Das neue Kraftwärmekopplungsgesetz - Vortragsunterlagen zur Informationsveranstaltung Mittwoch, 24. Februar 2016

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1 Das neue Kraftwärmekopplungsgesetz - Vortragsunterlagen zur Informationsveranstaltung Mittwoch, 24. Februar 2016

2 Herausgeber Konzeption Stand Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30, Stuttgart Postfach , Stuttgart Telefon Telefax Eckhard Zimmermann Februar 2016_ aktualisierte Version 2016 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Datenträgern sowie Einspeisungen in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart keine Gewähr. Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung

3 Programm 09:00 Uhr Begrüßung IHK Region Stuttgart 09:15 Uhr Das neue KWK Gesetz im Überblick Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen Vergleich Altes - Neues KWK-Gesetz Ausblick Wolfgang Ruch, Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg e.v. 10:00 Uhr Bestandsanlagen und Neuanlagen im Spannungsfeld der Gesetzgebung Auswirkungen auf Bestandsanlagen Planung von Neuanlagen Bürokratische Hürden Wolfgang Schuler und Claus Schmidt, IBS Ingenieurbüro Schuler GmbH 10:45 Uhr Kaffee- und Kommunikationspause 11:00 Uhr Einsatz von KWK-Anlagen und Blockheizkraftwerken anhand realisierter Projekte Planung Umsetzung Wirtschaftlichkeit Wolfgang Schuler und Claus Schmidt, IBS Ingenieurbüro Schuler GmbH 11:45 Uhr Fördermöglichkeiten Förderbedingungen Fördersätze für Neuanlagen und Bestandsanlagen Übergangsbestimmungen Wolfgang Ruch, Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg e.v. 12:30 Uhr Schlusswort

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5 Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg e.v. Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 Überblick IHK, Jägerstr. 30, Stuttgart 24. Februar 2016 GAV-Ruch Seite1 KWKG 2016 Inhalt Status Quo, Ziele Gründe, Wirtschaftlichkeit Rahmenbedingungen Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen Vergleich KWKG alt/neu Ausblick / Bewertung GAV - Ruch 26. Februar 2016 Seite 2

6 KWKG 2016 Status Quo Umfrage BDEW 50% der Anlagen sind nicht mehr kostendeckend 32% sind unwirtschaftlich Industrielle Strom- und Wärmeerzeugung in Baden-Württemberg Wärme: 10,3 TWh/a davon 9,5 TWh/a Eigenverbrauch (Prozesswärme, Warmwasser, Raumwärme) und 0,9 TWh/a Einspeisung ins öffentliche Netz oder Lieferung an Dritte Strom: 2,5 TWh/a Installierte Leistung (insgesamt): 3 GW (davon 1,4 GW Kohle, 1,1 GW Erdgas, 0,5 GW Biomasse) GAV-Ruch Seite 3 KWKG 2016 Status Quo, Ziele GAV-Ruch Seite 4

7 KWKG 2016 Status Quo, Ziele GAV-Ruch Seite 5 KWKG 2016 Status Quo, Ziele GAV-Ruch Seite 6

8 KWKG 2016 Gründe, Wirtschaftlichkeit Gründe Kosten (-senkung) Sicherheit (Notversorgung, Autarkie, Qualität der Energieversorgung wird zunehmend kritischer bewertet => instabiles System aus volatiler Einspeisung und flexibler Last) Umsetzung von CO 2 -Minderungszielen (gesetzliche und Konzernvorgaben) Wirtschaftlichkeitskriterien Energiepreise (Ersatz von Fremdbezug, Höhe der anfallenden Steuern und Umlagen) Strom- und Wärmebedarf (Lastprofile) Erdgaspreis KWKG-Förderung Stromsteuer- und Energiesteuererstattung Wirkungsgrade (BHKW, Heizkessel) Anschaffungs- und Installationskosten GAV-Ruch Seite 7 KWKG 2016 Gründe, Wirtschaftlichkeit GAV-Ruch Seite 8

9 KWKG 2016 Rahmenbedingungen Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen EEG-Novelle 2014: EEG-Umlage für Neuanlagen wird stufenweise von 30% auf 40% steigen. StromStG (Stromsteuerbefreiung für Anlagen bis 2 MW(el) für Strom der in räumlicher Nähe verbraucht wird bzw. nicht durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird) EED / Energieeffizienzgesetz EEWärmeG (Bund) / EWärmeG (Baden-Württemberg) Klimaschutzgesetz / IEKK (Baden-Württemberg) Vermiedene Netznutzungsentgelte Energiemarktdesign Stabile, verlässliche Rahmenbedingungen sind für (neue und alte) Eigenerzeugungsanlagen auch zukünftig nicht zu erwarten. GAV-Ruch Seite 9 KWKG 2016 Rahmenbedingungen Energiepolitik Geplante Änderungen am Strommarktdesign: Energy-Only-Market (EOM 2.0) + Kapazitätsreserve versus Kapazitätsmarktmodelle Energie(wende)-politik auf Basis von Einzelinteressen (in der Vergangenheit die Verbände der Erneuerbaren-Energien-Branche, derzeit die Energiewirtschaft zusammen mit den Gewerkschaften). Fehlendes Gesamtkonzept sowie fehlende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Betriebsweise Derzeit vor allem wärmegeführt, hohe Benutzungsdauer Zukünftig: Strommarktgeführte Betriebsweise, Abfahren der Residuallast Erbringen von Systemdienstleistungen (positive bzw. negative Regelleistung) Bewertung: Die Auswirkungen auf wärmegeführte industrielle Prozesse sind bedeutend und erlauben im Regelfall keine Anpassung der Betriebsweise. Beim Raumwärmebedarf ist ein höherer Freiheitsgrad möglich auch unter Verwendung von Wärmespeichern und/oder Kälteanwendungen. GAV-Ruch Seite 10

10 KWKG 2016 Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen Änderungen der Förderbestimmungen (siehe Fördermöglichkeiten) Verdoppelung des Förderdeckels von 750 Mio. EUR/a auf Mio. EUR/a Erhöhung des Schwellenwertes für die Umlage von kwh/a auf kwh/a Geschlossene Verteilernetze werden an der Umlage beteiligt Förderung Bestandsanlagen Begrenzung auf hocheffiziente, gasbetriebene KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung > 2 MW Reduzierung der KWKG-Umlage Aktive Informationspflicht gegenüber Netzbetreibern. GAV-Ruch Seite 11 KWKG 2016 Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen Stromkostenintensive Unternehmen: Auslegung der KWK-Anlage auf vollständige oder nahezu vollständige Eigenerzeugung führt dazu, dass kein EEG- Begrenzungsbescheid für die aus dem Netz bezogenen Strommengen vorliegt => keine KWK-Förderung möglich EEG 2014: Anteilige Belastung von Eigenstrom-Neuanlagen Verhandlungen der Bundesregierung mit EU-Kommission wg. Bestandsschutz Reduzierung Ausbauziel Bisher: Zukünftig: Bezugsgröße Nettostromerzeugung insgesamt Nettostromerzeugung aus thermischen (regelbaren) Kraftwerken (d.h. ohne PV, Wind und Wasser) Angepasstes Ziel bedeutet für 2020 ca. 110 TWh und für 2025 ca. 120 TWh KWK- Stromerzeugung und damit eine Reduzierung des prozentualen Anteiles an der Nettostromerzeugung von 25% auf 18,5% (für 2020). Zunahme der KWK-Stromerzeugung von derzeit ca TWh um mindestens 10 TWh (2-3 GW) bis 2020 notwendig. => moderate Ausbauperspektive GAV-Ruch Seite 12

