Information für gemeinnützige Einrichtungen. zum Projekt. Flüchtlinge im Freiwilligendienst. Bundesfreiwilligendienst (BFD)

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1 Information für gemeinnützige Einrichtungen zum Projekt Flüchtlinge im Freiwilligendienst als Bundesfreiwilligendienst Köln, Sehr geehrte Damen und Herren, liebe zukünftige Einsatzstellen, die Kölner Freiwilligen Agentur bietet geflüchteten Menschen ab 18 Jahren die Möglichkeit einen Freiwilligendienst in einer gemeinnützigen Einrichtung zu absolvieren und sich so einer sinnvollen Aufgabe in Köln zu widmen. Die Freiwilligen stellen ihr Fachwissen, ihre Arbeitskraft und ihre Begeisterung im Umfang von 21 bis 40 Stunden in der Woche zur Verfügung, und zwar für mindestens 6 Monate. Wir freuen uns darüber, dass Sie sich für den Freiwilligendienst Geflüchteter interessieren und möchten Sie hier über die Rahmenbedingungen informieren, so wie sie der Gesetzgeber vorsieht und wie wir den Gestaltungsspielraum nutzen, den das Programm ermöglicht. Insbesondere möchten wir Ihnen die Höhe der Kosten mitteilen, die auf Sie als Einsatzstelle zukommen. Damit möchten wir Ihnen eine inhaltliche und finanzielle Entscheidungsgrundlage geben Das Format des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ermöglicht es Menschen mit Fluchterfahrung, einen sinnvollen Dienst und erste Arbeitserfahrungen in gemeinnützigen Einrichtungen in Deutschland zu erleben. Unser Angebot in Kurzform: Wir vermitteln Ihnen Freiwilligendienstleistende, die eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit erhalten. Die Einsatzstellen zahlen einen Kostenbeitrag für die Vermittlung, pädagogische Begleitung und Organisation. Nun zu den Einzelheiten: Bundesfreiwilligendienst (BFD) Das Programm Flüchtlinge im Freiwilligendienst gibt es seit Dezember Die Bundesregierung hat ein großes Kontingent Bundesfreiwilligendienstplätze zur Verfügung gestellt, um geflüchteten Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in Deutschland sozial zu engagieren. Der Nutzen soll für beide Seiten gleich sein: Die Flüchtlinge erhalten die Möglichkeit, das Gemeinwesen durch ihre Arbeit zu unterstützen und in Deutschland anzukommen. Die Einsatzstellen unterstützen die Integration und erhalten Unterstützung für ihre Arbeit. Das Programm beruht auf dem Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (BFDG), das am 3. Mai 2011 in Kraft trat. Im Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den 18 -BFD mit Flüchtlingsbezug- ergänzt. Die Ergänzung ist bis zum befristet. 1

2 Der Bundesfreiwilligendienst wird vom Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend gefördert und vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verwaltet. Wer kann teilnehmen? Der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug kann von Menschen jeden Alters ab 18 Jahren geleistet werden. Teilnehmen können anerkannte Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht haben und Arbeit aufnehmen dürfen und Asylbewerber, die einen Aufenthalt zu erwarten haben, d.h. die aus nicht sicheren Herkunftsländern stammen. Also diejenigen, die schon im Jobcenter betreut werden aber keinen Platz in einem Integrationsprogramm oder auf dem regulären Arbeitsmarkt bekommen. Und natürlich diejenigen, die etwas lernen wollen. Menschen, die Duldungsstatus haben und/oder aus sicheren Herkunftsländern stammen, können an dem Programm nicht teilnehmen. Für diese Personengruppe können sich Möglichkeiten im regulären BFD ergeben. Bitte sprechen Sie uns an. Was kann geleistet werden Alle Freiwilligen können