- 1 - Kursordnung. Kurs Rechtsmedizin
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- Victoria Ursler
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1 - 1 - Kursordnung Kurs Rechtsmedizin Wintersemester 2015/2016
2 - 2 - Universitätsklinikum Köln (AöR) Institut für Rechtsmedizin (Direktor: Univ.-Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild) Melatengürtel 60/ Köln (Ehrenfeld) Fon: Fax: rechtsmedizin@uk-koeln.de Studierendensekretariat: Herr S. Schrinner (stefan.schrinner@uk-koeln.de) Prof. Dr. med. Markus Rothschild markus.rothschild@uk-koeln.de PD Dr. med. Sibylle Banaschak sibylle.banaschak@uk-koeln.de Dr. med. Svenja Binder svenja.binder@uk-koeln.de Dr. med. Judith Froch-Cortis judith.froch-cortis@uk-koeln.de Dr. med. Frank Glenewinkel frank.glenewinkel@uni-koeln.de Dr. med. Katharina Janßen katharina.janssen@uk-koeln.de Dr. med. Thomas Kamphausen thomas.kamphausen@uk-koeln.de PD Dr. med. Karl-Heinz Schiwy-Bochat karl.bochat@uk-koeln.de Fr. Daniela Teifel daniela.teifel@uk-koeln.de Prof. Dr. rer. nat. Peter Schneider peter.schneider@uk-koeln.de Dr. rer. nat. Magdalena Bogus magdalena.bogus@uk-koeln.de Dr. rer. medic. Cornelia Schmitt cornelia.schmitt@uk-koeln.de Dr. rer. nat. Justus Beike justus.beike@uk-koeln.de Dr. rer. nat. Katja Mercer-Chalmers-Bender katja.mercer-chalmers-bender@uk-koeln.de Dr. rer. nat. Martin Jübner martin.juebner@uk-koeln.de
3 - 3 - Kursordnung Der Kurs Rechtsmedizin gliedert sich in zwei Unterrichtsteile. In den ersten sechs Semesterwochen erhalten Sie im Rahmen einer Vorlesung einen Überblick über die wichtigsten Lehrinhalte des Faches. In den darauf folgenden Semesterwochen findet der praktische Unterricht in Kleingruppen in Form eines Blockpraktikums statt. Sämtliche Veranstaltungen werden in den Räumlichkeiten des Instituts für Rechtsmedizin abgehalten und sind anwesenheitspflichtig. Um einen echten Kleingruppenunterricht zu gewährleisten, werden die Gruppen bei einzelnen Praktikumsthemen geteilt (siehe Kursplan). Da das Fach Rechtsmedizin eine Vielzahl, zum Teil interdisziplinärer Inhalte aufweist, die im Rahmen der Unterrichtsblöcke nur orientierend skizziert werden können, müssen die rechtsmedizinischen Themenbereiche begleitend zum Unterricht durch individuelles Literaturstudium (Lehrbücher, Kompendien etc.; siehe hierzu auch Literaturvorschläge ) ergänzt werden. Daneben ist Ihre aktive Mitarbeit im Unterricht und die erfolgreiche Teilnahme an der Klausur Voraussetzung zum Bestehen des Kurses. Das Eingangstestat vor der ersten Leichenschau dient einer Wissensstandüberprüfung, dessen Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme am praktischen Leichenschauunterricht ist. Wer in diesem Testat keine entsprechenden Vorkenntnisse aufweist, wird von der Kursteilnahme ausgeschlossen und muss den Kurs im nächsten Semester nachholen. Wir setzen die Teilnahme an der Vorlesung voraus. Des Weiteren werden arztrechtliche Kenntnisse (insbesondere zu den Themen Schweigepflicht / Aufklärung) vorausgesetzt. Im Unterricht werden Sie mit authentischem Ermittlungsmaterial sowie den Körpern Verstorbener konfrontiert. Diese sind Teil von laufenden Ermittlungsverfahren, deren Ermittlungsherren die Staatsanwaltschaften Köln und Aachen sind. Auch aus diesem Grunde unterliegen Sie bezüglich der im Unterricht gezeigten Befunde der Schweigepflicht! Die Verwendung von Fotoapparaten / Fotomobiltelefonen zur Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen in unseren Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Um Missverständnissen vorzubeugen empfehlen wir, derartige Geräte nicht mitzubringen bzw. verdeckt und ausgeschaltet aufzubewahren. Ein Teil der Kursstunden findet im Sektionssaal des Instituts statt. Im Sektionssaal besteht Kittelzwang! Bitte bringen Sie einen eigenen Untersuchungskittel mit. Es besteht grundsätzlich Untersuchungspflicht! Nach einer Einführung in die Durchführung der ärztlichen Leichenschau werden Sie angeleitet, wie eine äußere Leichenbesichtigung durchgeführt
