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1 Sportschifffahrt Info für Wassersportler Polen Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.v. Grenzverkehr und Sportschifffahrt Am Westpark 8, München Internet:

2 Inhalt Seite 1. Allgemeines 1 2. Einreisebestimmungen 1 3. Verkehrsvorschriften für Sportboote 4 4. Führerscheinvorschriften und Funkzeugnisse 5 5. Sicherheitsausrüstung an Bord 5 6. Sonstige Ausrüstungsvorschriften 6 7. Versicherungsempfehlung für Sportboote 6 8. Benutzung von Funkgeräten 7 9. Notruf für den See- und Binnenbereich Wetterberichte Ausübung weiterer Wassersportarten Infos zum Chartern Wichtige Anschriften Seekarten und nautische Literatur 9 Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Titelfoto: Masuren, Cardinal Boating Holidays Fachbereich: ADAC Grenzverkehr & Sportschifffahrt Leitung Sportschifffahrt-Redaktion: Steffen Häbich Redaktion: Angelika Kahlert Diese Informationen wurden vom ADAC mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Nachdruck auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ADAC Grenzverkehr & Sportschifffahrt gestattet. Redaktionsschluss: Dezember 2008

3 1. Allgemeines Polen bietet an der 500 km langen Ostseeküste und den zahlreichen Binnengewässern dem Wassersportler ein hervorragendes Revier zum Segeln, Windsurfen, Motorboot fahren, Paddelboot fahren, Kanufahrten und Tauchen an. Besonders die Seen-Gebiete von den Masuren, West- und Ostpommern, Großpolen und die Regionen Lubuskie, Warmia und Mazury/Ermland bieten sich zum Segeln an. Masuren unzählige Himmelsaugen Der Begriff von den tausend Seen ist sogar noch untertrieben in Wirklichkeit haben die Landvermesser auf nur 1500 Quadratkilometern 3312 größere Seen gezählt, die unzähligen kleineren türkisfarbenen, ultramarinblauen, smaragdgrünen oder graphitgrauen "Himmelsaugen" noch gar nicht gerechnet. Durch zahlreiche Flüsse und mehr als 200 Jahre alte Kanäle mit romantischen Schleusen verbunden, bilden sie ein Paradies für Segler und Touren mit dem Paddelboot. Tipps für die Masuren Machen Sie eine Paddelbootsfahrt auf dem 91 km langen Fluß Krutinna (Krutynia) im Süden oder auf der Czarna-Hancza-Strecke vom Wigry-See nach Augustow im Norden. Beim Segeln sollte man nicht an den unter Naturschutz stehenden Vogelinseln anlegen, auch wenn andere das tun. Kristallklares, zum Baden geeignetes Wasser gibt es in allen Seen nordöstlich der Wasserscheide in Gizycko (Lötzen) und in fast allen abgeschlossenen Seen. Verschmutzt ist dagegen der Löwentin (Niegocin)-See südlich von Gizycko und der darunter gelegene Seenzug bis zum Westufer des riesigen Spirding (Sniardwy)-Sees. Nehmen Sie warme Pullis, einen windfesten Anorak und Mückenschutz mit. 2. Einreisebestimmungen Personen Zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen einen Kinderreisepass bzw. einen Kinderausweis mit Lichtbild mitführen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Ausländer müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft bei der Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) registriert sein. Bei Aufenthalten in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen übernimmt dies die Rezeption. Bootspapiere Zur Anmeldung des Bootes bei den Hafenbehörden muss ein Registriernachweis des Heimatlandes sowie eine Crewliste vorgelegt werden. Der Internationaler Bootsschein IBS vom ADAC wird von den Hafenbehörden als Registriernachweis anerkannt. Anmeldung beim Hafenamt Boote, die über die Ostsee die polnische Küste anlaufen, müssen in einem polnischen Hafen ordnungsgemäß einklarieren. Dies gilt auch für EU- Bürger. Sportfahrzeuge und die auf ihnen befindlichen Personen sind auf den Grenzgewässern von der Grenz- und Zollabfertigung befreit, wenn sie keinen Landgang auf polnischem Gebiet unternehmen und keine Grenzübergangsstelle durchfahren wird. Einreise über die Oder: Auf den Grenzgewässern der Oder sind Wassersportfahrzeuge verpflichtet am Heck die Nationalflagge des Heimatstaates zu führen. Die Nationalflagge kann bei Sportfahrzeugen anstatt am Heck auch am Bug des Schiffes geführt werden. Seite 1

