Förderung für energieeffiziente LED-Beleuchtung Clever Leuchten in Buxtehude

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1 Hansestadt Buxtehude Richtlinien über die Förderung für energieeffiziente LED-Beleuchtung Clever Leuchten in Buxtehude Vom Zuwendungszweck 1.1 Der Klimawandel schreitet zunehmend voran. Um die Pariser Klimaschutzziele realisieren zu können und die Erderwärmung unter 2 C zu halten, sind Investitionen in Erneuerbare Energien und in die Energieeffizienz maßgeblich. Dabei ist es notwendig, auch das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen zu stärken. Die Förderung der LED- Beleuchtung hat das Ziel den Energieverbrauch in Unternehmen zu reduzieren und die damit einhergehende Einsparung von CO2- Emissionen im Buxtehuder Gewerbe weiter voranzutreiben. Ziel der Förderung ist es, durch den Austausch ineffizienter Beleuchtungsanlagen mit hocheffizienten LED-Leuchten das Energieeinsparpotential der Unternehmen in Buxtehude zu nutzen und den Energieverbrauch zu reduzieren. 1.2 Die Gewährung dieser Zuwendung erfolgt unter Anwendung folgender beihilferechtlicher Grundlagen in der jeweils geltenden Fassung, hier der De-minimis Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom über die Anwendung der Artikel 107 und 109 des Vertrages über Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis- Beihilfen (Amtsblatt Europäische Union L352/1 v ). 1.3 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Über die Anträge entscheidet die Hansestadt Buxtehude im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die Gewährung des Zuschusses ist nur im Rahmen der für die Förderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. 2 Gegenstand der Förderung Die Hansestadt Buxtehude fördert den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung mit einer nutzungsgerechten Steuerungs- und Regelungstechnik, bei denen eine Einsparung von mindestens 50% gegenüber der Altanlage erreicht wird. Das zu ersetzende Beleuchtungssystem muss älter als 10 Jahre sein. Gefördert wird die Technologie, welche die höchste Energieeffizienz für den jeweiligen Zweck aufweist: Austausch von Leuchtmitteln und Leuchten Zusätzliche Tageslicht- und Präsenzmelder Es wird ausschließlich die Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme gefördert. Nicht förderfähig sind der Austausch vereinzelter Leuchten, Ausgaben für Prototypen, Leuchtmittel in Bestandsleuchten (Retro fit), gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, Planungs- und Ingenieursdienstleistungen, Instandhaltung bestehender Anlagen, Eigenleistungen sowie die Nachrüstung von Tageslicht- oder Präsenzmeldern. 3 Antragsberechtigung 3.1 Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs-, und Dienstleistungsgewerbe sowie freiberuflich wirtschaftsnahe Tätige mit Sitz und Betriebsstätte in der Hansestadt Buxtehude. 3.2 Für die Antragsberechtigung gilt die KMU-Definition die EU-Kommission gemäß Anhang zur Empfehlung 2003/361/EG v betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen. 3.3 Eine Zuwendung nach der Richtlinie über die Förderung für energieeffiziente LED-Beleuchtung Clever Leuchten in Buxtehude darf mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten betreffen. 3.4 Je Unternehmen ist grundsätzlich nur ein Förderantrag zulässig. Seite 1 von 5

