale Finanzmarktaufsicht Saint Vincent (IFSA) Direktorium Broker Die Direktoren der Emittentin Der jetzt oder später von der Emittentin beauftragte Broker Business Day Jeder Wochentag, ausser Sonnabend und Sonntag, an welchen in Liechtenstein, Schweiz oder St. Vincent ein Bankarbeitstag ist Satzung Bewertungstag Emittentin Depotbank Direktor Euro/EUR Die in der jeweils gültigen Fassung geltende Gesellschaftssatzung Der Tag, an welchem das Vermögen ermittelt wird die The Classic Car Fund Ltd. gemäss dem Gesellschaftsrecht von St. Vincent Die Bank oder der Broker, wo das Vermögen des Investmentunternehmens verwahrt wird ein Mitglied des Direktoriums der Emittentin die gesetzliche Währung in der Europäischen Union Investmentunternehmen beschreibt die Vermögensmasse aller Anteile NAV Anleger, das von der Emittentin aufgelegt wurde. stimmrechtslosen Inhaberwertpapiere das Nettofondsvermögen (net asset value) NAV pro Anteil NAV des Investmentunternehmens durch die Anzahl der Anteile dividiert Prospekt der Prospekt sowie die Anhänge dazu Rücknahmetag Rücknahmepreis Tag an welchem, die Anteile zurückgegeben werden können NAV am Bewertungstag pro Anteil Einzahlstelle Bank, von wo der Zeichnungsbetrag gezahlt wird Anteilsregister Register, in welchem die Anleger sowie deren Anteilsverkehr dokumentiert werden Anleger Zeichnender Zeichnungstag Zeichnungspreis Swiss Franc/CHF Gesetz US Dollar/USD die Inhaber der Inhaberwertpapiere (Fondsanteile) jede Person, die Anteile des Investmentunternehmens erwirbt Tag, an welchem die Anteile zu jedem NAV erworben werden können NAV am Bewertungstag Schweizer Franken Internationales Gesellschaftsrecht von Saint Vincent and the Grenadines, 2009 US Dollar US/USA Vereinigte Staaten von Amerika Potentielle Investoren werden darauf hingewiesen, dass diese Definitionen nur als Hilfe dienen und dass die Emittentin jederzeit andere Beteiligte beauftragen kann.

10 Seite 10 von INVESTMENTUNTERNEHMENSSTRUKTUR W ERTPAPIERKATEGORIEN Die Gründungsdokumente der Emittentin erlauben es den Direktoren durch Änderung der Satzung weitere Teilfonds (Wertpapierkategorien) zu bilden. Dieser Prospekt betrifft die stimmrechtslosen Inhaberwertpapiere des The Classic Car Fund. Die Emittentin kann bis zu 100,000,000 stimmrechtslose Inhaberwertpapiere (im Folgenden auch Anteile oder Fondsanteile genannt) ausgeben. Die Stammaktien wurden an den Fondsadministrator übertragen. Der Inhaber der Stammaktien ist berechtigt, an allen Gesellschaftsversammlungen teilzunehmen. Diese Aktien berechtigten aber nicht zur Teilhabe an den ordentlichen und ausserordentlichen (z.b. Liquidation) Erträgen des Investmentunternehmens Die stimmrechtslosen Inhaberwertpapiere werden im Folgenden als Anteile oder Fondsanteile bezeichnet. Diese Anteile haben die im Prospekte beschriebenen Rechte. Bestimmte Rechte, wie z.b. Stimmrechte, sind ausgeschlossen. Die Anteile werden als Inhaberpapiere ausgebeben und werden zu jedem NAV emittiert. Zu jedem Rückgabetag werden die Anteile zum jeweiligen NAV zurückgenommen. Die Anteile enthalten kein Vorkaufsrecht. Nach Ausgabe sind die Anteile vollständig eingezahlt und nach St. Vincent Recht steuer- und lastenfrei. Der Zeichnungsbetrag wird dem Investmentunternehmen (im Folgenden: Investmentunternehmen oder Teilfonds ) gutgeschrieben. Auch alle Erträge und sonstige Einnahmen werden dem Investmentunternehmen zugeteilt. Demzufolge werden auch die Aufwendungen und Verpflichtungen vom Investmentunternehmen getragen. Soweit die Emittentin weitere Teilfonds errichtet, wird es keine wirtschaftliche Vermischung mit anderen Teilfonds geben. Soweit bestimmte Aufwendungen nicht direkt einem Teilfonds zugewiesen werden können, erfolgt eine Aufteilung nach dem Wert des Vermögens der Teilfonds. Die das Teilfondsvermögen übersteigenden Aufwendungen verbleiben bei der Emittentin. Jeder Verweis in diesem Prospekt auf das Investmentunternehmen The Classic Car Fund bezieht sich somit auf die Anteile der Anleger. Dividenden and Erträge Das Anlageziel des Investmentunternehmen ist langfristig, um Kapitalgewinne, Dividenden und sonstige Erträge zu erzielen. Diese Erträge werden wieder zu Gunsten der Anleger investiert (thesauriert). 2. A NLAGEGRUNDSÄTZE 2.1. A NLAGEZIEL Das Ziel des Fonds ist es, mit dem Kauf, der Vermietung und dem Handel mit Oldtimern eine neue Anlageklasse auch für Privatanleger zu erschliessen. Der Fonds bietet eine Plattform für Anleger, die ihr Portfolio diversifizieren möchten. Durch den Kauf von Modellen der Sport- und Nobelmarken soll eine überdurchschnittliche Rendite erzielt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Fondsmanager das Portfolio auch mit Fahrzeugen mit Rennhistorie bereichern. Diese Fahrzeuge sind besonders wertvoll, wenn sie auch Rennen gewonnen haben. Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug, das älter als 20 Jahre ist. Grösste Wertsteigerungen im Deutschen Oldtimer Index Rang Hersteller Typ 1 Citroën 2CV6 2 Renault R4 3 Fiat 500 F 4 Porsche Mercedes-Benz 300 SL Flügeltürer 6 Pontiac Bonneville Cabr. 7 Cadillac de Ville 8 Cadillac Eldorado Cabrio 9 Mercedes-Benz 280 SE (W116) 10 Lancia Fulvia 1,3 S Stand: 01. Februar 2012 Quellen: VDA, classic-car-tax Trotz Krise liessen sich in den vergangenen zehn Jahren auch in niedrigeren Preisklassen durchaus ansehnliche Renditen erzielen. Diese Einschätzung bestätigt auch der Deutsche Oldtimer Index, den der Verband der Automobilindustrie (VDA) veröffentlicht. Für den Index beobachten Experten die Preisentwicklung von 88 Fahrzeugtypen aus sieben Nationen, die möglichst repräsentativ für den deutschen Oldtimer-Markt sind. Seit 1999 verbuchte demnach ein Durchschnitts-Oldtimer in Deutschland eine Wertsteigerung von 94,1 Prozent A NLAGEPOLITIK Das Portfolio des Fonds wird dazu breit diversifiziert. D.h., es werden Oldtimer verschiedenen Jahrgänge und Marken gekauft. Dazu werden Oldtimer-Messen und