4 EU-Konformitätserklärung (CE-Zeichen) Sportfahrzeuge, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der EU oder über einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) in Betrieb genommen werden, müssen den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen. Dokumentiert wird dies durch die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnete Konformitätserklärung. Diese Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtboote. Setzen der Gastlandflagge Bei Auslandstörns gehört es zum guten Ton, die Gastlandflagge zusätzlich zur Nationalflagge zu führen. Sie wird vor der Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes oder beim Grenzübertritt unter der Steuerbordsaling gesetzt. Rückware Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war sei es, weil es die ganze Zeit in Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürfen dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden. Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU Seit 1. Januar 1993 ist eine "Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt" in Kraft. Für den privaten Kauf von Waren in einem anderen Land der EU gilt seitdem generell das "Kauflandprinzip", wonach die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort zu zahlen ist und dort bleibt, wo der Kauf stattfindet. Neufahrzeuge Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft Neufahrzeuge, genauer: Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge. Als neu nach EU-Definition gilt ein Boot, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder wenn es noch nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser eingesetzt worden ist. D.h. gebraucht im steuerlichen Sinne ist es erst dann, wenn es mehr als 3 Monate in Betrieb war und mehr als 100 Stunden auf dem Wasser gefahren wurde. Für diese Neufahrzeuge gilt das "Bestimmungslandprinzip", das heißt, die Mehrwertsteuer ist dort zu zahlen, wo das Fahrzeug neu nach vorstehender Definition in Betrieb genommen wird. Beispiel: Auf einer Bootsmesse in Großbritannien kauft ein Deutscher ein neues Boot eines niederländischen Anbieters, das in den Niederlanden eingesetzt werden soll: Ist das Boot länger als 7,5 m, also nach EU-Definition ein "Fahrzeug", wird der Käufer beim Kauf keine, dafür aber in den Niederlanden 19% Mehrwertsteuer entrichten müssen, weil in diesem Fall das "Bestimmungslandprinzip" gilt. Ist das Boot kürzer, würde es wie jede andere privat gekaufte Ware nach dem "Kauflandprinzip" behandelt, die Mehrwertsteuer wäre also beim Kauf in Großbritannien fällig. Gebrauchtboote Für gebrauchte Boote nach oben genannter Definition, gilt die steuerliche Sonderbehandlung nicht! Wer in einem anderen Land der EU ein gebrauchtes Boot bei einem Händler kauft, zahlt an diesen die landesübliche Mehrwertsteuer. Wenn der Händler jedoch im Auftrag eines Kunden einen Käufer für das Boot sucht, gilt das gleiche wie beim Kauf von Privat an Privat: Der Handel bleibt mehrwertsteuerfrei. Nachversteuerung Ein ganz anderes Thema ist die sogenannte Nachversteuerung: Für Wasserfahrzeuge, die vor dem (für Schweden, Finnland und Österreich: vor dem ; für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Seite 2

