Geb. je Verkaufseinheit

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1 Calypso 480,8 g/l Thiacloprid Formulierung: SC (Suspensionskonzentrat) Gegen beißende und saugende Insekten im Obstbau, Gemüsebau, Zierpflanzenbau, Ackerbau. Pflanzenschutzmittel - frei verkäuflich Produktart: Insektizid Produkt Artikelnummer Gebindegröße Geb. je Verkaufseinheit Geb. je Palette Pfl.Reg.Nr. Österreich Calypso 200ml Calypso 1 l Wirkungsweise Wirkungsweise (IRAC): Gruppe 4A Calypso wird über das Blatt aufgenommen und systemisch in der Pflanze verteilt. Es wirkt zuverlässig gegen eine Vielzahl beißender und saugender Schädlinge. Calypso verfügt über eine lang anhaltende Fraß- und Kontaktwirkung. Registrierte Indikationen Ackerbau Freiland Kartoffel Gegen Kartoffelkäfer [Leptinotarsa decemlineata] Larven mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn und bei Neubefall spritzen. Wasseraufwandmenge: l/ha Zeitlicher Abstand in Tagen: 14 Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln. Weide-Arten - Nutzung als Energieholz, Pappel-Arten - Nutzung als Energieholz - Freiland Gegen Saugende Insekten mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. nach Sichtbarwerden der ersten Symptome / Schadorganismen spritzen oder sprühen. Gegen Glasflügler [Paranthrene tabaniformis] mit 0,2 l/ha nach dem Schlüpfen der Larven spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: l/ha Wartefrist in Tagen: --- Pflanzenhöhe bis 50 cm: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Gemüsebau Freiland und unter Glas

2 Gemüsefenchel - Freiland Gegen Saugende Insekten (ausgenommen Thripse) bzw. Thripse (nur zur Befallsminderung) mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen als Flächenbehandlung spritzen. Spargel - Junganlagen und Ertragsanlagen - Freiland Gegen Blattläuse, Spargelhähnchen [Crioceris asparagi], Spargelkäfer [Crioceris Duodecimpunctata] mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen bzw. nach der Ernte spritzen. Wasseraufwandmenge: l/ha Wartefrist in Tagen: --- Karotten Freiland Gegen Blattläuse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 Knollensellerie, Bleichsellerie Freiland Gegen Blattläuse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Wurzel- und Knollengemüse ausgenommen Karotten, Knollensellerie - Freiland Gegen Blattläuse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen.

3 Garten-Kürbis, Zucchini, Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson mit genießbarer Schale - Freiland Gegen Blattläuse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Wasseraufwandmenge: l/ha Zeitlicher Abstand in Tagen: 8 Wartefrist in Tagen: 3 Garten-Kürbis, Zucchini, Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson mit genießbarer Schale - Unter Glas Gegen Blattläuse bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Aufwandmenge: 0,2 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 0,3 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm) 0,4 l/ha (Pflanzenhöhe über 125 cm) Wasseraufwandmenge: 600 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 900 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm) 1200 l/ha (Pflanzenhöhe über 125 cm) Zeitlicher Abstand in Tagen: 8 Wartefrist in Tagen: 3 Paprika - Unter Glas Gegen Saugende Insekten bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab Stadium 13 (3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet) spritzen. Aufwandmenge: 0,3 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm) 0,2 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 0,4 l/ha (Pflanzenhöhe über 125 cm) Wasseraufwandmenge: 900 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm) 600 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 1200 l/ha (Pflanzenhöhe über 125 cm) Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 Wartefrist in Tagen: 3 Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Blumenkohle, Kohlrabi - Freiland Gegen Mehlige Kohlblattlaus [Brevicoryne brassicae], Beißende Insekten (ausgenommen freifressende Schmetterlingsraupen), Maiswurzelbohrer [Diabrotica virgifera virgifera] mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen spritzen. Zeitlicher Abstand in Tagen: 8

4 Weißkraut, Rotkraut, Spitzkraut, Wirsingkohl, Kohlsprossen - Freiland Gegen Beißende Insekten, Kohlmottenschildlaus [Aleyrodes proletella], Mehlige Kohlblattlaus [Brevicoryne brassicae], Maiswurzelbohrer [Diabrotica virgifera virgifera] mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen spritzen. Einsatzgebiet: Gemüsebau Anwendungsbereich: Freiland Kohlmottenschildlaus [Aleyrodes proletella], Mehlige Kohlblattlaus [Brevicoryne brassicae]: Chinakohl Freiland Gegen Blattläuse, Beißende Insekten (ausgenommen freifressende Schmetterlingsraupen), Maiswurzelbohrer [Diabrotica virgifera virgifera] mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Rucola-Arten, Salat - Freiland Gegen Blattläuse, Maiswurzelbohrer [Diabrotica virgifera virgifera] mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Porree (Lauch) - Freiland Gegen Blattläuse, Thripse, Lauchmotte mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Zeitlicher Abstand in Tagen: 8 Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Knoblauch, Schalotten - Freiland