grundsätzlich einen Voll- oder Teilzeitdienst leisten (21-40 Wochenstunden). Dauer: mindestens 6 Monate, höchstes 24 Monate. Die Freiwilligen sind während dieser Zeit sozialversichert und das Kindergeld wird anspruchsberechtigten Familien weiter gezahlt. Der Wohnsitz der Menschen sollte in Köln sein. Unser Kooperations-Angebot speziell im BFD Neben der Werbung, Vermittlung und Begleitung der Freiwilligen bieten wir Ihnen an, den größten Teil der Mittelverwaltung zu übernehmen: Wir zahlen die Aufwandsentschädigung an die Freiwilligen aus und führen die Sozialversicherungsbeiträge ab. Außerdem rechnen wir die pädagogische Begleitung mit dem BAFzA ab. Der erste Schritt im Bundesfreiwilligendienst, die Anerkennung als Einsatzstelle, liegt in Ihren Händen. Der zweite Schritt, die Schließung der Verträge zwischen Freiwilligen und BAFzA, ebenfalls. Selbstverständlich unterstützen wir Sie aktiv dabei. Danach übernehmen wir. Ihre Verwaltungsaufgaben reduzieren sich auf ein Minimum. Wer kann Einsatzstelle werden? Der Bundesfreiwilligendienst kann in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden. Dazu gehören Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Umwelt- und Naturschutzes. Für das Sonderprogramm können Einsatzstellen neu anerkannt werden. Entsprechende Anträge müssen rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz gestellt und genehmigt werden. Sie werden vorrangig bearbeitet. Info für bereits anerkannte Einsatzstellen Bereits anerkannte Einsatzstellen können neue Einsatzplätze mit Flüchtlingsbezug genehmigen oder ihren Einsatzbereich erweitern lassen. Anerkennung, Platzzahlerhöhung und Einsatzerweiterung werden auf drei Jahre befristet. Wenn Sie als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst bereits anerkannt sind, aber bisher mit einem anderen Träger zusammengearbeitet haben, müssen Sie die Kölner Freiwilligen Agentur als Abrechnungsstelle und Träger angeben. Wenn Sie als Einsatzstelle oder ihr Rechtsträger einem bundeszentralen Verband angehören, ist es unbedingt erforderlich, dass 2

3 Sie sich für die Zusammenarbeit mit der Kölner Freiwilligen Agentur dem AKLHÜ (Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee) als Zentralstelle zuordnen (siehe Anlage 1). Anerkennung als Einsatzstelle (Anlage 1 ) Jede Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst muss vom BAFzA anerkannt werden. Falls diese Anerkennung nicht vorliegt, muss sie beantragt werden. Hinweise zum Anerkennungsverfahren finden Sie in Anlage 1. Der Antrag zur Anerkennung braucht in diesem Programm nur von der Einsatzstelle unterschrieben werden. Die Unterschrift des Rechtsträgers ist nicht erforderlich. Wahl der Zentralstelle (Anlage 2) Jede Einsatzstelle muss sich einer Zentralstelle zuordnen. Wenn Sie den Bundesfreiwilligendienst über die Kölner Freiwilligen Agentur machen möchten, müssen Sie sich dem AKLHÜ als Zentralstelle zuordnen. Weitere Hinweise zur Wahl der Zentralstelle finden Sie in Anlage 2. Vereinbarungen (Anlage 3) Wenn Sie die passenden Freiwilligen ausgewählt haben, werden zwei Vereinbarungen geschlossen. Eine Vereinbarung trifft der/die Freiwillige mit dem BAFzA und Ihnen, das ist die Voraussetzung für die Förderung. Sie besteht aus zwei Dokumenten. Die Vereinbarungen werden von der Einsatzstelle vorbereitet. Weitere Hinweise dazu sind in Anlage 3 aufgeführt. Eine weitere Vereinbarung treffen Sie mit uns und den Freiwilligen, hier werden die Rechte und Pflichten aller Beteiligter und der Mittelfluss geregelt. Diese Vereinbarung wird von der Kölner Freiwilligen Agentur vorbereitet und an Sie