2 Allgemeine Voraussetzungen Die Maßnahme kann nur in einem sich in Buxtehude befindlichen Gewerbebestandsgebäude durchgeführt werden. Es wird lediglich der Austausch der Beleuchtung in Bestandsgebäuden gefördert, nicht der Neubau. Der Austausch der Beleuchtung muss von einem unabhängigen Energieberater/Lichtplaner empfohlen worden sein. Die Empfehlung bezieht sich dabei auf die Bestandsbeleuchtung. Den Austausch der Leuchten als auch die Inbetriebnahme der LED-Beleuchtung muss durch einen für die Arbeiten qualifizierten eingetragenen Fachhandwerksbetrieb/Installateur durchgeführt und in einem Verwendungsnachweis bestätigt werden. Die Gesamtfinanzierung des Projektes ist sicher zu stellen. Der Betrieb oder Teile des Betriebes dürfen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nicht stillgelegt oder anderen übertragen werden. Die Abwicklung der Förderanträge übernimmt die Stadtwerke Buxtehude GmbH, die im Auftrag und Namen der Hansestadt Buxtehude handelt. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50% der Investitionssumme (bezogen auf den Nettopreis) maximal jedoch Die Gesamtkosten der Beleuchtungssanierung müssen sich auf mindestens netto belaufen. 5.3 Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen. 5.4 Die nach dieser Richtlinie gewährten Beihilfen dürfen auf dieselben förderfähigen Kosten zusammen mit sonstigen Beihilfen der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder sonstigen öffentlichen Beihilfen, gesetzlich festgesetzten Förderhöchstgrenzen der Förderung nicht überschreiten. 6 Rückzahlungsverpflichtung 6.1 Wenn der Förderbetrag durch falsche oder unvollständige Angaben vom Antragsteller bewirkt wurde, ist der Betrag unverzüglich zurück zu zahlen. 6.2 Der Förderbetrag ist zurück zu zahlen, sobald die geförderte Beleuchtung innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung an den Lieferanten zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird. 7 Antragsverfahren 7.1 Der Förderantrag Clever Leuchten in Buxtehude ist mit der Empfehlung des Energieberaters/Lichtplaners sowie einem Kostenvoranschlag des Fachunternehmers schriftlich bei den Stadtwerken Buxtehude einzureichen. 7.2 Die im Antrag gemachten Angaben werden zu subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuches (StGB) erklärt. 7.3 Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Hansestadt Buxtehude. Die Maßnahme muss spätestens zwölf Monate nach Bewilligung beendet und mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei den Stadtwerken Buxtehude abgeschlossen sein. 7.4 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Maßnahme, unter fristgerechter Vorlage des Verwendungsnachweises und einer Kopie der Schlussrechnung sowie der Prüfung durch die Stadtwerke Buxtehude. 7.5 Werden Maßnahmen im Rahmen von Contracting- Verhältnissen durchgeführt, ist der Partner antragsberechtigt, der die zuwendungsfähigen Investitionen überwiegend unmittelbar aufwendet, sofern er in Ziffern 3.1 bis 3.2 genannt ist. Er muss nicht Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Gebäudes sein. 7.6 Die Anträge werden durch die Stadtwerke Buxtehude in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 7.7 Die Hansestadt Buxtehude oder eine von ihm beauftragte Einrichtung hat das Recht, die Antragsangaben, die Fördergrundlagen, die Erfüllungen der Voraussetzungen, die Bestimmungen und sonstige im Rahmen der Zuschussgewährung bedeutsamen Umstände in den Betrieben zu überprüfen und darüber Erkundigungen einzuholen. 7.8 Die Daten des Förderantrages werden nur zur Abwicklung der Förderung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung findet nicht statt. 8 Sonstige Regelungen 8.1 Eine Haftung der Hansestadt Buxtehude im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen. 8.2 Das Förderprogramm tritt am in Kraft. 8.3 Das Förderprogramm endet, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist, spätestens am Seite 2 von 5

3 Anlage 1: De-minimis Verordnung Definition und Erläuterung: Der Begriff De-minimis entspringt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Das besagt, dass staatliche Beihilfen bzw. Subventionen an Unternehmen grundsätzlich verboten sind um den Handel zwischen den EU- Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden Beeinträchtigungen zu schützen. Da sie für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen, welche eine solche Zuwendung nicht erhalten haben, darstellen. Dennoch lässt das EU- Recht Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot zu. Das gilt insbesondere für Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine spürbare Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann. Diese De-minimis-Beihilfen müssen weder bei der EU-Kommission angemeldet noch genehmigt werden und können z. B. in Form von Zuschüssen, Bürgschaften oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. Aktuell existieren folgende De-minimis- Beihilfen: Allgemeine-De-minimis-Beihilfen: Schwellenwert (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013) sowie Schwellenwert (Verordnung (EG) Nr. 1998/2006) für Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind). Agrar-De-minimis-Beihilfen: Schwellenwert Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 bzw. Verordnung (EG) Nr. 1535/2007) (Agrarsektor). Fisch-De-minimis-Beihilfen: Schwellenwert Verordnung (EU) Nr. 717/2014 bzw. Verordnung (EG) Nr. 875/2007) (Fischereisektor). DAWI-De-minimis-Beihilfen: Schwellenwert Verordnung (EU) Nr. 360/2012 (für Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem im wirtschaftlichen Interesse erbringen). Wenn ein Unternehmen nach verschiedenen Verordnungen De-minimis-Beihilfen erhält, müssen die Kumulierungsgrenzen der unterschiedlichen De-minimis Beihilfe beachtet werden. In einer Erklärung sind alle De-minimis- Beihilfen anzugeben, die das Unternehmen und mit ihm relevant verbundene Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten hat. Für die Einhaltung der Verordnung sind verbundene Unternehmen relevant, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens, ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen, ein Unternehmen ist aufgrund eines Vertrages oder einer Klausel in der Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben, ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als "ein einziges Unternehmen" betrachtet. Zudem sind die im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren durch Fusion oder Übernahme dem neuen bzw. übernehmenden Unternehmen zuzurechnenden De-minimis- Beihilfen ebenfalls anzugeben. Im Zuge von Unternehmensaufspaltungen werden die Deminimis- Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für welche die De-minimis-Beihilfen gewährt wurden. Ist dies nicht möglich, so sind De-minimis-Beihilfen unter den neuen Unternehmen anteilig auf Basis des Buchwerts des Eigenkapitals aufzuteilen. Seite 3 von 5