11 Seite 11 von 25 andere Veranstaltungen weltweit besucht. Zusätzlich beteiligt sich der Fonds durch Kauf von Wertrechten an Unternehmen und Zuliefern aus der Automobil-Branche sowie aus dem Bereich der nichterneuerbare Energien und investiert in Edelmetalle. Alle Fahrzeuge werden sorgfältig aufbewahrt und versichert. Somit ist es jedem Anleger des Fonds möglich, diese Fahrzeuge auch zu besichtigen. Mindestens einmal pro Jahr wird jedes Fahrzeug dem Anleger präsentiert. Daneben werden diese Fahrzeuge auch zur Förderung des Bekanntheitsgrades und zur Erhöhung des Marktwertes auf Oldtimer-Ausstellungen gezeigt oder an Museen sowie die Filmindustrie vermietet. Im Folgenden sind einige Events genannt, bei welchem die Oldtimer gezeigt werden könnten. Le Mans Classis Wertindikator. Ferner wird geprüft, ob der Verkauf auch zum Eigentumsübergang führt. Zusätzlich werden die Oldtimer versichert. Um den Wert des Fahrzeuges zu steigern, wird das Fahrzeug, soweit möglich, unter Verwendung von Originalteilen gewartet. Durch eine spezielle Lagerung und Handhabung der Oldtimer wird weitestgehend der Alterungsprozess vermieden. Die durch die Lagerung und Wartung anfallenden Kosten können bei einigen Fahrzeugen vor allem durch die Vermietung amortisiert werden. Je nach Modell wird es unterschiedliche Wartungsmodule geben, um die Wartungskosten möglichst gering zu halten. So ist z.b. bei einigen Oldtimers angebracht, diese in bestimmten Zeitabständen zu bewegen. Andere Modelle werden vorwiegend in speziell temperierten Boxen aufbewahrt. Somit ist der Fonds für Anleger mit einer mittelfristigen Anlagestrategie geeignet. Concorso d'eleganza Villa d'este Pebble Beach Concours d'elegance Grand Prix de Monaco Historique Goodwood Revival Mille Miglia Klassikwelt Bodensee Sportcars St. Moritz 2.3. R ISIKOBESCHREIBUNG Das Anlageziel des Classic Car Fund ist, wie oben aufgeführt, sehr spieziell auf Oldtimer ausgerichtet. Damit ist eine Beteiligung am Fonds auch gleichzeitig ein Investment zum grössten Teil in Oldtimer und danaben in Aktien und Edelmetalle. Somit hat dieser Fonds mit der Fokussierung auf hauptsächlich ein Investment ein höheres Risiko als ein Fonds mit verschiedenen Kapitalanlagen. Vor dem Kauf werden die Oldtimer sorgfältig auf ihre Historie und Originalität fachmännisch geprüft. Dazu werden spezialisierte Gutachter beauftragt. Abschliessend wird es für jedes Fahrzeug ein Gutachten geben. Dieses fungiert somit als Qualitäts- und 3. P ARTEIEN 3.1. D IREKTOREN Herr Filippo Pignatti Morano di Custoza Grütlistrasse Zürich Schweiz Herr Patrick Demi Blumenweg Lachen Schweiz 3.2. V ERMÖGENSVERWALTUNG Die Anlageentscheide für dieses Investmentunternehmen wurden an The Classic Car Fund Management Limited Trust House, 112 Bonadie Street Kingstown, Saint Vincent delegiert. Die Direktoren der The Classic Car Fund Management Limited: Herr Filippo Pignatti Morano di Custoza (Details, Ziffer 3.1.) Herr Patrick Demi (Details, Ziffer 3.1.) 3.3. F ONDSADMINISTRATOR / Z AHLSTELLE Die Direktoren haben die Scarabaeus Wealth Management Limited als Fondsadministrator des Investmentunternehmens beauftragt ( Fondsadministrator ). Der Fondsadministrator wurde nach dem Recht von Saint Vincent and the Grenadines am 02. Mai 2012 errichtet und erbringt die Dienstleistungen als

12 Seite 12 von 25 Fondsadministrator und Zahlstelle für Investmentunternehmen und andere kollektive Kapitalanlagen. Der Fondsadministrator ist unter anderem für die Verwaltung und die Berechnung des Fondsvermögens verantwortlich. Zudem haben die Direktoren der Emittentin die Scarabaeus Wealth Management Limited als Zahlstelle für die Verwaltung der Wertpapiere beauftragt. Alle Investoren (Banken, Privatpersonen, Stiftungen, Versicherungsgesellschaften usw.) können ihre Fondsanteile direkt über die Zahlstelle erwerben und zurückgeben. Als Fondsadministrator wird nicht für den Bestand und den Wert Fondsanteile garantiert. Ferner ist der Fondsadministrator nicht für die Investmententscheidungen oder die Wertentwicklung des Investmentunternehmens verantwortlich. Die Direktoren der Scarabaeus Wealth Management Limited sind Herr Michael Zuther und Herr Lamberto Silvestri KONTOFÜHRENDE B ANK Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, 9490 Vaduz, Liechtenstein ist kontoführende Bank. Die Emittentin hat für die Zwecke der Zahlungen von Zeichnungs- und Rückgabebeträgen sowie der Kosten bei der Bank ein Konto errichtet. In dieser Funktion übernimmt die Bank keine Garantie für die Anlegeranteile, wie sie hier beschrieben werden. Zudem ist die Bank für die Entscheidungen im Rahmen der Vermögensverwaltung sowie die Wertentwicklung nicht verantwortlich. Auch ist die Bank nicht verpflichtet, die Anlegeentscheidungen generell oder in Bezug auf die im Prospekt genannten Finanzanlagen zu kontrollieren. Die Bank ist nicht Teil der Emittentin oder sonstwie an der Vermögensverwaltung beteiligt. Die Rechtsbeziehung unterliegt dem liechtensteinischen Recht. Die Bank ist nicht der Aufsicht von St. Vincent unterstellt. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit von der Bank beendet werden und enthält Entschädigungsansprüche zu Gunsten der Bank bei Vorliegen bestimmter Umstände B ROKER/DEPOTBANK Die Emittentin kann jederzeit bei einem oder mehreren Broker(n) oder bei einer oder mehreren Depotbanken Handelskonten einrichten und dort Vermögenswerte zum Zwecke des Handels von Finanzwerten oder des Errichtens von Kreditlinien aufbewahren. Der Broker/die Depotbank ist für die Verwahrung des Vermögens des Investmentunternehmens verantwortlich. In dieser Funktion übernimmt der Broker/die Depotbank keine Garantie für die Anlegeranteile, wie sie hier beschrieben werden. Zudem ist der Broker/die Depotbank für die Entscheidungen im Rahmen der Vermögensverwaltung sowie die Wertentwicklung nicht verantwortlich. Auch ist der Broker/die Depotbank nicht verpflichtet, die Anlegeentscheidungen generell oder in Bezug auf die im Prospekt genannten Finanzanlagen zu kontrollieren. Die kontoführende Bank kann auch als Depotbank fungieren W IRTSCHAFTSPRÜFER Als Wirtschaftsprüfer wurde ReviTrust Revision AG, Bahnhofstrasse 15, Postfach 663, FL-9494 Schaan ( ernannt A NLAGEBERATER Derzeit ist kein Anlageberater benannt. 4. A NLAGEVORSCHRIFTEN Zur Verringerung der Risiken wird der Vermögensverwalter von den Direktoren zur Einhaltung der Anlagevorschriften verpflichtet. Dazu werden die Anlageentscheidungen aufgezeichnet und im Falle von Verstössen eine unmittelbare Beseitigung des Anlageverstosses vorgenommen Z UGELASSENE A NLAGEN Für die Anlagen des Fonds gelten im Übrigen folgende Bestimmungen: Physische Werte Classic Cars Edelmetalle Wertpapiere, ETF und Fonds Alle Arten von Wertpapieren Alle Arten von Anteilen in Fonds Anleihen Das Investmentunternehmen kann in alle Arten von Anleihen investieren, z.b.: Unternehmens- und Staatsanleihen Kassenobligationen Nullcouponanleihen und Schuldverschreibungen Anleihen auf Wertpapiere oder Indices ohne festen Verfall mit Kapitalgarantie

13 Seite 13 von Währungen Das Investmentunternehmen kann jede Art von Währungsinvestments durchführen. maximal zulässigen Kreditrahmens. Die alleinige Entscheidung ob, auf welche Weise und in welcher Höhe Kredite ausgereicht werden, obliegen dem Vermögensverwalter und der Depotbank entsprechend der Kredit- und Risikopolitik Sichteinlagen Das Investmentunternehmen kann Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei Kreditinstituten in jeder Währung haben A NLAGEPOLITIK Aufnahme und Gewährung von Krediten Kreditgewährung an Dritte Das Investmentunternehmen darf keine Kredite an Dritte gewähren. Der Erwerb von verbrieften und unverbrieften Darlehen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden sowie Private Placements gehören nicht dazu Kreditaufnahme Das Investmentunternehmen darf zu Anlagezwecken für höchstens 25% des Nettovermögens Kredite zu marktkonformen Bedingungen und Zinssätzen aufnehmen. Das Investmentunternehmen hat gegenüber der Depotbank keinen Anspruch auf die Einräumung des Wertschriftenleihe Das Investmentunternehmen führt keine Wertschriftenleihe durch Wertschriftenentlehnung Das Investmentunternehmen nimmt keine Wertschriftenentlehnung vor Verpflichtungen zu Lasten des Vermögens des Investmentunternehmens Das Vermögen des Investmentunternehmens darf verpfändet, abgetreten, übertragen werden oder sonst als Garantie dienen, ausgenommen bei Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten A NLAGEBESCHRÄNKUNGEN Für das Investmentunternehmen bestehen keine weiteren Anlagebeschränkungen. 5. R ISIKEN 5.1. S PEZIFISCHE R ISIKEN Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Investmentunternehmens abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurück erhält. Daneben können andere Risiken in Erscheinung treten. Fokussierte Anlage Das Investmentunternehmen kann sich auf wenige Anlagen konzentrieren (Ziffer 4.1). Die Wertentwicklung des Investmentunternehmens kann deshalb von der allgemeinen Entwicklung der Aktien- und Kapitalmärkte abweichen. Hebelwirkung (Leverage) Durch den Einsatz von zulässige Kreditaufnahme kann eine zusätzliche Hebelwirkung entstehen, welche ein Vielfaches des eingesetzten Kapitals oder der hinterlegten Marge betragen kann. Dadurch unterliegt der Wert eines Anteils des Investmentunternehmens grösseren Schwankungen, als wenn ohne Hebelwirkung investiert würde. Aus den dargelegten Gründen beinhaltet eine Investition in das Investmentunternehmen ein höheres Risiko als eine Anlage in einem traditionellen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Die Emittentin empfiehlt allen Anlegern, nur einen beschränkten Teil ihres Portfolios in das Investmentunternehmen zu investieren. Zudem werden die Anleger darauf aufmerksam gemacht, dass eine Investition in das Investmentunternehmen als eine langfristige Anlage zu betrachten ist, die grösseren Wertschwankungen unterworfen sein kann A LLGEMEINE R ISIKEN Zusätzlich zu den spezifischen Risiken können die Anlagen des Investmentunternehmens allgemeinen Risiken unterliegen. Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Aktien- und Anleihensmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw.

