Bericht des Verwaltungsrats der Pax Anlage AG im Sinne von Art. 132 FinfraG

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1 Bericht des Verwaltungsrats der Pax Anlage AG im Sinne von Art. 132 FinfraG Der Verwaltungsrat der Pax Anlage AG ("Pax Anlage" oder "Gesellschaft") nimmt gemäss Art. 132 FinfraG und Art Übernahmeverordnung zum öffentlichen Kaufangebot der Basler Leben AG ("Anbieterin") wie folgt Stellung: A Hintergrund Die Pax Anlage ist eine in Basel domizilierte Gesellschaft, deren Namenaktien an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG unter dem Valorensymbol PAXN gehandelt werden. Sie ist schwerpunktmässig in der Entwicklung, im Kauf und Verkauf von Immobilien und im Halten und Bewirtschaften von Liegenschaften tätig. Am 5. Januar 2017 haben die Pax Holding (Genossenschaft) ("Pax Holding") und die PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ("Pax Versicherung") einen Vertrag über den Verkauf ihrer Mehrheitsbeteiligung von zusammen 57.63% des Kapitals und der Stimmen der Pax Anlage (entsprechend 103'736 Namenaktien der Pax Anlage, "Pax Aktien") mit der Anbieterin als Käuferin abgeschlossen. Der Anteil der Pax Holding beträgt 48.88% (87'992 Pax Anlage Aktien) derjenige der Pax Versicherung 8.75% (15'744 der Pax Anlage Aktien). Ebenfalls am 5. Januar 2017 hat die Anbieterin mit der Nürnberger Lebensversicherung AG einen Vertrag über den Kauf der der durch die Nürnberger Lebensversicherung AG gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft von 13.33% des Kapitals und der Stimmen der Pax Anlage (entsprechend 24'000 Pax Anlage Aktien, zusammen mit den Pax Aktien die "SPA Aktien") abgeschlossen. Die Anbieterin hat am 6. Januar 2017 die Voranmeldung für ein öffentliches Kaufangebot für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Pax Anlage zu einem Preis von CHF 1'600 in bar (vorbehältlich Verwässerungseffekten) je Aktie publiziert (das "Angebot"). Die Verkäufe der SPA Aktien von der Pax Holding und Pax Versicherung bzw. Nürnberger Lebensversicherung AG an die Anbieterin werden voraussichtlich am 31. März 2017 vollzogen, wodurch die Anbieterin Mehrheitsaktionärin im Umfang von 70.96% des Kapitals und der Stimmrechte der Pax Anlage wird. B Empfehlung des Verwaltungsrats und Begründung 1 Empfehlung Aufgrund von potentiellen Interessenkonflikten der Verwaltungsratsmitglieder Martha Scheiber (Präsidentin) und Peter Kappeler wurde Thomas Dressendörfer, in seiner Eigenschaft als unabhängiges Mitglied, für die Zwecke des öffentlichen