11 KWKG 2016 Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen Bestandsschutz Bestandsanlagen Befristung der Maßnahmen bis EU-KOM fordert 20% EEG-Umlage für Bestandsanlagen. Pflicht zur Direktvermarktung des nicht selbstverbrauchten KWK-Stromes für Anlagen > 100 kw ( 4) Zuschlagsberechtigte Anlagen: Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen. Steinkohle und Braunkohle fallen weg (=> Übergangsbestimmungen) Beihilferechtliche Genehmigung der EU fehlt noch Die Überprüfung des neuen KWK-Gesetzes durch die EU-Kommission könnte noch einige Monate in Anspruch nehmen. Daher stehen einige Regelungen des neuen KWK-Gesetzes unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der EU-Kommission. Zeitplan : Bundesrat beschließt das Gesetz : Bundesrat macht von seinem Einspruchsrecht keinen Gebrauch : Gesetz ist in Kraft getreten GAV-Ruch Seite 13 KWKG 2016 Vergleich KWKG alt/neu Das KWKG 2002 wurde mehrfach angepasst. Grundlegend durch die KWKG- Novelle 2012 und zuletzt durch Verordnungen im Zusammenhang mit der EEG- Novelle 2014 Förderdauer kleine KWK- Anlagen Brennstoffe Inbetriebnahme der Anlagen (Dauerbetrieb) Ziel bis 2020 KWKG 2002 ( ) Wahlweise in Jahren oder Vollbenutzungsstunden Abfall, Abwärme, Biomasse, Steinund Braunkohle, gasförmige oder flüssige Brennstoffe KWKG 2016 (seit ) Vollbenutzungsstunden Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmige oder flüssige Brennstoffe bis bis % Anteil an der Nettostromerzeugung 18-19% Anteil an der Nettostromerzeugung GAV-Ruch Seite 14

12 KWKG 2016 Vergleich KWKG alt/neu Vergütung KWKG 2002 ( ) Individuelle Vereinbarung mit dem Netzbetreiber oder üblicher Preis. Eine Direktvermarktung ist nur optional auf Wunsch des Anlagenbetreibers vorgesehen. Üblicher Preis: Durchschnittlicher Preis für Grundlastlast an der Strombörse im jeweils vorangegangenen Quartal zzgl. KWKG-Zuschläge und vermiedene Netznutzungsentgelte KWKG 2016 (seit ) KWK-Leistung über 100 kw: Betreiber muss den erzeugten Strom direkt vermarkten oder selbst verbrauchen. Eine Direktvermarktung liegt vor, wenn der Strom an einen Dritten geliefert wird. KWK-Leistung unter 100 kw: Wahlmöglichkeit zwischen Direktvermarktung, Selbstverbrauch oder Abnahme durch den Netzbetreiber zzgl. KWKG-Zuschläge und vermiedene Netznutzungsentgelte GAV-Ruch Seite 15 KWKG 2016 Vergleich KWKG alt/neu KWKG 2002 ( ) KWKG 2016 (seit ) Gesetzesumfang 13 Paragraphen 35 Paragraphen Direktvermarktung - 4 Zuschläge 7 6 bis 13 Wärme- und Kältenetze 7a 18 bis 21 Wärme- und Kältespeicher 7b 22 bis 25 Nachweise Umlage der Kosten 9 Abs GAV-Ruch Seite 16

13 KWKG 2016 Vergleich KWKG alt/neu KWKG 2002 ( ) KWKG 2016 (seit ) Kostenbremse - 29 Gebühren und Auslagen Verordnungsermächtigungen - 33 Evaluierung Übergangsbestimmungen GAV-Ruch Seite 17 KWKG 2016 Ausblick / Bewertung Zitat: MITTELFRISTPROGNOSEN ZUM KWK-G Aufgrund der Novellierung des KWKG und den damit unsicheren Rahmenbedingungen sowie mangelnder Datenbasis für neue Fördertatbestände kann keine belastbare Mittelfristprognose zur Entwicklung der nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geförderten Strommengen sowie der Zuschlagszahlungen für Neu- und Ausbau von Wärme-/Kältenetzen und -speichern erstellt werden. Die Veröffentlichung der KWK- Mittelfristprognose wird somit eingestellt. GAV-Ruch Seite 18

14 KWKG 2016 Ausblick / Bewertung GAV-Ruch Seite 19 KWKG 2016 Ausblick / Bewertung KWKG 2016 Keine Kompensation der EEG-Belastung auf den Eigenverbrauch für neue, industrielle KWK-Anlagen Keine Kompensation der gesunkenen Börsenstrompreise Keine Einführung einer leistungsbezogenen Komponente / Honorierung von Flexibilität Sicherung von Bestandsanlagen der öffentlichen Hand sowie von modernisierten Anlagen durch Modernisierungszuschüsse und Anpassung der Förderdauer und Höhe Industrielle Eigenversorgung wird nur noch in geringem Umfang gefördert EEG-Reform 2016 Risiko bei einer Verschiebung der EEG-Belastungen ins KWKG (EU-Beihilferecht) GAV-Ruch Seite 20

15 KWKG 2016 Ausblick / Bewertung Bewertung (Reduziertes) KWKG-Ziel könnte verfehlt werden. Geringes Potenzial der industriellen KWK im neuen Strommarktdesign. Sehr geringer KWK-Ausbau in der Industrie. Unrentable Anlagen der öffentlichen Versorgung (Energieversorger) werden subventioniert. Stromintensive Unternehmen könnten aus der Eigenversorgung aussteigen und die BesAR (Besondere Ausgleichregelung) im EEG nutzen. Fazit Die Sorge der politisch Verantwortlichen vor einer ähnlichen Entwicklung wie beim EEG (Kostenexplosion, kaum Einflussmöglichkeiten auf die Zahlungen an die Anlagenbetreiber in Höhe von über 24 Mrd. Euro pro Jahr, keine nachweisbare klimapolitische Wirkung) hat dazu geführt, dass eine nachweislich effiziente, CO 2 -arme Technologie wie die KWK nicht ihre Wirkung im Rahmen der Energiewende entfalten kann. Gesetzesvorhaben 2016 Strommarktgesetz (Novelle EnWG) Verhandlungen neuer EU-Rechtsrahmen (EE, ETS) EEG 3.0 GAV-Ruch Seite 21 KWKG 2016 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfgang Ruch Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg e.v. Mettinger Str. 123, Esslingen Tel Fax ruch@gav-energie.de GAV - Ruch 26. Februar 2016 Seite 22