5 Zypern, Lettland, Litauen und Estland: vor dem ) innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, wird auf die Nachversteuerung verzichtet. Für Wasserfahrzeuge, die nach dem bzw bzw in einem EU-Land gekauft und in einem anderen stationiert wurden, muss die Mehrwertsteuer nachweislich im Kaufland bezahlt worden sein oder nachentrichtet werden. Die Nachversteuerung findet zu den Bedingungen des EU-Landes statt, in dem sich das Boot gerade befindet, d.h. es wird der dort geltende Mehrwertsteuersatz verlangt. Die Steuer wird vom Wert des Bootes zum Zeitpunkt der Nachversteuerung berechnet. Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder nachentrichtet wurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr ratsam, den entsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen. Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nach zu entrichtende Betrag "geringfügig" ist, wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 Euro Mehrwertsteuer nach zu entrichten wären. Mehrwertsteuersätze in der EU Belgien 21 % Malta 18 % Bulgarien 20 % Niederlande 19 % Dänemark 25 % Österreich 20 % Deutschland 19 % Polen 22 % Estland 18 % Portugal 19 % Finnland 22 % Rumänien 19 % Frankreich 19,6 % Schweden 25 % Griechenland 19 % Slowakei 19 % Großbritannien 17,5 % Slowenien 20 % Irland 21 % Spanien 16 % Italien 20 % Tschechien 22 % Lettland 18 % Ungarn 20 % Litauen 18 % Zypern 15 % Luxemburg 15 % Transporte mit Übermaßen Gespanne dürfen in Polen folgende Maße haben: Wohnmobile 2,55 m Breite und 12 m Länge Anhänger (einschl. Deichsel) 2,55 m Breite und 16,50 m Länge Gespanne 2,55 m Breite und 18,75 m Länge Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist: Generalna Dyrekcja Drog Krajpwych i Autostrad ul. Zelazna 59 PL Warszawa Telefon ( ) Fax ( ) kancelaria@gddkia.gov.pl Seite 3

6 3. Verkehrsvorschriften für Sportboote Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete dürfen nicht befahren werden. Sie sind ausgeschildert und in den Gewässerkarten markiert. Leuchtfeuer und Seezeichen Die Hauptschifffahrtsrouten sind mit Markern gekennzeichnet. Dabei gilt das Lateral System A: Rot an Backbord, Grün an Steuerbord in Nord-Süd-Richtung. Untiefen sind nicht immer gekennzeichnet. Treibstoffversorgung und Trinkwasser Benzin sowie Gas für Kocher gibt es nur an Straßentankstellen. Wasser ist an den zentralen Zapfstellen in den Häfen erhältlich. Allgemeine Vorschriften Auf den folgenden Grenzgewässern ist das Befahren auf der gesamten nach den Verkehrsvorschriften zugelassenen Breite gestattet: Oder von km 542,4 bis km 704,1, Westoder von km 0,0 bis km 17,1, Lausitzer Neiße von Guben bis zur Mündung in die Oder, Wasserstraße bei Altwarp-Nowe Warpnow (Stettiner Haff) von Hilfsgrenzzeichen Nr. 7 (Leuchtdalben) bis Hilfsgrenzzeichen Nr. 9 (Leuchtboje), Für die Grenzgewässer der Oder, Westoder und Lausitzer Neiße gelten folgende Vorschriften: die Höchstgeschwindigkeit beträgt gegenüber dem Ufer auf der Westoder 16 km/h und auf der Lausitzer Neiße 12 km/h. Das Anlegen und Stillliegen ist den Sportfahrzeugen am linken Ufer der Oder gestattet bei km 542,80 (Ratzdorf), km 552,00 (Eisenhüttenstadt), km 582,60 (Ziegenwerder), km 593,80 (Lebus), km 617,10 (Kietz), km 632,00 (Hafen Kienitz), km 651,00 (Zollbrücke), km 664,00 (Hohensaaten). Die Nachtfahrt auf der Oder ist verboten. Das Befahren der Lausitzer Neiße von km 14,8 (Stadt Guben) bis km 0,665 ist nur mit einer Genehmigung der Oberen Verkehrsbehörde des Landes Brandenburg gestattet. Unter Beachtung der Grenz- und Zollformalitäten ist das Befahren der inneren Gewässer (z.b. Stettiner Haff, Neuwarper See) einschließlich der Durchfahrt zur Hohen See (Kaiserfahrt) auf den festgelegten Schifffahrtswegen möglich. Masuren Auf der Großen Masurischen Seenplatte ist das Fahren mit einem Motorboot erlaubt. Seen, die nicht mit einem Motorboot befahren werden dürfen sind gekennzeichnet und in den Gewässerkarten eingetragen. Örtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ausgeschildert. In den Häfen und Kanälen sind 5 km/h erlaubt. Geschwindigkeitsverstöße werden bestraft. Seite 4