4 - 4 - wird. Da Sie nach dem Bestattungsgesetz später als Ärztinnen/Ärzte zur Durchführung von Leichenschauen verpflichtet sind, müssen Sie die richtige Durchführung einer Leichenschau erlernen. Entsprechende theoretische und praktische Leistungskontrollen werden hierbei von uns durchgeführt. Für die zur Untersuchung der Leichen eingeteilten Studierenden einer jeweiligen Kursstunde werden zusätzlich Schutzkleidung und Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt. Die Anwesenheitspflicht erstreckt sich auch auf schwangere / stillende Studentinnen. Nach Rücksprache mit dem Betriebsärztlichen Dienst der Uniklinik ist bei Anwendung entsprechender Schutzkleidung die aktive Teilnahme an den Leichenschauterminen gesundheitlich unbedenklich. Im Einzelfall kann nach entsprechender Rücksprache mit dem Dozenten eine alleinige Anwesenheit ( passive Teilnahme) die Untersuchungspflicht ersetzen. Sollten Sie aus persönlichen Gründen dennoch nicht teilnehmen wollen, müssen die Termine im folgenden Semester nachgeholt werden. In den vergangenen Semestern wurde der Wunsch geäußert, eine Teilnahme an einer rechtsmedizinischen Sektion in den Kurs zu integrieren. Dies ist nicht möglich. Sie können allerdings einzelnen oder in kleinen Gruppen gerne nach Absprache an einer Obduktion teilnehmen. Die Sektionen finden zumeist vormittags statt. Wenn Sie sich anmelden wollen, empfiehlt es sich, am Vortag anzurufen und mit dem Obduzenten des nächsten Tages die terminliche Absprache zu treffen. Bitte rufen Sie hierzu am Empfang des Institutes an ( ) und lassen sich verbinden. Wir sind wiederholt gefragt worden, ob nicht die Vorlesungsfolien ins Netz gestellt werden können. Dies ist bei Folien mit Fotos grundsätzlich nicht möglich. Überwiegend stehen die Vorlesungsfolien nicht für sich selbst, so dass wir diese nicht zugänglich machen. Im Gegensatz dazu gibt es Folien aus dem Blockunterricht, die eine Vielzahl allein verständliche Informationen enthalten, so dass wir uns entschlossen haben, diese den Kursteilnehmern zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung von Fotos ist dabei natürlich ebenfalls ausgeschlossen. Der Zugang zu den Folien erfolgt über uk-online. An die Kursteilnehmer wird etwa vier Wochen vor Beginn des ersten Blockpraktikums ein Passwort versandt, über das Sie im Informationsportal die Kursfolien bis Kursbeginn einsehen können. Diese sind eingestellt unter unserem Studierendenekretariat. Bezüglich der Vorlesung gilt, dass Sie die Themen der Vorlesung dem Vorlesungsplan entnehmen können. Weiterhin ist auf der Homepage des Institutes der Lernzielkatalog abrufbar ( Eine gesonderte Studierenden-Sprechstunde haben wir nicht eingerichtet. Bitte wenden Sie sich bei etwaigen Problemen direkt an die betreffenden Dozenten oder an das Studierendensekretariat (stefan.schrinner@uk-koeln.de; Telefon: ).
5 - 5 - Die Vorlesungen finden statt ab dem Sie beginnen jeweils um 15:15 Uhr und umfassen zwei Unterrichtsstunden. Im Anschluss findet in den gleichen Räumen das Wahlpflichtfach Ärztliches Berufsrecht statt. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird dringend empfohlen. Die Einführungsveranstaltung, bei der Sie für die erfolgreiche und sinnvolle Teilnahme am Kurs wesentliche Informationen erhalten, findet am Mittwoch, den statt. Einlass in den Sektionssaal wird nur mit Schutzkittel, unter Vorlage eines behördlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein etc.) sowie des Studierendenausweises gewährt. Ein Fehltermin (maximal ein Termin) muss nachgeholt werden (auch im folgenden Semester möglich). Die Nachholtermine werden rechtzeitig per bekannt gegeben. Die Vorlesungsfolien finden Sie einen Monat vor Beginn der Blockpraktika für vier Wochen in ukonline. Die schriftliche Prüfung erfolgt durch eine E-Klausur mit multiple-choice-fragen nach Abschluss des Vorlesungsteils und des Blockunterrichtes am Montag, den von 08:15 Uhr (s.t.!) bis 09:00 Uhr im Mikroskopiersaal der Anatomie (Gruppen 1 bis einschließlich 14) bzw. von 09:15 Uhr (s.t.!) bis 10:00 Uhr im Mikroskopiersaal (Gruppen 15 bis einschließlich 28). Zur Beantwortung der 30 Fragen stehen 45 Minuten zur Verfügung. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs setzt u. a. die richtige Beantwortung von mindestens 18 Fragen (60 %) voraus. Zu der Klausur wird nur zugelassen, wer den Blockunterricht absolviert hat. Voraussetzung für die Scheinvergabe sind die erfolgte regelmäßige Teilnahme am Kurs sowie das Bestehen der Klausur. Die Scheinfertigstellung erfolgt wie Ihnen bekannt ist über uk-online. Bei Nicht-Bestehen der Klausur trotz regelmäßiger Anwesenheit erfolgt eine erneute Leistungskontrolle (nach Terminabsprache). Wird auch diese nicht bestanden, muss der Kurs komplett wiederholt werden.