16 Einsatz von KWK Anlagen und Blockheizkraftwerken anhand realisierter Projekte Informationsveranstaltung Das Neue Kraftwärmekopplungsgesetz 2016 IHK Region Stuttgart Dipl. Ing. Wolfgang Schuler IBS INGENIEURBÜRO SCHULER ENERGIE UND GEBÄUDETECHNIK Tel buero schuler.de 1 Erstes Blockheizkraftwerk 1989 in Freiberg am Neckar Sporthalle Hallenbad Prisma Schule Wohn- und Geschäftshäuser Kreissparkasse Rathaus Ärztehaus 2

17 Heizzentrale Ortszentrum Freiberg am Neckar Blockheizkraftwerke (BHKW) mit je 50 kw elektrischer Leistung 3 Modernisierung der Anlage im Jahr BHKW Module mit jeweils 110 kw elektrischer Leistung Thema Datum Sachbearbeiter Fachtagung IBS Stefan Kegreiß 4

18 Realisierte Energieprojekte mit Blockheizkraftwerk über 250 Anlagen mit Blockheizkraftwerk installierte elektrische Leistung rd kw 5 Heidelberger Druckmaschinen, Walldorf Erdgasbezug (Brennwert) kwh/a Stromverbrauch kwh/a Heizzentrale 6

19 Untersuchte Varianten und umgesetzte Konzeption Untersuchte Varianten mit Holz befeuerter ORC Prozess (zwei Leistungsgrößen) Erdgas Blockheizkraftwerk (zwei Leistungsgrößen) Holzheizung Kombination Holzheizung und Erdgas Blockheizkraftwerk Umgesetzte Konzeption Einbau zweier Blockheizkraftwerke mit je rd kw elektrischer Leistung Pufferspeicher mit 200 m³ Speichervolumen Umbau Netzpumpen und Vorlauftemperaturregelung 7 Energiebilanz Blockheizkraftwerk 8

20 Wärmebilanz mit Erdgas Blockheizkraftwerk Wärmeerzeugung in kwh Jährliche Volllaststunden der BHKW Anlage h Deckungsanteil der Blockheizkraftwerk rd. 60 % 9 Strombilanz mit Blockheizkraftwerk Strombedarf kwh Stromleistung in kw Stromerzeugung BHKW kwh 0 1. Jan. 15. Jan. 29. Jan. 12. Feb. 26. Feb. 12. Mrz. 26. Mrz. 9. Apr. 23. Apr. 7. Mai. 21. Mai. 4. Jun. 18. Jun. 2. Jul. 16. Jul. 30. Jul. 13. Aug. 27. Aug. 10. Sep. 24. Sep. 8. Okt. 22. Okt. 5. Nov. 19. Nov. 3. Dez. 17. Dez. 31. Dez. 10

21 Gebäude für Blockheizkraftwerk 11 Aufstellungsplan BHKW Anlage Modul 1 Modul 2 Pufferspeicher Gemischkühler 12

22 Pufferspeicher 200 m³ 13 Blockheizkraftwerk Leistungsdaten je Modul Elektrisch 982 kw Thermisch kw Brennstoff kw 14

23 Investitionskosten Blockheizkraftwerk 2012 Blockheizkraftwerk Heizungstechnische Einbindung und Abgasleitung Pufferspeicher Elektroarbeiten Regelung Bauliches Netto Investitionskosten Wirtschaftlichkeit 2012 Wirtschaftlichkeitsvergleich Bestandsanlage KWKG 2012 Neuanlage KWKG 2016 Erlöse Vermiedene Strombezugskosten /a , , KWK Zulage (5 Jahre) /a , Summe Stromerlöse /a , , Vermiedene Gaskosten Heizkessel /a , , Summe Erlöse /a , , Aufwendungen Erdgaskosten BHKW /a , , Zusätzliche Gasleistung /a , , Steuerrückerstattung BHKW /a , , Vollwartung /a , , Rücklage Generalüberholung /a , , Summe Aufwendungen /a , , Einsparung = Aufwand Erlöse /a , , Investition , , Kapitalrückflusszeit 2,0 Jahre 3,6 Jahre Erdgaskosten 3,6 ct/kwh, Stromkosten 12 ct/kwh 16

24 Produzierender Betrieb, Neckar Odenwaldkreis Erdgasbezug (Brennwert) Wärmeverbrauch Stromverbrauch kwh/a kwh/a kwh/a Heizzentrale 17 Umgesetzte Konzeption Einbau eines Blockheizkraftwerks mit 250 kw elektrischer Leistung Pufferspeicher mit 50 m³ Speichervolumen Option auf Zubau eines weiteren BHKW mit 250 kw elektrischer Leistung Heizungstechnische Modernisierung zur Rücklauftemperaturabsenkung 18

25 Wärmebilanz anhand Lastverlauf 2011 mit Blockheizkraftwerk Wärmeerzeugung in kwh Jährliche Volllaststunden Erdgas BHKW Zusatzkessel Optionales 2. Erdgas BHKW 250 kwel h Deckungsanteil des Blockheizkraftwerks 35 % Erdgas BHKW 250 kwel 19 Strombilanz am Beispiel einer Winterwochenganglinie Benötigte Leistung in kw Restbezug Stromerzeugung optionales BHKW Strombedarf Strombedarf Stromerzeugung Stromerzeugung BHKW kwh/a Eigenstromnutzung kwh/a :00 0: :00 0: :00 0: :00 0: :00 0: :00 0: :00 0: :00 0:00 Sa So Mo Di Mi Do Fr 20

26 Aufstellungsplan Blockheizkraftwerk 2013 Blockheizkraftwerk 250 kwel Heizkessel 20 m Optionales Blockheizkraftwerk 250 kwel Verteiler 25 m 21 Erdgas Blockheizkraftwerk Schalldämmkapsel 22

27 Ausgangssituation Heizwassertemperaturniveau Werksheizungsnetz Vorlauftemperaturen: ca. 95 C Rücklauftemperatur: ca. 85 C Ursachen für hohe Rücklauftemperaturen: Überströmungen hohe Umlaufwassermengen Auslegung Standard Blockheizkraftwerk Vorlauftemperatur: 90 C Rücklauftemperatur maximal: < 70 C 23 Lufterhitzer Hydraulische Weiche 24

