Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg

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1 Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg

2 H A U S O R D N U N G In der Fassung vom 01. Dezember 1992 (Neuauflage Dezember 2008) INHALTSVERZEICHNIS Seite Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg Gundelfinger Str. 8a Berlin 1. Zusammenleben und gegenseitige Rücksichtnahme (Punkt 1.1 bis 1.5)...3 Telefon: Fax: info@dpfonline.de 2. Instandhaltung und bauliche Veränderungen (Punkt 2.1 bis 2.6) Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit (Punkt 3.1 bis 3.7)...6 Gegründet am 28. Mai 1957 Im Genossenschaftsregister unter GnR 457 B beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen 4. Beendigung des Mietverhältnisses (Punkt 4.1 bis 4.2)...8 Hausordnung 1

3 H A U S O R D N U N G Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Mieters und seiner Familie. Zum Schutz dieses individuellen Bereiches und des genossenschaftlichen Eigentums wird mit Wirkung vom diese nach geltendem Recht und den zeitgemäßen Erfordernissen überarbeitete Fassung der Hausordnung der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg veröffentlicht. Die Hausordnung dient der Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen, der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, der Förderung gegenseitiger Rücksichtnahme sowie der Durchsetzung umweltgerechten Verhaltens. Die vorliegende Hausordnung bleibt Bestandteil der Nutzungsverträge und Dauernutzungsverträge und ist von jedem Mieter einzuhalten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Hausordnung können Maßnahmen nach der Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg und den mietrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. 1. Zusammenleben und gegenseitige Rücksichtnahme 1.1 Aus Rücksicht auf die anderen Hausbewohner hat jeder unnötige ruhestörende Lärm zu unterbleiben. Geräte mit Tonwiedergabe sind jederzeit auf Zimmerlautstärke zu halten. Musikinstrumente dürfen nur mit solcher Lautstärke gespielt werden, dass andere Mieter nicht gestört werden. Im Sommer ist besonders darauf zu achten, dass bei geöffneten Fenstern oder auf den Balkonen eine gegenseitige Lärmbelästigung vermieden wird. Unvermeidliche ruhestörende Arbeiten dürfen von Montag bis Samstag vor 08:00 Uhr, von 13:00 15:00 Uhr und nach 20:00 Uhr nicht ausgeführt werden. Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten ganztägig als Ruhezeiten. 1.2 Zum Spielen der Kinder sind die dafür vorgesehenen Plätze und Einrichtungen zu nutzen. Das Spielen im Haus- und Treppenflur, in den Durchgängen, Kellergängen, Aufzügen sowie auf den Böden und den nicht freigegebenen Grünflächen ist untersagt. 1.3 Das Trocknen der Wäsche darf außerhalb der Wohnungen nur auf den vorgesehenen Trockenplätzen bzw. in den Trockenräumen erfolgen. Die Benutzer der Trockenplätze und räume sorgen für die notwendige Sauberkeit. Hausordnung 3

