Reglement und Heimordnung

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1 Reglement Reglement und Heimordnung 1. Zweck des Alters- und Pflegeheims Gerbe, Einsiedeln Das Alters- und Pflegeheim Gerbe, Einsiedeln will älteren Menschen, die keinen eigenen Haushalt mehr führen möchten, ein angenehmes und wohnliches Heim bieten. Integriert in das Alters- und Pflegeheim sind Alterswohnungen, deren Bewohnerinnen und Bewohner aber Mieter sind und Mietverträge besitzen. 2. Grundsätzliches Das Alters- und Pflegeheim Gerbe, Einsiedeln wird als Haus der offenen Tür in christlichem Geiste geführt. Gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme, Verträglichkeit und Ordnung sind selbstverständlich. 3. Aufnahme Personen werden gemäss nachstehender Reihenfolge aufgenommen: - Einwohner des Bezirks Einsiedeln - Einwohner des Kantons Schwyz - Einwohner anderer Kantone Anmeldungen sind auf vorgedruckten Formularen - unter Beilage eines ärztlichen Zeugnisses über den momentanen Gesundheitszustand - der Heimleitung einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet die Heimleitung, bei Pflegepatienten nach Beratung mit der Pflegedienstleitung. Personen, deren Gesundheitszustand oder soziales Verhalten ein tragbares Zusammenleben mit anderen Pensionären verunmöglicht, können nicht aufgenommen werden. 4. Taxen Die Preisgestaltung kann der Taxordnung entnommen werden. Falls der Pensionär nicht Selbstzahler ist, hat er eine Kostengutsprache der zuständigen Behörde oder des zuständigen Zahlers vorzulegen. 5. Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner Die Pensionäre haben Anspruch auf eine optimale Betreuung, eine gesunde Ver-pflegung und Unterkunft in einem der Pensionszimmer sowie auf die Benützung der Gemeinschaftsräume. 1/5

2 Beim Eintritt sind eine genügende Anzahl bezeichneter Kleider und Wäsche sowie die persönlichen Effekten mitzubringen. Unterhalt (z.b. chemische Reinigung, Reparaturen usw.) und Ergänzung der persönlichen Wäsche und Kleider gehen zu Lasten des Pensionärs. Für die Pensionäre sind das Reglement, die Taxordnung, die Hausordnung und die allgemeinen Weisungen der Betriebsleitung verbindlich. 6. Arzt und Pflege Im Alters- und Pflegeheim besteht freie Arztwahl. Die Kosten für ärztliche Behandlung, für Medikamente und Spezialbehandlung sowie die Kranken- und Unfallversicherungsprämien gehen zu Lasten der Pensionäre. Bei schwerer Erkrankung entscheidet der Arzt über die Notwendigkeit einer Spitalbehandlung. 7. Verwaltung, Leitung und Aufsicht Für die unmittelbare Leitung des Alters- und Pflegeheims Gerbe ist der Heimleiter zuständig. Seine Rechte und Pflichten sind vertraglich geregelt (Anstellungsvertrag und Stellenbeschreibung). Der Verwaltungsrat der Genossenschaft überwacht die Tätigkeit der Heimleitung. Schwerwiegendere Anliegen der Pensionäre sind schriftlich der Heimleitung einzureichen. Beschwerden über die Heimleitung sind schriftlich an den Präsidenten der Genossenschaft zu richten. 8. Austritt Kündigung Das Pensionsverhältnis von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne BESA-Stufe ist gegenseitig auf drei Monate kündbar, dasjenige von Pflege- oder Betreuungsbedürftigen (BESA-Stufe 1-4) auf 30 Tage. Eine Kündigung hat immer schriftlich auf das Monatsende zu erfolgen. Vorzeitiger Auszug entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Kündigung im Todesfall Beim Ableben einer Bewohnerin oder eines Bewohners ohne BESA-Stufe erlischt das Pensionsverhältnis am 30. Tag nach dem Tode. Bei vorzeitiger Wiederbelegung des Zimmers/Bettes gilt der Vertrag als aufgelöst. Bei pflege- oder betreuungsbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern (BESA-Stufe 1-4) erlischt das Pensionsverhältnis am 15. Tage nach dem Tode. Spätestens auf diesen Zeitpunkt ist das Zimmer durch die Angehörigen zu räumen. Ist dies nicht möglich, ordnet die Heimleitung auf Kosten der Angehörigen die Räumung an. Fristlose Kündigung Die Heimleitung kann bei schwerwiegenden Gründen und mit dem Einverständnis des Verwaltungsrates das Pensionsverhältnis fristlos auflösen. 2/5