28 Lösungsansatz 1: BHKW Auslegung BHKW mit höherem Heizwassertemperatur Niveau: Rücklauftemperatur maximal: 78 C Vorlauftemperatur: 95 C Höheres Temperaturniveau wird durch spezielle hydraulische Schaltungen am BHKW erreicht. 25 Lösungsansatz 2: Temperatur Kaskade 100 Temperatur in C Lacktrockner Prüfbäder Raumwärme witterungsgeführt Vorlauf- und Rücklauftemperatur variabel

29 Investitionskosten Blockheizkraftwerk 2013 Blockheizkraftwerk Heizungstechnische Einbindung und Abgasleitung Pufferspeicher Elektroarbeiten/Regelung Bauliches Netto Investitionskosten Entwicklung der Strombezugspreise Strompreisentwicklung Gewerbebetrieb Strompreis in ct/kwh ,71 3,17 11,12 Steuern und Umlagen Arbeits- und Grundpreis 12,36 12,00 12,48 14,26 7,64 4 7,54 6, Jahr 28

30 Wirtschaftlichkeit Betriebsgebundene Bestandsanlage Neuanlage Kosten KWKG 2012 KWKG 2016 (ohne MwSt.) /a /a Betriebskosten BHKW , , Mehrbrennstoffkosten , , Stromkosteneinsparung , , Rückliefererlöse 1.000, 1.000, KWK Zuschlag , 1.000, Summe Einsparung , , Investitionskosten Kapitalrückflusszeit 3,0 Jahre 8,1 Jahre Erdgaskosten 4,0 ct/kwh, Stromkosten 12,7 ct/kwh 29 Möglichkeiten höheres Temperaturniveau in Kraft Wärme Kopplung bereitzustellen Heißgekühlter Gasmotor (Motorkühlwassertemperatur über 100 C) Auftrennung der Wärmequellen am Gasmotor Nutzung des heißen Abgases ( C) z.b. für Heißwasser Thermoöl Dampferzeugung 30

31 Bereitstellung von Dampf, Thermoöl und Heißwasser in Kraft Wärme Kopplung 15 % Prozesswärme 20 % Genutzte Wärmequelle am BHKW Abgas Gemischkühler 100 % 25 % Ölkühler Kühlwasser 40 % 31 Dampf Abhitzekessel für Blockheizkraftwerk 32

32 Kraft Wärme Kälte Kopplung Bereitstellung von Prozesskälte mittels thermisch angetriebener Kältemaschinen 33 Beispiel Absorptionskältemaschine mit 170 kw Kälteleistung Rückkühler 420 kw Antriebswärme 250 kw Kälte 170 kw 34

33 Wärmelieferung an Dritte z.b. Industrieabwärme für Geschosswohnbauten 35 KfW Quartierskonzepte (Programm 432) Förderung der Erstellung von integrierten Quartierskonzepten durch die KfW Zuschuss in Höhe von 65 % Die wesentlichen Bestandteile eines solchen Konzepts sind: Ausgangsanalyse: Energieverbrauch, Einsparpotenziale, Gesamtenergiebilanz konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen Erfolgskontrolle Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit 36

34 Umsetzungshürden für Energieprojekte Komplexität technisch, wirtschaftlich, betrieblich Bürokratie Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen Situation bei Industriebetrieben personell und finanziell Verschlechterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen KWK Gesetz, EEG Gesetz, Hoher Rentabilitätsanspruch 37

35 Bestandsanlagen und Neuanlagen im Spannungsfeld der Gesetzgebung Informationsveranstaltung Das Neue Kraftwärmekopplungsgesetz 2016 IHK Region Stuttgart Dipl. Ing. Claus Schmidt IBS INGENIEURBÜRO SCHULER ENERGIE UND GEBÄUDETECHNIK Tel buero schuler.de 1 KWK Vergütungen nach dem KWK Gesetz 2016 KWK Zulage für Nutzung im Objekt elektrisch Leistung Preis in ct/kwh Dauer der Vergütung in h bis 50 kw 4, kw 3, kw 2,0* kw 2 MW 1,5* Anlagen mit einer Leistung über 100 kw erhalten keine Vergütung für den selbst genutzten Strom Ausnahme: Contractoren und wenn volle EEG Umlage abgeführt wird. KWK Zulage für Einspeisung in öffentliches Netz elektrische Leistung Preis in ct/kwh Dauer der Vergütung in h bis 50 kw 8, kw 6, kw 5, kw 2 MW 4, Volllaststunden = zuschlagsberechtigte Stromerzeugung / Leistung 2

36 Messkonzept für KWK Anlage mit Eigenstromnutzung Eigentumsgrenze Netz des Anlagenbetreibers Rücklieferung Zweirichtungsstromzähler Bezug Verbrauchseinrichtungen des Anlagenbetreibers Untermessung für KWK Nettostromerzeugung mit Rücklaufsperre Eigenverbrauch = Z 2 Z 1, Rücklieferung KWK Anlage 3 Einige wichtige Begriffsdefinitionen Abnahmestelle ( 2, 1.) die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Letztverbrauchers, die sich auf einem in sich abgeschlossenen Betriebsgelände befinden und über einen oder mehrere Entnahmepunkte mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden sind, Letztverbraucher ( 2, 17.) jede natürliche oder juristische Person, die Strom verbraucht, Betreiber von KWK Anlagen ( 2, 6.) diejenigen, die den KWK Strom erzeugen und das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der KWK Anlagen tragen, elektrische Leistung ( 2, 7.) die höchste an den Generatorklemmenabgebbare Wirkleistung einer Anlage abzüglich der für ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchsleistung, elektrische KWK Leistung ist dabei die elektrische Leistung, die unmittelbar mit der im KWK Prozess ausgekoppelten Nutzwärme im Zusammenhang steht, Anzahl der Vollbenutzungsstunden ( 2, 3.) der Quotient aus der jährlichen zuschlagberechtigten KWK Nettostromerzeugung und der maximalen KWK Nettostromerzeugung im Auslegungszustand während einer Betriebsstunde unter normalen Einsatzbedingungen, Anlagenbegriff 7(7) Mehrere unmittelbar miteinander verbundene KWK Anlagen an einem Standort gelten in Bezug auf die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Leistungsgrenzen als eine KWK Anlage, soweit sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Dauerbetrieb genommen worden sind. 4