5 Gegen Blattläuse, Thripse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Zeitlicher Abstand in Tagen: 8 Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Speisezwiebel - Freiland Gegen Thripse (nur zur Befallsminderung) mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Zwiebelgemüse Nutzung als Bundzwiebel- Freiland Gegen Blattläuse, Thripse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Zeitlicher Abstand in Tagen: 8 Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Buschbohne Nutzung mit Hülse - Freiland Gegen Blattläuse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Ab Stadium 15 (5. Laubblatt entfaltet) spritzen. Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Stangenbohne Nutzung mit Hülse Freiland und Unter Glas Gegen Blattläuse bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Ab Stadium 15 (5. Laubblatt entfaltet) spritzen. Aufwandmenge: 0,2 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 0,3 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm) Wasseraufwandmenge: 900 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm)

6 600 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm) Wartefrist in Tagen: Freiland: 14, Unter Glas: 7 Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Stangenbohne -Nutzung mit Hülse Freiland: Pflanzenhöhe bis 50 cm: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50 % gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Kräuter (frisch) - Freiland Gegen Saugende Insekten mit 0,12 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis Stadium 49 (Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht) spritzen. Wasseraufwandmenge: l/ha Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 5 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Minze-Arten, Melisse - Blattnutzung, Verwendung als Arzneipflanze, Verwendung als teeähnliches Erzeugnis - Freiland Gegen Saugende Insekten mit 0,25 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Ab Stadium 12 (2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) spritzen. Wasseraufwandmenge: l/ha Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 Sonstige Auflagen und Hinweise für alle Indikationen Gemüsebau - Freiland: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Obstbau Freiland Kernobst - Freiland Gegen Blattläuse, Blutlaus [Eriosoma lanigerum] mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Stadium 60 (Erste Blüten offen) bis Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Aufhellung der Grundfarbe) spritzen oder sprühen.

7 Gegen Blattläuse, Blutlaus [Eriosoma lanigerum] mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Stadium 10 (Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm; erste Blätter spreizen sich ab) bis Stadium 59 (Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium) spritzen oder sprühen. Gegen Miniermotten mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) bei Befallsbeginn, Stadium 10 (Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm; erste Blätter spreizen sich ab) bis Stadium 59 (Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium) spritzen oder sprühen. Gegen Miniermotten mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) bei Befallsbeginn, Stadium 60 (Erste Blüten offen) bis Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Aufhellung der Grundfarbe) spritzen oder sprühen. Gegen Sägewespen [Hoplocampa sp.] mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) unmittelbar nach der Blüte spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln. Gegen Apfelwickler [Cydia pomonella] mit max. 0,375 l/ha (0,125 l/ha Kronenhöhe) bei Befallsbeginn, Stadium 67 (Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen) bis Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Aufhellung der Grundfarbe) spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe Zeitlicher Abstand in Tagen: 14 Gegen Apfelblütenstecher [Anthonomus pomorum] mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) vor der Blüte spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe Wartefrist in Tagen: --- Pflaumen (Zwetschken) - Freiland Gegen Blattläuse mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen spritzen oder sprühen. Gegen Sägewespen [Hoplocampa sp.] mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) unmittelbar nach der Blüte spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe Kirschen Freiland Gegen Blattläuse mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe)

8 1. bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen, Stadium 10 (Erste Laubblätter spreizen sich ab; grüne Hüllblätter leicht geöffnet; Laubblätter schieben sich vor) bis Stadium 59 (Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium) spritzen oder sprühen. 2. bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen, Stadium 60 (Erste Blüten offen) bis Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller) spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha Pfirsiche, Marillen - Freiland Gegen Blattläuse mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Marillen Freiland Gegen Pflaumenblattsauger [Cacopsylla pruni] mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Ab Austrieb spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Marillen Freiland Gegen Steinobstknospenstecher [Anthonomus bituberculatus] mit max. 0,3 l/ha (0,1 l/ha/m Kronenhöhe) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Nach der Ernte spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha Wartefrist in Tagen: --- Sonstige Auflagen und Hinweise für alle Indikationen Kern- und Steinobst: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom , G Z /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Brombeeren, Himbeeren Freiland Gegen Blattläuse, Himbeerkäfer [Byturus sp.] nur zur Befallsminderung mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max l/ha