3 Heimordnung Das Alters- und Pflegeheim Gerbe wird als Heim der offenen Tür geführt. Den Bewohnerinnen und Bewohnern wird grösstmögliche Freiheit in der Lebensgestaltung gewährt. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert jedoch gegenseitige Rücksichtnahme und bestimmte Richtlinien, von denen die wichtigsten in den folgenden Abschnitten zusammengestellt sind. Für die Genehmigung und Änderungen der Hausordnung ist der Verwaltungsrat zuständig. Die Kontrolle ihrer Einhaltung obliegt der Heimleitung. Allgemeines In allen Räumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Mängel, die nicht beseitigt werden können, sind dem zuständigen Personal zu melden. Bettwäsche, Kleider und dergleichen sollen nicht durch die Fenster ausgeschüttelt werden. Ebenso sind zu unterlassen: - Das Deponieren von irgendwelchen Gegenständen in den Gängen, in den allgemeinen Räumen oder vor dem Hause. - Das Waschen oder Wäschetrocknen im Zimmer. Im 3. Stock steht neben dem Schuhputzraum ein Balkon für das Aufhängen von Kleidern zur Verfügung. Nachbar- bzw. Patientenhilfe ist erwünscht, wenn sie nicht eine zu grosse persönliche Belastung verursacht. Öffnungszeiten Das Öffnen und Schliessen des Eingangs zum Alters- und Pflegeheim wird der Jahreszeit angepasst. Das Heim und die Cafeteria stehen Angehörigen und der Bevölkerung offen. Besuche Bewohnerinnen und Bewohner können jederzeit Besuche empfangen. Besucher von Pflegepatienten sind gebeten, sich vorgängig beim Pflegepersonal zu melden. Während der Pflegearbeit ist das Zimmer zu verlassen oder nicht zu betreten. Verpflegung Der Zeitpunkt der Mahlzeiten wird durch die Heimleitung bestimmt. Serviert wird im Speisesaal und in den Speise- und Aufenthaltsräumen der Pflegeabteilungen. Bei ärztlich verordneter Diätkost wird ein Zuschlag verrechnet, ebenso bei Zimmerservice für Bewohnerinnen und Bewohner ohne BESA-Stufe. Wohnungsmieter und Gäste müssen sich für das Mittagessen bis Uhr anmelden. Das Abendessen ist während des Mittagessens oder spätestens bis Uhr zu melden. Bezüglich Preisen für die Mahlzeiten wird auf die Tax-ordnung verwiesen. Im dritten Stock steht eine Teeküche zur Verfügung. Das verwendete Koch- und Gebrauchsgeschirr ist durch die Benützer in Ordnung zu bringen. 3/5

