dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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- Walther Armbruster
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1 Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2, München, vertreten durch Herrn Staatsminister Helmut Brunner MdL und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz 10, Stuttgart, vertreten durch Herrn Minister Peter Hauk MdL zur Zusammenarbeit in der Agrarwirtschaft
2 2 Präambel Die neuen Herausforderungen in der Agrarpolitik und die zunehmend komplexer werdenden Fragen wettbewerbsfähiger, nachhaltiger, umwelt- und verbrauchergerechter Landwirtschaft erfordern eine stärkere Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den agrarischen Institutionen hin zu einem gemeinsamen Wissens- und Innovationssystem. Dies soll speziell durch einen intensiven Austausch sowie durch eine vertiefte fachliche Kooperation zwischen den verschiedenen landwirtschaftlichen, garten- und weinbaulichen Forschungs-, Bildungs- und Beratungseinrichtungen in Baden-Württemberg und Bayern (siehe Anlage) erreicht werden. Durch die Zusammenarbeit soll die Basis der angewandten Forschung im Agrarbereich ausgeweitet und optimiert, die Effizienz des Wissenstransfers erhöht sowie das Angebot für die Wirtschaft verbessert werden. Außerdem soll die seit vielen Jahren bestehende erfolgreiche und gute Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) sowie deren angewandt arbeitenden landwirtschaftlichen Forschungs- und Bildungseinrichtungen weiter intensiviert und auf eine rechtliche Basis gestellt werden. Diese Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage für weitere bilaterale Kooperationsvereinbarungen zwischen dem StMELF und dem MLR oder zwischen deren landwirtschaftlichen Einrichtungen. 1 Ziele (1) Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit im landwirtschaftlichen Bereich, insbesondere durch die Abstimmung der Arbeitsschwerpunkte, die Erarbeitung gemeinsamer Forschungsanträge und die Durchführung gemeinsamer Forschungsvorhaben, Projekte und Versuchsvorhaben. (2) Kooperation bei der Erarbeitung von Bildungs- und Beratungsstrategien und Erstellung von Informationsmaterial zum Transfer der gewonnenen Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis.
3 3 (3) Stärkung des Wissensaustausches zwischen dem StMELF und dem MLR sowie deren jeweiligen landwirtschaftlichen Einrichtungen. (4) Schaffung der Möglichkeit zum Abschluss bilateraler Kooperationsvereinbarungen zwischen den landwirtschaftlichen Einrichtungen. (5) Eröffnung der Möglichkeit gegenseitiger Nutzung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsbild ungsangeboten. 2 Rahmenvorgaben für die Kooperationsvereinbarungen (1) In der angewandten Agrarforschung und im Versuchswesen sollen zwischen landwirtschaftlichen Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Bayern und Baden-Württemberg die Synergien weiterentwickelt werden. Hierzu soll ein Austausch über geplante Forschungsthemen und Versuchsschwerpunkte mit dem Ziel der gegenseitigen Abstimmung von Aktivitäten sowie der Beantragung und Durchführung gemeinsamer Projekte erfolgen. (2) Im Bereich des Wissenstransfers ist die gegenseitige Unterstützung mit Fachleuten anzustreben. (3) Für die Kooperationspartner wird die Möglichkeit zur gegenseitigen Information, Abstimmung und Nutzung von Forschungs-und Versuchskapazitäten eröffnet. Dies beinhaltet die gegenseitige Nutzung von Einrichtungen im Rahmen von Forschungsvorhaben ebenso wie die Förderung und Erleichterung von gemeinsamen Publikationen. (4) Um künftig agrarwissenschaftliche Veranstaltungen, die in den Geschäftsbereichen der Kooperationspartner stattfinden, besser kommunizieren zu können, sollen Konzepte zur Koordination erarbeitet und umgesetzt werden.
4 4 3 Ständige Arbeitsgruppe (1) Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien wird von einer ständigen Arbeitsgruppe begleitet. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus jeweils bis zu vier vom StMELF und vom MLR bestimmten Vertretungen. (2) Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Information und Abstimmung im Bereich der Weiterentwicklung der jeweiligen Einrichtungen sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Rahmenvereinbarung mit dem Ziel der Intensivierung der Zusammenarbeit. Hierzu holt sie Vorschläge von den Forschungs-, Bildungs- und Beratungseinrichtungen in Baden-Württemberg und Bayern ein und lässt sich jährlich über den Stand der Umsetzung der gemeinsam in Angriff genommen Arbeitsschwerpunkte, Forschungs- und Versuchsvorhaben und Projekte berichten. (3) Die Arbeitsgruppe hat das Recht, Änderungen der Rahmenvereinbarung vorzuschlagen und den jeweiligen Vertragsparteien dieser Rahmenvereinbarung vorzulegen, sowie die Pflicht, über Verlauf und Ergebnisse der jeweiligen Kooperationen bei den Vertragspartnern zu berichten. (4) Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich. 4 Allgemeine Bestimmungen (1) Diese Rahmenvereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch die Vertretungen der Vertragsparteien Jahren abgeschlossen. in Kraft und wird zunächst für die Dauer von fünf (2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine gültige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen oder unwirksamen gleichkommt. Dies gilt analog für den Fall einer Regelungslücke.
5 5 (3) Durch diese Rahmenvereinbarung werden keinerlei wechselseitige Vertretungsbefugnisse zwischen den Vertragsparteien begründet. Hannover, den~ärz 2017 Hannover, den 7,[..März 2017 Für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg J~~.~~ Staatsminister Helmut Brunner MdL Minister Peter Hauk MdL
6 Anlage Angewandt arbeitende landwirtschaftliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen Bayern:. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Vöttinger Straße Freising Tel Fax: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau An der Steige Veitshöchheim Tel.: Fax: Angewandt arbeitende landwirtschaftliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen Baden-Württemberg: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) Neßlerstraße Karlsruhe Tel.: 0721 / Fax: 0721 / Haupt- und Landgestüt Marbach (Hul) Gomadingen-Marbach Tel.: 07385/ Fax: / poststelle@hul.bwl.de Staatliches Weinbauinstitut (WBI) Versuchs- und Forschungsanstalt für Weinbau und Weinbehandlung Merzhauser Straße Freiburg Tel.: 0761 / Fax: 0761 / poststelle@wbi.bwl.de
7 2 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg (LVWO) Traubenplatz Weinsberg Tel.:07134 / Fax:07134 / poststelle@lvwo.bwl.de Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (KOB) Schumacherhof Ravensburg-Bavendorf Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) poststelle@kob-bavendorf.de Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Straße Schwäbisch Gmünd Tel.: / Fax: / poststelle@lel.bwl.de Bildungs- und Wissenszentrum Seehöfer Straße Boxberg-Windischbuch Tel.: / Fax: / poststelle@lsz.bwl.de Boxberg (LSZ) Landwirtschaftliches Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW) Atzenberger Weg Aulendorf Tel.: 07525/ Fax: 07525/ postste e@lazbw.bwl.de Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg (LVG) Diebsweg Heidelberg Tel.: / Fax: / postste e@lvg.bwl.de Staatsschule für Gartenbau Emil-Wolff-Straße Stuttgart-Hohenheim Tel.: 0711 / Fax: 0711 / postste e@sfg.bwl.de
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