gesendet. Ergänzung der Vereinbarungen (Anlage 3) Alle BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug werden durch eine Ergänzung konkretisiert. Darin wird u.a. erklärt, dass die besonderen Bedingungen beachtet werden und für Flüchtlinge eine Beschäftigungserlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Entsendung von Freiwilligen Freiwillige im Sonderprogramm können von ihrer anerkannten Einsatzstelle in eine andere auch nicht anerkannte gemeinwohlorientierte und zuverlässige Einrichtung mit Flüchtlingsbezug entsendet werden. Voraussetzung ist die umfassende Aufklärung der Freiwilligen und deren Zustimmung. Steuerfreiheit und Pflichten der Einsatzstellen Die Geld- und Sachbezüge im BFD sind nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen bis zur Entscheidung, ob und nach welchen Kriterien die Einnahmen im BFD besteuert werden, aus Billigkeitsgründen vorläufig von der Steuer befreit. Dienstzeugnis im Bundesfreiwilligendienst (BFD) (Anlage 4) Nach Beendigung des Freiwilligendienstes erhalten die Freiwilligen von der Kölner Freiwilligen Agentur eine Bescheinigung (wichtig für Universitäten und Ausbildungsplätze) über die Dienstzeit. Die Einsatzstelle ist für das Arbeitszeugnis und eine Dienstbescheinigung verantwortlich. Die BAFzA kontrolliert das Ausstellen dieser Unterlagen über das Onlinekonto, das jede Ein- 3

4 satzstelle automatisch bei der Anerkennung erhält. Der Vorgang ist einfach. Sie finden ihn in Anlage 4. Aufwandsentschädigung und Einsatzstellenbeitrag BFD Die Höhe der Aufwandsentschädigung, die an die Freiwilligen gezahlt wird, ist abhängig von der Anzahl der Wochenstunden: Stunden pro Woche Aufwandsentschädigung pro Monat Std. / Woche 100 /Monat Std./ Woche 150 /Monat Std./ Woche 200 /Monat Die Aufwandsentschädigung wird direkt von der Kölner Freiwilligen Agentur an die Freiwilligen ausgezahlt. Freibeträge für die Freiwilligen Bei Grundleistung (Aufenthaltsgestattung) 25 % der Aufwandsentschädigung (z.b. bei 200 Aufwandsentschädigung 50 ) Bei Analogleistung (Duldung) 30 % der Aufwandsentschädigung (z.b. bei 200 Aufwandsentschädigung 60 ) Bei Status Aufenthaltserlaubnis 200 (wie bei allen anderen ALG II EmpfängerInnen) Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen aus dem BFD Es kann zur Anrechnung der Leistungen aus dem BFD (Aufwandsentschädigung und ggf. Sachleistungen) auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kommen. Leistungen aus dem BFD werden insbesondere nach 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes angerechnet. Empfänger solcher Leistungen müssen daher mit der zuständigen Behörde/dem zuständigen Kostenträger klären, inwieweit die Leistungen aus dem BFD auf andere Leistungen angerechnet werden. Das BAFzA ist berechtigt, auf Anfrage andere Leistungsträger über den Vertragsschluss zwischen der/dem Freiwilligen und dem BAFzA/der Einsatzstelle zu informieren. Kosten der Einsatzstelle Wir gehen davon aus, dass die Einsatzstelle weder Unterkunft noch Verpflegung stellt noch einen entsprechenden Sachbezugswert auszahlt. Der Kostenbeitrag der Einsatzstelle orientiert sich an der Wochenstundenzahl der Freiwilligen: Stunden pro Woche Kosten der Einsatzstelle Std. / Woche 30,00 /Monat Std./ Woche 45,00 /Monat Std./ Woche 60,00 /Monat 4

