Kunden-Info. 24 h-hotline: (Ortstarif) DB Carsharing

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1 24 h-hotline: (Ortstarif) DB Carsharing Servicezentrale Bankverbindung: Scharrenstraße 10 Postbank AG Berlin Halle (Saale) Konto-Nr BLZ Fax: info@dbcarsharing.de Rufnummer aus dem Ausland: 0049 (0) Stand: April 2005/ VP RENT Kunden-Info DB Carsharing

2 DB Carsharing auf einen Blick Buchung 24 h-servicezentrale: Internet: An Großstationen erhalten Sie eine Stunde vor Fahrtbeginn eine SMS mit dem Kfz-Kennzeichen. Buchen Sie bitte ausreichend bzw. verlängern Sie bei einer möglichen Verspätung Ihre Buchung rechtzeitig. Vor Fahrtantritt Fahrzeug auf äußere Mängel überprüfen. Kundenkarte mit Schwung vor das Lesefeld führen und dann ruhig halten. Das Lämpchen leuchtet erst gelb, dann grün, die Zentralverriegelung öffnet sich. Den Schlüssel aus dem Handschuhfach nehmen und das Fahrzeug starten. Bei älteren Fahrzeugen sehen Sie einen Bordcomputer, in den Sie bitte noch eine PIN eingeben. Haben Sie diese nicht bei Vertragsabschluss erhalten, so erfragen Sie diese bitte telefonisch. Fahrtunterbrechung Das Fahrzeug mit dem Schlüssel verschließen und öffnen! 2 Tanken/Reinigen: Tankkosten werden pauschal anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Betankungen und Reinigungen bezahlen Sie bitte mit der Tankkarte. Diese befindet sich im Schlüsselsteckplatz im Handschuhfach, Bordcomputer oder Bordbuch. Den Tank-PIN entnehmen Sie dem Schlüsselanhänger. Der Tank muss bei Rückgabe zu 1 /4 gefüllt sowie das Fahrzeug gereinigt sein. Nach der Fahrt Das Fahrzeug wieder am selben Standort abgeben. Den Schlüssel in den Halter im Handschuhfach zurückstecken. Die Kundenkarte vor das Lesefeld halten, bis die Zentralverriegelung das Fahrzeug verschließt und die rote Leuchtdiode angeht. Rechnung Circa 2 Wochen nach Ihrer Fahrt erhalten Sie Ihre Rechnung per oder per Post. 24 h-soforthilfe Servicezentrale: I Einsteigen und los! So einfach ist DB Carsharing. DB Carsharing Fahrzeuge finden Sie deutschlandweit an zahlreichen Bahnhöfen, Flughäfen und mitten in den Städten. Einen Überblick über Städte, Stationen, Fahrzeuge und detaillierte Standortbeschreibungen finden Sie im Internet unter Über unseren Partner Mobility CarSharing Schweiz stehen Ihnen außerdem ca weitere Fahrzeuge in der Schweiz zur Verfügung. 1. Die Buchung Sie buchen Ihr Fahrzeug in Deutschland und der Schweiz bequem und kostenfrei über Internet: Egal, ob lange im Voraus 3 oder spontan, egal, ob für wenige Stunden, mehrere Tage oder den Urlaub. Bei Abschluss Ihrer Buchung identifizieren Sie sich über Ihre Kundennummer und das Passwort. Diese haben Sie mit Ihrem Vertragsabschluss erhalten. Sind Sie noch kein Kunde, so können Sie sich erstmals mit Abschluss Ihrer Buchung online registrieren. Ihre Kundenkarte erhalten Sie vor Ihrer ersten Fahrt mit Ihrem Vertragsabschluss und der Dokumentenprüfung bei einer unserer Vertriebsstellen. Mit Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine -Bestätigung. Einsteigen und los!