14 Seite 14 von 25 damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung einer Anlage in Anteile dieses Investmentunternehmen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden Prospekt enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik des Investmentunternehmens haben beraten lassen. Gegenparteienrisiko Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, welche für Rechnung des Vermögens abgeschlossen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist. Geldwertrisiko Die Inflation kann den Wert der Anlagen des Vermögens mindern. Die Kaufkraft des investierten Kapitals sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Anlagen abwerfen. Konjunkturrisiko Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden. Länderrisiko Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. Marktrisiko (Kursrisiko) Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes Risiko, das darin besteht, dass sich der Wert einer bestimmten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des Investmentunternehmens verändert. Psychologisches Marktrisiko Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in welche investiert wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich besonders auf Aktien aus. Settlement Risiko Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko des Investmentunternehmens, weil ein abgeschlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verluste aufgrund von Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten können. Settlement Risiko Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko des Investmentunternehmens, weil ein abgeschlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verluste aufgrund von Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten können. Unternehmerrisiko Anlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens dar. Im Extremfall - bei einem Konkurs - kann dies den vollständigen Wertverlust der entsprechenden Anlagen bedeuten. Währungsrisiko Hält das Investmentunternehmen Vermögenswerte, die auf Fremdwährung(en) lauten, so ist er (soweit Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten bestehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann. Zinsänderungsrisiko Soweit das Investmentunternehmen in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist er einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum Vermögen gehörenden verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Vermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält W ERT DES I NVESTMENTS Der Wert der Investments kann steigen und fallen, was zu einer entsprechenden Wertveränderung des Inhaberwertpapieres (Anteil) führt I NVESTITIONSDAUER Die Investments unterliegen erfahrungsgemäss Schwankungen am Finanzmarkt. Daher wird zukünftigen Investoren empfohlen, eine Haltedauer von 5 Jahren einzuplanen. Dies ist aber keine Bedingung für den Erwerb von Anteilen E RTRÄGE Wie bereits oben beschrieben, beabsichtigen die Direktoren der Emittentin keine Gewinnausschüttungen

15 Seite 15 von 25 vorzunehmen. Daher ist eine Beteiligung am Investmentunternehmen nicht für Investoren geeignet, die durch die Erträge ein laufendes Einkommen erhalten möchten V ERGANGENE W ERTENTWICKLUNG Die vergangene Wertentwicklung durch den Vermögensverwalter oder des Investmentunternehmens ist keine Garantie für künftige Wertentwicklungen S CHWANKENDE F INANZMÄRKTE Die Wertentwicklung in den jeweiligen Finanzmärkten, in welchen das Investmentunternehmen investiert hat, kann schwanken und von folgenden Aspekten beeinflusst werden (nicht abschliessend): Veränderung bei den Lagerstellen der Wertschriften; staatliche Handel- und Finanzpolitik; nationale und internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse sowie Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze H EBELWIRKUNG Das Investmentunternehmen kann das Vermögen durch den Einsatz von die Belehnung wie in Ziffer 4 beschrieben mit einer Hebelwirkung versehen. Dies kann zu einer erhöhten Wertveränderung vom Vermögen führen I LLIQUIDE F INANZMÄRKTE Unter gewissen Umständen ist es möglich, dass der Finanzmarkt, in welchem das Investmentunternehmen investiert ist, illiquide wird. Damit wird es schwierig, Wertschriften zu marktkonformen Preisen zu kaufen oder zu verkaufen V ERÄNDERUNG DER S TEUER- UND A UFSICHTSREGULARIEN Die Angaben zur Besteuerung der Gesellschaft und der Anteilsinhabern, die Möglichkeit der Emittentin in verschiedenen Finanzmärkten zu investieren, die Möglichkeit der Emittentin das Vermögen von diesen Finanzmärkten zurück zu transferieren, einschliesslich der Erträge auf diesem Vermögen und weitere Möglichkeiten beruhen auf den aktuellen Vorschriften. Diese können durch staatliche Anordnung geändert werden. Insofern wird dem Anleger geraten, seinen steuerlichen Berater in Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen des Erwerbs von Anteilen an diesem Investmentunternehmen zu konsultieren, bevor ein Erwerb von Anteilen erfolgt A USWIKRUNG BEI UMFANGREICHEN R ÜCKNAHMEN Umfangreiche Rücknahmen von Anteilen können zum unerwünscht vorzeitigen Verkauf von Finanzanlagen führen, die den Wert der Anteile beeinflussen können. Auch können umfangreiche Rücknahmen eine Liquidation des Investmentunternehmens verursachen E INGESCHRÄNKTE R ÜCKNAHME Generell können Anteilsinhaber zum Rücknahmetag einige oder alle Anteile zurückgeben, soweit keine Einschränkungen gemäss Ziffer 13 vorliegen G EGENSEITIGE H AFTUNG Die Satzung der Emittentin bevollmächtigt die Direktoren die Statuten