7 4. Führerscheinvorschriften und Funkzeugnisse Führerscheine Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine Binnen und See werden in Polen anerkannt. Funkzeugnisse Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis. Für den Sportschiffer sind drei verschiedene Zeugnisse relevant: Seefunk: SRC (Short Range Certificate) Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis. Gültig für UKW und GMDSS, LRC (Long Range Certificate) Allgemeines Funkbetriebszeugnis. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS. Binnenfunk: UBI UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Funkzeugnisse, die bis zum ausgestellt wurden, behalten unbefristet ihre Gültigkeit, sind aber nur teilweise auf GMDSS ausgelegt. Weitere Informationen im Merkblatt der ADAC- Sportschifffahrt Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse. 5. Sicherheitsausrüstung an Bord Bei Befahren der polnischen Gewässer ist für jedes Crewmitglied eine Rettungsweste oder ein Rettungsring je Boot vorgeschrieben. Jeder Skipper sollte jedoch dafür sorgen, entsprechend der Bootsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine sinnvolle auf die Bootsgröße und das Fahrtgebiet abgestimmte Sicherheitsausrüstung dient der Sicherheit der gesamten Besatzung. Empfohlene Bootsausrüstung für Binnen- und Seegewässer Ohnmachtsichere Rettungswesten Rettungsinsel bzw. Rettungsringe Schwimmfähige Rettungsleine (16 m) Feuerlöscher, Brandklasse ABC, DIN 14406, amtl. gepr. Pyrotechnische Signalmittel Wasserschöpfgefäß, Handbilgenpumpe Anker mit ausreichend langer Leine Erste-Hilfe-Ausrüstung Handlampen (1 x für Notsignale) Aktiver und passiver Radarreflektor Rote Flagge 60 x 60 cm Absperrventile an allen Kraftstofftanks UKW-Sprechfunk, Rundfunkempfänger Bootshaken, ausreichend Fender 2 Paddel oder Riemen Reservekanister Nebelhorn Gewässerkarten Seite 5