3 Einsteigen und los! Im Kundenportal können Sie Ihre Buchungen ändern oder stornieren. Sie können online Preise kalkulieren, Ihre Vertragsdaten einsehen und anpassen (z. B. Sicherheitspaket erwerben), aber auch Ihre persönlichen Daten, wie Adresse oder Bankverbindung, ändern. Ihre Rechnungen können Sie online als PDF-Dokument einsehen oder ins Excel zur Weiterverarbeitung importieren. Optional können Sie Ihre Rechnung auch via oder postalisch zugestellt bekommen. Für eine Servicegebühr von 90 Cent können Sie Buchungen rund um die Uhr auch telefonisch vornehmen: (gebührenfrei). Bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer oder Kundenkarte bereit. Für Änderungen, Stornierungen, Schadensmeldungen oder Fragen und Hilfestellungen steht die Servicezentrale kostenfrei zur Verfügung. 2. Einsteigen und losfahren Ihre Kundenkarte ist deutschlandweit Ihr elektronischer Schlüssel zum Öffnen der Fahrzeuge. Für Buchungen in der Schweiz benötigen Sie eine weitere Kundenkarte, die Sie über die Servicezentrale erhalten. Das gebuchte Fahrzeug wird Ihnen mit Kennzeichen i. d. R. bei Buchung kommuniziert. An größeren Stationen wird das genaue Fahrzeug erst eine Stunde vor Buchungsbeginn festgelegt und Ihnen per SMS mitgeteilt. Bitte kontrollieren Sie das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf offensichtliche Schäden. Bekannte Schäden sind in der Schadensliste des Bordbuches aufgeführt. Neue Schäden melden Sie bitte telefonisch der Servicezentrale ( ). Fahrzeug öffnen Führen Sie die Kundenkarte mit Schwung vor das Lesegerät und halten Sie diese so lange ruhig, bis die gelbe Diode leuchtet. 4 5 Sobald das grüne Lämpchen leuchtet, öffnet die Zentralverriegelung. Das Fahrzeug wird nur öffnen, wenn es zur richtigen Zeit auf Ihre Kundenkarte gebucht wurde. Sie können jetzt einsteigen und den Schlüssel aus der Halterung im Handschuhfach entnehmen. Bitte starten Sie das Fahrzeug und schließen/öffnen Sie beim Zwischenstopp das Fahrzeug ganz gewöhnlich mit dem Fahrzeugschlüssel. Bei älteren Fahrzeugen sehen Sie noch einen Bordcomputer, in den Sie eine PIN eingeben müssen. Den Bordcomputer finden Sie im Radioschacht oder im Handschuhfach. Haben Sie die PIN nicht bei Vertragsabschluss erhalten, so erfragen Sie sie bitte bei der Servicezentrale. Einsteigen und los!

4 Einsteigen und los! Elektronischer Schlüsseltresor An Großstationen finden Sie den Fahrzeugschlüssel oft nicht im Handschuhfach, sondern im Elektronischen Schlüsseltresor. Sie erkennen dies bei Buchung übers Internet am Zeichen. Halten Sie Ihre persönliche Kundenkarte einige Sekunden ruhig vor das Lesefeld am Tresor und geben Sie nach Aufforderung Ihren PIN-Code ein. 6 Ihre Karte und die Buchung werden geprüft. Nach einem Klicken können Sie die Tür aufziehen und den durch eine grün leuchtende Diode gekennzeichneten Schlüssel samt Stecker entnehmen. Bitte klappen Sie anschließend die Tür des Schlüsseltresors wieder zu. Sie öffnen und schließen das Auto dann mit diesem Autoschlüssel. In den Fahrzeugen befindet sich ein Bordcomputer, der Ihre Fahrtdaten erfasst. Im Auto halten Sie den Schlüsselstecker vor jedem Start des Fahrzeugs an die Vorrichtung am Bordcomputer. Die Diode springt von Rot auf Grün um, jetzt können Sie starten. Verschließen Sie nach Rückkehr das Fahrzeug mit dem Autoschlüssel. Übrigens: Im Faltblatt Ihr Reiseplan sind die Städte mit einer DB Carsharing- Station am Bahnhof durch unser Piktogramm gekennzeichnet. Dieses Piktogramm führt Sie am Bahnhof zu den DB Carsharing-Parkplätzen Fahrt beenden Sie bringen das Fahrzeug wieder zu der Station zurück, von der Sie es abgeholt haben. Vergessen Sie nicht, die Innen- und Außenbeleuchtung auszuschalten. Bordcomputer Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel in die Halterung im Handschuhfach zurück und verschließen Sie das Fahrzeug mit Ihrer Kundenkarte. Die Diode am Kartenleser wechselt von Grün auf Rot. Elektronischer Schlüsseltresor Verschließen Sie das Fahrzeug mit dem Schlüssel. Öffnen Sie den Tresor wieder durch das Vorhalten der Kundenkarte und die Eingabe der PIN. Stecken Sie den Schlüsselanhänger in einen beliebigen freien Platz im Tresor zurück. Jetzt werden auf dem Display Ihre Fahrdaten angezeigt. Bitte schließen Sie die Tür sorgfältig. Fertig. Einsteigen und los!

