Weiterbildung. Diplom- Wirtschaftsingenieur/in (FH)
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- Ludo Braun
- vor 8 Jahren
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1 Weiterbildung Diplom- Wirtschaftsingenieur/in (FH) - Studiengang Grundstücksbewertung - Fernstudium mit Präsenzphasen an der Fachhochschule Kaiserslautern Studienabschnitt 1 Fachfrau / Fachmann für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Studienabschnitt 2 Gutachterin / Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Studienabschnitt 3 Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH) Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) - Studiengang Grundstücksbewertung - F0117 WE Prospekt Studium - Diplom.doc - Seite 1 von 5 Stand:
2 Sachverständig? Wert und Bewertung sind Begriffe und Aufgaben, die im Mittelpunkt unseres privaten, sozialen und wirtschaftlichen Lebens stehen. Die Qualitätsanforderungen an Wertgutachten in der Immobilienbewertung sind wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung hoch. Sie unterliegen einer großen Dynamik. Es ist von elementarer Bedeutung, Handlungskompetenz zu erlangen und zu erhalten um Wertgutachten für Immobilien zu fertigen. Für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten brauchen Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen, Gutachter / Gutachterinnen und Sachverständige ein anerkanntes Instrumentarium und die notwendige funktionsbezogene soziale Handlungskompetenz. Wann darf ich mich Sachverständige(r) nennen? Der Gesetzgeber lässt es zu, dass Sie sich bereits dann als Sachverständiger bezeichnen können, wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie über ausreichenden Sachverstand (theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen) verfügen. Eine spezielle Ausbildung für Sachverständige ist bisher nicht vorgeschrieben. Die Ausübung dieser Tätigkeit ohne hinreichende nachweisbare Qualifizierung wird von Gerichten geahndet. Ihr Ziel Sie wissen, wer Großes will, erreicht auch viel. Ihr definitives Ziel sollte das Weiterbildungsstudium Grundstücksbewertung an der Fachhochschule Kaiserslautern sein. Sie können berufsbegleitend zur / zum zertifizierten Sachverständigen der Fachhochschule Kaiserslautern Studiengang Grundstücksbewertung - aufsteigen. Sie erlangen eine neue und interessante Kompetenz! Für wen ist das Studium interessant? Wer sollte teilnehmen? Architekten, Bauingenieure, Geodäten, Geologen, Mitarbeiter von Banken, Sparkassen, Behörden, Gutachterausschüssen, Makler, Mitarbeiter von Verwaltungen sowie Personen, die mit diesen Fragestellungen betraut sind und auf der Karriereleiter aufsteigen oder ein zweites berufliches Standbein gründen wollen. Das Studium bereitet auch auf Anforderungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung vor. Zulassungsvoraussetzungen zum Zertifikatsstudium Personen mit Hochschulabschluss und mindestens 3 Jahre praktischer Tätigkeit im Immobilienbereich. Für Personen ohne Hochschulabschluss gelten die Regelungen des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz vom Eine einschlägige berufliche Tätigkeit während des Studiums wird für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorausgesetzt. Wie erfolgreich ist dieses Konzept? Bereits seit 1978 führt die Technische Akademie Südwest e.v. (TAS ) die Seminarreihe Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke durch. Seit 1990 wurde das vorliegende Studienkonzept entwickelt. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der vernetztes Denken praktiziert. Absolventen des Studienganges der Fachhochschule Kaiserslautern, deren Marktpartner und Experten bestätigen die besondere Qualität des Studiums. Die TAS, Institut an der Fachhochschule Kaiserslautern und an der Technischen Universität Kaiserslautern, ist mit der Planung, Organisation und Durchführung des Studienganges beauftragt. 2 Für die Durchführung besteht ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem. Die TAS ist F0117 WE Prospekt Studium - Diplom.doc - Seite 2 von 5 1 Hochschulgesetz geändert am 01. September 2003 (pdf-datei unter >> Service >> Hochschulgesetz; ) 2 Organe der TAS: K.-H. Dielmann, Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse Kaiserslautern, Prof. Dr. U. Schell, Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern, Prof. Dr.-Ing. R. Herbrik, Fachhochschule Kaiserslautern, Dipl.-Kfm. R. Becker, Kanzler der Fachhochschule Kaiserslautern, Dipl.-Ing. E. Storzum, Vorsitzender des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Rheinland Pfalz, Prof. Dr. H. J. Schmidt, Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern, Dipl.-Ing. R. Bach, Verband Deutscher Vermessungsingenieure Saarland e.v., Dipl.-Ing. R. Bischler, Technische Werke Kaiserslautern, Dipl.- Ing. F. Brütsch, Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Rheinland-Pfalz e.v., Dipl.-Ing. H. G. Stoffel, Deutscher Verein für Vermessungswesen e.v. Rheinland-Pfalz, Ass. jur. S. Lorenz, Kanzler der Technischen Universität Kaiserslautern, Dipl.-Ing. W. Schmehr, Ingenieurkammer des Saarlandes, Prof. Dr.-Ing. H. Rückel, Fachhochschule Kaiserslautern, Dipl.-Ing. M. Rastetter, leitender techn. Aufsichtsbeamter, BG BAU, Prävention Hochbau, Rechtsanwalt U. Mönch, Geschaftsführer der Ingenieurkammer Rheinland Pfalz
3 von VAZ nach DIN EN ISO bzw. ISO/IEC 17021:2006 akkreditiert und zertifiziert. Die Akkreditierung wurde im Jahr 2007 wiederum bestätigt. Der Prüfungsausschuss der Fachhochschule Kaiserslautern, Fachbereich Bauingenieurwesen,(neu: Bauen und Gestalten) ist für die Prüfung verantwortlich. Externe Fachprüfer, zum Beispiel von Kammern, Verbänden und Universität, sind eingebunden. Muss das komplette Studium belegt werden? Nein, wenn einzelne Themen zur Weiterbildung in Form von Seminaren besucht werden (Gasthörer). Nein, wenn nur die erste Stufe (zwei Semester) für die Funktion der Sachbearbeitung oder die zweite Stufe (insgesamt drei Semester) für eine mittlere Führungsfunktion absolviert wird. Ja, wenn der Abschluss Sachverständige(r) angestrebt wird. Welche Leistungsnachweise gibt es? Gasthörer erhalten Teilnahmebestätigungen für die besuchten Einzeltage (Seminare). Die Teilnahme wird auch als Weiterbildungsnachweis für Sachverständige anerkannt. Die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Studienstufen wird beim Bestehen der Leistungskontrollen durch ein qualifiziertes Zertifikat der Fachhochschule Kaiserslautern bestätigt. Die Prüfungsordnung für das Zertifikatsstudium an der Fachhochschule wurde am 8. Dezember 2001 genehmigt. Es handelt sich bei den Zertifikaten um Nachweise im rechtlich geregelten Bereich einer Hochschule. Diese Abschlüsse unterliegen strengen Qualitätsnormen. Sie dürfen nach bestandener Zertifikatsprüfung den Hinweis führen: von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zertifiziert. 3 Die Zertifikatsprüfungen der Fachhochschule berücksichtigen die Regelungen des normativen Dokuments Grundstücksbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2003. Wie kompetent ist die Vermittlung der Lehrinhalte? Der Studiengang ist ein Weiterbildungsstudiengang der Fachhochschule Kaiserslautern. Ein Expertenteam aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Lehre legt die Prüfungsziele und Lerninhalte fest und vermittelt kompetent. 