8 6. Sonstige Ausrüstungsvorschriften Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / Wassermotorräder Seit 2005 schreibt die neue EU-Richtlinie 2003/44/EG für alle Mitgliedsstaaten neue Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor. Die neuen Grenzwerte gelten für das Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnehmen von allen neu gekauften Fahrzeugen mit: Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem , Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren seit dem Wichtig: Laut EU-Richtlinie bestehen für Zweitaktmotoren neue Abgasvorschriften, aber kein generelles Fahrverbot. Zweitaktmotoren, die die neuen Grenzwerte überschreiten, konnten noch bis zum in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden und dürfen auch nach dem weiterhin benutzt werden. Seit dem müssen alle Neufahrzeuge, die in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden, die geltenden Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten. Ostsee / Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks Bei der Fahrt in der Ostsee müssen Schiffe, einschließlich Sportboote, mit einer Abwasserrückhalteanlage ausgerüstet sein. Diese Regelung gilt für Boote, die nach dem gebaut wurden, seit Januar Die nachzurüstenden Tanks der Abwasserrückhalteanlage müssen von angemessener Größe sein. Bei einem Schiff mit mehreren Toiletten genügt eine Abwasserrückhalteanlage für eine Toilette, wenn sichergestellt ist, dass die übrigen Toiletten in einer Entfernung bis zu 12 Seemeilen vom nächstgelegenen Land nicht benutzt werden. Befreit von der Ausrüstungspflicht sind Boote, die vor dem 1. Januar 1980 gebaut worden sind, die vor dem 1. Januar 2003 gebaut worden sind und eine Rumpflänge von weniger als 11,50 m oder eine Breite von weniger als 3,80 m aufweisen oder denen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eine Bescheinigung über die Befreiung von der Ausrüstungspflicht erteilt hat. Außerdem sind Boote von der Ausrüstung mit einer Abwasserrückhalteanlage befreit, wenn dies technisch unmöglich oder bezogen auf deren Wert des Bootes wirtschaftlich unzumutbar ist. Das heißt, wenn die Nachrüstungskosten das Doppelte eines Standardeinbaues übersteigen. Bestätigt wird dies durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines gemäß Norm EN von einer akkreditierten Stelle zertifizierten Boots- und Yachtsachverständigen. Die Bescheinigung darüber, dass ein Boot von der Ausrüstungspflicht befreit ist, sollte immer an Bord mitgeführt werden. Bei einer eventuellen Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei kann somit Ärger und Ordnungsgeld vermieden werden. 7. Versicherungsempfehlung für Sportboote Für Wassersportfahrzeuge besteht in Polen keine Haftpflichtversicherungspflicht. Der Abschluss einer Wassersporthaftpflichtversicherung ist dennoch ratsam. Die ADAC-WassersportVersicherung bietet Bootseignern und Skippern einen umfassenden und preiswerten Schutz an: ADAC-WassersportHaftpflicht. Eine ADAC-WassersportHaftpflicht schützt Sie weltweit. ADAC- Mitglieder erhalten bei Abschluss einen Rabatt von 10%. Seite 6

9 ADAC-WassersportKasko. Beim Abschluss der ADAC-WassersportKasko erhalten Inhaber des Internationalen Bootsscheins/IBS vom ADAC 10% und ADAC-Mitglieder weitere 10% Rabatt. ADAC-Skipperhaftpflicht. Skipper, Crewmitglieder und jede Person, die sich mit Zustimmung des Skippers als Gast an Bord eines Wassersportfahrzeuges aufhält, kann sich durch die ADAC- Skipperhaftpflicht absichern. Informationen zur ADAC-WassersportVersicherung unter: per Telefon: (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der dt. Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) oder bei jeder ADAC-Geschäftsstelle. 8. Benutzung von Funkgeräten Ist ein Boot mit einer Funkanlage ausgerüstet, muss eine Genehmigungsurkunde mitgeführt werden. Für ein Funkgerät wird von der Bundesnetzagentur in Hamburg (Adresse siehe Seite 9) eine Genehmigungsurkunde, ausgestellt. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der Betreiber ein für das Fahrtgebiet erforderliche Sprechfunkzeugnis besitzt. 9. Notruf für den See- und Binnenbereich Die Seenotkoordinierungsstellen sind über UKW- Kanal 70 und 16, khz erreichbar. Schiffe mit Funkanlagen alarmieren die Schifffahrt und den SAR-Dienst auf den internationalen Notfrequenzen Fahrzeuge im GMDSS verwenden die DSC-Frequenzen 2187,5 khz bzw. UKW-Kanal 70 VHF ch. 16, 11- operational communication system polnischer SAR Service, (70 DSC), (74 DSC) - operational communication system polnischer SAR Service DGzRS - Rettungsleitzentrale für Mobiltelefone Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) hat eine spezielle Notrufnummer für Mobiltelefone eingerichtet: Unter der Nummer ist die DGzRS-Rettungsleitzentrale in Bremen nur für den küstennahen Bereich rund um die Uhr zu erreichen, eine Vorwahl braucht man nicht einzugeben. Hinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Mobiltelefon an Bord kein Ersatz für ein UKW- Seefunkgerät sein kann, da Küstenfunkstellen nur auf den internationalen Seefunkfrequenzen hörbereit sind. Im Notfall ist es außerdem unmöglich, die Besatzung anderer Boote um Hilfe zu bitten. 10. Wetterberichte Für die Masuren gibt es keinen deutschsprachigen Wetterbericht. Wettervorhersagen für die Küstengewässer in englischer und polnischer Sprache: UKW-Kanal 16 und khz. Sendezeiten: 0135, 0735, 1335, 1935 Uhr. Nautische Warnnachrichten für die Küstengewässer in englischer und polnischer Sprache: Station UKW-Kanal Barzowice 25 Grzywacz 26 Kołowo 24 Kołobrzeg 24 Seite 7

