Haus- und Grundstücksordnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G.
|
|
- Bärbel Ida Flater
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Haus- und Grundstücksordnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G. Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkungen zur Hausordnung 1 2 Allgemeine Bestimmungen 1 3 Häusliche Ruhe 2 4 Sicherheit 2 5 Reinigung 3 6 Lüftung und Heizung 4 7 Personenaufzüge 4 8 Kinderspielplätze 5 9 Haustierhaltung 5 10 Bauliche Veränderungen 5 11 Versorgungsanlage 5 12 Sonstiges 6 13 Allgemeine Bestimmungen 6 1 Vorbemerkungen zur Hausordnung Hausbewohner können nur dann friedlich unter einem Dach zusammenleben, wenn sie den Willen zu guter Nachbarschaft auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung besitzen und auch danach leben. Aus diesem Grunde erkennt jeder Hausbewohner die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Sie ist Bestandteil des geltenden Nutzungsvertrages. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist somit eine Verletzung des abgeschlossenen Nutzungsvertrages. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder bei wiederholten Verletzungen der Hausordnung kann zum Schutze der Mitbewohner des Hauses nach erfolgter Abmahnung durch die Genossenschaft das Vertragsverhältnis gekündigt werden. Für Schäden, die durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, kann der Nutzer ersatzpflichtig gemacht werden. 2 Allgemeine Bestimmungen Das Grundstück ist genossenschaftliches Eigentum. Von Nutzern festgestellte Mängel und Schäden an den Gebäuden oder am Grundstück sind unverzüglich der Genossenschaft zu melden. Die Bewohner eines Hauses haben naturgemäß weder die gleichen Lebensgewohnheiten, noch die gleichen Interessen. Individuelle Lebensgestaltung sollte jedem Nutzungsberechtigten so weit möglich sein, wie dies Mitbewohner nicht unzumutbar stört. Gegenseitige Rücksichtnahme ist die erste Voraussetzung für ein angenehmes Zusammenleben. Die Wohnung darf nur vertragsgemäß genutzt werden. Es gehört zu den Pflichten der Nutzer, die Wohnung sorgfältig zu reinigen, entsprechend zu lüften und zu heizen. 1
2 3 Häusliche Ruhe Als grundsätzliche Ruhezeiten werden die täglichen Zeiträume von Uhr bis 6.00 Uhr und Uhr bis Uhr festgelegt. An Sonn- und Feiertagen wird diese Ruhezeit erweitert auf Uhr bis 8.00 Uhr und Uhr bis Uhr. In den vereinbarten Ruhezeiten dürfen keine ruhestörenden Arbeiten vorgenommen werden (Teppichklopfen o. ä., handwerkliche, mit Lärm verbundene Arbeiten etc.). Das gilt auch für Arbeiten in Kellerräumen und auf bzw. in Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsräumen in und außer Haus. Das Musizieren in der Wohnung ist ebenfalls in vorgenannten Ruhezeiten nicht gestattet. Tonträger dürfen nicht über Zimmerlautstärke eingestellt werden; sie dürfen auch bei geöffnetem Fenster oder auf Balkonen, Loggien oder Terrassen nur so laut eingestellt sein, dass andere Bewohner nicht gestört werden. Eltern und Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass Ruhestörungen durch Kinder, insbesondere in den vereinbarten Ruhezeiten, vermieden werden. Das Spielen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Spielplätzen und flächen zulässig, also insbesondere nicht in Kellerräumen, Hausgängen, Fluren, Treppenhäusern und Grünanlagen. Es ist auch darauf zu achten, dass die Haus- und Wohnungstüren leise geschlossen werden. Baden und Duschen sollte in der Zeit von Uhr bis 6:00 Uhr unterbleiben, soweit aufgrund der baulichen Gegebenheit des Gebäudes die Nachtruhe der übrigen Hausbewohner gestört wird. Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über Uhr hinaus erstrecken, sollen den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden. Auch hier gilt, dass möglichst Zimmerlautstärke eingehalten wird. Bei schwerer Erkrankung eines Hausbewohners ist besondere Rücksichtnahme geboten und sollte selbstverständlich sein. 4 Sicherheit Zum Schutze des Hauses und seiner Bewohner sind alle Türen und die Kellertüren ständig geschlossen zu halten. Die Haustüren sind aus Sicherheitsgründen (Gewährleistung als Flucht- und Zugangswege für Feuerwehr und Krankentransport) nicht abzuschließen. Es ist darauf zu achten, dass die Haustüren nach der Benutzung wieder in das Schloss einrasten. Haus- und Hofausgänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie jederzeit frei zugänglich sind. Sie dürfen daher durch keine Gegenstände, auch nicht Fahrräder, Kinderwagen und ähnliches verstellt werden. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in Wohn-, Keller- und Speicherräumen ist untersagt. Auf dem gemeinsamen Trockenboden dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. (Der Umgang mit offenem Feuer in den öffentlichen Bereichen des Hauses sowie in unmittelbarer Nähe des Gebäudes ist untersagt.) Das Hantieren mit offenem Feuer und Rauchen ist aus Gründen des Brandschutzes, aber auch der Rücksichtnahme auf Nichtraucher, in allen nicht gemieteten Räumen, also auch in den Aufzügen verboten. Das Füttern von Tieren, insbesondere Tauben, ist aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes verboten. Das Grillen auf Balkonen und Loggien sowie in unmittelbarer Nähe des Gebäudes ist im Interesse aller Bewohner des Hauses untersagt. 2