5 Hinweise zum Betrieb II Hinweise zum Betrieb Während der Fahrt bedienen, öffnen und schließen Sie das Fahrzeug ganz normal mit dem Fahrzeugschlüssel. Während der Fahrt steht Ihnen für alle Fragen und Wünsche die Servicezentrale 24 Stunden kostenfrei unter zur Verfügung. Tanken Tanken müssen Sie nur, wenn der Tank bei Rückgabe weniger als 1 /4 voll ist. Sie tanken deutschlandweit bargeldlos mit der bordeigenen Tankkarte. Die Tankkarte befindet sich im Handschuhfach über dem Schlüsselsteckplatz bzw. bei älteren Fahrzeugen oder Tresor-Stationen im Bordcomputer oder dem Bordbuch. Bitte beachten Sie, dass die Tankkarten fahrzeugabhängig nur an ausgewählten Tankstellen gültig sind. Die jeweils gültigen Tankstellenketten finden Sie mit der Tank-PIN am Schlüsselanhänger oder im Bordbuch. Sollten Sie einmal bar bezahlen müssen, so senden Sie bitte die Originalquittung an die DB Carsharing Servicezentrale, Scharrenstraße 10, Halle (Saale). Bitte verwenden Sie dazu die Formulare (Bar-Beleg) im Bordbuch. Sie erhalten Ihre Auslagen gutgeschrieben bzw. auf Ihr Konto ausgezahlt. Bitte nicht rauchen Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge Nichtraucherfahrzeuge sind. Reinigung und Wartung Wir kümmern uns regelmäßig um die Wartung und Reinigung der Fahrzeuge, jedoch nicht nach jeder Fahrt. Bitte hinterlassen Sie deshalb das Fahrzeug in solch einem Zustand, wie Sie es selbst vorfinden möchten. Sämtliche Auslagen für Waschen und Saugen können Sie ebenfalls mit der Tankkarte bezahlen. 8 9 Bitte achten Sie bei längeren Fahrten darauf, selbstständig den Ölstand und den Reifendruck zu kontrollieren sowie ggf. Scheibenwischwasser nachzufüllen. Sollte ein Fahrzeug bei Übernahme einmal nicht Ihren Ansprüchen entsprechen, so kontaktieren Sie bitte die Servicezentrale. Sie können bei einer starken Verschmutzung kostenfrei auf ein Ersatzfahrzeug umbuchen. Ihre Reklamation ist uns Anlass, das Fahrzeug umgehend zu reinigen und den Vornutzer zu kontaktieren. Bei starken Verschmutzungen berechnen wir eine zusätzliche Reinigungspauschale von mindestens 25, EUR. Hinweise zum Betrieb