zu ändern, um weitere Teilfonds zu errichten. In dem Fall wird sichergestellt, dass die Teilfonds untereinander keinen Einfluss auf den Wert und die Erträge des anderen Teilfonds haben W ECHSELKURSSCHWANKUNG Das Portfolio des Investmentunternehmens kann sich auch aus anderen Währungen als dem EURO zusammensetzen. Somit kann eine negative Wechselkursschwankung auch den Wert des Portfolios verringern T RANSAKTIONSKOSTEN Alle Transaktionskosten werden vom Investmentunternehmen getragen B ROKER Die Emittentin ist in Bezug auf einen Broker ein Gläubiger mit ungesicherten Ansprüchen, insofern der Broker diese Wertschriften an Dritte verleiht oder verpfändet. Im Falle einer Insolvenz des Brokers könnte die Emittentin nicht in der Lage sein, sich vollständig mit gleichartigen Wertschriften einzudecken. Zudem werden die liquiden Mittel der Emittentin nicht von den liquiden Mitteln des Brokers ausgesondert und wird somit für Zwecke des Brokers verwendet. Damit ist auch hier die Emittentin nur ein ungesicherter Gläubiger. 6. K OMMISSIONEN UND K OSTEN Das Investmentunternehmen trägt alle administrativen und operationellen Kosten A USGABEKOMMISSION Zur Deckung der Kosten, welche die Platzierung der Anteile verursacht, kann das Investmentunternehmen auf

16 Seite 16 von 25 den Nettoinventarwert der neu emittierten Anteile zugunsten der Emittentin, der Bank und/oder von Vertriebsberechtigten im In- oder Ausland eine Ausgabekommission gemäss Ziffer II Eckdaten erheben R ÜCKNAHMEKOMMISSION Für die Auszahlung zurückgenommener Anteile kann das Investmentunternehmen auf den Nettoinventarwert der zurückgegebenen Anteile zugunsten des Investmentunternehmens eine Rücknahmekommission gemäss Ziffer II Eckdaten erheben. Bei der Auszahlung des Liquidationsbetreffnisses im Falle der Auflösung des Investmentunternehmens, kann die Emittentin eine Rücknahmekommission gemäss der Ziffer II Eckdaten erheben. Eckdaten. Diese wird pro rata temporis jeweils am Quartalsende erhoben. Zzgl. trägt das Investmentunternehmen die Drittkosten der Depotbank T RANSAKTIONSKOSTEN Das Investmentunternehmens trägt alle Transaktionskosten wie z.b. Courtagen, Steuern D IREKTORENENTGELT UND K OSTEN Die Direktoren können ein Entgelt erhalten. In jedem Fall ersetz das Investmentunternehmen den Direktoren die anfallenden Kosten wie z.b. für Reisen, Übernachtungen oder andere angemessene und dokumentierte Kosten, die Folge der Wahrnehmung der Direktorenpflichten sind Z AHLSTELLENGEBÜHR Für die Wahrnehmung der Verpflichtungen als Zahlstelle kann der Fondsadministrator eine Kommission von 0.20 %, Minimum EUR 80.-/Maximum EUR 500.-, auf jede Zeichnung und Rücknahme zu Lasten des Investors erheben. Ferner kann der Fondsadministrator dem Investmentunternehmen die Kosten für den Versand der Abrechnungen und Depotauszüge in Rechnung stellen V ERWALTUNGS- UND A DMINISTRATIONSGEBÜHR Das Investmentunternehmen stellt für das Asset Management eine jährliche Verwaltungskommission und für die Fondsadministration eine Administrationsgebühr gemäss Ziffer II Eckdaten in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des Investmentunternehmens berechnet und pro rata temporis jeweils am Quartalsende erhoben. Ferner trägt das Investmentunternehmen anfallende Vermittlungsgebühren P ERFORMANCE F EES Beim Investmentunternehmen wird eine Performance Fee gemäss Ziffer II Eckdaten erhoben. Die erfolgsabhängige Zusatzvergütung (Performance Fee) bezieht sich auf die erzielte Wertsteigerung des Vermögens des Investmentunternehmens. Überschreitet der Zuwachs des Nettoinventarwertes im Bewertungsintervall nach Abzug der Kosten den bisher höchsten Nettoinventarwert (High Watermark) wird die Differenz zur Berechnung der Performance Fee verwendet. Somit wird eine Performance Fee nur berechnet, wenn ein neuer Höchstwert erreicht wird D EPOTBANKGEBÜHREN UND C OURTAGE Das Investmentunternehmen trägt die marktkonformen jährlichen Kosten der Depotbank gemäss Ziffe II 6.9. B ETRIEBSAUSGABEN Das Investmentunternehmen trägt die Kosten der Beteiligten, einschliesslich derer des Vermögensverwalters und des Fondsadministrators für deren Reisen, Übernachtungen oder andere angemessene und dokumentierte Kosten, die Folge der Wahrnehmung ihrer Pflichten sind. Zusätzlich trägt das Investmentunternehmen die Kosten der Emittentin, die vom Investmentunternehmen verursacht werden, für z.b. die Kosten der Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Registrierung sowie administrative Ausgaben, Aufsichtsgebühren und Druckkosten G RÜNDUNGSKOSTEN Die Gründungskosten und die Kosten für die erstmalige Ausgabe der Inhaberwertpapiere werden bis zu einem Betrag von EUR vom Investmentunternehmen getragen. Diese Kosten werden über eine Periode von max. 60 Monate abgeschrieben, soweit die Direktoren nicht eine wirtschaftlich angemessene Periode bestimmen. Die Kosten für die weitere Ausgabe von Inhaberwertpapieren werden auch vom Investment-unternehmen getragen O RDENTLICHER UND AUSSERORDENTLICHER A UFWAND Die Direktoren und der Fondsadministrator haben Anspruch auf Ersatz der folgenden Auslagen: Kosten für die Vorbereitung, den Druck und den Versand der Geschäftsberichte sowie weiterer gesetzlich vorgeschriebener Publikationen; Kosten für die Rechtsberatung, die der Gesellschaft, der Depotbank oder dem Fondsadministrator entstehen, wenn sie im Interesse der Anleger oder des Investmentunternehmens handeln;