3 Der Bereich der Balkontrennwand zur Nachbarwohnung, der im Gefahrenfall als Fluchtweg dient, darf nicht zugemauert bzw. mit Gegenständen verstellt werden. Keller-, Boden- und Treppenhausfenster sind zur Sicherheit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Dies gilt insbesondere für die kalte Jahreszeit. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ein Einfrieren der sanitären Anlagen zu vermeiden. Das Betreten des Kriechbodens (Drempel) ist grundsätzlich untersagt, ebenso das Betreten der Dachflächen wegen Unfallgefahr und möglicher Beschädigung der Dachhaut. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und Grünflächen ist nicht erlaubt. Fahrzeuge dürfen innerhalb der Wohnanlage und bei Garagen generell nicht gewaschen werden. Ölwechsel und Reparaturen an Fahrzeugen sind nicht gestattet. Ebenso ist untersagt, die Motoren unnötig laufen zu lassen. Im Keller sind die Fenstergitter grundsätzlich verschlossen zu halten. Bei Regen, Sturm, Kälte und Schnee sind darüber hinaus die Fenster in den Kellerabteilen zu schließen. Entsteht durch die Nichtbefolgung dieser Anordnung Schaden an fremdem Eigentum, so haftet der betreffende Abteilbesitzer. Für den Anschluss von Rundfunk- und Fernsehgeräten dürfen nur die vorgeschriebenen Spezialanschlusskabel/Anschluss an die Antennenanlage bzw. Kabelanschluss verwendet werden. Das Anbringen von gesonderten Außenantennen und Funkamateurantennen ist ohne bestandskräftige Zustimmung der Genossenschaft nicht gestattet. Das Anbringen von Markisen, Sonnenblenden usw. auf Balkonen und Terrassen bedarf der Zustimmung der Genossenschaft. Anderweitige bauliche Veränderungen an Balkonen und Loggien richten sich nach den mietrechtlichen bzw. baurechtlichen Bestimmungen. Unter Druck stehende Wasseranschlüsse (insbesondere von Geschirrspül- und Waschmaschinen) sind bei jeglicher Abwesenheit zu sichern/abzudrehen. Schlüsselverluste (bei bestehender Zentralschließanlage mit Öffnungsmöglichkeiten gemeinschaftlicher Räume) sind unverzüglich der Genossenschaft zu melden, Ersatzbestellung erfolgt durch den Verursacher anhand des von ihm verwahrten Schließ- Sicherungsscheins. Die Kosten für Ersatzschlüssel (und gegebenenfalls neue Schlösser) hat der betreffende Nutzer zu tragen. Schlüssel sind im Übrigen nicht mit Namens- und Anschrifthinweisen zu kennzeichnen. 5 Reinigung Haus und Grundstück sind rein zu halten. Grobe Verunreinigungen sind von dem Verursacher selbst unverzüglich zu beseitigen. Die große Hausordnung wird durch eine Firma durchgeführt. Der Winterdienst wird durch eine Firma sichergestellt. Die kleine Hausordnung erfolgt nach Abstimmung der Nutzer im wöchentlichen oder individuell vereinbarten Wechsel. Dazu gehört die Reinigung der: o Treppen o Treppenhausfenster o Treppenhausflure Wird die kleine Hausordnung nicht durchgeführt, so ist dies schriftlich durch mehrere Nutzer des Hauses der Genossenschaft mitzuteilen. Diese hat das Recht, nach erster Abmahnung eine Firma zu bestellen und die Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen. 3
4 Teppiche, Polster, Betten, Matratzen, Kleidungsstücke, Schuhe etc. dürfen nur auf oder in hierfür vorgesehenen gemeinschaftlichen Plätzen/Räumen oder innerhalb der Wohnung der Nutzer unter Beachtung der Ruhezeiten gereinigt werden. Eine Reinigung auf Terrassen und Balkonen ist nicht gestattet. Bettzeug und Wäsche darf auch nicht aus offenen Fenstern oder über Balkonbrüstungen zum Trocknen gehängt werden. Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Papier, Glas, Plastik und Leichtverpackungen sind in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Kompostierfähige Abfälle sind in den braunen Biotonnen zu entsorgen. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. Die Entsorgung von Sperrmüll wird durch die Stadtentsorgung zweimal jährlich durchgeführt. In Ausgussbecken und WC s dürfen keine Abfälle und schädliche Flüssigkeiten gegeben werden. Es ist verboten, das WC quasi als Abfalleimer zu benutzen, z. B. für Watte, Textilien, Hygieneartikel, Windeln, Zeitungen, Zigarettenschachteln, Rasierklingen, Bauabfälle, Farbreste, Fette, Öle u. ä. Schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen gemeinschaftlicher Räume, Flächen und Einrichtungsteile hat der Verursacher selbstverantwortlich unverzüglich zu beseitigen, gegebenenfalls entstandenen Schaden zu ersetzen. In Treppenhäusern, Kellergängen, Fluren dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Fahrräder und dergleichen sind grundsätzlich nur im Kellergeschoss auf den hierfür vorgesehenen Plätzen zu deponieren. Sie sind über Flur oder Treppen zu tragen. Etwa verursache Verschmutzungen gemeinschaftlicher Flächen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Motorfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht in den Kellern abgestellt werden. Balkone und Terrassen dürfen ebenfalls nicht als Abstellflächen benutzt werden (Ausnahme: übliche Tische, Stühle, Liegen, Sonnenschirme, Pflanzen). Im Winter ist dafür zu sorgen, dass alle wasserführenden Leitungen (Be- und Entwässerung, Heizung) vor Frost geschützt werden. Weiterhin besteht die Verpflichtung, Balkone vom Schnee freizuhalten. Mit Strom- und Wasserenergie in gemeinschaftlichen Räumen ist sparsam umzugehen. Ein unnötiger Verbrauch ist zu vermeiden. 