6 Hinweise zum Betrieb Verlängerung und Verspätungen Absehbare Verspätungen bitten wir Sie frühestmöglich über das Internet oder die Servicezentrale durch Buchungsverlängerungen zu umgehen. Ist dies einmal nicht möglich, so erleichtert Ihre rechtzeitige Meldung die Disposition Ihres Nachnutzers auf ein anderes Fahrzeug. Wir bitten um Verständnis, im Interesse aller Kunden Verspätungen mit bis zu 50, EUR zu berechnen (vgl. AGB 7). Verkürzungen und Stornierungen Verspätungen können Sie vermeiden, indem Sie ausreichend lang buchen. Verkürzen Sie Ihre Buchung kurzfristig am Ende Ihrer Fahrt, so schreiben wir Ihnen die Hälfte des gekürzten Mietpreises gut. Eine kostenlose Stornierung ist so lange im Voraus möglich, wie die Buchung selbst lang ist, mindestens jedoch 24 Stunden vor Buchungsbeginn. Andernfalls wird auch hier nur die Hälfte des gesparten Mietpreises berechnet. Rückwirkende Stornierungen sind nicht möglich. Parkplätze Insbesondere in Gebieten hoher Parkraumdichte müssen wir unsere Stellplätze gegen Fremdparker schützen. Bitte vergessen Sie nach Fahrtantritt nicht, den Stellplatz mit etwaig vorhandenen Parkbügeln/Ketten/Pfosten zu sichern. Erforderliche Schlüssel finden Sie dazu am Fahrzeugschlüssel. Nur so können Sie sicher sein, am Ende Ihrer Fahrt ohne Komplikationen einen Parkplatz zu finden. Müssen Sie das Fahrzeug abseits vom vorgesehenen Stellplatz parken, so informieren Sie bitte die Servicezentrale. Der Nachmieter wird es Ihnen danken. Steht das Fahrzeug in einem Parkhaus, verwenden Sie zur Ein- und Ausfahrt unbedingt die Parkkarte. Sie finden diese in der Regel unter der Sonnenblende oder im Handschuhfach. Ziehen Sie keinen neuen Parkschein Fahrten ins Ausland Die Fahrzeuge sind zur Nutzung im europäischen Ausland zugelassen. Die Grüne Versicherungskarte finden Sie im Bordbuch. Unfall Bei einem Unfall steht natürlich zunächst das Wohl der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle im Vordergrund. So bald wie möglich sollten Sie aber die Servicezentrale verständigen. Bei Unfällen oder Bagatellschäden rufen Sie bitte immer dann die Polizei, wenn an dem Unfall ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-) Hinweise zum Betrieb

7 Hinweise zum Betrieb Verursacher beteiligt war oder fremdes Eigentum (außer dem Carsharing-Fahrzeug) zu Schaden gekommen ist. Geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab. Dies könnte zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall den Namen des Unfallgegners/der Unfallgegnerin (und des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin) geben und notieren Sie das Kennzeichen und das Aktenzeichen der Polizei. Im Bordbuch finden Sie das entsprechende Formular (Unfallbericht), das Sie bitte ausfüllen und umgehend an die Servicezentrale schicken. Das Sicherheitspaket kostet 90, EUR jährlich und bewirkt eine Absenkung der Selbstbeteiligung pro Schadensfall (Haftpflicht- und oder Kaskoschaden) von 1.500, EUR auf 300, EUR. III Fragen und Antworten Was bedeuten Freikilometer und Spritpauschale? Der Preis Ihrer Fahrt setzt sich aus dem Zeitpreis, der Spritpauschale pro gefahrenen Kilometer und den Mehrkilometerkosten bei Überschreiten der Freikilometergrenze (25 km pro Stunde, maximal 250 km pro Tag bzw km pro Woche) zusammen. Die aktuell gültigen Konditionen entnehmen Sie bitte unserer Website Was bedeutet stundenweise buchen? Sie können jede Buchung viertelstundengenau beginnen, d. h. beispielsweise um 10:00 Uhr, 10:15 Uhr, 10:30 Uhr oder 10:45 Uhr. Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Danach wird halbstündig weiterberechnet. Fragen und Antworten

