Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters Fortführung des Liegenschaftskatasters. Beispiele zur Gebührenberechnung

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1 Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW) vom 05. Juli 2010 Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters Tarifstelle 5: Fortführung des Liegenschaftskatasters Beispiele zur Gebührenberechnung

2 Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters Regelungsinhalte: 2.1.1: analoge Standardausgaben 2.1.2: digitale Daten 2.1.3: besondere Teilmengen der digitalen Daten

3 Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters Regelungsinhalt: 2.1.1: analoge Standardausgaben / pdf-dokumente z.b.: Liegenschaftskarte 20 ABK 15 Flurstücksnachweis: 10 Grundstücksnachweis 10 Bestandsnachweis: 20 Liegenschaftskatasterakten 10 Punktnachweise, je Liste 10 weitere. Zu beachten: gleiche Gebühren für Kartenformate DIN A4 und DIN A3 doppelte Gebühr für Kartenformate größer DIN A3 Gebühr in Anlehnung an AdV Gebührenrichtlinie soweit noch DGK 5 geführt wird, gleicher Preis wie ABK

4 Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters Regelungsinhalt TSt : Digitale Daten Gebührenbestandteile sind je für sich die Datensätze Flurstücke je 1,80 Gebäude je 1,80 Eigentümer je 0,90 hierbei: Berücksichtigung von Mengenrabatten nach TSt (Informationsmenge Objekte) Orientierung der Gebührensätze an AdV Gebührenrichtlinie Ausführliche Ergänzende Regelungen zum maximalen Umfang und Definitionsbereich der digitalen Daten für ALK/ALB und ALKIS

5 Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters Regelungsinhalt TSt : Besondere Teilmengen der digitalen Daten Rasterdaten der DGK5 und ABK Abrechnungseinheit: je qkm 7,50 Berücksichtigung von Mengenrabatten nach TSt (Informationsmenge Landschaftsfläche) Hausinformationen, im Einzelnen für: a) Hauskoordinaten je 0,15 b) Hausumringe je 0,27 c) 3D-Gebäudemodelle in der Stufe LOD1 je 0,36 d) 3D-Gebäudemodelle in der Stufe LOD2 je 0,54 Berücksichtigung von Mengenrabatten nach TSt (Informationsmenge Objekte)

6 Tarifstelle 5: Fortführungen des Liegenschaftskatasters Regelungsinhalte: 5.1: Bildung von Flurstücken 5.2: Sonstige Fortführungen 5.3: Durchsetzung von Vermessungspflichten

7 Tarifstelle 5: Fortführungen des Liegenschaftskatasters Regelungsinhalt: 5.1: Bildung von Flurstücken (sog. Übernahmegebühr) Gebührenparameter: a) Fläche bis 10 qm je Flurstück 135 b) Fläche über 10 qm je Flurstück 270 anschließende Einordnung in die zutreffende Bodenrichtwertstufe und Multiplikation mit der Wertstufe (TSt.1.9) Wertstufen (TSt.1.9) a) BRW bis einschließlich v. H. b) BRW über 10 bis einschließlich v. H. c) BRW über 80 bis einschließlich v. H. (z. B. bei Baugrundstücken) d) BRW über 250 bis einschließlich v. H. e) BRW über v. H. Ergänzende Regelungen: 1. Sonderregelungen im Umlegungsverfahren 2. Bildung von Flurstücken (vaw): gebührenfrei (kommt nur gelegentlich vor) 3. Verschmelzung von Flurstücken: gebührenfrei 4. bei zurückgestellter Abmarkung: Aufschlag von 10 %

8 Tarifstelle 5: Fortführungen des Liegenschaftskatasters Regelungsinhalt: 5.2: Sonstige Fortführungen Übernahme von sonstigen Unterlagen ist grundsätzlich gebührenfrei (z.b. auf Grund von Gebäudeeinmessungen, Urteilen, etc) Regelungsinhalt: 5.3: Durchsetzung von Vermessungspflichten Achtung: Neuregelung a) zur Durchsetzung der Gebäudeeinmessungspflicht (gem. 16 Abs. 3 VermKatG NRW) 80 b) zum Nachholen der zurückgestellten Abmarkung (gem. 20 Abs. 3 Satz 3 VermKatG NRW) 80 zusätzlich zu den Vermessungskosten, wenn und soweit die Katasterbehörde die erforderliche Vermessung veranlassen muss (nach erfolgloser Fristsetzung)