17 Seite 17 von 25 Kosten für die Veröffentlichung in den Publikationsorganen und evtl. zusätzlichen von der Gesellschaft bestimmten Zeitungen oder elektronischen Medien gerichteten Mitteilungen des Investmentunternehmens einschliesslich die Publikationen von Kursen; Gebühren und Kosten für Bewilligungen, Information und die Aufsicht über das Investmentunternehmen in St. Vincent und im Ausland; alle Steuern, die auf das Vermögen des Investmentunternehmens sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben werden; Gebühren, die im Zusammenhang mit einer allfälligen Kotierung des Investmentunternehmens und mit der Vertriebsbewilligung im In- und Ausland anfallen (z.b. Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten); Gebühren für Zahlstellen, Vertreter, Verwalter oder Verwahrer von Anteilen, Informationspflichten und andere Repräsentanten mit vergleichbarer Funktion im In- und Ausland; ein angemessener Anteil an Kosten für Drucksachen und Werbung, welche direkt im Zusammenhang mit dem Anbieten, Bewerbung und Verkauf von Anteilen anfallen; Honorare der Revisionsstelle und der Steuerberater; Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen gemäss dem Investmentgesetz (z.b. Änderungen der Dokumente); Zusätzlich können dem Investmentunternehmen, bei Vorliegen ausserordentlicher Verhältnisse und wenn die Emittentin dies im Interesse der Anleger als nötig erachtet, belastet werden: Weitere ausserordentliche und nicht vorhergesehene Kosten für z.b. Aufsichtsgebühren. Diese können pro rata dem Vermögen belastet werden. Dritte haben Anspruch auf Ersatz ihrer Kosten durch das Investmentunternehmen. Wirtschaftsprüfer: Kosten für ausserordentliche und das vereinbarte Honorar übersteigende Aufwendungen des Wirtschaftsprüfers, die diesem aus Expertisen, die er im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen hat, entstanden sind. Rechtsberatung: Kosten für von der Gesellschaft in Auftrag gegebene Rechts- oder Sachverständigengutachten K OSTENUMLAGE Alle Gründungs- und laufende Kosten der Emittentin, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Teilfonds anfallen, werden von diesem getragen. Alle Kosten der Emittentin, die nicht einem bestimmten Teilfonds zugeordnet werden können, werden jedem Teilfonds entsprechend des Nettovermögens zugeordnet. 7. N ETTOINVENTARWERT (NAV) Gemäss den Statuten wird der Wert eines Anteils (Inhaberwertpapier) dadurch ermittelt, dass der Wert des Investmentunternehmens berechnet wird. Diese beiden Werte werden am Bewertungstag durch den Fondsadministrator auf der Basis der Schlusskurse des Hauptmarktes ermittelt. Dieser NAV kann beim Sitz des Investmentunternehmens oder andere Geschäftsstellen angefordert werden. Der NAV wird regelmässig am nachfolgenden Arbeitstag ermittelt. Der Bewertungstag ist der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Sofern erhebliche Zeichnungen und/oder Rücknahmen vorliegen, können die Direktoren weitere Bewertungs- oder Berechnungstage bestimmen. Wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Investmentunternehmens bildet, unerwartet geschlossen ist, werden die Kurse vom davor liegenden Tag verwendet. Sofern weitere Abklärungen zu treffen sind, kann die Veröffentlichung des Nettofondsvermögens bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats verzögert werden E RMITTLUNG DES V ERMÖGENS Das Vermögen des Investmentunternehmens wird folgendermassen bewertet: a) In Übereinstimmung mit allgemein akzeptierten Bewertungsregeln; bei sog. Managed Accounts, die bei einem Broker eröffnet worden sind, werden nur die Salden verbucht. Der Fondsadministrator ist nicht verpflichtet, jede einzelne Transaktion zu verbuchen; b) Anlagen, die an einer Börse notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, werden in der Regel zum Schlusskurs des massgeblichen Bewertungstages bewertet. Wenn eine Anlage an mehreren Börsen oder Märkten gehandelt wird, ist der Kurs jenes Marktes massgebend, welcher der Hauptmarkt für diese Anlage ist. Vorbehalten bleibt Bst. c unten; c) Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist und diejenigen Vermögenswerte, die nicht unter Bst. b oben fallen, werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch oder unter der Aufsicht der Direktoren bestimmt wird;

18 Seite 18 von 25 d) Kollektive Anlagen: Grundlage für die Bewertung von Anlagepositionen des Investmentunternehmens ist der zuletzt verfügbare Nettoinventarwert der jeweiligen Anlageposition vor dem jeweiligen Bewertungstag. e) die liquiden Mittel werden grundsätzlich auf der Basis des Nennwertes, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, bewertet; f) für die Anlagen, die nicht auf die Rechnungswährung des Investmentunternehmens lauten, wird deren Wert zum Schlusskurs umgerechnet; und g) Anteile an nicht an einem geregelten Markt gehandelten Unternehmen werden in den ersten 12 Monaten zum Erwerbspreis und danach durch ein Bewertungsgutachten anhand des geprüften Jahresabschlusses, der nach PGR (liecht. Personen- und Gesellschaftsrecht) oder nach anderen nationalen Buchhaltungsstandards erstellt ist, bewertet. Der Vermögensverwalter kann für die Bewertung eine fähige unabhängige Drittpartei beiziehen. Es wird nach den gängigen Bewertungsgrundsätzen wie Nettoinventarwert, letzte Finanzierungsrunde bzw. Kapitalerhöhung, Multiple-Analysen, anhand von vergleichbaren Transaktionen oder mittels Discounted Cash Flow (DCF) bewertet. Die Direktoren und der Fondsadministrator sind berechtigt, zeitweise andere adäquate Prinzipien zur Bewertung des Vermögens anzuwenden, falls die oben erwähnten Kriterien zur