8 Fragen und Antworten Mein Fahrzeug ist nicht da. Bitte überprüfen Sie Ihre Buchungszeit und den Standort. Haben Sie noch Zeit bis zum Buchungsbeginn, ist Ihr Fahrzeug noch unterwegs? Sollte es zum richtigen Zeitpunkt noch nicht da sein, rufen Sie bitte die Servicezentrale an. Wir werden Ihnen Alternativen anbieten. Das Fahrzeug öffnet nicht? Bitte prüfen Sie das Kennzeichen und den Beginn Ihrer Buchung. Haben Sie die richtige Karte? Haben Sie die Karte mit Schwung auf den Kartenleser gelegt, bis die gelbe Diode blinkt? Ist alles richtig und das Fahrzeug öffnet trotzdem nicht? Rufen Sie bitte unsere Servicezentrale an. Wir werden den eventuellen Fehler finden oder Ihnen eine Alternative anbieten. Was bedeuten die Dioden am Kartenleser? Rot: Der Bordcomputer befindet sich im Schlafmodus. Rot blinkend: Bordcomputer ist aktiviert und erwartet die Karte zu lesen. Wiederholt sich das, legen Sie die Karte nochmals auf und lassen sie ruhig liegen, bis die gelbe Diode blinkt. Gelb blinkend: Bitte Karte wegnehmen, der Bordcomputer prüft Ihre Reservierung. Grün: Der Bordcomputer hat die Zentralverriegelung geöffnet. Gelb/Grün blinkend: Die Überprüfung Ihrer Reservierung hat länger gedauert. Bitte legen Sie nochmal kurz die Karte auf, damit der Bordcomputer weiß, dass Sie noch da sind Das Fahrzeug hat Schäden/ Verschmutzungen, was tun? Sehen Sie zuerst in der Schadensliste im Bordbuch nach, ob der Schaden schon gemeldet wurde. Melden Sie neue Schäden vor Fahrtantritt telefonisch an die Servicezentrale und tragen Sie diese dann in die Schadensliste ein. Verschmutzungen melden Sie ebenfalls vor Fahrtantritt telefonisch an die Servicezentrale. Tragen Sie Verschmutzungen jedoch nicht in die Schadensliste ein. Sollten die Schäden oder Verschmutzungen so schwer wiegend sein, dass Sie die Fahrt nicht antreten können, informieren Sie bitte sofort die Servicezentrale. Wir werden Ihnen Alternativen anbieten. Fragen und Antworten

9 Fragen und Antworten Die Tankkarte fehlt oder ist defekt. Was tun? Bitte informieren Sie die Servicezentrale und senden uns Ihre Quittung. Bitte nur im Zusammenhang mit einem ausgefüllten Bar-Beleg (befindet sich im Bordbuch). Bar-Tankbelege senden an: DB Carsharing Servicezentrale Scharrenstraße Halle (Saale) Wer darf das Fahrzeug fahren? Solange Sie an der Fahrt teilnehmen, ist es Ihnen gestattet, auch andere Personen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, ans Steuer zu lassen. Das Schadensrisiko bleibt jedoch beim Mieter. Selbstbeteiligung und Sicherheitspaket? Sie haben die Möglichkeit, bei Abschluss des Vertrages oder auch zu einem späteren Zeitpunkt ein Sicherheitspaket zu kaufen. Haben Sie dies erworben, senkt es Ihre Selbstbeteiligung im selbst verschuldeten Schadensfall von 1.500, EUR auf max. 300, EUR. Ein Sicherheitspaket kostet 90, EUR im Jahr. Haben Sie es erworben, verlängert es sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie es nicht 6 Wochen vor Quartalsende kündigen Wozu benötige ich die PIN? Sie haben bei der Vertragsunterzeichnung ggf. eine vierstellige PIN erhalten. Diese benötigen Sie bei älteren Bordcomputermodellen und Tresoren vor Fahrtbeginn. Haben Sie sich nicht online, sondern persönlich bei einem Vertriebspartner zu DB Carsharing angemeldet, so ist die PIN zugleich Ihr Start- Internetpasswort. Haben Sie Ihre PIN vergessen? Wenden Sie sich bitte an unsere Servicezentrale. Fragen und Antworten