4 ) Bildungsfreistellungsgesetz Das Studium ist vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz auch nach 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt (bisherige Anerkennungskennziffer F0117 WE Prospekt Studium - Diplom.doc - Seite 3 von 5 Institute der TAS: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Prävention Hochbau (BG Bau), Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.v., Landesgruppe Rheinland-Pfalz (BDVI), Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.v., Landesverband Rheinland-Pfalz (BDB), Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.v., Landesverband Saarland (BDB), Deutscher Verein für Vermessungswesen e.v., Landesverein RLP (DVW), Fachhochschule Kaiserslautern, Gasanstalt Kaiserslautern, Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Ingenieurkammer des Landes Rheinland- Pfalz (KBI), Ingenieurkammer des Saarlandes (KBI), Kreissparkasse Kaiserslautern, Service- und Schulungscenter für Brandschutz Neuwied e.k. (SSB), Stadtsparkasse Kaiserslautern, Stadtverwaltung Kaiserslautern, Technische Werke Kaiserslautern (TWK), Technische Universität Kaiserslautern, Verband Beratender Ingenieure e.v., Landesverband Rheinland- Pfalz (VBI). Verband Beratender Ingenieure e.v., Landesverband Saarland (VBI), Verein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz e.v. (VÖbV), Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.v., Landesverband Saarland (VDV), Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.v., Rheinland-Pfalz (VDV), Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e.v. (VSB) 3 Auszug aus der Prüfungsordnung - Ordnung für die Zertifikatsprüfung im weiterbildenden Studiengang Grundstücksbewertung im Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Kaiserslautern vom 8. Dezember 2001 aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 3 und des 72 Abs. 2 Nr. 3 des Fachhochschulgesetzes (FHG) vom 6. Februar 1996 (GVBl. S. 71), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Fachhochschule Kaiserslautern am 16. Juni 1999 die folgende Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Studiengang Grundstücksbewertung beschlossen. Diese Zertifikatsprüfungsordnung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur mit Schreiben vom 7. Dezember 2001, Az: Tbg. Nr. 317/2000, genehmigt. 1 Zulassung zum Studium (1) Die Zulassung zum Studium setzt voraus: 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung, 2. eine mindestens dreijährige berufliche gutachterliche Tätigkeit in der Grundstückswirtschaft nach dem Berufsabschluss und die erforderliche Eignung die in Beruf oder auf andere Weise erworben wurde, 3. eine einschlägige berufliche Tätigkeit während des weiterbildenden Studienganges. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. 3 Titel Sachverständiger Aufgrund der bestandenen Zertifikatsprüfung wird der Titel Sachverständige bzw. Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten verliehen. 4 Vgl. Verzeichnis der Referenten und Mitgliedsinstitutionen