37 Beispiel für Berechnung der KWK Vergütung Beispiel: Anlage mit 300 kw Nennleistung und h/a Volllaststunden Stromerzeugung: 300 kw x h/a = kwh/a Angenommen: Eigenstromnutzung: 50 % x kwh/a = kwh/a Rücklieferung 50 % x kwh/a = kwh/a Volllaststunden für KWK Zulage: kwh/a : 300 kw = h/a KWK Zulage für Eigenstromnutzung (Anlagen > 100 kw nicht zuschlagsberechtigt): 0 /a KWK Zulage für Rücklieferung: Stufe 1: 50 kw/300 kw x kwh/a x 8,0 ct/kwh = /a Stufe 2: 50 kw/300 kw x kwh/a x 6,0 ct/kwh = /a Stufe 3: 150 kw/300 kw x kwh/a x 5,0 ct/kwh = /a Stufe 4: 50 kw/300 kw x kwh/a x 4,4 ct/kwh = /a Gesamt /a Vergütungsdauer h : h/a = 12 Jahre Gesamtvergütung 12 Jahre x /a = Zusätzliche Einspeisevergütung Übliche Preis (Quartalsmittel Base Load) ca. 3,0 3,5 ct/kwh für Anlagen <= 50 kw muss der übliche Preis auch nach Ende der KWK Zahlung vergütet werden. für Anlagen kw endet die Pflicht den üblichen Preis zu zahlen mit Ende des KWK Zuschlags. für Anlagen > 100 kw kein üblicher Preis. Strom muss direkt vermarktet werden. Direktvermarktung = Stromlieferung an Dritte Vermiedene Netznutzungsentgelte ca. 0,2 0,8 ct/kwh Bei der Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte wird im Gesetz auf die der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 18 verwiesen: Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen. 6

38 Erdgas und Stromsteuer Stromsteuer Strom aus KWK Anlagen bis kw el sind von der Stromsteuer befreit, wenn der Strom im örtlichen Zusammenhang erzeugt und geleistet wird. a) Nutzung des Stromes direkt im Objekt b) Strom Arealnetzen (eigenes Verteilnetz Stromnetz zwischen mehreren Objekten) c) bei Nutzung des öffentlichen Netzes, wenn die Verbraucher innerhalb eines Radius von ca. 4,5 km liegen (Bilanzkreis) Regelsatz reduzierter Satz für produzierendes Gewerbe 2,05 ct/kwh 1,54 ct/kwh Erdgassteuer Erdgassteuer wird das in der KWK Anlage eingesetzte Erdgas zurückerstattet. Voraussetzung: Nutzungsgrad mindestens 70 % Erdgassteuer 0,55 ct/kwh 7 Befreiung von den Umlagen für KWK Strom vor 2014 der von einer KWK Anlage erzeugte Strom war von sämtlichen Umlagen befreit. seit 2014 (Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) müssen 40% der EEG Umlage für selbst genutzten Strom abgeführt werden (derzeit 2,54 ct/kwh). Bestandsanlagen sind bis auf weiteres von der gesamten EEG Umlage befreit. andere Umlagen bleiben weiterhin befreit 8

39 Sonstige Umlagen auf den Strompreis 2016 ct/kwh 8,0 7,5 7,0 6,5 6,0 5,5 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 EEG Umlage sonstige Umlagen (KWK, NEV, Offshore) 0,863 0,117 0,080 6,354 6,354 6, % EEG Umlage für Eigenstromnutzug = 2,54 ct/kwh bis 1 Mio kwh/a über 1 Mio kwh/a stromintens. Gew. Über 1 Mio kwh/a 9 Neuanlage <> modernisierte Anlage neue KWK Anlage ( 2, 25.) sind Anlagen mit fabrikneuen Anlagenteilen Vergütungsdauer <= 50 kw h > 50 kw h modernisierte KWK Anlagen ( 2, 18.) sind Anlagen bei denen a) wesentliche die Effizienz bestimmende Anlagenteile erneuert worden sind, b) die Modernisierung eine Effizienzsteigerung bewirkt und c) die Kosten der Modernisierung mindestens 25 Prozent der Kosten betragen, welche die Neuerrichtung einer KWK Anlage mit gleicher Leistung nach aktuellem Stand der Technik gekostet hätte. Modernisierungskosten min. 25 % der Kosten eines möglichen Neubaus Vergütungsdauer h Modernisierung frühestens 5 Jahre nach erstmaliger Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage oder nach Wiederaufnahme des Dauerbetriebs einer bereits modernisierten Anlage erfolgt. Modernisierungskosten min. 50 % der Kosten eines möglichen Neubaus Vergütungsdauer h Modernisierung frühestens 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme des Dauerbetriebes 10

40 Begriff der Modernisierung nach KWKG und EEG (Quelle: Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur) EEG 2014 sieht Bestandsschutz hinsichtlich der EEG Umlage für Bestands BHKW vor, die vor dem in Betrieb gegangen sind und Eigennutzungskonzept hatten. Auch modernisierte Anlagen können Bestandsschutz übernehmen, sofern Leistungserhöhung < 30%. Bei Modernisierung wird unterschieden in Erneuerung, Erweiterung und Ersetzung EEG Umlage KWK Zulage Erneuerung = Austausch wesentlicher Bestandteile jedoch nicht Generator) Ersetzung = Anlagenersatz am Standort oder in unmittelbarer Nähe Bestandsschutz Bestandsschutz sofern Leistungserhöhung < 30% Modernisierung i. S. KWKG <= 50 kw h > 50 kw h Neuanlage i. S. KWKG <= 50 kw h > 50 kw h Erweiterung = Erneuerung oder Ersetzung bei gleichzeitiger Leistungserhöhung, da aber i.d.r. nicht ohne neuen Generator möglich ist das gleichbedeutend mit Ersetzung. Wird eine verklammerte Anlage bestehend aus 2 Aggregaten stufenweise durch zwei neue BHKW im Abstand von einem Jahr ersetzt (2 getrennte Anlagen nach KWKG), so kann nur eine Anlage den Bestandsschutz nach EEG übernehmen. 11 Modernisierung mit Leistungserhöhung (Quelle: Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur) Anlage mit Bestandsschutz bei 30 % Leistungserhöhung 12

41 Modernisierung mit Leistungserhöhung (Quelle: Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur) Die neue 390 kw Anlage hat Bestandsschutz, da die Leistungserhöhung <= 30 % der ersetzten 3 x 100 kw ist. 13 Modernisierung mit Leistungserhöhung (Quelle: Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur) Die neuen 3 x 70 kw Anlage haben Bestandsschutz, da die Leistungserhöhung < 30 % der ersetzten 2 x 100 kw ist (max. wären 260 kw möglich). Die verbleibende 100 kw Anlage hat Bestandsschutz. 14

42 Modernisierung mit Leistungserhöhung (Quelle: Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur) Die neue 30 kw Anlage hat keinen Bestandsschutz, da gewöhnlicher Zubau. Die verbleibende 3 x 100 kw Anlage haben Bestandsschutz. 15 Modernisierung mit Leistungserhöhung (Quelle: Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur) Die neue 500 kw Anlage hat keinen Bestandsschutz, da Leistung um mehr als 30% der ersetzten 2 x 100 KW erhöht wird. Die verbleibende 100 kw Anlage hat Bestandsschutz. 16