5 Über diese Kostenbeteiligung hinaus kommen keine weiteren Kosten auf die Einsatzstelle zu. Die Aufwandsentschädigung an den/die Freiwillige ist in diesem Betrag enthalten. Unsere Leistungen im Überblick Werbung der Freiwilligen: Bei der Werbung Freiwilliger können wir auf unsere Erfahrungen mit dem lokalen Freiwilligendienst zurückgreifen. Wir werden weiterhin mit groß angelegten Werbeaktionen gezielt Interessenten und Interessentinnen ansprechen. Durch unseren Kontakt zu Multiplikatoren verfügen wir über wichtige Schnittstellen zu einem großen Kreis Interessierter. Passgenaue Vermittlung von Freiwilligen: Die Kölner Freiwilligen Agentur informiert die Interessierten über den Bedarf der Einsatzstellen und berät sie hinsichtlich der Auswahl der Engagement-Angebote. Anschließend vereinbaren die Interessierten einen Termin mit der Einsatzstelle. In einem Gespräch bringen beide Seiten die Interessierten und die Einsatzstellen in Erfahrung, ob sie zueinander passen. Bei Bedarf kann auch eine Hospitation im Umfang von bis zu drei Tagen verabredet werden. Sagen beide Seiten JA, dann kommt ein Freiwilligendienst zustande. Pädagogische Begleitung: o Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung ist ein wesentlicher Bestandteil im Rahmen des Förderprogrammes und wird von der Kölner Freiwilligen Agentur geleistet. Dazu gehört auch ein individuelles Einführungs- und Auswertungsgespräch. o Hospitation mit Begleitung der Kölner Freiwilligen Agentur mit ggf. einem Dolmetscher o Kontakte zu Dolmetschern, die bei Bedarf von der Einsatztelle angefordert werden können o Einsatzorientierte Begleitung der Einsatzstellen und des Freiwilligen Besuche in den Einsatzstellen und Gespräche mit allen drei Partnern Kölner Freiwilligen Agentur, Einsatzstelle und Freiwilligen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu reflektieren und zu verbessern o Verbindliches Reflexionsseminar Für unter 27-jährige Freiwillige 5 Tage Für ab 27-jährige Freiwillige mind. 2 Tage o Gegebenenfalls ein bis zu vierwöchiger Deutschkurs für Flüchtlinge - abhängig vom Sprachniveau. Dieser soll zum Dienstbeginn durchgeführt werden, kann aber ggf. auch einsatzbegleitend erfolgen. Vereinbarungen und Bestätigungen für die Freiwilligen Verwaltung der Fördermittel: Abruf und Verwendungsnachweis der Fördermittel. Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Freiwilligen und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! 5

6 Anlage 1 Verfahren zur Anerkennung von Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst: 1. Das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link Dann schauen Sie bitte unten auf der Seiteunter Einsatzstellen. Dort finden Sie den Download: Anerkennung als Einsatzstelle. Oder Sie gehen zu dem Link: Im ersten Feld links oben tragen Sie als Zentralstelle das AKLHÜ ein: ZSTDE Auf der letzten Seite tragen Sie unter Abrechnungswege bei Pkt. 8a als Abrechnungsstelle die Kölner Freiwilligen Agentur ein: AST Nachdem Sie das Formular ausgedruckt haben, können Sie, als Einsatzstelle unterschreiben. Für die Teilnahme an dem Sonderprogramm muss nicht unbedingt der Rechtsträger unterschreiben. Bitte erstellen Sie ein kurzes Anschreiben an die BafzA. Es sollte den Satz enthalten: Hiermit bitte ich um Anerkennung meiner Einsatzstelle für das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug 2. Zusendung an AKLHÜ Nach Unterschrift senden Sie das Formular an: Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.v. (AKLHÜ) z.h. Thore Süßenguth Meckenheimer Allee Bonn Telefon: / incoming@entwicklungsdienst.de 3. Von dort wird es an die BAFzA weitergeleitet. Falls es keine Rückfragen an Sie gibt, verschickt das BAFzA den Anerkennungsbescheid an Sie und eine Kopie an Ihren Rechtsträger. 