4 Wäscheleinen sind nach Benutzung unbedingt zu entfernen. Auf Balkonen und Loggien darf Wäsche nur unterhalb der Brüstungshöhe zum Trocknen aufgehängt werden. 1.4 Es ist verboten, aus den Fenstern oder von den Balkonen Gegenstände zu werfen oder Flüssigkeiten auszuschütten. Dies gilt u. a. auch für Asche, Zigaretten bzw. Zigarettenreste, Blumen und andere Rückstände aus dem Haushalt. Das Ausschütteln oder Ausklopfen von Läufern, Vorlegern, Besen oder ähnlichem aus Fenstern, Balkonen oder im Treppenhaus ist verboten. Das ständige Abstellen von Einrichtungsgegenständen, Schuhwerk u. a. auf den Treppenpodesten ist nicht gestattet. 1.5 Jeder Besitzer von Haustieren ist für die Beseitigung von Verunreinigungen und Schäden, die durch seine Tiere entstehen, uneingeschränkt verantwortlich. Die Haustiere sind so zu halten, dass durch sie keinerlei Belästigung der übrigen Hausbewohner erfolgt. Eine Nutzviehhaltung ist nicht gestattet. Veterinärhygienische Anforderungen an die Tierhaltung sind generell einzuhalten. Das Halten von Tieren, die als Haustiere nicht herkömmlich sind, bedarf der Genehmigung des Vermieters. Gehen von Haustieren Belästigungen oder Gefährdungen für Personen bzw. Sachen Dritter aus, kann der Vermieter die Abschaffung der Tiere verlangen. 2. Instandhaltung und bauliche Veränderungen 2.1 Der Mieter hat die überlassene Wohnung, einschließlich der zur Mietsache gehörenden Ausrüstungsgegenstände, die Gebäude sowie die Außenanlagen pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und vor Beschädigungen zu schützen. 2.2 Die sanitären Anlagen und Ausgüsse sind ständig sauber zu halten und gegen Einfrieren zu schützen. Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen oder Frostschäden in Küche, Bad oder Toilette trägt bei Selbstverschulden der betreffende Mieter. 2.3 Alle Räume der Wohnung sind stets sauber zu halten und ausreichend zu lüften. Dabei sind die Außentemperaturen und die Luftfeuchtigkeit zu beachten. Räume mit starker Feuchtigkeitsentwicklung, wie z.b. Küche und Bad, sind besonders intensiv zu lüften. Bei der Lüftung der Küchen sind die vorgesehenen Möglichkeiten (Fenster und Lüftungsschacht) zu nutzen. Aus Rücksicht auf die anderen Hausbewohner ist eine Entlüftung der Wohnung über das Treppenhaus nicht statthaft. 2.4 Kellerräume und Kellergelasse sind in einem sauberen Zustand zu halten und ausreichend zu lüften. Briefkästen sind mit dem Namen und Kellerverschläge mit der Wohnungsnummer des betreffenden Mieters zu versehen. 2.5 Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Schäden am Haus, an den haustechnischen Anlagen oder seiner Wohnung dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei unmittelbar drohender Gefahr sind unter Nutzung der bekannten Havarienummern erforderliche Maßnahmen sofort einzuleiten. Der Vermieter ist nach rechtzeitiger Ankündigung (mindestens 3 Tage) bei Havarien zur Abwendung von Gefahren jederzeit berechtigt, die Mietwohnung zu betreten. Wird dieses Zutrittsrecht nicht gewährt und es entstehen dadurch Schäden bzw. Mehrkosten, so ist der Mieter dafür materiell verantwortlich. Das gilt auch im Zusammenhang mit der Duldungspflicht für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. 2.6 Vom Mieter gewünschte bauliche Veränderungen oder Modernisierungen in der Wohnung bzw. in Nebenräumen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter. Die Genehmigung ist generell vor Baubeginn einzuholen. Bauliche Veränderungen sind u. a. Veränderungen vorhandener Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallationen sowie das Anbringen von Rollläden, besonderen Antennen und einbruchshemmenden Türen. Genehmigungsbedürftig sind ebenso das Versetzen von Ausstattungsgegenständen und das Befliesen von Räumen. Alle mit den Veränderungen verbundenen Kosten, eventuell auftretende Schäden sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters. Eine, ohne Erlaubnis des Vermieters, ohne Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften bzw. unter Nichtbeachtung der Auflagen des Vermieters, vorgenommene bauliche Veränderung hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters unverzüglich zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. 4 Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg Hausordnung 5

