W O H N - U N D E I G E N H E I M B A U eg. Hausordnung Fassung 2008

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1 1 Hausordnung Fassung 2008 Um die Belange aller Hausbewohner zu wahren, hat der Vorstand folgende Hausordnung beschlossen: 1. Allgemeines Eine Wohnung bei der Wohn- und Eigenheimbau eg soll ihren Nutzer/innen nicht nur Unterkunft, sondern ein Zuhause sein. Das ist nur möglich, wenn jede/r Nutzungsberechtigte Wohnung und Haus wie persönliches Eigentum behandelt. Die Bewohner müssen im Haus und in der Wohnung auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit achten. Die Mitglieder der Genossenschaft und ihre Angehörigen bilden mit ihren Nachbarn eine Hausgemeinschaft. Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Grundlage für ein harmonisches, gut funktionierendes Zusammenleben aller Hausbewohner. Von den Bewohner/innen wird ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten erwartet. Die Nutzungsberechtigten sind gegenüber der Genossenschaft auch für das Verhalten ihrer Familienangehörigen und Gäste zuständig. Diese Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil des Nutzungsvertrages. Mit der Unterschrift unter den Nutzungsvertrag verpflichten Sie sich, diese Hausordnung einzuhalten. 2. Schutz vor Lärm Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb bitte die allgemeinen Ruhezeiten von bis Uhr (Mittagsruhe) und von bis 7.00 Uhr (Nachtruhe) ein. Stellen Sie bitte Femseh- und Rundfunkgeräte sowie andere Tonträger auf Zimmerlautstärke ein; auch deren Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf Ihre Mitbewohner nicht stören. Während der allgemeinen Ruhezeiten dürfen Sie nicht musizieren. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch Geschirrspülmaschinen täglich nicht länger als bis Uhr. Achten Sie bei Lärm verursachenden hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus, Hof oder Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten durchführen. Diese Arbeiten sollten bis Uhr beendet sein. Partys und Feiern dürfen nicht zu Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft führen. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern, die dann sicherlich ein gewisses Maß an Geräusch- und Geruchseinwirkung tolerieren werden. 3. Sicherheit Zum Schutz der Hausbewohner müssen die Haustüren geschlossen bleiben. Schließen Sie bitte Keller- und Hoftüren nach jeder Benutzung wieder ab. Halten Sie bitte Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure frei, weil Sie nur dann ihren Zweck als Fluchtwege erfüllen. Fahr- und Motorräder etc. gehören nicht hinein. Sie dürfen einen Kinderwagen im Treppenhaus nur abstellen, wenn die anderen Hausbewohner dadurch nicht behindert werden. Schuhe, Schirmständer und anderes gehören in die Wohnung, nicht in das Treppenhaus. Auch auf dem gemeinsamen Trockenboden, in den Boden- und Kellergängen, im Hausanschlusskeller sowie in Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Trockenraum etc. dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände abstellen. Bei Nichteinhaltung der Ordnung wird die Räumung durch die Wohn- und Eigenheimbau eg zu Lasten des Verursachers vorgenommen. Offenes Licht und Rauchen sind im Haus außerhalb der Wohnung strengstens untersagt. 2

2 2 Wir untersagen Ihnen das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen, Loggien, Wintergärten, Keller- oder Bodenräumen. Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen. Wenn Sie Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter und öffnen Sie die Fenster bzw. Türen. Bei Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitungen benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich bzw. Ihren Energieversorger. Im Ernstfall auch über die Notrufnummern. Bringen Sie bitte Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumen gießen das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft. Sollten Sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, sollten Sie sicherstellen, dass die Wohnung im Notfall zugänglich ist. Sofern Sie dafür keine Vorsorge getroffen haben und aus Ihrer Wohnung eine akute Gefahr für Ihre Umwelt, Ihre Nachbarn oder das Haus droht, sind wir berechtigt, uns Zugang zu verschaffen, soweit es die Situation erfordert. Die uns dadurch entstehenden Kosten gehen letztlich zu Ihren Lasten. Wenn Sie Kleinkrafträder in dem zu Ihrer Wohnung gehörenden Keller dauerhaft abstellen wollen, achten Sie bitte darauf, dass der Tank leer ist. Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen mit offenem Feuer (Holzkohle, Gas) nicht gestattet. Zur Vermeidung von Schäden an den Häusern und deren Umfeld sowie von Gesundheitsschäden ist das Füttern von Tieren, insbesondere von Tauben, verboten. Bei Zuwiderhandlung haften die Betreffenden für etwaige Schäden. Bei drohendem Unwetter sind alle Fenster, Außentüren, Dachluken, Dachausstiegs- und Rauchabzugsklappen des Gebäudes und seiner Anlagen geschlossen zu halten. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um ein Einfrieren der Leitungen und Sanitäranlagen zu vermeiden. Halten Sie deshalb Keller-, Boden- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit - außer zum Lüften (15 Minuten bis max. 1 Stunde) - unbedingt geschlossen. Verriegeln Sie Dachfenster bei Schneefall, Regen und Unwetter. Ebenso ist aus Rücksicht auf alle anderen Hausbewohner sowie des Energiespargründen ein Auskühlen des Gebäudes zu vermeiden. 4. Veränderungen bzw. Eingriffe in die Mietssache Für bauliche Veränderungen an der Mietsache ist immer die Zustimmung der Wohn- und Eigenheimbau eg einzuholen. Eingriffe in die Installationssysteme (Wasser, Abwasser, Heizung und Elektro) sind nicht gestattet. Das Anbohren sowie das Einschlagen bzw. Eindrehen von Nägeln, Schrauben, Haken usw. in Holz- Bauteile aller Art und Kunststofffenster ist zu unterlassen. Klemm- bzw. Klebevorrichtungen sind für Fensterrollos bzw. Fenstergardinen zu verwenden. Das Anbringen von Styroporplatten ist nicht gestattet. 3