4 Erklärung des Antragsstellers De-minimis-Erklärung Name des Unternehmens (Vollständige Unternehmensbezeichnung mit Rechtsform) Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Hiermit bestätige ich, dass ich bzw. das Unternehmen und etwaig mit ihm im Sinne der De-minimis- Verordnungen relevant verbundene Unternehmen im laufenden Jahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren: keine De-minimis-Beihilfen folgende weitere/n De-minimis -Beihilfen erhalten habe/hat Exaktes Datum des Bewilligungsbescheides/ der Zusage Beihilfegeber Aktenzeichen Subventionswert in EUR Hiermit bestätige ich, dass ich die Richtlinien über die Förderung für energieeffiziente LED-Beleuchtung an Clever Leuchten in Buxtehude vom der Hansestadt Buxtehude in vollem Umfang anerkenne. Datum; Ort Stempel und Unterschrift des Antragstellers bzw. der/des Vertretungsberechtigten und Firmenstempel Seite 4 von 5

5 Förderantrag Clever Leuchten in Buxtehude 1. Angaben des Antragstellers Name des Unternehmens (Vollständige Unternehmensbezeichnung mit Rechtsform) Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Name des Unternehmens in dem die Maßnahme durchgeführt wird (optional für Contractoren) Straße, Haus-Nr des Einbauortes (falls abweichend) 2. Angaben des/der Vertretungsberechtigten Name Telefon/ Mobil PLZ, Ort des Einbauortes (falls abweichend) Vorname Funktion im Unternehmen 3. Angaben zum Unternehmen Branche/ wirtschaftliche Tätigkeit Gründungsdatum Name des Geschäftsführers Anzahl der Mitarbeiter KMU Erklärung Bei dem entsprechenden Unternehmen handelt es sich um ein: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von weniger als 2 Mio. Euro Kleines Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von weniger als 10 Mio. Euro Mittleres Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder weniger als 43 Mio. Euro Jahresbilanz Ich erkenne hiermit die Richtlinien über die Förderung für energieeffiziente LED-Beleuchtung an Clever Leuchten in Buxtehude vom an und bestätige die Richtigkeit meiner Angaben Datum; Ort Stempel und Unterschrift des Antragsstellers bzw. der/des Vertretungsberechtigten und Firmenstempel 4. Empfehlung des Energieberaters/Lichtplaners Name des Energieberaters/Lichtplaners Hiermit empfehle ich aus Gründen der Energieeffizienz eine Umrüstung der Bestandsbeleuchtung auf eine LED- Beleuchtung. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Energieberaters 5. Anlagen Mit diesem Antrag einzureichen sind: Anlage 1: De-minimis- Erklärung Anlage 2: Kostenvoranschlag des Fachunternehmens Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach vollständiger Vorlage des Verwendungsnachweises sowie nach Abschluss der Prüfung der Rechnung. Dieser Antrag ist zusammen mit den genannten Anlagen vollständig bei den Stadtwerken Buxtehude, Ziegelkamp 8, Buxtehude einzureichen. Seite 5 von 5

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