5 3. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit 3.1 Alle Mieter sind zu ihrer eigenen und der Sicherheit der anderen Mitbewohner sowie zum Schutz des Wohnhauses verpflichtet, sich brandschutzgerecht zu verhalten. In Kellerräumen, auf Böden sowie in den Wohnungen ist das Lagern feuergefährlicher, leicht entzündbarer bzw. explosiver Stoffe nicht gestattet. Brenn bare Flüssigkeiten dürfen nur in dafür vorgesehenen verschlossenen Behältern in geringen Mengen aufbewahrt werden. Glühende Asche darf nicht in die Müllbehälter geschüttet werden. Offenes Licht in der Wohnung ist stets zu beaufsichtigen. Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Licht auf Böden, im Treppenhaus, im Fahrstuhl sowie im Keller sind untersagt. Bei Gasgeruch hat eine unverzügliche Meldung an die GASAG zu erfolgen. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für Personen und Sachwerte sind zu ergreifen. 3.2 Die Haustüren sind ständig geschlossen zu halten. In der Zeit von 20:00 06:00 Uhr sind sie zu verschließen. Türen zum Hof, Keller und Boden sind sofort nach Benutzung wieder zu verschließen. Das Betreten des Daches ist grundsätzlich verboten. Keller- und Bodenfenster müssen nachts sowie bei Regen oder Frost geschlossen sein. Gemeinschaftskeller und -räume stehen allen Mietern zur Nutzung zur Verfügung; für Ordnung und Sauberkeit sind die Nutzer selbst verantwortlich. Es ist verboten, Kinderwagen, Handwagen, Fahrräder, Schlitten oder andere Gegenstände im Treppenhaus, in den Kellergängen, Durchgängen, auf den Böden oder den Außenanlagen abzustellen. Das Ab- und Einstellen von Motorrädern, Mopeds und Mofas in Wohnungen, Treppenhäusern, Hausfluren, Durchfahrten, Böden, Kellern sowie unter Balkonen und Vorbauten ist verboten. 3.3 Schornsteinreinigungsöffnungen im Keller müssen jederzeit zugänglich sein. In der Nähe dürfen sich keine brennbaren Stoffe befinden. Alle Hauptabsperrventile sowie weitere Absperrventile des Hauses für Gas, Wasser und Heizung sowie die Hauptsicherung müssen jederzeit zugänglich sein. Bei längerer Abwesenheit sind sämtliche Fenster, das Gasabsperrventil und das Wasserabsperrventil in der Wohnung zu schließen und die Sicherungsstromkreise zu unterbrechen (außer Haushaltskühlgeräte). Es wird dringend empfohlen, bei längerer Abwesenheit beim Hausmeister bzw. einer anderen Vertrauensperson oder in der Geschäftsstelle einen Wohnungsschlüssel zu hinterlegen, um zu vermeiden, dass bei Eintritt von Schäden oder Havarien die Wohnung gewaltsam geöffnet werden muss. 3.4 In die Müllschluckeranlagen und Müllgefäße dürfen nur Haushaltsabfälle gegeben werden. Die Müllgefäße sind nur so weit zu füllen, dass sie noch geschlossen werden können. Jeder Mieter hat die Sauberkeit um die Müllgefäße, im Müllschluckerraum bzw. im Müllhaus zu gewährleisten. Es ist nicht gestattet, Kinder mit dem Wegbringen des Hausmülls zu beauftragen, wenn nicht sichergestellt ist, dass diese den Schwierigkeiten der Müllgefäße gewachsen sind. Zur Gewährleistung des Umweltschutzes sind Abfälle aus Glas, Papier, Plastik sowie Verpackungen aller Art getrennt in den bereitgestellten Behältern zu sammeln. Für die Beseitigung von Sperrmüll sind die Mieter selbst zuständig. Eine Ablage von Sperrmüll in den Kellern, auf Böden, im Müllhaus bzw. auf der Müllplatte ist verboten. 3.5 Die Mieter haben die Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Ungezieferbefall in Wohnungen verhindern oder beseitigen. Sie sind zur Duldung von Maßnahmen verpflichtet, die der Vermieter zur Beseitigung des Ungezieferbefalls in der gesamten Wohnanlage durchführt. Das Füttern wild lebender Tiere auf Balkonen bzw. in den Außenanlagen ist aus hygienischen Gründen untersagt. 3.6 Alle Verunreinigungen von Außenanlagen, Fußwegen, Höfen, Spielplätzen, Buddelkästen, Treppenhäusern und Böden sind zu unterlassen. Unvermeidbare Verunreinigungen (z.b. durch Kohlelieferung, Fahrräder, Kinderwagen) sind vom betreffenden Mieter sofort selbst zu beseitigen. 6 Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg Hausordnung 7

6 Die Reinigung der Treppenhäuser, einschließlich Haustüren und Treppenfenster, erfolgt grundsätzlich durch Firmen. Bei einstimmiger Verpflichtung aller Mieter eines Wohnhauses kann davon abweichend die Selbstreinigung durch die Mieter erfolgen. 3.7 Garagen, Garagenauffahrten und Parkplätze sind ständig von den jeweiligen Nutzern sauber zu halten. Auf den Zufahrtsstraßen zu den Wohnblöcken, den angrenzenden Grünflächen, Spielplätzen und Gemeinschaftseinrichtungen hat das Parken von Fahrzeugen aller Art zu unterbleiben. Das Befahren der Zugangswege darf nur zum Zwecke des Be- und Entladens im Schritttempo erfolgen. Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugreinigungen, sind in dem vorgenannten Gebiet grundsätzlich zu unterlassen. Dies ist besonders auch aus Gründen des Umweltschutzes geboten. 4. Beendigung des Mietverhältnisses 4.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die überlassene Wohnung, einschließlich Nebenräumen, im vertragsgemäßen Zustand termingerecht an den Vermieter zurückzugeben. 4.2 Wird die Wohnung in nicht vertragsgerechtem Zustand übergeben, trägt der Mieter die Kosten für erforderliche malermäßige Instandhaltung bzw. für durch ihn zu vertretende Schäden, desgleichen den Mietausfall für die erforderliche Zeit zur Durchführung der Maßnahmen. 8 Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg

7 Herausgeber Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg Gundelfinger Str. 8a Berlin Telefon: Fax: Internet:

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