Bewertung auf Grund aussergewöhnlicher Ereignisse unmöglich oder unzweckmässig erscheinen. Bei massiven Rücknahmeanträgen können die Anteile auf der Basis der Kurse bewerten, zu welchen die notwendigen Verkäufe von Wertpapieren getätigt werden. In diesem Fall wird für gleichzeitig eingereichte Zeichnungs- und Rücknahmeanträge dieselbe Berechnungsmethode angewandt. Der NAV eines Anteils ist in der Rechnungswährung des Investmentunternehmens ausgedrückt und ergibt sich aus dem Vermögen des Investmentunternehmens, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf 0.01 EUR gerundet. Im Falle von Fehlberechnungen des NAVs wird dieser von den Direktoren oder deren Beauftragten festgelegt T EMPORARY S USPENSION Der Fondsadministrator kann die Berechnung des Nettovermögenswerts und/oder die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen des Investmentunternehmens aussetzen, a) wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Investmentunternehmens bildet, unerwartet geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist; b) bei politischen, wirtschaftlichen, technischen oder anderen Notfällen; oder c) wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für das Investmentunternehmen undurchführbar werden. Die Direktoren teilen den Aufschub unverzüglich der Aufsicht und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Die Ermittlung des NAV pro Anteil kann gemäss den Gründen in Ziffer 13 ausgesetzt werden. In dieser Zeit werden keine Anteile zurückgenommen oder neue ausgegeben. Auch können Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge bis zur Aufhebung der Aussetzung wieder zurückgenommen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, werden diese mit dem nächsten berechneten NAV abgerechnet. 8. S TEUERVORSCHRIFTEN Nach den derzeitigen Steuervorschriften von St. Vincent sind die Emittentin und die Anleger, die nicht als in St. Vincent beheimatet gelten, von jeglichen Steuern (Einkommensteuer, Quellensteuer, Kapitalsteuer, Ertragsteuer, Erbschaftssteuer) befreit. Die Emittentin und ihre Direktoren können nicht für eventuelle steuerliche Verpflichtungen der Anleger haftbar gemacht werden. Das Investmentunternehmen kann je nach Vorschrift des Staates, in welches es investiert und je nach Finanzanlage zur Zahlung von Steuern auf den Erwerb und den Verkauf von Finanzanlagen verpflichtet sein. Anteilsinhaber Anleger werden aufgefordert, bezüglich der entsprechenden Steuerfolgen ihren eigenen professionellen Berater zu konsultieren. Weder die Emittentin, der Fondsadministrator, die Depotbank noch deren Beauftragte können eine Verantwortung für die individuellen Steuerfolgen beim Investor aus dem Kauf oder Verkauf bzw. dem Halten von Anteilen übernehmen. EU-Zinsbesteuerung In Bezug auf das Investmentunternehmen kann eine Zahlstelle aus Liechtenstein verpflichtet sein, einen Steuerrückbehalt hinsichtlich bestimmter Zinserträge, und zwar sowohl hinsichtlich der Ausschüttung als auch bei Verkauf bzw. der Rücknahme der Anteile am Investmentunternehmen zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU-Mitgliedstaat geleistet werden (EU-Zinsbesteuerung). Gegebenenfalls keine eine Zahlstelle aus Liechtenstein anstatt des Steuerrückbehalts auf ausdrücklichem Antrag des nutzungsberechtigten Anlegers ein Meldeverfahren vorsehen. Es gilt zu beachten:

19 Seite 19 von 25 Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. 9. G ESCHÄFTSBERICHTE Das Geschäftsjahr des Investmentunternehmens endet am 31. Dezember eines Jahres. Die Geschäftsberichte werden in Übereinstimmung mit dem GAAP-Rechnungslegungsstandard von Liechtenstein erstellt und von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Der Geschäftsbericht wird innerhalb von 4 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erstellt. 10. A USGABE VON A NTEILEN M INDESTEINLAGE Die Mindesteinlage wird in Ziffer II Eckdaten genannt. Dieses Minimum kann durch Beschluss der Direktoren abgeändert werden A USGABEPREIS Bei Erstausgabe der Anteile werden diese zum Erstausgabepreis angeboten. Danach gilt der Ausgabepreis am Bewertungstag. Der Ausgabepreis setzt sich aus dem NAV (Nettovermögenswert) pro Anteil am Bewertungstag zzgl. einer Ausgabekommission zusammen. Im Falle einer Aussetzung oder Aufschiebung der Bewertung der Anteile am Bewertungstag wird der nach Eingang der Zeichnung ermittelte Ausgabepreis verwendet A USGABEKOMMISSION Die Ausgabekommission beträgt höchstens 5% Z AHLSTELLENGEBÜHR Die Zahlstellengebühr beträgt 0.20% mit einem Minimum von EUR 80.- und einem Maximum von EUR vom gezeichneten Betrag A USGABETAG Vierteljährlich, am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Sollten an diesem Tag die Hauptmärkte geschlossen sein, ist es der vorhergehende Handelstag A LLGEMEINE I NFORMATIONEN ZUR Z EICHNUNG VON A NTEILEN Zeichnungsanträge haben in Überstimmung mit dieser Ziffer und dem (Anhang A) zu erfolgen. Die Zahlstelle ist ermächtigt, weitere Dokumente wie Treuhandverträge, Verwaltungsverträge und Nachweise der Errichtungsbehörden, anzufordern, bevor eine Zeichnung angenommen wird. Die Zeichnungsanträge müssen beim Fondsadministrator zum Zeichnungsschluss, Uhr (MEZ) vorliegen. Später eingehende Zeichnungen werden für den nächsten Bewertungstag berücksichtigt. Sofern es die Umstände erlauben, können die Direktoren im Einzelfall eine kürzere Zeichnungsfrist festlegen. Die Zeichnungsgelder müssen bis Uhr (MEZ) bei der Bank am Erstliberierungstag oder danach am Bewertungstag bei der Bank eingehen. Die