2 Kaufangebotes ermächtigt, einzeln namens und im Auftrag der Gesellschaft zu handeln (s. hierzu Ziffer C1 unten). Der Verwaltungsrat hat das Angebot der Anbieterin eingehend geprüft sowie eine Fairness Opinion zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebots (s. Ziffer 2.1 unten) in Auftrag gegeben. Aufgrund dieser Prüfung und des unter Buchstabe A geschilderten Hintergrunds sowie des Ergebnisses der Fairness Opinion hat der Verwaltungsrat am 7. März 2017 entschieden, den Aktionären der Pax Anlage das Angebot der Anbieterin zum Preis von CHF 1'600 in bar pro Aktie zur Annahme zu empfehlen. 2 Begründung Die vorstehende Empfehlung basiert auf den folgenden Überlegungen: 2.1 Angemessenheit des Angebotspreises Der von der Anbieterin angebotene Preis von CHF 1'600 in bar pro Aktie entspricht dem Preis, den die Anbieterin der Pax Holding und Pax Versicherung bzw. Nürnberger Lebensversicherung AG bezahlt. Er beinhaltet für die Aktionäre der Pax Anlage eine Prämie von 18.6% gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der letzten 60 Börsentage vor der Veröffentlichung der Voranmeldung am 6. Januar 2017 bzw. von 11.9% gegenüber dem Schlusskurs am Tag vor der Veröffentlichung der Voranmeldung. Der Verwaltungsrat hat die IFBC AG mit der Erstellung einer Fairness Opinion zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises beauftragt. In ihrer Fairness Opinion vom 7. März 2017 verwendete die IFBC AG die Net Asset Value (NAV) und Adjusted Net Asset Value (ANAV) Bewertungsmethode und unterzog die Ergebnisse einer Sensitivitätsanalyse und einer Plausibilisierung mittels Multiples Analyse. Die Berechnungen berücksichtigen unter anderem Hochrechnungen und den Abschluss der Pax Anlage per 31. Dezember Als Ergebnis ergibt die Berechnung des Adjusted NAV eine Bandbreite für den Wert pro Aktie von CHF 1'384 bis CHF 1'631. Die durch die Mittelwerte der Multiples-Bewertungen definierte Wertbandbreite liegt zwischen CHF 1'544 und CHF 1'902 (vor latenten Steuern). Die Aussagekraft der Multiples Analyse beurteilt IFBC AG jedoch als sehr begrenzt, weil die spezifische Unternehmenssituation der Pax Anlage nur unzureichend berücksichtigt wird. Aufgrund der Illiquidität der Aktie der Pax Anlage ist der Aktienkurs für die Beurteilung des Angebots von untergeordneter Bedeutung. IFBC AG kommt zum Schluss, dass der von der Anbieterin offerierte Angebotspreis für die Pax Anlage Aktien aus finanzieller Sicht fair und angemessen sei. Die Fairness Opinion kann in deutscher und französischer Sprache auf der Website abgerufen und kostenlos bei Pax Anlage, Nadine Blättler (Tel: , investorrelations@pax.ch) bestellt werden. Gestützt auf diese Überlegungen und das Ergebnis der Fairness Opinion erachtet der Verwaltungsrat den von der Anbieterin angebotenen Preis als angemessen. 2

3 2.2 Strategische Neuausrichtung der Pax Gruppe Am 15. April 2016 hatte die Pax Gruppe, bestehend aus der Pax Anlage, Pax Holding, Pax Versicherung und allen Beteiligungen ("Pax Gruppe"), die Öffentlichkeit darüber informiert, die private und berufliche Vorsorge ins Zentrum ihrer Aktivitäten stellen zu wollen. In beiden Bereichen hat sie in den letzten Jahren erheblich investiert und ein erfreuliches Wachstum erzielt. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Pax Holding sehen weiterhin viel Entwicklungspotential in diesem Kerngeschäft. Die Pax Gruppe betrachtete hingegen ihre Mehrheitsbeteiligung an der Pax Anlage, die schwerpunktmässig in der Entwicklung und im Kauf und Verkauf von Immobilien tätig ist, nicht mehr als strategisch. Die Pax Anlage wurde deshalb für die Pax Gruppe zu einer reinen Finanzbeteiligung. 2.3 Auktionsverfahren mit lokaler strategischer Lösung Die Pax Gruppe hat unter Mitwirkung der Gesellschaft eine Auktion durchgeführt, woraus das Angebot der Anbieterin als bestes hervorgegangen ist. Neben dem überzeugenden Angebot bietet sich die Anbieterin auch aufgrund ihrer geografischen Nähe und den schon bestehenden Geschäftsbeziehungen als strategische Käuferin an. Durch die lokale Lösung und der bereits bestehenden Vertrautheit zwischen der Gesellschaft und der Anbieterin kann die Fortführung der Geschäfte in der Schweiz gesichert und das aus der Übernahme resultierende unternehmerische Potential ausgeschöpft werden. 2.4 Kraftloserklärung oder Abfindungsfusion; Dekotierung Die Anbieterin beabsichtigt, für den Fall, dass sie nach dem Vollzug des Angebots mehr als 98% der Stimmrechte an der Gesellschaft halten wird, beim zuständigen Gericht die Kraftloserklärung der verbleibenden Pax Anlage Aktien im Sinne von Art. 137 FinfraG zu beantragen. Für den Fall, dass die Anbieterin nach dem Vollzug des Angebots zwischen 90% und 98% der Stimmrechte an Pax Anlage halten wird, beabsichtigt die Anbieterin, die verbleibenden Minderheitsaktionäre von Pax Anlage im Rahmen einer Abfindungsfusion gemäss Art. 8 Abs. 2 FusG mit einer Barabfindung zu entschädigen. Die verbleibenden Aktionäre können damit zwangsweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Bei einer allfälligen Abfindungsfusion kann die Abfindung in bestimmten Fällen vom Angebotspreis abweichen. Die Steuerfolgen eines Ausschlusses mittels Kraftloserklärung oder Abfindungsfusion sind in Kap. I.7 des Angebotsprospektes beschrieben. Die Anbieterin beabsichtigt, nach dem Vollzug des Angebots die Pax Anlage Aktien bei der SIX Swiss Exchange AG dekotieren zu lassen. Die Dekotierung kann die Handelbarkeit der Pax Anlage Aktien erheblich erschweren. 2.5 Schlussfolgerung Gestützt auf die vorstehend zusammengefassten Überlegungen ist der Verwaltungsrat überzeugt, dass das Angebot im besten Interesse von Pax Anlage, ihren Aktionären, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten ist. 3