6 Lüftung und Heizung Die Wohnung ist, insbesondere auch in der kühleren Jahreszeit, ständig ausreichend zu lüften. Dabei ist eine Stoßlüftung (weit geöffnete Fenster) anzuwenden. Die Stoßlüftung hat entsprechend den Erfordernissen mehrmals täglich für mindestens 5 Minuten zu erfolgen. Um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, ist die Wohnung spätestens zu lüften, wenn die Fenster von innen beschlagen. Es ist untersagt, die Wohnungseingangstür zum Lüften zu benutzen. 7 Personenaufzüge Personenaufzüge dürfen von Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener benutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass der Personenaufzug nur sachgerecht benutzt wird. In den Personenaufzügen dürfen schwere und sperrige Gegenstände, Möbelstücke und dergleichen nur befördert werden, wenn die zulässige Nutzlast des Aufzuges nicht überschritten wird. Bei Umzügen oder dem Transport von Lasten ist der zuständige Hausmeister oder aber die Genossenschaft vorher zu informieren. Es ist verboten, Hunde im Personenaufzug mitzuführen. 4
5 8 Kinderspielplätze Die Benutzung von Spielplätzen ist grundsätzlich nur den Kindern vorbehalten. Die Sauberhaltung des Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Obliegenheiten der Eltern, deren Kinder im Sandkasten spielen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens aus dem Sandkasten und der Umgebung des Spielplatzes entfernt wird. Sichtbare Schäden an den Spielgeräten sind der Genossenschaft umgehend zu melden. Haustiere sind vom Spielplatz fern zu halten. 9 Haustierhaltung Das Halten von Hunden, Katzen und sonstigen Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Genossenschaft. Die Zustimmung ist mit Auflagen verbunden, die durch den Nutzer zwingend einzuhalten sind. Die Zustimmung kann widerrufen werden. 10 Bauliche Veränderungen Bauliche Veränderungen in der Wohnung, im oder am Hause und am Grundstück sind generell untersagt. Im Falle einer dennoch beabsichtigten baulichen Veränderung ist ein formloser Antrag, mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten, in der Geschäftsstelle der Genossenschaft, Bereich Technik, einzureichen. Mit der Baumaßnahme darf grundsätzlich erst nach Genehmigung oder Einverständniserklärung durch den Vorstand begonnen werden. Das trifft auch für solche Maßnahmen zu, wie Sanierung der Bäder Erneuerung von Fußbodenbelägen, insbesondere Laminat, Parkett o. ä. Fliesenarbeiten an Wänden und auf Fußböden Einbau von Heizungen Anbau von Jalousien an der Fassade Veränderungen an der Elektroanlage Einbau neuer Elektrogeräte mit Anschlussleistungen größer als 2,2 kw Sämtliche baulichen Veränderungen auf Antrag des Nutzers gehen zu dessen Lasten und Verantwortung. Die Genossenschaft behält sich vor, die Genehmigungen unter Auflagen (z. B. Rückbau bei Auszug) zu erteilen. Für ohne Genehmigung oder Zustimmung durchgeführte bauliche Veränderungen kann die Genossenschaft den sofortigen Rückbau der baulichen Veränderungen zu Lasten des Verursachers fordern. Schadensersatzansprüche an die Genossenschaft sind von vornherein ausgeschlossen. 11 Versorgungsanlage Die Versorgungsanlagen des Hauses sind gemeinschaftliche Einrichtungen. Der eigenmächtige Eingriff in technische Anlagen und das Betreten von technischen Räumen, wie Hausanschlussstationen (Wasser, Heizungen, Elektrik), ist nicht gestattet. In den Wohnungen mit Zentralheizungen dürfen die Heizflächen nicht verstellt, verhangen oder verbaut werden. Die Heizflächen sind regelmäßig, mindestens einmal jährlich zu reinigen. Mängel, Undichtheiten, Unregelmäßigkeiten und dgl. an technischen Geräten sind sofort der Genossenschaft anzuzeigen. 5
6 12 Sonstiges Jeder Nutzer haftet für seine Familienangehörigen, sein Dienstpersonal oder für Besucher sowie für seinen Untermieter hinsichtlich der Beachtung dieser Hausordnung, auch wenn bei Zuwiderhandlungen kein Verschulden des Nutzers selbst vorliegen sollte. Der Nutzer ist bei Untervermietung eines Teils seiner Wohnung verpflichtet, dem Untermieter diese Hausordnung auszuhändigen. Beschwerden über die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen dieser Hausordnung sind der Genossenschaft schriftlich unter Hinweis auf Fakten und Daten (nicht in anonymer Form) herzuleiten. Sollte ein Hausmeister bzw. Beauftragter der Genossenschaft eingesetzt sein, ist dieser angewiesen, ebenfalls auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Er handelt in diesen Fällen in seiner Eigenschaft als Beauftragter der Genossenschaft. 13 Allgemeine Bestimmung Änderungen und Ergänzungen zu dieser Haus- und Grundstücksordnung, die sich im Laufe der Zeit im Interesse aller Nutzungsberechtigten als notwendig erweisen sollten, behält sich die Genossenschaft vor. Diese Haus- und Grundstücksordnung ersetzt die bisherige und ist ab gültig. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G. Der Vorstand 6
Hausordnung. der Baugenossenschaft Kirchmöser eg
Hausordnung der Baugenossenschaft Kirchmöser eg Drosselweg 5a 14774 Brandenburg/Havel Telefon 0 33 81. 800 236 Fax 0 33 81. 800 856 www.bg-kirchmoeser.de Hausordnung der Baugenossenschaft Kirchmöser eg
MehrHausordnung für Häuser, Wohnungen und Einrichtungen der Bauverein Ketteler eg in der Fassung vom 19. März 2014
Hausordnung für Häuser, Wohnungen und Einrichtungen der Bauverein Ketteler eg in der Fassung vom 19. März 2014 Das Eigentum der Genossenschaft ist Gemeingut aller Mitglieder. Die sorgfältige Erhaltung
Mehr- 1 - Der Wohnungsinhaber muss verantwortlich dafür sorgen, dass seine Mitbewohner, Familienangehörigen und Besucher die Hausordnung einhalten.