3 3 5. Wohnung Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Nutzung überlassene Wohnung pfleglich. Dazu gehört auch das ausreichende Lüften. Um die Raumluft auszutauschen, führen Sie bitte mehrmals täglich Stoßlüftungen durch (siehe auch Merkblatt Lüften ). Das Lüften der Wohnung in das Treppenhaus müssen wir Ihnen untersagen, weil dies deutlich am Sinn und Zweck des Lüftens vorbeigeht und zu Belästigungen der Nachbarn führen kann. Halten Sie bitte die Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken von Abfällen frei. Schütten Sie bitte auf keinen Fall Katzen- oder Vogelstreu hinein; auch Küchenabfälle, Papierwindeln, Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem Hausmüll zu entsorgen. Verstopfungen müssen von den Verursachern auf eigene Kosten beseitigt werden. Für Verunreinigungen der Wohnung durch Ungeziefer sind die Nutzungsberechtigten der Genossenschaft in vollem Umfang haftbar. Schäden und Schädlingsbefall in den Wohnungen, im Hause, in den gemeinschaftlich genutzten Räumen sind unverzüglich der Wohn- und Eigenheimbau eg zu melden. Für jegliche Tierhaltung (bis auf Kleintiere) ist die Zustimmung der Wohn- und Eigenheimbau eg erforderlich. Insbesondere untersagen wir hiermit ausdrücklich das Halten von Tieren, von denen eine offensichtliche Gefahr ausgeht. Hiezu zählen insbesondere gefährliche Reptilien sowie Gefahrhunde gemäß Satzung der Stadt Braunschweig. Das Verlegen von Parkett- bzw. Laminatfußböden sowie das Aufkleben von Teppichböden in der Wohnung durch den Mieter bedarf der Zustimmung der Wohn- und Eigenheimbau eg. 6. Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabelanschluss Benutzen Sie Ihre TV- bzw. Radioempfangsgeräte bitte ausschließlich mit geeigneten (zugelassenen) Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen kann nur unter ganz besonderen Gründen gerechtfertigt sein und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sollten beim TV- bzw. Radioempfang Störungen bzw. Schäden auftreten, melden Sie uns dies bitte unverzüglich. Manipulieren Sie nicht selbst an den Steckdosen oder Kabeln. Nur unsere Mitarbeiter bzw. Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen. 7. Gemeinschaftsanlagen Innenhöfe und Grünanlagen dienen der Erholung aller Bewohner. Deshalb ist besondere Rücksichtnahme untereinander notwendig. Die Rasenflächen auf unseren Grundstücken sind grundsätzlich zum Spielen freigegeben. Zum Schutz der Grünflächen untersagen wir Ihnen bzw. Ihren Kindern aber das Fußball spielen auf den Rasenflächen sowie das Befahren der Rasenflächen (mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards etc.). Das Befahren der Rasenflächen mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. Ebenso ist das Betreten bzw. Befahren der Treppenhäuser mit z. B. Skateboards, Inlinern und Kickboards sowie weitere Schäden herbeiführenden Schuhen bzw. Fahrzeugen untersagt. Die Eltern, deren Kinder den Spielplatz benutzen, sind für das Sauberhalten der Spielgeräte, der Sandkästen und der Umgebung verantwortlich. Achten Sie bitte darauf, dass Spielzeug und Abfälle nach Beendigung des Spielens eingesammelt werden. Unter anderem können hierdurch Gerätschaften unseres Regiebetriebes beschädigt werden. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Verursacher in Rechnung stellen. Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Die Spielplätze stehen Ihren Kindern täglich von 8.00 bis Uhr zur Verfügung. Auch Ihre Kinder müssen beim Spielen die allgemeinen Ruhezeiten einhalten. Jegliche Verunreinigungen und Beschädigungen der Außenanlagen sowie des gesamten Eigentums der Genossenschaft sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden die Verursacher materiell zur Verantwortung gezogen. 4