4 2.6 Vereinbarungen mit der Anbieterin Am 25./27. Juli 2016 haben die Pax Anlage und die Anbieterin eine Vertraulichkeitsvereinbarung und am 5. Januar 2017 eine Transaktionsvereinbarung ("Transaktionsvereinbarung") abgeschlossen. Die Transaktionsvereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Pax Anlage und der Anbieterin und soll einen reibungslosen Ablauf des Angebots gewährleisten. Im Falle des Zustandekommens des Angebots besteht die Verpflichtung, die Anbieterin als Aktionärin für die erworbenen Pax Anlage Aktien im Aktienregister von Pax Anlage einzutragen. Weiter wird geregelt, dass sämtliche derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats zum Ende der ordentlichen Generalversammlung, voraussichtlich am 26. April 2017, aus dem Verwaltungsrat zurücktreten werden (s. hierzu Ziffer C1 unten). Der Verwaltungsrat hat sich in der Transaktionsvereinbarung unter anderem verpflichtet, dass er unter Ausschluss derjenigen Mitglieder des Verwaltungsrats, welche sich bezüglich des Angebots in einem potentiellen Interessenkonflikt befinden (s. hierzu Ziffer C1.1 unten) das Angebot von CHF 1'600 den Aktionären zur Annahme empfehlen werde. Der Verwaltungsrat ist unter der Transaktionsvereinbarung befugt, seine Empfehlung zurückzuziehen, zum Nachteil der Anbieterin anzupassen oder eine solchen Rückzug oder eine solche Änderung öffentlich bekanntzugeben, wenn er bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein besseres Angebot erhält und in guten Treuen zur Auffassung gelangt, dass aufgrund der Treue- und Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats gemäss Art. 717 Abs. 1 OR diese Handlungen vorzunehmen sind. Eine weitergehende Zusammenfassung des Inhalts der Transaktionsvereinbarung findet sich in Ziffer D.4.1 des Angebotsprospekts. C Gemäss Schweizer Übernahmerecht zusätzlich erforderliche Informationen 1 Mögliche Interessenkonflikte 1.1 Mitglieder des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat der Pax Anlage setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen: Martha Scheiber (Präsidentin), Peter Kappeler und Thomas Dressendörfer. Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats werden für den Fall des Zustandekommens des Angebots zum Ende der ordentlichen Generalversammlung voraussichtlich am 26. April 2017 aus dem Verwaltungsrat zurücktreten. Martha Scheiber und Peter Kappeler sind ebenfalls in der Geschäftsleitung der Pax Holding und Pax Versicherung tätig, woraus sich im Zusammenhang mit dem Angebot ein potentieller Interessenkonflikt ergibt. Aus diesem Grund wurde Thomas Dressendörfer als unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats für den Zweck des Angebots als zuständiges Mitglied des Verwaltungsrats bezeichnet. Er wurde vom Verwaltungsrat ermächtigt, jeweils namens und im Auftrag der Gesellschaft die 4