43 Einfluss auf Konzeption einer Neuanlage Einfluss der Aufteilung in mehrere Aggregate Stromerzeugung kwh/a Elektrische Leistung BHKW 1 x 100 kw bzw. 2 x 50 kw Volllaststunden der Stromerzeugung h/a Eigenstromnutzung 100 % KWK Anlage 1 x 100 kw 2 x 50 kw*) Vergütungsdauer h h Volllaststunden h/a h/a Dauer 5 Jahre 10 Jahre KWK Zulage /a /a Gesamte KWK Zulage Mehrinvestition 2 Modulanlage Mehrkosten Vollwartung Ergebenis Kostenvorteil 2 Modulanlage innerhalb von 10 Jahren *) Die beiden Aggregate werden mit einer zeitlichen Versatz von 12 Monaten in betrieb genommen 17 Einfluss auf Konzeption einer Neuanlage Einfluss Leistungsgrenze für Eigenstromnutzung Elektrische Leistung BHKW 100 kw bzw. 101 kw Stromerzeugung kwh/a Volllaststunden der Stromerzeugung h/a bzw h/a KWK Anlage 100 kw 101 kw Fall 100 % RL 50 % RL 50 % ES 100 % ES 100 % RL 50 % RL 50 % ES 25 % RL 75 % ES 100 % ES Vergütungsdauer h h h h h h Volllaststunden KWK Zulage h/a h/a h/a h/a h/a h/a Vergütungdauer 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre 6,1 Jahre 12,1 Jahre 24,2 Jahre jährliche KWK Zulage /a /a /a /a /a /a Gesamt

44 Beispiel 1 KWK-Anlage < 100 kw für einen Betrieb zur Kosmetikherstellung Württembergischen Zentralgenossenschaft eg (WZG) Möglingen Einsatzmöglichkeit eines Blockheizkraftwerkes für die Wärme und Stromversorgung der WZG Oktober Standorte Heizanlagen Dachzentrale 20

45 Heizanlagen Dachzentrale Fertigung Lager Dampfkessel 2 Dampfkessel à kw Heizkessel 330 kw Dampfkessel 781 kw Heizkessel 4 x 75 kw 21 Stromlastgang 350 Stromlastgang Mitte 2014 Mitte Stromleistung [1 h Mittelwert kw] Jan 01.Feb 29.Feb 31.Mrz 30.Apr 31.Mai 30.Jun 31.Jul 31.Aug 30.Sep 31.Okt 30.Nov 31.Dez 22

46 Untersuchte Varianten Variante 1: Bestandsanlagen Weiterbetrieb der Heizanlagen an drei Standorten wie bisher. Variante 2: Wärme und Dampfverbund Zusammenschluss der 3 Zentralen mit Versorgung von Dachzentrale Variante 3: Kraft Wärme Kopplung mit Microgasturbine Wärme und Dampfverbund wie Variante 2. Microgasturbine mit Dampferzeuger und Abgaswärmetauscher zur Heizwassererzeugung. 23 Microgasturbine Leistungsdaten am Aufstellort Feuerungsleistung 310 kw = 100 % elektrische Leistung (Nennleistung 100 kw) 90 kw = 29 % Leistung Dampferzeuger 104 kw = 33 % Leistung Abgaswärmetauscher (ECO) 56 kw = 18 % Summe Nutzenergie 250 kw = 80 % Microgasturbine: Länge 2,0 m; Breite 0,9 m; Höhe 1,8 m ECO: Länge 4,2 m; Breite 0,5 m; Höhe 0,5 m Dampferzeuger: Länge 4,2 m; Breite 1,5 m, Höhe 1,6 m 24

47 Dampfbilanz Dampfkessel Dachzentrale Microgasturbine Dampfebilanz [kwh] 42% 49% % 35% % 21% % 58% 65% 51% % 85% 20% 18% 82% 20% 80% 25% 22% 75% 78% 73% 58% 80% Strombilanz Stromverbrauch Stromerzeugung abzgl. Eigenstromnutzung Rücklieferung Strombezug Strombilanz [kwh] kwh/a = 100 % Strombezug kwh/a = 74 % kwh/a = - 67 % kwh/a = 8 % kwh/a = 33 % Eigenstromnutzung % 26% 31% 29% 28% 27% 40% 38% 35% 28% 31% 28% % 69% 71% % 73% 69% 49% 60% 62% 65% 72% 72% 0 Prozentangaben beziehen sich auf monatlichen Stromverbrauch 26

48 Investitionskosten Variante 2: Wärme und Dampfverbund Wärme und Dampfverbund Nebenkosten Netto Investitionskosten Variante 3: Microgasturbine Microgasturbine für Dampferzeugung Abhitzekessel und Warmwasser ECO Heizungstechnik Abgasanlage Wärmedämmung elektrotechnische Einbindung Regelungstechnik Stahlbau bauliche Maßnahmen Wärme und Dampfverbund Nebenkosten Netto Investitionskosten Wirtschaftlichkeit Variante 1 Variante 2 Variante 3: Microgasturbine Wirtschaftlichkeit Bestandsanlage Wärme und Dampfverbund Jahr Jahr /a /a /a /a Betriebskosten Erdgaskosten Stromkosten EEG Umlage Eigenstromnutzung Einspeiseerlös KWK Zuschlag Summe jährliche Einsparung kumulierte Einsparung (10 Jahre) gerundet

49 Beispiel 2 KWK-Anlage 330 kw für einen Betrieb zur Getränkeherstellung Württembergischen Zentralgenossenschaft eg (WZG) Möglingen Einsatzmöglichkeit eines Blockheizkraftwerkes für die Wärme und Stromversorgung der WZG Oktober Wärmelastgang Wärmeverbrauch rd kwh/a Wärmelastgang [kw] Jan Jan Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Aug Sep Okt Nov Dez 30

50 Stromlastgang Stromverbrauch rd kwh/a Stromlast [kw] Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Erdgas Blockheizkraftwerk 330 kw elektrische Leistung Frontansicht Seitenansicht 32

51 Jahresdauerlinie Wärmebedarf mit Deckungsanteil BHKW Heizlast [kw] Gaskessel = 27 % BHKW = 73 % Volllaststunden = h/a Pufferspeicher Stunden 33 Stromlastgang mit BHKW im Februar Strombilanz mit BHKW im Februar Strombezug Rücklieferung Eigennutzung Elektrische Leistung [kw]

52 Strombilanz BHKW Eigenstromnutzung Strombezug Stromverbrauch WZG kwh/a = 100 % Stromerzeugung BHKW kwh/a = 40 % Rücklieferung kwh/a = -1 % Strombilanz [kwh] Strombezug kwh/a = 61 % 31% 42% 52% 66% 71% 80% 66% 30% 30% % 58% 48% 34% 29% 90% 91% 92% 10% 9% 8% 20% 34% 70% 70% Prozentangaben beziehen sich auf monatlichen Stromverbrauch 35 Investitionskosten Blockheizkraftwerk BHKW Aggregat Schornstein elektrotechnische Einbindung gastechnische Einbindung Heizungstechnik Pufferspeicher Wärmedämmung Regelungstechnik Bauliches Nebenkosten Netto Investitionskosten