9 Blattläuse: Himbeeren - Unter Glas Gegen Blattläuse, Himbeerkäfer [Byturus sp.] nur zur Befallsminderung mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max l/ha Blattläuse: Johannisbeerartiges Beerenobst Freiland Gegen Blattläuse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max l/ha Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Johannisbeerartiges Beerenobst - Unter Glas Gegen Saugende Insekten, Beißende Insekten mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen, ab Stadium 55 [Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen)] spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max l/ha Wartefrist in Tagen: 3 Holunder Freiland Gegen Blattläuse mit 0,2 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: max l/ha

10 Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Erdbeeren Freiland und Unter Glas Gegen Blattläuse mit 0,25 l/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel spritzen. Gegen Erdbeerblütenstecher [Antonomus rubi] nur zur Befallsminderung mit 0,25 l/ha nach Befallsbeginn als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel spritzen. Wasseraufwandmenge: l/ha Wartefrist in Tagen: 3 Sonstige Auflagen und Hinweise Erdbeeren - Freiland: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Haselnüsse Freiland Gegen Haselnußbohrer [Curculio nucum] Imago, nur zur Befallsminderung mit 0,2 l/ha von Mai bis Juni, Nach Befallsbeginn spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Wartefrist in Tagen: --- Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Zierpflanzenbau Zierpflanzen, Ziergehölze - Freiland Gegen Blattläuse, Schildlaus-Arten bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bei Neubefall spritzen. Aufwandmenge: 0,1 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 0,2 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm) 0,3 l/ha (Pflanzenhöhe über 125 cm) Wasseraufwandmenge: 500 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 1000 l/ha (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm) 1500 l/ha (Pflanzenhöhe über 125 cm) Zeitlicher Abstand in Tagen: 14 Wartefrist in Tagen: --- Blattläuse: Pflanzenhöhe bis 50 cm: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in

11 Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 10 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Pflanzenhöhe über 125 cm: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass de s BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Anwendungshinweise/ Praxisempfehlungen Weiterer Hinweis: Die aktuellen Empfehlungen zur Resistenzvorbeugung sind unbedingt einzuhalten. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tag der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen. Mischbarkeit Calypso ist mit Luna Experience, Teldor, Envidor, Flint, Runner und Infinito mischbar. Pflanzenverträglichkeit Nach unseren Erfahrungen ist Calypso in den empfohlenen Aufwandmengen in allen Kernobst- und Kirschsorten gut verträglich. Folgende Kulturen vertragen die angegebene Aufwandmenge ohne Schäden, wenn nicht in die Blüte gespritzt wird: Zierpflanzen: Chrysanthemum indicum (Vero), Dahlien-Hybriden (Fuego, Pfisters Jonkers, Autumn Fairy, Playa Blanco, Chabaud- oder Garten-Nelke (New Look, Nelson), Darwin-Tulpen (Snow Star, White Dream, Golden Apeldoorn), Fleissiges Lieschen (Antares), Fuchsia-Hybriden (Beacon, Paula Jane), Gartenhyazinthe (Pink Pearl, Delfts Blauw, L Innocence), Garten-Tulpen (Yokohama), Gefüllte-Tulpen (frühe; Caravergio, Monte Carlo), Gladiolen-Hybriden (Victor Borge, Oscar, Windsor, Traderhorn, Zorro, Plumtart), Impatiens vallerina (Color power Scarlet), Lilien (Asien-Hybride Sancerre; Orient-Hybriden Alliance, Cascade), Sonnenblume (Sunspot), Triumph-Tulpen (Attila, Monte Carlo), Wunderstrauch. Ziergehölze: Eibe, Efeu, Gartenhortensie (Renate Steiger), Hainbuche, Halls Apfelbaum, Büschelrose (Yellow), Floribunda-Rosen (Escada, Lariniss, Ruby Anniversary), Douglasie, Japanische Zierquitte, Myrtus communis, Oleander (Salmon), Rhododendron, Strauchrosen (Souvenir, Super Star), Rosen (Garten- und Teehybridsorten: Madame Delbard, Schneewittchen/Iceberg, White Majolika), Rotbuche. Wegen der wechselnden Anzuchtbedingungen und der vielen verschiedenen Zierpflanzen-Arten und -Sorten können wir eine allgemein verbindliche Aussage über die Verträglichkeit von Calypso nicht machen. Das Anwendungsrisiko übernehmen wir nicht. Wir empfehlen daher, an einigen Pflanzen im jeweiligen Wuchsstadium einen Verträglichkeitsversuch durchzuführen, bevor die gesamte Kultur behandelt wird. Mindestabstand zu Oberflächengewässern Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. - geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom , GZ / 13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist: Kernobst, Steinobst 20 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) 15 m (Abdriftminderungsklasse 95 %) Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Für die Anwendung im Freiland: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Erdbeeren, Minze-Arten, Melisse 5 m (Regelabstand) 5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Haselnüsse, Zierpflanzenbau (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), Holunder, Himbeeren, Brombeeren 15 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Johannisbeerartiges Beerenobst ausgenommen Holunder 15 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)