5 notwendigen Handlungen mit Bezug auf das Angebot vorzunehmen. Martha Scheiber und Peter Kappeler haben an den Beschlüssen des unabhängigen Mitglieds nicht teilgenommen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind weder Vertreter noch Arbeitnehmer der Anbieterin. Die Mitglieder des Verwaltungsrats stehen weder in einer wesentlichen geschäftlichen Beziehung zur Anbieterin oder einer von dieser beherrschten Gesellschaft, noch in einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung oder einer anderen wesentlichen Verbindung zur Anbieterin, mit Ausnahme der Vereinbarungen gemäss Ziffer 3. Kein Mitglied des Verwaltungsrats wurde auf Antrag der Anbieterin gewählt, ist ein Organ oder Arbeitnehmer der Anbieterin oder einer Gesellschaft, die mit der Anbieterin in wesentlichen Geschäftsbeziehungen steht und kein Mitglied des Verwaltungsrats übt sein Mandat nach Instruktionen der Anbieterin aus. 1.2 Mitglieder der Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung besteht aus Franz Rutzer, Nadine Blättler und Thomas Leu. Es bestehen für alle Mitglieder der Geschäftsleitung keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem Angebot. Abgesehen von den nachfolgend in Ziffer 2 beschriebenen Sachverhalten hat das Angebot keine finanziellen Auswirkungen auf die Mitglieder der Geschäftsleitung. 2 Finanzielle Folgen des Angebots für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2.1 Aktien von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts hielt Martha Scheiber 5 Pax Anlage Aktien, Peter Kappeler eine Aktie und Nadine Blättler 10 Pax Anlage Aktien. Ansonsten hielten keine Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Pax Anlage Aktien. 2.2 Abfindungen und Vorteile Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung erhalten keine Abgangsentschädigungen und die Arbeitsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung beinhalten keine Kontrollwechselklauseln. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats werden infolge des Angebots keine Abfindungen oder anderen Vorteile gewährt. Die Anbieterin hat sich in der Transaktionsvereinbarung verpflichtet, den derzeitigen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung an der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Pax Anlage die Entlastung zu erteilen. Die Verwaltungsratsmitglieder sollen nicht wiedergewählt werden. 5

6 3 Vertragliche Vereinbarungen oder andere Verbindungen mit der Anbieterin Abgesehen von einer Vertraulichkeitsvereinbarung vom 25./27. Juli 2016 und einer Transaktionsvereinbarung vom 5. Januar 2017 bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen oder andere Verbindungen der Pax Anlage und deren Organe mit der Anbieterin. 4 Absichten der Aktionäre, die mehr als 3% des Aktienkapitals halten Bis zum Vollzug der Verkäufe der SPA Aktien von der Pax Holding und Pax Versicherung bzw. Nürnberger Lebensversicherung AG an die Anbieterin voraussichtlich am 31. März 2017 halten die folgenden Aktionäre mehr als 3% der Namenaktien an der Pax Anlage: Pax Holding: 48.88% Pax Versicherung: 8.75% Nürnberger Lebensversicherung AG: 13.33% UBS Fund Management (Switzerland) AG, Aeschenplatz 6, 4052 Basel, Schweiz (Bewilligungsträger): 3.73% (davon hält RoPAS (CH) Institutional Fund - Equities Switzerland (Kollektive Kapitalanlage) 3.13%) Ab dem Vollzug der Kaufverträge zwischen der Pax Holding und Pax Versicherung bzw. der Nürnberger Lebensversicherung AG einerseits und der Anbieterin andererseits werden die folgenden Aktionäre mehr als 3% der Namenaktien an der Pax Anlage halten: Anbieterin: 70.96% UBS Fund Management (Switzerland) AG, Aeschenplatz 6, 4052 Basel, Schweiz (Bewilligungsträger): 3.73% (davon hält RoPAS (CH) Institutional Fund - Equities Switzerland (Kollektive Kapitalanlage) 3.13%) Die Absichten von UBS Fund Management (Switzerland) AG bzw. RoPAS (CH) Institutional Fund im Zusammenhang mit dem Angebot sind dem Verwaltungsrat nicht bekannt. 5 Abwehrmassnahmen gemäss Art. 132 Abs. 2 FinfraG Der Verwaltungsrat hat keine Abwehrmassnahmen gegen das Angebot ergriffen und beabsichtigt auch nicht, in Zukunft Abwehrmassnahmen zu ergreifen oder einer ausserordentlichen Generalversammlung die Ergreifung solcher Massnahmen vorzuschlagen. 6

7 6 Finanzberichterstattung; wesentliche Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten Der Geschäftsbericht per 31. Dezember 2016 der Pax Anlage wurde am 10. März 2017 veröffentlicht (abrufbar unter Unter Vorbehalt der diesem Bericht zugrundeliegenden Transaktion hat der Verwaltungsrat keine Kenntnis von wesentlichen Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Pax Anlage seit dem 31. Dezember 2016, welche die Entscheidung der Aktionäre von Pax Anlage betreffend das Angebot der Anbieterin beeinflussen könnten. Basel, 7. März 2017 Für den Verwaltungsrat der Pax Anlage AG Thomas Dressendörfer, Mitglied des Verwaltungsrates 7

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