10 Station UKW-Kanal Krynica Morska 25 Oksywie 26 Rowokól 26 Rozewie 24 Świnoujście 25 Sendezeiten: 0133, 0533, 0933, 1333, 1733, 2133 Uhr 11. Ausübung weiterer Wassersportarten Tauchen Informationen zum Tauchen erteilt der Verband Deutscher Sporttaucher e. V. (VDST). Der VDST betreut 125 Tauchschulen und 950 Vereine in Deutschland. Darüber hinaus bietet er seinen Mitgliedern umfangreiche Versicherungsleistungen und eine 24-Stunden Taucherhotline für Tauchunfälle im In- und Ausland. Taucherhotline: Die ADAC-Sportschifffahrt unterzeichnete im Januar 2003 einen Kooperationsvertrag mit dem Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST). Verband Deutscher Sporttaucher e. V. Berliner Str Offenbach Telefon (069) info@vdst.de Internet: Infos zum Chartern Verzeichnis von Charterfirmen Die ADAC-Sportschifffahrt hat Anschriften und Angebote von Charterfirmen in Europa und Übersee nach Ländern zusammengestellt und gibt sie als Merkblätter ohne Werturteil heraus. Angegeben sind die Anschrift, Reviere, Bootsklasse und Preise mit Hinweis auf günstige Konditionen für ADAC- Mitglieder. Allgemeine Tipps zum Chartern ergänzen den Service für Charterkunden. 13. Wichtige Anschriften Aktuelle Länderinformationen erhalten Sie unter: ADAC-Newsletter Service für ADAC-Mitglieder und Skipper Auf Wunsch bekommen Clubmitglieder vierzehntägig den ADAC-ReiseService-Newsletter mit aktuellen Informationen aus dem Wassersport. Anmeldung unter Reiseinformationen unter: Botschaft der Republik Polen Lassenstraße Berlin Tel.: (030) Fax: (030) info@botschaft-polen.de Seite 8

11 Polnisches Fremdenverkehrsamt Kurfürstendamm Berlin Tel.: (030) Fax: (030) info@polen-info.de ADAC-Partnerclub Polski Zwiazek Motorowy (PZM) ul. Kazimierzowska Warszawa/Warschau Tel.: (022) Fax: (022) office@pzm.pl Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg Sachsenstr. 12 und Hamburg Tel.: (040) Fax: (040) Seekarten und nautische Literatur Gewässerkarten und nautische Literatur sind im Fachbuchhandel erhältlich. ADAC-Marinaführer Deutschland / Europa Der ADAC-Marinaführer beinhaltet über Marinas an Küsten, Flüssen und Seen, die vor Ort getestet und bewertet wurden. Darüber hinaus Hafenkarten mit ausführlichen Beschreibungen, umfassenden Infos zum Ansteuern und Anlegen. Erhältlich ab Mitte Januar 2009 im Handel oder online auf ISBN: Preis: 24,95 Euro Gewässerkarten "Jeziora Mzurskie" Czesz Blatt I und II. Diese Karte ist in Polen vor Ort erhältlich. Mecklenburg-Vorpommern, Bornholm (DK-Sportbootkarten Satz 2) Stettiner Haff 3 Übersegler-, 25 Revier- und Detailkarten, 114 Hafenpläne, DIN A2, Delius Klasing Verlag, ISBN: BSH Ostsee Sportbootkarten Satz 3020, 3021 und 3022, Übersichtskarten vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Die großen Masurischen Seen, Karten spiralgebunden, 40x21 cm, NV Verlag, ISBN: Seite 9