9 Beispiel 1: Energieversorger bezieht ALK- und ALB-Daten, zusätzlich Nutzung des WMS für ALK Zweck: 1. Führung Leitungskataster, 2. keine Veröffentlichung des Leitungskatasters 3. Abgabe von analogen und digitalen Auszügen aus Leitungskataster gegen Entgelt Annahme: Flurstücke, Gebäude, Eigentümer -8 Arbeitsplätze mit gleichzeitigem Zugriff auf Leitungskataster -ca Zugriffe über ALK-WMS im Jahr (ca. 1,5 MPx / Zugriff) -Abgabe von ca. 300 analogen Kopien für Baufirmen, je 15,-- /Stück Frage: Welche Gebühren sind für die interne und die externe Nutzung vom Katasteramt zu erheben?

10 A. Basisgebühr nach Tarifstelle und (Erstabgabe bei vollständigem Datenumfang) Flurstücke je 1,80 = (kein Mengenrabatt) Flurstücke je 0,90 = (Mengenrabatt 50%) Gebäude je 1,80 = (kein Mengenrabatt) Eigentümer je 0,90 = (kein Mengenrabatt) Summe Objektgebühren: davon Grundriss: (EDBS oder NAS) Gebühr für interne Nutzung (TSt Buchst. b, Doppelbuchst. aa): - 150% von = (Grundrissgebühr bei 8 Arbeitsplätzen) - 150% von = (Eigentümergebühr bei 8 Arbeitsplätzen) Summe: Gebühr für interne WMS-Nutzung bei Einzelabrufen (TSt Buchst. a, cc): Pixelgebühr je Zugriff: 1,5 MPx x 0,1 /MPx = 0, Zugriffe über WMS = 1000 x 0,15 = 150,--

11 B. Mehrjährige Nutzung von Daten mit mehrmaliger Aktualisierung im Jahr Annahme: Aktualisierung des Grundrisses und der Eigentümer 2 x pro Jahr 1. Aktualisierung: 18% der Basisgebühr von ,-- = 9.355,-- (TSt. 1.5) 2. Aktualisierung: Aufwandserstattung (Zeitgebühr), alternativ höherer Prozentsatz als 18% Die Gebührenberechnung kann durch - Rahmenverträge (keine Einzelabrechnung, Berücksichtigung der Datenmenge eines ganzen Jahres) und/ oder - Pauschaltarife -Zugriffsabhängiger Pauschaltarif (Pauschalierung auf der Grundlage des tatsächlichen Nutzungsumfangs -Gebietabhängiger Pauschaltarif (kein Zählen von Zugriffen auf ein vereinbartes Gebiet) vereinfacht werden. Die Gebühr kann durch Mengenrabatte niedriger werden! Die für den Nutzer sinnvollste/günstigste Lösung ist zu ermitteln (Beratung!)

12 C. Rahmenvertrag für Dienste (Tst ) Keine Einzelabrechnung für jeden Online-Zugriff Für die Gesamtanzahl der Zugriffe in einem Jahr ist die Rabattstaffel der TSt anzuwenden. Beispiel WMS: Für MPx ergibt sich die Gebühr zu: MPx x 0,10 = 100, MPx x 0,10 x 0,5 = 25,-- Summe: 125,-- Alternativgebühr ohne Rahmenvertrag: 150,--