4 Zimmer Allgemeines Es werden nur hauseigene Vorhänge verwendet. Jedes Zimmer besitzt eine Rufanlage. In jedem Zimmer finden sich Anschlüsse für Telefon, Radio und Fernsehen. Die entsprechenden Gebühren sind persönlich zu begleichen. Radio- und Fernseh-geräte sind mindestens 5 cm von der Wand entfernt aufzustellen und der Ton ist auf Zimmerlautstärke zu regeln. Die Zimmer werden wöchentlich, die Nassräume täglich durch das Personal gereinigt. Über die Möglichkeit des Anbringens von Bildern gibt die Heimleitung Auskunft. Beschädigungen, die durch Bewohnerinnen und Bewohner verursacht werden, gehen zu deren Lasten. Das Kochen in den Zimmern und das Aufstellen von brennenden Kerzen ist untersagt. Das Rauchen in den Zimmern ist gestattet, sofern es nicht aus zwingenden Gründen (Schwäche, fehlende Selbstkontrolle, Selbstgefährdung usw.) untersagt werden muss. Pflegeabteilungen Die Zimmer im 1. Untergeschoss und im 1. und 2. Obergeschoss sind grundsätzlich für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner reserviert. Alle Zimmer der Pflegeabteilungen werden nach einheitlichen Richtlinien ausge-stattet, um sowohl die Bedürfnisse einer fachgerechten Pflege wie auch die hygienische Wartung sicherzustellen. Die bestehende Ausstattung umfasst: - rollstuhlgängige Nasszelle - Parkett-, Linoleum- oder Plättli-Böden - Einbauschrank - hauseigenes Bett mit Nachttisch - hauseigener Tisch mit Stuhl - hauseigene Deckenbeleuchtung. Diese Grundeinrichtung kann auf Wunsch und in Absprache mit der Heimleitung durch persönliche Gegenstände ergänzt werden (wie z.b. Kleinmöbel, Bilder usw.), sofern dies vertretbar ist und die Pflegearbeit nicht behindert wird. Das Auslegen von Teppichen oder Spannteppichen ist untersagt. 3. Stock Die Pensionärszimmer im 3. Stock bleiben nicht-pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten. Beim Auftreten von Pflegebedürftigkeit entscheidet die Heimleitung, wann ein Wechsel in eine andere Etage der Pflegeabteilung notwendig wird. Die Pensionärszimmer dürfen persönlich möbliert und eingerichtet werden. Von einer Überladung der Zimmer ist im eigenen Interesse und im Interesse des Personals abzusehen. Die Zimmer sind in guter Ordnung zu halten. Für Kehricht und Sammelgut stehen Container und entsprechende Behälter zur Verfügung. Gemeinschaftsräume Die Aufenthaltsräume, der Andachtsraum und für Gemeinschaftsanlässe der Mehrzweckraum sind für jedermann zugänglich. Ihre Gestaltung wird durch den Verwaltungsrat in Absprache mit der Heimleitung festgelegt. Das Rauchen ist nur in der Cafeteria gestattet. 4/5

5 Wäsche und Effekten Bewohnerinnen und Bewohner werden gebeten, genügend Kleider, Leib- und Toilettenwäsche mitzubringen. Alle Kleider und Wäschestücke sind mit ausge-schriebenem Namen zu kennzeichnen. Unterhalt und chem. Reinigung sind grund-sätzlich Sache der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen. Die Wäsche wird wöchentlich in der heimeigenen Wäscherei besorgt. Die Kosten sind im Pensionspreis inbegriffen. Das Heim haftet nicht für normale Abnützung oder Schäden, die bei der maschinellen Bearbeitung in der Wäscherei entstehen. Unsachgemässe Behandlung durch das Heimpersonal wird jedoch vergütet. Das Wechseln der Bettwäsche erfolgt durch das Heimpersonal. Bäder und Duschen Bewohnerinnen und Bewohner haben Anspruch auf ein wöchentliches Bad. Das selbständige Benützen des Bades muss aus Organisations- und Sicherheitsgründen gemeldet werden. Auf allen Etagen stehen Dusche und Bad zur Verfügung. Wertsachen Wertsachen, Schmuck und Geld können der Heimleitung gegen Quittung in Verwahrung gegeben werden. Im Unterlassungsfall wird jede Haftung für das Abhandenkommen abgelehnt. Erkrankungen Erkrankungen sind der Pflegedienstleitung zu melden. Haustiere Das persönliche Halten von Haustieren jeder Art ist nicht erlaubt. Beschwerden und wichtige Wahrnehmungen Beschwerden über das Essen, über Mitbewohner und Personal sind der Heim-leitung zu melden. Andere begründete Beschwerden können schriftlich auch an den Präsidenten der Genossenschaft für Alterssiedlungen gerichtet werden. Haftpflichtversicherung Den Bewohnerinnen und Bewohnern wird der Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung empfohlen. Einsiedeln, den 01. Januar /5

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