12 Nautische Literatur Von der Spree zur Weichsel Wasserstraßen und Schleusen Dr. Ernst Pauli, Oder aufwärts in Polen Ein Wegbegleiter für Freizeitskipper Dr. Ernst Pauli, Küstenhandbuch Polen und Litauen Stettiner Haff, Polnische Ostseeküste, Danziger Bucht, Frisches Haff, Kurisches Haff Jörn Heinrich, Delius Klasing Verlag, ISBN Ostseeküste 2 Travemünde bis Stettiner Haff Jan Werner, Delius Klasing Verlag, ISBN Hafenhandbuch Ostsee Band II Hrsg. vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Seite 10

13 Der ADAC ein starker Club für Wassersportler Nicht nur für Wassersportneulinge, sondern auch für gestandene Skipper ist es wichtig, sich über die aktuellen Veränderungen z. B. zu den Sportbootführerscheinen oder der Sicherheitsausrüstung zu informieren. Die ADAC-Sportschifffahrt ist ein kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Wassertouristik. n Internationaler Bootsschein (IBS) Mit dem IBS vom ADAC haben Sie eine weltweit gültige Bootsregistrierung. Beim Befahren deutscher Binnengewässern gilt er als Ausweis über ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. n Wassertouristische Länder-, Revier- und Sachinfos Infos für Skipper zu Sportbootführerscheinen, zum Gebrauchtbootkauf, Flaggenführung und vielem mehr. Als ADAC-Mitglied erhalten Sie diese Merkblätter gratis. n ADAC-Stützpunkte für die Sportschifffahrt im In- und Ausland ADAC-Mitglieder, die ihr Boot beim Club registriert haben, können sich freuen: Das attraktive Stützpunktnetz umfasst mehr als 60 Standorte in acht europäischen Ländern. Je nach Marina erhalten Mitglieder dort Ermäßigung auf Liegeplätze, technische Einrichtungen oder sonstige Serviceangebote. n Charterliste Wer ohne eigenes Boot zu neuen Ufern aufbrechen will, bekommt mit der ADAC- Charterliste wertvolle Tipps zum Boots-Charter in Europa und Übersee. Das Verzeichnis enthält Anschriften, Reviere, Bootsklassen und Preise mit Angaben zu Sonderkonditionen für ADAC-Mitglieder. n Clubartikel Flaggen, Skipper-Caps, Clubjackenabzeichen sowie weitere sportliche Accessoires hält die Kollektion für ADAC-Skipper bereit. n Wassertourismus-Guide (WTG) Optimale und schnelle Törnplanung unter Die Online-Plattform bietet umfangreiche Informationen, z. B. zu Marinas und Revieren, Sportbootschulen, Wassertankstellen und vielem mehr in Deutschland, Skandinavien, Niederlanden und im Mittelmeer. ADAC-Wassersportversicherung n ADAC-Wassersportversicherung Mit dem IBS vom ADAC erhalten Sie beim Abschluss einer ADAC-WassersportKasko 10% Ermäßigung. ADAC-Mitglieder bekommen weitere 10% Rabatt bei Abschluss der ADAC-WassersportHaftpflicht sowie ADAC-WassersportKasko. n ADAC-Marinaführer Der ADAC Marinaführer enthält über 1000 Marinas an Flüssen, Seen und Küsten in 16 Ländern Europas, umfangreich geprüft und bewertet. Dazu Hafenkarten, Piktogramme und ausführliche Beschreibungen sowie umfassende Infos zum Ansteuern und Anlegen. n ADAC-Newsletter für Skipper ADAC-Mitglieder erhalten auf Wunsch vierzehntägig Informationen und Neuigkeiten auch aus dem Bereich Wassertourismus mit dem kostenlosen ADAC-ReiseService- Newsletter. Anmeldung unter Schwerpunkt Reise. n Mehr Informationen unter oder sportschifffahrt@zentrale.adac.de

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