13 D. Pauschaltarife für die interne Nutzung von Daten (WFS) Beispiel: 1000 Zugriffe / Jahr auf Grundriss und Eigentümer ohne Speicherung, (durchschnittlich 30 Flurstücke und 20 Gebäude und 1 Eigentümer je Zugriff) Gebühr nach TSt a, aa: 30 x 1, x 1,80 = 90,-- x 0,5 = 45,-- je Zugriff (Vektordaten mit Objektstruktur) 0,90 x 0,5 = 0,45 je Zugriff auf Eigentümer Gesamtgebühr für Einzelzugriffe (ohne Rahmenvertrag nach TSt ) 1000 x 45, x 0,45 = Gesamtgebühr für Einzelzugriffe (mit Rahmenvertrag nach TSt ) Berücksichtigung der Mengenrabatte für Objekte nach TSt Reduktion der Gebühr auf ,-- (nur Grundriss) keine wirtschaftliche Lösung Gebietsabhängiger Pauschaltarif

14 D. Pauschaltarife für interne Nutzung (WFS) - 2 Voraussetzung: mindestens zweijähriger Nutzungsvertrag Gebietsabhängiger Pauschaltarif für Grundrissdaten (TSt Buchst. b) Beispiel: Zugriffe auf Gebiet mit Flurstücken, Gebäuden und Eigentümern (ohne Speicherung) Basisgebühr nach TSt. 2: Pauschalgebühr 30%: ,-- (ohne Mehrplatzgebühr) ,-- pro Jahr Vergleichsberechnung für 10 Jahre: Daten mit Speicherung: , x 0,18 x ,-- = ,-- Pauschalvereinbarung: 10 x ,-- = ,-- Die Pauschalvereinbarung mit Online-Zugriff ist die wirtschaftlichste Alternative zur internen Nutzung von Daten

15 E. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundrissdaten (analoger Auszug / pdf-dokument des Leitungsplans) Annahme: Abgabe von ca. 300 analogen Auszügen je 15,-- Externe Nutzung (TSt Buchst. c): Gebühr ist - prozentualer Anteil am Erlös (hier 4.500,-- ), - Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis (hier 15,-- /Stück) - mindestens 20 % der Gebühr nach Tst. 2, (hier 2.1.1) d. h. - für 1 analoges / pdf-dokument (bis A3): mindestens 20% von 20,-- = 4,-- (größer A3): mindestens 20% von 40,-- = 8,-- - für ca. 300 Kopien mindestens 20% der Gebühr für die analoge Liegenschaftskarte Problem: Die Gebühr könnte nur nachträglich anhand der tatsächlichen Auszüge ermittelt werden! Falsch wären 20% der Basisgebühr für die analoge Karte des ganzen Gebiets. Vorschlag: Gebühr für externe Nutzung: 15% von 4.500,-- = 675,--

16 Der angemessene Anteil am Erlös Hinweise sind in AdV-Richtlinie über Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Gebührenrichtlinie) enthalten Die Höhe der Gebühr für die externe Nutzung hängt dort ab vom Anteil der Geobasisdaten am Folgeprodukt Grad der Umarbeitung der Geobasisdaten Der Anteil am angemessenen Erlös beträgt danach 5% bis 25% des Erlöses Die Tabelle wurde nicht in die VermWertGebO übernommen, um eine größere Flexibilität zu behalten. Außerdem sollen noch Erfahrungen mit der Gebührenordnung gesammelt werden.

17 Beispiel 2: Gemeinde bezieht ALK- und ALB-Daten Zweck: 1. Aufstellung Bebauungsplan, 2. unentgeltliche Veröffentlichung des BPlans im Internet (WMS), 3. Vertrieb von analogen und digitalen Auszügen aus BPlan gegen Gebühr, 4. Vertrieb der BPläne durch Dienstleister gegen Entgelt Annahme: 250 Flurstücke, 70 Gebäude, 50 Eigentümer Weitergabe an Ingenieurbüro zur Aufstellung des BPlans

18 A. Basisgebühr nach Tarifstelle und (bei vollständigem Datenumfang) 250 Flurstücke je 1,80 = 450 (kein Mengenrabatt) 70 Gebäude je 1,80 = 126 (kein Mengenrabatt) 50 Eigentümer je 0,90 = 45 (kein Mengenrabatt) Summe Objektgebühren: 621 davon Grundriss: 576 (EDBS oder NAS) Rasterdatengebühr: 25% von 576 = 144 Gebühr für interne Nutzung (Nr i. V. m. 2 Abs. 3 Nr. 6): gebührenfreie Nutzung für BPlan-Aufstellung und Internetveröffentlichung/ Einsicht Gemeinde darf Daten an Ingenieurbüro zur Planaufstellung weitergeben kein Recht des Büros zur Nutzung für eigene Zwecke