53 Wirtschaftlichkeit KWKG 2012 KWKG Jahr Jahr Jahr /a /a /a Aufwand Betriebsmehrkosten Erdgasmehrkosten Summe Aufwand Erlöse Stromkosteneinsparung KWK Zuschlag Summe Erlöse Einsparung = Erlöse Aufwand kumulierter Einsparung in 10 Jahren Mittlere Einsparung Kapitalrückflusszeit 3,9 Jahre 6,2 Jahre 37 Umweltbilanz Strom Erdgas Einsparung = 100% = 84% = 16% CO 2 -Emission [t/a] = 36% = 46% = 64% = 38% Bestand BHKW 38

54 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. IBS Ingenieurbüro Schuler Energie- und Gebäudetechnik Flößerstraße 60/ Bietigheim-Bissingen Tel

55 Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg e.v. Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 Fördermöglichkeiten IHK, Jägerstr. 30, Stuttgart 24. Februar 2016 GAV-Ruch Seite1 KWKG 2016 Inhalt Förderung Fördersätze für Neuanlagen und Bestandsanlagen Übergangsbestimmungen KWKG-Umlage / Kosten Verordnungsermächtigung Evaluierung GAV - Ruch 26. Februar 2016 Seite 2

56 KWKG 2016 Förderung GAV-Ruch Seite 3 KWKG 2016 Förderung GAV-Ruch Seite 4

57 KWKG 2016 Förderung HE, mod. Anlagen KWK < 2 MW HE Neuanlagen KWK < 2 MW HE Neuanlagen Modernisierte Anlagen Netze und Speicher Brennstoffzellen KWKG 2009 KWKG 2009 KWKG 2009 KWKG 2012 KWKG 2012 KWKG 2012 KWKG und 5.4 5a,b und 7a,b GAV-Ruch Seite 5 KWKG 2016 Förderung Grundsätze und Voraussetzungen für eine Förderung Inbetriebnahme bis zum Hocheffizienz Keine Verdrängung von Fernwärmeversorgung aus KWK Brennstoff Stein- und Braunkohle nur im Rahmen von Übergangsbestimmungen Für Anlagen über 100 kw besteht die Pflicht der Direktvermarktung oder Eigenverbrauch GAV-Ruch Seite 6

58 KWKG 2016 Förderung Förderdauer neue und modernisierte Anlagen ( 8) Neue Anlagen Anlagentyp Modernisierung frühestens fünf Jahre nach erstmaliger Aufnahme des Dauerbetriebs Kosten der Modernisierung >50% der Kosten einer Neuanlage und Modernisierung frühestens zehn Jahre nach der erstmaligen Aufnahme des Dauerbetriebs Leistungsklasse Förderdauer Vollbenutzungsstunden [h] bis 50 kw > 50 kw alle alle GAV-Ruch Seite 7 KWKG 2016 Förderung Förderdauer nachgerüstete Anlagen ( 8) Anlagentyp Förderdauer Vollbenutzungsstunden [h] Kosten der Nachrüstung > 10% und <25% *) Kosten der Nachrüstung >=25% und < 50% *) Kosten der Nachrüstung > 50% *) *) im Vergleich zu den Kosten der Neuerrichtung einer KWK-Anlage mit gleicher Leistung nach aktuellem Stand der Technik GAV-Ruch Seite 8

59 KWKG 2016 Fördersätze Förderung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Anlagen der öffentlichen Versorgung ( 7, Absatz 1) Leistungsanteil Zuschlag (ct/kwh) Alt Neu bis 50 kw 5,41 8,0 50 kw bis 100 kw 4,0 6,0 100 kw bis 250 kw 5,0 250 kw bis 2 MW 2,4 4,4 > 2 MW 1,8 3,1 GAV-Ruch Seite 9 KWKG 2016 Fördersätze Förderung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Anlagen der öffentlichen Versorgung ( 7, Absatz 1) Verdrängung von Stein- und Braunkohle Die Fördersätze nach 7, Absatz 1 erhöhen sich um 0,6 ct/kwh für den KWK-Leistungsanteil, der die elektrische KWK-Leistung einer bestehenden KWK-Anlage ersetzt. Voraussetzungen Stilllegung innerhalb von 12 Monaten vor oder nach Dauerinbetriebnahme der neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Anlage und Eigentümer der Anlagen identisch oder Einspeisung der neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Anlage in dasselbe Wärmenetz. GAV-Ruch Seite 10

60 KWKG 2016 Fördersätze Förderung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Projekten der Industrie und Objektversorgungen ( 7, Absatz 3) Anlagentyp Leistungsanteil Zuschlag (ct/kwh) Kleine KWK-Anlagen ( 6 Absatz 4, Nummer 1) Objektversorgung ( 6 Absatz 4, Nummer 2) Lieferung des KWK-Stromes an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder einem geschlossenen Verteilernetz mit voller EEG-Umlagepflicht. bis 50 kw 4,0 50 kw bis 100 kw 3,0 bis 50 kw 4,0 50 kw bis 100 kw 3,0 100 kw bis 250 kw 2,0 250 kw bis 2 MW 1,5 > 2 MW 1,0 GAV-Ruch Seite 11 KWKG 2016 Fördersätze Förderung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Projekten der Industrie und Objektversorgungen ( 7, Absatz 3) Anlagentyp Leistungsanteil Zuschlag (ct/kwh) bis 50 kw 5,41 Stromkostenintensive Industrie *) ( 6 Absatz 4, Nummer 3) 50 kw bis 250 kw 4, kw bis 2 MW 2,40 > 2 MW 1,80 *) Voraussetzung: KWK-Anlage gehört zu einer Abnahmestelle, die die BesAR (Besondere Ausgleichsregelung EEG)) für den selbstverbrauchten Strom in Anspruch nimmt. GAV-Ruch Seite 12

61 KWKG 2016 Fördersätze Teilnahme am Emissionshandel ( 7, Absatz 5) Die Zuschläge für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (Industrie, Objektversorgungen und allgemeine Versorgung) erhöhen sich um 0,3 ct/kwh für Unternehmen, die dem europäischen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegen. Neue KWK-Anlagen bis 2 kw ( 9) Auf Antrag pauschalisierte Zahlung der Zuschläge in Höhe von 4,0 ct/kwh für h. Für alle Anlagentypen ( 7, Absatz 8) Bei negativen Strombörsenpreisen (EPEX Spotmarkt) besteht kein Anspruch auf Zahlung eines KWK-Zuschlages. Der während diesen Zeitraumes erzeugte KWK-Strom wird nicht auf die Zahlungen angerechnet. GAV-Ruch Seite 13 KWKG 2016 Fördersätze Bestandsanlagen der öffentlichen Versorgung ( 13) Voraussetzungen Hocheffizient Gasförmiger Brennstoff bisherige Förderung durch das KWKG 2002 ausgelaufen KWK-Leistung > 2 MW Keine Förderung durch das EEG Lieferung an Dritte (Industrie- und Arealnetze) wird explizit ausgeschlossen Förderhöhe und Dauer Zuschlag in Höhe von 1,5 ct/kwh Befristung auf den Zeitraum Begrenzung des Zuschlages für Vollbenutzungsstunden in Verbindung mit einer jährlichen Degression um mindestens h. GAV-Ruch Seite 14