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen IV Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Gegenstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Personen, die das Angebot von DB Carsharing durch Abschluss eines Kundenvertrages mit der DB Rent GmbH oder einer von der DB Rent GmbH autorisierten Carsharing-Organisation (CSO) in Anspruch nehmen. Die DB Rent GmbH und die von ihr autorisierte Carsharing-Organisation werden im Folgenden gemeinsam als Provider, die Vertragspartner des Kundenvertrages als Kunde bezeichnet. Der Provider kann dem Kunden regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Carsharings in Form eines Newsletters als Druckerzeugnis oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen. 2 Fahrtberechtigung Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Provider abgeschlossen haben. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat eigenständig zu prüfen, ob diese Person fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen (Beauftragte) benennen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Der Kunde hat in diesem Fall sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen des Providers fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln seiner jeweiligen Beauftragten wie eigenes Handeln zu vertreten. 3 Elektronischer Schlüssel (Kundenkarte) Jeder Kunde erhält eine Kundenkarte für den Zugang zum Fahrzeug. Eine Weitergabe der Kundenkarte und/oder der PIN ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Kundenkarte. Der Verlust der Kundenkarte ist dem Provider stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe der Kundenkarte und/oder PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde den elektronischen Schlüssel unverzüglich dem Provider zurückzugeben. Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder nicht erfolgter Rückgabe des elektronischen Schlüssels wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale von 25, EUR berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Provider kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Provider bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. 4 Buchungspflicht Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeugs, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraums beim Provider zu buchen. Für jede telefonische Buchung wird ein zusätzliches Entgelt von 0,90 EUR erhoben. Der Provider darf die Buchungsgespräche auf Tonträger aufzeichnen und die Aufzeichnung zur Aufklärung von Unklarheiten hinsichtlich der Buchungsabwicklung verwerten. Drei Monate nach Abrechnung der betreffenden Fahrten werden diese Aufzeichnungen gelöscht. 5 Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14:30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr). Er umfasst mindestens eine Stunde und kann nur jeweils um volle halbe Stunden verlängert werden. 6 Stornierungen Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung ist für den Kunden kostenfrei, wenn sie in einem zeitlichen Abstand vor Beginn der Nutzung erfolgt, der der vorgesehenen Nutzungsdauer entspricht, mindestens jedoch 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung. In allen anderen Fällen ist der Provider berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50 % des Nutzungsentgelts gemäß gültiger Preisliste zu erheben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Provider kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Steht dem Kunden das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung, kann der Kunde die Buchung kostenfrei stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraums behandelt. 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf äußere Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind dem Provider vor Fahrtantritt zu melden. Der Kunde erkennt an, dass er für nicht gemeldete Schäden haftet, sofern er der vor Schadensfeststellung letzte Nutzer des Fahrzeugs war. Reparaturund Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Providers. 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung gem. 2 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis unmittelbar. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen Benutzung der Fahrzeuge Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Gibt der Kunde ein Fahrzeug verschmutzt zurück, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands, mindestens jedoch mit 25, EUR berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Das Fahrzeug muss mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden. Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen. 10 Haftung des Providers Die Haftung des Providers, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. 11 Haftung des Kunden Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen, für Schäden des Providers durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen bestehen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden führen. Der Kunde haftet für Verkehrs- und Ordnungsvergehen. Die Kosten des Providers für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Der Provider kann von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr in Höhe von 5, EUR erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Allgemeine Geschäftsbedingungen