4. Bitte informieren Sie uns, wenn die Anerkennung vorliegt. Dann können wir Ihnen Freiwillige vermitteln. Anlage 2: Hinweise: Was versteht man unter Rechtsträger? Der Rechtsträger der Einsatzstelle darf nicht mit dem Träger im Sinne der Jugendfreiwilligendienste / den SOE verwechselt werden. SOE ist in diesem Falle die Kölner Freiwilligen Agentur. Der Begriff Rechtsträger ist im Internet unter unter Fachbegriffe Organisationen erläutert. Nach den Regelungen des Bundesfreiwilligendienstes ist jede Einrichtung grundsätzlich frei in der Wahl der Zentralstelle. Allerdings gibt es verbandsinterne Absprachen, die zu beachten sind. Wenn Ihre Einrichtung einem Wohlfahrtsverband angehört, empfehlen wir Ihnen, zuerst zu prüfen, ob es eine verbandsinterne Regelung gibt, nach der es vorgeschrieben ist, dass die Einsatzstelle nur über die verbandseigene Zentralstelle am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen darf. Wir empfehlen Ihnen, das Einverständnis Ihres Verbandes einzuholen, bevor Sie sich für eine Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur entscheiden. Diese Empfehlung gilt natürlich nur für Einrichtungen, die einem Dachverband mit eigener Zentralstelle angehören. 6

7 Anlage 3 Hinweise zur Vereinbarung (Vertrag) Nach Ihrer Anerkennung sendet Ihnen die BAFzA einen Onlinezugang. Ab diesem Moment können Sie die Vereinbarungen ausfüllen. Gerne unterstützen wir sie dabei. Bezeichnung Formblatt: Präambel und Vereinbarung zum Bundesfreiwilligendienst. Zu dieser Vereinbarung gibt es im das Formblatt: Ergänzung der Vereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug - Bitte füllen Sie auch dieses Formblatt in ihrem Onlinezugang aus (Ansichtsexemplar: Downloads: Nach dem Ausfüllen bitten Sie den/die Freiwillige um Unterschrift auf beiden Formularen und schicken Sie diese an das BAFzA. Das BAFzA unterschreibt die Vereinbarungen und schickt diese zurück an den/die Freiwilligen und Sie. Sie als Einsatzstelle bekommen eine Benachrichtigung vom BAFzA und diese ist die Zusage für die Überweisung der Förderung an die Auszahlungsstelle (die Kölner Freiwilligen Agentur). Bitte lassen Sie uns unbedingt eine Kopie der Vereinbarung und Benachrichtigung zukommen, damit wir feststellen können, ob die Zahlungen des BAFzA an uns korrekt sind. Anlage 4: Nach Abschluss des Dienstes Hinweise zum Ausstellen eines Dienstzeugnisses und einer Dienstbestätigung: Die BAFzA bittet Sie, ihr eine Kopie der Dienstzeitbescheinigung und eine Bestätigung über die Ausstellung eines Dienstzeugnisses zu übersenden. Das zentralstelleninterne Informationsportal ist erreichbar über die Startseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Um Ihnen die Arbeit ein wenig zu erleichtern, hält die Zentralstelle BAFzA auf ihrer Internetseite unter Downloads ein Formularmuster für die Dienstzeitbescheinigungen mit dem Zeugnisvermerk bereit Über den Pfad: Das Bundesamt, Organisation und Zentralstelle BAFzA gelangen Sie zum login. In die Eingabemaske geben Sie bitte Folgendes ein: Benutzername: die vollständige (zehnstellige) Einsatzstellennummer (z.b.: EST- DE12345 oder EST ) Passwort: die Postleitzahl der Einsatzstellenadresse. Bitte übersenden Sie ohne Aufforderung, für alle Freiwilligen die ihren BFD Dienst beendet haben, die Kopie der Dienstzeitbescheinigung mit dem Vermerk über die Ausstellung des Zeugnisses. Die Übersendung der unterschriebenen Kopie kann auch erfolgen als - an den Absender dieser Nachricht oder an bfd-zentralstelle@bafza.bund.de, - Telefax: Zeugnis Am gleichen Ort finden Sie ebenfalls das Muster für ein Dienstzeugnis und die wichtigen Hinweise zur Erstellung von Zeugnissen im Bundesfreiwilligendienst. 7

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