Fungizid Wirkstoff: 700 g/kg Dithianon (Gew.-%: 70) Wirkmechanismus (FRAC-Gruppe): M9 Wasserdispergierbares Granulat (WG) Packungsgröße:

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1 1 DELAN WG Gebrauchsanleitung Pfl.Reg.Nr.:3450 Fungizid Wirkstoff: 700 g/kg Dithianon (Gew.-%: 70) Wirkmechanismus (FRAC-Gruppe): M9 Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Packungsgröße: 5 kg Kontaktfungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau in Hopfen, von Schorf an Kernobst, Sprühfleckenkrankheit, Kirschenschorf, Blattbräune und Schrotschusskrankheit in Kirschen sowie Kräuselkrankheit in Pfirsichen und Marillen, von Rotem Brenner, Falschem Mehltau und Phomopsis viticola in Weinreben ANWENDUNG Wirkungsweise Delan WG besitzt eine umfassende Wirkung gegen zahlreiche Pilzkrankheiten ohne Resistenzrisiko. Es ist ein Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz, das die Sporenkeimung unterbindet. Wirkstoffdepots haften stabil und gleichmäßig an den Pflanzen und bilden einen regenfesten Spritzbelag. Diese Wirkstoffdepots werden durch Niederschläge und Tau immer wieder aktiviert und gewährleisten eine sichere und lang anhaltende Wirkung. Zugelassene Indikationen Gegen Sekundärinfektionen mit Falschem Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen max. 2 kg/ha l/ha (Berechnungsbasis)

2 2 In Abhängigkeit von der Bestandesdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze werden folgende Aufwandmengen festgelegt: BBCH-Entwicklungsstadium Aufwandmenge Stadium 31 (10% der Gerüsthöhe erreicht) bis Stadium 37 0,4 1,3 kg/ha (70% der Gerüsthöhe erreicht) Ab Stadium 37 (70% der Gerüsthöhe erreicht) 1,3 2,0 kg/ha Die Behandlung erfolgt bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis im Spritzoder Sprühverfahren. Max. Anzahl der Anwendungen: 10 Zeitlicher Abstand in Tagen: 5 10 Wartefrist in Tagen: 14 Der maximale Mittelaufwand darf 14,9 kg/ha pro Vegetationsperiode nicht überschreiten. Insgesamt nicht mehr als 10 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Gegen Schorf an Kernobst (einschließlich Birne) max. 0,75 kg/ha 0,25 kg/ha/m Kronenhöhe max. 500 l/ha/m Kronenhöhe Die Behandlung erfolgt bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis im Spritzoder Sprühverfahren. Max. Anzahl der Anwendungen: 12 Zeitlicher Abstand in Tagen: 5 10 Wartefrist in Tagen: 21 Insgesamt nicht mehr als 12 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Für die Anwendung in der Birne ab Stadium 65 gilt folgender Hinweis: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

3 3 Gegen Sprühfleckenkrankheit und Kirschenschorf (Venturia cerasi) an Süß- und Sauerkirsche max. 0,75 kg/ha 0,25 kg/ha/m Kronenhöhe max. 500 l /ha/m Kronenhöhe Die Behandlung erfolgt bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Spritz- oder Sprühverfahren. Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Zeitlicher Abstand in Tagen: Wartefrist in Tagen: 21 Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Für die Anwendung gegen Kirschenschorf gilt: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Gegen Blattbräune (Gnomonia erythrostoma) zur Befallsminderung, Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) an Süß- und Sauerkirsche max. 0,75 kg/ha 0,25 kg/ha/m Kronenhöhe max. 500 l /ha/m Kronenhöhe Die Behandlung erfolgt bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, ab Stadium 10 (Erste Laubblätter spreizen sich ab; grüne Hüllblätter leicht geöffnet; Laubblätter schieben sich vor) im Spritz- oder Sprühverfahren. Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Zeitlicher Abstand in Tagen: Wartefrist in Tagen: 21 Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

4 4 Gegen Pfirsichkräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Marillen und Pfirsich max. 0,75 kg/ha 0,25 kg/ha/m Kronenhöhe max. 500 l /ha/m Kronenhöhe Die Behandlung erfolgt ab Stadium 51 (Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen; Knospen noch geschlossen, hellbraune Knospenschuppen sichtbar) im Spritz- oder Sprühverfahren. Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Zeitlicher Abstand in Tagen: Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Gegen Roten Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola) an Weinreben (Keltertrauben) max. 0,6 kg/ha 800 l/ha (Berechnungsbasis) In Abhängigkeit von der Bestandesdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze werden folgende Aufwandmengen festgelegt: BBCH-Entwicklungsstadium Aufwandmenge Ab Stadium 15 (5 Laubblätter entfaltet) 0,23 0,3 kg/ha Bis Stadium 57 (bis vor Beginn der Blüte) 0,3 0,6 kg/ha Spritzen oder Sprühen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis Stadium 57 (Gescheine (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich Max. Anzahl der Anwendungen: 3 Zeitlicher Abstand in Tagen: 7-10 Wartefrist in Tagen: 49 Insgesamt nicht mehr als 8 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.