Anteile können zum Bewertungstag zum Nettowert pro Anteil erworben werden. Die Abrechnung erfolgt somit zum NAV zuzüglich anfallenden sonstigen Gebühren oder Abgaben. Die Ausgabekommission ist in der Ziffer II Eckdaten ersichtlich. Alle durch die Ausgabe von Anteilen anfallenden Steuern werden ebenfalls dem Anleger in Rechnung gestellt. Werden Anteile über Banken, die nicht mit dem Vertrieb der Anteile betraut sind, erworben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Banken weitere Transaktionskosten in Rechnung stellen. Die Depotbank, die Emittentin und/oder die Vertriebsberechtigten können jederzeit Zeichnungen ablehnen. Falls die Zahlung in einer anderen Währung als der Rechnungswährung erfolgt, wird der Gegenwert aus der Konvertierung der Zahlungswährung in die Rechnungswährung, abzüglich der Gebühren, für den Erwerb von Anteilen verwendet. Die Emittentin kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. Die Depotbank und/oder die Emittentin können jederzeit selbständig die Rücknahme von Anteilen durchführen, wenn diese von Anlegern gehalten werden, die zum Erwerb oder zum Besitz dieser Anteile nicht berechtigt sind. Der Erwerb von Anteilen setzt folgendes voraus:

20 Seite 20 von 25 a) vollständiges Ausfüllen und Unterzeichnen des Zeichnungsformulars (Anhang A); b) Zahlung des Zeichnungsbetrages auf das Konto der Bank des Investmentunternehmens; c) Einsenden des vollständigen Zeichnungsformulars zusammen mit dem Einzahlungsbeleg und den sonstigen im Zeichnungsformular genannten Unterlagen. Eine Kopie des Zeichnungsformulars sollte vom Investor für seine Dokumentation erstellt und von ihm verwahrt werden A KTIENZERTIFIKATE Die Emittentin gibt keine physischen Aktienzertifikate aus S ACHEINLAGE Die Emittentin kann Zeichnungen in Form einer vollständigen oder partiellen Sacheinlage als Gegenwert für neu ausgegebene Anteile entgegennehmen. Die Direktoren müssen der Annahme von Sacheinlagen ausdrücklich zustimmen und diese müssen dem Wert der Anteile zum Bewertungsstichtag entsprechen. Eventuelle Differenzen und auch die Kosten für die Prüfung der Sacheinlage können vom Investor durch Bankzahlung ausgeglichen werden. 11. R ÜCKNAHME DER INHABERWERTPAPIERE (ANTEILE) Die Anteile können durch den Anteilsinhaber an jedem Rücknahmetag zurückgegeben werden R ÜCKNAHMEPREIS Die Anteile werden am Rücknahmetag zum aktuellen Rücknahmepreis (Nettofondsvermögen) abzüglich einer eventuellen Rücknahmekommission und weiterer Kosten zurückgenommen. Im Falle der Aussetzung oder Aufschiebung der Berechnung des Nettofondsvermögens wird der bei Aufhebung geltende Rücknahmepreis verwendet R ÜCKNAHMETAG Vierteljährlich, am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Sollten an diesem Tag die Hauptmärkte geschlossen sein, ist der Bewertungstag der vorhergehende Handelstag R EDEMPTION R EQUESTS Die Anteile werden vierteljährlich am Bewertungstag zum Nettoinventarwert je Anteil zurückgenommen. Die Abrechnung erfolgt zum NAV abzüglich einer möglichen Rücknahmekommission und Steuern. Die Rücknahmeanträge müssen bei der Depotbank zum Annahmeschluss vorliegen. Falls ein Rücknahmeantrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er für den folgenden Bewertungstag vorgemerkt. Wenn die Ausführung eines Rücknahmeantrages dazu führen würde, dass der Bestand des betreffenden Anlegers im Investmentunternehmens unter die in Ziffer II Eckdaten aufgeführte Mindestanlage fällt, kann der Fondsadministrator nach freiem Ermessen und ohne weitere Mitteilung an den Anleger diesen Rücknahmeantrag so behandeln, als ob es sich dabei um einen Antrag auf Rücknahme aller von dem Anleger im Investmentunternehmen gehaltenen Anteile handelt. Bei grossen Rücknahmeanträgen kann der Fondsadministrator beschliessen, einen Rücknahmeantrag erst dann abzurechnen, wenn ohne unnötige Verzögerung entsprechende Vermögenswerte des Investmentunternehmens verkauft werden können. Dies kann (z. B. aufgrund von Illiquidität der Zielinvestments) mehrere Monate in Anspruch nehmen, sodass die Abrechnung der Rücknahme bis zu 12 Monate dauern kann. Ist eine solche Massnahme notwendig, so werden alle am selben Tag eingegangenen Rücknahmeanträge zum selben Preis abgerechnet. Falls die Zahlung auf Verlangen des Anlegers anstatt nach freiem Ermessen der Depotbank in einer anderen Währung erfolgen soll als in der Währung, in der die betreffenden Anteile aufgelegt sind, berechnet sich der zu zahlende Betrag aus dem Erlös der Konvertierung von der Rechnungswährung in die Zahlungswährung. Nach Zahlung des Rücknahmepreises wird der betreffende Anteil ungültig. Für die Rücknahme der Anteile ist das dem Prospekt beiliegenden Rücknahmeformular zu verwenden (Anhang B). Die Emittentin und der Fondsadministrator sind berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern. Das können sein: Treuhandvertrag, Erbschein, Nachlassverwaltungsvollmacht oder Gesellschaftsdokumente. Der Rücknahmeantrag hat am Rücknahmetag bis spätestens 16:00 (MEZ) beim Fondsadministrator einzugehen. Falls ein Rücknahmeantrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er für den folgenden Bewertungstag vorgemerkt. Die Emittentin ist berechtigt, für jede Rücknahme die Rückgabefrist zu verringern. Die Anteile werden sodann zum Rücknahmetag zurückgenommen. Nach der Berechnung des Nettoinventarwertes des jeweiligen Anteils erhalten die Anleger innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Abrechnung der Abrechnung.

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