- 1 - Hausordnung Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um ein ungestörtes Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als
MehrHausordnung. A Lärm. B Kinder
Anlage 3 Wohnungsgesellschaft Riesa mbh Hausordnung Mit dieser Hausordnung soll das ungestörte und friedliche Zusammenleben aller Mieter in einer Mietergemeinschaft erreicht werden. Das erfordert vor allem
MehrW O H N - U N D E I G E N H E I M B A U eg. Hausordnung Fassung 2008
1 Hausordnung Fassung 2008 Um die Belange aller Hausbewohner zu wahren, hat der Vorstand folgende Hausordnung beschlossen: 1. Allgemeines Eine Wohnung bei der Wohn- und Eigenheimbau eg soll ihren Nutzer/innen
MehrHausordnung. 4.) Kündigen Sie den betreffenden Hausbewohnern rechtzeitig Feste aus besonderem Anlass an, die länger als bis 22.00 Uhr andauern.
HAUSORDNUNG Hausordnung Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, halten Sie die nachfolgende Hausordnung
MehrHausordnung. Gemeinschaft. Rechte, Pflichten, Zusammenleben Wohlbefinden & Sicherheit, Tipps. nahtürlich MWB!
Hausordnung Gemeinschaft Rechte, Pflichten, Zusammenleben Wohlbefinden & Sicherheit, Tipps nahtürlich MWB! Hausordnung Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn jede Hausgemeinschaft ihr Zusammenleben gemeinschaftlich
MehrWohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld eg. Hausordnung
Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld eg Hausordnung Stand: Juni 2005 INHALTSVERZEICHNIS I. Wohnung 1. Lüftung und Wohnung 2. Sanitäre Anlagen 3. Verhalten bei Frost 4. Waschen und Trocknen von
MehrHaus- und Benutzungsordnung
- 1 - Haus- und Benutzungsordnung ( 8 des Dauernutzungsvertrages) PRÄAMBEL Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Ru cksichtnahme und Toleranz aller Hausbewohner.
Mehr2. Grünanlagen, Kinderspielplätze, Wege, Zufahrten. 4. Verkehrssicherungspflicht bei Anwesen mit Laubengängen
HAUSORDNUNG (gültig ab 01.10.2002) INHALT 1. Gemeinschaftsanlagen 2. Grünanlagen, Kinderspielplätze, Wege, Zufahrten 3. Treppenhaus-, Keller- und Speicherreinigung 4. Verkehrssicherungspflicht bei Anwesen
MehrMietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -
Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken
MehrIhre neue Hausordnung. Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg eg Telefon: 03491 6140-0 Fax: 03491 6140-15 E-Mail: info@wbg.de. www.wbg.
Ihre neue Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg eg Telefon: 03491 6140-0 Fax: 03491 6140-15 E-Mail: info@wbg.de www.wbg.de Unsere Hausordnung, verbindliche Regeln für eine gute Nachbarschaft
MehrHausordnung. für Mehrfamilienhäuser
Hausordnung für Mehrfamilienhäuser Das Haus und die Wohnung werden nur dann zum Heim, wenn die Genossenschaftsmitglieder und Ihre Angehörigen mit den anderen Hausbewohnern eine durch gegenseitige Rücksichtnahme
MehrInternationales Begegnungszentrum Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Internationales Begegnungszentrum Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Hausordnung Apartmentbereich Das Gästehaus der Otto-von-Guericke-Universität wurde für die im Raum Magdeburg tätigen internationalen
MehrWOHNUNGSGENOSSENSCHAFT LICHTENBERG eg WOHNEN IST LEBEN. Hausordnung der WGLi Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eg
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT LICHTENBERG eg WOHNEN IST LEBEN Hausordnung der WGLi Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eg Inhalt 1. Zweck der Hausordnung 04 2. Allgemeine Bestimmungen 04 3. Bestimmungen zur Pflege
MehrHausordnung. Präambel: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
Hausordnung Präambel: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, unsere Hausordnung regelt die wesentlichen Punkte des Zusammenlebens einer Hausgemeinschaft bei uns. Nahe liegender Weise können nicht
Mehrfür den Hofgarten Allgemeine Räume (Keller, Estrich, Treppenhaus)
Seite 1ABC Allgemeine Räume (Keller, Estrich, Treppenhaus) Ihre privaten Gegenstände (Schuhe, Schirme, usw.) gehören in Ihr eigenes Keller-und Estrichabteil oder in Ihre Wohnung. Altpapier Das gebündelte
MehrAusstattungs- und Inventarliste - Herrenhaus Röddelin
Ausstattungs- und Inventarliste - Herrenhaus Röddelin 1. Räumlichkeiten Anzahl Schlafzimmer 5, Anzahl Wohnzimmer 2, Esszimmer 1, Separate Küche 1, Anzahl Badezimmer 5, WC 2, Flur 3, Abstellkammer 1, Abstellplatz
MehrHausordnung Fassung 01/2006
Hausordnung Fassung 01/2006 Gemeinnützige Wohnstättengenossenschaft Hagen eg Wohnstätten Immobilien GmbH in der Arbeitsgemeinschaft der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen in Hagen 1. Präambel Das
MehrHausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller
Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller 1. Allgemeines 1.01 Sorgfalt Die Räumlichkeiten sind sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat Beschädigungen und übermässige Verunreinigungen zu verhindern. Schäden,
MehrOrdnung der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg
Ordnung der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Neufassung gemäß Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat vom 20. März 2007, gültig ab 1.Mai 2007 Genossenschaftliches Eigentum ist gemeinsames Eigentum.
MehrBenutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf
Benutzungssatzung für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
MehrBei uns sind Sie zu Hause!
HAUSORDNUNG Bei uns sind Sie zu Hause! Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Hausbewohner gleichermaßen. Haus und Wohnung
MehrDieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:
Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname
MehrAn- und Abreise: Bad Beschädigungen
Liebe Feriengäste! wir freuen uns, dass sie Ihren Urlaub auf unserem Bauernhof in unseren Ferienwohnungen verbringen wollen. Unsere Ferienwohnungen wurden 2012 neu erbaut, und liebevoll für Sie eingerichtet,
MehrAllgemeine Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen geltend für die Nutzung der folgenden Spa Bereiche: Gästehaus & Spa der Villa Lönssee, Hermann Löns Straße 24a, 30900 Wedemark Spa, Fitness & Sauna am Jakob Bolehof, Schnippheide
MehrBei drohendem Abgang von Dachlawinen haben die gerade zuständigen WohnungsinhaberInnen deutliche Warnzeichen anzubringen.
HAUSORDNUNG Diese Hausordnung soll den Hausparteien das Wohnen und Zusammenleben in der Hausgemeinschaft erleichtern und einen Beitrag zur Erhaltung von Ruhe und Ordnung in der Wohnanlage leisten. Darüber
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung. für die Mehrzweckhalle Istrup. (Nutzung nur durch Istruper Vereine, keine private oder kommerzielle Vergabe möglich)
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle Istrup (Nutzung nur durch Istruper Vereine, keine private oder kommerzielle Vergabe möglich) 1 Die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung
MehrH a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim
H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim Das Parktheater Bergstraße Bensheim dient vorwiegend der Gemeinschaftspflege und der Förderung des kulturellen
MehrGWG München gut zu wohnen
Hausordnung GWG München gut zu wohnen Der GWG München liegen funktionierende Nachbarschaften am Herzen. Das gilt ins besondere für das Zusammenleben verschiedener Generationen und Nachbarn aus unterschiedlichen
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung über die Bereitstellung von Räumen in den Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein
Benutzungs- und Gebührensatzung über die Bereitstellung von Räumen in den Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein Gemäß 4 der Kreisordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit 49 Abs.
MehrHAUSORDNUNG/AGB. Der Ferienwohnung Reichert, Pleisweiler-Oberhofen Weinstr.19. Liebe Feriengäste. Herzlich Willkommen in unserer Ferienwohnung
HAUSORDNUNG/AGB Der Ferienwohnung Reichert, Pleisweiler-Oberhofen Weinstr.19 Liebe Feriengäste Herzlich Willkommen in unserer Ferienwohnung Allgemeines: Sie verbringen Ihren Urlaub in einer privaten Ferienwohnung.
MehrHausordnung. abc Bau M-V GmbH. abc Bau M-V GmbH. Ausbildungscentrum der Bauwirtschaft. Ausbildungscentrum der Bauwirtschaft Rostock
Hausordnung abc Bau M-V GmbH Ausbildungscentrum der Bauwirtschaft Rostock Fritz-Triddelfitz-Weg 3, 18069 Rostock Internat Tel.: +49 0381 80945-39 Fax: +49 0381 80945-58 abc Bau M-V GmbH Ausbildungscentrum
MehrMietvertrag über ein Zimmer im Studentenwohnheim Bergstraße 86 in Gauting
Mietvertrag über ein Zimmer im Studentenwohnheim Bergstraße 86 in Gauting zwischen Dr. Ph. Schmidt GmbH & Co KG Wohnheim Gauting Bergstr. 86 82131 Gauting (Vermieter) und Herrn/Frau Anschrift (Straße)
MehrWORAUF SIE BEIM KAUF EINER IMMOBILIEN ACHTEN SOLLTEN!