19 B. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundrissdaten (1) Annahme: Gemeinde erhebt lt. Satzung folgende Gebühren für die Nutzung des BPlans 1. Kopie / pdf eines BPlans : 30,-- 2. Rasterdaten eines BPlans (z. B. tiff-format): 50,-- 3. Vektordaten (objektstrukturiert) eines BPlans: 100,-- 4. Einräumung eines Rechts zum Vertrieb aller BPläne (Rasterdaten) durch Dienstleister: 1.500,-- pro Jahr (pauschal) 5. Recht zum Einbinden eines Links auf Webseite mit BPlänen der Gemeinde (Einsichtnahme) 50,-- pro Jahr (pauschal) Frage: Welche Gebühren sind für die externe Nutzung vom Katasteramt zu erheben? Kostenschuldner ist die Gemeinde, nicht der Dritte!

20 B. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundrissdaten (2) 1. Annahme: Abgabe 1 analogen Auszugs BPlans (auch pdf) TSt Buchst. c: Gebühr ist für Abgabe von 1 Auszug aus BPlan prozentualer Anteil am Erlös (hier 30,-- ) Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis mindestens 20 % der Gebühr nach TSt. 2, (hier 2.1.1) d. h.: (bis A3): mindestens 20% von 20,-- = 4,-- (größer A3): mindestens 20% von 40,-- = 8, Annahme: Abgabe von 15 analogen Auszügen aus BPlan (15 Kunden) TSt Buchst. c: Gebühr ist für Abgabe von 15 Auszügen - prozentualer Anteil am Erlös (15 Kopien a 30,-- = 450,-- ) - Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis - mindestens 20 % der Gebühr nach TSt. 2, (hier 2.1.1) Vorschlag: z.b. 10% des Erlöses = 45,-- (mindestens 8,-- für BPlan größer A3)

21 B. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundrissdaten (3) 3. Vertrieb aller BPläne der Gemeinde (Rasterdaten) zusätzlich durch einen Dienstleister - geschätzte Anzahl der digitalen BPläne: 60 Stück - voraussichtlicher Erlös des Dritten: 3.000,-- (60 Stück a 50,-- ) - vertraglicher Anteil der Gemeinde: 1.500,-- TSt Buchst. c: Gebühr ist - prozentualer Anteil am Erlös, - Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis - keine Mindestgebühr von 20 % der Gebühr nach Tst. 2, (hier und 1.8 Buchst. d) für Folgelizenz 1. Gebühr für Rasterdaten ALK aller BPlan-Gebiete ermitteln (TSt. 2), z.b Flurstücke und Gebäude: x 1,80 = , x 1,80 = 4.500,-- Summe (Rasterdaten): ,-- x 0,25 = 3.825,-- 2. Angemessener Anteil : z. B. 500,-- (entspricht 16,6 % des Erlöses des Dritten)

22 B. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundrissdaten (4) 4. Einräumung des Rechts, Link auf BPläne auf eigener Webseite einzubinden (Gebühr lt. Satzung 50,-- für kostenlose Einsicht durch weitere Nutzer ohne amtliche Auszüge) Gebühr ist - prozentualer Anteil am Erlös (hier 50,-- für Gemeinde) - Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis, den der Dritte erhebt - keine Mindestgebühr von 20 % der Gebühr für Folgelizenz nach Tst. 2, (hier und 1.8 Buchst. d) Die gebührenfreie Veröffentlichung von BPlänen durch Gemeinde (WMS) löst keine Gebührenpflicht aus (amtliche Bekanntmachung jeder Art gem. 2 Abs. 3 Nr.4d) Die Gebühr ist in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Wert der Folgelizenz für den Dienstleister zu schätzen. hier: geringer wirtschaftlicher Wert (keine Einnahmen) allenfalls Bagatellgebühr möglich

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Anwendung des neuen Gebührenrechts

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