4 4 Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere, vor allem keine Tauben. Die Nutzung der Grünanlagen und Grundstücke durch Ihre Hunde und Katzen untersagen wir Ihnen ausdrücklich. Die Müllentsorgung richtet sich nach den Vorschriften der ALBA Stadtreinigung Braunschweig GmbH. Achten Sie bitte darauf, Ihren Müll nach diesen Vorschriften zu trennen. Demnach gehört Altglas in einen öffentlichen Wertstoffcontainer, der sich in der näheren Umgebung Ihrer Wohnung befindet, Garten und Küchenabfälle in die Biotonne, Verpackungen in die Wertstoffsammlung. Für den Rest gibt es die grauen Restmüllbehälter, die lediglich zur Aufnahme von üblichen Haushaltsabfällen dienen. Für die Entsorgung von Sperrmüll informieren Sie sich bitte bei der ALBA Stadtreinigung Braunschweig GmbH. Das Befahren mit Fahrzeugen auf Grünflächen und Wegen ist grundsätzlich untersagt, außer Fahrzeugen der Wohn- und Eigenheimbau eg, der Grünlandpflege bzw. Fahrzeugen, die ein Sondergenehmigung der Wohn- und Eigenheimbau eg haben. Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig durch Fremdunternehmen abgeschleppt. Ein unbegründetes Laufenlassen von Fahrzeugmotoren auf Parkflächen sowie lärmintensive Reparaturen an Fahrzeugen sind generell verboten, ebenso Autowäschen. 8. Reinigung und Sauberkeit Soweit vertraglich nichts anderes vorgesehen, haben die Hausbewohner abwechselnd nach einem von der Hausgemeinschaft aufzustellenden Reinigungsplan die gemeinschaftlichen Reinigungsarbeiten auszuführen. Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Treppenhaus sind das Aushängeschild der Bewohner des Hauses. Haus und Grundstück sind ständig sauber zu halten. Verschmutzungen sind durch den verursachenden Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Teppiche dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz geklopft und abgebürstet werden. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren, etc. dürfen nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus gereinigt werden. Auf Balkonen darf die Wäsche nur unterhalb der Brüstung getrocknet werden. Ansonsten stehen (soweit vorhanden) Waschküche und Trockenräume zur Verfügung. Diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände sind nach jeder Benutzung zu reinigen. Kleine Hauswoche: Die Pflicht der Reinigung durch jeden Mieter einer Etage hat im Wechsel, einmal in der Woche, zu erfolgen. Dazu gehört die Reinigung (Fegen und Wischen) der Treppen, Podeste, Flure, Glasflächen, und Geländer. Die Reinigungswoche beginnt montags und endet sonntags. Mögliche Reinigungstage sind Freitag oder Samstag, sodass das Treppenhaus am Montag sauber dem Etagennachbarn übergeben wird. Bei Auseinandersetzungen der Mieter über die Reihenfolge der Zuständigkeit für die Reinigungsarbeiten entscheidet die Wohn- und Eigenheimbau eg durch Vorgabe eines Reinigungsplanes. Die Nutzer der Wohnungen in den oberen Stockwerken reinigen die Treppe zu ihrem Geschoss und den dazugehörigen Flur. Die Nutzer im Erdgeschoss reinigen die Hauseingangsstufen sowie Fußabtritt, Treppen und Flur des Erdgeschosses und die vordere Kellertreppe. Die Fußböden im Treppenhaus dürfen nicht mit Mitteln, die Glätte und Rutschgefahr verursachen, gepflegt werden. 5

5 5 Große Hauswoche: In gleicher Weise wie vorstehend ist im wöchentlichen Turnus von jedem Mieter die große Hauswoche durchzuführen. Die große Hauswoche schließt folgende Leistungen ein: Reinigung der Dachböden und Fegen und Wischen der Bodengänge sowie der Treppen zum und im Keller, des Kellerpodestes, des Kellerausganges und, falls vorhanden, die Briefkastenräume bzw. Briefkastenanlage. Weiterhin das Säubern der Hauseingangstür bzw. der Eingangszone, Putzen der Glasflächen und evtl. vorhandener Kellerfenster. Außerhalb des Hauses müssen das Eingangspodest, die Zugänge zum Haus sowie der Gehweg und, wo zutreffend, die anteilige Straße entlang des Hauses gereinigt und von Unrat freigehalten werden. Bestandteil der großen Hauswoche ist auch die Reinigung der Müllcontainerplätze/Mülltonnenplätze bzw. der Müllcontainerräume im Haus. Bei Schneefall und Eisglätte im Winter obliegt die damit verbundene Räum- und Streupflicht dem Mieter, soweit diese nicht von der Wohn- und Eigenheimbau eg ausgeführt wird. Die Arbeiten außerhalb des Hauses entfallen nur dann als mietvertragliche Verpflichtung, wenn ein Hausmeister eingesetzt ist, dem diese Arbeiten ausdrücklich vom Vermieter übertragen wurden und dessen Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Mit dem Einsatz des Hausmeisters werden die Mieter über die für sie wegfallenden Arbeiten informiert. Gesetze, Verordnungen, Verträge, Satzungen usw., die einzelnen Bestimmungen dieser Hausordnung entgegenstehen sollten, ziehen im Zweifel nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach sich. Braunschweig, WOHN- UND EIGENHEIMBAU EG Unterschrift/en Mitglied/er

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