4 F0117 WE Prospekt Studium - Diplom.doc - Seite 4 von /4042/06, sonst i. d. jeweiligen Fassung). Organisation des Studiums Das Studium ist ein berufsbegleitendes Fernstudium mit Präsenzphasen in der Fachhochschule Kaiserslautern. In jedem Semester sind in der Regel zwei Studienwochen an der Fachhochschule Kaiserslautern zu absolvieren. Hinzu kommen Hausarbeiten, Selbststudium, die Erstellung von Gutachten und die Prüfungstermine. Themen, und Aufgabenstellung werden dem Stand der Wissenschaft und Entwicklung angepasst. Der Studienabschnitt 1 umfasst zwei Semester mit ca. 200 Präsenzstunden. Er wird mit der Zwischenprüfung zur Fachfrau / zum Fachmann für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke abgeschlossen. Der Studienabschnitt 2 setzt den Studienabschnitt 1 voraus. Der Studienabschnitt 2 umfasst ein Semester mit ca. 100 Präsenzstunden und schließt mit der Zwischenprüfung zum Gutachter / zur Gutachterin für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke ab. Der Studienabschnitt 3, mit ca. 100 Präsensstunden schließt mit dem Zertifikat Sachverständige(r) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten ab. Was bietet die TAS und die Fachhochschule nach dem Studium? Die TAS und die Fachhochschule Kaiserslautern bieten regelmäßig Seminare zur Aktualisierung an. Daneben bieten die Kongresse / Tagungen allen Absolventen und Interessenten die Möglichkeit, Ihr Wissen auf dem Laufenden zu halten. Außerdem besteht die Möglichkeit, persönliches Fördermitglied der TAS zu werden und damit in das Absolventenwerk eingebunden zu werden. Was kostet das Studium? Das Studium kostet pro Semester 2.600,00 (Regelstudium vier Semester); Wiederholungs- / Folgesemester bis zum Abschluss der letzten Prüfungsleistung (nach der Regelstudienzeit) 770,00; zzgl. der Gebühren für das Studentenwerk / AStA in jedem Semester (auch Urlaubssemester). Die Gebühr ist mehrwertsteuerfrei. In der Gebühr enthalten: Einschreibung, Rückmeldungen, Betreuung Erstkorrektur der Gutachten, der Diplomarbeit und der Hausarbeiten Lehrmaterialien, Lernplattform über Internet Zulassungs- und Prüfungsgebühren für die regulären Prüfungen (Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet). Die Gebühren werden für das einzelne Semester berechnet. Nach Prüfung und Zulassung zum Studium erhalten Sie die erste Rechnung; dann jeweils eine zum Semesteranfang. Kündigungsmöglichkeiten zum Semesterende bestehen. Teilnehmer / Teilnehmerinnen im Studiengang gelten als Studierende; sie erhalten einen Studienausweis. Wenn auch Sie, wie unsere bisherigen Absolventen, eine neue und erfolgreiche Karriere starten wollen, dann sollten Sie sich für das Studium entscheiden. Zertifizierung außerhalb der Hochschule Die Technische Akademie Südwest e.v. hat für die Zertifizierung von Sachverständigen in der Immobilienbewertung die Zertifizierungsstelle TASZERT eingerichtet. Die TASZERT ist akkreditiert bei der TGA Trägergemeinschaft für Akkreditierung German Association for Accreditation GmbH - D.A.R. Registriernummer: TGA-ZP und kann zertifizieren nach DIN EN ISO/IEC 17024: Ansprechpartner: Professor Dr. Lothar M. Scherer Dipl.-Ing. Thomas Häßel Dipl.-Ing. Anne Karl Für weitere Informationen / Unterlagen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
5 Zulassungsvoraussetzungen für das Diplomstudium: Abgeschlossenes Studium (einschlägige Fachrichtung) und 1 Jahr Praxis (einschlägiger Beruf) Weiterbildungsstudium Grundstücksbewertung Fachhochschule Kaiserslautern Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (FH) Studienabschnitt 1 Fachfrau / Fachmann für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Studienabschnitt 2 Gutachterin / Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Studienabschnitt 3 Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH) Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) - Studiengang Grundstücksbewertung - Inhalte Sachwertermittlung Ertragswert- und Vergleichswertverfahren Grundlagen des Grundbuchrechts Grundlagen