6 - 6 - Kurs Rechtsmedizin Wintersemester 2015/2015 theoretischer Teil Hörsaal des Instituts für Rechtsmedizin Tag Vorlesung zum Kurs Rechtsmedizin 15:15 Uhr 16:45 Uhr Stand: Wahlpflichtblock Ärztliches Berufsrecht 16:50 Uhr 17:35 Uhr Einführung Rechtsmedizin Vorstellung Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztliche Vereinigung Todesbescheinigung Leichenschau Frühe und späte Leichenveränderungen Ärztlicher Beruf, Berufsordnung, Kammergesetz, Ärztekammer Plötzlicher Tod aus innerer Ursache SIDS / SUDI Aufklärung und Einwilligung Stumpfe Gewalt allgemein Schädel-Hirn-Trauma Schweigepflicht, Auskunftsrecht, Meldepflicht Verkehrsunfall Dokumentationspflicht, Einsichtsrecht in Krankenunterlagen Scharfe / Halbscharfe Gewalt allgemein Sterbehilfe, Suizid, Patientenverfügung Ersticken Ertrinken Der Arzt im Strafverfahren Thermische Einwirkung, Hitze Brandleichen Einwirkung durch elektrischen Strom / Blitzschlag Behandlungsfehler und Sorgfaltspflicht im Straf- und Zivilverfahren Hypothermie, Kältetod Schuss, Wundballistik Heilversuch und klinisches Experiment, Ethikkommissionen Grundlagen der Forensischen Toxikologie Berufsgerichtsbarkeit, Gutachterkommission der Ärztekammern Grundlagen der Forensischen Psychiatrie Der Arzt im Umgang mit der Presse, Textinterview, Statements Forensische Molekulargenetik Begutachtungskunde Bitte beachten Sie: die Reihenfolge der Themen kann sich aus organisatorischen Gründen ändern.
7 - 7 - Kurs Rechtsmedizin Wintersemester 2015/2016 Praktischer Teil Semesterwoche Mo - Fr Datum und Gruppen 14:00 Uhr s.t. bis 17:00 Uhr 9/10 11/12 13/14 15/16 17/18 19/20 21/22 23/24 25/26 27/28 1/2 3/4 5/6 7/8
8 bis 13. Semesterwoche Unterrichtsstruktur im Praktischen Teil Der praktische Unterricht beginnt jeweils um 14:00 Uhr s.t. Montag Gruppenhälfte 1 Gruppenhälfte 2 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr Begrüßung / Institutsführung 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr Eingangstestat Leichenschau 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Einführung Leichenschau Einführung Verletzungskunde 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr Einführung Verletzungskunde Einführung Leichenschau Dienstag Gruppenhälfte 1 Gruppenhälfte 2 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr Attest / Arzt bei Gericht 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Kindesmisshandlung Kindesmisshandlung 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr Verletzungskunde II Verletzungskunde II Mittwoch Gruppenhälfte 1 Gruppenhälfte 2 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Sexualdelikte / Leichenschau II Spurensicherung / DNA 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Leichenschau II Sexualdelikte / Spurensicherung / DNA 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr Verhalten am Leichenfundort Donnerstag Gruppenhälfte 1 Gruppenhälfte 2 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Toxikologische Fragestellungen / BtM / Alkoholberechnung Toxikologische Fragestellungen / BtM / Alkoholberechnung 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Feststellung der Todesart Feststellung der Todesart Freitag Gruppenhälfte 1 Gruppenhälfte 2 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Leichenschau III Verletzungskunde III 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Verletzungskunde III Leichenschau III 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ausfüllen Todesbescheinigung Abschlussbesprechung
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