5 5 Gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben (Keltertrauben) max. 0,8 kg/ha l/ha (Berechnungsbasis) In Abhängigkeit von der Bestandesdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze werden folgende Aufwandmengen festgelegt: BBCH-Entwicklungsstadium Aufwandmenge Bis Stadium 61 (Austrieb bis Beginn der Blüte) 0,2 0,4 kg/ha Bis Stadium 71 (bis Fruchtansatz) 0,3 0,6 kg/ha Ab Stadium 71 (ab Fruchtansatz) 0,4 0,8 kg/ha Spritzen oder Sprühen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Max. Anzahl der Anwendungen: 8 Zeitlicher Abstand in Tagen: 7-10 Wartefrist in Tagen: 49 Insgesamt nicht mehr als 8 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Kulturpflanzenverträglichkeit Delan WG ist in den zugelassenen Aufwandmengen in Kernobst und Steinobst gut verträglich. Anwendungstechnik I. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. II. Ansetzen der Spritzflüssigkeit 1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen. 2. Delan WG in den Tank schütten. 3. Ggf. Mischpartner zugeben. 4. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzflüssigkeit gleichmäßig zu verteilen.

6 6 III. Spritztechnik Spritzgerät regelmäßig auf Prüfstand testen und auslitern. Delan WG ist mit den in der Praxis üblichen Spritz- und Sprühgeräten ausbringbar. Die empfohlene Wassermenge im Obstbau liegt bei l/ha und sollte so gewählt werden, dass eine gute Benetzung der Pflanzen gegeben ist und gleichzeitig Abtropfverluste vermieden werden. IV. Gerätereinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser spülen. Anfallendes Spülwasser auf vorher behandelten Flächen ausspritzen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Mischbarkeit Delan WG ist mischbar mit praxisüblichen Pflanzenschutzmitteln, wie z.b. Bellis, Kumulus WG, Scala, Regalis Plus und Signum sowie mit Blattdüngern (Markenqualität). Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen ausbringen. Zum Schutz vor Pflanzenschäden in Kernobst keine Mischung mit Sommeröl nach dem Austrieb vornehmen. Zwischen einer Ölanwendung und einer Behandlung mit Delan WG sollten 5 Tage liegen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

7 7 HINWEISE ZUR UMWELTGEFÄHRDUNG UND UMWELTRELEVANTE VORSICHTSMAßNAHMEN UND HINWEISE AUF BESONDERE GEFAHREN UND SICHERHEITSRATSCHLÄGE ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT Einstufung und Kennzeichnung gemäß den Bestimmungen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Piktogramm: Signalwort: Gefahr Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Gefahrenhinweise H301 Giftig bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH208 Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. Die folgenden Sicherheitshinweise sind zu beachten: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

8 8 P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P301+P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P302+P352 Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern. SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Wiederbetreten der Kulturen für nachfolgende Arbeiten Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

9 9 Hopfenbau Spritzen oder sprühen 40 m (Regelabstand) 30 m (Abdriftminderungsklasse 50%) 30 m (Abdriftminderungsklasse 75%) 20 m (Abdriftminderungsklasse 90%) Obstbau Spritzen oder sprühen 40 m (Regelabstand) 30 m (Abdriftminderungsklasse 50%) 30 m (Abdriftminderungsklasse 75%) 20 m (Abdriftminderungsklasse 90%) 15 m (Abdriftminderungsklasse 95%) Weinbau Spritzen oder sprühen 20 m (Regelabstand) 15 m (Abdriftminderungsklasse 50%) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75%) 5 m (Abdriftminderungsklasse 90%) 3 m (Abdriftminderungsklasse 95%) Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25% reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer im Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m.

10 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Helfer auf Selbstschutz achten. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Verunreinigte Kleidung sofort entfernen. Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe. Sofort Corticosteroid-Dosieraerosol inhalieren. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser gründlich abwaschen, steriler Schutzverband, Hautarzt. Nach Augenkontakt: Sofort und für mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, Augenarzt. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und ml Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. ABFALLBESEITIGUNG Restentleerte Behälter sind dem Sammel- und Verwertungssystem zuzuführen. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind,

11 11 aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. Hersteller: BASF SE Carl-Bosch-Straße 38 D Ludwigshafen Notfall Tel. Nr.: Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung Verantwortlicher: BASF SE Speyerer Straße 2 D Limburgerhof Vertrieb: BASF Österreich GmbH Handelskai A-1200 Wien = Eingetragene Marke von BASF

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