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen Provider die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Provider dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15, EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. 12 Versicherung Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Providers zulässig. 13 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden rufen Sie bitte immer dann die Polizei, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum außer dem Mietwagen zu Schaden kam. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung des Providers abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Schadenereignis, über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Der Provider kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale von 50, EUR berechnen, soweit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 14 Rückgabe der Fahrzeuge Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und an dem angegebenen Ort abgestellt sowie der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Provider berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Provider vorbehalten. 15 Verspätungen Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunkts verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Provider berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Provider darüber hinaus an Stelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine Schadenspauschale wie folgt erheben: Verspätungen bis 15 Minuten Verspätungen über 15 Minuten 12,50 EUR 25,00 EUR soweit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gibt der Kunde, ohne innerhalb des ursprünglichen Buchungszeitraums die Servicezentrale kontaktiert zu haben, das Fahrzeug verspätet zurück, erhöht sich wegen des damit verbundenen größeren Aufwands die Schadenspauschale wie folgt: Verspätungen bis 15 Minuten Verspätungen über 15 Minuten 25,00 EUR 50,00 EUR soweit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 16 Technikereinsatz Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), werden dem Kunden pro angefangene Arbeitsstunde 25, EUR in Rechnung gestellt. 17 Quernutzung Der Abschluss eines Teilnahmevertrags mit einem Provider berechtigt den Kunden, auch Fahrzeuge anderer Provider des Tarifs DB Carsharing zu den Bedingungen des Teilnahmevertrags und dieser AGB zu nutzen. 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen Der Provider stellt dem Kunden Nutzungsentgelte und Teilnahmeentgelte gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung. Diese Entgelte sind einmalige Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte sowie Entgelte zur Nutzung des Fahrzeugs gemäß gültiger Preisliste. Alle Nutzungsentgelte verstehen sich zzgl. Kosten für Kraftstoffe. Der Kraftstoffpreis setzt sich gemäß Durchschnittsverbräuchen der in der jeweiligen Fahrzeugklasse eingesetzten Autotypen gemäß der ECE-Norm für den Stadtzyklus zusammen. Der vom Provider errechnete Durchschnittsverbrauch pro Fahrzeugklasse wird in der jeweils aktuellen Fassung im Stadtbüro des Providers ausgelegt und unter veröffentlicht. Der zu Grunde gelegte Kraftstoffpreis wird am Anfang des Monats auf Basis der ermittelten Preise ebenfalls im Stadtbüro ausgelegt und im Internet unter veröffentlicht. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß den in der gültigen Preisliste angegebenen Perioden und Bedingungen. Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte und vom Kunden bestätigte Wegstrecke als verbindlich Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Providers ist innerhalb von 1 Woche ab dem Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Providers bleibt hiervon unberührt. Der Provider wird das berechnete Entgelt mittels Lastschrift einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Nimmt der Kunde am Einzugsverfahren teil, wird er jederzeit für die ausreichende Deckung auf seinem Konto sorgen. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Provider dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15, EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Etwaige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen des Providers sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Widrigenfalls ist der Kunde mit den Einwendungen ausgeschlossen. Der Provider wird auf diese Ausschlussfrist in seinen Rechnungen hinweisen. 20 Vertragsänderungen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neuer Sonderbedingungen und der Preisliste werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Provider bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Provider abgesandt werden. Im Falle des Widerspruchs ist der Provider zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrags berechtigt. Allgemeine Geschäftsbedingungen

12 Allgemeine Geschäftsbedingungen 21 Kündigung Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrags bleibt den Parteien vorbehalten. 22 Datenschutz Der Provider ist berechtigt, persönliche Daten des Kunden elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrags erforderlich ist. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Providers, der umseitig bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Provider verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. 23 SCHUFA-Klausel Der Provider behält sich vor, der SCHUFA GmbH Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrags zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Unabhängig davon wird der Provider der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist. 24 Vertragswidriges Verhalten Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Provider für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 250, EUR erheben, soweit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Buchung; unberechtigte Weitergabe der Kundenkarte und/oder der PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe. 25 Sonstige Bestimmungen Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrags und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Providers, der im Teilnahmevertrag genannt ist, vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt! DB Rent GmbH Kölner Straße Frankfurt am Main

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