WORAUF SIE BEIM KAUF EINER IMMOBILIEN ACHTEN SOLLTEN! Kaufpreis : Etage : Wohnfläche : Etagenanzahl : Anz. Zimmer : Wohngeld : Baujahr : Nutzfläche ca. : Wohnungstyp : Dachgeschoss Maisonette Penthouse
MehrHAUSORDNUNG. des Bildungszentrums der Thüringer Landesverwaltung in Gotha - BZ Gotha - Teil I - Allgemeine Vorschriften
HAUSORDNUNG des Bildungszentrums der Thüringer Landesverwaltung in Gotha - BZ Gotha - Teil I - Allgemeine Vorschriften 1 Verhalten im BZ Gotha, Hausrecht (1) Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert
MehrM i e t v e r t r a g
M i e t v e r t r a g Zwischen Nachfolgend Vermieter genannt und Geboren am : Derzeitiger Wohnort Str. : Derzeitiger Wohnort Ort : Telefon : Nachfolgend Mieter genannt kommt nachfolgender Mietvertrag über
MehrBenutzungsordnung für den Bürgertreff Uhlerborn
Benutzungsordnung für den Bürgertreff Uhlerborn Die Einwohner und örtlichen Vereine Heidesheims sind berechtigt, den Bürgertreff Uhlerborn unter den nachstehend genannten Voraussetzungen zu benutzen. Anderen
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G
B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus
MehrSatzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für das Haus der Vereine OT Waschleithe
Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für das Haus der Vereine OT Waschleithe Der Gemeinderat der Gemeinde Beierfeld hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2001 mit Beschluss-Nr. 2001/518
MehrHallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried
Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried Die Gemeinde Ried hat erhebliche Mittel für den Bau einer Schulturnhalle aufgewendet. Zudem werden erhebliche
MehrPiktogramme DS. Beschilderung für Städte, Gemeinden und Wohnungsbaugesellschaften. Spielplatzschilder DS. Schildersysteme Kennzeichnungen Werbung
rtrieb Ve Produktion und Spielplatzschilder DS Unsere Spielplatzschilder erfüllen in Verbindung mit unseren sicherheitsrelevanten Piktogrammen und Hinweisen die einschlägigen DIN-Normen und Forderungen
MehrInternatsordnung. 1 Geltungsbereich
Internatsordnung Liebe Bewohnerinnen, liebe Bewohner, für ein harmonisches Zusammenleben im Internat sind Regeln unvermeidbar. Dafür wurde diese Internatsordnung aufgestellt, die für jeden verbindlich
MehrMuster. Diese Hinweise haben lediglich Erläuterungs- bzw. Empfehlungscharakter und können im Einzellfall keine juristische Prüfung ersetzen!
Muster Bitte beachten Sie: 1. Das Studentenwerk Gießen bietet Ihnen diesen Vertrag ausschließlich zur Orientierung an. Es garantiert weder die Vollständigkeit des Mustervertrags, noch ist es für durch
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
MehrSatzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung)
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung) Vom 27. September 2004 Die Stadt Rothenburg ob der Tauber erlässt
MehrStilblüten der aktuellen Rechtsprechung in Mietrecht und WEG Und was mache ich jetzt?!
Stilblüten der aktuellen Rechtsprechung in Mietrecht und WEG Und was mache ich jetzt?! Immobilienverwalterforum am 01.10.2014 Referent: Rechtsanwalt Andreas Reschke Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MehrEuropa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), den 19.02.2001 Frankfurt (Oder) HAUSORDNUNG. der. Europa-Universität Viadrina.
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), den 19.02.2001 Frankfurt (Oder) HAUSORDNUNG der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Das Hausrecht wird durch die Präsidentin und deren Beauftragten
MehrVeranstaltungsordnung Bürgerfest 25 Jahre Land Brandenburg. Veranstaltungsordnung für die Veranstaltung. 25 Jahre Land Brandenburg. am 26.09.
Veranstaltungsordnung Bürgerfest 25 Jahre Land Brandenburg Veranstaltungsordnung für die Veranstaltung 25 Jahre Land Brandenburg am 26.09.2015 in Potsdam, Alter Markt, Steubenplatz und Neuer Lustgarten
MehrSatzung 2, 3, 4, 5. 1* Gegenstand der Satzung. Die Stadt Bad Münstereifel unterhält das Übergangsheim in Bad Münstereifel mit folgenden Standorten
Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrStudentenparks 1 in Deggendorf
Hausordnung des Studentenparks 1 in Deggendorf Wiesenstr. 10, 94469 Deggendorf Die Bewohner des Studentenparks 1 in Deggendorf können nur dann friedlich unter einem Dach zusammenleben, wenn sie den Willen
MehrBenutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek. Allgemeines
Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek Allgemeines Die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek sind als öffentliche Einrichtungen Allgemeingut. Sie zu erhalten und
Mehrdie Altbauwohnung, -en: Wohnung in einem Haus, das vor dem ersten Weltkrieg gebaut wurde
WORTSCHATZ WOHNUNGSSUCHE die Ablöse (meist nur Singular): In Deutschland gehört die Küche normalerweise nicht dem Vermieter, sondern dem Mieter. Manchmal muss man als Mieter die Küche in der Wohnung kaufen,
MehrH A U S O R D N U N G
Stand 01.10.2011 Die Hausordnung finden Sie auch unter unserem Internetauftritt www.ppbaug.de. Zur Wahrung der Belange sämtlicher Bewohner hat die Pfälzische Postbaugenossenschaft diese Hausordnung aufgestellt.
MehrH A U S O R D N U N G
H A U S O R D N U N G Die Hausordnung soll das Zusammenleben der Mitglieder in einer Hausgemeinschaft regeln und gewährleisten. Sie ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Nutzungs-/Mietvertrages und ist
MehrGesundheitsamt. Freie Hansestadt Bremen. Schimmel richtig entfernen - so wird s gemacht!
Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Schimmel richtig entfernen - so wird s gemacht! Das Problem der Schimmelbildung in Wohnräumen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Auch wenn Schimmelpilze überall
MehrWohnungs mietvertrag ServiceTeam Mietvertrag-Nr. xxx
Wohnungs mietvertrag Die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbh, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld (Wohnungsunternehmen) schließt mit (Mieter):, geb. am diesen Mietvertrag: 1 Mietsache 1. Das
Mehr100 Neues Zuhause: Raus aus dem Kinderzimmer
100 Neues Zuhause: Raus aus dem Kinderzimmer Sie auf den ersten Blick nichts sehen, fragen Sie auch mal beim Vermieter oder den Mitbewohnern nach, ob es bereits Probleme mit Schimmel gegeben hat. Und noch
MehrS a t z u n g. (1) Die Ortsgemeinde Patersberg stellt Räume und Einrichtungen im Dorfgemeinschaftshaus Uus gut Stubb zur Verfügung, und zwar
S a t z u n g der Ortsgemeinde Patersberg über die Benutzung von Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus Uus gut Stubb und über die Erhebung von Gebühren vom 30.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund des
MehrPlatzordnung Modellfluggelände Bichlbach
Platzordnung Modellfluggelände Bichlbach Modellsportclub Ausserferner Falke (MSC-AF) Das Modellfluggelände des Modellsportclub Ausserferner Falke (im Weiteren MSC-AF genannt) in Bichlbach dient ausschließlich
MehrBenutzungsordnung für die städtischen Schulturnhallen
STADT FRIEDRICHSTHAL Benutzungsordnung für die städtischen Schulturnhallen Vorwort Die städtischen Schulturnhallen wurden von der Stadt Friedrichsthal erstellt und werden mit erheblichen Mitteln laufend
MehrDeutschland-Monteurzimmer.de. Informationen für Zimmersuchende
Deutschland-Monteurzimmer.de Informationen für Zimmersuchende 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung Seite 3 1. An wen richte ich mich bei einer Buchungs-Anfrage oder einer Buchung? Seite 4 2. Wann kann ich anreisen?
Mehr3 Monate vor dem Umzug
3 Monate vor dem Umzug Alten Mietvertrag fristgerecht kündigen! Selbst Nachmieter vorschlagen, falls Auszug vor Kündigungsfrist stattfinden soll. Neuen Mietvertrag sorgfältig lesen und prüfen! Planung
MehrHaus- und Grundstücksordnung. der. Rudervereinigung. Hellas-Titania Berlin e. V.
Haus- und Grundstücksordnung der Rudervereinigung Hellas-Titania Berlin e. V. Stand: Juni 2015 Haus- und Grundstücksordnung der Rudervereinigung Hellas-Titania Berlin e. V. 1. Allgemeine Grundsätze....
MehrBauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing
Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall
MehrN U T Z U N G S V E R E I N B A R U N G
N U T Z U N G S V E R E I N B A R U N G V e r t r a g N r. /2006 Zwischen dem Studentenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts, Universitätsring 12a, 54296 Trier vertreten durch den Geschäftsführer
MehrReglement und Heimordnung
Reglement Reglement und Heimordnung 1. Zweck des Alters- und Pflegeheims Gerbe, Einsiedeln Das Alters- und Pflegeheim Gerbe, Einsiedeln will älteren Menschen, die keinen eigenen Haushalt mehr führen möchten,
MehrWOHNUNGSÜBERGABEPROTOKOLL
1 Wohnanlage: Wohnung: Mieter: WOHNUNGSÜBERGABEPROTOKOLL Neue Anschrift: Datum der Übergabe: Bankverbindung: neuer Mieter: Bank:... Kto:... BLZ:... Schlüssel: (Anzahl in Kästchen eintragen): Zentralschließanlage-Nr.:
MehrElegante, hochwertig ausgestattete 4- Zimmer-Neubauwohnung mit 2 Terrassen in moderner Wohnanlage in Laim!
Objekt: W1.001, Fischer-von-Erlach-Str. 3, EG, WO 34 Mietwohnung Elegante, hochwertig ausgestattete 4- Zimmer-Neubauwohnung mit 2 Terrassen in moderner Wohnanlage in Laim! Bauhausarchitektur Lage: Die
MehrRainer Kröger!+49 4362 322 4157 "Mobil: +49 15152405457 # kontakt@ferienhaus-achterdeck.de. Vorname Nachname Geburtsdatum* Anschrift
www.ferienhaus-achterdeck.de Rainer Kröger!+49 4362 322 4157 "Mobil: +49 15152405457 # kontakt@ferienhaus-achterdeck.de MIETVERTRAG Zwischen Rainer Kröger Küsterkoppel 19 23628 Krummesse im folgenden Vermieter
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Dachsenhausen Die Ortsgemeinde Dachsenhausen stellt das Bürgerhaus für Veranstaltungen und sonstige Benutzungen zur
MehrMuster Vertrag DL Modell 1
Muster Vertrag DL Modell 1 für 3-Zimmer Wohnung im Haus x, 3925 Grächen Die FEWO Agentur Grächen der Touristischen Unternehmung Grächen (TUG), 3925 Grächen, vertreten durch Berno Stoffel, CEO TUG, Dorfplatz,
MehrMietvertrag für Untermieter
Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN
MehrSo ermitteln Sie den Wert Ihres Hausrats!