der Statistik Gutachten und Wertermittlung Grundlagen der Investitionsrechnung Gutachtenvorbereitung und Gutachtenerstellung Behördliches Bewertungswesen; Gutachterausschüsse und Grundstückswerte Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Ableitung der erforderlichen Daten zur Wertermittlung Zins-, Zinseszins- und Rentenrechnung Technische Vorschriften, Normen Bautechnische Grundlagen Grundlagen des Liegenschaftswesen Inhalte Gesetzliche Bodenordnungsverfahren: Umlegung und Grenzregelung Renditeanalyse, Marktanalyse und Standortanalyse Mietvertragsrecht Bewertung von Mieten und Pachten Wirtschaftlichkeit der Baulandbereitstellung Grundlagen des Rechnungswesens Sachenrecht Grundstücksbewertung und Verkehrswertermittlung in Sanierungsund Entwicklungsgebieten Wertermittlung in der Baulandumlegung Sachverständiger im Zivilgerichtsprozess Erkennen von Bauschäden Kreditwirtschaftliche Immobilienbewertung Inhalte Erbschaftssteuerliche Bewertung von Grundstücken Bodensanierungsverfahren Wertermittlung bei Enteignung Gesetzliche Bodenordnungsverfahren: Umlegung und Grenzregelung Immobilienökonomie Europäische Bewertungsverfahren Sonderfälle der Wertermittlung Grundlagen der Projektentwicklung Bewertung im Fondgeschäft Immobilien Research Residualwertkalkulation Abschlussprüfung Wahlfächer (Auswahl) Bauphysik Ökonomie Prüfung von Gutachten Zwischenprüfung Zwischenprüfung Diplomarbeit Zertifikat der Fachhochschule Fachfrau / Fachmann für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Zertifikat der Fachhochschule Gutachterin / Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (FH) - Studiengang Grundstücksbewertung - Referenten im Weiterbildungsstudium Grundstücksbewertung der Fachhochschule Kaiserslautern / TAS F0117 WE Prospekt Studium - Diplom.doc - Seite 5 von 5 Dr. jur. W. Asmus, Präsident des Landgerichts Kaiserslautern; Dipl.-Ing. U. Baumann, VAR, Ministerium des Inneren Rheinland- Pfalz; Dr. Th. Beyerle, Bereichsleiter Research & Strategie, Frankfurt am Main; Prof. Dipl.-Ing. P. Bindseil, Fachhochschule Kaiserslautern; Dipl.-Ing. B. Bohr, Finanzamt Kaiserslautern; Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) S. Erbeldinger, Gimbsheim; Prof. Dr. R. Fillibeck, Technische Universität Kaiserslautern; Dipl.-Ing. H.-P. Frohberger, LVD, Direktor des Referates Stadtentwicklung, Stadt Kaiserslautern; Dipl.-Ing. Ch. Glock, VD Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz ; R. Grabe; Justizoberamtsrat, Gummersbach; Dipl.-Ing. Th. Häßel, Kaiserslautern; Piet Kok, Head of Real Estate Appraisal & Consulting Europe, Eschborn; K. M. Krempel, Rechtsanwalt, Saarbrücken; Dr. G. Leute, ö.b.u.v. Sachverständiger, Karlsruhe; Dipl.-Kfm. H.-D. Lorenz, Kirchheimbolanden; Prof. N. Messer, StORR a. D., Fachhochschule Kaiserslautern; Rechtsanwalt U.Mönch, Geschäftsführer der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz; Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) V.H. Müller, ö.b.u.v. Sachverständiger, Stuttgart; Dr.-Ing. W. Reinhardt, LVD, Vermessungs- und Katasteramt Kaiserslautern; Prof. Dr.-Ing. H. Rückel, Fachhochschule Kaiserslautern; Dr. H. u. Dr. Th. Scherer, Rechtsanwälte, Kaiserslautern; Prof. Dr. L. M. Scherer, Fachhochschule Kaiserslautern, TAS ; Prof. Dr. W. Simon, Verband DIN EN ISO 9000ff, Bad Nauheim; Prof. Dr.-Ing. N. Tausch, Fachhochschule Kaiserslautern; Ass. jur. E. Wilhelm, Vorsitzender Richter am Landgericht Kaiserslautern; Dipl.-Ing. H. Zehfeld, ö.b.u.v. Sachverständiger, Homburg Prüfungsausschuss der Fachhochschule Kaiserslautern, Fachbereich Bauingenieurwesen.