12 5 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 3 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Kartoffel, Weide-Arten, Pappel-Arten (Pflanzenhöhe bis 50 cm), Gemüsebau ausgenommen Minze-Arten, Melisse und Stangenbohne (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm) 5 m (Regelabstand) 5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Stangenbohne (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), Zierpflanzenbau (Pflanzenhöhe über 125 cm) 20 m (Regelabstand) 15 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Zierpflanzenbau (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 5 m (Regelabstand) 1 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung von abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern (davon mindestens 10 m bewachsener Grünstreifen) einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist: Kernobst, Steinobst 20 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) 15 m (Abdriftminderungsklasse 95 %) Im Fall von Anwendungen in blühenden Kulturen darf die Anwendung nur nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23:00 Uhr erfolgen. Für die Anwendung im Freiland: Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern (davon mindestens 10 m bewachsener Grünstreifen) einzuhalten: Haselnüsse, Zierpflanzenbau (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), Beerenobst ausgenommen Erdbeeren 15 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Stangenbohne (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm), Zierpflanzenbau (Pflanzenhöhe über 125 cm) 20 m (Regelabstand) 15 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Anwendungstechnik Herstellung der Spritzbrühe: Brühebehälter mit 3/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl), Produkt ohne Verwendung eines Siebeinsatzes in den Behälter schütten und fehlende Wassermenge auffüllen. Keine Feinstfilter mit Maschenweite unter 0,180 mm (> 80 mesh) verwenden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühemengen 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) GHS07 (dickes Ausrufesymbol) GHS08 (Gesundheitsgefahr) GHS09 (Umwelt) Gefahr Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. EUH208: Enthält 1,2-Benzisthiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.

13 P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen P501: Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe 4: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die in hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.: Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.: Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tag der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.: Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.: Im Fall von Anwendung in blühenden Kulturen darf die Anwendung nur nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23:00 Uhr erfolgen.: Vergiftungsnotruf: 01 / : Erste-Hilfe-Maßnahmen/Hinweise für den Arzt Allgemeine Hinweise Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Betroffenen in stabile Seitenlage legen und transportieren. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Nach Einatmen An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Nach Hautkontakt Mit viel Wasser und Seife abwaschen, wenn verfügbar mit viel Polyethylenglycol 400 und anschließend Reinigung mit Wasser. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome: Bei der Einnahme größerer Mengen können folgende Symptome auftreten: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Speichelfluss, Kopfschmerzen, Schwindel, Verwirrtheit, Erregung, Bradykardie, Tachykardie, Koma, Hypotonie, Atemlähmungen. Die Symptome und Gefahren wurden nach der Aufnahme signifikanter Mengen der/des Wirkstoffe(s) beobachtet. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung. Überwachung von Atmung und Herz. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung. Wenn eine größere Menge aufgenommen wird, sollte eine Magenspülung nur innerhalb der ersten beiden Stunden in Betracht gezogen werden. Die Applikation von Aktivkohle und Natriumsulfat wird aber immer empfohlen. Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Nur in Räumen mit geeigneter Absaugvorrichtung verwenden. Hygienemaßnahmen Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Arbeitskleidung getrennt aufbewahren. Nach der Arbeit sofort Hände waschen, gegebenenfalls duschen. Beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Nicht reinigungsfähige Kleidungsstücke vernichten (verbrennen). Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Es wird empfohlen, Pflanzenschutzmittel entsprechend den Sicherheitsanforderungen so zu lagern, wie sie für Stoffe der WGK 3 zu erfüllen sind. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Vor Frost schützen. Zusammenlagerungshinweise Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten. Geeignete Werkstoffe: HDPE (Polyethylen hoher Dichte) Spezifische Endanwendungen Die Anweisungen auf dem Etikett beachten. Für Folgen unsachgemäßer Lagerung haften wir nicht. Internetausgabe, Stand:

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