62 KWKG 2016 Übergangsbestimmungen Bestandsanlagen ( 35, Absatz 2-5) Betrifft vor allem hocheffiziente Bestandsanlagen sofern Förderung nicht bereits ausgelaufen ist. Das KWKG 2002 (zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 13. Juli 2014) gilt weiterhin in folgenden Fällen: Inbetriebnahme bis oder Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bis und Inbetriebnahme bis oder Verbindliche Bestellung bis zum und Inbetriebnahme bis zum oder für ORC und Brennstoffzellen-Anlagen: verbindliche Bestellung bis zum und Inbetriebnahme bis zum (Absatz 4) oder für mit Steinkohle betriebene KWK-Anlagen: Baubeginn bis (Absatz 5) GAV-Ruch Seite 15 KWKG 2016 Übergangsbestimmungen Modernisierung ( 36, Absatz 6) Das KWKG 2002 (zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 13. Juli 2014) gilt weiterhin unter folgenden Voraussetzungen: KWK-Leistung > 2 MW Kosten der Modernisierung*) > 25% Modernisierung in Teilprojekten bereits vor dem durchgeführt Dauer: h *) Modernisierung: Die Kosten der Modernisierung müssen mindestens 25% der Kosten betragen, welche die Neuerrichtung einer KWK-Anlage mit gleicher Leistung nach aktuellem Stand der Technik gekostet hätte und wesentliche, die Effizienz bestimmender Anlagenteile erneuert wurden und dadurch eine Effizienzsteigerung erzielt wurde. Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher Übergangsbestimmungen nach 36 Abs. (7) und (8) GAV-Ruch Seite 16

63 KWKG 2016 KWKG-Umlage / Kosten Letztverbrauchergruppe B zahlt weniger: Absenkung von 0,05 ct/kwh auf 0,04 ct/kwh Gilt für alle Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 GWh/a beträgt Letztverbrauchergruppe C zahlt zukünftig mehr Anstieg von 0,025 ct/kwh auf 0,03 ct/kwh Gilt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4% des handelsrechtlichen Umsatzes übersteigen Begrenzung der KWKG-Umlage gemäß 26 Absatz 2 nur noch für solche Strommengen möglich, die von dem jeweiligen Letztverbraucher selbstverbraucht wurden. Abgrenzung des selbstverbrauchten Stromes von dem Strom der an Dritte weitergeleitet wird (Beachtung von eichrechtlichen Vorschriften relevant). Informationspflicht: Ein Begrenzung erfolgt nur dann, wenn der Letztverbraucher seinen Netzbetreiber informiert. Bis zum des auf die Begünstigung folgenden Jahres muss eine Meldung über die Menge des selbstverbrauchten, aus dem Netz bezogenen Stromes erfolgt sein. Im Falle der Letztverbrauchergruppe C muss zusätzlich ein Wirtschaftsprüfertestat vorgelegt werden. GAV-Ruch Seite 17 KWKG 2016 KWKG-Umlage / Kosten Kraft-Wärme-Kopplungsumlage Kategorie A Kategorie B Kategorie C Alle Letztverbraucher Verbrauchszone: kwh Alle Letztverbraucher (außer Kategorie C ) Verbrauchszone: > kwh Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten vier Prozent des Umsatzes übersteigen Verbrauchszone: > kwh 0,445 ct/kwh 0,040 ct/kwh 0,030 ct/kwh GAV-Ruch Seite 18

64 KWKG 2016 KWKG-Umlage / Kosten GAV-Ruch Seite 19 KWKG 2016 Verordnungsermächtigungen Durch die Verordnungsermächtigungen ( 33) kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen, ohne Zustimmung des Bundesrates, neue Zuschlagszahlungen einführen oder erhöhen. Dies ist insbesondere dann vorgesehen, wenn die Ziele des KWK-Ausbaues nicht erreicht werden (=> Evaluierung). Stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Diese Unternehmen gehören zu den im EEG 2014 in der Anlage 4 aufgeführten Unternehmen. Zuschlag für Neuanlagen kann eingeführt werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Förderung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Projekten der Industrie und Objektversorgungen Anpassung der KWK-Zuschläge für die geförderten Anlagenklassen oder Ausdehnung auf bislang nicht geförderte Anlagen zur Kompensation der EEG-Umlage. Förderung von Bestandsanlagen auf Basis von Stein- und Braunkohle Einführung eines KWK-Zuschlages, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. GAV-Ruch Seite 20

65 KWKG 2016 Evaluierung Jährliche Evaluierung zum um die Angemessenheit der Förderung zu überprüfen. => Vermeidung von Überförderung, damit die Zuschläge die Differenz zwischen Gesamtgestehungskosten der KWK-Stromerzeugung und dem Marktpreis nicht überschreiten. Umfassende Evaluierung in 2017 und 2021 zur Überprüfung der energie- und klimapolitischen Zielerreichung der jährlichen Zuschlagszahlungen der Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von geförderten und nicht geförderten Anlagen GAV-Ruch Seite 21 KWKG 2016 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfgang Ruch Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg e.v. Mettinger Str. 123, Esslingen Tel Fax GAV - Ruch 26. Februar 2016 Seite 22

66

67 Anschriften Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30, Stuttgart Postfach , Stuttgart Telefon , Telefax Bezirkskammer Böblingen Steinbeisstraße 11, Böblingen Telefon , Telefax -60 Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen Fabrikstraße 1, Esslingen Postfach , Esslingen Telefon , Telefax -30 Geschäftsstelle Nürtingen Bismarckstraße 8-12, Nürtingen Postfach 14 20, Nürtingen Telefon , Telefax -30 Bezirkskammer Göppingen Franklinstraße 4, Göppingen Postfach 6 23, Göppingen Telefon , Telefax info.gp@stuttgart.ihk.de Bezirkskammer Ludwigsburg Kurfürstenstraße 4, Ludwigsburg Postfach 6 09, Ludwigsburg Telefon , Telefax -235 info.lb@stuttgart.ihk.de Bezirkskammer Rems-Murr Kappelbergstraße 1, Waiblingen Telefon , Telefax -26 info.wn@stuttgart.ihk.de

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