So ermitteln Sie den Wert Ihres Hausrats! Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, der Hausrat wird ohne Rücksicht auf das Alter zum Neuwert ersetzt. Daher
MehrM I E T V E R T R A G über Wohnraum
M I E T V E R T R A G über Wohnraum z w i s c h e n - nachfolgend Vermieter genannt - u n d 1.) 2.) - nachfolgend Mieter genannt - I. MIETGEGENSTAND Vermieter vermietet an den/die Mieter zum Zwecke des
MehrW o h n u n g s- M i e t v e r t r ag
W o h n u n g s- M i e t v e r t r ag Wohnungs-Nr.: Michael Skapetze Passauer Str. 143 84359 Simbach wohnen@skapetze.com - im folgenden Vermieter genannt - und Vorname Name Straße 00 00000 Ort mail@mail.de
Mehrfür Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen im Bereich der
Seite 1 Mietspiegel 2002 für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen im Bereich der Veröffentlicht von der Stadt Vlotho im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Vlotho e.v. und
MehrImmobilienforum Nürnberg
Immobilienforum Nürnberg Brandschutz und Bestandsschutz Verkehrssicherungspflicht Brandschutzverordnung Lagerung in Keller/Dachboden/Garagen Rettungswege Brandschutzauflagen Bestandsschutz Brandschutz
MehrLEITFADEN für Mieterinnen und Mieter mit Migrationshintergrund
LEITFADEN für Mieterinnen und Mieter mit Migrationshintergrund 1 2 Liebe Migrantinnen und Migranten, die erste eigene Wohnung in Deutschland ist für Sie mit viel Freude und Aufregung verbunden. In Deutschland
Mehrfür die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode
BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen
MehrReglement. über die Benützung der Räume im Werkhof. (vom 23.11.2005)
Reglement über die Benützung der Räume im Werkhof (vom 3..005) Gemeinde Nottwil Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. Zweck... 3 Art. Aufsicht, Organisation, Verwaltung... 3 Art. 3 Raumangebot... 3 II.
MehrAuf die inneren Werte kommt es an.
Hausrat- und Haushaltglasversicherung Auf die inneren Werte kommt es an. Sichern Sie Ihren persönlichen Besitz! Schutz nach Wahl: BASIS EXKLUSIV PREMIUM Jetzt neu! www.inter.de VERSICHERUNGEN Hausratversicherung
Mehrenergydesign braunschweig Ingenieurgesellschaft für energieeffiziente Gebäude mbh
energydesign braunschweig Ingenieurgesellschaft für energieeffiziente Gebäude mbh Dipl.-Ing. Carsten Bremer Dipl.-Ing. Mathias Schlosser Seite 1 Inhalt Feuchtigkeit Schlafzimmer Wohnräume Küche/Bad Kellerräume
MehrFlohbekämpfung. EktoDerm Fogger und Umgebungsspray. Eine Information für den Tierhalter
EktoDerm Fogger und Umgebungsspray Flohbekämpfung Eine Information für den Tierhalter Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. EktoDerm Fogger und Umgebungsspray
Mehr2 Benutzungsmöglichkeit
Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Schöneberg Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schöneberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung
MehrWohnen am Strom Rheinresidenz in zentraler Lage
Wohnen am Strom Rheinresidenz in zentraler Lage Bonn Innenstadt Wohnfläche ca. 123 m 2 Kaltmiete 1.845,- www.wohnkultur-bonn.de ID-Nr.: 16 ID-Nr.: 16 Eckdaten: Lage 53113 Bonn-Innenstadt Energieverbrauchskennwert
MehrVertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes
Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes 1 Geltungsbereich für Fahrradvermietungen (1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages zur Ausleihe
MehrPREISE FÜR MIETOBJEKTE 2016
PREISE FÜR MIETOBJEKTE 2016 MOBILHEIM TRIGANO SYMPA 4/6 PERSONEN OHNE SANITÄRANLAGEN 18 M² Ein Zimmer mit einem Bett 135 cm mit Oberbett, Ein Zimmer mit zwei Schlafplätzen 70 cm mit Oberbett, Ein Wohn-
MehrRisikoanalyse für die Hausratversicherung
Risikoanalyse für die Hausratversicherung Kunde/Interessent: Adresse des Risikos: Allgemeine Angaben Besteht derzeit eine Hausratversicherung? ja, beim Versicherer: unter der Vertragsnummer: gekündigt
Mehr-Kontrollieren dass alle Arbeitsgeräte wie Messer, Besteck, Pfannen, Geschirr
Küche: -Kontrollieren dass alle Arbeitsgeräte wie Messer, Besteck, Pfannen, Geschirr -etc sauber ist -Pfannen kontrollieren und reinigen -Alles am richtigen Ort versorgen -alle Arbeitsflächen reinigen.
MehrG W U. Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Unterhaching mbh
G W U Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Unterhaching mbh HAUSORDNUNG Sehr geehrter Wohnungsmieter, die Hausordnung soll unseren Mietern ein ruhiges und friedliches Wohnen ermöglichen und dazu beitragen,
MehrSpezialitäten im WEG- Abrechnungswesen
Spezialitäten im WEG- Abrechnungswesen Wie ist die Kostenverteilung beim Sonderfall des 14 Nr. 4 WEG Dr. Oliver Elzer Das Gesetz 14 WEG Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, das Betreten und die Benutzung
Mehr6. Rücktritt. (jedoch mindestens 40,00) (oder bei Nichterscheinen)
6. Rücktritt Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, ist pro an gemieteter Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung
MehrForstliches Ausbildungszentrum Mattenhof. Internatsordnung
Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof Internatsordnung des Forstlichen Ausbildungszentrums Mattenhof, vorrangig für Forstwirt-Auszubildende im Blockunterricht Stand 04.12.2012 Diese Internatsordnung
Mehr