6 Fachhochschule Kaiserslautern Antrag zur Zulassung zum Weiterbildungsstudium - Grundstücksbewertung, Studiengang Nr Studiengang mit Abschluss Diplom (Gruppe T Terminplanung und Themenplanung vorläufig) Präsenztage 1. Semester Präsenztage 2. Semester Präsenztage 3. Semester Präsenztage 4. Semester 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche 5. Woche 6. Woche 7. Woche 8. Woche Prüfung Fachmann/-frau Prüfung Gutachter/in Prüfung Abschlussprüfungen / Wahlfächer und Diplomarbeit (3 Monate Bearbeitungszeit) Name: Vorname: Geburtsname: Straße, Nr.: PLZ, Wohnort: Geburtsdatum: / / Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Tel. privat: Tel. dienstl.: Fax: Letzter Schulabschluss (z.b. Abitur,...): Berufsabschluss Studienabschlüsse / Abschlussprüfungen was: als: als: wo: wo: wo: Kfz.-Kennz.Studienort: wann: / / wann: / / wann: / / Hochschulreife: ja nein Note:, Berufsschule Note:, Fachhochschulreife: ja nein Note:, Prüfung Zahl der Semester: Status (Zutreffendes ausfüllen / ankreuzen): Erstmalige Einschreibung an einer dt. Hochschule Erneute Einschreibung nach Abschluss Erststudium Haupthörer/in Arbeitgeber: Privat Öffentlicher Dienst Angestellte(r) Beamter sonst. Selbständig Beantragen Sie Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) ja nein (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz: Anerkennungs-Kennziffer: 5186/1284/06 Krankenversicherung: befreit nicht versicherungspflichtig pflichtversichert sonst. Berufliche Tätigkeit seit: / / = Jahre, als (Schwerpunkt): Lebenslauf, Kopien der Abschlusszeugnisse / Diplome, Tätigkeitsnachweise bitte in beglaubigter Form beifügen oder die Originale in der 1. Präsenzwoche vorlegen. Ich melde mich verbindlich zum Weiterbildungsstudium Grundstücksbewertung unter der Voraussetzung der Zulassung an. Die Teilnahmebedingungen der TAS vom sind mir bekannt und werden von mir anerkannt. Die endgültige Einschreibung erfolgt in der ersten Präsenzwoche in der Fachhochschule Kaiserslautern. Das derzeitige Studienentgelt beträgt 2600,- pro Semester (Regelstudienzeit: 4 Semester); Wiederholungs-/ Folgesemester kosten 770,00 pro Semester zzgl. Gebühren für das Studentenwerk / AStA in jedem Semester (auch Urlaubssemester). Im Studienentgelt sind enthalten: Prüfungs- und Zulassungsentgelte für die regulären Prüfungen, Erstkorrektur der Gutachten / Hausarbeit, Skripte, Betreuung. Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet. Die Studienentgelte werden für jedes Semester im Voraus berechnet. Nach Prüfung und Zulassung zum Studium erhalten Sie eine Rechnung. Der Betrag ist mehrwertsteuerfrei. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben, und dass ich nicht an einer Krankheit leide, welche die Gesundheit anderer gefährdet; ich bin voll geschäftsfähig. Die Daten werden in einer Datenbank gespeichert. Wenn eine Namensnennung bei Veröffentlichungen nicht erwünscht ist, bitten wir um schriftliche Mitteilung. F0002 WE Antrag Zulassung Studium - Diplom.doc Ort, Datum, Unterschrift Antragsteller/in Anmeldung nur über die TAS
7 Teilnahmebedingungen für das Weiterbildungsstudium F0122 Teilnahmebedingungen für das Weiterbildungsstudium.doc -Seite 1 von 1 Gültigkeit Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Weiterbildungsstudien der Technischen Akademie Südwest e.v. im folgenden Veranstalter genannt und der Studiengänge der TAS / Fachhochschule. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Arbeitsverwaltung, entgegenstehen. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform. Weiterbildungsangebot Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem jeweils gültigen Weiterbildungsangebot. Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlüsse (Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen) werden eingehalten. Örtliche und terminliche Veränderungen der Lehrgangs- Abschnitte sowie zweckmäßige Änderungen und Ergänzungen des Weiterbildungsablaufs bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist das Erreichen des Weiterbildungszieles. Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Weiterbildungsstudien abgesagt werden. Bei Absage eines Weiterbildungsstudiums werden die Teilnehmer / -Innen benachrichtigt und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte / -gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Teilnahmeentgelte / -gebühren entsprechen den Angaben des jeweiligen Weiterbildungsangebotes. Voraussetzungen zur Teilnahme Über die Weiterbildungsteilnahme entscheidet der Veranstalter auf Grund der für das angestrebte Weiterbildungsstudium verbindlichen Zugangsvoraussetzungen und - soweit vorgesehen - des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung. Anmeldung - Rücktritt - Gerichtsstand Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer / -Innen die Teilnahmebedingungen an. Ein Rücktritt des Weiterbildungsstudiums ist nur vor Studienbeginn möglich. Er muss gegenüber der zuständigen Ausbildungsstätte schriftlich erklärt werden. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Studienbeginn, wird eine Bearbeitungspauschale von 10 % des Studienentgelts / -gebühr berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Studienbeginn, sind die Entgelte / Gebühren für den ersten Weiterbildungsabschnitt fällig. Erfolgt der Rücktritt, weil die beantragte Förderung für das Studium oder für den Teilnehmer nicht bewilligt wird, entstehen dem Teilnehmer keine Rücktrittskosten. Gerichtsstand für bei Teile ist Kaiserslautern. Zahlung / Fälligkeit Die in Rechnung gestellten Teilnehmerbeiträge bzw. Studienentgelte / -gebühren sind 14 Kalendertage nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Kündigung Wenn nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Regelungen: Bei Weiterbildungsstudien mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten kann die Kündigung zum Ende des laufenden Semesters erfolgen, dann jeweils zum Semesterende / bei Masterstudiengängen jeweils zum Halbjahresende. Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Im Fall der Kündigung werden die Teilnahmeentgelte / -gebühren bis zum Semesterende berechnet. Ohne ordnungsgemäße Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Teilnahmeentgelts. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Pflichten der Teilnehmer / Teilnehmerinnen Oberstes Ziel aller Mitarbeiter des Veranstalters ist der Erfolg jedes Teilnehmers. Deshalb sind deren Anweisungen und die Hausordnung zu befolgen. Die Teilnehmer / -Innen verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Der Stundenplan und die jeweilige Hausordnung sind verbindliche Vorgaben. Soweit vorgeschriebene Arbeitsmittel nicht gestellt werden, bitten wir diese auf eigene Kosten zu besorgen. Zur Verfügung gestellte Geräte sowie die Unterrichtsräume bitten wir pfleglich zu behandeln. Teilnehmer / -Innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerpflichten geltend zu machen. Abschluss / Prüfung Das Weiterbildungsstudium endet alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats oder eines Diploms oder Masterurkunde, der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung, der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz wie z.b. der IHK. Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmer / -Innen durch eine Urkunde oder ein Zeugnis / Zertifikat bescheinigt. Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist der Ausgleich aller in Rechnung gestellten Teilnehmerbeiträge bzw. Studienentgelte / -gebühren. Ebenso werden Zeugnisse und Urkunden nur ausgehändigt, wenn alle Forderungen ausgeglichen sind (siehe Zahlung / Fälligkeit ). Zusatzleistungen Wenn für das Studium ein Praktikum vereinbart ist, werden geeignete Praktikantenplätze in Absprache zwischen den Teilnehmer / -Innen und dem Veranstalter beschafft. Zimmerreservierungen, die von dem Veranstalter im Auftrag der Teilnehmer / -Innen vorgenommen werden, sind für diese unmittelbar verbindlich. Es entsteht ein Reservierungsvertrag zwischen ihnen und dem Vermieter. Umdispositionen oder Stornierungen müssen die Teilnehmer / -Innen selbst schriftlich vornehmen. Haftung Für Schäden haften die Veranstalter nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Schadenersatz der Veranstalter gegeneinander aus Vertrag, vorvertraglicher Sorgfaltspflicht, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ebenfalls ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, die im Rahmen der Maßnahmen angesetzt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art in den Veranstaltungsräumen. Die Teilnahme an einem Weiterbildungsstudium garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. der Prüfung. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ihre Bestandskraft verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand 28. Februar 2006
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